Protokoll der Landratssitzung vom 15. Oktober 2009

Nr. 1406

Elisabeth Schneider (CVP) beantragt Diskussion.


://: Diskussion wird bewilligt.


Elisabeth Schneider (CVP) dankt für die regierungsrätlichen Antworten, auch wenn diese sehr knapp ausgefallen sind. Das ist begreiflich, denn die wirklichen Antworten dürfte wohl die angekündigte Vorlage anfangs 2010 liefern.


Das Postulat 2003/080 der CVP/EVP-Fraktion «Vorlage eines neuen Finanzierungskonzeptes zwecks - mindestens teilweiser - Beseitigung der vorhandenen Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse» wurde im Juni 2003 überwiesen und ist seither bei der FKD pendent. Im Vorstoss ist nachlesbar, dass anlässlich der Debatten zu den BLPK-Jahresberichten von 1999, 2000 und 2001 sich «die meisten Landratsmitglieder dahingehend besänftigen» liessen, dass die vorhandene Deckungslücke «durch eine Neuausrichtung der Anlagestrategie langfristig mindestens teilweise beseitigt werden» könne. Die Unterdeckung ist also kein durch die Finanzkrise ausgelöstes, sondern ein altbekanntes strukturelles Problem. Warum tut man sich so schwer mit der Behandlung des erwähnten Vorstosses von 2003 und mit der Erarbeitung der angekündigten Vorlage? Die Problemkreise sind ebenso bekannt wie die möglichen Massnahmen.


Die Gemeinden wurden im Rahmen des Abschlusses 2008 aufgefordert, Rückstellungen bzw. Eventualverpflichtungen in ihren Jahresrechnungen auszuweisen. Damals sah die Börsenlage noch schlechter aus als heute. Wie beurteilt der Finanzdirektor die Situation jetzt im Bezug auf die Gemeinden, und wann können die Gemeinden mit Informationen des Kantons rechnen?


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) ist der Ansicht, die Antworten seien konzis - also knapp und auf den Punkt gebracht. Die Fragen, so wie sie gestellt worden sind, sind beantwortet. Ob das schäbig ist, mögen andere beurteilen.


Zu Frage 1 sei noch erklärend verdeutlicht, dass sich die Deckungsverschlechterung nicht auf die Finanzen des Kantons auswirkt. Im Anhang zur Bilanz verändern sich die Eventualverpflichtungen. Wenn die Kasse saniert werden sollte, wird der Mehraufwand der Erfolgsrechnung belastet werden. Wie stark, hängt vom Sanierungs-Zeitraum und -Rhythmus ab. Diese Frage wird in der kommenden Vorlage erörtert. In die abklärende Arbeitsgruppe werden die BLPK selber, die Personalverbände und die Gemeinden einbezogen. Ziel ist eine gewisse Opfersymmetrie im Rahmen einer über einen längeren Zeitraum vorzunehmenden sanften Sanierung. So kann auch der dritte Beitragszahler, nämlich der Finanzmarkt, seinen Beitrag leisten, was eine gewisse Zeit brauchen wird.


Die Unterdeckung wurde nicht erst durch die aktuelle Finanzkrise ausgelöst, sondern durch die Krise von 2000/2001. Kurz davor betrug der Deckungsgrad gerade rund 100 %.


Es handelt sich um eine sehr komplexe Materie, die für Leute, die sich nicht täglich mit Pensionskassenfragen befassen, nicht sehr transparent ist. Man muss sich sehr gut in die Thematik einarbeiten. Die beiden Berater der Pensionskasse und des Finanzdirektors sind nicht immer gleicher Meinung, und entsprechend ist die Darstellung für Nichtfachleute erst recht anspruchsvoll. Die Thematik umfasst nicht nur die Frage der strukturellen Unterfinanzierung, sondern auch die Frage des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Eine erste Version des Berichts der Arbeitsgruppe wird inzwischen überarbeitet.


Den Gemeinden hat der Kanton empfohlen, das Gleiche zu tun wie der Kanton selbst, nämlich etwa einen Drittel der die Gemeinden betreffenden Deckungslücke, wenn möglich, zurückzustellen. Sollte eine Rückstellung nicht gebraucht werden, kann sie später wieder aufgelöst werden. Einfach zu hoffen, dass die ganze Unterdeckung durch den dritten Beitragszahler ausgeglichen wird, wäre etwas gar vermessen.


://: Damit ist die Interpellation 2009/048 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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