Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 2009
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2008-270 vom 21. Oktober 2008 Vorlage: Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG); Partnerschaftliches Geschäft [2. Lesung] - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 9. September 2009 - Beschluss des Landrats am 24. September 2009 < 1. Lesung beendet > - Beschluss des Landrats am 15. Oktober 2009 < beschlossen mit 4/5-Mehr > | Gesetzestext |
2. Lesung (Partnerschaftliches Geschäft)
Wie Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) mitteilt, hat er nichts Neues beizufügen.
Landratspräsident
Hanspeter Frey
(FDP) erinnert daran, dass im Rahmen der 1. Lesung lediglich
§ 13 Strafbestimmung
eine Änderung erfahren hat: «Wer vorsätzlich
oder fahrlässig
a. die zeitliche Beschränkung gemäss § 3 missachtet,...».
Da es gegenüber der 1. Lesung keine weiteren Änderungen gibt, schlägt er zwecks Verfahrensbeschleunigung vor, auf die Detailberatung in 2. Lesung zu verzichten und direkt zur Schlussabstimmung zu schreiten.
://: Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
* * * * *
Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und Abgabe von elektronischen Trägermedien (2008/270) mit 78:2 Stimmen ohne Enthaltungen zu.
Damit ist das 4/5-Mehr erreicht; es bedarf keiner obligatorischen Volksabstimmung. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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