Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006 |
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2006-094
vom 4. April 2006
Vorlage:
Verlängerung des zinsfreien Darlehens von 2.5 Mio. Fr. an die Vereinigung Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom:
6. September 2006
- Beschluss des Landrats am 21. September 2006 < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 1997
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) hält fest, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission ihre Anträge ans Plenum mit 13:0 Stimmen beschlossen habe.
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) erläutert den Kommissionsbericht.
Georges Thüring (SVP) erklärt, seine Fraktion begrüsse das vielseitige Bildungssystem, in dem staatliche und private Schulen nebeneinander existieren können. So besteht auch in diesem Bereich ein gesunder Wettbewerb. Private Schulen wie etwa die Rudolf-Steiner-Schulen sind wichtig und notwendig. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum dualen Bildungssystem.
Die finanzielle Unterstützung privater Schulen durch den Staat darf sicher nicht die Regel sein, aber in begründeten und zeitlich begrenzten Ausnahmefällen ist dieses Vorgehen akzeptabel, dient es doch einem vielfältigen Bildungsangebot.
Über den Verlauf des zur Diskussion stehenden Geschäfts ist wohl niemand glücklich. Es handelt sich um eine Art Trauerspiel: In nicht gerade professioneller Weise wurde es vor zwanzig Jahren schlicht unterlassen, eine verbindliche Rückzahlungsvereinbarung abzuschliessen. Ein solch sorgloser Umgang mit Steuermitteln darf nicht mehr vorkommen. Ein nochmaliges Hinauszögern des Rückzahlungsbeginns um weitere zehn Jahre kommt nicht in Frage: Das Problem würde einfach hinausgeschoben. Es wäre wohl gescheiter, wenn sich der Kanton das zinslose Darlehen ans Bein striche. Doch dies darf nicht sein - eine Lösung muss her!
Ärgerlich ist der Umstand, dass die Schule Mayenfels während der letzten zwölf Jahre offenbar zwei Bankkredite über CHF 2 Mio. zurückzahlen konnte. Wäre der Kanton nicht ein gleichwertiger Geldgeber? Wieso kommen die Banken zu ihrem Geld, während der Staat in den Mond schauen muss? In einem solchen Fall müsste der Kanton Druck ausüben, so wie das die Banken offenbar auch getan haben.
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Kommission, wonach ab Schuljahr 2007/08 jährlich mindestens CHF 50'000 zurückbezahlt werden müssen. Die ganze Rück-zahlung würde fünfzig Jahre lang dauern; das erleben wohl nur noch die wenigsten der heutigen Landratsmitglieder...
Die zuständige Direktion muss mit den verantwortlichen Stellen der Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels eine verbindliche Abzahlungsvereinbarung abschliessen. Darin muss eine Klausel enthalten sein, wonach beim Ausbleiben einer Zahlung die gesamte Restschuld fällig würde. Es braucht dieses Druckmittel, damit die Schule spürt, dass es der Kanton mit der Rückzahlung des Darlehens ernst meint und dass er sich nicht länger vertrösten lässt.
Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung ist sehr grosszügig und für die Schule auch erfüllbar. Das Darlehen bleibt weiterhin zinsfrei, was sehr grosszügig und in keiner Weise selbstverständlich ist.
Eigentlich hätte Beatrice Fuchs schon als erste Fraktionssprecherin das Wort gehabt, erklärt Landratsvizepräsidentin Esther Maag (Grüne).
Beatrice Fuchs (SP) meint, eine jährliche Rückzahlung von CHF 50'000 erscheine bei einem Zweieinhalbmillio-nen-Darlehnen bescheiden; aber die Rudolf-Steiner-Schulen müssen mit sehr bescheidenen Ressourcen leben. Die Lehrerlöhne sind sehr tief. Eltern bezahlen einen Familienbeitrag, egal ob eines, zwei, drei oder vier Kinder gleichzeitig die Schule besuchen. CHF 50'000 zu erwirtschaften, wird deshalb für die Mayenfels-Schule nicht ganz einfach sein.
Es ist erfreulich, dass nun eine Abzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden kann. Ein Darlehen hat nur die Mayenfels-Schule erhalten und keine andere Rudolf-Steiner-Schule in der Region.
Die SP-Fraktion folgt den Anträgen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission.
Auch die freisinnige Fraktion stimme den Anträgen der Kommission zu, gibt Eva Gutzwiller (FDP) bekannt. Sie ist nicht nur begeistert von dieser Lösung. Wenn man bedenkt, dass die ganze Geschichte auf das Jahr 1985 zurückgeht, dass nach zehn Jahren ein klarer Auftrag für die Rückzahlung erfolgte und dass nochmals zehn Jahre später die Anfrage kommt, ob das Darlehen nicht weiter verlängert werden könnte, dann sind in diesem Dossier wohl schon einige Fehler gemacht worden.
Erst im April 2006 ist die Vorlage überwiesen worden, und bereits im Juni hätte ein Entscheid vorliegen sollen. Alles in allem ist das Geschäft etwas unglücklich verlaufen.
Die Kommission hat aber nun eine gute Lösung gefunden, hinter der die FDP-Fraktion einstimmig steht.
Dasselbe gelte auch für die CVP/EVP-Fraktion, wie Jacqueline Simonet (CVP) erklärt. Es bleibt allerdings ein etwas schaler Nachgeschmack. Die Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels leistet zwar wertvolle Arbeit, aber sie ganz allein profitiert vom sehr grosszügigen Entgegenkommen des Kantons. Der Landrat hat vor zwanzig und vor zehn Jahren seine Arbeit schlecht gemacht. Die Bearbeitung dieses Dossiers durch die Direktion muss als schleppend und unsorgfältig bemängelt werden.
Sarah Martin (Grüne) gibt bekannt, die grüne Fraktion unterstütze die von der Kommission vorgeschlagene gute Lösung ohne Wenn und Aber.
- Detailberatung
Keine Wortbegehren.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Dem Landratsbeschluss betreffend Verlängerung des zinsfreien Darlehens von 2,5 Mio. Fr. an die Vereinigung Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels wird mit 67:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.
Landratsbeschluss
betreffend Verlängerung des zinsfreien Darlehens von 2.5 Mio Franken an die Vereinigung Rudolf - Steiner - Schule Mayenfels
Vom 21. September 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Gestützt auf § 100 Absatz 3 des Bildungsgesetzes wird das zinslose Darlehen von 2,5 Mio. Franken an die Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels verlängert. Ab Schuljahr 2007/08 erfolgt eine jährliche Rückzahlung von mindestens Fr. 50'000.-, erstmals per 30. Juni 2008.
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2.
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Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat alle 10 Jahre über den Stand der Rückzahlungen zu berichten.
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3.
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Dieser Beschluss unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung