Protokoll der Landratssitzung vom 10. September 2009
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2008-165 vom 17. Juni 2008 Vorlage: Teilrevision des Gastgewerbegesetzes / Verbesserung des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken [Eintretensdebatte] - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 10. Juli 2009 - Beschluss des Landrats am 10. September 2009 < Eintreten und Rückweisung an Kommission beschlossen > |
Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) stellt fest, das Bild angetrunkener Jugendlicher, welche es sich mit ihren Six- oder Tenpacks Bier und einer Wodkaflasche auf einer Parkbank gemütlich machen, sei leider bereits zur Gewohnheit geworden. Ist es nicht Aufgabe des Gesetzgebers, nicht wegzuschauen, sondern etwas zu tun?
Das geltende Gastgewerbegesetz ist seit 1. Januar 2004 in Kraft und hat sich weitgehend bewährt. Nach Ansicht des Regierungsrates nicht bewährt hat sich allerdings die Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Verkauf gegorener Getränke. Daher schlägt der Regierungsrat nun eine Teilrevision des Gastgewerbegesetzes vor, mit welcher die folgenden wesentlichen Punkte neu geregelt werden sollen:
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Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für den Bier- und Weinverkauf (bei den gebrannten Wassern besteht eine Bundesregelung);
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Strafbarkeit der Weitergabe von Alkohol an Jugendliche;
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Kompetenz der Polizei, betrunkene Minderjährige in Obhut zu nehmen und durch ihre Eltern abholen zu lassen.
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Verzichtet wurde dagegen auf die in der Vernehmlassungsvorlage noch vorgesehene Erhöhung des Schutzalters für Wein und Bier von 16 auf 18 Jahre, und zwar weil in Basel-Stadt diese Lösung politisch nicht möglich erschien. Anzumerken ist, dass im Kanton Basel-Stadt derzeit ein ähnlicher Ratschlag hängig ist, wobei dort das Übertretungsstrafgesetz und das Polizeigesetz revidiert würden (Ratschlag 08.0025.01). Die im vorliegenden Geschäft vorgeschlagenen Massnahmen sind mit Basel-Stadt koordiniert erarbeitet worden.
Die Justiz- und Sicherheitskommission befasste sich an mehreren Sitzungen mit der aktuellen Vorlage. Die Sicherheitsdirektion betonte bei der Vorstellung der Vorlage, es gehe bei den vorgeschlagenen Massnahmen in allererster Linie um den Jugendschutz. Starker Alkoholkonsum könne bei Jugendlichen ganz verheerende Folgen haben.
Am 2. Februar 2009 beschloss die Kommission, den Eintretensentscheid zu vertagen, bis klar sei, ob in Basel-Stadt nicht allenfalls doch eine politische Mehrheit für das Alkohol-Abgabealter 18/18 möglich wäre. Basel-Stadt blieb jedoch bei der Regelung 16/18. Die Kontaktnahme mit Basel-Stadt ergab, dass die Grossratskommission ihrerseits auf Beschlüsse der JSK wartete. Deshalb wurde die Eintretensdebatte erst am 15. Juni 2009 geführt.
In einer ausführlichen Diskussion wurden schwergewichtig folgende Argumente für ein Eintreten auf die Vorlage vorgebracht:
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Es gehe um ganz konkrete Jugendschutz-Massnahmen im Bezug auf ein Phänomen, das ein Besorgnis erregendes gesellschaftliches Problem darstellt. Dagegen müsse etwas unternommen werden.
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Es gebe schon gesetzliche Regelungen zum Schutz der Jugend vor Alkoholismus, aber diese reichten offensichtlich nicht aus. Die Entwicklung sei insofern beängstigend, als das Einstiegsalter immer tiefer werde und die konsumierten Mengen immer stärker anstiegen.
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Die vorgeschlagenen Massnahmen seien möglichst zielgerichtet: Es gehe nicht um generelle Einschränkungen, die auch jene treffen würden, deren Verhalten keine Probleme verursache. Es soll dort angesetzt werden, wo Probleme entstünden. Heute dürften die Leute im Laden Wodka kaufen und ihn vor den Augen des Verkaufspersonals an 14-Jährige weitergeben; das sei absurd und müsse unterbunden werden.
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Die Vorlage sei breit abgestützt und unter Beizug von Fachleuten aus der Gesundheitsförderung und Prävention erarbeitet worden. Besonders für die Grenzgemeinden zu Basel-Stadt sei es wichtig, dass in beiden Kantonen gleiche Regelungen bestünden.
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Die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht würde es ermöglichen, bei Verstössen auf administrativem Weg Auflagen zu erlassen, ohne den strafrechtlichen Weg gehen zu müssen. Die Bewilligungspflicht auf Bundesebene gelte ausschliesslich für gebrannte Wasser, nicht aber für Bier und Wein.
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Alkoholexzessen wie dem alljährlichen Harassenlauf müsse ein Riegel geschoben werden.
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Das Gesetz würde ein Zeichen setzen. Die vorgeschlagenen Regelungen kämen in anderen Kantonen schon erfolgreich zur Anwendung.
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Das Gesetz kriminalisiere die Jungen nicht, nehme aber die Erwachsenen in die Pflicht. Es wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
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Gegenüber Jugendlichen habe der Staat eine besondere Verantwortung. Erwachsene haben ihre persönliche Freiheit, und ihnen gegenüber bestehe keine Fürsorgepflicht des Staates. Aber gegenüber den Jugendlichen habe die Allgemeinheit eine besondere Verantwortung und deshalb seien die vorgeschlagenen Bestimmungen gezielt auf den Jugendschutz ausgerichtet.
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Dies wäre die Gelegenheit, die noch bestehenden gesetzlichen Lücken zu schliessen.
Gegen Eintreten auf die Vorlage wurde argumentiert:
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Die Gesetzesrevision sei unnötig, denn bereits heute untersage das Gesetz den Alkoholverkauf an Jugendliche. Es brauche nicht noch mehr Gesetze. Weitere Beschränkungen wären ein weiterer, einseitiger Eingriff in die freie Marktwirtschaft.
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In erster Linie sollten die Erziehungsberechtigten sich verpflichtet fühlen.
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Das bundesrechtliche Instrumentarium genüge und sei griffig; es brauche kein weiteres kantonales Gesetz. Art. 136 des Strafgesetzbuches lautet:
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Art. 136 - Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder
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Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, oder Betäubungsmittel im Sinne des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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Mit den vorgeschlagenen Regelungen liesse sich das Problem, das nur eine Minderheit betreffe, nicht lösen.
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Schon heute sei es aufgrund des Polizeigesetzes und aufgrund verwaltungsrechtlicher Prinzipien möglich, den Eltern die Kosten für die In-Obhut-Nahme oder das Nach-Hause-Bringen ihrer betrunkenen Kinder aufzubürden.
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Gegen eine neue Bewilligungspflicht für den Verkauf von Wein und Bier - gebrannte Wasser sind sowieso bewilligungspflichtig - spreche klar der von 87 % der Bevölkerung angenommene Verfassungsauftrag für weniger Bürokratie. Der strafrechtliche Weg stehe nach wie vor jederzeit offen.
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In anderen Ländern mit strengeren Gesetzen wie Skandinavien oder USA sei der Erfolg nicht grösser und Exzesse nach wie vor vorhanden.
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Die meisten Jugendlichen könnten mit Alkohol umgehen. Bei den wenigen, für die das nicht gilt, werde auch das Gesetz nichts nützen.
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Mit den Gesetzesänderungen werde kein einziger Mensch vom Trinken abgehalten. Bei zu strengen Verboten verlagere sich der Konsum in den Untergrund und wirke dadurch noch viel reizvoller. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden nicht nur nichts nützen, sondern sogar das Gegenteil dessen, was beabsichtigt ist, bewirken.
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Die Priorität sollte nicht auf neuen gesetzlichen Vorschriften liegen, sondern auf einer konsequenten Anwendung der bestehenden Instrumente.
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Die Alkoholproblematik müsse globaler, nicht beschränkt auf die unter 18-Jährigen, betrachtet werden. Es brauche eine griffigere Prävention, auch für Erwachsene. Deshalb wäre es begrüssenswert, wenn die Regierung einen neuen Vorschlag unterbreiten würde, der nur umsetzbare und wirksame Massnahmen wie die Bewilligungspflicht oder die Einschränkung der Öffnungszeiten beinhalte.
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Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage 2008/165 nicht einzutreten. Der Kanton Basel-Stadt erwarte den heutigen Entscheid des Landrates in dieser Sache gespannt.
Angesichts der bereits fortgeschrittenen Zeit unterbricht Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) die Beratung an dieser Stelle. Sie wird am Nachmittag fortgesetzt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) leitet zur Vorlage 2008/165 über, deren Behandlung am Mittag unterbrochen worden ist.
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- Eintretensdebatte
Eva Chappuis (SP) erklärt, der Alkohol sei seit eh und je das Drogenproblem Nr. 1 unserer Gesellschaft. Es ist festzustellen, dass das Alter der exzessiv Alkoholkonsumierenden immer tiefer sinkt und Kinder und Jugendliche immer früher in Kontakt mit dieser Droge kommen, Abhängigkeiten entwickeln können und durch exzessiven Konsum in ihrer persönlichen Entwicklung behindert, allenfalls in ihrer gesundheitlichen Entwicklung auch geschädigt werden.
Der SP ist der Jugendschutz ein sehr wichtiges Anliegen, weshalb sie auf diese Gesetzesvorlage auch eintreten möchte. Damit will sie der Justiz- und Sicherheitskommission Gelegenheit geben, eine seriöse Detailberatung durchzuführen und dem Landrat anschliessend einen valablen Antrag zu stellen. Einfach nichts zu tun ist ein «No-go». Basel-Stadt hat gehandelt, und wenn verhindert werden soll, dass links und rechts der gleichen Strasse völlig unterschiedliche Verhältnisse herrschen, dann muss die Kommission ihre Arbeit auf seriöse Art machen.
Es geht dabei um die Strafbarkeit der Weitergabe von Alkohol. Nicht geduldet werden kann, dass nur der Verkauf von Alkohol strafbar ist, aber nicht dessen Weitergabe in grösseren Mengen und unter Fremden. Es kann nicht weiterhin geduldet werden, dass es für den Verkauf von Bier und Wein keine Bewilligung braucht. Es ist klar, dass Verstösse nur geahndet werden können, wenn auch eine Bewilligung entzogen werden kann.
Die SP ist einstimmig der Meinung, dass auf das Geschäft eingetreten und dieses in der Kommission seriös vorberaten werden soll.
Rosmarie Brunner (SVP) erklärt, ihre Fraktion sei gegen Eintreten und folge damit dem Mehrheitsentscheid der Kommission.
Bereits heute untersagt das Gesetz den Alkoholverkauf an Jugendliche. Der SVP geht es auch um Jugendschutz. In erster Linie sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihre Kinder aufzuklären und zu begleiten, bis diese ein Alter erreicht haben, da die Eltern weniger zu sagen haben.
Es braucht kein weiteres kantonales Gesetz. Das Polizeigesetz ermöglicht es bereits heute, den Eltern die Kosten für die Inobhutnahme und das Heimbringen aufzubürden. Ausserdem hätte es bestimmt eine gute präventive Wirkung, wenn die Jugendlichen von ihren Eltern auf den Polizeiposten abgeholt werden müssten.
Die strafrechtliche Möglichkeit für ein Berufsverbot wegen Alkoholverkaufs besteht bereits heute.
Die meisten Jugendlichen können mit Alkohol umgehen, und bei den wenigen, die das nicht können, nützt auch ein neues Gesetz nichts.
Die Priorität soll bei einer konsequenten Anwendung der bestehenden Gesetze liegen. Mit einem neuen Gesetz wird dem Staat eine zusätzliche Aufgabe übertragen, welche eigentlich von einer anderen Seite wahrgenommen werden müsste.
Dass im Jahre 2004 die Bewilligungspflicht für den Verkauf vergorener Getränke aufgehoben wurde, war ein Fehler. Es wäre an der Regierung, hier eine neue Vorlage auszuarbeiten.
Siro Imber (FDP) bemerkt, im Vorfeld zu dieser Vorlage sei in den Medien sehr viel berichtet worden. Es geht nicht um die Frage «Jugendschutz - ja oder nein?», sondern um die Frage, welche Massnahmen im Rahmen des bestehenden Jugendschutzes ergriffen werden sollen.
Es geht in dieser Vorlage um drei Punkte:
1.
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Konkretisierung der gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz, wann Jugendliche heimgeführt werden können;
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2.
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Kantonale Kriminalisierung der Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige;
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3.
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Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Abgabe von Bier und Wein.
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Zu Punkt 1:
Wer einen polizeiwidrigen Zustand schafft, muss den ordnungsgemässen Zustand wiederherstellen. Ist er dazu nicht selber fähig, macht der Staat eine Ersatzvornahme; damit verbunden ist auch die Kostentragung. Dafür besteht bereits jetzt die nötige gesetzliche Grundlage. Eine solche wäre aber nicht einmal nötig, denn die verwaltungsrechtlichen Prinzipien lassen dies zu. Eine Regulierung ist also überflüssig.
Zu Punkt 2:
Die kantonale Kriminalisierung der Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige - das ist der Kern der Vorlage - ist nicht nötig.
Art. 136 des Strafgesetzbuches bestraft bereits die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche, wenn sie gesundheitsgefährdend ist. Was ist eine gesundheitsgefährdende Abgabe? Darunter fällt alles, das abstrakt die Gesundheit gefährden könnte - eine konkrete Gefährdung braucht nicht einmal vorzuliegen. Bei der Anpassung des Strafgesetzbuches im Jahre 1985 wurde diese Verschärfung vorgenommen. In der Botschaft zum revidierten Artikel ist nachzulesen, dass die überlassene Menge grundsätzlich geeignet ist, die Gesundheit zu gefährden - die Gefährdung muss im Einzelfall nicht bewiesen werden. Es genügt also schon das Risiko einer bloss vorübergehenden gesundheitlichen Schädigung im Ausmass einer einfachen Körperverletzung. Ein schwerer Rauschzustand erfüllt diese Voraussetzung.
Genauso wenig kommt es darauf an, ob der Jugendliche den Stoff tatsächlich konsumiert. Der Tatbestand kann unbestrittenermassen auch durch Unterlassung verwirklicht werden, zum Beispiel der Erziehungspflichtigen.
Beim «Vorsatz» gilt nach Praxiskommentar: «Nach dem revidierten Text genügt es, dass der Täter die generelle Gefährlichkeit der überlassenen Menge von Alkohol [...] kennt. Ein konkreter Gefährdungswille ist nicht nötig.»
Auf Stufe Bund ist alles bereits geregelt. Der Bundesgesetzgeber hat sich bei dieser Bestimmung sehr wohl überlegt, was er macht und was nicht.
Die Strafbarkeit ist also gegeben. Was schon beim vorherigen Traktandum zu hören war, gilt auch hier: «Die Nichtanwendung eines bestehenden Gesetzes ist kein Grund, ein neues zu schaffen.»
Zur «Strafe» heisst es im Praxiskommentar, dass gestützt auf Art. 67 des Strafgesetzbuches einem Wirt die Ausübung seines Gewerbes untersagt werden kann. Das zeigt, dass für den Missbrauch eine Strafe besteht und es keine kantonale Regelung braucht, die im Gegensatz zur Bundeslösung grundsätzlich alle bestraft und nicht nur den Missbrauch an sich.
Zu Punkt 3:
Die FDP ist sehr vorsichtig, was die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht angeht. Gemäss Strafgesetzbuch besteht bereits die Möglichkeit eines Berufsverbotes.
Laut Bundesgesetz gibt es bereits eine Bewilligungspflicht für den Verkauf gebrannter Wasser. Gemäss Auskunft der Sicherheitsdirektion bestünde der bürokratische Mehraufwand lediglich in einem zusätzlichen Kreuzchen auf dem Bewilligungsformular. Der FDP ist wenig Bürokratie ein grosses Anliegen. Sie will auch hier jene bestrafen, welche die Bestimmungen verletzen, und nicht alle KMU mit neuen Bestimmungen belasten. Daher beantragt sie gemeinsam mit den Grünen, auf die Vorlage einzutreten und diese an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Bewilligungspflicht nochmals zu diskutieren.
Christine Gorrengourt (CVP) zeigt sich erstaunt über den Antrag der FDP. Offensichtlich kann auch das Landratsgesetz unterschiedlich ausgelegt werden. Dort steht nämlich geschrieben, dass es zunächst um Eintreten oder Nichteintreten geht und erst nachher über eine Rückweisung befunden wird.
So auslegebedürftig das Landratsgesetz für die FDP ist, so auslegebedürftig ist auch der Paragraf 136. Dort stehe, wie heute Morgen mehrmals zu hören gewesen ist, bereits alles Wesentliche drin. Allerdings geht es nicht nur um den Schutz der Jugendlichen bis zu 16 Jahren, sondern auch um die 16- bis 18-Jährigen. Diese aber fallen nicht unter dieses Gesetz, was eine Tatsache und nicht auslegebedürftig ist. Auslegebedürftig ist aber, was wirklich eine Gefährdung ist. Die Meinungen darüber gehen im Landrat wohl auseinander.
Alkohol ist kein isoliertes Jugendproblem. Bei Jugendlichen aber, die sich noch im Wachstum befinden, führt Alkohol zu Problemen bei der körperlichen und geistigen Entwicklung. Darum braucht es bei ihnen einen erhöhten Schutz. Im Unterschied zu den Erwachsenen konsumieren Jugendliche den Alkohol nicht nur als Genussmittel, sondern missbrauchen ihn auch als Droge.
Wenn einige Landräte der Meinung sind, es gebe keine Exzesse, dann möchten sie einmal einen Augenschein im Nachtbus oder frühmorgens im ersten Zug ab Basel nehmen.
Das Problem des Alkohols ist, dass dieser als Droge jederzeit, praktisch überall und zum Teil in sehr unkontrollierten Mengen zur Verfügung steht. Der Alkohol - in unkontrolliertem Mass konsumiert - führt zu mehr Vandalismus und einer erhöhten Gewaltbereitschaft sowie vermehrten tödlichen Unfällen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für einen verbesserten Jugendschutz. So ist aus ihrer Sicht ein Heimbringen sinnlos betrunkener Kinder und Jugendlicher durch die Polizei nicht etwa «Babysitting», sondern sinnvoll, wirkungsvoll und einfach. Es ist eine erste Kaskade, bevor die nächste Schwelle erreicht wird und eine Gefährdungsmeldung erfolgt.
Mit dem Gesetz können Missstände nicht total verhindert werden. Gesetze sind aber dafür da, um Grenzen zu setzen, wenn Menschen sich selbst und andere gefährden oder wenn sie fremdes Eigentum beschädigen. Teilweise - das sei hier gerne zugegeben - sind die in der Vorlage enthaltenen Massnahmen bei entsprechender Auslegung bereits gesetzlich geregelt.
Handlungsbedarf besteht, wie von allen bestätigt wird. Dass in Bezug auf den Missbrauch von Alkohol durchaus Probleme bestehen, wird ebenfalls von niemandem bestritten. Gesetze regeln aber nicht nur, sondern spiegeln auch den Willen und die Werte der Gesellschaft wider. So hat Hans-Jürgen Ringgenberg heute Morgen gesagt, dass mit den Gesetzen auch eine Haltung wiedergegeben werde.
Bereits in der Vernehmlassung haben CVP und EVP eine strengere Gesetzgebung im Umgang mit Alkohol befürwortet.
Noch eine Bemerkung zur Bewilligungspflicht: Deren Wiedereinführung hat den Vorteil, dass bei Verstössen Auflagen gemacht werden können; ein Berufsverbot hingegen ist bereits eine strafrechtliche Massnahme.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten. Sie beantragt die Rückweisung an die Regierung. Der Grund dafür wurde bereits von Eva Chappuis erwähnt: Es ist wichtig, dass es eine Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt gibt, denn es kann nicht sein, dass unterschiedliche Regelungen bestehen. Dies kann nicht auf Kommissionsebene bereinigt werden, sondern gehört auf die Regierungsebene.
Als Grundlagen für die Überarbeitung dienen die heutige Diskussion, die Protokolle der Justiz- und Sicherheitskommission und ein klärendes Gespräch mit Basel-Stadt über das gemeinsame weitere Vorgehen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) schickt voraus, seine Fraktion habe sich diese Diskussion nicht einfach gemacht und das Thema dreimal behandelt. Sie hat zu den verschiedenen Sachbereichen intensiv diskutiert und ihre Position abgestimmt.
Ist der Alkohol bei Jugendlichen überhaupt ein Problem? Sicher ist es so, dass der Zugang zum Alkohol einfacher geworden ist und die Jugendlichen relativ früh zum Alkohol greifen. Dass dies verstärkte Probleme verursacht, zeigen auch die Einweisungen in die Notfallstationen der Spitäler.
Nichtsdestotrotz haben die Grünen das Gefühl, dass teilweise auch die Medialisierung des Problems verstärkend gewirkt hat. Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Jungen bereits früher über die Stränge geschlagen haben, aber vielleicht nicht in einer Notfallstation gelandet sind, sondern die Nacht in einem Heustock verbracht haben.
In dieser Situation hat die Sicherheitsdirektion ein Paket von vier Massnahmen vorgelegt. Diese haben aus Sicht der Grünen eine begrüssenswerte Stossrichtung, indem sie nicht eigentlich die Jugendlichen kriminalisieren, sondern die Eltern und Erwachsenen in die Pflicht nehmen.
Eine dieser vier Hauptmassnahmen - nämlich die Erhöhung des Alters von «16/18» auf «18/18» - ist durch eine Aktion Basel-Stadts fallen gelassen worden. Dies ist ganz im Sinne der grünen Fraktion, ist diese doch der Ansicht, dass restriktive Alterslimiten keinen grossen Effekt haben. Das zeigen auch Beispiele aus Ländern, die restriktivere Alterslimiten kennen.
Die zweite Massnahme - das Heimfahren betrunkener Jugendlicher mit dem Polizeiauto - ist heute bereits möglich. Zudem kann die Polizei in der Regel wohl sinnvoller eingesetzt werden. Dafür braucht es jedenfalls kein neues Gesetz.
Die dritte Massnahme - die Kriminalisierung der Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche - halten die Grünen schlichtweg für nicht praktikabel. Ein Gesetz, bei dem von Anfang an klar ist, dass es nicht umsetzbar ist, scheint nicht sinnvoll zu sein. Dieser Aspekt ist in der Fraktion deshalb grossmehrheitlich verworfen worden.
Anders sieht es bei der Bewilligungspflicht aus. Deren Wiedereinführung ist von der Fraktionsmehrheit befürwortet worden. Als Konsequenz daraus werden die Grünen deshalb grossmehrheitlich auf die Vorlage eintreten und anschliessend die Rückweisung an die Kommission verlangen, mit dem klaren Auftrag, das Gesetz so abzuändern, dass letztlich nur noch der Kern - nämlich die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht - bleibt.
Karl Willimann (SVP) wünscht von der SP eine Erklärung, wie sie dazu komme, in dieser Vorlage eine harte Linie gegen die Droge Alkohol zu fahren und für den Jugendschutz einzutreten, gleichzeitig aber für die Freigabe von Cannabis zu sein.
Hannes Schweizer (SP) meint, seine momentane Verwirrung rühre nicht vom Gläschen Weisswein her, das er beim Mittagessen getrunken habe - vielmehr sei diese Verwirrung durch die Voten der SVP und teilweise auch durch das Votum Siro Imbers zustande gekommen.
Heute Morgen ist über die Genehmigung des Beitritts zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen diskutiert worden. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, soll dort eine Verschärfung erreicht werden, um die Auswüchse von Alkohol, aber auch von Gewalt vorwiegend bei Jugendlichen einzudämmen. Die SVP hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass die gesetzlichen Grundlagen bestünden, aber nichts nützten, weshalb ein neues Gesetz geschaffen werden müsse. Beim nun vorliegenden Geschäft bestätigt sich ebenfalls, dass vor allem der Vollzug das Problem ist und weniger die gesetzlichen Unterlagen, allerdings mit der Einschränkung, dass diese teilweise durchaus fehlen.
Die Politik hat in unserer Gesellschaft die Funktion, ein Zeichen zu setzen. Das heute Morgen von einer Mehrheit gesetzte Zeichen war, dass es ein Grundrecht sei, sich frei um das Stadion herum zu bewegen und die Matches zu besuchen.
Heute Nachmittag kann die Politik die Botschaft aussenden, dass sie sich der Problematik solcher Auswüchse bei den Jugendlichen annimmt, unabhängig davon, ob aufgrund der Gesetzgebung ein Vollzug möglich ist oder ob noch eine gesetzliche Verschärfung nötig ist.
Er bittet, auf die Vorlage einzutreten, um anschliessend die materielle Beratung vornehmen und die angekündigten Anträge diskutieren zu können.
Martin Rüegg (SP) ist froh, in diesem Rahmen endlich über eines der grösseren gesellschaftlichen Probleme - das Thema «Alkohol» - diskutieren zu können.
Er kann nicht verstehen, dass man auf die Vorlage nicht eintreten und damit die Diskussion verweigern will, zumal der Landrat im Vorfeld drei Vorstösse von ihm und seinem Kollegen Urs Hintermann mit grossem Mehr überwiesen hat.
Es geht nicht nur um Jugendalkoholismus - Erwachsene sind mit dieser Teilrevision auch angesprochen.
An die Adresse der SVP und der FDP ist Folgendes zu sagen: Es geht nicht um ein neues Gesetz, das geschaffen wird, sondern um die Teilrevision eines bestehenden Gesetzes, um dieses an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Wenn die SVP für die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht ein neues Gesetz verlangt, dann ist das ein Widerspruch in sich.
Landrat Rüegg bittet, auf das Geschäft einzutreten - nur dann lässt sich die Diskussion führen. Einen Nichteintretensentscheid würde wohl niemand ausserhalb dieses Saales verstehen.
Die Argumentation der FDP, wonach alle mit diesem Gesetzesvorschlag bestraft würden, ist nicht nachvollziehbar. Wenn jemand keinem dieser drei Punkte zuwiderhandelt, wird er nicht bestraft. Wo ist also das Problem?
Noch eine Antwort an Karl Willimann: Die SP ist nicht für das Kiffen. Sie ist aber für eine Gleichbehandlung der Drogen Alkohol und Cannabis. Warum ist der Alkoholkonsum legal, obwohl er im Vergleich zum Cannabis-Konsum gesellschaftlich gesehen ein viel grösseres Problem darstellt? Dahinter stecken handfeste wirtschaftliche Interessen: Mit Alkohol lässt sich Geld verdienen, mit Cannabis nicht. Die Haltung der SP ist also absolut klar und nachvollziehbar.
Gemäss Isaac Reber (Grüne) ist viel von angetrunkenen, ja sogar betrunkenen Jugendlichen zu hören gewesen.
Er möchte daher eine Lanze für die Jugendlichen brechen: Es wäre schön, wenn die Jugendlichen gelegentlich auch als etwas Positives betrachtet und nicht nur als Problemfall wahrgenommen würden.
Die Jugend ist in jüngerer Vergangenheit von verschiedenen Seiten instrumentalisiert worden, was eine ungute Entwicklung ist. Darum sei auch einmal im Namen jener Jugendlicher, die gar keinen Alkohol trinken, gesagt, dass es störend ist, wenn die Jugendlichen ausschliesslich als trinkend, als gewaltbereit und als unflätig dargestellt werden. Es gibt sehr viele Jugendliche, die nicht so sind, und es ist äusserst wichtig, dass dieser Aspekt bei der aktuellen Diskussion nicht vergessen geht.
Der Rat spricht ausschliesslich über Jugendalkoholismus, doch wie bereits erwähnt worden ist, betrifft dieses Problem die ganze Gesellschaft.
Persönlich glaubt Isaac Reber nicht, dass die heutige Jugend schlechter ist als in früheren Jahren. Die heutige Jugend ist einfach ein Teil unserer Gesellschaft und wird stark durch die Wertvorstellungen geprägt, welche die Erwachsenen ihnen vermitteln.
Damit möchte Isaac Reber den Alkohol als Problem nicht kleinreden - er ist im Gegenteil der Meinung, dass der Alkohol ein grosses Problem unserer Gesellschaft darstellt. Ausdrücklich nicht einverstanden ist er, wenn die Gesellschaft ihre Probleme auf eine Gruppe, nämlich die Jugendlichen, projiziert.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen, die als Paket unterbreitet worden sind, kann er überhaupt nichts anfangen. Wenn es bereits ein Problem ist, das Mindestalter 16 einzuhalten, kann die Lösung doch nicht darin bestehen, die Grenze weiter hinaufzusetzen. So würde es doch viel bringen, zunächst einmal die Altersgrenze 16 durchzusetzen. Als einzige der vorgeschlagenen Massnahmen kann Isaac Reber die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Abgabe von Bier und Wein unterstützen.
Siro Imber (FDP) kommt auf die Aufforderung Hannes Schweizers zurück, ein Zeichen zu setzen bzw. ein Signal auszusenden. Es kann auch umgekehrt argumentiert werden: Ein solches Gesetz sendet an die Eltern und auch an die Jugendlichen als Gruppe das Signal aus, dass alles reguliert sei und andere sich darum kümmerten. Es kann also ein Zeichen von Verantwortungslosigkeit sein, was ein sehr gefährliches Signal ist.
Gemäss Bundesgesetz werden jene bestraft, die Jugendlichen Alkohol in gefährlicher Menge abgeben. Laut kantonalem Gesetz würde sich beispielsweise ein 18-Jähriger strafbar machen, wenn er auf seiner Geburtstagsparty einem 17-jährigen Kollegen einen Drink anbietet. Dies kann nicht der Sinn des Gesetzes sein. Das Bundesgesetz lässt hier eine Differenzierung zu, nicht aber das kantonale Gesetz.
Paul Rohrbach (EVP) kommt auf die Äusserung zurück, wonach die Medien das Thema im Vorfeld aufgegriffen hätten, und verweist auf einen kürzlichen Bericht der BaZ mit dem Titel «Von einem Extrem ins andere». Aus seiner Sicht umschreibt dieser Titel die Situation gut, wobei die Politik und nicht die Medien verantwortlich sind; deren Berichterstattung war korrekt.
Von links und rechts sind in den Medien Aussagen gemacht worden, die ihn einigermassen aufgeregt haben.
Es ist immer wieder von Liberalismus die Rede. Auch er selbst bezeichnet sich als Liberalen. In der Vergangenheit musste er aber erfahren, dass Liberalismus überall dort, wo es um Suchtgefährdung ging, mit Wegschauen und Laissez-faire gleichgesetzt wurde. Es hat sich damals um einen falsch verstandenen Liberalismus gehandelt.
Dass die SP sich hier so positioniert, rechnet ihr hoch Paul Rohrbach an. Ebenso rechnet er es der SVP hoch an, dass sie offenbar mit anderen zusammen der Meinung ist, dass die damalige Liberalisierung des Gastgewerbegesetzes teilweise falsch war und korrigiert werden sollte. Er lädt die SVP ein, auf die Vorlage einzutreten und diese an die Regierung zurückzuweisen. Prävention und Reden ist gut, aber es muss auch gehandelt werden. Deshalb darf das Problem nicht verneint werden, und es darf auch nicht weggeschaut werden.
Noch ein Appell an die Grünen: Der Kanton Basel-Stadt ist nicht glücklich über die Art und Weise, wie das Problem in der Justiz- und Sicherheitskommission gelöst worden ist. Die Grünen treten dauernd für eine regionale Lösung ein - zu Recht. Konsequenterweise sollte das auch jetzt der Fall sein. Die Grünen möchten deshalb auf die Vorlage eintreten und die Regierung darauf hinarbeiten lassen, gemeinsam mit Basel-Stadt zu Lösungen zu kommen.
Karl Willimann (SVP) stellt fest, dass der Präsident der SP, gleichzeitig im Lehramt tätig, Cannabis als Einstiegsdroge bei Jugendlichen bagatellisiert.
Rosmarie Brunner (SVP) bemerkt an die Adresse von Isaac Reber, niemand in dieser Debatte habe behauptet, dass alle Jugendlichen ein Problem hätten. In ihrem Votum hat sie deutlich gesagt, dass die meisten Jugendlichen sehr gut mit Alkohol umgehen können oder diesen gar nicht nötig haben.
Eva Chappuis (SP) stellt fest, dass bei gewissen Fraktionen die Einstiegsdroge der Schnaps im Fumoir sei [Heiterkeit] . Die SP ist gerade wegen des Jugendschutzes für eine Liberalisierung von Cannabis eingetreten. Nur etwas, das legal reglementiert werden kann, kann die Jugendlichen auch schützen. In der Illegalität sind sie all jenen ausgeliefert, die mit dem Stoff Geld machen. Nichts anderes war der Grund für die Liberalisierung, zusammen mit der Tatsache, dass Cannabis für erwachsene Konsumenten die weit geringeren negativen Auswirkungen als der Alkohol hat.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) schliesst aus den Voten, dass sich nun eine Mehrheit für Eintreten auf die Vorlage und Rückweisung an die Justiz- und Sicherheitskommission abzeichnet. Offenbar ist mindestens eine der drei Massnahmen mehrheitsfähig - nämlich die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die Abgabe von Bier und Wein.
Sie zeigt sich sehr froh über die Bereitschaft, auf die Vorlage einzutreten, und dankt dafür. Der radikale Weg, wie ihn die Justiz- und Sicherheitskommission mit ihren Nichteintretensentscheid beschritten hatte, hätte ein falsches Zeichen gesetzt und wäre von der Öffentlichkeit nicht verstanden worden. Sie hat sehr viele Reaktionen von Menschen bekommen, die nicht verstanden haben, warum sich der Landrat nicht mit diesem Problem befassen wollte.
Die vorgeschlagenen drei Massnahmen sind weder revolutionär noch dramatisch. Sie setzen aber ganz gezielt bei jenen an, die den Jugendlichen den Alkohol geben. Diese sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Die Jugendlichen sollen bewusst nicht kriminalisiert werden; auch ist nicht beabsichtigt, das Alter auf «18/18» hinaufzusetzen. Es geht darum, gezielt bei den Erwachsenen anzusetzen, damit diese sich gegenüber den Jugendlichen besser verhalten.
Regierungsrätin Pegoraro war klar, dass das Weitergabeverbot umstritten sein würde. Allerdings hat Baselland es nicht selber erfunden - der Kanton Bern hat das Verbot anfangs Jahr eingeführt. Leider hat sie bislang zu wenig Rückmeldungen erhalten, um beurteilen zu können, ob sich das Weitergabeverbot bewährt oder nicht. Das Weitergabeverbot dient als Handhabe, um das Gespräch mit jenen suchen zu können, die betrunkenen Jugendlichen zuvor den Alkohol gegeben haben. Es ist klar, dass nicht neben jeden Jugendlichen ein Polizist gestellt werden kann - dies ist auch nicht gewollt.
Wenn die Wirkung eines Gesetzes nur daran gemessen wird, wie gut es umsetzbar ist, dann müsste das Strassenverkehrsgesetz auch abgeschafft werden. Weniger als 1% aller Übertretungen im Strassenverkehr werden geahndet. Niemandem kommt es aber in den Sinn, dieses Gesetz abschaffen zu wollen. Das Strassenverkehrsgesetz gibt aber vor, wie man sich im Strassenverkehr verhalten sollte, und die gleiche Bedeutung hätte auch das Weitergabeverbot.
Es trifft zu, dass die Heimführung bereits heute möglich ist, und zwar gestützt auf die heutigen Bestimmungen im Polizeigesetz. Diese sind aber nicht so klar, und die neue Bestimmung würde Transparenz schaffen.
Die Bewilligungspflicht, die mehrheitlich unterstützt wird, ist ein Mittel, das ganz gezielt hilft, die fehlbaren Ladenbesitzer anzugehen. Dies würde nicht wie bisher strafrechtlich - mittels Verzeigungen - geschehen, sondern verwaltungsrechtlich. Bei den gebrannten Wassern, die an Jugendliche ab 18 Jahren verkauft werden dürfen, ist dies bereits der Fall, weil dort eine Bewilligungspflicht gilt. Für Bier und Wein soll die Bewilligungspflicht erneut eingeführt werden, denn die damalige Aufhebung im Jahr 2004 hat sich nicht bewährt. Es ist zu Wildwuchs gekommen, und mit der Wiedereinführung der Bewilligungspflicht sind Möglichkeiten gegeben, um zu regulieren, einzuschränken oder fehlbare Ladenbesitzer anzugehen, ohne dass jedes Mal beim Statthalteramt eine Verzeigung gemacht werden muss.
Sie bittet deshalb, auf die Vorlage einzutreten und diese an die Kommission zurückzuweisen.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Christine Gorrengourt (CVP) ist der Ansicht, dass Gesetze nicht für jene Mehrheit der Menschen gemacht werden, die sie einhalten, sondern für jene Minderheit, die sie nicht einhalten wollen. Für die Mehrheit der Jugendlichen wird also dieses Gesetz «zum Glück» nicht nötig sein.
Der Antrag der CVP-/EVP-Fraktion, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, wird damit begründet, dass das Geschäft mit dem Kanton Basel-Stadt zu koordinieren ist. Es wäre sinnvoll, in den beiden Kantonen «einigermassen ähnliche Bestimmungen» vorzusehen. Wenn man sich aber vorstellt, dass die beiden parlamentarischen Kommissionen zusammenkommen - «darunter sind dann mindestens noch zehn Juristen, und jeder hat eine Idee, wie man es am besten macht» -, dann ist es wohl besser, diese Aufgabe an die beiden zuständigen Regierungsräte zu delegieren und sie eine mehrheitsfähige Lösung finden zu lassen.
Hört man sich das Votum der FDP an, die nur die Bewilligungspflicht und «gar rein nichts anderes» wünscht, und dieses mit der völlig konträren basel-städtischen Version vergleicht, die eine Präzisierung beinhaltet, erscheint es wenig sinnvoll, diese Arbeit den Kommissionen zu überlassen.
Eva Chappuis (SP) hält fest, dass in Basel-Stadt nun - nach Vorlage der Gesetzesänderung durch die Regierung - das Parlament an der Reihe sei. Demzufolge ergibt eine Rückweisung der Vorlage in Baselland an die Regierung keinen Sinn. Zudem hat die zuständige Kommission das Geschäft, sobald Eintreten dazu beschlossen worden ist, ordentlich zu behandeln. «Punkt!»
Der Landrat beschliesst Eintreten auf die Vorlage, und dann hat sich die zuständige Kommission weiter darum zu kümmern. Eine Rückweisung des Geschäfts an die Regierung ergibt keinen Sinn wegen des unterschiedlichen Stands der Behandlung der Vorlage in den beiden Räten.
Daniele Ceccarelli (FDP) wurde ein Teil seiner Argumente bereits von seiner Vorrednerin vorweggenommen. Bei einer Rückweisung der Vorlage an die Regierung ist dem politischen Gespür der verantwortlichen Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro ohne Weiteres zuzutrauen, dass sie weiss, wie sie die Vorlage anzupassen hat. Und die ersten zwei Punkte, die sie genannt hat, wird sie «mit grösster Wahrscheinlichkeit» - wenn diese Prognose gestattet sei - «vermutlich nicht mehr» neu auflegen. Also bleibt wirklich nur noch die Frage der Bewilligung.
Mit anderen Worten: Die Vorlage macht eine Zusatzschlaufe in der Regierung, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nur noch die Frage der Bewilligung thematisieren will, wobei diese neue Version sowieso an die zuständige Kommission gelangt. Also kann das Geschäft «ökonomischerweise und geschickterweise» sogleich der Kommission zugewiesen werden.
Dem Argument, die Frage soll zunächst auf Regierungsebene diskutiert werden, ist zu entgegnen: Das Filmträger-Gesetz, das soeben in den beiden Kommissionen behandelt worden ist, ist «eine ähnlich komplexe Materie und noch ein bisschen umfangreicher» als das nun diskutierte Gesetz. Und dennoch ist den Kommissionen die fachliche Kompetenz zur selbständigen Beratung zugetraut worden. Wieso also die Frage der Bewilligungspraxis nicht in der Kommission diskutierbar sein soll und was der Regierungsrat an neuen Vorschlägen bringen soll, ist nicht klar. Darum ist eine direkte Zuweisung dieser Frage an die Kommission «sicher viel effizienter».
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint, eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung sei nicht sinnvoll. Die Vorlage ist mit der entsprechenden Vorlage im Kanton Basel-Stadt abgestimmt worden und in der jetzigen Form präsentiert worden. Die drei vorgeschlagenen Massnahmen sind mit Basel-Stadt abgestimmt und koordiniert worden. Es ist sinnlos, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, weil sich damit nichts an der vorgeschlagenen Version mit den vorgesehenen Massnahmen ändern wird.
Vielmehr ist das Geschäft an die Kommission zur erneuten Beratung zurückzuweisen. Dabei wird sie sich vermutlich - wegen der aktuellen Mehrheitsverhältnisse - auf die eine Massnahme - Wiedereinführung der Bewilligungspflicht - einigen, und dann gelangt die abgeänderte Vorlage wieder in den Landrat.
Im Übrigen hat sie, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, nach dem Eintretensentscheid der Kommissionen mit ihrem basel-städtischen Kollegen, Regierungsrat Carlo Conti, festgestellt, dass eigentlich zumindest die Bewilligungspflicht wieder eingeführt werden muss. Er wie auch die Mitglieder der basel-städtischen Kommission bedauern natürlich, dass es zu einem Nicht-Eintretensentscheid gekommen ist, aber «sie können mindestens mit dieser einen Bestimmung leben». Deshalb wäre es gut, gleich lautende Bestimmungen wie Basel-Stadt zu haben.
://: Der Landrat beschliesst mit 58:25 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. [ Namenliste ]
Christine Gorrengourt (CVP) zieht ihren Antrag zurück.
://: Die Vorlage wird somit direkt an die Justiz- und Sicherheitskommission zur Bearbeitung zurückgewiesen.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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