Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2004 |
Nr. 574
25 2004/023
Postulat von Christoph Rudin vom 5. Februar 2004: Einsetzung einer interkantonalen parlamentarischen Begleitkommission Fachhochschule Nordwestschweiz (§ 64 Abs. 3 KV)
Die Regierung ist laut Bildungsdirektor
Urs Wüthrich
bereit, das Postulat entgegenzunehmen, schlägt aber vor, es gleichzeitig als erledigt abzuschreiben. Die Stossrichtung des Vorstosses wird begrüsst. Es ist aber nicht in der Zuständigkeit des Regierungsrates, interparlamentarische Kommissionen einzusetzen. Dies ist ein Auftrag, den das Parlament bzw. sein Büro selber umsetzen muss.
Hildy Haas
spricht sich namens der SVP-Fraktion gegen die Überweisung des Postulats aus. Auf den ersten Blick wirkt der Vorschlag gut. Gegen eine parlamentarische Kommission, welche die Regierung bei der Suche nach guten Lösungen unterstützt und mithilft, dass ein guter Vertrag zu Stande kommt, wäre eigentlich nichts einzuwenden.
Die Schwierigkeit besteht aber darin, dass eine kantonsübergreifende Kommission gefordert wird. Bei den Verhandlungen hat jeder Kanton naturgemäss eine andere, eigene Position. Der Sinn von Verhandlungen ist es, diese Positionen auszudiskutieren, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und schliesslich eine Einigung zu erzielen. Das ist mit vier beteiligten Kantonen schon eine schwierige Aufgabe, die viel Geschick und Fingerspitzengefühl der Delegationsleiter erfordert.
Es geht nicht an, dass während Verhandlungen immer alle Details breit diskutiert werden. Das kann nämlich auch einmal dazu führen, dass einer der Partner einen notwendigen Schritt nicht macht - aus der Angst, das Gesicht zu verlieren. Braucht der verhandelnde Regierungsrat Unterstützung, kann er auf die begleitenden Sachkommissionen des Parlaments zurückgreifen. Diese kennen die Materie und den eigenen Kanton und können
Feedback
geben darüber, wie sich die politischen Kräfte zur Sache stellen.
Eine neue kantonsübergreifende Kommission würde viel Zeit und Diskussionen brauchen, um alle Standpunkte auszutauschen und eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Eine solche Kommission könnte wohl nie mit einer Zunge reden. Zudem wären ihre Mitglieder nicht befugt, ohne Absprache mit ihren eigenen Parlamenten Entscheide zu fällen. Eine solche überflüssige Kommission wäre für einen Unterhändler weniger eine Hilfe als vielmehr eine Erschwernis.
Christoph Rudin
überlegt sich, wie denn eine gemeinsame Sitzung aller vier zuständigen Sachkommissionen aussehen könnte, und fragt Hildy Haas, ob es in Hölstein dafür eine geeignete Turnhalle gibt.
Der Postulant freut sich über die Bereitschaft der Regierung, seinen Vorstoss entgegenzunehmen. Gleichlautende Vorstösse werden von den Regierungen in Basel-Stadt und im Aargau ebenfalls entgegengenommen. Das Postulat ist direkt dem Büro zu überweisen. Dieses soll danach mit den Grossratsbüros in BS und AG Kontakt aufnehmen, die Grösse der Kommission, das Präsidium und das Sekretariat bestimmen. Zuletzt müssen die Kommissionsmitglieder von den Parlamenten auch noch gewählt werden.
Landratspräsident
Hanspeter Ryser
weist darauf hin, dass Postulate nicht ans Büro, sondern nur an die Regierung überwiesen werden können.
://: Das Postulat wird mit klarem Mehr überwiesen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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