Protokoll der Landratssitzung vom 24. September 2009
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2009-080 vom 24. März 2009 Vorlage: Änderung des Personalgesetzes betreffend Aufhebung der Alterslimite für Inhaberinnen und Inhaber eines Nebenamtes (Motion Nr. 2006/050 der CVP/EVP-Fraktion vom 16.02.2006) [2. Lesung] - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 10. Juli 2009 - Beschluss des Landrats am 10. September 2009 < 1. Lesung beendet > - Beschluss des Landrats am 24. September 2009 < beschlossen mit 4/5-Mehr und sofort in Kraft gesetzt mit 2/3-Mehr > || Gesetzestext |
Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) beantragt namens der Justiz- und Sicherheitskommission, Ziffer II des Landratsbeschlusses dahingehend zu ändern, dass die vorgesehene Änderung von § 67 Absatz 2 des Personalgesetzes sofort in Kraft tritt. Dieser Antrag basiert auf § 63 Absatz 4 der Kantonsverfassung, welcher wie folgt lautet:
4 Gesetze, deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt, können ausnahmsweise sofort in Kraft gesetzt werden, wenn es der Landrat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschliesst. (...).
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl vom 26. November 2009 der nebenamtlichen Richterinnen und Richter sowie der Friedensrichter läuft am 12. Oktober 2009 ab. Darum sollte jetzt schon klar sein, ab welchem Zeitpunkt die neue gesetzliche Regelung gilt. In der Justiz- und Sicherheitskommission habe man nicht bemerkt, dass der Zeitplan in dieser Hinsicht nicht aufgehe. Der Regierungsrat könnte die heute zu beschliessende Gesetzesänderung erst nach Ablauf der Referendumsfrist im Dezember 2009 in Kraft treten. Es wäre also möglich, dass der Wahlvorschlag einer siebzigjährigen nebenamtlichen Richterin oder eines siebzigjährigen Friedensrichters als ungültig erklärt werden müsste, was man nicht wolle. Würde der Landrat die Gesetzesänderung heute mit einem Mehr von zwei Dritteln sofort in Kraft setzen, wäre die rechtliche Situation im Hinblick auf die Vorbereitung der zahlreichen Wiederwahlen in sämtliche übrigen Nebenämter für die Amtsperiode bis 2014 klar.
Urs von Bidder bittet die Ratsmitglieder, dem Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission Folge zu leisten.
Eva Chappuis (SP) erinnert an die erste Lesung der Änderung der Personalgesetzes, in deren Rahmen die SP-Fraktion für die Beibehaltung der Alterslimiten für Richterinnen und Richter plädierte. Da sie damals mit ihrem Anliegen nicht durchdrang, verzichte man heute darauf, den gleichen Antrag noch einmal zu stellen. Mit der vom Kommissionspräsidenten beantragten Änderung zeigt sie sich einverstanden.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) stellt fest, dass die von der Kommission beantragte Änderung unbestritten sei.
://: Ziffer II der Änderung der Personalgesetzes lautet somit:
II.
Diese Änderung tritt sofort in Kraft.
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Detailberatung Änderung des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz)
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 67 Absatz 2 keine Wortbegehren
II. (neue Version) keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Gesetzes über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz) mit 64:2 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Das 4/5-Mehr ist damit erreicht und es wird keine Volksabstimmung stattfinden. [ Namenliste ]
* * * * *
://: Mit 66:0 Stimmen bei einer Enthaltung beschliesst der Landrat, die Motion 2006/050 abzuschreiben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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