Protokoll der Landratssitzung vom 19. Februar 2009
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2008-313 vom 25. November 2008 Vorlage: Finanzielle Beteiligung an den ausgewiesenen Mehrkosten für die Volumenvergrösserung der Mehrzweckhalle Stutz, Lausen - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 7. Januar 2009 - Beschluss des Landrats am 19. Februar 2009 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) informiert, während der Erarbeitungsphase des neuen Bildungsgesetzes sei durch die damalige Erziehungs- und Kulturdirektion um das Jahr 2000 auch die Schaffung von neuen Sekundarschulstandorten geprüft worden. Die Gemeinde Lausen wurde als ein möglicher neuer Standort ins Auge gefasst. Die Möglichkeit, neuer Sekundarschulstandort zu werden, wurde von der Gemeinde Lausen aktiv unterstützt. So informierte der Gemeinderat am 16. September 1999 mit einem Brief den Regierungsrat darüber, dass die geplante Mehrzweckhalle Stutz kurz vor der Realisierung stehe. Gleichzeitig stellte er die Frage nach einem Subventionsbeitrag an die Erstellungskosten, damit sich der Kanton ein Nutzungsrecht für die vorgesehene Sekun--darschule Lausen sichern könne.
Die Erziehungs- und Kulturdirektion signalisierte der Gemeinde, dass bei der Dreifachhalle Anpassungen der baulichen Masse nötig seien, damit diese den Anforderungen der Sekundarschulstufe genüge. Würde diese Bedingung erfüllt, könne die Gemeinde mit einem Subventionsbeitrag des Kantons in der Höhe von rund 1 Mio. Franken rechnen. Es wurde gegenseitig vereinbart, dass der Kanton und die Gemeinde das Planungsrisiko im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel tragen, solange der Schulkreis nicht gebildet ist. Sollte der Schulkreis Lausen aber nicht realisiert werden, müsste der Kanton zwei Drittel der aus der Vergrösserung resultierenden und ausgewiesenen Mehrkosten an die Gemeinde abgelten. Laut RRB Nr. 66 vom 4. Januar 2000 nahm der Regierungsrat diese Vereinbarungen zustimmend zur Kenntnis und die Mehrzweckhalle wurde entsprechend gebaut.
Inzwischen hat sich die Situation bezüglich der Schulkreise geklärt, Lausen ist definitiv kein Standort. Der Kanton muss somit seinen Vereinbarungen mit der Gemeinde gemäss RRB aus dem Jahr 2000 nachkommen. Das heisst konkret, dass der Kanton der Gemeinde Lausen den Betrag von CHF 766'666 schuldet.
Im Rahmen der Kommissionsberatung bemerkte Regierungsrat Urs Wüthrich einleitend, es handle sich hier um ein relativ unkonventionelles Geschäft, indem nämlich der Kanton, salopp gesagt, der Gemeinde etwas abkauft mit der Wirkung, dass es anschliessend wieder der Gemeinde gehört. Aufgrund der dargelegten Fakten habe aber der Kanton keine andere Wahl, als die Gemeinde Lausen den Abmachungen entsprechend zu entschädigen.
In der Beratung war es für die Kommission indiskutabel, dass der Gemeinde der Betrag bezahlt werden muss. Hingegen machte die schwache Auslastung der Sporthallen stutzig. Der Belegungsplan zeigt tagsüber erstaunlich viele freie Kapazitäten, dies in Anbetracht der Tatsache, dass im Raum Liestal immer wieder fehlender Turnhallenraum beklagt werde. Wurde denn die Nutzung der Hallen in Lausen etwa durch Liestaler Gymschüler nicht ernsthaft geprüft? Gemäss Auskunft der BKSD fand eine Prüfung statt, allerdings sei die Verlegung von Klassen nach Lausen für Turnstunden aufgrund der Distanz kaum machbar; die Stundenplangestaltung würde zusätzlich kompliziert und Unterricht vor- und nachher müsste ausfallen.
Die Kommission zeigte sie sich erstaunt darüber, dass es nicht möglich sein soll, für den Sportunterricht nach Lausen auszuweichen angesichts der recht schwachen Belegung der dortigen Hallen. Dass die Nutzung von Alternativen an anderem Ort machbar ist, habe nicht zuletzt die kürzlich in der BKSK gemachte Äusserung des Rektors des Gymnasiums Oberwil gezeigt, die 5-Tagewoche an seiner Schule konnte nur realisiert werden, indem alternativ auch die Nutzung der Turnhalle in Therwil möglich wurde. Wieso soll es also an einem Ort möglich sein, am andern aber nicht?
Allgemein ist die Kommission der Meinung, Doppel-Sportstunden könnten nach Lausen verlegt werden. An vier von fünf Nachmittagen gibt es freie Hallen, welche mit Sicherheit durch eine schlaue Stundenplanlegung genutzt werden könnten. Dies bedeute aber nicht, dass eine Erweiterung der Turnhalle Gymnasium Liestal vom Tisch sei. So lange diese jedoch nicht besteht, soll Lausen als Übergangslösung genutzt werden. Wenn der Kanton entsprechend zahlt, so seien alle verpflichtet, guten Willen zu zeigen und die Hallen auch zu nutzen, so die Meinung der Kommission.
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten.
In der Detailberatung war klar, dass der Betrag bezahlt werden muss. Man verlangte aber zusätzlich, dass von der BKSD eine Nutzung der Hallen durch Schulen oder andere Institutionen konkret geprüft wird. Die Kommission hält fest, dass sie sich generell schwer tut mit dieser Vorlage, nicht nur wegen der verzwickten Faktenlage, sondern auch mit der zeitlichen Behandlung.
Die BKSK will sicherstellen, dass mit der Abgeltung sämtliche Ansprüche der Gemeinde Lausen beglichen sind und dass der Regierungsrat beauftragt wird, mit der Gemeinde ein Nutzungskonzept zu vereinbaren, welches den Kanton von einer Miete befreit.
Im Rahmen der Beratung des Landratsbeschlusses wurde mit 10:0 Stimmen einstimmig eine neue Ziffer 4 mit folgendem Wortlaut beschlossen:
4.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Bedürfnisse kantonaler Schulen oder anderer kantonaler Institutionen weiterhin die Nutzung zu sichern (Betriebskosten ohne Miete aufgrund der vom Kanton finanzierten Investitionskosten). Die BKSK wird über das Verhandlungsergebnis orientiert.
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In der Gesamtabstimmung stimmte die BKSK dem abgeänderten Landsratsbeschluss mit 9:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu und beantragt dem Landrat, entsprechend zu verfahren.
Elsbeth Schmied (SP) möchte einige Stationen aus der Geschichte der aktuellen Vorlage noch einmal wiederholen. Um das Jahr 2000 wurde Lausen als definitiver Sekundarschulstandort geprüft. In der gleichen Zeit wurde in Lausen eine Mehrzweckhalle geplant. Diese Planung war beinahe abgeschlossen, als die BKSD der Gemeinde Lausen signalisierte, dass die Halle baulich angepasst werden müsste, falls Lausen Sekundarschulstandort werde. Mit der Gemeinde Lausen traf die BKSD daraufhin folgende Vereinbarung: Lausen wird den Anforderungen auf Vergrösserung entsprechen und der Gemeindeversammlung eine Projektierungsänderung mit Mehrkosten vorschlagen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kanton, zwei von drei Hallen für die künftige Sekundarschule zu nutzen. So lange der Schulkreis nicht gebildet sei, tragen der Kanton und die Gemeinde im Verhältnis von 2/3 zu 1/3 das Planungsrisiko. Sollte der Schulkreis Lausen nicht realisiert werden, müsste der Kanton demnach 2/3 der aus der Vergrösserung resultierenden und ausgewiesenen Mehrkosten an die Gemeinde abgelten (RRB vom 4. Januar 2000).
Im Jahr 2003 war die Sporthalle fertiggestellt. Zu diesem Zeitpunkt war Lausen Nebenstandort des Sekundarschulniveaus A, ein selbständiger Schulstandort war noch immer in Aussicht gestellt. Ab 2004 geriet dann aber die Planung des Standortes Lausen immer mehr ins Stocken, woran vier Faktoren die Hauptschuld trifft:
1.
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Allgemeiner Rückgang der Schülerzahlen
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2.
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Neudefinition der Strategie betr. Sekundarschulgrösse
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3.
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Diskussionen um eine Verkürzung der Sekundarschule von vier auf drei Jahre
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4.
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Itingen weigerte sich, seine SekundarschülerInnen nach Lausen zu schicken.
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Heute wird in Lausen definitiv kein Sekundarschulstandort mehr geplant, weshalb der Kanton endlich der Vereinbarung aus dem Jahr 2000 nachkommen und seine Schulden gegenüber Lausen begleichen muss.
Mit dem Einfügen einer neuer Ziffer 4 im Landratsbeschluss soll der Regierungsrat beauftragt werden, die Benutzung der Halle in Lausen durch kantonale Schulen und Institutionen weiterhin zu sichern. Die SP-Fraktion unterstützt den von der Kommission verabschiedeten Landratsbeschluss, möchte Ziffer 4 aber wie folgt ergänzen:
4.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Bedürfnisse kantonaler Schulen oder anderer kantonaler Institutionen weiterhin die Nutzung während den von der Gemeinde nicht benutzten Zeiten
zu sichern (Betriebskosten ohne Miete aufgrund der vom Kanton finanzierten Investitionskosten). Die BKSK wird über das Verhandlungsergebnis orientiert.
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Paul Wenger (SVP) bezeichnet es als unbestritten, dass die Schuld gegenüber Lausen fällig sei. Die SVP-Fraktion werde der aktuellen Vorlage daher zustimmen. Den Antrag der SP-Fraktion bezeichnet er als nicht notwendig, denn es sei selbstverständlich, dass die Halle durch den Kanton nur in den von der Gemeinde nicht genutzten Zeiten belegt werden könne.
Der Belegungsplan für die Turnhallen in Lausen zeige, dass mehrere Hallen während der Woche ganz- oder halbtags nicht benutzt werden, deshalb müsse geprüft werden, ob das Gymnasium Liestal bis zur Fertigstellung seiner lange ersehnten Turnhalle die Hallen in Lausen durch eine Stundenplanoptimierung nutzen könne.
Christine Mangold (FDP) stellt fest, die ordentliche Annuitätsregelung im Zusammenhang mit diesem Geschäft hätte im Jahr 2003 aufgenommen werden sollen, was allerdings bis heute nicht geschah. Die aktuelle Vorlage sei ein Beispiel dafür, wie komplex die Situation im Zusammenhang mit den verschiedensten Reformen im Bildungswesen zuweilen sei. So wurde beispielsweise in Lausen eine Dreifachturnhalle geplant, ohne genau zu wissen, ob Lausen tatsächlich je Sekundarschulstandort wird. Auch in anderen Fällen werde diese umgekehrte Chronologie den Landrat im Zusammenhang mit Schulraumfragen noch beschäftigen.
Im Rahmen der Kommissionsberatung wurde festgestellt, dass die Turnhalle nicht entsprechend ihrer Kapazität genutzt werde. Mit einer geschickten Stundenplanung erschien es den Kommissionsmitgliedern durchaus machbar, dass Liestaler Gymnasiastinnen und Gymnasiasten die Halle in Lausen benutzen, auch wenn dies selbstverständlich eine grössere Herausforderung bedeute.
Den Zusatzantrag der SP erachten die Mitglieder der FDP als nicht nötig, denn die Gemeinde Lausen habe bei der Nutzung der Turnhalle auf jeden Fall Vorrang.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Anträge der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission einstimmig.
Jacqueline Simonet (CVP) betont, bei der CVP/EVP-Fraktion herrsche ein Stück weit Unverständnis, dass die Angelegenheit erst jetzt geregelt werde. Die Bezahlung der Schulden müsse nun sofort erfolgen. Die Nutzung der durch den Kanton mitfinanzierten Halle sei heute nicht optimal und auch die CVP/EVP ist der Ansicht, eine Nutzung durch andere Schulen müsse möglich sein. Es sei auch richtig, dass keine Miete, sondern nur eine Kostenbeteiligung verlangt werde. Der CVP/EVP erscheint es selbstverständlich, dass die Stundenpläne untereinander abgestimmt werden müssen, weshalb der SP-Antrag nicht unbedingt notwendig sei. Er schade jedoch auch nicht.
Mit einem Ausweichen des Gymnasiums Liestal auf die Turnhalle in Lausen soll eine gute Lösung für das Gymnasium nicht gefährdet werden. Heute jedoch besteht zu wenig Turnkapazität und die Schülerinnen und Schüler hätten ein Anrecht auf ihre Turnstunden. Für eine Überbrückungszeit mache es daher Sinn, wenn der Kanton die Kapazitäten in Lausen nutze.
Die CVP/EVP-Fraktion wird den durch die Kommission modifizierten Landratsbeschluss einstimmig unterstützen.
Laut Jürg Wiedemann (Grüne) ist es auch für seine Fraktion klar, dass der Kanton sich an die eingegangenen Abmachungen halten und seine Schulden entsprechend begleichen müsse. Selbstverständlich dürfe der Auftrag erteilt werden, die Regierung müsse noch einmal prüfen, wie das Gymnasium Liestal die Halle in Lausen benutzen könne. Man dürfe aber nicht erwarten, dass das Turnhallenproblem dadurch gelöst werden kann. Die Stundenpläne der Gymnasien seien dicht und eine Verschiebung nach Lausen würde vor und nach den entsprechenden Turnstunden jeweils eine Zwischenstunde bedingen. Dies werde unweigerlich zu völlig unpädagogischen Stundenplänen führen.
Dem Änderungsantrag der SP-Fraktion stimmen die Grünen zu.
Elsbeth Schmied (SP) begründet den Antrag ihrer Fraktion. Mit der Abgeltung der Schulden falle die Halle nun ganz an die Gemeinde Lausen. Es soll aber verhindert werden, dass der Kanton nach der Bezahlung verlange, bei der Hallenbelegung prioritär behandelt zu werden.
Nach Rücksprache mit dem Schulleiter des Gymnasiums Liestal werde es schwierig sein, die Turnhallen an den Nachmittagen zu belegen, denn dann finden am Gymnasium Pflichtfreifächer und Freifächer statt, welche durch die längeren Wege zum Turnen in Lausen stark tangiert würden.
Thomas Bühler (SP) nimmt als Vertreter der Bevölkerung der Gemeinde Lausen zur Vorlage Stellung. Er zeigt sich froh darüber, dass die Abgeltung unbestritten sei, und begründet den Zusatzantrag der SP-Fraktion. Dem Gemeinderat Lausen wurde am 18. Januar 2009 ein Vereinbarungsentwurf des Sportamtes unterbreitet, welcher unter anderem wie folgt lautet:
"Die Einwohnergemeinde Lausen gewährt dem Sportamt eine prioritäre Reservationsmöglichkeit und für die Benützung bevorzugte Konditionen."
Der Kanton steuere acht Prozent der Kosten an die Mehrzweckhalle bei und ihm könne folglich keine prioritäre Nutzungsmöglichkeit zugestanden werden. Selbstverständlich jedoch sei der Gemeinderat Lausen bereit, allfällige Nutzerinnen und Nutzer bei freien Kapazitäten vor allem tagsüber aufzunehmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) wundert sich darüber, dass der an die Gemeinde Lausen zu bezahlende Betrag nicht im Budget eingestellt oder in den Budgetbemerkungen erwähnt wurde, obwohl das Geschäft von langer Hand aufgegleist wurde. Auch erfolge die Verbuchung auf einem Konto, über welches ansonsten Unterhalt und Mieten verbucht werden.
Martin Rüegg (SP) wurde beim Geschäft "Stutz" stutzig, weil nicht in erster Linie über die Halle in Lausen, sondern über das Gymnasium Liestal debattiert wurde. Er möchte von der Regierung wissen, ob Ziffer 4 nur als Übergangslösung gedacht sei und der geplante Neubau einer Sporthalle auf dem Areal des Gymnasiums Liestal dadurch nicht gefährdet oder verzögert werde.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) antwortet auf Hans-Jürgen Ringgenbergs Anmerkung, mit Mitteln aus dem im Landratsbeschluss genannten Konto würden Mieten, Unterhalt und Annuitäten finanziert. Eine Spezialbudgetierung war daher nicht notwendig, allerdings hätte der Sachverhalt tatsächlich im Budget erläutert werden können.
Das Projekt für eine Sportinfrastruktur am Gymnasium Liestal werde in keiner Art und Weise durch den heutigen Landratsbeschluss betreffend Lausen tangiert. Urs Wüthrich könne einfach nicht garantieren, ob der Landrat bei seinem künftigen Entscheid betreffend Gymnasium die Situation in Lausen mit in Erwägung ziehen werde. Die Mittel für die Planung in Liestal wurden bereits eingestellt.
Im von Thomas Bühler erwähnten Schreiben an den Gemeinderat Lausen unterbreitete der Kanton einen Vorschlag, über welchen Gespräche geführt werden sollen. Das Sportamt trat mit seiner Sicht der Dinge an, wobei es klar um eine Nutzung der Hallen in Lausen ausserhalb des Sportunterrichts an den Schulen gehe, der Gemeinderat erhalte nun aber auch Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Bezüglich Sportunterricht des Gymnasiums müsse auch bedacht werden, dass beispielsweise für den Weg nach Lausen ein Transport organisiert werden müsste, was wiederum Kosten verursache und daher dafür spreche, möglichst bald beim Gymnasium die notwendige Infrastruktur bereitzustellen.
Urs Wüthrich bedankt sich für das Verständnis, dass für die Planung Zeit und Sorgfalt notwendig seien. Man könne nie so lange warten, bis alle Detailfragen geklärt seien, und gerade bei den Sekundarschulanlagen habe es sich gezeigt, dass genügend Zeit zur Klärung von Standortfragen unabdingbar sei.
Karl Willimann (SVP) versichert Martin Rüegg, die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission stehe voll und ganz hinter der geplanten Turnhalle für das Gymnasium Liestal. Eine Nutzung der Halle in Lausen könne nur als Übergangslösung dienen. Die Kommission ist aber klar der Meinung, dass es einen Weg geben müsse, bis zur Fertigstellung einer neuen Halle in Liestal die Halle in Lausen zu benutzen. Für den Transport könnten Kleinbusse eingesetzt werden, wodurch nicht viel Zeit für den Weg verbraucht würde.
Peter Holinger (SVP) leitet damit zur Detailberatung des Landratsbeschlusses über.
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Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 - 3 keine Wortbegehren
Ziffer 4
://: Mit 56:15 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschliesst der Landrat auf Antrag der SP-Fraktion, diese Ziffer wie folgt zu ergänzen:
4.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Bedürfnisse kantonaler Schulen oder anderer kantonaler Institutionen weiterhin die Nutzung während den von der Gemeinde nicht benutzten Zeiten
zu sichern (Betriebskosten ohne Miete aufgrund der vom Kanton finanzierten Investitionskosten). Die BKSK wird über das Verhandlungsergebnis orientiert.
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[ Namenliste ]
Ziffern 5 und 6 keine Wortbegehren
://: Der Landrat stimmt dem ergänzten Landratsbeschluss mit 75:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend finanzielle Beteiligung an den ausgewiesenen Mehrkosten für die Volumenvergrösserung der Mehrzweckhalle Stutz, Lausen
vom 19. Februar 2009
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 66 vom 04.01.2000 geschuldete, ausserordentliche Abgeltung der aus der Projektänderung (Volumenvergösserung) resultierenden Mehrkosten für die Mehrzweckhalle Stutz in Lausen wird ein Kredit von CHF 766'666.- zu Lasten Konto 2527.352.00 bewilligt.
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Mit der Abgeltung sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde Lausen im Zusammenhang mit der Mehrzweckhalle Stutz abgegolten.
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3.
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Die jährliche Verzinsung der Mehrkosten durch den Kanton wird zum Zeitpunkt der Betragsüberweisung gestoppt und der Zinsbetrag pro Rata am 30. 06. oder 31.12 ausbezahlt.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, sich für die Bedürfnisse kantonaler Schulen oder anderer kantonaler Institutionen weiterhin die Nutzung während den von der Gemeinde nicht benutzten Zeiten zu sichern (Betriebskosten ohne Miete aufgrund der vom Kanton finanzierten Investitionskosten). Die BKSK wird über das Verhandlungsergebnis orientiert.
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5.
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Ziffer 1 unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstaben b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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6.
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Das Postulat Nr. 2005/255 wird als erledigt abgeschrieben.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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