Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 2009

Nr. 1413

Laut Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) ist die Regierung bereit, die Motion entgegenzunehmen.


Marc Joset (SP) macht klar, dass die SP sowohl Motion als auch Postulat zum Thema ablehne.


Den Steuerfuss jährlich festzulegen, ist sinnvoll und ein gutes System. Im Dezember kennen die Gemeinden jeweils die Rechnung des vergangenen Jahres, die laufende Rechnung und das Budget, so dass dann der Moment gekommen ist, um den Steuerfuss festzusetzen. Bindet man sich zu lange, sei dies für eine Steuererhöhung - aber das ist mit diesem Vorstoss wahrscheinlich nicht gemeint - oder eine Steuersenkung - Steuerrabatt heisst ja eigentlich Steuersenkung, also ein kleiner Etikettenschwindel -, widerspricht dies der Tradition sowohl bei den Gemeinden als auch beim Kanton, den Steuerfuss zu verstetigen, d.h. ihn einige Jahre einigermassen gleich bleiben zu lassen und ihn dann zu korrigieren, wenn es unbedingt nötig ist. Ein ständiges Auf und Ab ist auch beim Bürger nicht sehr beliebt. Rabatt wird von der SP so oder so abgelehnt.


Isaac Reber (Grüne) hält namens der Grünen diesen Vorstoss für gut und sinnvoll. Es geht um nichts anderes als den Gemeinden mehr Kompetenzen und grösseren Handlungsspielraum zu geben, was eigentlich vernünftig ist.


Was ein wenig zu bedauern ist, ist, dass der umgekehrte Fall nicht berücksichtigt worden ist. Auf der einen Seite kann ein befristeter Rabatt angezeigt sein, weil gewisse Steuereinnahmen vielleicht kurzfristig nicht benötigt werden, aber langfristig wieder getätigt werden können müssen. Auf der anderen Seite können aber kurzfristig grössere Ausgaben anfallen, so dass dann der Steuerfuss zu erhöhen, aber langfristig dennoch tief zu halten ist.


Die Grünen würden es begrüssen, wenn der Auftrag so überwiesen werden könnte, dass eine befristete Steuerfussänderung in beide Richtungen möglich wird. Vielleicht kann die Motionärin ihren Vorstoss in dieser Hinsicht präziser erläutern oder ergänzen.


Rita Bachmann (CVP) verweist auf § 47 Abs. 1 Ziff. 6 des Gemeindegesetzes, gemäss welcher es ganz eindeutig Sache der Gemeinde, bzw. der Gemeindeversammlung sei, den Steuerfuss festzusetzen. Dies ist mit jedem Budgetbeschluss aufs Neue möglich.


Ihre Fraktion hat Verständnis und Sympathien für das Anliegen und würde es unterstützen, weil in einer Gemeinde ein Antrag für eine befristete Reduktion des Steuerfusses gestellt werden können soll und eine Steuererhöhung bekanntlich sehr schwer und nur mit sehr guten Argumenten durchsetzbar ist. Wahrscheinlich ist aber im Vorstoss tatsächlich auch der Fall einer befristeten Steuererhöhung vorzusehen, um auch dieses Mittel besser und einfacher einsetzen zu können.


Jürg Degen (SP) fragt die Motionärin Petra Schmidt, ob ihr Vorstoss mit einem Rabatt für drei oder vier Jahre zur Folge habe, dass künftig die jährliche Festlegung des Steuerfusses durch die Gemeindeversammlung wegfalle.


Petra Schmidt (FDP) antwortet zunächst Isaac Reber und Rita Bachmann, dass für sie sehr wohl auch der Fall einer befristeten Steuererhöhung denkbar sei, wobei sie für ihren Vorstoss aufgrund eines aktuellen Falles eigentlich von einem Steuerrabatt ausgegangen sei.


Die Grundidee war und ist, eine Lösung zu einem Rabatt für eine kurze, beschränkte Zeit zu finden. Denn es gibt in den Gemeinden immer wieder Situationen, in denen man aufgrund der Finanzplanung sieht, dass kurzfristig eine solche Reduktion möglich wäre. Gerade in einer Krise, wie wir sie jetzt erlebt haben, könnte man zudem die privaten Haushalte mit einem solchen Rabatt fördern.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) führt aus, dass die Variante Steuerrabatt überprüft worden sei - dagegen gebe es keinen Einwand. Ein befristeter Steuerzuschlag hingegen soll noch mit einem Postulat geprüft und noch nicht über die Motion verbindlich geregelt werden: Eine konkrete Aussage zu einer solchen Variante ist derzeit nicht möglich. Auch wenn kein Problem diesbezüglich erkennbar ist, ist die Meinung der Experten noch einzuholen.


Mirjam Würth (SP) ist nicht so richtig klar, wieso ein Steuerrabatt eingeführt werden solle, wenn doch jährlich der Steuerfuss festgelegt und angepasst werden könne.


Agathe Schuler (CVP) kann sich sehr gut vorstellen, dass es Gemeinden in guten finanziellen Umständen gebe, die deswegen zwar gerne Steuern senken würden, die aber auch wissen, dass ein tiefer Steuerfuss vielleicht nur kurzfristig verkraftbar ist und spätere Steuererhöhungen nur sehr schwer durchsetzbar sind. Die vorgeschlagene Lösung würde Steuerrabatte für die kurze Frist von einem Jahr und die anschliessende Rückkehr zum alten, höheren Steuerfuss ermöglichen. Natürlich müssen dennoch jedes Jahr die Steuerfüsse von den Gemeinden beschlossen werden.


Petra Schmidt (FDP) bestätigt die Aussagen von Agathe Schuler, wobei hinzuzufügen sei, dass der vorgeschlagene Rabatt auch Sicherheit verleihe. Denn dieser führt zur Einsicht, dass für eine kurze Zeit von ein bis zwei Jahren eine Reduktion möglich ist, dass es aber anschliessend wieder zu einem Anstieg kommen muss. Damit können auch die Wünsche jener zurückgewiesen werden, die so oder so nur tiefe Steuern wünschen. Auch kann den Gemeinderäten mit diesem Mittel viel geholfen werden, wenn von Anfang an für alle klar ist, dass nach Ablauf der vereinbarten Frist wieder der höhere, normale Steuerfuss gilt.


Elisabeth Schneider (CVP) findet den Vorstoss sehr gut und begrüsst auch, dass damit die Gemeinden handlungsfähiger bleiben. Sie hält aber die überjährige Befristung für problematisch, denn der Steuerfuss wird in der Tat jedes Jahr festgelegt. Wird entsprechend dieser Steuerrabatt von der jeweiligen Gemeindeversammlung für eine bestimmte Periode beschlossen?


Es ist durch die Regierung noch zu klären, wie dies koordiniert werden soll. Sie selbst würde eher einen jährlichen Rabatt vorsehen.


Ihre Fraktion spricht sich für Überweisung der Motion aus.


Petra Schmidt (FDP) reisst das Wort und das Mikrofon an sich, so dass der vor ihr sitzende Dieter Schenk ihr dieses nun hinhalten muss [Heiterkeit], mit der Bemerkung: «Auch das Lämpchen funktioniert schon seit längerer Zeit nicht mehr.»


Sie stellt klar, dass sie die Motion nicht anpassen, an der nächsten Sitzung aber ein entsprechendes Postulat zur Frage des befristeten Steuerzuschlags nachreichen will.


Klaus Kirchmayr (Grüne) schlägt vor, die Motion in der vorliegenden Form zu überweisen und gleichzeitig von der Regierung prüfen zu lassen, ob die Variante befristeter Steuerzuschlag in den Vorstoss integriert werden könne. Sollte dies nicht möglich sein, kann der entsprechende Antrag in die regierungsrätliche Vorlage eingebaut werden.


Daniel Münger (SP) erinnert daran, dass eine Motion einzureichen sei, wenn man etwas ändern wolle, und ein Postulat einzubringen sei, sofern nur ein Sachverhalt überprüft und darüber berichtet werden solle. Nun hat es der Rat mit einer Motion zu tun, welche es abzulehnen gilt.


Georges Thüring (SVP) spricht sich namens der SVP für Überweisung der Motion in der vorliegenden Form aus.


://: Der Landrat überweist mit 49:20 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Motion 2009/006. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



Back to Top