Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2000

Nr. 681


14 2000/113


Motion von Dieter Völlmin vom 18. Mai 2000: Einführung einer proportionalen Ertragssteuer für juristische Personen


Peter Brunner gibt bekannt, der Regierungsrat sei bereit, diese Motion entgegenzunehmen.


Bruno Steiger stellt fest, einmal mehr setze sich Dieter Völlmin für Steuersenkungen für juristische Personen ein. Natürliche Personen würden auch progressiv besteuert, weshalb er eine proportionale Besteuerung für Unternehmen nicht einsieht. Es gehe nicht an, bezüglich Steuergeschenken immer nur die Wirtschaft zu berücksichtigen, während natürliche Personen stark belastet sind. Die Schweizer Demokraten können einer Überweisung dieser Motion nicht zustimmen.


Alfred Zimmermann erklärt sich ausnahmsweise mit den Schweizer Demokraten einverstanden. Die Grünen müssten zuerst von den Vorteilen dieser Vorlage, welche einen Steuerausfall mit sich bringt, überzeugt werden, denn man betrachte den Vorschlag als Ungleichbehandlung gegenüber den natürlichen Personen.


Dieter Völlmin dankt dem Regierungsrat für seine Bereitschaft, die Motion entgegenzunehmen. Er bittet die Kritiker seiner Motion darum, den Text seines Vorschlags genau zu lesen. Er wolle überhaupt keine Steuergeschenke oder Änderungen des Steuerertrags erreichen, sondern nur einen Systemwechsel, welcher vom Bund schon längst und völlig unbestritten vollzogen wurde. Eine proportionale Steuer für juristische Personen sei sinnvoller als eine progressive und könne nicht mit derjenigen für natürliche Personen verglichen werden.


Mit dem heutigen Steuersystem werden grosse Unternehmen mit viel Eigenkapital relativ mild besteuert, kleine Unternehmen hingegen stärker. Wenn KMU und Risikobereitschaft gefördert werden sollen, müssten also diejenigen Personen unterstützt werden, welche mit relativ wenig Kapital ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen. Diese über das Steuergesetz zu bestrafen steht einer sinnvollen Wirtschaftspolitik entgegen. Sein Vorstoss ziele darauf ab, diese Situation zu ändern. Auf keinen Fall gehe es darum, die Besteuerung von juristischen Personen generell herunterzusetzen.


Daniela Schneeberger spricht sich seitens der FDP für die Überweisung der Motion aus. Eine renditeabhängige, progressive Ertragsbesteuerung treffe vor allem die erfolgreichen, innovativen und leistungsfähigen KMU, genau jene Unternehmen also, welche zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und somit zur Sicherstellung eines nachhaltigen Steuersubstrats für unseren Kanton wesentlich beitragen. Kleinere Unternehmen werden gegenüber etablierten und grossen Unternehmen benachteiligt, da sie auf die Erwirtschaftung eines höheren Gewinns im Verhältnis zum eingesetzten Kapital angewiesen sind. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird somit sicherlich verletzt. Mit der heutigen Tarifgestaltung werden überdurchschnittliche Leistungen durch überhöhte Steueransätze bestraft, was nicht unbedingt zur Leistungssteigerung motiviere. Eine Verschiebung des Steuerdomizils in ein wirtschaftlich freundlicheres Umfeld können sich nur die grossen Firmen leisten, KMU hingegen seien grösstenteils an ihren Standort gebunden und auch damit verbunden.


Die Steuerbelastung stellt einen der wesentlichsten Standortfaktoren im interkantonalen Vergleich dar, weshalb sowohl der Bund als auch eine Vielzahl der Kantone einen proportionalen Ertragssteuersatz eingeführt haben. Da unser Kanton den höchsten Steuersatz der Nordwestschweiz aufweise, sei es sicher angezeigt, mit den anderen Kantonen und dem umliegenden Ausland steuerlich Schritt zu halten, damit das Baselbiet als Wohn- und Wirtschaftsstandort nicht ins Hintertreffen gerät. Mit der Steuerharmonisierung muss nach Ansicht der FDP auch eine Entlastung der kleineren und mittleren Unternehmen stattfinden.


Elsbeth Schmied informiert, auch die SP unterstütze diese Motion klar.


Das Gleiche gilt laut Eugen Tanner für die CVP/EVP.


Alfred Zimmermann fragt nach, ob mit der Motion tatsächlich keine Steuersenkung erreicht werden solle, die Ausgestaltung also ertragsneutral sei.


Adrian Ballmer weist die Kritiker auf ein Missverständnis hin, denn eine Steuersenkung im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion stehe nicht zur Diskussion. Der Kanton Basel-Landschaft kenne bei der Ertragssteuer im Falle von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften einen renditeabhängigen, progressiven Steuertarif mit einem Ertragssteuersatz zwischen 6,5 und 20 Prozent. Es geht hier um das Verhältnis zwischen dem steuerbaren Reingewinn und dem einbezahlten Kapital inklusive die offenen und als Gewinn versteuerten Reserven. Dieses System ist mit den Steuern einer natürlichen Person überhaupt nicht vergleichbar. Ein renditeabhängiger Steuertarif nach der Ertragsintensität war noch vor rund fünfzehn Jahren in den meisten Kantonen für juristische Personen üblich, jedoch setzte sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durch, dass juristische Personen proportional entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden sollten.


Der bisherige Steuertarif benachteiligt sowohl KMU im Allgemeinen als auch junge Unternehmen im Besonderen, weil diese ein erhöhtes unternehmerisches Risiko eingehen sowie eine höhere Rendite erwirtschaften müssen, als die etablierten Unternehmungen. Eine höhere Rendite bewirkt jedoch mehr Steuern, weshalb dem bisherigen Steuertarif vorgeworfen wird, er sei nicht wettbewerbsneutral und behindere die Innovation und die Investitionsbereitschaft von Unternehmungen.


Die Einführungen eines proportionalen Tarifs sei im Baselbiet schon bei der Steuergesetzgebung 1990 geprüft worden. Man war dieser Idee nicht abgeneigt, wollte aber abwarten, ob der Bund eine derartige Regelung einführe. Die Gemeindesteuer für juristische Personen ist bereits heute eine proportionale Steuer. Bei der Reform der Unternehmensbesteuerung führte der Bund 1997 einen proportionalen Tarif von 8,5 Prozent ein, weshalb der Regierungsrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage im Kanton Basel-Landschaft als richtig betrachtet.


Grundsätzlich soll die Einführung einer proportionalen Ertragssteuer ertragsneutral sein, über allfällige Korrekturen bei juristischen Personen könne allenfalls in Zukunft diskutiert werden. Er bitten den Landrat, der Überweisung der Motion zuzustimmen.


Bruno Steiger befürchtet nach wie vor, die Motion sei der erste Schritt zu Steuersenkungen für die Wirtschaft.


Dieter Völlmin betont, die Frage der Höhe der Steuerbelastung sei in dieser Motion bewusst ausgeklammert, weil dies zwei separate Themen seien.


Adrian Ballmer stellt ebenfalls klar, für ihn seien die Einführung der proportionalen Ertragssteuern und Steuersenkungen zwei unabhängige Fragen. Der Umbau in ein wettbewerbfreundlicheres Steuersystem werde den Druck auf eine Steuerreduktion sogar eher verkleinern.


://: Der Landrat überweist die Motion 2000/113 grossmehrheitlich.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 682

15 2000/114


Motion der SVP-Fraktion vom 18. Mai 2000: Unabhängige Finanz- und Projektkontrolle


Adrian Ballmer begründet die Ablehnung der Motion durch den Regierungsrat. Die SVP-Fraktion kritisiere mit dem Neuen Rechnungswesen sowie dem Personal- und Lohninformationssystem zwei Informatikprojekte und verlange einen Vorschlag für eine verbesserte Unabhängigkeit und Wirkung der Kontrollorgane in den Bereichen Finanz- und Projektkontrolle. Wichtig sei grundsätzlich die Unterscheidung zwischen Revision und Controlling bzw. Projektmanagement. Auch wenn die Revision präventive Wirkung erzielen soll, schaut diese primär zurück und muss unabhängig von der Führung handeln können. Controlling und Projektmanagement hingegen sind Führungsaufgaben, welche Gegenwart und Zukunft gestalten und gerade nicht unabhängig von der Führung sind, sondern diese unterstützen.


Das Projekt Neues Rechnungswesen sei zeitlich im Verzug, der bewilligte Projektkredit hingegen werde nach heutiger Erkenntnis nicht überzogen. Gründe für die heutigen Probleme liegen einerseits in den Schwächen der Software und andererseits in unterschätzten Schwierigkeiten bei der Dezentralisierung der Buchführung. Dies führte auch dazu, dass die flächendeckende Einführung der Betriebsrechnung ausgesetzt werden musste, dies nicht zuletzt auf Intervention der Finanzkontrolle. Zwischenzeitlich sei die Buchführung, wie dem Abschlussbericht der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 1999 zu entnehmen ist, weitgehend korrekt und verlässlich. Das EDV-System sei stabil und mit dem Umbau des Rechnungswesens auf eine moderne Client-Server-Architektur werde die Betriebsrechnung wieder angeboten und die Datenmigration aus der alten Betriebsbuchhaltung auf die Neue gewährleistet. Die Einführung wird für alle Direktionen bis Ende 2001 abgeschlossen sein. Selbstverständlich werde aber das Rechnungswesen nach Bedarf und Möglichkeit immer weiter optimiert.


Zum Projekt Espresso (Personaladministration PIAS und Lohnadministration LIAS) bemerkt Adrian Ballmer, der Teil Personaladministration sei flächendeckend produktiv, ausgenommen die EKD. Mit der Lohnrevision werde auch der Teil Lohnadministration plangemäss per Januar 2001 in Produktion gehen. Ein Nachtragskredit sei notwendig geworden, weil der Bedarf für den externen Support im ursprünglichen Projektbudget unterschätzt wurde. Damit sind also nicht die Kosten zu hoch, sondern das Budget zu tief. Als Finanzdirektor sei er sehr daran interessiert, dass bei der Budgetierung nicht zu grosse Reserven eingebaut werden, da so kein Druck auf die Effizienz ausgeübt würde. Aus diesem Grund nehme er auch eher einmal eine Kostenüberschreitung in Kauf.


Projekte seien defintionsgemäss komplexe Vorhaben und daher auch mit Problemen behangen. Der Kanton müsse bezüglich Projektmanagement inklusive Projektplanung und Projektcontrolling künftig vermehrt Anstrengungen unternehmen. Der Einbezug der Finanzkontrolle ins Projektmanagement tangiert jedoch die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle, so dass diese nur soweit als notwendig einbezogen werden soll, beispielsweise bezüglich Input für die Anforderungen ans Rechnungswesen. Selbstverständlich soll die Finanzkontrolle im Nachhinein Projektkostenabrechnungen überprüfen, da dies einer eigentlichen Revisionsaufgabe entspricht. Daneben werden immer auch projektbegleitende Revisionen vorgenommen. Externe Projektcontroller werden gezielt und je nach Bedarf beigezogen, um beispielsweise Projektsteuerungsausschüsse zu unterstützen. Daneben gehört der interne Projektcontroller dem Projektteam an.


Die Finanzkontrolle ist gemäss § 38 des Finanzhaushaltsgesetzes fachlich selbständig und unabhängig. Der Finanz- und Kirchendirektion ist sie nur administrativ beigeordnet. Der Vorsteher der Finanzkontrolle wird gemäss § 39 des Finanzhaushaltsgesetzes vom Landrat auf Vorschlag der Finanzkommission gewählt. Der Vorsteher der Finanzkontrolle nimmt immer an den Sitzungen der Finanzkommission teil. Auch nach Auffassung der Finanzkontrolle habe sich eine Beibehaltung der Einheitsrevision als kostengünstig und effizient bewährt.


Strukturell liegen also keine Probleme vor. Eher akademischer Natur seien Fragestellungen bezüglich der Unabhängigkeit im Bereich Budget, Personaleinstellungen und Entlöhnung der Finanzkontrolle. Wirklich entscheidend für die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle hingegen sei die Persönlichkeit der Vorsteherin oder des Vorstehers, wobei Adrian Ballmer nicht bezweifelt, dass mit Roland Winkler die richtige Person diese Stellung innehabe.


Zusammenfassend hält Adrian Ballmer die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle für eine Stärke des Kantons, generell verbessert werden muss über die ganze Verwaltung hinweg das Controlling und das Projektmanagement, und zwar mittels geeigneter Führungsinstrumente und Schulung.


Helen Wegmüller dankt Adrian Ballmer für seine Ausführungen. Aufgrund von Schwierigkeiten und der starken Verzögerung der FIBU habe der Regierungsrat 1999 beschlossen, die Einführung der BEBU vorübergehend auszustellen. Wie aber soll WoV ohne BEBU umgesetzt und entsprechende Leistungsaufträge erstellt werden? Auf eine Zusatzfrage zu ihrer Interpellation an der letzten Landratssitzung habe Adrian Ballmer gestanden, es gebe kein integriertes Konzept Verwaltungsinformationssystem der drei Verwaltungsbereiche Raum, Personen und Finanzen. Ein integriertes Konzept für diese drei Verwaltungsbereich sei jedoch notwendig, um die Schnittstellen zwischen den drei Bereichen zu definieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Datenaustausch nicht funktionieren könnte oder Mehrspurigkeiten entstehen, da in allen drei Bereichen unabhängig voneinander die gleichen Datenbestände geführt werden.


Vor rund sechs Jahren wurde seitens der Finanzkontrolle letztmals eine Schwerpunktkontrolle beim Amt für Informatik durchgeführt. Seither habe die Finanzkontrolle keine Informatikrevisionen mehr ausgeführt, jedoch wurden Prüfungen durch einen Informatikrevisor mit CISA-Ausbildung vorgenommen. Wie kann der Landrat respektive die Finanzkommission die Informatikprojekte ohne entsprechenden Revisionsbericht kontrollieren? Die Finanzkommission sei bei der Überprüfung grosser Informatikprojekte selbstverständlich überfordert, weshalb der Einbezug von Spezialisten geprüft werden sollte. Die erwähnten Schwachstellen wären von einer unabhängigen Finanz- und Projektkontrolle schon längst angemahnt worden. Sie bittet daher den Landrat, ihre Motion zu unterstützen.


Roland Laube nimmt aus der Sicht eines Landrates, welcher in den letzten Jahren intensiv mit der Finanzkontrolle zusammenarbeitete, zur Motion Stellung und unterstützt in erster Linie Adrian Ballmers Aussagen. Die SP-Fraktion habe sich einstimmig gegen die Motion ausgesprochen, welche ihres Erachtens teilweise als rufschädigend bezeichnet werden könne, da sie mehr oder weniger ausdrücklich und gegen jede Realität suggeriert, die Finanzkontrolle sei nicht unabhängig, sie könne keine Berichte direkt an den Landrat erstatten und es fehle ihr die nötige Sachkompetenz.


Da Helen Wegmüller ihre Motion nicht zurückziehen will, wiederholt er, die Finanzkontrolle sei fachlich völlig unabhängig. Der Vorsteher werde durch den Landrat gewählt, und letzterer könne jederzeit via Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission oder andere Kommissionen direkte Berichterstattungen verlangen. Im Übrigen liefere die Finanzkontrolle seit langem ihre Berichte an die diversen Kommissionen ohne spezielle Aufforderung ab. Aus obgenannten Gründen lehnt die SP diese völlig unverständliche Motion einstimmig ab.


Juliana Nufer erklärt, auch die FDP-Fraktion lehne die Motion ab. Als Neumitglied der Finanzkommission habe sie anfänglich auch ein ungutes Gefühl gehabt, nachdem sie sich aber informiert habe, könne sie nun sowohl dem neuen Regierungsrat als auch der Finanzkontrolle volles Vertrauen entgegen bringen.


Adrian Ballmer betont, die Probleme lägen eher beim Projektmanagement auf der Führungsebene als im Bereich der Revision, seiner Meinung nach eine der Stärken unseres Kantons. Die Motion trage daher keinesfalls zur Lösung irgendwelcher Probleme in unserem Kanton bei.


://: Der Landrat spricht sich gegen eine Überweisung der Motion 2000/114 aus.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 683

Begründung der Budgetanträge


2000/180/1 Budgetantrag von Karl Rudin vom 2. November 2000: Erhöhung des Budgetpostens 341.00 Finanzausgleich an Gemeinden um Fr. 2'303'000.--


2000/180/2 Budgetantrag von Paul Rohrbach vom 2. November 2000: Konto 506.5 Maschinen und Apparate, Reduktion um 2 Mio. Franken auf 6'725'800.-- Franken


2000/180/3 Budgetantrag von Paul Rohrbach vom 2. November 2000: Konto 501.2 Neu- und Ausbau Kantonsstrassen, Reduktion um 6 Mio. Franken auf 60'600'000.-- Franken


2000/180/4 Budgetantrag von Alfred Zimmermann vom 2. November 2000: 501.20 Neu- und Ausbau Kantonsstrassen. Der Betrag von Fr. 66.6 Millionen ist um 11.5 Millionen zu kürzen


2000/180/5 Budgetantrag von Paul Rohrbach vom 2. November 2000: Konto 501.3 Hochleistungsstrassen, Reduktion um 2 Mio. Franken auf 8'460'000.-- Franken


2000/180/6 Budgetantrag der SVP-Fraktion vom 2. November 2000: Konto 2355.365.60, Erhöhung um Fr. 605'000.-- auf Fr. 3'915'000.-


2000/180/7 Budgetantrag der Grünen-Fraktion vom 2. November 2000: Erhöhung der Position 2355.365.60. Beiträge an landwirtschaftliche Produzenten/Organisationen um Fr. 605'000.-- auf Fr. 3'915'000.--


2000/180/8 Budgetantrag von Bruno Steiger vom 2. November 2000: 2400, Direktionssekretariat JPMD, Konto 431.90 betreffend "Übrige Gebühren für Amtshandlungen"


2000/180/9 Budgetantrag von Karl Rudin vom 2. November 2000: Erhöhung des Budgetpostens 2503 "Projekte im Schulsektor" um Fr. 260'000.--


2000/180/10 Budgetantrag von Urs Wüthrich vom 2. November 2000: Ein sichtbares Zeichen setzen - Investitionsbeitrag an die Universität Basel


2000/180/11 Budgetantrag von Esther Aeschlimann vom 2. November 2000: Konto 2552.365.50, Beitrag in der Höhe von Fr. 2'000.-- an die Schweizerische Stiftung Pro Menta Sana


Zu allen 11 Budgetanträgen keine Wortbegehren.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Ende der Sitzung: 16.50 Uhr


Die nächste Landratssitzung findet statt am 16. November 2000



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