Protokoll der Landratssitzung vom 16. Oktober 2008
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2007-298 vom 29. November 2007
Interpellation von Regula Meschberger, SP: zu „Fakten, Ereignisse, Erinnerungen", Bau- und Umweltschutzdirektion 1994 - 2007
- Beschluss des Landrats am 5. Juni 2008: < abgesetzt >
- Beschluss des Landrats am 16. Oktober 2008: < beantwortet >
Nr. 751
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) kann endlich die bereits mehrmals traktandierte Interpellation beantworten. Er stellt voran, in der BUD gebe es kein Exemplar mehr, die Auflage sei also vergriffen. Würde man allenfalls eine Neuauflage in Betracht ziehen, so müsste der Landrat einen Kredit sprechen.
Zu Frage 1: Vorgängerin Elsbeth Schneider wollte in ihrem Buch ihre diversen Tätigkeiten in der BUD in den letzten 13 Jahren aufzeigen.
Zu Frage 2: Die Totalkosten der Buchherausgabe belaufen sich auf 41'408.40 Franken.
Zu Frage 3: Das Honorar für den Redaktor betrug Fr. 18'265.10.
Zu Frage 4: Es wurde kein Beraterhonorar bezahlt.
Zu Frage 5 : Die Druckkosten wurden auf verschiedene Dienststellen verteilt. Die Honorare für den Redaktor und das Lay-Out wurden vom Generalsekretariat ausbezahlt.
Zu Frage 6: Die Dienststellenleiter haben an den BUD-Geschäftsleitungssitzungen von Frau Schneider jeweils über die Projekte orientiert. Frau Schneider fragte die Damen und Herren jeweils an, ob sie die entsprechenden Texte, die allenfalls für Vorlagen gebraucht wurden, zur Verfügung stellen würden, so dass kein grosser Aufwand entstanden ist.
Zu Frage 7: Es handelt sich also um eine Wiederverwertung von Texten - Geschäftsberichte, Hauszeitungen, Baupublikationen und verschiedene weitere Informationen, die an die Öffentlichkeit gegangen waren. Es wurde also kein wesentlicher Aufwand an Arbeitszeit benötigt, um Neues zu erfinden.
Zu Frage 8: Grundsätzlich liegt es im Ermessen jedes Regierungsratsmitgliedes. Das aktuelle Beispiel zeigt, dass die vorliegende Form nicht unumstritten ist. Bei einer vollständigen privaten Finanzierung sind allerdings auch die Richtlinien, welche aus dem Verwaltungsorganisationsgesetz abgeleitet werden können, nicht bindend.
Regula Meschberger (SP) bedankt sich bei Regierungsrat Krähenbühl für die Beantwortung der Fragen. - Sie hält es trotz allem zumindest für fragwürdig, dass sich eine Regierungsrätin quasi ein Denkmal setzen muss. Rechenschaft über die eigene Amtszeit abzulegen sei nicht verboten, das könne auf verschiedene Art und Weise geschehen. Es stosse aber auf, dass hier ein Buch veröffentlicht wurde, welches ziemliche Kosten verursachte und dessen Inhalt ihres Erachtens nicht ganz den Tatsachen entspricht. Es werden zwar sehr viele gute Projekte aufgelistet, die es wohl gab in der Amtszeit von Elsbeth Schneider, mit keinem Wort aber wird auf die sehr problematischen Situationen hingewiesen, die es auch gab. Liest man etwa den Teil über das Kantonsspital Liestal, so ist dieser des Lobes voll, obwohl genau bei diesem Projekt die GPK als PUK eingesetzt werden musste. Die Veröffentlichung dieses Buches sei zumindest fragwürdig. Nun sei das Buch offenbar vergriffen, damit soll die Angelegenheit auch für den Moment erledigt sein. Die Interpellantin hofft aber, dass in einem nächsten Fall der Geschichte entsprechend und somit realistischer veröffentlicht wird.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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