Protokoll der Landratssitzung vom 19. Juni 2003
Protokoll der Landratssitzung vom 19. Juni 2003 |
9 2003/132
Berichte des Regierungsrates vom 3. Juni 2003 und der Finanzkommission vom 12. Juni 2003: Jahresbericht 2002 der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Der Finanzkommissionspräsident Roland Plattner erklärt, der Beschluss der Finanzkommission, dem Landrat den Antrag auf Genehmigung von Jahresbericht und Rechnung 2002 der BLPK zu unterbreiten, sei nach vertiefter und kontroverser Erörterung des Geschäfts einstimmig erfolgt.
Die Finanzkommission stellt sich damit hinter den von der Regierung gestellten Antrag und sieht von einer parlamentarischen Intervention Richtung Kassensanierung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Insbesondere die vertrauensbildenden Ausführungen der Vertreter der Pensionskasse, welche in schwieriger Zeit mit grosser Kompetenz, ebensolchem Engagement und umsichtig die Geschäftsleitung innehaben, waren für die Beurteilung des Status der Kasse durch die Finanzkommission von erheblicher Bedeutung.
Die Erörterungen der Finanzkommission haben - anknüpfend an den letztjährigen Bericht - bekanntermassen in einem Umfeld stattgefunden, in welchem die öffentlichen Pensionskassen von Bund, Kantonen und ausgegliederten öffentlichen Institutionen aufgrund ihrer finanziellen Situation mit erheblicher Unterdeckung stark im Brennpunkt stehen.
Im Berichtsjahr 2002 sind für die BLPK folgende Aspekte hervorzuheben:
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In einem - durch die geopolitische Lage verstärkt - ausgesprochen schlechten Anlagejahr hat ein Verlust aus den Finanzanlagen von CHF 345.3 Mio resultiert.
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Der Cash Flow im Versicherungsbereich mit CHF 42.9 Mio sowie der Immobilienbereich mit CHF 37.1 Mio haben positiv abgeschlossen.
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Die Schwankungsreserve konnte um CHF 120 Mio reduziert werden.
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Das notwendige Vorsorgekapital ist um CHF 195.2 Mio angewachsen.
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Der Deckungsgrad beträgt per 31.12.02 80.1% bzw. 73.2% bei separat ausgewiesener Deckungslücke. Zum Vergleich: den 80.1% sind gegenüberzustellen im
Kt. AG 78% Kt. BS 72% Kt. SO 72% |
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Die Finanzkommission hat sich einlässlich mit der Frage der Bedeutung des fehlenden Deckungskapitals bzw. der bestehenden Unterdeckung auseinander gesetzt. Sie hat dabei kurz dargestellt folgende Überlegungen angestellt:
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Seitens der Finanzkontrolle wurde die Jahresrechnung 2002 nur mit einem Vorbehalt in Bezug auf die aus der Staatsgarantie resultierenden Verbindlichkeiten der bestehenden Deckungslücke im Betrag von CHF 1.17 Mia zur Genehmigung empfohlen. Der Landrat hat soeben anlässlich der Genehmigung der Staatsrechnung von diesem Vorbehalt Kenntnis genommen.
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Aufgrund der faktischen Staatsgarantie für die Pensionskasse und der aktuellen Unterdeckung sind die mit der Jahresrechnung ausgewiesenen Zahlen mit Vorbehalt zu lesen; dies auch unter der geringen Wahrscheinlichkeit einer abrupten Nachschusspflicht.
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Verschiedene Kantone aber auch der Bund sind derzeit intensiv damit beschäftigt, die Situation ihrer Pensionskassen zu analysieren und nötigenfalls korri gierende Massnahmen einzuleiten resp. zu vollziehen.
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Aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. der Materialien zu den Pensionskassestatuten bedeutet ein Deckungsgrad < 75%, dass eine Kassensanierung einzuleiten ist.
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Der Deckungsgrad der BLPK nach bisheriger Lesart unterschreitet im Jahre 2002 mit 73.2% diesen Grenzwert.
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Unter Einbezug der Schwankungsreserve beträgt der Deckungsgrad allerdings 80.1%.
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Die Finanzkommission vermag sich der Sichtweise der Regierung und der BLPK anzuschliessen, dass der zweitgenannte und gemäss den einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen ermittelte Wert für den Zustand der Kasse zu Grunde gelegt werden kann und somit die Voraussetzungen für eine zwingende Sanierung nicht gegeben sind.
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Im Ergebnis ist die Finanzkommission zur Überzeugung gelangt, dass der Jahresbericht gemäss regierungsrätlichem Antrag genehmigt werden kann.
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Allerdings bleibt unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass der eingeschlagene Weg mit Konsequenz und Umsicht weitergeführt wird und die positiven Erwartungen in Bezug auf die äusseren Rahmen- und Randbedingungen auf den Finanzmärkten in Erfüllung gehen. Davon kann zwar aufgrund historischer Erfahrungen in Bezug auf die Zyklische Eigenschaft der Konjunkturentwicklung ausgegangen werden, eine Garantie dafür besteht hingegen nicht.
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Mit dem Antrag auf Genehmigung verbunden geht ein grosser Dank an alle mit der Kassenführung beschäftigten Mitarbeitenden der Pensionskasse, insbesondere an die Mitglieder der Geschäftsleitung, die in der gegenwärtigen Situation mit unermüdlichem Engagement die Geschicke der Kasse leiten.
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Konkret bedeute dies, dass wenn sämtliche bestehenden Ansprüche von der Pensionskasse ausbezahlt werden müssten, rund 30% fehlen würden.
Interessanterweise sorge dies Tatsache aber erst für Aufregung, seit das Aktienstrohfeuer die Deckungslücke kurzfristig in die Nähe einer Volldeckung katapultiert habe.
Inzwischen habe sich, nicht nur im Kanton Basel-Landschaft, die Einsicht durchgesetzt, dass Hochrisikoanlagen keine Grundlage für eine langfristige, zuverlässige Sicherung der Altersvorsorge sind.
Für die SP-Fraktion stehen zur Beurteilung der Jahresrechnung der BLPK drei Fragen im Zentrum:
1.
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Nehmen die Verantwortlichen der BLPK ihren Dauerauftrag, die Leistungen der Pensionskasse für die Zukunft zu sichern, ernst?
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2.
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Sind die strukturell und organisatorisch notwendigen Massnahmen, die sicherstellen, dass Risiken abschätzbar und verantwortbar bleiben, damit künftige substanzielle Abstürze vermieden werden können, in die Wege geleitet?
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3.
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Steckt die Kasse in einem strukturellen Abwärtstrend in Richtung Krise oder kann sie sich in einem schwierigen Umfeld bei klarem Optimierungsbedarf behaupten?
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Die Fragen eins und zwei können mit Ja, die dritte hingegen muss mit Nein beantwortet werden.
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Liest man die beiden letzten Kommissionsberichte der Finanzkommission, machen diese deutlich, dass eine intensive und seriöse Begleitung der BLPK durch das Parlament dringend nötig ist.
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Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass Handlungsanweisungen der Politik auf der Basis überlegtem und nicht überstürztem Handeln erforderlich sind.
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Nach den schlechten Erfahrungen mit der Anlagepolitik benötige man auf dem Weg zur Zukunftssicherung eine klare Richtung, ein kontinuierliches Marschtempo anstelle von grossen Sprüngen und einem Zick-Zack-Kurs.
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Abschliessend erinnere er daran, dass für die SP-Fraktion die BLPK nicht nur aus einer Deckungslücke bestehe. Eine gute Pensionskasse mit hohen Leistungsstandards für alle sei für den Kanton Baselland ein wichtiges personalpolitisches Instrument. Weil zudem Rentenleistungen zum grossen Teil direkt in den Konsum fliessen, leistet die Pensionskasse einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage und damit zur Stützung der Konjunktur.
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Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt den Anträge der Finanzkommission zu.
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Daniela Schneeberger
stellt einleitend fest, die BLPK weise für das Jahr 2002 kein gutes Resultat aus.
Trotzdem warne die FDP-Fraktion vor übertriebener Dramatik. Handlungsbedarf sei zwar zweifelsohne gegeben, dieser dürfe jedoch nicht in Aktionismus und unüberlegte Hektik ausarten.
Die nüchterne Feststellung, die BLPK liege damit im Trend der restlichen Pensionskassen sowie die schlechte Wirtschaftslage relativiere das Ganze.
Die finanzielle Situation der Kasse sowie der Deckungsgrad blieben im 1. Semester 2003 stabil, was für die Zukunft hoffen lässt.
Die Unterdeckung hat sich in den letzten Jahren als ernstes Problem der Pensionskasse erwiesen. Ein Deckungsgrad von rund 80% inkl. Schwankungsreserve vermag auf lange Sicht nicht zu befriedigen und muss im Interesse des Kantons und der Versicherten verbessert werden.
Es dürfe jedoch nicht übersehen werden, dass der Kanton Baselland im nordwestschweizerischen Quervergleich noch gut dastehe (AG 78%, BS 72%, SO 72%).
Positiv zu werten sei ausserdem die Tatsache, dass die BLPK bereits verschiedene wichtige Zeichen gesetzt habe, welche sich auf die Zukunft positiv auswirken werden.
Dazu gehören u.a. die personelle Neustrukturierung, die Erweiterung der Geschäftsleitung, die Entwicklung einer zeitgemässen Anlagestrategie, die Auslagerung der Anlagepolitik in professionelle Hände sowie die Zusammenfassung aller Immobilienbelange in eine separate Firma.
Die Statutenrevision bildet zudem ein weiteres wichtiges Signal zur Stärkung des Vertrauens in die Pensionskasse.
Die Sanierung dürfe zwar nicht auf die lange Bank geschoben werden, dabei seien aber alle Involvierten, sowohl die Arbeitgeber und -nehmer als auch die Leistungsbezüger gefordert.
Eine Sanierung allein auf Kosten des Staates sei für die FDP-Fraktion undenkbar.
Ueber der ganzen Diskussion dürfe auch nicht ausser acht gelassen werden, dass im Gegensatz zur privatwirtschaftlich betriebenen Kasse der Fortbestand der kantonalen Pensionskassen grundsätzlich nicht gefährdet ist.
Nachdem die Kassenleitung und der Regierungsrat bereits diverse Massnahmen eingeleitet haben und über die Einschränkung künftiger Risiken und die Optimierung der Anlagen diskutieren, erklärt sich die FDP damit einverstanden, dass heute kein formeller Auftrag für ein Sanierungskonzept erteilt wird.
Die weitere Entwicklung müsse jedoch im Auge behalten werden. Dabei vertraue man darauf, dass Regierungsrat Adrian Ballmer in seiner Funktion als Finanzdirektor und Mitglied des Verwaltungsrates der BLPK die Entwicklung überwachte und rechtzeitig reagiere, sollten zusätzliche Vorkehren nötig werden.
Die FDP-Fraktion schliesst sich den Ueberlegungen der Finanzkommission an und beantragt Zustimmung zur Rechnung der BLPK. Gleichzeitig dankt sie dem Verwaltungsrat sowie der neuen Geschäftleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren grossen Einsatz.
Zum Schluss bedankt sich Daniela Schneeberger namens der FDP-Fraktion und der Mitglieder der Finanzkommission auch beim scheidenden Finanzkommissionspräsidenten Roland Plattner für die gute Zusammenarbeit.
Urs Baumann
bemerkt vorab, auch die CVP/EVP-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Wie bereits mehrfach erwähnt, könne die aktuelle Deckungslücke nicht mit der des Vorjahres verglichen werden, da die Schwankungsreserve damals nicht aufgerechnet wurde.
Er sei insofern beruhigt, als sämtliche VorrednerInnen den Begriff " Sanierung" erwähnt haben, offenbar sei demnach auch für die übrigen Fraktionen ein Sanierungsbedarf gegeben.
Obwohl sich die BLPK bewusst sei, dass die Schwankungsreserve einer Rückstellung entspreche - daher sei sie auch auf der Passivseite verbucht - schlage sie diese zur Reduktion der Deckungslücke dieser zu. Damit umgehe sie die 75%-Hürde, die einen Handlungsbedarf auslösen würden.
Dass Massnahmen ergriffen werden müssen, sei wohl für alle unbestritten. Die nachfolgende Motion der CVP ziele in dieselbe Richtung.
Das Problem dürfe nicht auf die lange Bank geschoben und die Lösung der nächsten Generation überlassen werden.
Er erinnere an die Rechnungsdebatte vergangenen Herbst. Damals wurde hervorgehoben, die Sanierung der BLPK erfolge aus eigener Kraft; da sich die Aktienperformence wieder auf dem alten Stand einpendeln werden......
Man nehme positiv zur Kenntnis, dass eine Analyse gemacht werde und hoffe, dass das Resultat dann auch offen gelegt werde.
Abschliessend dankt auch Urs Baumann Roland Plattner für seine kompetente und engagierte Arbeit als Präsident der Finanzkommission.
Hildy Haas
hält es für ein schwieriges Unterfangen, im aktuell schwachen wirtschaftlichen Umfeld die erforderliche Rendite zu erwirtschaften.
Eine Kennzahl dabei sei der Deckungsgrad. Die Deckungslücke, die vom Kanton notfalls zu schliessen sei, erinnere sie an eine versteckte Zeitbombe.
Die Zahl habe auch bei der SVP Diskussionsstoff geliefert.
Auch aus Sicht des Kantons sei eine Eventualverpflichtung von über 1 Mia CHF keine Kleinigkeit, auch wenn man davon ausgehen könne, dass der Notfall kaum je eintrete.
Sowohl die Geschäftsleitung als auch der Finanzdirektor als Mitglied des Verwaltungsrates müssten Ueberlegungen zur Sanierung der Kasse anstellen.
Die SVP nimmt die Anstrengungen der BLPK zur Kenntnis und genehmigt die Rechnung. Falls die geplanten Massnahmen jedoch zu wenig greifen, müssten - wie im Kommissionsbericht erwähnt - einschneidendere Massnahmen ergriffen werden.
Heinz Mattmüller
merkt an, dass aus seinen Reihen vor Jahren bereits zwei Vorstösse hinsichtlich der Anlagestrategie der Basellandschaftlichen Pensionskasse eingereicht und im Landrat behandelt worden sind. Damals wurden Anlagen in ganz speziellen Sektoren hinterfragt und kritisiert. Der damalige Geschäftsführer der BLPK qualifizierte aber diese Kritik sozusagen als unnötig ab und auch die Regierung war der Meinung, es sei alles auf dem bestem Wege.
In der Zwischenzeit mussten aber nicht nur die Verantwortlichen der Pensionskasse, sondern auch sehr viele andere Anleger konstatieren, dass die Misere im Börsengeschäft in den letzten zwei Jahren sogar Anlagen betrifft, bei denen man es in diesem Ausmass nie für möglich gehalten hätte. Insofern kann der BLPK im jetzigen Moment kein Vorwurf gemacht werden. Was die Deckungslücke anbelangt, so kann festgestellt werden, dass diese eigentlich nur theoretisch ein Stück weit besteht und dass es darüber verschiedene Ansichten gibt, wie diese berechnet werden soll. Ausserdem zeigt der Vergleich mit anderen Kassen, dass unser Kanton gar nicht so schlecht da steht.
Wichtig ist für die Schweizer Demokraten aber die Feststellung, dass die Staatskasse in absehbarer Zeit nicht finanziell wird in die Bresche springen müssen. Man ist auch überzeugt, dass die BLPK zusammen mit der Regierung die nötigen Konsequenzen ziehen und ein Desaster vermeiden wird. Unter diesen Gesichtspunkt können sich die Schweizer Demokraten dem Antrag der Finanzkommission anschliessen, d.h. den Jahresbericht genehmigen und der Vorlage zustimmen.
Isaac Reber
gibt vorweg bekannt, dass sich die Grüne Fraktion dem Antrag der FIK anschliesst. Man findet weniger die aktuelle Unterdeckung bedenklich, weil sich diese teilweise aus der aktuellen Situation erklären lässt. Hingegen gibt die chronische Unterdeckung viel mehr zu denken. Fragwürdig scheint zudem ein Neubau der BLPK. Daniela Schneeberger habe es zuvor erwähnt. Die Immobilienverwaltung - und damit ein Teil der Aufgaben - wurde ausgelagert, so auch die Vermögensverwaltung. Vor diesem Hintergrund fragt man sich, ob gerade zum jetzigen Zeitpunkt ein Neubau der BLPK notwendig ist. Man hofft, dies sei gut überlegt und wird sich diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Dölf Brodbeck
meint, die Veränderungen der letzten zwei Jahre seien sicher als dramatisch einzustufen. Ein nur kurzfristiges Denken bei einer Pensionskasse käme einer Scheuklappenpolitik gleich. Bei einem Rückblick auf die längerfristige Kassenentwicklung und wenn man die einfache (Durchschnittszahlen-)Rechnung mache, so komme man auf einen durchschnittlichen Deckungsgrad von ca. 83%, abgesehen von der Volatilität. Er erinnert daran, dass in den 94er Statuten noch festgehalten war, dass die Verwaltungskommission eine Statutenrevision insbesondere dann einleiten muss, wenn der Deckungsgrad eine Schwelle von 75% unterschreitet. Er möchte auch betonen, dass der Landrat 1997 bei der Statutenrevision der Schaffung eines Verwaltungsrats sowie eines Geschäfts- und Organisationsreglements zugestimmt und die Kompetenz, welche damals in den Statuten so festgehalten war, ausdrücklich in die Hand des Verwaltungsrates übergeben hat. Diese Frage habe etwas mit Vertrauen zu tun.
In der Regierungsvorlage auf Seite 2 steht nun der Satz, dass noch Ende der 80er Jahre und zu Beginn der 90er Jahre im Landrat mit Überzeugung die Ansicht vertreten wurde, es genüge ein Deckungsgrad von 60% und es sei volkswirtschaftlich wenig sinnvoll, für die Volldeckung zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe zu binden. Was hier als Überzeugung steht, das war für ihn damals die ganz klare Absicht, die Kassenleistungen, welche ohnehin schon gut sind, noch weiter auszubauen, ohne dabei die Finanzierungsbasis zu verbreitern, ja diese gar zu verschmälern. Dabei erwähnt er das Stichwort Volksinitiative. Er möchte auch sagen, dass der Landrat damals eine klare Haltung einnahm und diesen "Raubzügen" grossmehrheitlich begegnet ist.
Zur Frage des Handlungsbedarfs: Es gibt nicht nur exogene Faktoren, welche man nun zu fokussieren scheint. Er zitiert aus einem Gutachten von Professor B. Romer, welcher sich u.a. zum Deckungsgrad und zur Staatsgarantie äusserte: "Die Problematik ist vielmehr in der Dynamik begründet. Statisch gesehen, d.h. unter Annahme seit Versicherungsbeginn fest bleibender Löhne, Renten und Beiträge ergäbe sich selten eine Bilanzlücke. Es sind vielmehr die später notwendigen Nachversicherungen in Folge Teuerungsausgleich auf Löhnen und Renten, Reallohnerhöhungen, die auf die Versicherung durchschlagen sowie durch individuelle Karriere, die ungenügend finanziert werden. Je stärker diese Dynamik im Vergleich zu den Ausgangsgrössen der Statik desto schwieriger wird die Situation. Im Sinne eines erweiterten Verursacherprinzips müssen diejenigen , welche erhöhte Leistungen zusprechen, auch dafür sorgen, dass ebendiese Leistungen rechtzeitig finanziert und nicht einfach späteren Generationen als Altlast überbunden werden
."
Dölf Brodbeck sagt klar, dass Handlungsbedarf besteht. Hingegen sei weder überstürztes Handeln noch Panikmache angebracht, wenn man an den langfristigen Entwicklungshorizont dieser Kasse denkt. Er möchte den Landrat auffordern, nicht nur Zweifel und ein gewisses Misstrauen sondern auch Vertrauen zu kommunizieren. Auch der Landrat trägt in dieser Sache politische Verantwortung und man sollte sehen, dass er hinter dieser Kasse steht und sie bei der Zielerreichung unterstützt.
Urs Baumann
findet, man dürfe nicht bagatellisieren, sondern müsse auch bei einem Rückblick vor allem die Verhältnisse im Auge behalten. Im Jahr 1978 gab es eine Deckungslücke von rund Fr. 170 Mio., bezogen auf einen Staatshaushalt von Fr. 670 Mio., was ca. knappe 30% ergibt. Heute beträgt der Staatshaushalt Fr. 2,4 Mia. und die Deckungslücke Fr. 1,2 Mia., was 50% ergibt. Anders gesagt ist die Deckungslücke rund 6 bis 7 mal so hoch und der Staatshaushalt 3 mal so hoch.
Urs Baumann ist überzeugt, dass sich die Betroffenen in Anbetracht der zur Zeit laufenden Diskussionen auf Bundesebene und auch bei den anderen staatlichen Pensionskassen der Ernsthaftigkeit der Lage durchaus bewusst sind und auch darüber, dass Handlungsbedarf besteht.
Zweimal musste er hier im Saal den Begriff "überstürztes Handeln" hören. Niemand verlange dies aber. Auch er sage einzig, dass jetzt gehandelt und konkrete Massnahmen ergriffen werden müssen, welche langfristig realisiert werden können. Zudem höre man immer, die Fr. 1,2 Mia. betreffen die ganze Pensionskasse, und es gebe noch weitere 250 Arbeitgeber; davon habe aber lediglich ein einziger eine entsprechende Rückstellung gebildet. Mit den andern Arbeitgebern wurde noch nie darüber geredet, wie sie beispielsweise im Falle eines (notwendig werdenden) Beitrages die Deckungslücke finanzieren sollten. Ihm selbst ist keine einzige Gemeinde bekannt, welche sich bisher in der Rechnungslegung darüber Gedanken gemacht hätte.
Eva Chappuis
möchte wissen, welcher Anteil der Deckungslücke der insgesamt Fr. 1, 17 Mia. von der Versicherung her tatsächlich auf den Kanton und seine Mitarbeitenden entfällt und wie viel auf die anderen der BLPK angeschlossenen Arbeitgebenden und deren Mitarbeitende. Sie möchte wissen, ob der Regierungsbank oder der Pensionskasse diesbezüglich genaue Zahlen vorliegen. Diese Zahlen wären ihrer Ansicht nach eine wichtige Grundlage für Vereinbarungen (primäres Handlungsfeld) mit den übrigen Arbeitgebern über eine allfällige Verpflichtung zur Übernahme ihrer eigenen Deckungslücke - sofern dies technisch machbar ist.
Regierungsrat
Adrian Ballmer
schätzt es als jedenfalls sehr positiv ein, dass sich das Parlament, im Gegensatz zu früher, um die Pensionskasse kümmert. Man müsse nun mit Augenmass und Bodenhaftung reagieren.
Er hält es auf keinen Fall für notwendig, die Mitarbeitenden unnötig zu verunsichern. Die Regierung bagatellisiert nichts, will aber auch nichts aufbauschen. Die BLPK hat gute bis sehr gute Leistungen und ihre Renten sind sicher, und dies sagt er - wahrscheinlich im Gegensatz zu Norbert Blüm - mit Überzeugung. Der Kanton Basellandschaft erhielt kürzlich ein
Triple A
bestätigt, obwohl bei Standard & Poor's ganz genau bekannt ist, dass dazu auch eine Pensionskasse gehört. Man ist sich dort der Ernsthaftigkeit der Lage bewusst, überbewertet dies aber in keiner Weise.
Die heutige Zeit sei schwierig, aber dies schlage sich nicht nur bei der Pensionskasse, sondern in vielen anderen Bereichen nieder, in welchen Geld angelegt wird. Die Verluste seien nicht die Folge einer falschen Anlagepolitik. Die Anlagepolitik wurde überprüft und es wurde bestätigt, dass sie so richtig und vernünftig ist und in keiner Weise riskant. Adrian Ballmer möchte hier nochmals ganz klar feststellen, dass die Verantwortlichen der Pensionskasse, sowohl der paritätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat als auch die Geschäftsleitung, sich ihrer Verantwortung mindestens so bewusst sind wie der Landrat und die Regierung. Es handle sich nicht um "irgendwelche Hasardeure", sondern um umsichtige und kompetente Personen, welche hervorragende Arbeit leisten, allen voran Hans-Peter Simeon, welchen Adrian Ballmer als sehr umsichtigen Finanzchef besonders schätzt. Allerdings, so setzt er hinzu, könne man weder auf den Dollarkurs noch auf die Börsenentwicklung Einfluss nehmen. Im Übrigen handle es sich bei den Verlusten zumeist um Buchverluste - und nicht um realisierte Verluste, welche bei hoffentlich wieder anziehenden Kursen verschwänden.
Zur Aussage, es müssten Massnahmen ergriffen werden: Man handle nicht erst jetzt. Bereits im letzten Bericht zum Jahresbericht wurde eine ganze Reihe von getroffenen und jetzt z. T. eingeleiteten oder bereits vollzogenen Massnahmen aufgelistet. Die Unternehmung ist folgedessen auf dem Weg dazu, noch in diesem Jahr eine Musterunternehmung zu werden, erklärt der Finanzdirektor. Es laufe zur Zeit ein Organisations-Entwicklungsprojekt, welches im Wesentlichen am 31. Juli abgeschlossen und bis Oktober 2003 umgesetzt sein wird. Die BLPK kann sich zeigen lassen und macht ihm Freude, das möchte er hier gesagt haben.
Die Diskussion um 100% findet Adrian Ballmer zudem "etwas pervers". Auch der Bund habe gemerkt, dass das BVG geändert werden muss und nicht zu jedem Zeitpunkt hundert Prozent Deckungsgrad vorgeschrieben werden kann. Denn dies führte dazu, dass Aktien zum schlechtesten Zeitpunkt abgestossen werden mussten, was die Konjunktur zusätzlich belastete. Man spiele ganz klar mit offenen Karten und er sei der letzte, der 'mauern' wolle. Es werden alle Zahlen offen gelegt, einschliesslich des Brutto- wie auch des Netto-Deckungsgrads.
Zu den von Urs Baumann mit 1978 verglichenen Zahlen sei im Übrigen zu bemerken, dass man damals noch gar nicht von Schwankungsreserven sprach. Die Definition sei absolut sachgerecht; es gebe keine Taschenspielertricks. Wolle man in Panik machen, dann solle man sich einmal überlegen, wie es mit dem Deckungsgrad der AHV aussieht.
Zu Eva Chappuis' Frage nach den Anteilen der einzelnen Arbeitgeber: Diese sind der Kasse bekannt. Der Finanzdirektor selbst weiss, dass der Kanton ca. 70% der Versicherten und der Aktiven in der Kasse hält; dies wäre auch der ungefähre Anteil, welcher auf den Kanton entfällt. Es sei daher auch vorgesehen, im Rahmen der Statutenrevision (Anschlussverträge) diese Angelegenheit mit den Gemeinden zu diskutieren und zu regeln. Die jetzigen Statuten verlangen bereits eine Ausfinanzierung im Falle des Austritts einer Gemeinde oder eines Arbeitgebers. Hingegen ist noch nicht geregelt, dass ein anderer Arbeitgeber zu Sanierungsmassnahmen verpflichtet werden kann, solange er der Kasse angehört.
Man müsse auch die Relationen ein wenig im Augen behalten. Der Anlagehorizont für den Einzelnen beträgt ca. 40 Jahre. Die Finanzmärkte spielen bei der Sicherung der Vorsorgeleistungen im Kapitaldeckungsverfahren eine zentrale Rolle. Eine Rente besteht zu rund einem Drittel aus den Beiträgen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und etwa zu zwei Drittel aus den Kapitalmarkterträgen. Selbstverständlich könne man nicht voraussehen, wie sich diese in den nächsten vierzig Jahre entwickeln. Es bestehe aber kein Grund zur Annahme, dass ein totaler Bruch mit der Vergangenheit eintritt. Allerdings müsste man selbstverständlich über die Bücher punkto Leistungen, falls das Wirtschaftswachstum stagnieren sollte.
Abschliessend bittet Adrian Ballmer, der Vorlage zuzustimmen. Bei einem positiven Entscheid sei die Regierung auch bereit, den nächsten Vorstoss als Postulat zu übernehmen und im Laufe des Herbstes, nach Abschluss der Situationsanalyse mit den Experten, einen Bericht vorzulegen.
://: Der Landrat genehmigt den Jahresbericht 2002 der Basellandschaftlichen Pensionskasse ohne Gegenstimme.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Nr. 2236
10 2003/080
Motion der CVP/EVP-Fraktion vom 27. März 2003: Vorlage eines neuen Finanzierungskonzeptes zwecks - mindestens teilweiser - Beseitigung der vorhandenen Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Ursula Jäggi-Baumann erklärt, dass der Regierungsrat bereit ist, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Regierungsrat Adrian Ballmer macht es kurz: Die Regierung beschloss nach inhaltlicher Diskussion, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, da es sich um ein klassisches Postulat handle. Man wolle im jetzigen Zeitpunkt keine Verpflichtung zur Sanierung, sondern als Erstes die Lagebeurteilung seriös und vollständig abschliessen, um anschliessend entscheiden zu können, ob und wenn ja, wie saniert werden muss.
Urs Baumann ist mit der CVP/EVP-Fraktion einverstanden mit der Umwandlung in ein Postulat. Er findet es ausserdem interessant, dass nun wieder der Begriff Sanierung verwendet wird, welchen er selbst in der Motion nirgends erwähnt hat. Auch er habe festgestellt, dass in der Verwaltung, bei der Pensionskasse "gute Leute am Werk sind". Man habe auch Vertrauen in deren Arbeit.
Die Umwandlung der Motion in ein Postulat ist im Landrat unbestritten.
://: Damit ist die Motion 2003/080 der CVP/EVP-Fraktion als Postulat überwiesen.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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