Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006

Nr. 1991


Fragestunde


1. Urs Hammel : Kommunikation rund um die Fussball-EM 2008


Ausser den negativen Schlagzeilen, vom 12. September 2006, hat man von den Vorbereitungen für die EM 2008 in letzter Zeit kaum etwas gehört. Deshalb drängen sich in Bezug auf das Kommunikationswesen und wegen dem Verantwortlichen für das Standortmarketing folgende Fragen auf:


Frage 1
Ist es nicht eine Daueraufgabe, die Oeffentlichkeit zu informieren und auf den Grossanlass vorzubereiten, um so das Klima für eine gute EM zu schaffen? Wird dies künftig in offensiverer Form geschehen?


Antwort


Regierungspräsident Urs Wüthrich erklärt, mit den bisherigen und zukünftigen Kommunikationsanstrenungen werde die Zielsetzung einer offensiven Informationspolitik verfolgt.


Er erinnert in diesem Zusammenhang an die bisherigen Medienorientierungen vom 3. Mai 2005, 24. November 2005 , 12. Mai 2006 und am 27. Juni 2006 sowie der kommenden vom 28. September 2006 .


Einen Beitrag zur Oeffentlichkeitsarbeit war auch die Kick-off-Veranstaltung im St. Jakob-Park mit Mitgliedern der Nationalmannschaft sowie die Landratsdebatte vom 26. Januar 2006 .


An der Medienorientierung vom 28. September 2006 werden die konkreten Vorstellungen bezüglich der Veranstaltungen und dem Standortmarketing präsentiert.



Frage 2
Warum wurde längere Zeit "unter der Decke" gehalten, dass der Verantwortliche für das Standortmarketing, ein profunder Kenner unserer Region und nachgewiesenermassen auch ein exzellenter Denker und Organisator, den Bettel hingeschmissen hat?


Wo liegen die tieferen, organisatorischen Gründe für diesen Schritt und ist deswegen wertvolle Zeit verloren gegangen?


Antwort


Die Qualitäten, die der Fragesteller Peter Schmid zuschreibt, nämlich profunde Kenntnis unserer Region und exzellenter Denker und Organisator, waren das Motiv, um Peter Schmid in der Aufbauphase mit der Gesamtleitung des Standortmarketings für beide Basel zu betrauen.


In gegenseitiger Absprache wurde vereinbart, die Funktion nach Ablauf dieser Phase aus den drei nachfolgenden Gründen neu zu besetzen.


Da die erforderlichen Arbeiten weiter geführt werden konnten, resultiert aus der verzögerten Stellenbesetzung kein Zeitverlust.



2. Rudolf Keller : Vorbereitung der Fussball-EM 2008

Offensichtlich läuft bei der EM-Vorbereitungs- Organisation nicht alles so rund, wie man sich das wünscht.


Frage 1
Wo liegen die Probleme und bis wann ist damit zu rechnen, dass ein verbindliches Konzept vorliegt?


Antwort


Regierungsrat Urs Wüthrich s Beurteilung der Vorarbeiten der Host City Basel bezüglich Professionalität und Zeitplan decken sich nicht mit der aus verhandlungstaktischen Gründen seitens der UEFA-Exponenten verbreiteten Polemik, die im Uebrigen zwischenzeitlich stark relativiert wurde. Der Bildungsdirektor ist darum zuversichtlich, dass man demnächst wieder miteinander und nicht mehr übereinander reden wird.


In den Bereichen Sicherheit, Verkehr, Nachhaltigkeit, Standortmarketing und Tourismus, aber auch bei der Vorbereitung der Parlamentsvorlagen wird professionell und mit hohem Tempo gearbeitet.



Frage 2


Wann legen die beiden Kantonsregierungen von Basel-Landschaft und von Basel-Stadt den Parlamenten ihre Finanzplanung vor?


Antwort


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) hat sich im Lenkungsausschuss der Host-City Basel dafür eingesetzt, dass Vollständigkeit und Sorgfalt höher gewichtet werden als das Tempo. Eine ausgereifte Vorlage bedeutet auch, die Erfahrungen aus der Fussballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland zu analysieren und wo erforderlich mit einfliessen zu lassen.


An der Medienorientierung vom 28. September 2006 wird der aktualisierte Zeitplan für die Parlamentsvorlage kommuniziert.



Frage 3


Dürfen wir dennoch optimistisch sein und auf das Fussballfest hoffen?


Antwort


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) hofft, die Antworten auf die ersten beiden Fragen lasse den Optimismus des Fragestellers wieder aufleben.



3. Christine Gorrengourt : Initiative "Keine Autobahn im Leimental"

Die nichtformulierte kantonale Volksinitiative "Keine Autobahn im Leimental" gegen die weitere Planung der südlichen Umfahrung der Stadt Basel konnte Ende 2004 innert kürzester Zeit mit 5500 Unterschriften eingereicht werden.


Laut Gesetz ist die Frist für eine Vorlage an den Landrat und bei Ablehnung ans Volk Ende dieses Jahr abgelaufen.



Frage 1
Wie sieht die Regierung das weitere Vorgehen und wann kommt das Anliegen der Initianten und 5500 Einwohnern vor den Landrat?


Antwort


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) bemerkt, im Rahmen des kantonalen Richtplans soll das Geschäft dem Landrat - voraussichtlich im 1. Semester 2007 - unterbreitet werden.


Die Frage, ob eine Südumfahrung zweckmässig und sinnvoll ist, kann nicht isoliert betrachtet werden, sonderm ist zwingend in den Zusammenhang mit anderen raumrelevanten Vorhaben in der Agglomeration zu stellen. Belässt der Landrat die vorgeschlagene Trassesicherung im kantonalen Richtplan, wird die Volksinitiative "Keine Autobahn im Leimental" dem Volk umgehend zur Abstimmung unterbreitet.



Frage 2
Welche Rechtsmittel stehen den Initianten zur Verfügung?


Antwort


Der Rechtsdienst des Regierungsrates weist darauf hin, dass die Frage der Rechtsmittel auf der Grundlage der Verfassung im Gesetz über die politischen Rechte sowie in § 37 im Gesetz der Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung geklärt wird.


Im vorliegenden Fall können die Stimmberechtigten beim Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Beschwerde wegen Verletzung der Volksrechte einreichen.


Madeleine Göschke (Grüne) erkundigt sich, wieso die Südumfahrung nicht wenigstens bei der 2. Auflage der Vernehmlassung aus dem Richtplan entfernt wurde.


Sie fragt sich, wo die Demut bleibt, die die Regierung in ihrer Neujahrsbotschaft versprach? Die Demut, die bdeuten würde, dass die Regierung den Willen von 5'500 betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern respektiert.


Die Bevölkerung wird im Zusatzschreiben der Botschaft aufgefordert, Seite an Seite mit der Regierung zu regieren.


Das Verhalten der Regierung Im vorliegenden Fall lässt eher auf Hochmut denn auf Demut schliessen.


Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) macht darauf aufmerksam, dass dem Fragesteller zwei und jedem andere Ratsmitglied eine Zusatzfrage zusteht.


Isaac Reber (Grüne) will wissen, ob für die Südumfahrung eine Kostenschätzung bezüglich Investition und Unterhalt existiert.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) fände es äusserst arrogant, wenn die Regierung in einer Phase, in der noch nichts entschieden ist, detaillierte Kostenschätzungen abgeben würde.


An die Adresse Madeleine Göschkes bemerkt er, angesichts der 5'000 von 150'000 Stimmberechtigten sei die Regierung sehr demütig, denn Demut bedeute den Entscheid der Stimmberechtigten zu respektieren. Allein das Einreichen einer Volksinitiative als Volksentscheid anzusehen, wäre zum einen nicht demokratisch und zweitens in den meisten Fällen nicht im politischen Sinne.



4. Urs Hintermann : Beiträge vom Bund aus dem Agglomerationsprogramm

In der Stellungnahme des Bundes zum ersten Entwurf KRIP ist wörtlich nachzulesen: "Der Kanton wird aufgefordert, die Beschlüsse im Bereich Siedlung dahingehend zu überarbeiten, dass eine Eindämmung des ungeordneten Siedlungswachstums … effektiv erreicht werden kann. Nur so kann der Kanton seiner verfassungsmässigen Verantwortung nachkommen und die Anforderungen an Agglomerationsprogramme für Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr erfüllen." Auch an der "Berner Verkehrstagung" vom 22. August 2006 hat der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), A. Rumley, klar gemacht, dass die Qualität eines kantonalen Richtplans mitentscheidend dafür ist, dass ein Kanton Beiträge für den Agglomerationsverkehr erhält. Bei der Medieninformation zum zweiten Entwurf KRIP hat der Regierungsrat betont, in den wichtigen Punkten sei der KRIP nicht geändert worden (was der Schreibende bestätigen kann).



Frage 1
Welche Nachbesserungen im KRIP 2 stellen sicher, dass der Richtplan auch den Anforderungen des Agglomerationsprogramms gerecht wird?


Antwort


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) stellt einleitend fest, ein wichtiges Anliegen des Agglomerationsprogramms ist, mit den vorgesehenen Verkehrsmassnahmen eine Siedlungsentwicklung auf zentrale Lagen zu konzentrieren und diese nach Innen zu fördern.


In seiner zweiten Auflage macht der kantonale Richtplan deutlich mehr und bessere Aussagen. Beim Objektblatt 2.1 Siedlunsgentwicklung nach Innen ist dieser Unterschied deutlich zu erkennen.


Im ersten Planungsgrundsatz des Objektblatts bekennt sich der Regierungsrat wie folgt: "Die Siedlungsentwicklung nach Innen und insbesondere die Umnutzung und Neunutzung von Brachflächen sind von kantonalem Interesse."


Hinzu kommt, dass der Regierungsrat im Hinblick auf die Konsumation von nicht bebaubarem Gebiet gegenüber dem ersten Entwurf restriktiver ist, indem das Vorranggebiet Landschaft im Richtplan 2 nicht mehr für Bauzonenerweiterungen konsumiert werden darf.



Frage 2
Hat der Regierungsrat vor der Überarbeitung des KRIP beim Bund (ARE) Rücksprache genommen, um sicherzustellen, dass KRIP 2 den Anforderungen des Bundes genügt und der Kanton Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm erhalten kann?


Antwort


Dazu meint der Bildungsdirektor, das Amt für Raumplanung des Kantons Basellandschaft hat mit dem Amt für Raumplanung des Bundes Gespräche geführt.


Die Zweitauflage des Kantonalen Richtplans befindet sich aktuell in der Vernehmlassung. Die formelle Stellungnahme des Bundesamtes zum zweiten Entwurf steht noch aus.



Frage 3
Wie schätzt der Regierungsrat die Chancen ein, dass der Kanton Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm des Bundes erhält?


Antwort


Der Regierungsrat hat im Februar 2006 von der Kritik des zuständigen Bundesamtes Kenntnis genommen und dieser bei der Ueberarbeitung des Kantonalen Richtplans teilweise Rechnung getragen. Im Interesse der politischen Realisierbarkeit hat er jedoch der Gemeindeautonomie bei der Siedlungsentwicklung grosses Gewicht beigemessen.


Der Regierungsrat geht davon aus, dass er mit der Parlamentsvariante Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm erhält.


Urs Hintermann (SP) schliesst aus den Ausführungen des Regierungspräsidenten, dass die Regierung hofft, dass der überarbeitete Richtplan den Erwartungen des Bundes entspricht.


Wie aber lässt sich das Prinzip Hoffnung mit der neuen Stellungnahme der Strategiegruppe Richtplanung, die da lautet: "Unsere Kritikpunkte werden nicht völlig anders ausfallen, als beim ersten Entwurf" vereinbaren?


Des weitern möchte Urs Hintermann wissen, ob der Regierung bewusst ist, was es heisst, wenn der Kanton bei den Agglomerationsbeiträgen nicht berücksichtigt wird.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erwidert, nach Eingang aller Stellungnahmen zur Vernehmlassung ist eine Ueberarbeitung der Vorlage geplant. Er geht davon aus, dass nach Vorliegen sämtlicher Kritikpunkte eine Gesamtwürdigung mit allfälligen Nachbesserungen erfolgt. Dabei wird es auch um eine Abschätzung der finanziellen Folgen gehen.



5. Rudolf Keller : Unlautere Futuro Staatspropaganda der BGV

Die kantonale Gebäudeversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Institution. Im Hausversicherungsbereich hat sie sogar eine Monopolstellung inne. Deshalb geht es als quasi staatliche Organisation nicht an, dass die BGV an alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einen Brief schreibt, indem sie für ein Ja zu zur Futuro-Vorlage, über die am 24. September 2006 abgestimmt wird, Werbung macht. Dies ist ein Missbrauch der öffentlich-rechtlichen Stellung der BGV!



Frage 1
Findet er es nicht auch bedenklich, wenn auf Kosten der Prämienzahlenden einseitig-parteiische Abstimmungspropaganda gemacht wird?


Antwort


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, die Regierung wehre sich gegen eine "Maulkorbpolitik". Von unlauterer Staatspropaganda der BGV könne keine Rede sein.


Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, das diesjährige übliche Herbstmailing der BGV an ihre Kunden in irgend einer Hinsicht zu beanstanden.


Im Uebrigen wurde das Mailing nicht wegen der Abstimmung gemacht, und die Formulierung ist zudem "überraschend "moderat.



Frage 2
Die BGV fällt - was offensichtlich mit der Person ihres Direktors zusammenhängt - nicht das erste Mal durch fragwürdige Aktionen auf. Ist die Regierung gewillt, dahingehend zu wirken, dass sich die BGV künftig in umstrittenen öffentlichen Fragen "etwas zurücknimmt"?


Antwort


Es handelt sich um keine fragwürdige Aktion; es gibt deshalb für den Regierungsrat keinerlei Anlass, auf die BGV und ihren Direktor einzuwirken. Die BGV und ihr Direktor sind sehr initiativ und wer sehr initiativ ist, mag auch mehr Gefallen oder Missfallen finden.


Er persönlich bevorzuge einen initiativen Direktor, auch wenn er allenfalls nicht mit jeder Initiative einverstanden sei.


Die BGV und ihre Kunden haben seiner Ansicht nach dem initiativen Direktor sehr viel zu verdanken.



6. Regula Meschberger : Kantonales Familiengesetz

In seiner Antwort auf die Interpellation von Annemarie Marbet "Gesamtkonzept Familienfragen", 2005-067 , hielt der Regierungsrat fest, dass die Arbeit am Entwurf des "Kantonalen Familiengesetzes" voraussichtlich zwei Jahre dauern werde. Seit dieser Antwort sind 1,5 Jahre vergangen. Da davon auszugehen ist, dass die Arbeit der speziell eingesetzten Kommission bereits vor der regierungsrätlichen Antwort begonnen hat, dürften die geschätzten zwei Jahre bald einmal abgelaufen sein.


Laut Medienberichten hat der Leiter des Kantonalen Sozialamtes in einem Referat darauf hingewiesen, dass zunehmend 33 - 44 Jahre alte allein erziehende Mütter von Sozialhilfe abhängig sind. Herr Schaffner ist der Meinung, dass diese Zahl gesenkt werden könnte, wenn vermehrt familienergänzende Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stehen würden. Das würde den Müttern ermöglichen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen.


Diese Aussage und die zunehmenden Integrationsprobleme von Kindern, die als Einzelkind aufwachsen oder aus einer Migrationsfamilie kommen, zeigen deutlich, dass dringend zusätzliche Kinderbetreuungsangebote geschaffen werden müssen.


Auch diese Fragen werden von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet.



Frage 1
Wie ist der Stand der Arbeit am "Kantonalen Familiengesetz" und wie sieht der aktuelle Zeitplan aus?


Antwort


Wie bereits in der Beantwortung der Interpellation 2005-067 von Annemarie Marbet ausgeführt, wurde der Auftrag an die Fachkommission erweitert. Primäres Ziel ist es, zuerst den "Gesetzesentwurf familienergänzende Kinderbetreuung" fertig zu stellen. Trotz der Komplexität der Materie kann man zum heutigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass der Regierungsrat zu Beginn 2007 die Vernehmlassung einleiten wird. In einer zweiten Phase wird dann der Entwurf zum "Kantonalen Familiengesetz" fertig gestellt.



Frage 2
Welche speziellen Fragen stellen sich, wo gibt es Probleme?


Antwort


Es gibt keine ausserordentlichen Probleme; der Gesetzesentwurf ist soweit fertig gestellt. Es gilt jetzt noch die Finanzierungsmodelle fertig zu bearbeiten.


In der Kommission sind dabei auch die Gemeinden und externe Fachleute vertreten.



Frage 3
Welches sind die Ergebnisse der Überprüfung von Projekten zum Thema "Kinder- bzw. Familienfreundlichkeit" im Rahmen des internationalen Projekts der UNICEF "Childfriendly Cities"?


Antwort


Die Fachstelle für Familienfragen hat vor zwei Jahren gegenüber der UNICEF Bereitschaft signalisiert, dass sich unser Kanton an diesem Projekt beteiligen würde. Eine direkte Kontaktaufnahme durch UNICEF ist jedoch nicht erfolgt, sodass die Fachstelle infolge der eigenen knappen Ressourcen nicht mehr insistiert hat.



Frage 4
Ist das Familienhandbuch mit konkreten Informationen und Tipps im Gemeindebereich entstanden oder im Entstehen?


Antwort


Für die gleichzeitige Umsetzung aller möglichen Massnahmen reicht die vorhandene Kapazität der Fachstelle für Familienfragen nicht aus.


Es ist jedoch geplant, das Familienhandbuch im Rahmen des "Aktionsbündnisses Familie und Beruf" ab dem Jahre 2007 gestaffelt auf die entsprechende, neue Internetseite aufzuschalten.



7. Georges Thüring : Bestehen Beziehungen zwischen der BLPK und der Swissfirst?

Die Zürcher Privatbank Swissfirst macht seit einigen Monaten Schlagzeilen. In diesem Zusammenhang rückten das Geschäftsgebaren von Pensionskassen und im besonderen die offensichtlich stattgefundene persönliche Vorteilsnahme von einzelnen Pensionskassen-Verwaltern und -managern in den Focus der Öffentlichkeit. Verschiedene Staatsanwaltschaften sind am ermitteln. Es kam bereits zu Hausdurchsuchungen und zu Verhaftungen.


Es stellen sich verschiedene Fragen, welche auch unseren Kanton betreffen, und ich bitte die Regierung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:



Frage 1
Bestanden oder bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen der Baselland- schaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Privatbank Swissfirst, die bekanntlich auch in Basel eine Zweigniederlassung unterhält?


Wenn ja, wie sahen bzw. sehen diese Geschäftsbeziehungen konkret aus.


Antwort


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) bemerkt, dazu gebe es sowohl eine politische als auch eine juristische Antwort. Die politische laute schlicht Nein.


Juristisch gesehen bestanden im Rahmen der Vermögensverwaltung im Vorfeld der Fusion keine Geschäftsbeziehungen zwischen der Swissfirst Bank und der BLPK. Bei der Swissfirst Bank sind weder Wertschriften noch Gelder der Pensionskasse deponiert.


Allerdings könne auch er nicht sagen, ob der Kanton Geschäftsbeziehungen zur Swissfirst unterhalte, denn eine Geschäftsbeziehung entsteht bereits, wenn eine/r der 130'000 SteuerzahlerInnen des Baselbiets die Steuern von seinem Konto bei der Swissfirst Bank überweise.


In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen von Börsentransaktionen in Einzelfällen mit der Swissfirst Bank bzw. der Fusionspartnerin Bank am Bellevue als Gegenpartei Wertpapierverkäufe abgewickelt.



Frage 2
Führt die BLPK Swissfirst-Aktien in ihrem Portfolio?


Antwort


Sowohl politisch als auch juristisch lautet die Antwort Nein.


Die BLPK besass im Vorfeld der Fusion keine Aktien der Swissfirst Bank, weder im Depot Eigenverwaltung noch in den beiden Spezialmandaten der externen Manager BLKB und ZKB.



Frage 3
Hat die BLPK Swissfirst-Aktien besessen und sie respektive Teile davon im Vorfeld der Fusion von Swissfrist und Bank am Bellevue verkauft?


Frage 4
Wenn es zu solchen Verkäufen gekommen ist: Weshalb wurden diese Aktien damals verkauft und wie hoch lässt sich im Falle der BLPK der Verlust beziffern, nachdem die Aktien nach der Fusion von Swissfirst und Bank am Bellevue einen satten Kursanstieg verzeichnen konnten?


Antwort


Wie bereits gesagt, Nein. Die BLPK hat noch nie Swissfirst-Aktien besessen, deshalb sind die Fragen obsolet.



Frage 5
Hat die BLPK den im Jahre 2000 geschaffenen Verhaltenskodex unterschrieben, wonach die PK-Manager u.a. ihren Informationsvorsprung nicht missbrauchen, nicht auf Kosten der Kasse handeln und die Annahme von persönlichen Vermögensvorteilen offen legen?


Antwort


Ja, die BLPK hat den Verhaltenskodex am 4. Mai 2000 unterzeichnet.



Frage 6
Wie wird dieser Verhaltenskodex respektive ein ordentliches Geschäftsgebaren durchgesetzt und wie wird die Einhaltung kontrolliert?


Antwort


Durch die Unterstellung unter den Kodex verpflichtet sich die Vorsorgeeinrichtung bzw. das vorsorgenahe Unternehmen, ihre gesetzliche Revisionsstelle zu beauftragen, die Einhaltung des Kodex anlässlich der ordentlichen jährlichen Revision zu überprüfen.



Frage 6.1
Dürfen Mitarbeiter der BLPK Eigengeschäfte tätigen?


Antwort


Den Mitarbeitenden der BLPK ist es nicht verboten, im Rahmen der geltenden Vorschriften eigene Anlagen zu tätigen.


Das Anlagereglement der BLPK lautet in diesem Punkt wie folgt:"Sämtliche Personen, welche in die Vermögensbewirtschaftung involviert sind, unterstehen der Pflicht zur Vertraulichkeit". Zudem sind diese Personen zur Einhaltung des Ehrenkodex "Verhaltenskodex berufliche Vorsorge" verpflichtet. Damit soll nicht nur den Bestimmungen von Art. 48f BVV2 "Interessenkonflikte und Vermögensvorteile"entsprochen, sondern ausserdem dokumentiert werden, dass die Vermögensanlagetätigkeit ausschliesslich den Interessen der Pensionskasse dient. Parallelanlagen sind verboten.



Frage 6.2
In welchem Umfang sind persönliche Vermögensvorteile erlaubt?


Antwort


Das Anlagereglement der BLPK lautet bezüglich Entgegennahme von Vermögensvorteilen wie folgt:


"Nach Art. 48 g BVV2 haben Personen und Institutionen, die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betraut sind, jährlich dem paritätischen Organ eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben. Nicht offenlegungspflichtig sind Bagatell- und übliche Gelegenheitsgeschenke. Mit einer Weisung hat die BLPK definiert, wann es sich um Bagatell- und üblichen Gelegenheitsgeschenke handelt.



Frage 6.3
Wie wird überprüft, ob die Offenlegungen richtig und vollständig sind?


Antwort


Die mit der Vermögensverwaltung der BLPK betrauten Personen haben die entsprechende Erklärung abgegeben. Zudem haben die Herren Hans Peter Simeon, Vorsitzender der Geschäftsleitung und Roland Weiss, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Anlagen, dem Präsidium des Verwaltungsrates ihre privaten finanziellen Verhältnisse im Detail offen gelegt.



Frage 7
Kam es bei der BLPK in der Vergangenheit schon zu Vorfällen, welche in der Finanzwelt als Parallelrunning,


Frontrunning, Laddering oder als Kickbacks bezeichnet werden? Wenn ja, wie wurde auf solche Vorkommnisse reagiert?


Antwort


Nein.



Frage 8
Erlitt die BLPK in den letzten Jahren Verluste, die auf ein gesetzeswidriges oder zumindest fragwürdiges Verhalten von angestellten PK-Managern resp. -Verwaltern zurückzuführen war? Wenn ja, wie hoch beliefen sich solche Verluste und wie reagierte die BLPK bzw. der Kanton in solchen Fällen?


Antwort


Die heutige Geschäftsleitung ist seit Sommer 2003 in diesen Funktionen im Amt. Es sind absolut keine Indizien für ein gesetzeswidriges oder zumindest fragwürdiges Anlageverhalten dieser Personen vorhanden.



Frage 9
Besteht im Falle der Basellandschaftlichen Pensionskasse aufgrund der im Zusammenhang mit der Swissfirst-Bank bekannt gewordenen Vorfälle und Vorgänge Handlungs- und Regelungsbedarf?


Antwort


Nein, es besteht kein Handlungsbedarf.


Der Anlagebereich wurde im Frühjahr 2006 dem Grundsatz des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses folgend, von einem externen Berater überprüft. Dessen Beurteilung des Anlageprozesses im heutigen Kontext fiel sehr positiv aus.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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