Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 2009

Nr. 1408

Karl Willimann (SVP) beantragt Diskussion.


://: Diskussion wird bewilligt.


Karl Willimann (SVP) erklärt, dass die Antworten die SVP-Fraktion nicht befriedigten. Konzis beantwortet wurde nur Frage 3. Die Antworten auf die Fragen 1 und 2 sind nebulös und ausweichend. Der Autor hätte dafür einen verwaltungsinternen «Prix Brouillard» verdient. [Heiterkeit]


So heisst es, eine doppelte Versicherung des gleichen Lohnsubstrats sei ausgeschlossen; aber danach hat die SVP-Fraktion auch gar nicht gefragt. Sie wollte wissen, ob die obersten BLKB-Kader zweierlei Pensionskassenbeiträge erhielten. Dies ist tatsächlich der Fall, also ist die Antwort «Nein» auf Frage 1 irreführend. Das angeführte Beispiel mit einem Fixlohn von CHF 65'000 ist geradezu rührend.


Da ist wohl eine Null vergessen gegangen, liegt doch der Fixlohn des höheren Kaders bei CHF 300'000 bis 7000'000.


Auch in der Antwort auf Frage 2 wird mit blumigen Worten verschwiegen, worum es eigentlich geht: nämlich um die Gewinnbeteiligung bzw. Boni. Rund 50 Personen kommen in den Genuss solcher Boni. Sie via Pensionskasse abzusichern, ist bei einer Staatsbank ziemlich fragwürdig. Einerseits trägt die Staatsgarantie letztlich der Steuerzahler, und andererseits ist der Schutz des Status eines Bankbeamten bei einer staatlichen wesentlich besser als bei einer privaten Bank.


Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, diese Bel-Etage-Versicherung bei der Kantonalbank solle überprüft werden. Sie ist nicht wirklich notwendig für die an sich gute Führung der Bank.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) meint, die SVP-Fraktion müsse sich eigentlich freuen über die in der Antwort aufgezeigte Trennung. Diese zeigt nämlich auf, dass es Fälle gibt, in denen das Leistungsprimat schlicht nicht taugt.


Die Kantonalbank hat ein Honorierungssystem mit fixen und mit variablen Teilen. Je höher die Position ist, desto grösser ist der Anteil des variablen, leistungs- und erfolgsabhängigen Teils. Dies führt zu einer gewissen Volatilität der Entschädigung. Das Leistungsprimat ist einfach nicht gemacht für eine solche volatile Honorierung: Es kommt zu administrativen Problemen, genau gleich wie auch bei Musiklehrkräften mit schwankenden Pensen, wenn auch natürlich auf einem anderen Niveau.


Der fixe Lohnanteil wird daher mit Leistungsprimat versichert, der variable mit Beitragsprimat; nichts wird doppelt versichert. Man bekommt nur so viel Rente, wie es den tatsächlichen Einzahlungen entspricht.


Die vorliegende Antwort ist richtig und korrekt und sollte eigentlich nicht missverstanden werden können.


://: Damit ist die Interpellation 2009/173 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Back to Top