Protokoll der Landratssitzung vom 26. Januar 2006

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2005-147 vom 26. Mai 2005
Interpellation von Esther Maag : Umsetzung der Massnahme 1-1 im Luftreinhalteplan beider Basel und Anwendung der Wegleitung "Bestimmung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas" in den Gemeinden": publikumsintensive Anlagen
- Beschluss des Landrats < beantwortet >



Nr. 1618

RR Elsbeth Schneider -Kenel stellt zu Frage 1, ob mit dieser Praxis die Ziele der Nachhaltigen Entwicklung der Leitsätze des Konzeptes räumliche Entwicklung (KORE) erreicht werden, fest, dass die mit den im Konzept über die räumliche Entwicklung im Kanton Basel-Landschaft festgelegten Grundzüge über den Luftreinhalteplan beider Basel umgesetzt werden. Dieser Luftreinhalteplan wurde im Jahre 2004 überarbeitet und aktualisiert. Der Richtplan des Kantons Basel-Landschaft liegt, nachdem die Vernehmlassung abgeschlossen ist, im Entwurf vor; zurzeit befindet er sich in Überarbeitung. Nun ist es Sache der Politik zu entscheiden, in welcher Form und in welcher Verbindlichkeit die Leitsätze des Konzepts über die räumliche Entwicklung im kantonalen Richtplan umgesetzt werden sollen. Da in einzelnen Abschnitten bereits heute Verkehrsüberlastungen und eine Zunahme aller Verkehrsmittel im Indivuidualbereich ohne gleichzeitiges Wachstum der EinwohnerInnen- und Arbeitzsplatzzahlen zu beobachten ist, dürfte sich die Situation in Zukunft noch verschärfen. Für die Luftreinhaltung bleibt vor diesem Hintergrund die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen mit möglichst kurzen Wegen sowie ein weiterer Ausbau des öffentlichen Verkehrs von zentraler Bedeutung.


Zu Frage 2, inwieweit es den Gemeinden gelungen ist, dank einem grosszügigen Umgang mit der Bewilligung von Parkplätzen auf privatem Grund Parkflächen auf der Allmend zu reduzieren und zu kompensieren, klärt die Regierungspräsidentin, eine Statistik darüber bestehe nicht. Für die Parkierung und den gesamten Bereich der Parkplatzbewirtschaftung sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Im Rahmen des Luftreinhalteplans beider Basel wurde 1990 aufgrund der Massnahme V2.1 versucht, die Grundlagen für die Beurteilung der Parkraumsituation zu beschaffen. Konkret wurde auf Veranlassung des Kantons im Jahre 1993 in vielen Vorortsgemeinden ein teilweise auf Skepsis und in vereinzelten Gemeinden auch auf Widerstand stossendes Parkplatzinventar erstellt. Für die BUD war es in der Folge nicht möglich, ein flächendeckendes Parkplatzinventar der Agglomerationsgemeinden zur Kernstadt zu erstellen.


Zu Frage 3, ob mit Rücksicht auf die Ziele der Nachhaltigkeit und der Luftreinhaltung die bestehende Wegleitung konsequent in dem Sinne angewendet werden konnte, dass die errechnete Parkplatz-Minimalzahl auch die maximal zu erstellenden Parkplätze sind, führt die Baudirektorin aus, die minimale Anzahl Parkplätze könne grundsätzlich nicht als maximal zu erstellende Anzahl Parkplätze deklariert werden. Eine solche Handlung widerspräche § 106 des Raumplanungs- und Baugesetzes sowie § 70 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz. § 106 bestimmt unter anderem, dass die Erstellung, der Umbau und die Zweckänderung von Bauten und Anlagen nur dann bewilligt werden dürfen, wenn dafür eine bestimmte Anzahl von Abstellplätzen ausgewiesen werden kann. § 70 der Verordnung legt fest, dass sich die Mindestzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Velos und Mofas gemäss dem Anhang der Verordnung bemisst.


Zu Frage 4, ob nicht eine Überarbeitung der besagten Wegleitung mit dem Ziel, eine wirksame emissionsreduzierende Plafonierung der Parkplatzzahlen in Gewerbegebieten, insbesondere im Zusammenhang mit Verkaufseinheiten, möglich wäre, nimmt Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel auf den Luftreinhalteplan beider Basel 2004 Bezug, der für den Kanton Basel-Landschaft kein Parkplatzbewirtschaftungskonzept vorsieht. Unter Berücksichtigung der weiter gehenden Gemeindeautonomie hält es der Regierungsrat für richtig, wenn die Gemeinden über die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung auf ihrem Hoheitsgebiet selber entscheiden. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Musterreglements durch den Kanton steht der Gemeindeautonomie nicht entgegen, vielmehr können jene Gemeinden, die eine Parkplatzbewirtschaftung einführen wollen, dieses Hilfsmittel zur Hand nehmen. Die Gemeinden können aber nicht verpflichtet werden, ein kantonales Musterreglement für eine Parkplatzbewirtschaftung umzusetzen oder eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen. Trotzdem hat die Regierungspräsidentin das Amt für Raumplanung beauftragt, ein solches Musterreglement zu Gunsten der Gemeinden zu erarbeiten.


://: Der Landrat gewährt der Interpellantin die Diskussion.


Esther Maag ist erfreut erfahren zu dürfen, dass sich ein Musterreglement in Ausarbeitung befindet. Die Parkraumbewirtschaftung ist ja letztlich im Interesse der Gemeinden, da der Suchverkehr damit eingeschränkt werden kann. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits ein Parkplatzbewirtschaftungskonzept und eine Parkplatzverordnung mit dem Ziel erarbeitet, die Emissionen zu reduzieren. Die bestehende Wegleitung formuliert explizit, das Parkplatzangebot sei restriktiv zu handhaben. Klar ist, dass aus der Sicht der Autobenützer eine möglichst grosse Anzahl Parkplätze verfügbar sein sollte und aus der Sicht jener, die eher die Umwelt im Blickfeld haben und von der Strasse nicht im selben Masse profitieren, erweisen sich Parkplätze als Belastung. Parkplätze sind teure Investitionen, die Siedlungsfläche verbrauchen und neuen Verkehr generieren mit den bekannten Negativauswirkungen wie dreckige Luft, Lärm und kranke Menschen. Umgekehrt gilt, dass dort, wo die Verkehrsflächen knapp sind, eher auf umweltfreundlichere und ressourcenschonendere Verkehrsträger wie den öffentlichen Verkehr oder auf die sanfte Mobilität, sprich das Velo umgestiegen wird.


Parkierungsflächen haben auch mit Planung, mit Perspektiven und der Entwicklung der Luftqualität im Kanton zu tun. Eigentlich sind die Zeiten, da ständig neue Verkehrsflächen für einen ständig wachsenden, motorisierten Individualverkehr erstellt wurden, vorbei, es sei denn, es bestehe die Absicht, diesen Verkehr, unter dessen negativen Folgen alle leiden, weiter anzuheizen. Die Frage also lautet, ob der Kanton griffige Instrumente kennt, die eine gezielte Planung ermöglichen, oder ob eine Deregulation herrscht, die falsche Signale setzt im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung und im Hinblick auf die PendlerInnenströme. Die Reaktionen auf den Richtplan zeigten auf, dass Planungs- und Rechtssicherheit längst nicht nur im Interesse der Grünen sind. Im Falle publikumsintensiver Einrichtungen geht das Bundesgericht - und nicht etwa der VCS, wie immer wieder behauptet wird -, davon aus, dass die Parkraumbegrenzung eines der möglichen Instrumente ist, um verkehrsintensive Projekte umweltgerecht zu realisieren. Den Grünen ist es also nicht ein Anliegen, Verwirrung, sondern Rechtssicherheit zu schaffen. Und letztlich geht es auch um Rechtsgleichheit; publikumsintensive Einrichtungen wie Aldi oder Lidl sollen gleich behandelt werden und alle Auflagen erfüllen müssen, die auch anderen Investoren gestellt werden.


Insgesamt geht es den Grünen um Rechtssicherheit, um Rechtsgleichheit und um Planung im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung auf die Luftqualität im Kanton. Dazu dient das Instrument der Parkplatzbewirtschaftung als einer der möglichen Ansatzpunkte - oder: man redet zwar von Parkplätzen, meint aber Siedlungsentwicklung sowie Luftreinhaltung.


://: Damit ist die Interpellation 2005/147 von Esther Maag beantwortet.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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