Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005

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2005-110 vom 12. April 2005
Vorlage: Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM)
- Bericht der Kommission vom: 5. August 2005
- Beschluss des Landrates < genehmigt >


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2005-221 vom 8. September 2005
Motion der FDP-Fraktion: Zürich will Spitzenmedizin in Basel und Bern auslöschen!
- Beschluss des Landrates < als Postulat (modifiziert) überwiesen >



Nr. 1330 und 1331

(Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die beiden Vorlagen parallel beraten.)


Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer führt aus, dass das Geschäft 2005/110 seit der Beratung in der Kommission viel Redestoff geboten hat. Sie ist überzeugt, dass ihre Stellungnahme zum Bedarf für eine schweizerische Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin noch viel prägnanter ausgefallen wäre... Weil das Geschäft durch den bekannten Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich in aller Munde war und immer noch ist, verzichtet sie auf eine detaillierte Vorstellung der Vorlage. Stattdessen weist sie auf einige wichtige Aspekte hin. Gleichzeitig mit der Beratung der regionalen Spitalplanung ist von praktisch allen Parteien im Saal immer wieder gefordert worden, dass die hoch spezialisierte Medizin unbedingt gesamtschweizerisch geregelt werden muss, vor allem aus wirtschaftlichen, aber auch aus qualitativen Gründen. Dabei handelt es sich um lediglich ca. 5 % aller stationären Spitalbehandlungen.


Mit der Schaffung der IVKKM geben die Kantone einen Teil ihrer Planungshoheit über die Gesundheitsversorgung an die schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK ab, bekommen aber ein angemessenes Mitspracherecht bei der interkantonalen Planung der Spitzenmedizin. Die Versorgung der Bevölkerung beider Basler Kantone bleibt jederzeit gewährleistet. Die Vorlage sieht vor, dass auch die Beteiligung des Universitätsspitals Basel und der Basler Kantonsspitäler an der Kooperation und Konzentration der Aufgaben gewährleistet sein soll. Hierbei handelt es sich um ein ganz besonderes Anliegen, welches für den Forschungsstandort Basel und die ganze Wirtschaftsregion Nordwestschweiz von zentraler Bedeutung ist. Sie denkt dabei etwa an den intensiven Austausch in Bezug auf Lehre und Forschung zwischen der Universität und der medizinischen Fakultät mit der Pharmabranche, aber auch an den ganzen Bereich Life Sciences.


Die VGK-Präsidentin fordert deshalb den Regierungsrat des Kantons Zürich auf, dem freundnachbarschaftlichen Kompromiss, wie er nun mit der interkantonalen Vereinbarung erreicht wurde, zuzustimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird sich der Bund darum kümmern müssen. Sie verweist auf Punkt 3.3.5 Inkrafttreten (Vorlage, Seite 9) : Für den Bereich der hochspezialisierten Medizin wird davon ausgegangen, dass der Bund von dieser Kompetenz Gebrauch machen wird, falls nicht alle Kantone freiwillig der IVKKM beitreten. Sie hofft, dass dieser Fall nicht eintreten wird und die GDK noch eine einvernehmliche Lösung mit dem Regierungsrat des Kantons Zürich finden kann. Die VGK hat jedenfalls einstimmig beschlossen, dem Landratsbeschluss zuzustimmen und sagt demzufolge ja zum Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kooperation und Konzentration der hochspezialisierten Medizin.


Sabine Stöcklin befürwortet mit der SP einstimmig den Beitritt des Kantons Baselland zur IVKKM. Es besteht grosser Handlungsbedarf zugunsten der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der hochspezialisierten Medizin. Die Koordinations- und Konzentrationsarbeiten sind dringlich. Die Kantone als Träger der Kantons- und Universitätsspitäler sollen die Aufgabe selber lösen, denn sie verfügen über das nötige Detailwissen. Wenn diese Aufgabe an den Bund delegiert wird, so braucht es dort wieder neue Stellen und neue Spezialisten, welche nicht mit denselben Detailkenntnissen arbeiten können. Man ist der Auffassung, dass die vorliegende IVKKM mit ihren Entscheidungswegen und ihren Organen eine gangbare Lösung ist. Nun ist aber der Erfolg dieses Regelwerks in Frage gestellt, da der Kanton Zürich, welcher als Universitätskanton obligatorisch den Beitritt befürworten muss, im Juli hat verlauten lassen, dass er dies nicht beabsichtige. Zudem erhielt er Unterstützung durch die Gesundheitsdirektoren Ostschweiz.


Die SP-Fraktion ist der Meinung, auch der Regierungsrat BL müsse nun handeln, d.h. er muss das Gespräch mit dem Kanton Zürich sowie mit den Ostschweizer Gesundheitsdirektoren suchen. Verfolge man die Medienmitteilungen und Publikationen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, so sei dessen Strategie klar zu erkennen;


er sehe für die Medizin nur noch zwei universitäre Zentren vor. In der Medienmitteilung heisst es, dass Zürich ein Einzugsgebiet von knapp drei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern aufweist. Die Schweiz hat insgesamt 7 Mio. , drei sollen sich nach Zürich orientieren. Ungefähr 1,5 Mio. EinwohernInnen können der Romandie zugerechnet werden. Zusammen gerechnet kommt man damit auf 4,5 Mio. Was passiert nun mit den andern 2,5 Mio. Einwohnern? fragt sie das Landratskollegium. Dieselbe Frage müsse dem Kanton Zürich gestellt werden. Die medizinischen Zentren in Basel und Bern müssen langfristig Bestand haben.


Zum dringlichen Postulat 2005/221 der FDP:


Die SP-Fraktion spricht sich für Überweisung des Vorstosses unter Streichung von Punkt 6 (Berichterstattung) aus. Man findet, der Sache könne man nicht untätig zuschauen, selbst wenn man zur Zeit noch kein voller Universitätskanton ist und das Universitätsspital nicht auf kantonal baselbieterischem Boden steht. Die Region hat grösstes Interesse daran, dass hier eine langfristige Perspektive gewährleistet ist.


Thomas de Courten : Die SVP findet den Beitritt zur IVKKM einen sinnvollen Schritt auf dem Weg dazu, die Aufwärtsspirale der Gesundheitskosten wie auch diejenige bei den Krankenkassenprämien in die andere Richtung zu drehen und somit einen Beitrag zur Kostensenkung zu leisten. Das Ausscheren des Kantons Zürich sei äusserst bedauerlich. Denn man weiss, dass der Bund von seiner Regulierungskompetenz Gebrauch machen wird, sollten nicht alle Kantone freiwillig der Vereinbarung beitreten. Man möchte heute der Vereinbarung beitreten und damit dem Regierungsrat den Rücken stärken, damit er in den Verhandlungen den Kanton Zürich noch zu einer Kurskorrektur bewegen kann.


Für Paul Schär und die FDP ist die Zustimmung zur Vereinbarung ganz klar, auch wenn man einen Teil der Hoheit preisgibt.


Zum dringlichen Postulat:


Die Zürcher Regierung hat die IVKKM platzen lassen. Dies ist für die FDP Baselland ein absoluter Affront, welcher nicht hinzunehmen ist. Eine Abwanderung der Spitzenmedizin nach Zürich würde auch die medizinische Fakultät, welche man in dieser Region ganz klar will, in Frage stellen, sie würde den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz schwächen und die medizinische Dienstleistung im Bereich der Spitzenmedizin auch für die Bevölkerung in der Region reduzieren oder teilweise verunmöglichen. Der Vorstoss hat zum Ziel, dem 5-Standorte-Modell zum Durchbruch zu verhelfen. Paul Schär möchte nicht näher auf die fünf Aufträge im Postulat eingehen. Ganz klar aber gelte es jetzt, im Raum Nordwestschweiz zu lobbyieren. Er verweist auf ein Samstagsinterview mit Christoph Koellreuter in der Basellandschaftlichen Zeitung (vom 27. August 2005). Dort ist ganz oben, fett gedruckt, zu lesen: «Wir werden zu wenig wahrgenommen!» Das dürfe nicht sein. Man will der Regierung den Rücken stärken und sie gleichzeitig auffordern, vorstellig zu werden. Man sollte auch beim Bundesrat betreffend Verwirklichung des 5-Standorte-Modells vorstellig werden. Die Standorte entsprechen denjenigen der medizinischen Fakultäten von Basel, Zürich, Bern, Lausanne und Genf. Dieses Modell hält man für richtig; es kann verstärkt und vernetzt werden.


Selbstverständlich geht man davon aus, dass die Regierung dies in engster Zusammenarbeit mit der Regierung Basel-Stadt macht. Ein entsprechender Anzug ist von der FDP-Fraktion in Basel-Stadt eingereicht worden.


Paul Rohrbach unterstützt namens der CVP/EVP-Fraktion das eingereichte Postulat sowie die überzeugenden Worte seines Vorredners. Zur interkantonalen Vereinbarung: Könnte daran etwas kritisiert werden, so die Tatsache, dass sie bereits vor fünf oder zehn Jahren fällig gewesen wäre. Es ist nun allerhöchste Zeit, dass die Vorlage von den Regierungen kommt, und es ist auch notwendig, der eigenen Regierung nun den Rücken zu stärken. Exkurs: Ende Juni konnte der Presse die Mitteilung entnommen werden, dass der Kanton Zürich ausschert. Er für seinen Teil hielt dies für sommerliches Polittheater. Bald erkannte er aber, dass die Sache ernst zu nehmen sei. Aus der Verlautbarung der Zürcher Regierung sei eine ziemlich abwertende Haltung gegenüber unserer Region herauszulesen gewesen. Das taxiert er als sehr schlechten Stil. Auch als Oberbaselbieter könne man das so nicht stehen lassen - selbst wenn es um ein städtisches Spital gehe.


Die interkantonale Vereinbarung macht Sinn. Auch mache es Sinn, dass sich die Kantone zusammenraufen und nicht der Bund letztlich das Sagen habe in Bezug darauf, wo die Zentren zu bilden sind. Es geht um den Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort Region Basel. Er bittet, der Vorlage einstimmig und überzeugend zuzustimmen.


Madeleine Göschke findet die IVKKM überfällig und unverzichtbar. Nur durch Konzentration der Spitzenmedizin wird ihr Preis tragbar und die Qualität gesichert. Die Vorlage der Regierung begründet klar und überzeugend, warum auch unsere Region dieser Vereinbarung beitreten muss und davon profitiert. Ihr Kompliment geht an alle, die an der Vorlage mitgearbeitet haben. Daher keine langen Kommentare, sondern ein überzeugtes Ja von den Grünen!


Zum dringlichen Postulat meint sie, jetzt sei es so weit, das Wasser stehe einem bis zum Hals. Das hätte aber nicht sein müssen, moniert sie, denn vor drei Jahren seien von ihr selbst zum selben Thema zwei Postulate unter dem Titel «Medizinische Schwerpunktbildung in der Schweiz» respektive «Medizinische Zentrumsbildung in der Region» eingereicht worden. Die beiden Postulate wurden überwiesen. Nach der misslungenen Spitalplanung Ende 2003, also vor zwei Jahren, wiesen die Grünen mit einer Erklärung nochmals auf die Dringlichkeit des Themas hin. Nun erst, nach weiteren zwei Jahren, komme die dringliche Motion der FDP. Man zeigt sich aber erfreut, dass nun auch die FDP die Wichtigkeit der Spitzenmedizin für den Forschungs- und Arbeitsplatz Nordwestschweiz betone. 'Mit Freude' habe sie ihre vor drei Jahren geäusserten Argumente im Vorstoss der FDP wieder gefunden. - Unsere Region habe aber im gegenwärtigen Verteilungskampf nur eine Chance, wenn die beiden Basel ab sofort in der Spitzenmedizin wesentlich enger zusammen arbeiten als bisher, betont sie. Dies setze voraus, dass in der gesamten regionalen Spitalpolitik mehr zusammen gearbeitet wird, auch grenzüberschreitend.


Die Grünen haben ihre Meinung zu diesem Thema in den letzten Jahren nicht geändert, daher wird man selbstverständlich dem Postulat zustimmen, nicht weil es ein grosser, neuer Wurf sei, sondern weil man keine Zeit mehr verlieren dürfe. Also: Alles überweisen und ganz schnell an die Arbeit! mahnt sie.


Regierungsrat Erich Straumann stellt fest, dass es auf der einen Seite Haue, auf der andern Rückenstärkung gibt. Er macht klar, dass die Vorlage bereits vor den Sommerferien von der Regierung ausgearbeitet wurde, sie konnte aber nicht mehr vors Parlament gebracht werden.


Die interkantonale Vereinbarung ist, wie man gehört hat, akzeptiert und bildet ein wichtiges Signal nach aussen. Daher war die Regierung auch bereit, die FDP-Motion als dringliches Postulat entgegen zu nehmen.


Zum dringlichen Postulat der FDP (Vorlage 2005/221):


Vorweg schlägt er Madeleine Göschke vor, doch auch einmal selbst mit der Gesundheitsdirektorin des Kantons Zürich zu reden [Applaus von rechts]. Vielleicht erfahre sie ja etwas mehr. Paul Schär wiederum rät er, mit 'seinem' Bundesrat das Gespräch zu suchen [Gelächter].


Zu Auftrag 1 des FDP-Postulats : Es besteht ein enger Kontakt zu Bundesrat und Bundesamt. Das Problem bestehe darin, dass der Bundesrat meist wegen anderweitiger Verpflichtungen nicht an den Sitzungen teilnehmen könne. Der Sanitätsdirektor verbirgt seine grosse Enttäuschung darüber nicht.


Bei der vorliegenden IKKVM-Vereinbarung geht es nur um die Spitzenmedizin. Die Grundversorgung bleibt weiterhin, wie in der Verfassung verankert, in der Hoheit der Kantone. Es geht also nur um die von der VGK-Präsidentin erwähnten 5 %. Die Sache gelte es nun koordiniert zu planen und konzentriert anzugehen. Ein gewisses Verständnis bringt der Sanitätsdirektor für die Regierung des Kantons Zürich auf, welche sich von dem Nein wohl eine bessere Verhandlungsposition verspreche, wenn es letztlich um die Aufteilung des ganzen Kuchens geht. Er ist aber überzeugt, dass auch in der Zürcher Regierung nochmals über das Thema diskutiert werden wird; man habe wohl auch dort gemerkt, dass ein solches Vorgehen nicht möglich ist. Bereits in der Kommission erwähnte er, dass gesamtschweizerisch jährlich 35 Herztransplantationen durchgeführt werden. Rein von der Quantität her könnte dies auch an einem Ort angeboten werden. Allerdings muss erst geklärt werden, wer es (wo) macht. Zudem müssen 17 Kantone der Vereinbarung zustimmen. Ein Ausscheren des Kantons Zürich wiegt nun deshalb besonders schwer, da er zu einem der fünf Hochschulkantone zählt.


Zu Auftrag 2: Die Konferenz der Sanitätsdirektoren der Nordwestschweiz trifft sich regelmässig. Erich Straumann orientiert, dass in Basel-Stadt, Bern und Solothurn das Parlament beschlossen hat, während in Luzern die Vorlage demnächst vors Parlament kommt, in Aargau gibt es noch keinen Entscheid. In gewissen Kantonen liegt der Beschluss in Regierungskompetenz, in anderen beschliesst das Parlament. Der Sanitätsdirektor ist erfreut - er spürt es -, dass man heute hier wohl einstimmig verabschieden wird. Die anderen Kantone werden folgen.


Zu Auftrag 3: Am 27. September ist eine Podiumsveranstaltung zum Thema «Spitzenmedizin Schweiz - Position der Kantone» in Bern geplant. Der Grossanlass wird zur Zeit von den Kantonen gemeinsam mit der Stadt Bern vorbereitet. Es werden u.a. National- und Ständeräte eingeladen sein. Man rechnet mit insgesamt 400 Teilnehmenden. Die Bevölkerung soll, wie im Fall Life Sciences, für das Thema sensibilisiert werden.


Zu Auftrag 4: Das Projekt «Medizin Bern - Basel» läuft bereits. Es wurde ein Projektbeirat eingesetzt, welcher die Erziehungs- und Gesundheitsdirektoren von Basel- Stadt und Bern bei den Beratungen begleitet. Am 28. September findet zudem an der Universität Basel ein Gesundheitsforum zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Grenzregion unter dem Titel «Gesundheit ohne Grenzen» statt.


Erich Straumann schliesst mit der Feststellung, die Regierung habe das ihre dazu beigetragen, dass selbst im Falle einer Bundeslösung das 5-Standorte-Modell gewährleistet ist. Er ist zudem überzeugt davon, dass Zürich erkennen wird, wie heikel ein Alleingang ist und eine Kehrtwende machen wird.


Zu Auftrag 6: Dieser ist bekanntlich gestrichen.


Zu Auftrag 7: Selbstverständlich werden alle Schritte mit dem Regierungsrat Basel-Stadt abgesprochen. Bezüglich verbesserte Zusammenarbeit habe man schon sehr viel erreicht.


Landratspräsident Eric Nussbaumer stellt vor der Abstimmung mittels Anlage die Präsenz (blauer Knopf) fest, da für diese Vorlage eine 4/5-Mehrheit notwendig ist: Es sind insgesamt 77 Landrätinnen und Landräte anwesend.


://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2005/110 (IVKKM- Vereinbarung) mit 77 : 0 Stimmen einstimmig zu. Damit ist die Vierfünftel-Mehrheit erreicht.



Landratsbeschluss
betreffend Interkantonale Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM)


vom 8. September 2005


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Der Landratspräsident schliesst gleich die Abstimmung über das FDP-Postulat (Vorlage 2005/221) an. Ziffer 6 wurde gestrichen.


://: Der Landrat überweist die dringliche Motion der FDP mit 75 : 0 Stimmen und 2 Enthaltungen als Postulat (modifiziert).


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung

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