Protokoll der Landratssitzung vom 27. Oktober 2005

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2005-254 vom 22. September 2005
Interpellation von Karl Willimann, Toni Fritschi und Ivo Corvini: Gemeinsames Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) BL/BS - Standortdiktat des Grossen Rates BS befremdet
- Beschluss des Landrates < beantwortet >



Nr. 1418

Fragen:
1) Welches sind die Aufgaben der beiden AUE und mit welchen personellen und finanziellen Mitteln werden diese heute erledigt?
2) Welches sind die Standorte von Institutionen/Dienststellen mit gemeinsamer Trägerschaft zwischen BL und BS?
Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung…
3) ... dass eine Zusammenlegung von Aemtern und Dienststellen nur Sinn macht, wenn diese wirtschaftliche Vorteile und qualitative Verbesserungen mit sich zieht, und dass nur die beste Lösung den künftigen Standort bestimmen soll?
4) ... dass ein gemeinsames AUE für BL zwingend eine kostengünstigere Lösung - verbunden mit einer verbesserten Effizienz - bringen muss?
5) ... dass für die Beurteilung einer Zusammenlegung alle Fakten und Fragen offen und ohne Präjudiz auf den Tisch gelegt werden müssen und dass erst dann über den künftigen Standort entschieden werden kann?
6) … dass Basel-Stadt gegenüber Basel-Landschaft ohnehin eine beträchtliche Standortgunst bei den gemeinsam betriebenen Institutionen UKBB, Universitätsspital und (künftig) UNI Basel hat?
7) ... dass das Vorprellen des Grossen Rates in der Standortfrage im jetzigen Zeitpunkt voreilig und kontraproduktiv ist? Wie kommentiert der Regierungsrat das Standortdiktat des Grossen Rates? Hat diese Forderung einen Einfluss auf die laufenden Gespräche?




RR Elsbeth Schneider -Kenel zu Frage 1: Die Aufgaben der beiden AUE sind in Leistungsaufträgen genau beschrieben. Grundsätzlich vollziehen die beiden AUE die Umweltschutz-, Gewässerschutz- und Energiegesetzgebung. Zur Zeit erfolgt gemäss Aufträgen der beiden Parlamente die detaillierte Prüfung einer Zusammenlegung der beiden Ämter. Ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist der Vergleich der Aufgaben und der gesetzlichen Grundlagen in den beiden Kantonen. Sobald der Schlussbericht vorliegt, wird der Landrat umfassend informiert und zur Stellungnahme eingeladen.


Zu Frage 2: Standorte:
- Lufthygieneamt beider Basel, Liestal
- Regionalplanungsstelle beider Basel, Liestal
- Forstamt beider Basel, Liestal
- Motorfahrzeugrüfstation beider Basel, Münchenstein
- Universität beider Basel, Basel
- Fachhochschule beider Basel, Muttenz
- Universitätskinderspital beider Basel, Basel
- Universitätsspital beider Basel, Basel


Zu Frage 3: Die Regierung teilt die Auffassung der Fragesteller, deklariertes Ziel ist es zu prüfen, ob die Zusammenlegung sinnvoll ist.


Zu Frage 4: Die Regierung teilt auch zu dieser Frage die Auffassung der Fragesteller.


Zu Frage 5: Selbstverständlich ist für die Regierung, dass die Standortfrage, Fragen der Kosten und der Nutzung sowie die Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden für ein gemeinsames AUE den wichtigsten Bestandteil der laufenden Prüfung bilden.


Zu Frage 6: Wie aus Antwort 2 hervorgeht, trifft dies bei den grossen Institutionen zu. Bei den gemeinsamen Verwaltungsstellen sind die Standorte dagegen im Kanton Basel-Landschaft angesiedelt.


Zu Frage 7: Ausdrücklich ist festzuhalten, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Meinung des Regierungsrates Basel-Stadt nicht kommentieren will. Der Baselbieter Regierungsrat wird nach der sachlichen Abklärung Stellung beziehen und seine Beschlüsse dem Parlament vorlegen.


://: Der Landrat gewährt dem Interpellanten Toni Fritschi stillschweigend die Diskussion.


Toni Fritschi dankt für die voll und ganz im Sinne und Geist der Interpellanten ausgefallene Beantwortung der Fragen. Etwas ungeschickt war wohl das Vorgehen des Grossen Rates, doch schickt es sich für den Baselbieter Landrat nicht, das Vorgehen zu kommentieren. Immerhin ist festzustellen, dass ein solches Vorprellen der Sache nicht dient und die Beurteilung der Angelegenheit - ohne Präjudiz - erschwert. Bleibt zu hoffen, dass es sich um einen einmaligen "Ausrutscher" des Grossen Rates handelt, die ansonsten erfolgreiche Zusammenarbeit deshalb nicht Schaden leidet und weiter geführt werden kann.


Philipp Schoch stellt voran, ein Universitätsspital beider Basel sei bisher noch nicht existent.


Inhaltlich wirkt die Interpellation unverständlich, die Schlacht an der Hülftenschanz ist vorbei, man sollte sich auf einen erweiterten Horizont einstellen. Die Standortfrage darf bei gemeinsamen Aufgaben nicht mehr gestellt werden, es sei denn, die günstigste Erreichbarkeit stehe zur Diskussion, wie beispielsweise beim Spital "Bruder Felix".


Noch immer ausstehend sind in der Frage der Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt Antworten zum gemeinsamen Weg und den gemeinsamen Ideen. Zudem sind Vorstösse der Grünen, die das Zusammenlegen standardisierter Aufgaben fordern, aus unersichtlichen Gründen abgelehnt worden. Die Grünen verlangen von der Regierung das Offenlegen der gemeinsamen Ziele beider Kantone in der Zusammenarbeit.


Ivo Corvini entgegnet, die Standortfrage sei wichtig, allerdings sei sie zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht im Zentrum der Diskussion. Sobald aber die Prüfung abgeschlossen sein wird, müsse geklärt werden, wo eine Aufgabe effizienter und kostengünstiger erbracht werden könne.


Seltsam wirkt, so Dieter Völlmin , wenn die Standortfrage von Baselbieter Seite her immer wieder als unwichtig dargestellt wird, zumal sie dem Grossen Rat so wichtig erscheint, dass er schon vor der Prüfung der Sache Pfähle einschlägt. Wäre dem Grossen Rat die Standortfrage unwichtig, wählte er wohl nicht dieses Vorgehen.


Für gut hält Dieter Völlmin, dass der Vorstoss geschrieben wurde und dass nun unkommentiert das Missfallen gegen das Vorgehen kund getan wurde.


://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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