Protokoll der Landratssitzung vom 8. Juni 2006

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2005-313 vom 14. Dezember 2005
Motion von Madeleine Göschke, Grüne Fraktion: Verbot von Kampfhunden
- Beschluss des Landrats < abgelehnt >


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2005-314 vom 14. Dezember 2005
Motion der FDP-Fraktion: Mehr Sicherheit in der Region durch eine partnerschaftliche Revision der Hundegesetze
- Beschluss des Landrats < als Postulat überwiesen >



Nr. 1897 (Motion von Madeleine Göschke vom 14. Dezember 2005: Verbot von Kampfhunden)

Nr. 1898 (Motion der FDP-Fraktion vom 14. Dezember 2005: Mehr Sicherheit in der Region durch eine partnerschaftliche Revision der Hundegesetze)


Eric Nussbaumer erklärt die Bereitschaft des Regierungsrates, die Motion Göschke als Postulat entgegen zunehmen.


Regierungsrat Erich Straumann bemerkt im Nachgang zum vorangehenden Traktandum, er habe als zur Höflichkeit erzogener Mensch dem Landrat auch einmal eine Freude machen wollen mit der Entgegennahme des Vorstosses als Postulat [Heiterkeit], sei nun aber nicht traurig darüber, dass es anders gekommen ist.


Madeleine Göschkes Motion verlangt analog zum Kanton Wallis ein Halteverbot für Kampfhunde. Man könne nun schwerlich einfach die Lösung des Kantons Wallis übernehmen, ist aber gerne bereit, den Vorstoss als Postulat zu übernehmen und dessen Forderungen bei der zur Zeit in Arbeit befindlichen Teilrevision des Hundegesetzes einzubringen, versichert der Gesundheitsdirektor. Das Postulat kann anschliessend im Rahmen der Gesetzesberatung abgeschrieben werden.


Landratspräsident Eric Nussbaumer schlägt vor, die zweite Motion zum selben Thema, welche die Regierung ebenfalls als Postulat entgegenzunehmen bereit ist, gleichzeitig zu behandeln.


Als Erste wird Madeleine Göschke zu Wort kommen, danach Paul Schär. Anschliessend wird über beide Vorstösse debattiert. Es wird einzeln abgestimmt.


Madeleine Göschke verweist auf die Begründung im Motionstext. Leider sei es nicht möglich, eine nationale Lösung zu finden, was ihr am liebsten wäre. Da der Bund die Verantwortung zu diesem Thema wieder zurück an die Kantone geschoben hat, müssen diese nun handeln. Die Prüfung von Mensch und Tier nützt wenig, denn wie die Erfahrung zeige gebe es immer Menschen, und Tiere sowieso, welche sich dann doch anders verhalten.


Neue Züchtungen und Kreuzungen können sehr wohl überprüft und je nachdem verboten werden, auch wenn man dies in den vielen Diskussionen immer als schwierig, unmöglich oder äusserst problematisch bezeichnet habe. Anschliessend sei auch ein sofortiges Verbot möglich. Der heutigen Basler Zeitung sei zu entnehmen, dass der Kanton die baselstädtische Regelung übernehmen will. In dieser sei aber kein Rassenverbot enthalten, fügt Madeleine Göschke an. Sie könnte sich nun durchaus vorstellen, in ihrer Motion den Teilsatz «analog zum Kanton Wallis» zu streichen. Punkt 3 müsste jedenfalls gestrichen werden, da überholt. Am Erlass eines Halteverbots für «gefährliche Hunderassen und Kreuzungen dieser Rassen» möchte die Landrätin aber fest halten und damit auch an der Motion. Sie zeigt sich zudem sehr erstaunt darüber, im selben Zeitungsartikel lesen zu müssen, dass sich die beiden Kantonstierärzte offenbar nicht einig sind in Bezug auf das Mindestalter für Halter von Kampfhunden.


Dazu will sie nun Folgendes nicht unerwähnt lassen: In einer grossen Wochenendausgabe der Basellandschaftlichen Zeitung vom letzten Jahr war ein Interview mit dem BL-Kantonsierarzt abgedruckt. Dort werde dieser zitiert mit der Aussage, sein Kind wünsche sich einen solchen Hund und er sei bereit, ihm diesen zu kaufen. Madeleine Göschke findet diese Aussage schlicht haarsträubend angesichts dessen, dass der Kantonstierarzt zum Thema Kampfhunde Entscheidungsträger ist. Die Landrätin fragt sich, was eigentlich noch alles passieren müsse, bis endlich wirksam gehandelt wird. Sie ist bereit zu den bereits erwähnten Streichungen, hält aber an der Motion fest.


Paul Schär ist bereit, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln und versteht nicht ganz, warum seine Vorrednerin an der Motion fest halten will. Die FDP würde dem nicht zustimmen. Begründung: Punkt 1 würde den Handlungsspielraum einschränken. Punkt 2 und 3 wären diskutabel. Im Sinne der Sache möchte die FDP beliebt machen, beide Vorstösse als Postulat zu überweisen. Man ist der Meinung, die Regierung habe gut gehandelt und werde wirksam handeln. Der Presseartikel zeigt, dass man auf dem richtigen Weg ist und wiederum in der Region ein gemeinsames Gesetz haben wird.


Peter Küng : Die SP kann mit grosser Mehrheit den beiden Vorstössen nur als Postulat zustimmen. Man ist glücklich darüber, dass auch hier eine Zusammenarbeit der beiden Kantone stattfindet und ist der Ansicht, bereits heute habe man in Bezug auf potenziell gefährliche Hunde ein sehr gutes Gesetz. Schweizweit sind die beiden Kantone schon sehr weit voraus, man müsse aber die Probleme angehen.


Hansruedi Wirz und die SVP stimmen ebenfalls beiden Vorstössen als Postulat, nicht aber als Motion, zu.


Auch die CVP/EVP-Fraktion wird der Überweisung der Vorstösse in Postulatsform zustimmen, vermeldet Christine Gorrencourt . Man macht beliebt, das Ganze im Dialog mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt zu tun, was offensichtlich schon im Gange ist. Noch besser fände man es, wenn der Dialog auch mit weiteren angrenzenden Kantonen, dem Aargau und Solothurn, aufgenommen werden könnte. Ettingen ist nicht weit entfernt von Witterswil. Würde die Regelung für beide Gemeinden gelten, so hätte dies auch beiderorts eine Entschärfung des Problems zur Folge.


Bruno Steiger findet den Pitbull-Unfall mit dem Kind sehr tragisch. Als Nicht-Hundehalter ortet er im Saal eine gewisse 'Profilierungssucht' und spricht von 'Blick-Hysterie'. Nicht unbedingt die so genannten Kampfhunde seien samt und sonders böse Hunde, vielmehr liege es an den Besitzern. Der Kanton Baselland sei auf gutem Wege mit den Bestimmungen betreffend Hundehalter. Madeleine Göschke wirft er vor, ihre erste Forderung betreffend Abschaffung all dieser Hunde wegen des Vorfalls klinge direkt rassistisch. Auch so genannte potenziell nicht gefährliche Hunde können sehr gefährlich sein, meint er. Von diesen sei aber nicht die Rede. Komme es zu einem solchen Unfall, so sei in erster Linie der Hundehalter verantwortlich. Die Regierung bittet er, das Ganze "objektiv" zu betrachten. Er spricht sich grundsätzlich für die Überweisung der Vorstösse als Postulate aus, auch wenn ihm in der Motion Göschke gewisse Ansätze fragwürdig erscheinen.


Jürg Wiedemann hat in seinen nunmehr drei Jahren Einsitz im Landrat gelernt, dass Postulate praktisch keine Wirkung hätten. Sehr viele Postulate landen seiner Ansicht nach nach der Überweisung "irgendwo" und werden nicht richtig umgesetzt. Wolle man das Problem wirklich anpacken und etwas zum Schutz der Kinder tun, so müsse man handeln, und zwar in schärferer Form als mit einem Postulat. Der Vorstoss müsse also als Motion überwiesen werden, sonst lande das Ganze in irgend einer Schublade, es werde irgend etwas gemacht und man habe letztlich keinerlei wirksame Massnahmen erreicht.


Madeleine Göschke stellt die Frage in den Raum, wer wohl warum einen solchen Hund will. Sie selbst kennt alle psychologischen Hintergründe und die Phänomene, welche erklären, warum Menschen - und eben häufig spezielle Menschen - Kampfhunde brauchen... Häufig seien es Menschen, die anderen Eindruck machen wollen oder selbst ängstlich sind. Angesichts der Vielzahl von Hunderassen könne man sehr gut die gefährlichsten verbieten, findet sie. Und zwar diejenigen, die dazu abgerichtet sind, den Menschen an die Kehle zu springen. Auch andere, grosse Hunde können zu beissen, weiss sie; diese Verletzungen seien aber nachgewiesenermassen weit weniger gefährlich. Madeleine Göschke hält an ihrer Motion fest.


Regierungsrat Erich Straumann zeigt nochmals auf, wie weit man bereits ist: Im Gesetz ist bereits eine kann-Formulierung vorgesehen, mittels welcher die Hunde verboten werden können. Sobald der Bund entsprechende Verbotsweisungen für bestimmte Rassen erlässt, kann dies auch von der Regierung entsprechend umgesetzt werden. Aufgrund der Wesensprüfung wird schon heute entschieden, welche Hunde gehalten werden dürfen und welche nicht. Mit Basel-Stadt besteht einzig noch eine Differenz bezüglich des Mindestalters für Hundehalter. Während der Stadtkanton dieses auf 25 Jahre festlegen will, vertritt Erich Straumann die Ansicht, 18 Jahre, das Alter der Volljährigkeit, solle ebenso wie für Fahrzeuglenkerinnen auch für Hundehalter Geltung haben. Auch diese Differenz werde man aber noch ausräumen, ist er überzeugt.


Im Übrigen weist der Gesundheitsdirektor auf die am folgenden Tag stattfindende Regionalkonferenz der Kantone der Nordwestschweiz stattfindet, an welcher Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Aargau, Jura, Baselland teilnehmen. Ein Traktandum wird das Thema Kampfhunde sein. Mittels gegenseitiger Abstimmung möchte man zumindest in der Region bezüglich dieser Problematik einen Schritt weiter kommen. Dabei sind sich die beiden Basel ihrer Vordenkerrolle bewusst und werden ihre Gesetzesvorschläge einbringen. Es bleibe zu hoffen, dass der Bund in zehn Jahren auch so weit ist. Mit der kann-Formulierung können letztlich die entsprechenden Hunderassen verboten werden.


Jürg Wiedemanns Äusserung, es werde nichts gemacht, sei eine Unterstellung, wehrt sich Erich Straumann, denn man übernehme das Postulat, um es schliesslich im Rahmen des Gesetzes abschreiben zu können, wenn es tatsächlich erfüllt ist.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2005/313 von Madeleine Göschke mit 42 : 17 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.


Der Landratspräsident stellt fest: Die Motion der FDP wurde in ein Postulat umgewandelt, die Regierung ist bereit, das Postulat entgegen zu nehmen. Ein gegenteiliger Antrag liegt nicht vor.


://: Damit ist die Motion 2005/314 von Paul Schär als Postulat überwiesen.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung

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