Protokoll der Landratssitzung vom 8. September 2005

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2004-182 vom 24. August 2004
Vorlage: Kantonsgerichtsgebäude Liestal; Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit
- Bericht der Kommission vom: 15. August 2005
- Beschluss des Landrates < beschlossen >



Nr. 1325

Kommissionspräsidentin Regula Meschberger informiert, die aktuelle Vorlage habe die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission, aber auch diejenigen der Bau- und Planungskommission über längere Zeit beschäftigt. Einerseits löst der Projektierungskredit, wie er in der Regierungsvorlage vorgeschlagen wird, ein Bauvolumen von 60 Mio. Franken aus, andererseits traten seit den ersten Beratungen zum Thema Veränderungen ein. So zog beispielsweise die Kantonsbibliothek aus dem Gerichtsgebäude beim Bahnhof aus. Unsicherheiten lösten aber auch Entwicklungen beim Bund und beim Kanton aus, beispielsweise die neue Bundesstrafprozessordnung oder die Vorlage zur Zusammenlegung der Bezirksgerichte. Diese Punkte mussten bei den Beratungen berücksichtigt werden und die Justiz- und Polizeikommission nahm sich daher bewusst genügend Zeit, dies seriös zu tun. Allerdings war beiden vorberatenden Kommissionen immer klar, dass der Raumbedarf der Gerichte unbestritten ist.


Bereits im Jahr 2003 verlangte die Justiz- und Polizeikommission bekanntlich ein Gesamtkonzept über den Raumbedarf der Justiz.


Die beiden Kommissionen beschlossen, wie den Berichten entnommen werden kann, die beiden Bauvorhaben (Kantonsgerichtsgebäude Liestal, Strafjustizzentrum Muttenz) resp. die Projektierungskredite dafür auseinander zu nehmen. Es wurde einstimmig beschlossen, auf das Projekt Strafjustizzentrum Muttenz einzutreten und dieses dem Landrat zur Zustimmung zu beantragen, den Projektierungskredit für das Kantonsgerichtsgebäude in Liestal jedoch zurückzustellen, weil weitere Abklärungen getroffen werden müssen. Unter anderem gehe es darum abzuklären, ob der bisherige Standort nicht so um- und ausgebaut werden könnte, dass das Kantonsgericht dort untergebracht werden könnte. Je nach Entwicklung der Situation (eventueller Auszug des Bezirksgerichts Liestal) wird sich die Lage plötzlich ganz anders präsentieren als bisher angenommen. Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat daher, den Projektierungskredit für das Gerichtsgebäude in Liestal zurückzuweisen und gleichzeitig vom Regierungsrat bis zum Jahr 2007 eine neue Vorlage für das Kantonsgerichtsgebäude zu verlangen.


Peter Holinger , Präsident der Bau- und Planungskommission, berichtet, die Bau- und Planungskommission habe sich bereits vor vier Jahren mit dem Strafjustizzentrum Muttenz respektive dem Kauf der entsprechenden Liegenschaft auseinander gesetzt. Bereits damals wurde ein Projektierungskredit bewilligt. Im Jahr 2002 wurde die Lage jedoch generell neu beurteilt und nun liegt eine neue Vorlage mit einem Projektierungskredit für das Strafjustizzentrum Muttenz und neu ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal vor.


Die Bau- und Planungskommission verfasste einen Mitbericht zur hier diskutierten Vorlage und sowohl die Justiz- und Polizeikommission als auch die Bau- und Planungskommission waren klar der Meinung, dass in einem ersten Schritt bloss der Projektierungskredit für das Justizzentrum Muttenz bewilligt werden soll. Während der kommenden Monate soll weiter geprüft werden, ob die Bezirksgerichte zusammengelegt werden können. Würde das Bezirksgericht Liestal aus dem Gebäude am Bahnhof ausziehen, könnte dieses später zu einem reinen Kantonsgerichtsgebäude umgebaut werden, so dass ein Neubau nicht mehr unbedingt nötig wäre.


In einer separaten Vorlage wird der sofortige Umbau der ehemaligen Kantonsbibliothek zu einem weiteren Gerichtssaal in Liestal im Landrat behandelt (Vorlage 2005/178). Mit diesem Umbau könnten die schlimmsten Platzprobleme des Kantonsgerichts kurzfristig gelöst werden.


Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat, den geänderten Anträgen, wie sie im Kommissionsbericht nun vorliegen, zuzustimmen.


Annemarie Marbet bezeichnet die Raumverhältnisse am Kantonsgericht als prekär, worin sich die ganze Justiz- und Polizeikommission und die SP-Fraktion einig seien. Teilweise seien die heutigen Zustände sogar eines Gerichtes unwürdig. Für die SP seien beide Projekte, sowohl das Kantonsgericht als auch das Strafjustizzentrum, dringlich. Wegen der Finanzlage des Kantons war es jedoch von Anfang an klar, dass es schwierig sein würde, beide Projekte gleichzeitig zu realisieren, weshalb nach Alternativen und anderen Lösungen gesucht wurde.


Die SP-Fraktion plädierte von Anfang an für eine Etappierung der beiden Projekte, weil man Planungsruinen verhindern wollte. Der heutige, abgeänderte Antrag stellt für die SP einen gangbaren Weg dar. Das Kantonsgericht werde - zwar mit einer peinlichen und unverständlichen Verspätung - hoffentlich bald in die Räume im Untergeschoss des Gerichtsgebäudes (ehemals Bibliothek) einziehen können und somit etwas Luft erhalten. Die SP kann sich deshalb mit der Bevorzugung des Strafjustizzentrums in Muttenz ohne allzu schlechtes Gewissen einverstanden erklären.


Aus Sicht der Justiz seien die laufenden Veränderungen der Gesetzgebung dringend in die Projektierung einzubeziehen, vor allem die Auswirkungen der StPO-Revision beim Bund. Eine Systemänderung bezüglich Staatsanwaltsmodell (Zusammenlegung Statthalterämter und Staatsanwaltschaft) würde entsprechend Zeit benötigen, so dass das auszuarbeitende Projekt für das Kantonsgericht beiden Modellen genügen müsste.


Zum Raumprogramm und vor allem zu den Gefängnissen wird sich Martin Rüegg in der Folge noch äussern und einen Zusatzantrag stellen.


Vor 4 1/2 Jahren wurde der erste Verpflichtungskredit für die Gerichte gesprochen. Heute wird ein Projektierungskredit beraten und bis zur Realisierung eines allfälligen Baus werden noch einmal rund 6 Jahre verstreichen. Ein neues Strafjustizzentrum werde also frühestens im Jahr 2012 stehen. Den Mitarbeitenden des Strafgerichts stehe somit noch eine lange Durststrecke bevor.


Die SP-Fraktion kann dem abgeänderten Landratsbeschluss (mit dem Zusatzantrag, welcher noch von Martin Rüegg eingereicht wird) grundsätzlich zustimmen.


Dieter Völlmin stellt fest, wenn die Justiz vom Landrat während Jahren aufgestockt und zusätzliches Personal bewilligt werde, sei klar, dass damit auch entsprechende Bedürfnisse bezüglich Raumbedarf geschaffen werden, welche zu befriedigen sind. Eintreten auf die aktuelle Vorlage ist für die SVP-Fraktion daher völlig unbestritten, auch wenn sie nicht immer mit allen Begehren personeller Natur einverstanden war.


Die aktuelle Vorlage hat eine gewisse Leidensgeschichte hinter sich, denn die erste Vorlage zum Thema datierte aus dem Jahr 2001 und erlitt im Vollzug letztlich Schiffbruch. Die Gründe für die Leidensgeschichte seien vielschichtig, denn auch zwischen den verschiedenen Gewalten (beispielsweise Verwaltung und Gerichte) verlief nicht immer alles sehr harmonisch. Dazu kommt, dass beispielsweise die letzte Vorlage dem Landrat unter recht grossem Zeitdruck präsentiert wurde und das Anliegen im Landrat trotz gewissen Zweifeln durchgepeitscht wurde. Man müsse nun verstehen, dass ein gewisses Misstrauen gegenüber der heutigen Vorlage vorhanden war und diese genau geprüft wurde.


Oftmals gewinnen Vorlagen durch Änderungen der Beschlüsse oder längere Beratungen durch den Landrat nicht an Qualität, im vorliegenden Fall jedoch war dies laut Dieter Völlmin anders. Es bestand seitens Kantonsgericht und BUD ein erheblicher Erklärungsbedarf, mit der Zeit ergab sich mit den Erklärungen aber auch eine Klärung. So zeigte sich beispielsweise, dass es für eine derartige Vorlage keinen idealen Zeitpunkt gebe. Es werde immer Gesetzesrevisionen im Bereich der Justiz geben, was eine Planung des Raumbedarfs schwierig mache.


Die Kommissionsberatungen ergaben jedoch, dass das Projekt des Strafjustizzentrums unbestritten sei und möglichst rasch umgesetzt werden sollte. Beim Kantonsgerichtsgebäude hingegen bestehen noch offene Fragen. Jedoch wird es gelingen, die gröbsten Missstände zu beseitigen, indem kurzfristig ein Provisorium gewisse Verbesserungen bringen kann.


Solange die beiden Projekte Strafjustizzentrum und Kantonsgerichtsgebäude miteinander verknüpft waren, bestand immer auch das Risiko eines Totalabsturzes für die aktuelle Vorlage. Sie war zu kompliziert, zu verknüpft, zu teuer und hätte letztlich am allerwenigsten den Nutzern gedient. Die SVP-Fraktion erachtet daher das etappierte Vorgehen als richtig und hofft, dass sich das Verhältnis zwischen der zuständigen Abteilung der BUD und denjenigen Personen beim Kantonsgericht, welche sich mit dem Ausbau beschäftigen, verbessern wird.


Dieter Völlmin bittet die Mitglieder des Landrates namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.


Romy Anderegg stellt klar fest, die räumlichen Verhältnisse für unsere Strafvollzugsbehörden und Gerichte seien unbestrittenerweise unzumutbar. Diese Tatsache sei bereits seit vielen Jahren bekannt. Dass sich die Justiz für ihre betrieblichen Abläufe in verschiedenen Liegenschaften in Provisorien einmieten müsse, sei unseres Kantons unwürdig. Jemand, welcher von einem fremden Stern zu uns käme und die aktuellen Verhältnisse sähe, müsste denken, wir erachteten die Rechtsprechung als etwas Unwichtiges oder unsere Gerichte leisteten schlechte Arbeit. Umgekehrt bedeutet dies: Verrichteten unsere Gerichte und die Strafjustiz ihre Arbeit so schlecht, wie es die Räumlichkeiten sind, müssten alle Angestellten dieser Justiz sofort entlassen werden.


Heute gehe es nun darum, eine verschleppte Entwicklung nachzuholen. Die Sicherheit gehöre zu den wichtigsten Staatsaufgaben und es sei Pflicht unsers Parlamentes, nun so schnell als möglich gute Voraussetzungen zu schaffen. Der Umbau der ehemaligen Räume der Kantonsbibliothek, welche von den Gerichten genutzt werden sollen, liegt nun vor und wird zur Zeit von den Kommissionen beraten. Diese Vorlage sei sehr wichtig und dringlich und Romy Anderegg hofft, diese bald im Landrat beraten zu können.


Das jetzt vorliegende Geschäft wurde in der Bau- und Planungskommission sowie in der Justiz- und Polizeikommission ausführlich beraten. Seriöse Studien wiesen nach, dass zwei Standorte (einer für das Justizzentrum und einer für das Kantonsgericht) geeignet wären. Damit würden die betrieblichen und räumlichen Mängel optimal behoben. Mit der heutigen Vorlage wird jedoch nur das Startzeichen für das Strafjustizzentrum in Muttenz gegeben, auch wenn damit später ein Investitionskredit von 44,5 Mio. Franken ausgelöst wird. Ferner verlangt der Landrat eine Vorlage für ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal (Um- oder Neubau). Die finanzielle Situation sei auch heute nicht gerade Ideal, um derartige Projekte in Angriff zu nehmen. Andererseits sind unzumutbare und komplizierte Arbeitsbedingungen eine schlechte Voraussetzung wenn es darum geht, effizient zu arbeiten. Die vorgesehene Investition bedeutet also nicht nur eine finanzielle Last, sondern auf jeden Fall auch einen mehrfachen Nutzen.


In Anbetracht der aktuellen Finanzsituation stimmte die Bau- und Planungskommission einer Etappierung der beiden Vorhaben zu. Damit die räumliche Situation in Liestal aber so rasch als möglich verbessert werden kann, wird ein Umbau im bestehenden Kantonsgericht als Übergangslösung die dringendsten Bedürfnisse vorerst erfüllen. Räume, welche zuvor von der Kantonsbibliothek genutzt wurden, werden geschickt umgebaut und der Justiz einem neuen Nutzen zugeführt. Dieses Vorhaben wird Kosten von 1,4 Mio. Franken auslösen.


Die FDP-Fraktion stimmt einstimmig allen sechs Ziffern des abgeänderten Entwurfs für einen Landratsbeschluss zu.


Matthias Zoller bezeichnet es schon beinahe als "ceterum censeo", wenn die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission nun im Landrat wiederholen, sie seien der Meinung, die Gerichte hätten keinen Platz und es müsste dringend Platz geschaffen werden. Angesichts der erwarteten Kosten von 60 Mio. Franken war man dann aber doch der Ansicht, die Vorlage müsse genauer betrachtet werden. Die Justiz- und Polizeikommission war froh darüber, dass sie sich mit der Bau- und Planungskommission zusammensetzen konnte, welche nach der klaren Bejahung des Bedarfs durch die Justiz- und Polizeikommission die Hülle etwas genauer unter die Lupe nahm.


Matthias Zoller zeigt sich froh darüber, dass dem Landrat mit dem Kommissionsbericht zur Vorlage 2004/182 ein vernünftiger erster Schritt präsentiert werden könne. Dieser bedeutet die Projektierung eines Strafjustizzentrums in Muttenz und verlangt bereits heute eine Vorlage zum weiteren Vorgehen betreffend Kantonsgericht. Diese Vorlage soll aufzeigen, ob das Kantonsgericht am alten Standort bleiben kann oder ob neue Varianten in Betracht gezogen werden. Die CVP/EVP-Fraktion zeigt sich vor allem glücklich darüber, dass mit dem Umbau der alten Kantonsbibliothek nun vorwärts gemacht werden könne. Dieses Provisorium soll für rund zehn Jahre zumindest eine kleine Entlastung bringen.


Die CVP/EVP-Fraktion beantragt dem Landrat einstimmig, auf das vorliegende Geschäft einzutreten.


Kaspar Birkhäuser stellt fest, die Grüne Fraktion könne nicht verstehen, weshalb der Kanton nicht vorausblickend und rechtzeitig eine Nachfolgenutzung der Räume der ehemaligen Kantonsbibliothek geplant und zur Diskussion gestellt habe. Im Übrigen tragen die Grünen die Analysen, Schlussfolgerungen und Anträge der Kommissionen zur aktuellen Vorlage mit. Damit soll die Regierungsvorlage in zwei Projekte getrennt und etappiert werden, die Projektierung des Strafjustizzentrums in Muttenz soll durchgeführt werden und die Projektierung eines Kantonsgerichtsgebäudes in Liestal wird zurückgestellt bzw. modifiziert und es wird eine Vorlage zum Umbau des Gebäudes am Bahnhofplatz erwartet.


Schon heute meldet die Grüne Fraktion zum Strafjustizzentrum in Muttenz an, dass die 150 dort vorgesehenen Parkplätze als überrissen betrachtet werden, denn das Gebäude werde bekanntlich direkt neben dem Bahnhof zu stehen kommen. Hier liesse sich bestimmt noch Geld sparen.


Martin Rüegg betont, die SP-Fraktion anerkenne grundsätzlich die Raumbedürfnisse der Justiz und stehe hinter dem vorgeschlagenen Weg, etappiert an zwei Standorten zu planen und zu bauen. In der Folge wolle er sich nur zu Muttenz äussern, denn über das Projekt in Liestal werde der Landrat in zwei Wochen debattieren können.


Die SP-Fraktion betrachtet die Lage eines Justizzentrums am Bahnhof Muttenz mit den guten ÖV-Anbindungen als optimal, jedoch teilt sie Kaspar Birkhäusers Meinung, die Anzahl der vorgesehenen Parkplätze (120 bis 150 Stück) sei überrissen. Es wird erwartet, dass im Laufe der Projektierung ein Abspecken mit entsprechenden finanziellen Einsparungen in diesem Bereich vorgenommen wird.


Der Flächenbedarf für das Justizzentrum sei gross und die in der Vorlage ausgewiesene Zahl liege ein Stück weit im aufgestauten Nachholbedarf begründet. Zudem sei bis zum Jahr 2010 mit einem weiteren Anstieg des Personals zu rechnen. In der aktuellen Vorlage werde zwar von Synergien gesprochen, nur seien diese nirgends ausfindig zu machen. Laut SP müsste trotz allem noch einmal überdacht werden, ob der grosse Raumbedarf (Faktor zwei gegenüber heute), wie er in der Vorlage ausgewiesen werde, wirklich notwendig sei.


Die SP beurteilt die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt im Bereich der Gefängnisse als sehr gut und ist der Ansicht, diese müsste eigentlich weitergeführt und sogar zu einer regionalen Gefängnisplanung ausgebaut werden. Die SP-Fraktion werde in Kürze einen entsprechenden Vorstoss einreichen. Man sei sich sehr bewusst, dass gewisse Gefängnisplätze den heutigen Anforderungen überhaupt nicht mehr entsprechen, dennoch könnte die Zahl der Gefängnisplätze mit Sicherheit reduziert werden, insbesondere in Anbetracht der neueren Vollzugsformen wie Electronic Monitoring. Die Landreserven in Muttenz wären vorhanden, um bei Bedarf einen späteren Ausbau an Gefängnisplätzen vorzunehmen.


Martin Rüegg beantragt im Namen der SP-Fraktion folgende Änderung von Ziffer 1 des Landratsbeschlusses:


1. Dem Bedarf für neue Räumlichkeiten für das Kantonsgericht in Liestal sowie dem Bedarf und Konzept für ein Strafjustizzentrum in Muttenz wird grundsätzlich zugestimmt. Mit der Baukreditvorlage sind weitere Massnahmen zur Reduktion des Projekts in Muttenz aufzuzeigen.


Martin Rüegg bittet den Landrat, diesem Antrag zuzustimmen, damit alle Optionen bestehen bleiben, den von ihm erwähnten Punkten noch einmal Nachachtung zu verschaffen.


Isaac Reber bezeichnet den Raumbedarf an den Gerichten als für die Grünen unbestritten, weshalb die aktuelle Vorlage im Grundsatz vollumfänglich unterstützt werde. Auf einige Aspekte möchte er aber bereits jetzt hinweisen und nicht erst dann, wenn das Bauprojekt vorliegt.


Das Konzept mit zwei Standorten wird unterstützt, jedoch müsse man beim Standort Muttenz für ein Gefängnis bedenken, dass es nicht ganz unproblematisch sei, ein Gefängnis neben einer Eisenbahnstrecke zu bauen, über welche auch Gefahrengüter verkehren. Im Unterschied zu einem normalen Haus könne ein Gefängnis nicht einfach evakuiert werden, und diesem Aspekt müsse bei der Planung Rechnung getragen werden.


Heute stehen den Gerichten viel zu wenige Parkplätze zur Verfügung, an einem optimal mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen Standort jedoch gleich 150 neue Parkplätze zu bauen, sei übertrieben und sehr teuer. Es zeigt sich hier, zu welch unsinnigen Resultaten die kantonale Parkplatzverordnung führen kann. Die Grünen erachten das geplante Projekt in diesem Punkt als unbefriedigend und können dies nicht unterstützen. Die Zahl von 150 geplanten Parkplätzen müsse massiv reduziert werden.


Bereits bei der ersten Vorlage zum Justizzentrum in Muttenz habe es nicht lange gedauert, bis das Stichwort "Justizpalast" fiel. Die Grünen erachten diese Bezeichnung als nicht angebracht, und doch müsse ihr ein Stück weit Rechnung getragen werden. Die Grünen sind der Ansicht, das in der Projektierung vorgestellte Raumprogramm sei zu gross und sie glauben, es bestünden noch Möglichkeiten, dieses zu reduzieren. Isaac Reber bittet daher darum, diesem Aspekt bei der Ausarbeitung des Bauprojekts Rechnung zu tragen.


Der Landrat sollte sich nicht der Kritik aussetzen, einen Justizpalast zu bauen, jedoch soll dem berechtigten Raumbedarf der Justiz Rechnung getragen werden. Das Wünschbare müsse vom Machbaren unterschieden werden.


Laut Vorlage soll es sich beim neuen Strafjustizzentrum in Muttenz um ein von der Energie her nachhaltiges Gebäude handeln. Die Grünen erwarten daher, dass das Gebäude zumindest den Minergie-Standard erreichen wird.


Die Teil-Kritik der Grünen am Projekt Justizzentrum geht in die gleiche Richtung wie diejenige, welche von Martin Rüegg vorgebracht wurde. Deshalb werden die Grünen im Interesse eines effizienten, günstigen und guten Gebäudes, welches den Gerichten dient, den Antrag der SP unterstützen.


Christoph Rudin stellt fest, der Landrat lasse heute einen Dampfer mit verschiedenen Abteilungen und Passagieren vom Stapel. Bereits vor vier Jahren wurde eine Vorlage für ein Justizzentrum in Muttenz mit grossem Mehr verabschiedet, diese erlitt jedoch Schiffbruch. Um gleiche oder ähnliche Fehler wie damals zu vermeiden, fügt Christoph Rudin an dieser Stelle noch einige Gedanken an.


Nach der Verabschiedung der ersten Vorlage zu einem Justizzentrum blieb die ganze Angelegenheit einfach liegen und auch heute laufe man wiederum Gefahr, den Dampfer zu überladen. Er verfüge über drei Abteilungen: Die Justiz (nötige und dringend notwendige Verbesserungen der Raumsituation), die Strafverfolgung (voreilige Pläne) und die Gefängnisabteilung (überrissene Pläne). Auch heute müsse der Landrat wiederum ein Multipack verabschieden, wobei die Gefahr bestehe, dass der Dampfer Schlagseite erleiden werde.


Zur Justiz: Seit 15 Jahren (Ankündigung der Justizreform) sei der grosse Raumbedarf für die Justiz klar. Auch war bekannt, dass jede Aufstockung der Polizei eine Aufstockung der Justiz auf allen Ebenen zur Folge hat. Christoph Rudin empfände es daher als sinnvoll, nun endlich ein einzelnes Projekt für die Justiz und nur für die Justiz vorwärtszutreiben, denn in den letzten vier Jahren habe sich diesbezüglich gar nichts getan. Nicht die Baracke, in welcher die Justiz heute arbeiten müsse, sei unwürdig, sondern der Umgang des Parlaments und der Regierung mit der Justiz.


Zur Strafverfolgung: Vor vier Jahren beantragte Bruno Steiger bereits, die Strafverfolgung ins Justizzentrum zu verlegen. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt, heute jedoch soll stillschweigend eine Verlegung nach Muttenz möglich sein. Diese Pläne seien voreilig, denn die Bundesstrafprozessordnung ist noch nicht in Kraft und es herrscht noch keine Klarheit darüber, ob ein Modell eingeführt wird, bei welchem Statthalterämter und Staatsanwaltschaft zusammengelegt werden. Es gehe nicht an, für ein noch nicht beschlossenes System voreilig Raum zu schaffen.


Zu den Gefängnisplätzen: Der Landrat sollte die Inkraftsetzung des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches abwarten, denn dieser werde die wesentliche Neuerung enthalten, kurze Freiheitsstrafen abzuschaffen und diese durch bedingte Strafen, Electronic Monitoring, gemeinnützige Arbeit oder Bussen zu ersetzen. In Basel-Landschaft wolle man offenbar aber in die umgekehrte Richtung gehen und diejenigen Personen, welche ihre Bussen nicht bezahlen können, ins Gefängnis stecken. Damit schwimme Basel-Landschaft im negativen Sinne gegen den Strom gegenüber den auf eidgenössischer Ebene vorgesehenen Entwicklungen. Zudem fehle ein Raumkonzept für die geplanten Gefängnisplätze. Basel-Landschaft sei beispielsweise zu klein, um allein Plätze für psychisch auffällige Gefangene anzubieten. Es wäre daher am besten, gemeinsam mit Basel-Stadt ein regionales Konzept zu erarbeiten, bevor in grossem Stil neue Gefängnisplätze geschaffen werden.


Christoph Rudin spricht sich gegen das Einsperren säumiger Bussenzahler aus und möchte die verschiedenen Passagiere des von ihm beschriebenen Hochseedampfers trennen, damit dieser nicht in Schieflage gerät. Er werde die aktuelle Vorlage daher nicht unterstützen, legt jedoch denjenigen Landrätinnen und Landräten, welche die Vorlage befürworten, ans Herz, Martin Rüeggs Antrag zu unterstützen. Wie das Beispiel der aktuellen Vorlage jedoch zeige, spiele es keine grosse Rolle, ob man diese befürworte oder ablehne, denn auch vor vier Jahren habe sich trotz Verabschiedung der Vorlage durch den Landrat nichts bewegt.


Matthias Zoller fände es sinnvoller, wenn gewisse Personen ihre Anliegen beispielsweise in der Justiz- und Polizeikommission einbrächten. Die von einigen Vorrednern nun aufgeworfenen Fragen wurden dort beispielsweise bereits eingehend diskutiert, insbesondere der Bedarf an Gefängnisplätzen oder auch die Frage der Parkplätze. Die Justiz- und Polizeikommission habe nach bestem Wissen und Gewissen versucht, sich ein Bild darüber zu machen, in welche Richtung der Dampfer laufen soll. Um endlich einen Schritt weiter zu kommen, habe man ein Ziel festgelegt und es gehe nicht an, nun eine neue Richtung einzuschlagen. Er selbst und auch Peter Zwick von der Bau- und Planungskommission lehnen daher den Antrag der SP-Fraktion entschieden ab.


Dieter Völlmin gibt seinem Erstaunen über den Antrag der SP-Fraktion und Christoph Rudins Votum Ausdruck. Die Sprecherin der SP-Fraktion habe von unwürdigen Zuständen gesprochen und von der Notwendigkeit, das Strafjustizzentrum möglichst rasch zu bauen und eine Lösung für das Kantonsgericht zu finden. Dass Christoph Rudin die aktuelle Vorlage nicht unterstützen wolle und der Ansicht sei, es ändere sich doch nichts, erstaunt Dieter Völlmin einigermassen. Er bezeichnet diese Argumentation als widersprüchlich und den Antrag der SP, welcher die intensive Arbeit zweier Kommissionen in Frage stellt, als nicht konstruktiv.


Die SVP spricht sich entschieden gegen den Antrag der SP aus, zudem sei bezüglich der Gefängnisplätze an der Sache vorbei diskutiert worden. In der aktuellen Vorlage gehe es um Untersuchungsgefängnisplätze, nicht um den Strafvollzug. Ein Zustand wie vor rund vier bis fünf Jahren soll vermieden werden, als Polizeimassnahmen nicht durchgeführt werden konnten, weil es zu wenige Untersuchungshaftsplätze gab. Gegen eine erneute Überprüfung des Flächenbedarfs im Rahmen der Projektierung sei sicherlich nichts einzuwenden, dies jedoch gehöre klar zu den laufenden Aufgaben der BUD und müsste ansonsten ab jetzt in jedem Beschluss zu einem Projektierungskredit ebenfalls festgeschrieben werden. Dieter Völlmin bittet die Landratsmitglieder, den guten Weg, welcher mit der aktuellen Vorlage eingeschlagen werden soll, nicht zu gefährden und dem Landratsbeschluss, wie er von den Kommissionen vorgeschlagen wird, zuzustimmen.


Peter Holinger betont, das vorliegende Geschäft sei sowohl in der Bau- und Planungskommission als auch in der Justiz- und Polizeikommission lange beraten worden und die ganze Beratung habe schliesslich zu den vorliegenden, geänderten Anträgen geführt. Es sei klar, dass der Flächenbedarf abgeklärt werde und betreffend Anzahl der Parkplätze gelte das Baugesetz, welches eingehalten werden müsse. Der Antrag der SP-Fraktion sollte daher abgelehnt werden.


Hanspeter Frey zeigt sich erstaunt, denn bereits anlässlich der Diskussion zur ersten Vorlage im Jahr 2001 wurden ähnliche Kritikpunkte vorgebracht. Die damalige Vorlage wurde inzwischen bereinigt und bei der aktuellen Vorlage handelt es sich um eine überarbeitete und reduzierte Variante. Es mache keinen Sinn, nun die gesamte Arbeit der involvierten Kommissionen wieder in Frage zu stellen, weshalb sich die FDP-Fraktion nach wie vor geschlossen hinter die Anträge der Justiz- und Polizeikommission und der Bau- und Planungskommission stelle.


Isaac Reber betont, man habe in der Bau- und Planungskommission die einzelnen nun vorgebrachten Argumente zwar ebenfalls diskutiert, jedoch nicht über einen Antrag, wie er jetzt vorliegt, abgestimmt.


Bei der Vorlage aus dem Jahr 2001 schmolzen bei näherer Betrachtung die Nutzerbedürfnisse wie Schnee in der Sonne. Plötzlich wurde es möglich, Ausschaffungshäftlinge nach Basel zu bringen oder auch die Jugendstrafvollzugsplätze gemeinsam mit Basel-Stadt zu betreiben. Aus diesem Grund hat sich auch bei Isaac Reber eine gewisse Skepsis breit gemacht und er ist der Ansicht, im vorliegenden Fall sei Kontrolle sicherlich besser als blindes Vertrauen. Er zeigt daher für Christoph Rudins Anliegen ein gewisses Verständnis, unterstützt eine Ablehnung der Vorlage jedoch nicht, da ihm ein solches Vorgehen zu weit gehen würde. Er bittet den Landrat jedoch, Martin Rüeggs Antrag zu unterstützen, dies im Interesse der aktuellen Projekte und der Gerichte.


Martin Rüegg ruft in Erinnerung, die SP wolle das Projekt nicht stoppen, jedoch sollten die Raumproblematiken noch einmal vertieft betrachtet werden. Er bittet daher, dem moderaten Antrag der SP-Fraktion zuzustimmen. Auch wenn Christoph Rudins Votum eine gewisse Frustration über den Verlauf des vorliegenden Geschäfts zu entnehmen sei, ist Martin Rüegg doch überzeugt davon, die vorgesehenen Projekte nun zu einem auch für die Justiz guten Ende bringen zu können.


Christoph Rudin betont, er habe keinen Antrag im Namen seiner Fraktion gestellt, sondern sich als Einzelsprecher geäussert.


Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider -Kenel konnte unter den verschiedenen Voten eine Mehrheit ausmachen, welche der Bau- und Umweltschutzdirektion nun den Planungsauftrag erteilen will, in Muttenz ein Justizzentrum zu bauen. Den kritischen Voten entnahm sie den Vorwurf, man habe die Vorlage aus dem Jahr 2001 liegen gelassen oder sogar die Aussage, man könne stimmen wie man wolle, es werde doch nichts getan. Sie selbst weise all diese Vorwürfe vehement zurück, denn die BUD habe fristgerecht eine Vorlage erstellt und dem Landrat aufgezeigt, wie ein Justizzentrum im Muttenz realisiert werden könnte. Die Legislative wollte daraufhin aber - auch im Zusammenhang mit der Justizreform und den Gefängnisplätzen -, dass noch einmal genau abgeklärt werde, welche Räume tatsächlich notwendig seien. Die Vorlage blieb also nicht in der BUD liegen, sondern man wartete auf Aufträge seitens Justiz und Polizei.


Die heutige Diskussion im Landrat zeige genau auch die Problematik für die BUD. Diese wisse oftmals nicht, wie gross ein Gebäude werden müsse und was genau darin untergebracht werden soll. Der Antrag der SP würde bedeuten, dass die Raumfrage noch einmal mit der Justiz diskutiert werden müsste. Elsbeth Schneider-Kenel bittet den Landrat nun aber, der BUD grünes Licht zu geben, das Justizzentrum in Muttenz zu realisieren. Selbstverständlich wird die Planung immer an die neuesten Gegebenheiten angepasst.


In vierzehn Tagen wird der Landrat über die Umbauvorlage für das jetzige Kantonsgericht befinden können, obwohl immer wieder und vor allem auch in den Medien die Kritik laut wird, die BUD habe dieses Vorhaben verzögert. Den vorgesehenen Umbau von 1,4 Mio. Franken konnte die BUD aber nicht einfach aus den Unterhaltsbudgets bestreiten, denn beispielsweise beim Umbau des UBS-Gebäudes für die VSD erhielt die BUD vom Parlament einen Rüffel wegen eines derartigen Vorgehens. Sowohl die Justiz- und Polizeikommission als auch die Bau- und Planungskommission bestätigten der BUD, dass die Form einer Vorlage für den Umbau des Kantonsgerichts richtig sei und während den Sommerferien wurde daraufhin nicht nur die Vorlage erstellt, es wurden auch bereits die Ausschreibungen vorgenommen, diese immer unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann also sofort mit dem geplanten Umbau begonnen werden.


Auch Elsbeth Schneider-Kenel ist der Meinung, die Gebäulichkeiten in ihrer jetzigen Form könnten dem Gericht nicht einfach zugemutet werden. Nicht vergessen werden dürfe aber auch der oftmals schwierige politische Prozess, wenn einmal erteilte Aufträge erneut hinterfragt werden. Der Umbau nach dem Auszug der Kantonsbibliothek wurde daher nicht forcierter vorangetrieben. Der ganze politische Prozess betreffend Justizzentrum und Umbau Kantonsgericht verlief nicht optimal, diese Mängel werden nun aber korrigiert und bereits in 14 Tagen könne der Landrat einer entsprechenden Vorlage zustimmen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro möchte sich zum Bereich der Gefängnisse äussern und bittet den Landrat ansonsten, den Anträgen der Kommissionen zu folgen.


Sabine Pegoraro betont noch einmal, die Zahl der geplanten Gefängnisplätze im vorliegenden Projekt sei bereits reduziert worden. Der heute ausgewiesene Bedarf sei auch notwendig. Es gehe dabei vorwiegend um Untersuchungsgefängnisplätze, nicht um den Vollzug, und in diesem Bereich könne beispielsweise Electronic Monitoring nicht eingesetzt werden. Die sei nur im Vollzug kurzer Strafen möglich, ein Projekt, welches in Basel-Landschaft stark unterstützt werde. Grundsätzlich sei es schwierig, den Bedarf kurzfristig abzuschätzen. Als Sabine Pegoraro selbst ihr Amt als Regierungsrätin vor zwei Jahren antrat, waren die Gefängnisse zum Teil halb leer, heute wiederum sind sie randvoll. Man habe nun trotzdem versucht, eine langfristige Planung vorzunehmen, welche in den Zahlen der aktuellen Vorlage resultiert.


Grundsätzlich findet die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt im Bereich der regionalen Gefängnisplanung statt, so mietete sich Basel-Landschaft beispielsweise im Bässlergut für Ausschaffungshaft-Plätze ein. Im Gegenzug wird Basel-Stadt im Moment das Bezirksgefängnis Sissach für den Vollzug kurzfristiger Strafen zur Verfügung gestellt. Das Jugendgefängnis wird gemeinsam mit Basel-Stadt im Waaghof betrieben.


Sabine Pegoraro bittet den Landrat noch einmal, das vorliegende Projekt nun zu genehmigen, und zwar mit der darin ausgewiesenen Zahl an Gefängnisplätzen.


Kantonsgerichtspräsident Peter Meier zeigt sich sehr dankbar für die grundsätzlich günstige Aufnahme der aktuellen Vorlage und betont noch einmal, eine Änderung der heutigen baulichen Situation sei wirklich dringend. Die räumlichen Arbeitsbedingungen für viele Angestellte der Justiz seien nicht nur unwürdig, sondern letztlich auch ineffizient. Er bittet den Landrat, dem Antrag der Kommissionen zu folgen und zeigt wenig Verständnis, wenn nun der Eindruck erweckt werde, es würden Luxuslösungen angestrebt. Von einem Justizpalast könne tatsächlich keine Rede sein. Man kenne die Finanzlage des Kantons und sei selbst daran interessiert, möglichst abzuspecken, damit das Projekt auch politisch eine Chance hat. Man sei heute der Meinung, mit gutem Gewissen könne nicht mehr eingespart werden. Der gleiche Fehler wie seinerzeit bei der Gutsmatte soll verhindert werden, welche bereits im Moment des Einzugs zu klein war.


Wenn nun mit Zahlen wie Faktor zwei gegenüber heute operiert werde, dürfe nicht verschwiegen werden, dass der heutige Zustand völlig unbefriedigend sei. Die Büros seien teilweise sehr mangelhaft, so dass beispielsweise im Statthalteramt Arlesheim kaum Einvernahmen in den Büros durchgeführt werden können. Trotzdem muss dies jedoch getan werden, denn es gibt keine Ausweichmöglichkeiten. Weiter fehlen Räumlichkeiten für die Infrastruktur (Nebenräume für Anwälte, Parteien, etc.). In der Presse wurde beispielsweise ein Anwalt aus Basel-Stadt mit der Aussage zitiert: "Prozesse in Liestal sind eine Zumutung." Sogar bezüglich Toilettenanlagen ist die Situation heute so, dass sich RichterInnen und Angeklagte auf der Toilette treffen. Nach den heutigen Erkenntnissen muss mit einem Drittel Personalzuwachs in den nächsten Jahren gerechnet werden, und dieser muss auch in die Raumplanung einbezogen werden. Peter Meier könnte einer Auflage, beim vorliegenden Projekt noch weitere Einschränkungen vorzunehmen, nur wenig Verständnis entgegenbringen. Selbstverständlich werde man darauf achten, keinen Luxus zu bauen, sondern nur das Notwendige.


Eric Nussbaumer stellt unbestrittenes Eintreten auf die Vorlage 2004/182 fest und stellt den Landratsbeschluss zur Diskussion.



Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffer 1


Hier liegt folgender Änderungsantrag der SP-Fraktion vor:


1. Dem Bedarf für neue Räumlichkeiten für das Kantonsgericht in Liestal sowie dem Bedarf und Konzept für ein Strafjustizzentrum in Muttenz wird grundsätzlich zugestimmt. Mit der Baukreditvorlage sind weitere Massnahmen zur Reduktion des Projekts in Muttenz aufzuzeigen.


://: Der Antrag wird mit 52:30 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, Ziffer 1 bleibt damit unverändert.


Ziffern 2 bis 6 keine Wortbegehren


://: Der Landratsbeschluss wird mit 80:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.



Landratsbeschluss
betreffend Kantonsgerichtsgebäude Liestal
Strafjustizzentrum Muttenz; Projektierungskredit


vom 8. September 2005


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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