Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2004

Nr. 571

20 2003/303
Interpellation von Annemarie Marbet vom 27. November 2003: Raumbedarf am Gymnasium Liestal für 4 Klassen ab Schuljahr 2004/05. Antwort des Regierungsrates

Zu den Fragen nimmt Regierungsrat Urs Wüthrich Stellung.

Frage 1
Können bis zu Beginn des Schuljahres 2004/05 genügend ordentliche Klassenzimmer an den Gymnasien zur Verfügung gestellt werden?

Antwort
Der Unterricht für alle SchülerInnen in zeitgemässen Räumlichkeiten ist sichergestellt.

Frage 2
Nimmt der Regierungsrat in Kauf, dass die Bildungsversorgung des Oberbaselbiets massiv verschlechtert wird?


Antwort
Nein. Die Bildungsversorgung ist unverändert auf hochstehendem Niveau gewährleistet. Eine Konsequenz der aktuellen Raumsituation kann allerdings sein, dass SchülerInnen aus dem bisherigen Einzugsgebiet des Gymnasiums Liestal an einem andere Gymnasium unterrichtet werden müssen, hauptsächlich in Muttenz.

Frage 3
Kann der Regierungsrat verantworten, dass die Jugendlichen aus dem Oberbaselbiet das Gymnasium nicht mehr in Liestal besuchen können?


Antwort
Es war schon seit eh und je verantwortbar, dass Jugendliche ihre Berufslehre in grosser Entfernung ihres Wohnortes absolvieren. Die Regierung will diesen Grundsatz nicht 1:1 auf die GymnasialschülerInnen übertragen, ist aber der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Kanton mehr Gymnasiast(inn)en als heute einen längeren Schulweg zumuten muss. Optimierte Klassengrössen und grössere Schulkreise werden aus finanziellen Gründen - im Interesse einer längerfristigen Sicherung der Qualität und der Angebotsvielfalt - an Bedeutung gewinnen.

Frage 4
Wie wird sich der Regierungsrat hinsichtlich Einsprachen von Eltern verhalten, die am Schulort Liestal festhalten wollen?

Antwort
Die Regierung kann keine Beschwerdeentscheide vorwegnehmen. Sie wird die Beschwerden in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis sorgfältig prüfen und von Fall zu Fall entscheiden.

Frage 5
Welche Auswirkungen sieht der Regierungsrat hinsichtlich der Berufswahl, wenn Jugendliche nicht mehr das Gymnasium Liestal besuchen können?

Antwort
Die Ausbildungsqualität ist in den verschiedenen Gymnasien gleichwertig durch einheitliche Vorgaben wie die Maturitätsanerkennungsregelung. Der Standort hat daher keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen für die künftige Berufswahl.

Frage 6
Welche weiteren Alternativen sieht der Regierungsrat für die Platznot am Gymnasium Liestal?

Antwort
Auf Antrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat der Regierungsrat im Dringlichkeitsverfahren die kurzfristige Bereitstellung von fünf zusätzlichen Klassenzimmern zum Beginn des Schuljahres 2004/05 beschlossen.

Eine kurze Erklärung wünscht die Interpellantin Annemarie Marbet abzugeben. Die Zeit hat die Interpellation eingeholt. Der Regierung gebührt Dank für ihr schnelles Handeln.
Vor zwei Wochen wollte der Landrat die Dringlichkeit der Turnhallennot nicht anerkennen. Nicht einmal die Planung von Turnhallen war erwünscht. Es ist anzuzweifeln, ob das gleiche auch in den Gemeinden passiert wäre und ob dort die Verantwortlichen ihren Wähler(inne)n auch gesagt hätten, sie wollten keine Turnhallen, selbst um den Preis, dass die Kinder im Freien turnen müssen.

://: Damit ist die Interpellation beantwortet.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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