Protokoll der Landratssitzung vom 26. November 2009

Nr. 1529

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) erinnert daran, dass am 10. September 2009 eine Mehrheit des Landrats entgegen dem Antrag der JSK auf die Vorlage eintreten wollte und diese zur Überarbeitung an die Kommission zurückgewiesen habe.


Dies erfolgte mit dem Auftrag, die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für die gewerbsmässige Abgabe von alkoholischen Getränken ins Gesetz aufzunehmen, auf die anderen in der ursprünglichen Vorlage vorgesehenen Änderungen aber zu verzichten, d.h. auf die Strafbarkeit der Weitergabe - auch im privaten Kreis - von Alkohol an Jugendliche und auf die Änderung des Polizeigesetzes, mit welcher die Polizei betrunkene Minderjährige hätte in Obhut nehmen und durch deren Eltern mit Kostenfolge abholen lassen können sollen. Der Landrat war mehrheitlich der Meinung, mit einer konsequenten Durchsetzung der bestehenden Gesetze können die gewünschten Resultate erreicht werden, weshalb keine Änderung des Polizeigesetzes nötig sei. [Der Landratspräsident fordert mittels Glocke mehr Ruhe im Saal.]


Die JSK erfüllte diesen Auftrag in zwei Sitzungen. Die erwähnte Bewilligungspflicht ist nun in § 18 Abs. 1 festgehalten. § 18 Abs. 2, in welchem Betrieb und die diesbezügliche Verantwortung geregelt werden, löste keine Diskussionen aus und bleibt unverändert. § 18 Abs. 3 wurde geändert, weil er für jegliche Art von Alkohol und nicht nur für «gebrannte Wasser» gültig sein muss. Mit einem deutlichen Mehr ist die beantragte Streichung von § 18 Abs. 4 - Verbot des Verkaufs von Spirituosen an Kiosken und Tankstellen - aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Kommission abgelehnt worden. Aus systematischen Gründen ist der bisherige § 15 überführt worden in § 18 bis (neu), weil er auch in den Abschnitt C., Abgabe alkoholischer Getränke, gehört. Unbestritten ist in § 18 bis (neu) Abs. 2 die Einführung der Pflicht der Verantwortlichen, in Zweifelsfällen das Vorzeigen eines amtlichen Ausweises zur Kontrolle des Alters zu verlangen. Gemäss § 28 Abs. 1 lit. c können neu auch bei den betroffenen Jugendlichen die vorgefundenen, alkoholischen Getränke eingezogen und vernichtet werden - auch dies war in der Kommission unbestritten.


Im Weiteren hat die JSK noch einmal die Polizeimassnahmen gegenüber betrunkenen und randalierenden Jugendlichen diskutiert. Die Verwaltung versicherte wiederum, dass zur Festhaltung und Heimführung von betrunkenen Jugendlichen die bestehenden Gesetzesformulierungen (Polizeigesetz, § 27 Abs. 1 und § 16) genügen. Deshalb wurde eine Änderung des Polizeigesetzes klar mit 9:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.


Die JSK beantragt dem Landrat einstimmig, das Gastgewerbegesetz in der vorliegenden Form zu ändern und die aufgeführten Vorstösse abzuschreiben.


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- Eintretensdebatte


Laut Eva Chappuis (SP) stimmt die SP dieser Änderung zu. Gern hätte man weiter gehende Bestimmungen eingeführt, vor allem bzgl. zeitlicher und räumlicher Einschränkungen des Verkaufs von alkoholischen Getränken. Aber schon aus den damaligen Diskussionen über Eintreten auf die Vorlage war erkennbar, dass mehr nicht möglich ist, weshalb man sich mit der gegenwärtigen Situation abgefunden hat.


Rosmarie Brunner (SVP) erklärt sich namens der SVP für zufrieden mit der «abgespeckten» Variante, so dass man dieser zustimmen werde. Ein Grossteil ihrer Fraktion wird auch dem Antrag der FDP, der noch vorgestellt werden wird, zustimmen.


Siro Imber (FDP) spricht sich namens der FDP für Zustimmung zur Vorlage aus, auch wenn man der Frage immer kritisch gegenüber gestanden sei. Der bürokratische Mehraufwand beschränkt sich auf eine Kleinigkeit. Seine Partei wird allerdings noch einen Antrag stellen, weil sie es mit der Bewilligungspflicht, bzw. weil sie die erwachsenen Menschen und deren Umgang mit Alkohol ernst nimmt.


Christine Gorrengourt (CVP) meint, sie [Jahrgang 1961] sei zwar nicht so jugendlich wie ihr Vorredner [Jahrgang 1982], aber sie wolle sich für die Jugendlichen einsetzen. Und auch ihre Fraktion nimmt die jugendlichen und jungen Politikerinnen und Politiker, die vor ca. zwei Wochen hier an gleicher Stelle getagt haben, ernst, gerade bei ihren Voten zum Thema Alkohol.


Normalerweise stösst ihre Fraktion einen einstimmig gefällten Kommissionsbeschluss nicht um. Am 7. November aber - fast gleichzeitig mit dem Kommissionsbericht - haben hier 40 junge Personen ihre Meinung ausgedrückt und würden heute, wenn sie darüber abstimmen könnten, die ursprüngliche, regierungsrätliche Fassung gutheissen. Die gleiche Meinung vertritt auch der Jugendrat, welcher eine Kommission der Regierung ist. Unter anderem wurde gefordert:


«Alle offen ausgeschenkten Getränke sollten nicht teurer sein als das günstigste, offen ausgeschenkte alkoholische Getränk.»


Diesen Wunsch haben sie mit 30:6 Stimmen und 4 Enthaltungen gutgeheissen.


«Der Kanton soll sich dafür einsetzen, dass die Gesetzeslage so verändert wird, dass Testkäufe durchgeführt werden. Es muss Beweise geben, damit das Vorgehen so geahndet werden kann.»


Diese Forderung haben sie mit 40:0 Stimmen und 0 Enthaltungen verabschiedet.


«Bei Spitaleinlieferungen wegen übermässigem Alkoholkonsum sollten die Kosten mit gemeinnütziger Arbeit bestraft werden.»


Diese Forderung wurde mit 33:2 Stimmen bei 4 Enthaltungen unterstützt.


Mit 25:11 Stimmen bei 4 Enthaltungen unterstützten sie weiter den Antrag, dass die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren unter Strafe gestellt werden solle.


Die CVP-/EVP-Fraktion will die jungen Politikerinnen und Politiker ernst nehmen. Deshalb wird beantragt, das Gastgewerbegesetz und das Polizeigesetz wie in der Vorlage 2008/165 des Regierungsrats vorgeschlagen abzuändern.


In den Augen von Kaspar Birkhäuser (Grüne) hat die zuständige Kommission den Auftrag des Landrats ausgeführt und verabschiedet. Jetzt liegt eine «Minimalvariante» eines solchen Jugendschutzgesetzes vor. Die Grünen würden zwar mehr Prävention beim Alkoholmissbrauch durch Jugendliche begrüssen, aber im Moment ist politisch nicht mehr machbar. Die Grünen werden der Vorlage «so, wie sie ist», zustimmen.


Sara Fritz (EVP) schliesst sich den Worten von Christine Gorrengourt an. Als ehemalige Jugendrätin und momentan jüngstes Mitglied dieses Rates spricht sie auch im Namen der Jugendlichen, die vor ein paar Wochen in diesem Saal u.a. über den Alkohol bei den Jugendlichen debattierten. Grossmehrheitlich sprach man sich dabei wie erwähnt für einen verstärkten Jugendschutz und eine Verschärfung der Gesetze aus. Gerade wegen dieser Tatsache soll bei der Teilrevision des Gastgewerbegesetzes im Sinne des Vorschlags der Regierung Beschluss gefasst werden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt dem Landrat für die gute Aufnahme der nun «abgespeckten» Variante der Gesetzesteilrevision und ist froh, wenn die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht für Bier und Wein in der vorgeschlagenen Form angenommen werde. Für die Regierung ist es wie schon in der letzten Debatte erwähnt am hilfreichsten, wenn sie verwaltungsrechtlich direkt gegen fehlbare Ladenbesitzer vorgehen kann, ohne jeweils eine Strafanzeige einreichen zu müssen. Damit könnten im Speziellen auch die Testkäufe weitergeführt und Massnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass sich Besitzer und/oder Verkäufer nicht ans Gesetz halten.


Betreffend der Anträge des Jugendrates, bzw. des Jugendparlaments kann sie eine gewisse Freude nicht verhehlen. Diese zeigten ihr, dass die Regierung mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht ganz falsch lag. Entsprechend ist sie als Sicherheitsdirektorin nun in einem gewissen Dilemma: Einerseits entsprechen die erwähnten Anträge den Vorschlägen in der ursprünglichen Vorlage der Regierung, anderseits hat sie selbst in der letzten Debatte erklärt, dass sie die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen des Gastgewerbegesetzes akzeptieren könne. In ihren Augen sollte man bei der geänderten Variante der Kommission bleiben; dem Jugendrat, bzw. den Vertretern der Jugendlichen ist es dann überlassen, später noch einmal entsprechende Vorstösse zu machen.


://: Der Landrat lehnt mit 37:35 Stimmen bei 4 Enthaltungen den Antrag der CVP-/EVP-Fraktion ab, gemäss Vorlage des Regierungsrats zu beschliessen. [ Namenliste ]


://: Eintreten auf die Vorlagen 2008/165 und 2008/165a ist unbestritten.


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- Erste Lesung


Titel und Ingress Keine Wortbegehren.
I. Keine Wortbegehren.
C. Abgabe alkoholischer Getränke Keine Wortbegehren.
§ 18 Keine Wortbegehren.


§ 18 Abs. 1 und 3


Daniele Ceccarelli (FDP) verweist auf die bisherige Fassung des Gesetzes, welches in Absatz 4 die Abgabe (Ausschank und Verkauf) gebrannter Wasser an Kiosken und Tankstellen untersagt. Er beantragt wie bereits in der Kommission, Absatz 4 zu streichen.


Mit der Bewilligungspflicht ist seine Partei wie von Siro Imber erwähnt einverstanden. Wenn nun aber für alle eine Bewilligungspflicht eingeführt wird, ist es nur folgerichtig, allen auch die Möglichkeit zu geben, «Schnaps» zu verkaufen. Anderes wäre eine unlogische Ungleichbehandlung und eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit. Es geht nicht um Verkauf von Schnaps an Minderjährige, sondern an Erwachsene: Solche Menschen wissen, was sie trinken [leiser Widerspruch von der Gegenseite]. Solange andere dadurch nicht gefährdet werden, ist der Alkoholkonsum Privatsache und hat der Staat dem Einzelnen diesbezüglich keine Vorschriften zu machen. Es ergibt keinen Sinn, an Kiosken und Tankstellen keinen Schnaps kaufen zu können, dafür aber im Quartierladen nebenan, der abends vielleicht auch etwas länger geöffnet ist. Im Weiteren kann auch in einem Restaurant bis spät in die Nacht Alkohol gekauft werden.


Zum Argument, Alkohol an Kiosken und Tankstellen gleich wie an den Raststätten zu verbieten, verweist er auf die Tatsache, dass man in Raststätten tatsächlich keine harten Alkoholika findet, dafür aber «Klosterfrau Melissengeist», ein Getränk, welches erstaunlicherweise bis zu 66% Alkohol enthält. Es schmeckt nicht gut, aber man kann sich damit betrinken, wenn man will, und es wirkt umso stärker. [Grosse Erheiterung.]


Trotz der humoristischen Darstellung ist die Sache «tod-ernst»: Es ist keine polizeilich, sondern wirtschaftlich indizierte Einschränkung, die gefordert wird, die aber nicht zulässig und also ersatzlos zu streichen ist. Im Übrigen ist die Abgabe von starken Alkoholika auf Raststätten im entsprechenden Bundesgesetz bereits geregelt.


Christine Gorrengourt (CVP) meint, das Alkoholproblem beruhe unter anderem auf der Verfügbarkeit von Alkohol. Gerade bei den Tankstellenshops kann man nicht nur Bier, sondern auch stärkeren Alkohol kaufen, welcher auch bei den Jugendlichen das eigentliche Problem ist.


Es sind aber neben den Jugendlichen auch die jungen Erwachsenen davon betroffen. Und es ist in letzter Zeit vor allem diese Altersgruppe, die durch Unfälle wegen Trunkenheit am Steuer aufgefallen ist. Anzufügen ist, dass leider auch die älteren Menschen «nicht viel gescheiter» als die jungen sind.


Siro Imber (FDP) macht auf die Probleme der kleinen Läden in den Dörfern aufmerksam. Diese leben nicht «von den zwei Päckli Spaghetti, die sie verkaufen», sondern vom Verkauf von «hartem Alkohol». Dies wiederum ist nur möglich, weil die Tankstellenshops solche Artikel nicht verkaufen dürfen. Läden wie Coop-Pronto mit einer grösseren Firma im Hintergrund würden aber sicher verantwortungsvoller mit der Bewilligungspflicht umgehen als die kleinen Läden, die auf genau diesen Absatz 4 angewiesen sind. Nicht zuletzt würde mit der Streichung auch ein gewisser Lärm aus den Dörfern hin zu den Tankstellenshops verlagert.


Eva Chappuis (SP) wiederholt, dass die SP eine stärkere zeitliche Einschränkung des Verkaufs von Alkoholika bevorzugen würde in allen Arten von Verkaufsstellen. Mit der Liberalisierung der jetzigen Zustände will ihre Partei aber «grad gar nichts am Hut haben», denn die soziale Kontrolle in den Tankstellenshops funktioniert nicht, währenddem dies in den Dorfläden einigermassen der Fall ist: Die Besitzer dieser Läden haben hinzugelernt und verkaufen nichts dergleichen mehr an Jugendliche - bei den Tankstellenshops ist diese Gefahr «erheblich grösser». Darum wird der Antrag der FDP abgelehnt.


Bruno Baumann (SP) glaubt nicht, dass die kleinen Läden in den kleinen Dörfern abends um 20.00 Uhr oder 21.00 Uhr tatsächlich noch geöffnet seien. Deshalb fahren dann jene, die entsprechenden Bedarf haben - auch Menschen, die älter als 18 Jahre sind -, zu den Bahnhöfen und Tankstellen, wo entsprechende Verkaufsstellen noch offen sind, um dort Schnaps zu kaufen. Deshalb soll Absatz 4 von § 18 nicht gestrichen werden.


Daniele Ceccarelli (FDP) richtet seine Adresse an seine beiden Vorredner: «Wenn ihr den über 18 Jährigen den Schnaps verbieten wollt, dann steht hin und sagt es!»


Wenn Alkohol als soziales Problem betrachtet wird und man das Gefühl hat, den Erwachsenen müsse vorgeschrieben werden, was sie zu trinken haben, soll man wenigstens so ehrlich sein und es auch so sagen. Es geht offenbar nicht um Jugendschutz, also soll auch nicht verklausuliert über dieses Argument ein eigentlich anderes Ziel erreicht werden, nämlich das Verbot von gebrannten Wassern für Erwachsene. Er geht davon aus, dass Menschen mit 18 Jahren wissen, was und wieviel sie wann trinken können, so dass es deren Entscheidung und nicht jene des Staates ist.


Die nach wie vor mit einem Kopftuch bedeckte [und an eine Klosterfrau erinnernde] Eva Chappuis (SP) antwortet auf Daniele Ceccarelli, dass er sein «Klosterfrau Melissengeist» solle trinken dürfen [grosse Erheiterung] und ihn auch gegen einen Scotch solle eintauschen können. Sie will nur nicht, dass solche Getränke jederzeit eingekauft werden können. Die jungen Menschen sollen geschützt werden, indem für sie die Verfügbarkeit von Alkohol eingeschränkt wird. Sie geht davon aus, dass sich ihr Vorredner - im Gegensatz zu den Jugendlichen - «das Warenlager zuhause» problemlos leisten könne.


Bruno Baumann (SP) will nicht den Alkohol generell verbieten, denn gegen «e guets Schlückli» sei nichts einzuwenden. Aber er wehrt sich dagegen, am Abend erwachsenen Menschen, wenn diese eigentlich schon genug getrunken haben, auch noch die Möglichkeit zu geben, sich in Tankstellenshops etc. noch weiter mit Alkohol einzudecken. So entstehen unnötigerweise Unfälle, Familienprobleme und andere, negative Folgen, was man doch eigentlich nicht noch fördern will.


Georges Thüring (SVP) korrigiert zunächst die Aussage von Bruno Baumann: Kleine Läden in kleinen Dörfern sind abends geöffnet, wie er aus seinem eigenen Dorf Grellingen zu berichten weiss. Weiter erhält man in den Einkaufszentren, zu denen man normalerweise mit dem Auto hinfährt, genau so Alkohol. Zudem gibt es viele Private und nicht nur Coop oder Migros, die Tankstellenshops führen und vom Umsatz des Ladens leben. Und schliesslich soll man jetzt nicht junge Erwachsene erziehen, indem man ihnen «auf diese fadenscheinige Art» den Alkohol verbietet. Für so etwas muss man andere Wege suchen. Deshalb ist Absatz 4 bitte zu streichen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) spricht sich gegen den Antrag der FDP aus. Aus den «Annalen» und den Debatten zu den jetzigen Bestimmungen aus dem Jahr 2004 ist ersichtlich, dass damals tatsächlich die Frage der Verfügbarkeit des Alkohols als Begründung für die Einführung des Absatzes 4 angeführt worden ist. Man wollte ausdrücklich den Verkauf von gebrannten Wassern an diesen Orten verbieten. Interessanterweise liessen sich sowohl FDP als auch SVP nach anders lautender Vernehmlassung in der Landratsdebatte davon überzeugen, dass der jetzt gültigen «Mittelvariante» zugestimmt werden kann. Deshalb soll die FDP doch bei dieser Position bleiben. Sie selbst ist auch der Ansicht, dass Alkoholika leichter verfügbar sind, wenn diese an Tankstellen und Kiosken verkauft werden, da es mehr Läden solcher Art als andere gibt, die auch nach 20.00 Uhr geöffnet sind.


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) möchte sich nicht ausmalen, was ein Antrag auf Schliessung des Fumoirs im 3. Stock an Diskussionen auslösen würde [kurze Erheiterung], und lässt über den Antrag der FDP abstimmen.


://: Der Landrat lehnt mit 41:39 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Antrag der FDP ab. [ Namenliste ]


§ 18 bis Keine Wortbegehren.
§ 28 Abs. 1 Buchstabe c Keine Wortbegehren.
II. Keine Wortbegehren.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkkommen verlangt.


://: Die erste Lesung ist damit abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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