Protokoll der Landratssitzung vom 29. Oktober 2009
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2009-292 vom 27. Oktober 2009 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 29. Oktober 2009 - Beschluss des Landrats am 29. Oktober 2009: < alle Fragen beantwortet (7) > |
1. Thomas de Courten: Politische Propaganda an Baselbieter Schulen?
Zu den Leitideen und Richtzielen der Baselbieter Schulen gehört auch, dass Sekundarschulen und Gymnasien einen Beitrag zur Demokratie- und Mitbestimmungsfähigkeit der jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Tatsachen und Meinungen zu unterscheiden, kontroverse Meinungen zu würdigen und einzuordnen, sich sachgerecht zu informieren und sich eine eigene Meinung bilden zu können. Es ist zu begrüssen, wenn im Unterricht dafür auch aktuelle politische Debatten aufgegriffen werden, allerdings nur dann, wenn tatsächlich eine Ausgewogenheit kontroverser Diskussionsstandpunkte sichergestellt wird. Anlass für nachstehende Fragen sind Klagen von Schülerinnen, Schülern und Eltern, dass Lehrpersonen im Unterricht ihre persönlichen politischen Standpunkte in den Vordergrund stellen, ihre Schüler einseitig informieren und damit in ihrem Meinungsbildungsprozess aktiv beeinflussen oder gar manipulieren. Der Vorwurf politischer Propaganda an Baselbieter Schulen steht im Raum.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen nach einer einleitenden Vorbemerkung:
Es gehört zu den Leitideen und Richtzielen der Baselbieter Schulen, dass auf der Stufe Sekundarschule und an den Gymnasien ein Beitrag geleistet wird zur Demokratie- und Mitbestimmungsfähigkeit junger Leute - eine Forderung, die der Jugendrat Baselland gerade jüngst wieder bekräftigt hat.
Schülerinnen und Schüler sollen dabei lernen, Tatsachen und Meinungen zu unterscheiden, kontroverse Meinungen zu würdigen und einzuordnen, sich sachgerecht zu informieren und sich eine eigene Meinung zu bilden. Insofern ist es ausdrücklich zu begrüssen, wenn im Unterricht aktuelle Fragestellungen aufgegriffen und debattiert werden, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass ausgewogen informiert wird und auch kontroverse Standpunkte dargestellt werden.
In der Landratssitzung vom 29. Januar 2009 wurden ähnliche Fragen von Thomas de Courten bereits beantwortet. Die Regierung legte damals dar, dass die Rektorate nur Veranstaltungen zu politischen Themen bewilligten, wenn eine sachliche und ausgewogene Information sichergestellt ist, so dass die Schüler/innen sich eine eigene Meinung bilden können. Die Regierung machte damals aber auch klar, dass sie nicht die Bewilligungsinstanz für solche Anlässe ist, sondern dass die Verantwortung dafür bei den Schulen liegt.
Frage 1
Wie stellt der Regierungsrat die Ausgewogenheit der Tatsachen und Meinungen sicher, wenn aktuelle Abstimmungsvorlagen in den (Staatskunde-) Unterricht mit einbezogen werden?
Antwort
Es gehört zu den Standesregeln der Lehrpersonen, dass bei der Behandlung politischer Themen sachlich und ausgewogen informiert wird und dass ausdrücklich auch kontroverse Standpunkte und unterschiedliche Argumente aufgegriffen und dokumentiert werden. Das ist in den Standesregeln des LCH, des Dachverbands der Schweizer Lehrkräfte, festgehalten. Lehrerinnen und Lehrer müssen in ihrem beruflichen Handeln die Menschenwürde wahren, die Persönlichkeit der Schüler/innen, der Eltern und der Kolleg(inn)en achten und unterschiedliche Positionen mit gleicher Sorgfalt behandeln.
Frage 2
Bestehen entsprechende Richtlinien für die Schulleitungen? Wenn ja, wie werden diese durchgesetzt?
Antwort
Es gibt keine kantonalen Richtlinien, die festhalten, wie im Unterricht ganz genau vorzugehen sei, damit die Ausgewogenheit bei der Behandlung politischer Themen garantiert werden kann. Aber die Lehrer/innen müssen dafür sorgen, dass in den Klassen über verschiedene Meinungen diskutiert werden kann. Wichtig ist, dass die Lehrpersonen ihre eigenen Meinungen offenlegen. Denn viel heikler wäre es, wenn eine Lehrkraft so täte, als hätte sie keine eigene Meinung, und vorgäbe, ausgewogen zu informieren. Irgendwann merken die Schüler/innen sowieso, was die Lehrperson denkt, und daher ist es wichtig, dass Transparenz hergestellt wird. Ein Meinungsverbot für Lehrpersonen wäre untauglich und unehrlich.
Frage 3
Wie können sich Schülerinnen, Schüler und Eltern gegen politische Propaganda an Baselbieter Schulen zur Wehr setzen?
Antwort
Zuerst sollten die Eltern (bzw. die Schüler selbst, wenn sie schon volljährig sind) das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson suchen. Ein zweiter Schritt führt zur Schulleitung; die Rekursinstanz bildet der Schulrat.
Thomas de Courten (SVP) dankt für die Antworten. Er stellt folgende
Zusatzfrage
Zieht sich somit der Regierungsrat aus der Verantwortung, wenn es um die Durchsetzung der Standesregeln für Lehrpersonen geht?
Antwort
Der Regierungsrat greift nicht in die Verantwortung der Schulleitungen und der Schulräte ein.
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2. Thomas de Courten: Amtsführung der BL-Stiftungsaufsicht
Die wenig KMU-freundliche Amtsführung der Baselbieter Stiftungsaufsicht wurde bereits in der Interpellation 2009/012 im Landrat thematisiert. Die genannte Interpellation wurde im Januar eingereicht, im März vom Regierungsrat schriftlich beantwortet , bis heute jedoch nicht im Landrat behandelt. In der Zwischenzeit ist das Baselbieter Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge (Zivilrechtsabteilung 2 der Sicherheitsdirektion) in weiteren konkret genannten Fällen in die Schusslinie öffentlicher Kritik geraten.
Die folgenden Fragen werden von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet. Sie bemerkt vorweg, in einigen wenigen Einzelfällen sei die Stiftungsaufsicht kritisiert worden. Diese Kritik wird selbstverständlich ernst genommen. Im Kontakt mit den Betroffenen wird abgeklärt, was genau beanstandet wird. In einem prominenten Fall, den auch die Medien aufgegriffen haben, ist ein Verfahren vor Bundesgericht hängig.
Frage 1
Sind dem Regierungsrat die neuen Beanstandungen bezüglich der Amtsführung der Stiftungsaufsicht seitens verschiedener Baselbieter KMU und betroffener Persönlichkeiten bekannt?
Antwort
Ja. Die Anliegen der Betroffenen werden ernst genommen, und weitere Abklärungen sind im Gang.
Frage 2
Hat er bezüglich der Amtsführung des Baselbieter Amtes für Stiftungen und berufliche Vorsorge irgendwelche Massnahmen, z.B. bezüglich Auftragsvergabe an Dritte bzw. Controlling derselben ergriffen?
Antwort
Ja. Die kantonale Finanzkontrolle wurde von der Sicherheitsdirektion beauftragt, einzelne Vorwürfe abzuklären. Dabei geht es insbesondere um die Höhe von Salären, die bei der Zwangsverwaltung einer Pensionskasse angefallen sind. Weitere Massnahmen sind ebenfalls Gegenstand von Abklärungen.
Frage 3
Würde die schriftliche Beantwortung der Interpellation 2009/012 heute noch genau gleich ausfallen wie im März 2009?
Antwort
Ja. Es besteht kein Anlass, von den gemachten grundsätzlichen juristischen Ausführungen abzuweichen, die immer noch allgemein gültig sind.
Thomas de Courten (SVP) dankt für die Antworten und stellt die folgenden Zusatzfragen.
Zusatzfrage 1
Gelten die Grundsätze des vom Souverän mit grossem Mehr beschlossenen KMU-Förderungsgesetzes auch im Bereich der Stiftungsaufsicht?
Antwort
Ja. Selbstverständlich werden die Anliegen der KMU berücksichtigt, soweit dies innerhalb der gesetzlichen Vorschriften möglich ist.
Zusatzfrage 2
Es hat sich erwiesen, dass sich BVG-Regulierungen auf Bundesebene gerade in der wirtschaftlichen Krisenzeit negativ auswirken auf Pensionskassen-Stiftungen von KMU, so dass sie erhebliche Verluste erleiden. Hat der Regierungsrat die Absicht, diesbezüglich etwas zu unternehmen?
Antwort
Die Situation ist für einzelne Pensionskassen, und zwar nicht nur für KMU-Pensionskassen, zur Zeit schwierig. Inwieweit der Kanton Einfluss nehmen kann, lässt sich noch nicht sagen.
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3. Daniela Gaugler: Gefährliche Strassensituation Hauensteinstrasse im Bereich der Landgüter Neuhof
Im Juni 2006 habe ich das Postulat 2006/151 , Temporeduktion und Fussgängerstreifen Neuhof, eingereicht. Dieses wurde vom Landrat am 8. Juni 2006 mit einer verkürzten Behandlungsfrist überwiesen. Von Seiten der Regierung, insbesondere der Sicherheitsdirektion, wurde gleichzeitig die Bereitschaft zur Verbesserung der gefährlichen Strassen-Situation signalisiert. Passiert ist bis heute nichts. Der dringliche parlamentarische Auftrag wurde schubladisiert. Konkrete Massnahmen blieben aus. Am Samstag Abend, 3. Oktober 2009, hat sich nun ein weiterer fataler Raserunfall direkt bei den Landgütern Neuhof ereignet.
Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP). Vorweg betont sie, die Bau- und Umweltschutzdirektion habe das Projekt «Bahnübergang ARA Frenke 3 / Neuhof» in Auftrag gegeben. Das zeigt, dass der Vorwurf nicht zutrifft, es sei bis heute nichts passiert, und es kann auch keine Rede davon sein, dass der parlamentarische Auftrag schubladisiert worden sei.
Frage 1
Muss es erst Tote geben, bevor Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Strassenabschnitt ergriffen werden?
Antwort
Selbstverständlich muss es nirgendwo im Kanton zuerst Tote geben, bevor Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ergriffen werden, wenn eine Verkehrssituation als gefährlich eingestuft worden ist. Die Gefahrenlage im Bereich Neuhof ist aber nicht gefährlicher als an anderen Orten mit vergleichbaren Umständen. Es handelt sich bei diesem Bereich ganz klar nicht um einen Unfallschwerpunkt im Kanton Baselland. Die Polizei beurteilt die jetzige Verkehrssituation im Bereich Neuhof als zweckmässig und angemessen im Verhältnis zur dort herrschenden Gefahrenlage.
Nach dem heutigen Erkenntnisstand handelt es sich beim Unfall vom 3. Oktober 2009 wahrscheinlich um einen Raser-Unfall. Es gibt Indizien dafür, dass zwei Fahrzeuglenker ein Rennen ausgetragen haben. Raserdelikte können mit keiner verkehrstechnischen Massnahme verhindert werden: Ein Raser hält sich nicht an eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit, egal ob sie 60 oder 80 km/h beträgt, und auch Fussgängerstreifen beeindrucken Raser nicht.
Frage 2
Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als zweckdienlich (konkrete Vorschläge: Tempobeschränkung auf maximal 60 km/h, mobile Tempokontrollen, Sicherung des Fussgänger-Übergangs vom und zum Neuhof 33 usw.)?
Antwort
Das Konzept zur zwingenden Sanierung der Übergänge der Waldenburger-Bahn sieht nach heutigem Planungsstand vor, die Zufahrt zur Abwasserreinigungsanlage an der Kantonsstrasse südlich des Neuhofs mit einer Bahnsicherungsanlage zu versehen. Gleichzeitig soll die Zufahrt zum westlich der Kantonsstrasse gelegenen Hof aufgehoben werden. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich Neuhof auf 60 km/h zu reduzieren. Ein Fussgängerstreifen oder eine Lichtsignalanlage für Fussgänger sind jedoch nicht vorgesehen; von Gesetzes wegen müssen alle Niveauübergänge an Bahnlinien entweder aufgehoben oder mit Bahnsicherungsanlagen gesichert werden.
Geschwindigkeitskontrollen werden von der Polizei Basel-Landschaft im Bereich Neuhof und bei der Zufahrt zur Kläranlage bereits seit längerer Zeit regelmässig durchgeführt. Die letzte Kontrolle vom 23. Oktober 2009, mittags, ergab einige wenige Übertretungen; die Quote bewegte sich im normalen Rahmen, und es waren keine massiven Überschreitungen festzustellen. An dieser Stelle finden jährlich ca. 3-4 Kontrollen statt, was dem üblichen Aufwand pro Kontrollstelle entspricht.
Frage 3
Wie will der Regierungsrat die Existenz des Bauernhofs Neuhof 33 gewährleisten (Sicherung der Ein- und Ausfahrten zu den Gebäuden)?
Antwort
Die Sicherung von Ein- und Ausfahrten ist Gegenstand des erwähnten Projekts. Bereits 2004 wurden verschiedene Massnahmen zugunsten beider Landgüter getroffen, mit denen der Betrieb der beiden Höfe erleichtert wird. Zwischen den Einfahrten wurde in der Mitte der Fahrbahn ein Mehrzweckstreifen eingerichtet; dieser dient dazu, das Linksabbiegen in die Hofzufahrten zu erleichtern. Zum Stallgebäude des Hofes Weber wurde eine Linksabbiegespur eingerichtet. Der Mehrzweckstreifen ist auf beiden Seiten durch je eine Sperrfläche und eine Mittelinsel gesichert. Weitere Massnahmen, mit denen der Betrieb der beiden Höfe noch besser unterstützt werden kann, lassen sich nicht rechtfertigen. Namentlich wäre die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ausschliesslich für diese Hofzufahrten unverhältnismässig.
Frage 4
Bis wann wird der Regierungsrat welche Massnahmen umsetzen?
Antwort
Die Realisierung des Projekts «Bahnübergang ARA Frenke 3 / Neuhof» erfolgt frühestens im Jahr 2012. Weitere bzw. vorgezogene Massnahmen sind aus Sicht des Regierungsrates nicht notwendig und vom Tiefbauamt auch nicht vorgesehen.
Daniela Gaugler (SVP) dankt für die Antworten und stellt folgende
Zusatzfrage
Wieso ist es nicht möglich, schon vorgängig die Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h einzuführen?
Antwort
Dieser Schritt sollte im Rahmen des Gesamtprojekts erfolgen. Ob ein Vorziehen möglich wäre, müsste mit dem Tiefbauamt abgeklärt werden.
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4. Martin Rüegg: Schutz vor Passivrauchen ab 1. April 2010?
Die Baselbieter Bevölkerung hat mit einem Zweidrittelmehr deutlich für den Schutz vor Passivrauchen gestimmt. Sie hat wenig Verständnis für weitere Verzögerungen, nachdem gut fünf Jahre vergangen sind, seit die parlamentarischen Vorstösse Augstburger und Rüegg überwiesen worden sind. Die Umsetzung auf den 1. April 2010 - zusammen mit Basel-Stadt - macht Sinn und ist möglich. Für das Verfassen der Verordnung muss das Rad nicht neu erfunden werden. In der Stadt sind trotz langer Umsetzungsfrist nur gerade drei, im Kanton Basel-Landschaft überhaupt keine Umbaugesuche von Gastrobetrieben eingegangen («bz» vom 20.10.09).
Die für die Beantwortung zuständige Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) nimmt an, der Fragesteller habe wohl selber nicht gedacht, dass die Frage derart aktuell sein würde.
Frage
Kann sich der Regierungsrat vorstellen, den gefassten Entscheid umzustossen und die Umsetzung zusammen mit Basel-Stadt auf den 1. April 2010 festzulegen?
Antwort
Der Regierungsrat wollte die neuen Bestimmungen eigentlich auf den 1. Januar 2011 in Kraft setzen - vorbehältlich eines früheren Inkrafttretens der Bundesvorschriften. Es gab Hinweise, dass dies frühestens im Oktober 2010 der Fall sein sollte. Dass der Termin nun der 1. Mai 2010 ist, kam überraschend. Selbstverständlich wird sich die Baselbieter Regierung an diese Vorgabe halten und auch die kantonalen Vorschriften auf den 1. Mai 2010 in Kraft setzen.
Martin Rüegg (SP) dankt für die Antwort. Er betont, über keine Vorabinfos aus Bundesbern verfügt zu haben, und freut sich über das baldige Inkrafttreten der Nichtraucherschutzbestimmungen. Er stellt gleichwohl eine
Zusatzfrage
Wieso wurde für das Inkrafttreten nicht auch, wie in Basel-Stadt, gleich der 1. April 2010 gewählt, so dass eine regional koordinierte Lösung zustande käme?
Antwort
Die Baselbieter Gastrobetriebe haben nur halb so viel Zeit für die Umstellung zur Verfügung wie die baselstädtischen Betriebe. Deshalb ist die Frist bis zum 1. Mai 2010 gerechtfertigt.
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5. Paul Jordi: Der Aktivismus der Gesundheitsförderung Baselland
Der Aktivismus der Gesundheitsförderung hat auch den Sommer überdauert. Unter dem modischen Projekttitel «Vitalina» werden seit anfangs August interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler eingesetzt, um fremdsprachige Eltern mit Kindern im Vorschulalter über Ernährung und Bewegung zu informieren. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
Die Fragen werden von Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet. Er erklärt einleitend, das Projekt «Vitalina» sei Teil der Aktion «Gesundes Körpergewicht», die vom Kanton Basel-Landschaft und der Gesundheitsförderung Schweiz finanziert wird. Der Landrat hat dieses Programm 2008 mit 61:5 Stimmen bei zwei Enthaltungen verabschiedet . Die Projektleitung und Durchführung vor Ort ist dem HEKS, Regionalstelle beider Basel, übertragen worden. Das Projekt wurde am 5. August 2009 im Joerin-Park in Pratteln den Medien vorgestellt und stiess auf reges Interesse.
Frage 1
Welche Qualifikationskriterien erfüllen die «Vermittlerinnen» und «Vermittler»?
Antwort
Die neun interkulturellen Vermittlerinnen und zwei Vermittler haben alle die vom Schweizerischen Verband für Erwachsenenbildung SVEB anerkannte und vom HEKS durchgeführte MEL-Ausbildung für Interkulturelle Vermittlungen abgeschlossen oder absolvieren sie zur Zeit. Ausserdem haben sie an insgesamt sechs Weiterbildungen durch Fachpersonen für Ernährung und Bewegung im Vorschulbereich teilgenommen.
Frage 2
Nach welchen Kriterien werden diese wann, wo, wie lange und zu welchen Kosten eingesetzt, wie hoch ist der administrative Aufwand des Projektes?
Antwort
Die interkulturellen Vermittler/innen waren in der ersten Phase in den Gemeinden Pratteln, Füllinsdorf, Liestal, Sissach und Umgebung sowie Laufen und Umgebung im Einsatz. Diese Gemeinden wurden aufgrund des Anteils Fremdsprachiger an der Wohnbevölkerung und in Absprache mit dem kantonalen Integrationsdelegierten ausgewählt. Alle Gemeinden wurden vorgängig über das Projekt informiert und angefragt. Für die dreijährige Laufzeit des Projekts sind insgesamt CHF 125'550 budgetiert, wovon CHF 48'000 für die Projektleitung und -koordination vorgesehen sind.
Frage 3
Welches sind die konkreten, messbaren Ziele des Projektes und wie wird die Zielerreichung konkret gemessen?
Antwort
Ziel des Projekt ist es, die fremdsprachigen Eltern und Kinder im Vorschulalter zu erreichen mit Informationen, Beratung, Alltagspraktiken und Anregungen zum Thema «Gesunde Ernährung und Bewegung». Von Juni bis September 2009 wurden 18 Einsätze durchgeführt und total 291 fremdsprachige Familien erreicht und informiert.
Frage 4
Wie lange soll dieses Projekt dauern?
Antwort
Die Aktion «Gesundes Körpergewicht», deren Teil das Projekt «Vitalina» ist, läuft bis Ende 2010.
Paul Jordi (SVP) dankt für die Antworten, stellt aber folgende
Zusatzfrage
Werden diese Ziele nicht schon vom Verein «Gsünder Basel» bearbeitet?
Antwort
Nein, denn «Gsünder Basel» setzt auf ein anderes Konzept. Die Aktion «Gesundes Körpergewicht» hat nichts zu tun mit «Gsünder Basel».
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor
Peter Zwick
(CVP) meint, wenn ihm und dem Fragesteller schon früher beigebracht worden wäre, wie sie sich gesünder ernähren und mehr bewegen könnten, hätten sie wohl nicht solche «Ränze».
[Heiterkeit]
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6. Georges Thüring: Polizei-Optimierung führt zu Leistungsabbau im Laufental!
Anlässlich der
Beratung des Geschäftes 2008/177
, «Optimierung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung der Polizei Basel-Landschaft», am 15. Januar 2009 habe ich verschiedene Vorbehalte und Befürchtungen gegenüber dieser Reform geäussert, die sich zwischenzeitlich auch vollumfänglich bestätigt haben: Es fand im Oberbaselbiet und insbesondere im Laufental ein massiver Posten- und damit einhergehend ein spürbarer polizeilicher Leistungs- und Präsenzabbau statt.
Aus Reaktionen seitens vieler Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedener Gemeindevertreter des Laufentals spüre ich, dass aufgrund der deutlich reduzierten Polizeipräsenz in weiten Kreisen eine Verunsicherung besteht und das Sicherheitsgefühl spürbar schwindet.
Aus Laufentaler Sicht völlig unhaltbar ist der Umstand, dass im Zuge der Schliessung des Polizeipostens Grellingen nun die Gemeinden Grellingen und Duggingen neu der Zuständigkeit des Polizeipostens Aesch unterstellt worden sind.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen. Zuvor bemerkt sie, die Polizeireform sei noch nicht einmal seit einem Monat in Kraft. Ihre Umsetzung ist aber schon erfreulich weit vorangeschritten. Da und dort treten noch Kinderkrankheiten auf; das ist normal. Sie werden zur Zeit kuriert. Der Vorwurf des polizeilichen Präsenz- und Leistungsabbaus im Oberbaselbiet und im Laufental kann aber schon jetzt mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden - das Gegenteil ist der Fall.
Frage 1
Weshalb fallen die Gemeinden Grellingen und Duggingen nicht in die Zuständigkeit des Polizeihauptpostens (PH) Laufen?
Antwort
Die Gemeinden Grellingen und Duggingen wurden dem nächstgelegenen Polizeiposten - Aesch - zugeteilt. Dieser Entscheid wurde gefällt wegen der kürzeren Anfahrtswege und -zeiten:
von nach
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Grellingen
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Duggingen
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Laufen
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8 km 11 min.
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11 km 14 min.
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Aesch
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41/2 km 7 min.
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2 km 3 min.
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Frage 2
Erachtet es der Regierungsrat als politisch klug und tatsächlich notwendig, dass der Bezirk Laufen polizeitaktisch auseinander dividiert wird?
Antwort
Die Polizeitaktik hat sich weder früher noch heute nach den Bezirksgrenzen gerichtet, sondern nach den Bedürfnissen der Bevölkerung und nach den Vorkommnissen im öffentlichen Raum. Mit der Schliessung des Einzelpostens Grellingen sind die beiden Gemeinden Grellingen und Duggingen dem Polizeiposten Aesch zugeteilt worden; das ist polizeitaktisch die einzig sinnvolle Lösung.
Frage 3
Ist es hinsichtlich der Sicherheit und letztlich auch aus polizeitaktischen Gründen tatsächlich verantwortbar, dass der Bezirk Laufen lediglich noch über einen Polizeihauptposten (PH Laufen) verfügt, der notabene jeweils nur wochentags von 09:00-12:00 und 14:30-18:00 Uhr geöffnet ist, ansonsten aber über keine Polizeiposten (PP) oder Polizeiaussenstellen (PA) mehr? Genügen die Öffnungs- und Betriebszeiten des PH Laufen?
Antwort
Die Sicherheit ist nicht abhängig von der Zahl der Polizeiposten und ihren Öffnungszeiten, sondern von der andauernden polizeilichen Präsenz. Zwar wurden Einzelposten geschlossen und Öffnungszeiten während der Nacht reduziert; im Gegenzug wurde jedoch die Zahl der Einsatzkräfte erhöht. Nachts sind jetzt mehr Patrouillen unterwegs, die rascher an einem Ereignisort eintreffen können. Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist, abhängig vom Wochentag und der allgemeinen Lage, eine unterschiedliche Anzahl an mobilen Patrouillen verfügbar. In den Freitag- und Samstag-Nächten sind mehr mobile Kräfte unterwegs als an Sonn- und Feiertagen. Aufgrund der bisherigen, wenn auch kurzen Erfahrungen kann gesagt werden, dass die Öffnungszeiten des Polizeihauptpostens Laufen genügen.
Frage 4
Wie lautet das Patrouillen-Dispositiv für das Laufental? Wieviele Polizei-Patrouillen sind im Laufental täglich respektive wöchentlich durchschnittlich im Einsatz und wer ist für deren Einsatz verantwortlich? Sind die Patrouillen-Besatzungen mit den örtlichen Gegebenheiten des Laufentals in jedem Fall vertraut?
Antwort
Von Montag bis Samstag ist durchschnittlich eine Patrouille für dringliche und eine Patrouille für nicht dringliche Ereignisse verfügbar. Die Patrouille für dringliche Ereignisse wird von der Einsatzleitzentrale geführt, jene für nicht dringliche Einsätze vom Einsatzleiter Sicherheitspolizei West und vom Leiter des Polizeihauptpostens Laufen. Für die dringlichen Requisitionen braucht es keine Ortskenntnisse, für nicht dringliche Ereignisse mit allfälligen Nacherhebungen wird vorwiegend die lokale Polizei vom Polizeihauptposten Laufen eingesetzt, welche mit den Örtlichkeiten bestens vertraut ist.
Frage 5
Wie lange dauert es ab dem Zeitpunkt der Alarmierung, bis die Polizei vor Ort ist, wenn in Liesberg - ausserhalb der Öffnungs- und Einsatzzeiten des Polizeihauptpostens Laufen - ein schwerer Unfall oder ein Überfall/Einbruch auf die Poststelle respektive die Bankfiliale stattfindet?
Antwort
Die Alarmierungszeiten bei dringlichen Ereignissen sind nicht abhängig von den Öffnungszeiten des Polizeihauptpostens Laufen. Entscheidend ist, wo sich die alarmierte Patrouille gerade befindet. Ausser am Sonntag Vormittag ist dauernd eine mobile Polizeipatrouille im Raum Aesch/Laufen unterwegs. So ist gewährleistet, dass in dringlichen Fällen auch Liesberg innert 12-15 Minuten erreicht wird.
Frage 6
Ist der Regierungsrat bereit, im Falle des Laufentals die polizeiliche Organisation noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen respektive im legitimen Sicherheitsbedürfnis und -Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu optimieren?
Antwort
Die Polizei Basel-Landschaft überprüft die Auswirkungen der Optimierung dauernd und nimmt bei Bedarf die nötigen Anpassungen vor. Nach einem Jahr wird ein Zwischenbericht vorgelegt.
Georges Thüring (SVP) dankt für die Antworten und stellt folgende
Zusatzfrage
Stimmt der Eindruck, dass die Polizei sich nur an den eigenen Bedürfnissen orientiert, aber auf das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung innerhalb eines Bezirks keine Rücksicht nimmt?
Antwort
Die Polizeitaktik orientiert sich wie gesagt nicht an den Bezirksgrenzen, sondern an den Bedürfnissen. Denn auch Einbrecher halten sich nicht an Bezirksgrenzen.
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7. Urs von Bidder: Neu- oder Umbau Kantonsgerichtsgebäude in Liestal
Am 8. September 2005 hat der Landrat (mit Beschluss zur Vorlage 2004/182) mit 80:2 Stimmen die Bau- und Umweltschutzdirektion beauftragt, «in Zusammenarbeit mit dem Kantonsgericht bis spätestens 2007 dem Landrat eine Vorlage für ein Kantonsgerichtsgebäude in Liestal (Neu- oder Umbau) vorzulegen». Da diese Vorlage somit seit zwei Jahren überfällig ist, stellen sich folgende Fragen...
...die von Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet werden. Er geht vorab auf den Verlauf des Geschäftes ein: Das Hochbauamt nahm 2006/2007 eine umfassende Analyse der räumlichen Organisation in der kantonalen Verwaltung durch. Dabei wurden die Bedürfnisse der fünf Direktionen sowie des Kantonsgerichts beurteilt. Daraus abgeleitet verabschiedete der Regierungsrat Ende Juni 2007 eine Strategie für ein Flächenmanagement. Die ersten konkreten Massnahmen, die Optimierung für den Standort Liestal, wurden in Zusammenarbeit mit den Generalsekretären und dem Justizverwalter 2008 angegangen. Dabei entstand ein räumliches Konzept, das die Unterbringung des Kantonsgerichts neu im Perimeter Gutsmatte vorsieht. Der Regierungsrat bestätigte das Konzept am 3. Februar 2009. Die Belange des Kantonsgerichts sind somit nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang zu betrachten.
Frage 1
Wann ist mit der genannten Vorlage verbindlich zu rechnen?
Antwort
Die neuen Räumlichkeiten für das Kantonsgericht sind aktuell in der Umsetzungsetappe 2 vorgesehen und gemäss aktuellem Investitionsplan für die Jahre 2011-2015 eingeplant.
Frage 2
Wie lässt sich erklären, dass die Vorlage nicht, wie vom Parlament verlangt, 2007 vorlag?
Antwort
Die Rahmenbedingungen auf der Bedarfsseite der Gerichte sowie die langfristigen Infrastrukturplanungen der kantonalen Verwaltung haben sich geändert. Das führt zu einem Kurswechsel in Bezug auf Einzellösungen fürs Kantonsgericht und auf den Fahrplan.
Frage 3
Wie weit sind die Vorbereitungsarbeiten zwischen der Bau- und Umweltschutzdirektion und dem Kantonsgericht gediehen?
Antwort
Das Konzept für die Unterbringung des Kantonsgerichts ist im Rahmen des Umsetzungskonzepts für die Optimierung des Standorts Liestal erarbeitet worden. Die weiteren konkreten Planungsschritte werden gemäss Prioritätensetzung der Investitionsplanung durch den Regierungsrat angegangen.
Frage 4
Falls die genannte Vorlage noch länger auf sich warten lässt: Wann ist mit einer Beantwortung des
am 15. Januar 2004 überwiesenen
Postulats
2003/134
der Justiz- und Polizeikommission zu rechnen, mit welchem die Regierung gebeten wird, «ein Gesamtkonzept für den räumlichen Bedarf der Justiz auszuarbeiten, welches Lösungen für die kurz- und langfristigen Bedürfnisse der Justiz aufzeigt» und «ein Projekt für ein Gerichtsgebäude zu prüfen und eventuell dem Landrat eine Projektierungsvorlage zu unterbreiten»?
Antwort
Das Postulat kann separat beantwortet werden, sobald der nächste Planungsschritt konkret ist und die Prioritätensetzung durch den Regierungsrat vorliegt.
Frage 5
Wie lautet die Stellungnahme des Kantonsgerichts zu diesen Fragen?
Antwort
Diese Frage kann die Regierung nicht beantworten. Der Bau- und Umweltschutzdirektion ist aber bekannt, dass das Kantonsgericht mit seiner neuen Leitung grundsätzlich auf einen separaten Standort besteht und nicht im Verwaltungsperimeter untergebracht werden möchte. Diese Aspekte werden in der nächsten Planungsphase konkret angegangen.
Wäre vor dem Jahr 2009 ein Verpflichtungskredit für das Kantonsgericht eingereicht worden, wäre dies zwischenzeitlich bereits überholt. Denn erst mit dem Volksentscheid über die organisatorische Ansiedlung der neuen Staatsanwaltschaft vom 17. Mai 2009 ist eine konkrete Aussage möglich über den räumlichen Bedarf der Organisationseinheit Kantonsgericht.
Urs von Bidder (EVP) dankt für die Antworten auf seine Fragen.
://: Alle Fragen sind beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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