Protokoll der Landratssitzung vom 8. Juni 2006

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2006-041 vom 31. Januar 2006
Vorlage: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind
- Bericht der Kommission vom: 4. Mai 2006
- Beschluss des Landrats < beschlossen >



Nr. 1889

Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Dieter Schenk , kann sich vorneweg eine - wie er selber sagt - zynische Bemerkung nicht verkneifen und ruft seine Ratskolleginnen und -kollegen dazu auf, mit dieser Vorlage die einzigartige Gelegenheit zu nutzen, den Landrat von Ballast zu befreien und möglichst viele Motionen und Postulate abzuschreiben - damit sie im Winter vor den Wahlen mit neuen unnötigen Vorstössen auf sich aufmerksam machen können. (Grosse Heiterkeit.)


Tatsächlich soll die Vorlage dazu dienen, den Berg von Vorstössen, den der Landrat immer vor sich herschiebt, auf einfache Art und Weise abzubauen.


Die Vorlage könnte noch besser genutzt werden, wenn wir gegenüber unseren eigenen Vorstössen unbefangener und aufrichtiger wären. Nicht alles, was gestern richtig war, hat heute noch die gleiche Bedeutung, und es kann deshalb in guten Treuen neu überdacht werden.


Die GPK hat in ihren Feststellungen unter Punkt 1.3 des Kommissionsberichts einige kritische Hinweise gegeben. Es liegt am Parlament und an der Regierung, das ganze Instrumentarium mit dieser Vorlage effizienter zu gestalten.


Bei den Postulaten muss der Landrat konsequenter sein. Wenn die Regierung eine Sache geprüft und darüber berichtet hat, so ist der Vorstoss abzuschreiben, auch wenn das Anliegen konkret nicht verwirklicht worden ist. Aufgrund des Berichtes könnte allenfalls in der Sache noch nachgestossen werden.


Die GPK vermisst im Bericht der Regierung auch eine gewisse Koordination zwischen den Direktionen. So gehören das Postulat von Peter Zwick zur Einsetzung eines Tierschutzanwaltes ( 2001/025 ) und das Postulat von Roland Bächtold zur Schaffung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen ( 2001/036 ) thematisch zusammen; die GPK hat im letzten Jahr moniert, solche sachverwandte Vorstösse gemeinsam zu behandeln.


Mit der Begründung, es handle sich um eine Daueraufgabe der Regierung, wird der eine Vorstoss von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion zur Abschreibung und der andere von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zur Weiterbearbeitung empfohlen - es fehlt jemand, der über die Vorlagen wacht und solches eliminiert.


Trotz den kritischen Bemerkungen folgt die GPK in ihren Anträgen weitgehend dem Willen der Motionäre und Postulanten - mit Ausnahme des erwähnten Postulates 2001/025 zur Einsetzung eines Tierschutzanwaltes (Ziffer 2.4.1.1), bei dem die GPK der Auffassung ist, dass es nicht abgeschrieben und gemeinsam mit dem Postulat 2001/036 behandelt werden sollte, sowie mit Ausnahme des Postulates 2004/008 von Christoph Rudin zum Schwimmzentrum beider Basel (Ziffer 2.5.1.1.).


Die GPK bittet den Landrat, ihren Anträgen zuzustimmen.


Hanni Huggel erklärt, die SP-Fraktion könne sich generell mit den Abschreibungsanträgen und Vorschlägen einverstanden erklären. Sie stellt allerdings in Aussicht, später in der Beratung noch einen Antrag zu stellen.


Die SVP-Fraktion sei der Meinung, die Regierung sollte etwas weniger grosszügig sein, was das Entgegennehmen von Vorstössen angehe, hält Hanspeter Wullschleger fest. Grundsätzlich sollten nur jene Vorstösse entgegengenommen werden, welche die Regierung fristgerecht erledigen kann und will. Es macht keinen Sinn, Vorstösse entgegenzunehmen, von denen man weiss, dass sie schubladisiert werden, in der Hoffnung, dass sie in Vergessenheit geraten.


Die Fraktion stellt den Antrag, das Postulat 2001/025 zur Einsetzung eines Tierschutzanwaltes abzuschreiben - dies in Abweichung vom Antrag der GPK. Wenn der Postulant schon mit der Abschreibung seines Vorstosses einverstanden ist, sollte dieser tatsächlich abgeschrieben werden. Vom Bund her besteht gar keine Verpflichtung, einen solchen Tierschutzanwalt einzusetzen.


Daniel Wenk gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion den Anträgen der GPK auch bei diesem Geschäft grundsätzlich folgen wolle.


Auch bei dieser Vorlage macht sich Daniel Wenk einige persönliche Gedanken und verweist zunächst auf Anhang 1 des Amtsberichtes, wo sich Angaben zum Leistungsvermögen des Parlamentes und zu dessen effektiver Verarbeitungskapazität finden.


Zur Verarbeitungskapazität: Die Regierung vermochte im letzten Jahr 47 Interpellationen und 8 mündliche Fragen zu beantworten. Parlament und Regierung haben zusammen 63 Postulate und Motionen abgeschrieben; 35 Postulate und Motionen sind erfüllt, aber noch nicht abgeschrieben. Unser Betrieb ist somit in der Lage, ca. 100 parlamentarische Vorstösse zu verarbeiten (ohne Interpellationen).


Zum Stand Ende 2005: 125 überwiesene Postulate, die älter als 1 Jahr sind, plus 14 überwiesene Motionen, die älter als 2 Jahre sind, ergeben insgesamt etwa 140 parlamentarische Vorstösse, die in der Pipeline sind; um diese abzutragen, braucht das Parlament ca. 1,5 Jahre. Und das seien, betont Daniel Wenk, ja erst die Produkte mit bereits abgelaufenem Verfalldatum; es gebe nämlich noch einige Frischprodukte im Regal: 44 Postulate bzw. Verfahrenspostulate und 21 Motionen sind im Jahre 2005 neu eingereicht worden und warten auf die Verarbeitung.


Daniel Wenk anerkennt, dass es einige Lösungsansätze gebe - dass etwa nur Vorstösse entgegengenommen werden, die zu erledigen die Regierung auch wirklich gewillt ist; auch könne sich der einzelne Parlamentarier Gedanken machen, ob er mit seinem Vorstoss dazu beitrage, den Kanton weiter zu bringen.


Insgesamt sei es nicht einfach, meint er. Immerhin hat er auch hier ein passendes Zitat gefunden: "Herr, gib mir den Mut, zu ändern, was zu ändern ist, gib mir die Demut, anzunehmen, was nicht zu ändern ist, und gib mir doch bitte die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden".


Wenn man das Kapitel 1.3 im Bericht der GPK lese, fänden sich dort alle Rezepte, die es für einen effizienten Verwaltungs- und Ratsbetrieb brauche - diesen könne die CVP/EVP-Fraktion zustimmen, bemerkt Agathe Schuler .


Esther Maag erklärt, sich müsse sich nun ein wenig für die Vorstösse wehren. Es ist zu vernehmen gewesen, wie schlimm Vorstösse seien, aber die kommen alle von uns! (Grosse Heiterkeit.) Es geht um Vorstösse, die überwiesen sind und für die gegenwärtig der Landrat nicht zuständig ist. So geht es nicht darum, uns selbst zu tadeln, sondern die Regierung und die Verwaltung aufzufordern, die Vorstösse zügig zu behandeln.


Wie Daniel Wenk hat auch Esther Maag nachgerechnet; sie ist ebenfalls auf 140 Vorstösse gekommen, bei denen der Landrat mit Nachdruck fordern darf, dass diese beantwortet werden. Insofern ist Esther Maag nicht der Meinung, die Regierung solle Vorstösse nicht entgegennehmen; vielmehr soll sie diese nach Möglichkeit zügig behandeln, wobei offen ist, was weiter damit geschieht - fallweise ist die adäquateste Möglichkeit zu prüfen.


Esther Maag weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich die Fraktion sehr freuen würde, wenn mit diesen Vorstössen möglichst rasch etwas passiere. Im Übrigen schliesst sich die Fraktion den Anträgen der GPK an.


Keine weiteren Wortbegehren.



Kapitel 2 Abzuschreibende Aufträge


2.1 Finanz- und Kirchendirektion keine Wortbegehren


2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


keine Wortbegehren



2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion


keine Wortbegehren



2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


2.4.1.1 2001/025 ; Postulat von Peter Zwick vom 25. Januar 2001: Einsetzung eines Tierschutzanwaltes; überwiesen am 22/02/2001


Hanspeter Wullschleger wiederholt, die SVP beantrage die Abschreibung des Postulates, da der Postulant damit einverstanden sei; ferner habe auch die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion die Abschreibung beantragt, und die neu revidierte Bundesgesetzgebung sehe keine Verpflichtung für einen solchen Tierschutzanwalt vor.


Postulant Peter Zwick erklärt, zwar habe sein Vorredner natürlich Recht, was die Bundesgesetzgebung angehe, aber diese sei der Grund gewesen, warum er sich mit der Abschreibung seines Postulates einverstanden erklärt habe. Wenn aber jetzt die GPK der Meinung ist, das Postulat solle nicht abgeschrieben werden, um es gemeinsam mit dem anderen Vorstoss zu prüfen, so kann es stehen gelassen werden. Ihn persönlich würde dies natürlich freuen, erklärt er, denn die Einsetzung eines Tierschutzanwaltes gehöre nach wie vor zu seinen Anliegen.


Ruedi Keller ist ebenfalls der Meinung, dass die beiden Vorstösse stehen gelassen werden sollten, um sie im nächsten Jahr im Rahmen einer Gesamtdiskussion aufzunehmen. Er geht davon aus, dass dies noch möglich ist, denn es handelt sich um Vorstösse, die bereits und mit einer klaren Mehrheit überwiesen worden sind. Vor allem hat der Landrat bereits mehrere Male über eine Abschreibung befunden. Ruedi Keller fände es komisch, wenn die SVP nun mit ihrem Abschreibungsantrag durchkäme, nachdem ihr dies im letzten Jahr nicht gelungen ist. Er bittet den Landrat, sich dem Antrag der GPK anzuschliessen und die Anliegen auf fundierter Basis - und nicht in einem Hauruck-Verfahren wie jetzt - zu diskutieren.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro erklärt, die Regierung habe den Auftrag dieses Postulates, nämlich zu prüfen und zu berichten, erfüllt; der Bericht sei unterbreitet und von der Kommission behandelt worden. Der Postulant hat erklärt, für ihn sei die Angelegenheit erledigt.


Wenn die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion das Anliegen zur Einsetzung eines Tierschutzanwaltes noch einmal aufnehmen will, so kann sie dies tun, aber unabhängig davon hat ihre Direktion den mit dem Postulat verbundenen Auftrag erfüllt. Sabine Pegoraro bittet deshalb den Landrat, den Vorstoss endlich abzuschreiben; er werde langsam zum Dauerbrenner.


Kommissionspräsident Dieter Schenk bemerkt einleitend, er wisse schon, dass die GPK etwas schulmeisterlich sei.


Im letzten Jahr hat sie einen Hinweis gegeben, wie das Problem gelöst werden könnte - jetzt aber kommt in der Vorlage erneut praktisch der gleiche Text, ohne dass darauf eingegangen wird, warum die beiden Vorstösse nicht gemeinsam behandelt werden. Die GPK ist der Auffassung, dass die Anliegen beider Postulate in einer Vorlage aufgenommen werden können.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat folgt mit 45 : 22 Stimmen dem Antrag der GPK, das Postulat 2001/025 nicht abzuschreiben.



2.5 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion


2.5.1.1 2004/008 ; Postulat von Christoph Rudin vom 22. Januar 2004: Schwimmzentrum beider Basel; überwiesen am 27/05/2004


Hanni Huggel erklärt, im Gegensatz zum Postulat 2001/025 wolle die GPK das Postulat 2004/008 abschreiben, weil das Anliegen im Kantonalen Sportanlagenkonzept KASAK II berücksichtigt sei.


Der Postulant ist damit nicht einverstanden. Hanni Huggel findet es nicht richtig, dem Wunsch des Postulanten nicht zu entsprechen. Die Verhandlungen mit Basel-Stadt sind offenbar noch nicht abgeschlossen, weshalb dieser Punkt nicht ausreichend geprüft werden konnte. Hanni Huggel bittet deshalb den Landrat, das Postulat stehen zu lassen.


Agathe Schuler meldet sich im Auftrag ihres Kollegen Hans Jermann zu Worte, der heute leider nicht anwesend sein kann. Sie begründet an seiner Stelle, warum die GPK-Subkommission V den Abschreibungsantrag stellt. Demnach werden die Kantonsbeiträge für das geplante Schwimmzentrum erst dann gesprochen, wenn die Stiftung "Schwimmzentrum beider Basel" mindestens 50% der Investitionskosten aus eigenen Mitteln finanzieren und die Betriebsfinanzierung langfristig nachweisen kann. Wie auch aus einer früheren Antwort hervorgeht, welche der Landrat erhalten hat, liegt der Ball nun bei der Stiftung. Das Fazit der GPK daraus war, dass das Postulat erfüllt ist - es wurde geprüft und berichtet, ferner ist das Anliegen in KASAK 2 berücksichtigt worden -; es kann deshalb abgeschrieben werden.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat folgt mit 43 : 26 Stimmen dem Antrag der GPK, das Postulat 2004/008 abzuschreiben.



2.6 Landeskanzlei / Kantonsgericht / Büro Landrat


keine Wortbegehren



3 Aufträge, die weiterhin bearbeitet werden


3.1 Finanz- und Kirchendirektion keine Wortbegehren


3.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


keine Wortbegehren


3.3 Bau- und Umweltschutzdirektion


keine Wortbegehren


3.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


keine Wortbegehren


3.5 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion


keine Wortbegehren


3.6 Landeskanzlei / Kantonsgericht / Büro Landrat


keine Wortbegehren



://: Der Landrat stimmt den Anträgen der GPK mit 71 : 0 Stimmen zu.


Folgende Vorstösse sind mit der Vorlage 2006/041 abgeschrieben worden:


2003/123 , 2002/250 , 2002-191.htm 2002/191 , 2004/061 , 2003/297 , 2004/103 , 1996/035 , 2000/269 , 2001/111 , 2003/145 , 2003/150 , 2003/239 , 2004/008 und 1998/197 .


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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