Protokoll der Landratssitzung vom 21. Juni 2007

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2007-023 vom 30. Januar 2007
Vorlage: Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (2. Lesung)
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 30. Mai 2007
- Beschluss des Landrats am 14. Juni 2007: < 1. Lesung abgeschlossen >
- Beschluss des Landrats am 21. Juni 2007: < beschlossen z.H. Volksabstimmung > || Gesetz



Nr. 2521

Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer (CVP) informiert, an die Landrätinnen und Landräte seien bereits wieder zwei Anträge zum Hundegesetz schriftlich verteilt worden. Die Vorschläge zu § 2 wurden auf ihren eigenen Wunsch von Kantonstierarzt Dr. Ignaz Bloch im Einverständnis mit Regierungsrat Erich Straumann erarbeitet. Rita Bachmann-Scherer erachtet diese Vorschläge als gute Kompromisslösung und sie bedankt sich bei dieser Gelegenheit beim auf der Tribüne anwesenden Kantonstierarzt für seine äusserst kompetente Begleitung der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission in diesem Geschäft.


Weil Rita Bachmann-Scherer annimmt, dass auch die Beratung im Rahmen der zweiten Lesung viel Zeit benötigen werde, stellt sie heute den Antrag, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen.


Eric Nussbaumer (SP) lehnt die beantragte Rückweisung seitens SP-Fraktion ab, denn die nun vorliegenden Anträge seien nicht ausserordentlich schwierig zu beurteilen und sie wurden teilweise bereits intensiv diskutiert. Er ist der Ansicht, der Landrat sei in der Lage, auf die vorliegenden Anträge zu reagieren.


Thomas de Courten (SVP) zeigt sich erfreut über den Rückweisungsantrag der Kommissionspräsidentin. Die SVP-Fraktion habe die Änderungsanträge im Vorfeld sehr wohl studiert, sie werfen zur Zeit jedoch mehr Fragen auf, als sie beantworten. Die Ausgangslage habe sich zudem insofern geändert, als die Vorgaben der Bundesgesetzgebung deutlich konkretisiert wurden. Es mache durchaus Sinn, die Zielsetzung des Hundegesetzes in der Kommission noch einmal zu diskutieren. Die SVP-Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag.


Marianne Hollinger (FDP) gibt bekannt, die FDP-Fraktion lehne den Antrag mehrheitlich ab. Das Hundegesetz wurde sehr ausführlich diskutiert, auch mit verschiedensten Fachpersonen. Der Landrat sei durchaus in der Lage, heute zu entscheiden.


Madeleine Göschke (Grüne) spricht sich seitens der Grünen mehrheitlich für eine Rückweisung aus, denn ansonsten sei im Landrat tatsächlich eine sehr lange Debatte zu erwarten. Seit der ersten Lesung seien auch auf Bundesebene einige Entscheide gefallen, welche das vorliegende Gesetz allenfalls beeinflussen.


Daniel Münger (SP) erscheint die Argumentation komisch, eine Debatte an die Kommission zurückzuweisen, nur weil sie zu lange dauern könnte. Die vorliegenden Anträge seien bereit in der Kommission diskutiert worden und werden nun einfach noch einmal gestellt. Eine Rückweisung lasse sich so nicht rechtfertigen.


Thomas de Courten (SVP) widerspricht. Der Antrag der Kommissionspräsidentin sei in der Kommission noch nicht besprochen worden und in Bern liegen die Vorlagen, welche sich auch auf den Kanton auswirken werden, nun auf dem Tisch.


Eric Nussbaumer (SP) stellt fest, es sei für Thomas de Courten offenbar schwierig, die gleiche Position wie noch vor einer Woche einzunehmen. Die SVP sprach sich anlässlich der ersten Lesung deutlich gegen eine Halterprüfung und weitere Massnahmen aus, so dass Eric Nussbaumer nicht versteht, was denn nun in der Kommission noch diskutiert werden soll. Er fände es nur konsequent, die Debatte zum Hundegesetz heute zu führen.


Elisabeth Augstburger (EVP) unterstützt die Rückweisung seitens CVP/EVP-Fraktion.


Thomas de Courten (SVP) betont, die SVP sei mehr als konsequent und nach wie vor der Meinung, es handle sich hier um einen unausgegorenen und unvollständigen Gesetzesentwurf.


Eric Nussbaumer (SP) informiert, Thomas de Courten werde in der neuen Legislatur Präsident der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sein. Eine Rückweisung an die Kommission dürfe daher nicht bedeuten, dass auch die Eintretensdebatte noch einmal geführt wird. Die SVP habe diese Debatte sowohl in der Kommission als auch im Landrat verloren. Es müsste klar sein, ob die Kommission noch einmal über §§ 2 und 3b diskutiert, oder ob mit dem Rückweisungstrick das ganze Gesetz noch einmal zur Debatte gestellt wird. Gegen das letztgenannte Vorgehen würde sich Eric Nussbaumer wehren.


Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) lässt über den Rückweisungsantrag abstimmen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag, die Vorlage an die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zurückzuweisen, mit 32 Ja- gegen 49 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung ab.


Damit leitet Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) zur Detailberatung über.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Detailberatung

Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 1 Absatz 2 keine Wortbegehren


§ 2


Rita Bachmann -Scherer (CVP) beantragt als Einzelperson, wie sie betont, folgende Neuformulierungen der Absätze 7 und 8, weil sie diese als gute Kompromisslösungen betrachte:


7 Wer beabsichtigt, einen Hund zu halten, muss eine vom Kanton anerkannte theoretische Halterprüfung nachweisen. Der Regierungsrat kann Ausnahmen vorsehen, namentlich für Halterinnen und Halter, die über eine langjährige Erfahrung in der Hundehaltung verfügen.


8 Wer sich einen Hund anschafft, der einem grossen und massigen Rassetyp angehört, muss mit diesem Hund einen vom Kanton anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs absolvieren. Der Regierungsrat bezeichnet die Rassetypen und regelt das Verfahren.


Sie erinnert daran, dass der Absatz 7 in der 1. Lesung herausgekippt worden ist, und zwar lediglich mit einer Differenz von 1 Stimme. Bei Absatz 7, wie er nun vorliegt, ist der zweite Satz wesentlich. Demnach kann der Regierungsrat Ausnahmen vorsehen, namentlich für Halterinnen und Halter, die über eine langjährige Erfahrung in der Hundehaltung verfügen.


In der ursprünglichen Fassung hiess es: "Der Regierungsrat bezeichnet die grossen oder massigen Rassetypen."


Mit der neuen Formulierung hat die Regierung gegenüber der ursprünglichen Version die Möglichkeit, mehr Ausnahmen vorzusehen. Zu diesen Ausnahmen gehörte beispielsweise, dass Hundehalter, die einen aller Wahrscheinlichkeit nach ungefährlichen Hund haben, die Halterprüfung nicht zu machen bräuchten.


Es wäre so, dass nicht nur der Regierungsrat, sondern auch die Gemeinden gewisse Ausnahmebestimmungen erlassen könnten.


Bei diesem Absatz 7 handelt es sich also um eine offenere Formulierung.


Der erste Satz des vorgeschlagenen neuen Absatzes 8 war ursprünglich Teil des Absatzes 7. Neu ist der Satz "... muss mit diesem Hund einen vom Kanton anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs absolvieren."


Es ist so, dass der grösste Teil der Hundehalter auch heute bereits solche Kurse besucht, vor allem wenn sie massige oder grosse Hunde haben.


Was ist unter massigen Hunden zu verstehen? Es handelt sich um Schweisshunde, Dalmatiner, Rottenhunde, Irish Setter, Deutsche Vorstehhunde, etc.


Ein solcher Absatz 8 ist gerechtfertigt, denn die Bevölkerung will eine strengere Handhabung des Hundegesetzes.


Pia Fankhauser (SP) wendet sich an die Anwesenden mit Hunden und ohne Hunde - mittlerweile wisse sie bald von allen Landräten, ob sie Hunde hätten, und falls ja, welche Rasse.


Ihre Fraktion unterstützt die Vorschläge Rita Bachmanns, weil sie für eine pragmatische Lösung ist und will, dass die Gesetzesänderung endlich durchkommt. Aus diesem Grund verzichtet die Fraktion darauf, einen weiteren Antrag zu stellen, der sich in wenigen Wörtern oder Sätzen vom nun Vorliegenden unterscheidet.


Pia Fankhauser bittet alle Landräte - im Sinne einer guten Regulierung des Hundegesetzes -, den Anträgen zuzustimmen.


Thomas de Courten (SVP) attestiert dem nun zur Diskussion stehenden Vorschlag Rita Bachmanns, dass dieser sehr gut gemeint ist - leider aber sei er nicht praxistauglich.


Ihm kommt es vor, als wolle man um jeden Preis eine Hundehaltebewilligung einführen - wobei niemand so ganz genau weiss, wozu.


Wenn man den Vorschlag für einen neuen Absatz 7 liest, dann wird klar, dass die Regelungen für sämtliche Hundebesitzer gelten - ein jeder muss eine theoretische Prüfung ablegen. Wenn man konsequent weiterdenkt, dann müsste aus Gründen des Tierschutzes eine solche theoretische Prüfung auch für die Haltung anderer Haustiere eingeführt werden - etwa eine theoretische Katzen- oder Meerschweinchenhalterprüfung.


Das kann nicht der Sinn sein, und diese Prüfung auf Hundehalter zu beschränken, ist auch nicht in Ordnung, weil den Hunden eine solche besondere Stellung gar nicht zukommt.


Bei Absatz 8, der besagt, dass im ersten Jahr der Hundehaltung ein praktischer Hundeerziehungskurs zu absolvieren sei, ist zu fragen, wer das alles überprüft. Wer ist die Hundepolizei, die kontrolliert, ob jeder die Ausbildung gemacht und bestanden hat?


Was passiert im Übrigen mit den Hunden, deren Halter die Prüfung nicht absolviert oder nicht bestanden haben? Werden diese Hunde alle eingeschläfert, in ein Tierheim gegeben oder zur Adoption freigegeben? Diese Fragen sind alle nicht geklärt.


Als Grund für diese Prüfung wird angeführt, dass damit die Sicherheit erhöht werde. Regierungsrat Erich Straumann hat an der letzten Sitzung gesagt, dass im letzten Jahr 60 Meldungen über Hundebisse bei der entsprechenden Stelle eingegangen waren. Wie gravierend diese Hundebisse waren, hat er nicht gesagt - das kann er vielleicht noch erläutern. Es sind aber die Relationen zu sehen: Wenn man die Unfallzahlen im Kanton Baselland betrachtet, stellt man fest, dass letztes Jahr im Bereich "Sport und Spiele" etwa 3'400 Unfälle registriert worden sind. Das sind fünfzig Mal mehr Unfälle als solche mit Hunden; also müssten auch dort entsprechende Bewilligungs- und Prüfungsvorschriften eingeführt werden.


Im Bereich "Haus und Garten" waren es 1'800 Unfälle, die registriert worden sind. Bei dieser Zahl handelt es sich um die gravierenden Unfälle, die auch einen Spitalaufenthalt erforderlich machten. In der Folge müsste also auch eine Prüfung über Haushalt- und Gartenarbeit abgelegt werden. Die SVP-Fraktion lehnt den Antrag ab und bleibt bei ihrer Haltung.


Marianne Hollinger (FDP) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag einstimmig ablehne.


Zu Absatz 8 möchte sie nichts weiter sagen, denn es war bereits an der letzten Sitzung darüber diskutiert worden und die Ergänzungen, die aus Sicht der Fraktion noch anzubringen sind, hat Thomas de Courten soeben gemacht.


Beim Vorschlag zu Absatz 7 ist anzumerken, dass es sich nach Meinung der FDP nicht um einen Kompromiss, sondern um eine unnötige weitergehende Regelung handelt. Damit wird genau auf die grosse Mehrheit der verantwortungsbewussten Hundehalter gezielt, die weitestgehend problemlose Hunde haben.


Die Fraktion hält ausdrücklich fest, dass sie hier keinerlei Handlungsbedarf sieht und dass so mit Kanonen auf Spatzen geschossen würde.


Anzumerken ist ferner, dass es im Kanton Baselland rund 30'000 Hunde hat. Angesichts dieser Zahl kann man sich vorstellen, welchen Aufwand diese Regelung bei allen möglichen Stellen bedeuten und welche Bürokratie dadurch verursacht würde.


Es ist auch darauf hinzuweisen, dass von allen Hundebesitzern ein theoretischer Kurs verlangt wird - also einen Hundekurs ohne Hund. Das ist nach Auffassung der FDP eine reine Alibiübung, wie etwa, wenn jemand einen Kurs über pubertierende Kinder absolviert, aber noch gar kein "Buschi" hat - all jene, die Kinder haben, wissen, dass das gar nichts bringt.


Aus genannten Gründen ist es richtig, diesem Antrag nicht stattzugeben.


Elisabeth Augstburger (EVP) erklärt namens der CVP/EVP-Fraktion, das Votum Pia Fankhausers und den vorliegenden Antrag Rita Bachmanns zu unterstützen.


Die beiden Absätze kommen dem Bedürfnis nach mehr Sicherheit weitgehend entgegen, ohne dass damit allzu fest in die bestehenden Hundehaltungen eingegriffen wird.


Madeleine Göschke (Grüne) gibt bekannt, dass ihre Fraktion für die Fassung gemäss regierungsrätlicher Vorlage sei und den netten Kompromissvorschlag der CVP ablehne.


Karl Willimann (SVP) fehlen angesichts solcher Vorschläge die Worte - die Feinjustierung von Unsinnigem bringe keine Verbesserungen hervor.


Man stelle sich vor, als Hundehalter nun ein theoretisches "Hundebillet" - analog zur Autofahrprüfung - machen zu müssen. Dürften dann nur noch jene, die dieses "Billet" im Sack haben, mit ihren Hunden spazieren gehen?


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) kann diesem Antrag überhaupt nichts abgewinnen. Es ist auch bereits darauf hingewiesen worden, welche riesige Administration damit ausgelöst würde. Was das der Sicherheit bringen soll, ist nicht nachvollziehbar.


Wie muss man sich den Ablauf dieser theoretischen Hundehalterprüfung vorstellen? Muss man ein Buch gelesen oder im Fernsehen etwas gesehen haben, bevor man zur Prüfung zugelassen wird?


Was heisst im Übrigen langjährige Erfahrung? Verfügt jemand, der den Hund der Nachbarin während langer Zeit gehütet hat, über langjährige Erfahrung? Das Ganze ist derart schwammig, dass nicht klar ist, nach welchen Kriterien die Amtsstellen in den Gemeinden zu verfahren haben. Es handelt sich um einen reinen Trockenkurs, wie Schwimmen ohne Wasser.


Zu den in § 8 erwähnten Rassetypen: Man sollte sich endlich vom Gedanken lösen, dass mit diesem Paragraphen etwas wirklich Wichtiges erreicht werden kann. Es mag noch angehen, gewisse Rassetypen zu bestimmen. Warum das aber grosse Rassetypen sein müssen und die kleinen "giftigen" Hunde davon ausgenommen sind, leuchtet nicht ein.


Hans-Jürgen Ringgenberg bittet den Landrat, dem Antrag, der noch schlechter ist als der in der 1. Lesung abgelehnte, nicht stattzugeben.


Madeleine Göschke (Grüne) stellt den Antrag, den Absatz 7 wie folgt zu formulieren:


7 Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem grossen oder massigen Rassetypen angehört, muss nachweisen, dass sie oder er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Der Regierungsrat bezeichnet die grossen oder massigen Rassetypen.


Es handelt sich dabei um den Wortlaut von Absatz 7 gemäss der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung (siehe Kommissionsbericht), welcher in der 1. Lesung abgelehnt worden ist.


Die Landratspräsidentin weist darauf hin, dass die Beratung nun aufgrund der Fassung, wie sie in der 1. Lesung am 14. Juni 2007 verabschiedet worden ist, erfolgt.


Rita Bachmann -Scherer (CVP) erklärt, nun einige Bemerkungen loswerden zu müssen, ohne jemanden umstimmen zu wollen.


Zum Einwand, der Vorschlag sei nicht praxistauglich, ist zu sagen, dass jeder Hundebesitzer jährlich die Hundegebühren zu bezahlen hat. Es ist in administrativer Hinsicht einfach, bei dieser Gelegenheit den Nachweis zu verlangen, dass eine solche Prüfung erfolgt ist.


Die von Thomas de Courten angesprochenen weitergehenden Fragen betreffen Punkte, die auf Verordnungsstufe geregelt werden müssen.


Ferner besuchen bereits heute viele Hundehalter einen solchen Kurs. Es gibt zuhauf kynologische Vereine in unserer Umgebung, so dass sich diesbezüglich kein Problem stellen sollte. Im Übrigen ist zu bedenken, dass Gesetze meistens nicht für die grosse Mehrheit, sondern leider für ein paar wenige geschaffen werden müssen.


Hannes Schweizer (SP) weist darauf hin, dass er in der 1. Lesung bereits einen einfach formulierten Kompromissantrag gestellt habe. Er ist froh, dass nun erneut ein Kompromissvorschlag vorliegt. Dieser ist aber relativ kompliziert, und dessen Erläuterungen stimmen vor allem nicht mit dem Text überein.


Daher bringt Hannes Schweizer seinen Vorschlag nochmals ein, zumal er im Nachhinein auch erfahren hat, dass dieser für verschiedene Leute eigentlich der richtige Kompromiss gewesen wäre, diese das aber zu spät gemerkt haben.


Seine Formulierung lautet wie folgt:


7 Wer einen Hund erwirbt, muss nachweisen, dass sie oder er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat.


Madeleine Göschke (Grüne) erklärt, ihren Antrag zugunsten des Antrages von Hannes Schweizer zurückzuziehen.


Keine weiteren Wortbegehren.



- Abstimmung über einen neuen Absatz 7

Es werden folgende zwei Anträge, die einen neuen Absatz 7 verlangen, einander in einer Eventualabstimmung gegenübergestellt:


Antrag von Rita Bachmann:


7 Wer beabsichtigt, einen Hund zu halten, muss eine vom Kanton anerkannte theoretische Halterprüfung nachweisen. Der Regierungsrat kann Ausnahmen vorsehen, namentlich für Halterinnen und Halter, die über eine langjährige Erfahrung in der Hundehaltung verfügen.


Antrag von Hannes Schweizer:


7 Wer einen Hund erwirbt, muss nachweisen, dass sie oder er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat.


://: Der Landrat gibt mit 57:14 Stimmen bei 13 Enthaltungen dem Antrag Hannes Schweizers den Vorzug.


In einem zweiten Schritt kommt der Antrag Hannes Schweizers zur Abstimmung:


://: Der Landrat lehnt den Antrag Hannes Schweizers mit 44:41 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab und verzichtet somit in § 2 auf einen neuen Absatz 7.


- Abstimmung über einen neuen Absatz 8


Der Antrag Rita Bachmanns für einen neuen Absatz 8 folgenden Wortlautes gelangt zur Abstimmung:


8 Wer sich einen Hund anschafft, der einem grossen und massigen Rassetyp angehört, muss mit diesem Hund einen vom Kanton anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs absolvieren. Der Regierungsrat bezeichnet die Rassetypen und regelt das Verfahren.


Rita Bachmann -Scherer (CVP) weist nochmals darauf hin, dass es um die praktische Hundeerziehung gehe, welche vor allem für die grossen und massigen Hunde gedacht sei.


Für alle anderen auffälligen Hunde gibt es bereits anderweitige gesetzliche Regelungen.


Die Bestimmung gilt nur für neu angeschaffte Hunde und nicht für solche, die schon lange gehalten werden.


://: Der Landrat lehnt den Antrag Rita Bachmanns für einen neuen Absatz 8 mit 43:39 Stimmen und ohne Enthaltungen ab.


Damit bleibt § 2 gegenüber der in der 1. Lesung verabschiedeten Fassung unverändert, wie die Landratspräsidentin feststellt.


§ 2b keine Wortbegehren


§ 2c keine Wortbegehren


§ 3 Absätze 2, 3 und 4 keine Wortbegehren


§ 3a Absatz 1 Buchstaben a und d und Absatz 2 keine Wortbegehren


§ 3b


Madeleine Göschke (Grüne) erklärt, ihr Antrag sei jenem sehr ähnlich, den sie in der 1. Lesung gestellt habe. Dieser lautet wie folgt:


1 Der Import, die Zucht und die Haltung von gefährlichen Hunden sind verboten. Als gefährlich gelten:


a) Alle Pit Bull Terrier und Hunde des Typs Pit Bull
b) Kreuzungen mit solchen Hunden
c) Hunde, die als gefährlich deklariert werden


2 Der Regierungsrat kann den Import, die Zucht und die Haltung von weiteren potenziell gefährlichen Hunden verbieten oder einschränken. Insbesondere kann er für Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb- und Leinenzwang beschliessen.


Absatz 1 sieht eine sehr ähnliche Regelung vor, wie sie vom Bundesrat mit grösster Wahrscheinlichkeit verabschiedet werden wird. Es ist nicht sinnvoll, wenn der Landrat etwas anderes beschliesst und das Gesetz nach kurzer Zeit wieder wird ändern müssen.


Zudem ist es ein Anliegen sehr vieler Menschen, dass diese Hunde verboten werden.


Hanni Huggel (SP) erinnert daran, dass Hugo Wick, alt Nationalrat der CVP, sich einmal in einem Artikel über gefährliche Hunde geäussert habe. Er sagte damals, es sei ein grosser Unterschied, ob man von einem solchen gefährlichen Hund gebissen werde oder von einem anderen, da bei ersterem das Gebiss extremer ausgebaut sei.


Mit dem Hinweis auf diese Aussagen bittet Hanni Huggel die CVP, den vorliegenden Antrag nun auch zu unterstützen. [Heiterkeit]


Daniele Ceccarelli (FDP) ist zwar in dieser Angelegenheit nicht Fraktionssprecher, will sich aber zum Antrag von Kollegin Madeleine Göschke äussern. Er hat besondere Freude am Buchstaben c des Absatzes 1, denn liest man den ganzen Satz, heisst es: "... Als gefährlich gelten ... c) Hunde, die als gefährlich deklariert werden."


Wenn im Landrat so legiferiert wird, dann ist es nicht verwunderlich, dass der Bürger sich fragt, was der Landrat denn eigentlich mache. [Heiterkeit]


Wie er bereits ausgeführt habe, so Eric Nussbaumer (SP), sei seine Fraktion mit dem Antrag schon ziemlich vertraut. In der SP gebe es dazu unterschiedliche Positionen - die Gruppierung, die er vertrete, habe folgende Haltung:


Das Gesetz gibt dem Regierungsrat neu auch die Kompetenz, bestimmte Hunderassen verbieten zu können - bislang war das nicht der Fall. Persönlich erachtet Eric Nussbaumer es als wesentlichen Teil einer sinnvollen Gesetzgebung, dem Regierungsrat diese Kompetenz zu geben, damit dieser einen ganzen Rassetypen auch tatsächlich verbieten kann, wenn das angezeigt ist.


Es gibt Politikerinnen und Politiker, die kein grosses Vertrauen in den Regierungsrat haben. Er persönlich habe dieses Vertrauen noch, bemerkt Eric Nussbaumer, und erwarte, dass der Regierungsrat die ihm vom Landrat übertragene Verantwortung - der Entscheid darüber nämlich, ob eine Hunderasse verboten werden muss - auch wahrnehme.


Da Eric Nussbaumer daran glaubt, dass der Regierungsrat diesbezüglich seiner Verantwortung nachkommen wird, lehnt er den Antrag ab.


Madeleine Göschke (Grüne) antwortet Daniele Ceccarelli auf dessen Bemerkung betreffend Buchstabe c: Es könnte tatsächlich sein, dass noch andere Hunderassen als gefährlich bezeichnet werden.


Wie Eric Nussbaumer habe auch sie Vertrauen in die Regierung, betont Madeleine Göschke. Die Regierung wird aber eine Hunderasse erst verbieten, wenn sich erwiesen hat, dass diese gefährlich ist. Das wird der Fall sein, nachdem Hunde dieser Rasse zugebissen haben, und genau das soll mit dem Antrag verhindert werden.


Marianne Hollinger (FDP) erklärt als Einzelsprecherin, wie sie betont, dass es nicht nur um das von Eric Nussbaumer erwähnte Vertrauen des Parlamentes in die Regierung gehe, sondern auch um das Vertrauen der Bevölkerung in das Parlament.


Der Landrat ist dafür da, die Gesetze so auszugestalten, wie eine grosse Mehrheit der Bevölkerung es wünscht. Persönlich ist Marianne Hollinger der Meinung, dass die Bevölkerung vor potenziell gefährlichen Hunden Angst habe - vor allem habe sie Angst vor Pitbulls und solchen, die diesem Typ ähnlich sind. Es ist festzustellen, dass der Grossteil der Bevölkerung einen grossen Bogen um solche Hunde macht und dass Eltern mit Kindern Angst haben, wenn sie diesen Hunden begegnen - je kleiner deren Kinder sind, umso grösser ist die Angst.


Die Parlamentarier sollten diese Ängste ernst nehmen. Damit ginge der Landrat keinen ungewöhnlichen Weg, denn im Kanton Freiburg ist das bereits Gesetz, und der Kanton Wallis verbietet sogar alle potenziell gefährlichen Hunde. Zudem wird auf Bundesebene mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Verbot von Pitbulls beschlossen werden; dies darum, weil Pitbulls die einzigen Hunde sind, die ursprünglich nur für Kampf- und Tötungszwecke gezüchtet worden sind und für die es keine anerkannten Zuchten gibt, weshalb es schwierig ist, diese zu kontrollieren.


Der Kanton Baselland könnte hier einmal mehr zeigen, dass er ein fortschrittlicher Kanton ist, und ein positives Zeichen nach Bern senden. Marianne Hollinger ermuntert deshalb ihre Kolleginnen und Kollegen im Landrat, über ihren Schatten zu springen und zu zeigen, dass der Biss dort ist, wo er hingehört - nämlich im Parlament.


Elisabeth Augstburger (EVP) erklärt, die CVP/EVP-Fraktion lehne den Antrag ab, da diese der Meinung sei, dass der Regierungsrat verbieten und einschränken könne.


Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer (CVP) merkt an, dass dieser Antrag bereits in der Kommission beraten und mit grossem Mehr abgelehnt worden sei. Der Regierungsrat ist dadurch flexibler; er soll diese Frage auf Verordnungsstufe regeln.


Keine weiteren Wortbegehren.



- Abstimmung über den Änderungsantrag Madeleine Göschkes betreffend § 3b

://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag Madeleine Göschkes mit 60:20 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.


§ 4 Absatz 1 keine Wortbegehren


§ 6 keine Wortbegehren


§ 8 Absatz 2 Buchstaben f, g und h keine Wortbegehren


§ 9 keine Wortbegehren


§ 9a keine Wortbegehren


§ 11 keine Wortbegehren


Übergangsbestimmungen der Änderungen vom...


Die Landratspräsidentin bemerkt, es liege ein Antrag Madeleine Göschkes zu den Übergangsbestimmungen vor, und fragt an, ob direkt darüber abgestimmt werden könne.


Der Antrag lautet wie folgt:


4 Personen und Haushalte, die beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen einen bewilligten gefährlichen Hunden halten, dürfen diesen Hund behalten.


5 Das vorübergehende Verbringen von verbotenen Hunden in das Kantonsgebiet für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen ist erlaubt, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb trägt.


Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer (CVP) erklärt, der Antrag Madeleine Göschkes zu den Übergangsbestimmungen beziehe sich auf deren vom Landrat soeben abgelehnten Änderungsantrag zu § 3b. Aus diesem Grund muss der Landrat nun nicht mehr darüber befinden.


II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.



Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt der Änderung des Hundegesetzes mit 54:29 Stimmen und ohne Enthaltungen zu.


Da somit das erforderliche 4/5-Mehr nicht erreicht ist, wird es zu einer Volksabstimmung kommen.


Abschreibung der in ein Postulat umgewandelten Motion 2005/314 der FDP-Fraktion


://: Aus dem Ratsplenum erhebt sich gegen die Abschreibung des Postulates 2005/314 kein Widerstand; es ist somit stillschweigend abgeschrieben.



Gesetz


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei


Die Landratspräsidentin beantragt, die Traktandenliste zu ändern und das Traktandum 8 vorzuziehen, um die Änderung des Bildungsgesetzes in 1. Lesung am Vormittag und in 2. Lesung am Nachmittag beraten zu können.


://: Da es aus dem Ratsplenum keinen gegenteiligen Antrag gibt, ist die beantragte Änderung der Traktandenliste stillschweigend beschlossen.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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