Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006

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2006-162 vom 13. Juni 2006
Vorlage: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 25. März 1996: Prämienverbilligung und Leistungsaufschub für säumige Versicherte. 2. Lesung
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom: 24. August 2006
- Behandlung im Parlament am: 7. September 2006 < 1. Lesung beendet >
- Beschluss des Landrats am 21. September 2006 < beschlossen (mit 4/5-Mehr) >



Nr. 1988

Gemäss Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer (CVP) haben sich seit der 1. Lesung keine Änderungen ergeben.



Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 6 keine Wortbegehren
§ 6a keine Wortbegehren
§ 6b keine Wortbegehren
§ 8 Abs. 1 und 2 keine Wortbegehren
§ 8 Abs. 3


Madeleine Göschke (Grüne) hat bereits in der 1. Lesung dargelegt, dass ihre Fraktion das Wort "Richtprämie" durch das Wort "Durchschnittsprämie" ersetzt haben möchte - analog zur ursprünglichen Regierungsvorlage; sie stellt hiermit erneut diesen Antrag.


Die 18- bis 25-Jährigen werden dadurch besser gestellt, und viele sind darauf angewiesen. Diese jungen Menschen kommen nicht alle, wie in der 1. Lesung behauptet worden ist, aus Familien, in denen die Eltern dafür aufkommen können; vielmehr sind es sehr häufig Jugendliche aus Familien, die knapp rechnen müssen.


Daher ist Madeleine Göschke dem Regierungsrat sehr dankbar, dass er die grosszügigere Variante gewählt hat, und bittet den Landrat, den Antrag zu unterstützen.


Die SP unterstütze den Antrag mit der gleichen Begründung wie in der 1. Lesung, gibt Eric Nussbaumer namens seiner Fraktion bekannt.


Es ist nicht einsehbar, warum der Landrat ein weiteres Kriterium geschaffen hat, um an der Prämienverbilligung schrauben zu können - vielmehr wäre der Ansatz der Regierung, bei Kindern die Durchschnittsprämie anzuwenden, ein intelligenter gewesen.


Wenn die Regierung diesen Antrag nicht verteidigen will, so möchte sie wenigstens darlegen, wie sie die Jahresrichtprämie für Kinder und Jugendliche festlegen möchte.


Legt sie diese, wie sie es in der Vergangenheit zugunsten der Kinder und Jugendlichen getan hat, sehr nahe bei der Durchschnittsprämie fest, so käme es zwar fast auf das gleiche heraus.


Damit aber politisch nicht an zwei Elementen geschraubt werden muss, wäre es sinnvoller gewesen, wenn bei Kindern und Jugendlichen die kantonale Durchschnittsprämie gewählt worden wäre.


Für die SVP-Fraktion habe sich seit der 1. Lesung nichts wesentlich Neues ergeben, gibt Thomas de Courten bekannt. Fakten und Argumente sind immer noch die gleichen, ebenso ist der Frontenverlauf noch immer der gleiche. Die Fraktion lehnt den Antrag deshalb weiterhin ab.


Judith van der Merwe (FDP) teilt mit, dass auch ihre Fraktion den Antrag weiterhin ablehnt, und zwar mit den gleichen Argumenten wie in der 1. Lesung.


Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer (CVP) legt dar, warum die kantonale Jahresrichtprämie in der Kommission eine kleine Mehrheit gefunden hat:


Baselland beabsichtigt, mit den Prämienverbilligungen für junge Erwachsene weiter zu gehen als der Bund. Art. 65 Abs. 1 bis des geänderten Krankenversicherungsgesetzes (KVG) schreibt nämlich vor, dass die Kantone die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens 50% verbilligen. Der Regierungsrat strebt eine einfache Handhabung an und verbilligt mit dieser Vorlage die Prämien aller junger Erwachsener, welche ein steuerbares Einkommen unter 25'000 Franken haben, um 50%, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern für ihre studierenden Söhne und Töchter voll aufkommen oder nicht. Der Kommission ist aufgezeigt worden, dass eine vollständige Ausklammerung letztgenannter Personen, die es vielleicht nicht unbedingt nötig hätten, äusserst aufwendig wäre, da auch die Steuerdaten der Eltern eingesehen werden müssten. Ein zusätzlicher Aufwand wäre zu erwarten bei all jenen, deren Eltern ausserhalb des Kantons wohnen. Berechnungen haben ergeben, dass die Ermittlung der Anspruchsberechtigung aufgrund der Steuerdaten etwa drei zusätzliche Stellen nötig machen würde.


Für Rita Bachmann ging es um eine Gewichtung der verschiedenen Überlegungen. So bewegt sich der Richtwert, der bekanntlich 20% unter der Durchschnittsprämie liegen muss, vermutlich im unteren Prämienbereich, aber es ist durchaus möglich, die Versicherung zu wechseln; gerade junge Leute haben diesbezüglich keine Probleme.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erklärt, die Regierung könne mit beiden Varianten leben. Im ursprünglichen Antrag der Regierung war von einer Durchschnittsprämie die Rede gewesen - die Kommission hat dies geändert, wobei der Unterschied nicht gewaltig ist. Für Familien mit Kindern bleibt der Minimalanspruch fast gleich hoch, unabhängig davon, ob die Richt- oder die Durchschnittsprämie Anwendung findet. So beträgt der Mindestanspruch bei der Kinderrichtprämie heute 450 Franken und bei der Durchschnittsprämie 456 Franken.


Einen grösseren Unterschied gibt es bei den jungen Erwachsenen; dort sinkt der Mindestanspruch von der Hälfte der Durchschnittsprämie von 1440 Franken auf die Hälfte der Richtprämie von 930 Franken. Die Regierung hat nicht im Sinn, an ihrer grundsätzlichen Politik etwas zu ändern.


Keine weiteren Wortbegehren.


Die Landratspräsidentin erläutert nochmals Madeleine Göschkes Antrag zu § 8 Abs. 3. Demnach ist der Wortlaut des Absatzes wie folgt zu ändern: ändern: "Für anspruchsberechtigte Kinder sowie anspruchsberechtigte junge Erwachsene bis 25 Jahre wird mindestens 50% der entsprechenden kantonalen Durchschnittsprämie ausgerichtet."


://: Mit 44 : 38 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt der Landrat diesen Antrag ab.


§ 8a keine Wortbegehren
§ 8 a Abs. 1 keine Wortbegehren
§ 9 Abs. 1 keine Wortbegehren
§ 11b keine Wortbegehren
§ 12a keine Wortbegehren
§ 13 Abs. 1 Satz 2 keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Es gibt keine Rückkommensanträge.


://: Der Landrat stimmt der Gesetzesänderung (Vorlage 2006/162) mit 81 : 0 Stimmen zu. Damit ist das 4/5-Mehr erreicht; es gibt keine Volksabstimmung.


Gesetzestext



Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil der Prämienverbilligung

Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
§ 1 keine Wortbegehren
§ 2 keine Wortbegehren
§ 3 keine Wortbegehren
§ 4 keine Wortbegehren


Es gibt keine Rückkommensanträge.


://: Der Landrat stimmt dem " Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung" mit 78 : 0 Stimmen zu.


Dekrettext



Übrige Kommissionsanträge (Punkte 3 bis 5 gemäss Kommissionsbericht, Seite 3)

Keine Wortbegehren.


://: Der Landrat folgt den Kommissionsanträgen und schreibt die folgenden Vorstösse stillschweigend als erfüllt ab:


2005/095 ; als Postulat überwiesene Motion von Madeleine Göschke vom 7. April 2005: Krankenkassenprämienverbilligung direkt an die Versicherungen


2004/271 ; als Postulat überwiesene Motion von Madeleine Göschke vom 28. Oktober 2004: Neuordnung der Krankenversicherungs-Prämienverbilligung zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen


2004/268 ; Postulat der SP-Fraktion vom 28. Oktober 2004 (modifiziert überwiesen): Anpassung der Richtprämien


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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