Protokoll der Landratssitzung vom 12. März 2009

Nr. 1049

Landratspräsident Peter Holinger (SVP) erinnert daran, dass der Landrat am 15. Januar 2009 auf das Geschäft eintrat, die erste Lesung fand am 29. Januar 2009 statt. Zur heutigen zweiten Lesung liegt nun ein neuer Kommissionsbericht vor.


Kommissionspräsident Ivo Corvini (CVP) informiert, die Justiz- und Sicherheitskommission habe das vorliegende Geschäft nach der ersten Lesung noch einmal behandelt, dies gemäss dem Auftrag des Landrates. Dieser Auftrag beinhaltete folgende Punkte:


Den oben genannten Aufträgen kam die Kommission an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2009 nach und diskutierte vor allem die Leitung der Staatsanwaltschaft intensiv. Vom Grundsatz, dass die künftige Staatsanwaltschaft von einer Person, einer Ersten Staatsanwältin oder einem Ersten Staatsanwalt, geführt werden soll, wich die Kommission nicht ab. Damit wurde das gleiche Modell gewählt, wie es beispielsweise seit Jahren in Basel-Stadt besteht. Geändert wurde jedoch, dass neben dem Ersten Staatsanwalt bzw. der Ersten Staatsanwältin auch die Leitenden Staatsanwältinnen und -anwälte künftig vom Landrat gewählt werden sollen und nicht, wie in der ersten Fassung vorgesehen, vom Regierungsrat. Damit der Wahlakt aber nicht zu einem parteipolitischen "Gehacke" wird, habe man sich darauf geeinigt, dass die Wahl vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrates vorgenommen wird. § 10 Abs. 1 sieht auch vor, dass der Landrat an diesen Vorschlag gebunden ist.


Ivo Corvini bittet den Landrat, den Änderungen gemäss der Fassung vom 4. Februar 2009 zuzustimmen. Selbstverständlich dürfe nicht vergessen werden, dass auch über den Antrag 2 aus dem ursprünglichen Kommissionsbericht abgestimmt werden müsse.


* * * * *


Detailberatung EG StPO gemäss Fassung 2008/148a


Titel und Ingress keine Wortbegehren


A. keine Wortbegehren


§§ 1 und 2 keine Wortbegehren


B. keine Wortbegehren


§ 3 keine Wortbegehren


§ 4


Regula Meschberger (SP) ist sich im Klaren darüber, dass dieser Paragraph, welcher die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft regelt, bereits anlässlich der ersten Lesung intensiv diskutiert wurde. Eine Mehrheit des Landrates kam zum Schluss, die Aufsicht solle durch die Regierung ausgeübt werden. Trotzdem beantragt Regula Meschberger nun im Namen der SP-Fraktion erneut, die Aufsicht dem Kantonsgericht zu übergeben. § 4 Absatz 1 würde neu lauten:


1 Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft aus.


Was in den letzten Monaten in der Schweiz, aber auch in unserem Kanton, geschehen sei, zeige, dass es sich bei der Exekutive klar um eine politische Behörde handle, welche auch politische Inhalte vertreten muss. Die Möglichkeit einer politischen Einflussnahme auf die Strafverfolgung sei so durchaus vorhanden. Im Fall Tinner beim Bund sei diese Einflussnahme via Notrecht zwar sowieso möglich, trotzdem zeige sich an derartigen Beispielen, dass eine Einflussnahme via Strafverfolgung zuweilen vorkomme und diese die Unabhängigkeit unserer Justiz gefährde. Auch die Diskussionen über die Finanzmarktaufsicht auf Bundesebene machen offenkundig, wie heikel die Situation sei.


Als Beispiel aus unserem Kanton nennt Regula Meschberger die Alkohol-Testverkäufe. Hier erachtete es das Gericht als nicht zulässig, dass Bussen ausgesprochen werden. Trotzdem wolle die Regierung am bisherigen Vorgehen festhalten. Es sei verständlich, dass die Exekutive politischen Einfluss auf die Justiz ausübe, gleichzeitig sei es aber Aufgabe des Landrates, die Möglichkeiten zur Einflussnahme möglichst einzuschränken oder sogar zu verhindern.


Die Gefahr einer Einflussnahme durch das Kantonsgericht wäre um einiges geringer, da es sich beim Gericht nicht um eine politische Behörde handle. Für eine Aufsicht durch das Kantonsgericht spreche auch die Tatsache, dass die Statthalterämter heute bereits dem Kantonsgericht unterstellt sind. Diese Situation habe sich gut eingespielt und eine Rücktransferierung der Aufsicht in die Sicherheitsdirektion wäre bestimmt mit Kosten verbunden, auch wenn diese in der Vorlage nirgends beziffert seien.


Regula Meschberger bittet den Landrat noch einmal darum, die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft gemäss ihrem Antrag dem Kantonsgericht zu übertragen. Ein entsprechender Beschluss würde in der Folge weitere Änderungen bedingen.


Christine Gorrengourt (CVP) betont, der Landrat habe anlässlich der ersten Lesung zu dieser Frage einen demokratischen Entscheid gefällt, an welchem nun auch festgehalten werden soll. Ihre Fraktion erachtet die Unterstellung unter den Regierungsrat mit einer entsprechenden Fachkommission als die bessere Lösung.


Thomas de Courten (SVP) ist ebenfalls dagegen, die bereits während der ersten Lesung geführte Diskussion erneut aufzurollen, denn es liegen keine entscheidenden, neuen Argumente vor. Es sei nun an der SP, den Entscheid des Landrates zu akzeptieren und in der zweiten Lesung nur noch diejenigen Punkte zu diskutieren, welche allenfalls noch offen blieben. Die SVP-Fraktion bleibt bei ihrer klaren Haltung und lehnt den Antrag der SP ab.


Klaus Kirchmayr (Grüne) bezeichnet die Haltung der Grünen Partei als klar. Nach wie vor erscheinen ihr beide Lösungen als nicht optimal, da sowohl eine Unterstellung unter das Kantonsgericht als auch eine Unterstellung unter den Regierungsrat mit gravierenden Nachteilen verbunden wäre. Trotzdem verzichte man nun im Rahmen der heutigen Sitzung auf einen eigenen Antrag für eine Lösung mit Justizrat, obwohl sich derartige Lösungen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland je länger je mehr durchsetzen. Beispielsweise auch die FDP/die Liberalen fordere in ihrem Positionspapier einen derartigen Rat für die Schweiz.


Die Diskussionen anlässlich der vergangenen Sitzungen zeigten, dass es sich hier um ein sehr emotionales und polarisierendes Thema handle. Die Grünen hätten sich erhofft, mit dem Justizrat einen Mittelweg für eine vernünftige Lösung aufzuzeigen.


In der heutigen Abstimmung werden die Grünen den Antrag der SP-Fraktion klar unterstützen, denn die darin vorgeschlagene Lösung werde als deutlich besser und sicherlich kostengünstiger beurteilt. In der Tat liegen zwischenzeitlich auch neue Argumente vor. Das Verständnis der Regierung bezüglich Ausstandspflicht hat Klaus Kirchmayr in seiner Meinung überzeugt, dass eine Unterstellung unter das Kantonsgericht sinnvoller wäre. Er bittet daher den Landrat, den SP-Antrag zu unterstützen.


Daniele Ceccarelli (FDP) erinnert an das sehr knappe Abstimmungsresultat zu dieser Frage in der ersten Lesung (6 Stimmen Unterschied) und kann dem Landrat lediglich mitteilen, dass in der FDP-Fraktion für jede der drei Varianten (Staatsanwaltschaftsrat, Regierungsrat oder Kantonsgericht) sowohl gute als auch weniger gute Argumente ins Feld geführt wurden. Da die Meinungen diesbezüglich innerhalb der Fraktion stark auseinander gehen, wurde die Stimmfreigabe als sachgerechte Lösung erachtet.


Ruedi Brassel (SP) geht noch einmal auf die Aussage ein, es lägen keine neuen Argumente vor. Die Argumente seien in der Tat nicht neu, er hoffe jedoch, dass zwischenzeitlich aufgrund gewisser Ereignisse neue Einsichten gewachsen seien. Mit der Aufsicht der Regierung über die Staatsanwaltschaft bestehe ein Konfliktpotential, denn die Rollen, politische oder fachliche Entscheide treffen zu müssen und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft zu beaufsichtigen, können nicht nebeneinander bestehen. Ein gewisses Konfliktpotential bestünde auch bei einer Aufsicht durch das Kantonsgericht, die Konflikte im Verwaltungsalltag und im politischen Alltag wären jedoch weit geringer. Bevorzugen würde auch Ruedi Brassel ein Justizrat.


Das Beispiel der Alkoholtestkäufe und die Unbedarftheit, mit welcher die Sicherheitsdirektion diesbezüglich an die Öffentlichkeit gelangte, zeigt die grosse Problematik. Der Landrat soll daher die entsprechenden Konsequenzen ziehen und für eine Kantonsgerichtsunterstellung votieren.


Elisabeth Schneider (CVP) stellt fest, die hier vorgebrachten Überlegungen habe man sich bereits auf die Landratssitzung vor einem Monat hin gemacht. Ihr erscheine es, die SP-Fraktion könne den damals gefällten, demokratischen Entscheid nicht akzeptieren. Da die Mehrheitsverhältnisse heute nicht gross anders seien als bei der ersten Lesung, werde der heutige Entscheid auch gleich ausfallen. Sie hofft auf jeden Fall, der Landrat werde an seinem Entscheid festhalten.


Regula Meschberger (SP) wehrt sich, denn eine zweite Lesung sei gerade dazu da, auf Entscheide aus der ersten Lesung zurück zu kommen. Im Rahmen der zweiten Lesung Anträge zu stellen sei nicht undemokratisch. Wäre dies nicht mehr erwünscht, müssten die gesetzlichen Grundlagen geändert werden.


Ruedi Brassel (SP) ergänzt, die SP-Fraktion akzeptiere jede demokratische Entscheidung. Bevor aber das Stimmvolk über die heutige Vorlage befinden könne, müssen die Entscheide demokratisch ausgehandelt werden.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bittet den Landrat, dem vorliegenden Entwurf der StPO zuzustimmen und den Antrag der SP-Fraktion abzulehnen. Die Diskussion wurde im Rahmen der ersten Lesung bereits intensiv geführt und ein klarer Entscheid gefällt.


Mit der neuen StPO komme der neuen Staatsanwaltschaft auch eine andere Rolle zu. Sie sei viel stärker als bisher Partei im Strafverfahren und müsste daher bei einer Unterstellung unter das Kantonsgericht bei ihrem eigenen Vorgesetzten als Partei in einem Strafverfahren auftreten. Dies führe speziell dann zu Interessenkollisionen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Urteil ihrer Aufsichtsbehörde ans Bundesgericht weiterziehen müsste.


Zum Beispiel der Alkoholtestkäufe: Fachlich sei die Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht an Weisungen gebunden. Zudem wurde der gleiche Fall im Kanton St. Gallen zugunsten des Vorgehens der Regierung entschieden.


Würde die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft bei Annahme des Antrags an das Kantonsgericht wechseln, müsste die vorliegende Vorlage erneut an die Justiz- und Sicherheitskommission zurückgewiesen werden, da viele Folgeänderungen vorzunehmen wären. Im vorliegenden Fall bestehe aber ein gewisser zeitlicher Druck, denn das Gesetz müsse per 1. Januar 2011 umgesetzt sein. Bei weiteren Verzögerungen gelinge dies nicht. Sabine Pegoraro bittet daher, der Vorlage gemäss Antrag der Kommission zuzustimmen.


Ivo Corvini (CVP) möchte nicht mehr auf die verschiedenen Argumente für die unterschiedlichen Aufsichtsformen eingehen. Angesichts der Anwesenheit des SP-Kantonsgerichtspräsidents habe er mit dem vorliegenden Antrag der SP-Fraktion rechnen müssen.


Zur Aussage Regula Meschbergers, das Kantonsgericht beaufsichtige heute bereits die Statthalterämter: Dies sei korrekt, aber ebenfalls sei es heute so, dass die Staatsanwaltschaft dem Regierungsrat unterstehe. Zu beachten seien tatsächlich die mit einer neuerlichen Änderung der Aufsicht verbundenen zeitlichen Verzögerungen, denn das Bundesrecht schreibe eine Umsetzung bis zum Januar 2011 vor. Die heutige Vorlage habe eine Verfassungsänderung zur Folge, welche dem Stimmvolk zwingend zur Abstimmung unterbreitet werden müsse. Würde die Vorlage heute nicht verabschiedet, wäre eine Abstimmung vor den Sommerferien nicht mehr möglich, dies angesichts der riesigen Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung. Auch aus diesen Gründen soll der Entscheid des Landrates aus der ersten Lesung akzeptiert werden.


://: Der Änderungsantrag der SP-Fraktion, die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft beim Kantonsgericht anzusiedeln, wird mit 44:38 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


§ 5


Regula Meschberger (SP) macht auf eine bereits in der Kommission diskutierte Unstimmigkeit aufmerksam. Absätze 4 und 5 lauten:


4 Die Fachkommission führt im Auftrag des Regierungsrats oder von sich aus Inspektionen durch und berichtet dem Landrat über die Ergebnisse. (...)
5 Die Fachkommission berichtet dem Regierungsrat und der Justiz- und Sicherheitskommission des Landrates über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit (...).


Die Kommission erachtete es als sinnvoll, dass die Information der Fachkommission via Regierung an die Justiz- und Sicherheitskommission gelangt und von dort an den Landrat. Folgende Änderungen werden daher beantragt:


4 Die Fachkommission führt im Auftrag des Regierungsrats oder von sich aus Inspektionen durch und berichtet dem Landrat über die Ergebnisse . (...)
5 Die Fachkommission berichtet dem Regierungsrat und der Justiz- und Sicherheitskommission zuhanden des Landrates über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit (...).


Ivo Corvini (CVP) betont, hinter dieser redaktionellen Verbesserung stehe die gesamte Justiz- und Sicherheitskommission. Inhaltlich bedeute sie keine Änderung.


://: Dem oben stehenden Antrag stimmt der Landrat mit 82:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


§§ 6 - 10 keine Wortbegehren


§ 11


Christine Gorrengourt (CVP) stellt fest, Absatz 2 dieses Paragraphen lasse die Möglichkeit offen, dass auch Nichtjuristen und Nichtjuristinnen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen werden können. Bereits in der Kommission war diese Regelung umstritten. Laut CVP/EVP-Fraktion sollte ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin zumindest über eine juristische Grundausbildung verfügen, denn dies werde auch von den Anwälten und den Angeschuldigten verlangt. Um vor Gericht mit gleich langen Spiessen kämpfen zu können, soll ein gleicher Ausbildungsstandard gelten, dies sowohl bei der Vertretung des Angeklagten als auch bei den Anklägern des Staates. Christine Gorrengourt beantragt daher, § 11 Absatz 2 zu streichen. Gerne hätte sie dazu auch die Meinung der zuständigen Regierungsrätin gehört.


Ivo Corvini (CVP) merkt an, im Rahmen der ersten Lesung habe der Landrat diesen Punkt nicht diskutiert, stark diskutiert wurde er jedoch in der Kommission. Die Argumente für oder gegen Absatz 2 sehen wie folgt aus:


Diejenigen Kommissionsmitglieder, welche es befürworten, dass auch Nichtjuristinnen und Nichtjuristen Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte sein können, argumentieren, dass langjährige, erfahrene und kompetente Mitarbeitende der Statthalterämter die Möglichkeit haben sollten, den Status eines Staatsanwaltes zu erlangen, selbst wenn sie nicht über eine juristische Ausbildung verfügen. Von § 11 Absatz 2 wären nur Einzelne betroffen, er würde keinesfalls die Regel bedeuten. Die Problematik liege vor allem bei der juristischen Vertretung vor Gericht. Hier wurde ins Feld geführt, in vielen Fällen würde die Staatsanwaltschaft von einer Teilnahme an der Verhandlung ohnehin dispensiert.


Die Befürworter des heutigen Streichungsantrags, welche zwingend eine juristische Ausbildung verlangen, erachten den Gerichtsfall als zentral im Strafverfahren. Will der oder die Angeschuldigte sich vor Gericht vertreten, muss ein Anwalt dies tun, da Nicht-Anwälte vor Gericht nicht zugelassen sind, sofern eine Vertretung entgeltlich erfolgt. Aus Sicht des Staates sollte hier eine gewisse Waffengleichheit herrschen und zumindest ein juristisches Studium für einen Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin vorausgesetzt werden. In gewissen Kantonen sei sogar das Anwaltspatent für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgeschrieben. Vor Gericht gehe es oftmals um sämtliche Rechtsbereiche. Hier müsse auch ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin über das notwendige Fachwissen verfügen.


Ein Antrag auf Streichung von § 11 Absatz 2 wurde in der Justiz- und Sicherheitskommission mit 7:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.


Ivo Corvini selbst ist der Ansicht, Absatz 2 müsse unbedingt gestrichen werden. Beispielsweise Chirurgen in einem Kantonsspital müssen ebenfalls über ein Medizinstudium verfügen und selbst der beste Pfleger oder die beste Krankenschwester dürfe keine Operationen durchführen. Nicht anders sollte es bei der Vertretung des Staates vor Gericht sein. Genau zu diesem Thema befragte die Kommission mehrere Fachleute, welche in den allermeisten Fällen der Meinung waren, ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin müsse zumindest über eine juristische Ausbildung verfügen. Auch für den Ersten Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt sei dies selbstverständlich, in den meisten Fällen verfügten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sogar über ein Anwaltspatent.


In den umliegenden Kantonen wird im Kanton Solothurn das Anwaltspatent vorausgesetzt und in Basel-Stadt wird ein juristisches Studium verlangt. Auch in Basel-Landschaft wäre es sinnvoll, für eine derart wichtige Funktion zwingend die notwendige Ausbildung vorzuschreiben. Geschähe in einem Verfahren ein formaljuristischer Fehler und dieses müsste daher eingestellt werden, geriete der Kanton Basel-Landschaft in sehr negative Schlagzeilen. Um dies zu vermeiden, auch wenn Absatz 2 nur Ausnahmefälle beträfe, soll dieser ganz gestrichen werden und der Antrag der CVP/EVP daher unterstützt werden.


Daniele Ceccarelli (FDP) erscheint es wichtig, dass § 11 Absatz 2 tatsächlich nur Ausnahmefälle beträfe. Bei einem nicht unerheblichen Teil der Delikte, denjenigen im Wirtschaftsbereich, seien die Juristen regelmässig auch auf Ökonomen angewiesen. Diese wissen über Wirtschaftsdelikte meist besser Bescheid als Juristen und es sei keine Hexerei, den Sachverhalt nach der Analyse in einem bestimmten Delikt zu subsumieren. Zudem sei nicht vorgesehen, dass nichtjuristische Neulinge Staatsanwälte würden. Nichtjuristen müssen über eine gleichwertige, fachbezogene Ausbildung verfügen oder langjährig in der Strafverfolgung tätig gewesen sein. Mit der Streichung von Absatz 2 könnte das vorhandene Potential nicht genutzt werden und man würde sich selbst beschränken. Dies sei kontraproduktiv.


Verglichen mit dem Zivilprozessrecht sei das Strafprozessrecht zwar nicht gerade unkompliziert, durch einen prozessualen Lapsus verscherze man sich jedoch keine Rechte, wie dies im Zivilrecht zuweilen vorkomme. Ein erfahrener Mitarbeiter einer Strafverfolgungsbehörde könne die strafprozessualen Problemstellungen durchaus kennen, zudem könne er bei Fragen jederzeit Juristen in seinem Team konsultieren. Es sei also sachgerecht, Absatz 2 stehen zu lassen.


Dominik Straumann (SVP) spricht sich seitens der SVP-Fraktion gegen den Streichungsantrag aus. Ein Staatsanwalt habe nicht nur die Aufgabe, vor Gericht anzuklagen. Ihm kommen wichtige Funktionen im Ermittlungsbereich und auch Führungstätigkeiten zu. Diese beiden Anforderungen können auch von einem Nichtjuristen problemlos erfüllt werden, die rechtlichen Grundlagen seien lernbar. Es wäre schade, wenn beispielsweise heute als Untersuchungsbeamte oder Untersuchungsrichter tätige Personen an den Statthalterämtern nicht Staatsanwalt oder Staatsanwältin werden könnten. Es mache keinen Sinn, gewisse Regelungen enger als notwendig zu fassen. Die für die Einstellung von Staatsanwälten verantwortlichen Personen könnten auf jeden Fall feststellen, ob eine Person fähig sei, ein solches Amt auszuüben. Die SVP-Fraktion erachtet es aber als wichtig, dass Nichtjuristen und Nichtjuristinnen in der Staatsanwaltschaft Ausnahmen bleiben.


Regula Meschberger (SP) wird Christine Gorrengourts Streichungsantrag unterstützen. Bereits in der Kommission habe sie die entsprechende Meinung geäussert. Nach der Diskussion in der Kommission zeigte sie anfänglich ein gewisses Verständnis für Absatz 2, denn heute verfügen die Statthalterämter über ausgezeichnete Mitarbeitende, welche nicht über eine juristische Ausbildung verfügen. Diese Untersuchungsbeamten und -beamtinnen könnten durchaus in der Funktion eines Staatsanwalts oder einer Staatsanwältin eingesetzt werden. Heute erlasse der Landrat jedoch kein Gesetz für diese Personen, sondern eines, welches grundsätzlich gelten soll.


Die beklagte Partei werde von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten und beim Strafprozess handle es sich um ein juristisches Verfahren. Es müsse daher jemand mit juristischem Hintergrund die Anklage vertreten und entsprechen agieren und reagieren. Natürlich brauche es beispielsweise auch Wirtschaftsprüfer und andere Fachpersonen, um bestimmte Fälle zu bearbeiten. Die juristische Vertretung vor Gericht hingegen müsse durch eine entsprechend ausgebildete Person vorgenommen werden, weshalb Regula Meschberger den Landrat darum bittet, dem Streichungsantrag zuzustimmen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) informiert, in der Grünen Partei seien zu diesem Thema beide Meinungen vertreten. Es gelte insbesondere, die folgenden Argumente zu berücksichtigen: Das Argument der "Waffengleichheit", indem beide Parteien durch studierte Juristen vor dem Richter vertreten werden, habe eine gewisse Berechtigung. Klaus Kirchmayr ist andererseits der Ansicht, dass gerade für komplexe Wirtschaftsdelikte gute Wirtschaftleute in der Strafverfolgung nötig sind. Für den Kanton werde es sehr schwer, auf dem Arbeitsmarkt gute Wirtschaftsprüfer für den Bereich der Strafverfolgung zu finden, wenn sich diese auf lange Frist mit subalternen Funktionen begnügen müssen. Falls ein erfahrener Wirtschaftsprüfer das Placet der Regierung findet, erscheint es Klaus Kirchmayr gerechtfertigt, eine Ausnahme bezüglich der rechtswissenschaftlichen Ausbildung zu erlauben. Er selbst werde den Streichungsantrag daher ablehnen.


Ivo Corvini (CVP) bezweifelt nicht, dass Nichtjuristen in der Strafverfolgung benötigt werden. Auch kann sowohl eine Untersuchung als auch die Ausarbeitung einer Anklageschrift von Nichtjuristen vorgenommen werden, denn juristische Fragen können im Team geklärt werden. Die Problematik liege in der Vertretung vor Gericht. Gerade im Strafprozess gelte noch immer sehr ausgeprägt das Unmittelbarkeitsprinzip. Vor Gericht gebe es keine Teamarbeit und ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin sei auf sich selbst angewiesen. Aus eigener Erfahrung weiss Ivo Corvini, dass während der Verhandlung oftmals überraschende Anträge gestellt werden, welche entscheidend sein können und auf welche man reagieren müsse.


Weiter schreibt die neue Strafprozessordnung vor, dass die Staatsanwaltschaft bei Anträgen ab einem Jahr Freiheitsstrafe anwesend sein müsse. Bisher konnte sich die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen dispensieren lassen. Dies ist ein weiteres Argument für die Streichung von Absatz 2.


Daniele Ceccarelli (FDP) merkt an, es seien auch nicht alle Richter Juristen. Über das Laienrichtertum könne man geteilter Meinung sein, dadurch entstehe allenfalls eine gewisse Volksnähe der Entscheide. Wenn Laien urteilen dürfen, sollte ein versierter Ermittler in Ausnahmefällen auch die Anklage vertreten können. Er bittet darum, den Streichungsantrag abzulehnen.


Ivo Corvini (CVP) stellt klar, dass Friedensrichter oft Laienrichter seien. Bereits in der ersten Instanz sind Laienrichter jedoch die Ausnahme und am Kantonsgericht findet man keine Laien mehr.


Dominik Straumann (SVP) erinnert noch einmal an die Befragung von Fachleuten durch die Kommission. Neben den klaren Stellungnahmen für Juristen bei der Staatsanwaltschaft wurden aber auch Argumente für das Stehen lassen von Absatz 2 vorgebracht. Beispielsweise sei die Auffassung zu dieser Frage bei den Statthalterämtern sehr unterschiedlich. Die juristische Ausbildung umfasse mehr als nur das Strafrecht und es sei auch möglich, sich durch die praktische Tätigkeit in der Strafverfolgung das entsprechende Wissen anzueignen, um als Staatsanwalt vor Gericht aufzutreten.


Isaac Reber (Grüne) bittet die Antragstellerin darum, derartige Fragen ein nächstes Mal bereits anlässlich der ersten Lesung vorzubringen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) gibt als Juristin der Antragstellerin und auch Regula Meschberger Recht, denn es sei wichtig, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über eine juristische Ausbildung verfügen. Als Regierungsrätin müsse man aber auch die Alltagstauglichkeit von Bestimmungen im Auge behalten und sie selbst könne mit der im Entwurf vorgesehenen Ausnahmeregelung leben. Es gehe hier um diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statthalterämter, welche heute sehr gute, qualifizierte Arbeit leisten, jedoch nicht über eine juristische Ausbildung verfügen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, unter der neuen Regelung als Staatsanwältin oder Staatsanwalt zu arbeiten. Auch für Sabine Pegoraro würde es sich dabei aber um absolute Ausnahmefälle handeln.


://: Der Antrag der CVP/EVP-Fraktion, § 11 Absatz 2 zu streichen, wird mit 45:36 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]


§§ 12 - 13 keine Wortbegehren


C. keine Wortbegehren


§§ 14 - 15 keine Wortbegehren


D. keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 16 keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


§ 17


://: Folgende Korrektur wird stillschweigend vorgenommen:


§ 17 Absatz 1


Die Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung von ausländischen Strafentscheiden gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) bestimmt sich nach § 14 .


§ 18 keine Wortbegehren


§ 19


://: Dieser Paragraph wird wie folgt korrigiert:


§ 19 Absatz 2


Für die sachliche Zuständigkeit gilt § 15 .


§ 20 keine Wortbegehren


E. keine Wortbegehren


§§ 21 - 22 keine Wortbegehren


F. keine Wortbegehren


§§ 23 - 26 keine Wortbegehren


G. keine Wortbegehren


§§ 27 - 28


§ 29


://: Auch hier ist eine Korrektur nötig:


§ 29 Absatz 2 lit. c


bereits eine Meldung gemäss § 30 erfolgt ist.


§ 30


://: Eine weitere Korrektur betrifft diesen Paragraphen:


§ 30 Absätze 1 und 2


1 Über ein hängiges Strafverfahren erfolgt eine Meldung gemäss § 29 Absätze 2 - 5 , wenn (...).


2 Über ein hängiges Strafverfahren kann eine Meldung gemäss § 29 Absatz 2 Buchstabe b erfolgen, wenn (...).


§ 31


://: Auch hier muss korrigiert werden:


Meldungen nach § 29 Absätze 2 - 5 und § 30 sind aufgeführt


(...)


§ 32 keine Wortbegehren


H. keine Wortbegehren


§ 33


Hier liegt ein Antrag vor zu 8. Personalgesetz .


Regula Meschberger (SP) beantragt, bezüglich der Disziplinarbehörden eine Änderung vorzunehmen. Da die Leitenden Staatsanwälte oder Staatsanwältinnen sowie der Erste Staatsanwalt oder die Erste Staatsanwältin durch den Landrat gewählt werden, sei es sachlich richtig, wenn dieser auch Disziplinarbehörde sei. Eine entsprechende Änderung in § 60 Absatz 1 sei daher vorzunehmen (Ergänzung von lit. a und Streichung in lit. c).


://: Mit 57:19 Stimmen bei 2 Enthaltungen wird folgende Version gutgeheissen [ Namenliste ]:


8. Personalgesetz


§ 60 Absatz 1


1 Disziplinarbehörden sind:


a. der Landrat gegenüber den Präsidentinnen und Präsidenten sowie Richterinnen und Richtern des Kantonsgerichts, den Mitgliedern der Fachkommission zur Beaufsichtigung der Staatsanwaltschaft, der Ersten Staatsanwältin oder dem Ersten Staatsanwalt, den Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten , dem Ombudsman, (...):


(...)


c. der Regierungsrat gegenüber (der Ersten Staatsanwältin oder dem Ersten Staatsanwalt, den Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten,) den Notarinnen und Notaren der Gemeinden sowie gegenüber (...).


Ein weiterer Antrag betrifft 11. Gerichtsorganisationsgesetz .


Die CVP/EVP-Fraktion beantragt, die Gebühren für die Gerichte analog zu § 6 den Gebühren der Staatsanwaltschaft anzugleichen. Das Kantonsgericht sei mit der Anpassung einverstanden und § 52 Absätze 1 und 3 müssten daher lauten:


§ 52 Gebühren und Entschädigungen


1 Die Gerichte können für ihre Verrichtungen Gebühren bis zu 60'000 Franken erheben.


3 Die Gebühren können ausnahmsweise bis auf 500'000 Franken erhöht werden, wenn:
a. die Akten umfangreich sind;
b. komplizierte rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse vorliegen;
c. der Streitwert besonders hoch ist;
d. Strafsachen mit zivilen Adhäsionsklagen verbunden werden.


Ivo Corvini (CVP) erscheint der Antrag sinnvoll, denn es handle sich dabei um eine logische Folge von § 6.


://: Den oben angeführten Änderungen von § 52 Absätze 1 und 3 GOG stimmt der Landrat mit 53:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


://: Eine weitere redaktionelle Änderung wird in 20. Verwaltungsprozessordnung vorgenommen. § 32 Absatz 5 Buchstabe g lautet:


Im Weiteren ist die Beschwerde unzulässig gegen:


g. Entscheide der Beschwerdeinstanz im Sinne von Artikel 20 StPO ( § 15 Absatz 2 EG StPO),


§ 34 keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 35 keine Wortbegehren


Schlussabstimmung über das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)


://: Der Landrat stimmt dem EG StPO mit den heute beschlossenen Änderungen mit 52:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Dieses Abstimmungsergebnis bedeutet, dass über das Gesetz in einer Volksabstimmung befunden wird. [ Namenliste ]


> Gesetzestext EG StPO


* * * * *


Detailberatung Änderung der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 9 Absatz 4 Buchstabe b keine Wortbegehren


§ 79 Absatz 1 keine Wortbegehren


§ 84 keine Wortbegehren


§ 156 keine Wortbegehren


§ 157 keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


III. keine Wortbegehren


IV. keine Wortbegehren


://: Der Landrat verabschiedet die Verfassungsänderung mit 70:5 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]


> Verfassungsänderung


* * * * *


Detailberatung Änderung des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsdekret, GOD)


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§ 4 keine Wortbegehren


II. keine Wortbegehren


://: Der Landrat stimmt dem geänderten Dekret mit 80:0 Stimmen (keine Enthaltungen) zu. [ Namenliste ]


> Gerichtsorganisationsdekret


* * * * *


Kommissionspräsident Ivo Corvini (CVP) verweist auf den Kommissionsbericht 2008/148. Es gelte nun, noch Ziffer 2 des Antrags zu beraten. Diese lautet:


Die Justiz- und Sicherheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, das ausserordentliche Strafgerichtspräsidium per sofort in ein ordentliches Strafgerichtspräsidium umzuwandeln und der entsprechenden Änderung von § 4 des Gerichtsorganisationsdekrets zuzustimmen.


Regula Meschberger (SP) wies bereits im Rahmen der Eintretensdebatte darauf hin, dass ihre Fraktion mit diesem Antrag nicht einverstanden sei, der Änderung des Gerichtsorganisationsdekrets habe man jedoch zugestimmt. Heute verfügt das Kantonsgericht über 4 Präsidien, das 5. Präsidium, welches mit der Dekretsänderung beschlossen wurde, ist dasjenige, welches für das neue Zwangsmassnahmengericht nötig sein wird. Das seinerzeit vom Landrat bewilligte, ausserordentliche Präsidium, wird angesichts der entsprechend hohen Fallzahlen wohl weiterhin benötigt werden. Über eine Umwandlung dieses Präsidiums könne der Landrat heute aber nicht im Rahmen der aktuellen Vorlage entscheiden. Für einen fundierten Entscheid müsse dem Landrat eine Vorlage unterbreitet werden, welche die Notwendigkeit aufzeigt, das derzeitige, ausserordentliche Präsidium in ein ordentliches umzuwandeln. Jegliches andere Vorgehen wäre nicht seriös.


Christine Gorrengourt (CVP) betont, die Notwendigkeit von 5 Präsidien sei weder in der Kommission noch in den Fraktionen je bestritten worden. Das ausserordentliche Präsidium werde am 31. März 2010 auslaufen und der Landrat müsste dann wieder darüber befinden, dieses in ein ordentliches Präsidium umzuwandeln. Es sei nicht ersichtlich, weshalb das unbestrittenerweise notwendige, ausserordentliche Präsidium nicht in ein ordentliches umgewandelt werden soll. Das ausserordentliche Präsidium sei nun eingearbeitet und weiterhin notwendig. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher den damals in der Kommission einstimmig gefällten Antrag, das ausserordentliche Präsidium in ein ordentliches umzuwandeln.


Daniele Ceccarelli (FDP) unterstützt Regula Meschbergers Anliegen. Die FDP-Fraktion sah damals die Notwendigkeit des ausserordentlichen Präsidiums nicht unbedingt ein und das jetzige Vorgehen mache tatsächlich den Eindruck, es würde etwas übers Knie gebrochen. Das Kantonsgericht sei scheinbar damit einverstanden, dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten, was Daniele Ceccarelli als sinnvoll erachtet. Der Antrag der Kommission müsste folglich abgelehnt werden.


Dominik Straumann (SVP) steht seitens der SVP-Fraktion weiterhin hinter dem Kommissionsantrag.


Gerichtspräsident Andreas Brunner ist der Auffassung, das 5. Präsidium, welches sich aus der Schaffung des Zwangsmassnahmengerichts ergebe, und das a.o. Präsidium seien zwei unterschiedliche Dinge. Das fünfte Präsidium sei notwendig, jedoch erst auf den Zeitpunkt, an welchem das Zwangsmassnahmengericht seine Arbeit aufnehmen werde, per 1. Januar 2011 also. Das bisherige a.o. Präsidium werde wahrscheinlich ebenfalls gebraucht, ob und in welchem Umfang es jedoch weitergeführt werde, dazu werde der Landrat im Sommer eine Vorlage erhalten. Schliesslich werde es mit hoher Wahrscheinlichkeit sechs Gerichtspräsidien geben. Auch er bittet den Landrat darum, nun nichts zu überstürzen und das a.o. Präsidium nicht einfach in ein fünftes Präsidium umzuwandeln. Er unterstützt Regula Meschbergers Antrag.


Christine Gorrengourt (CVP) empfindet Regula Meschbergers Antrag als unlogisch, wenn doch klar sei, dass in Zukunft fünf Präsidien notwendig sein werden. Heute bestehen fünf Präsidien, also wäre eine Umwandlung des a.o Präsidiums folgerichtig.


Regula Meschberger (SP) erklärt, laut Gerichtsorganisationsdekret werde es vier ordentliche Präsidien plus ein neues geben, dies wegen neuer Aufgaben. Das fünfte Präsidium werde aber erst mit dem Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung benötigt, da heute noch kein Zwangsmassnahmengericht existiert. Das ausserordentliche Präsidium wurde damals vom Landrat wegen gestiegener Fallzahlen und wegen der Zunahme von grossen Fällen des BUR beschlossen. Dieses ohne Grundlagen umzuwandeln, gehe nicht an, auch wenn Regula Meschberger nicht grundsätzlich gegen eine solche Umwandlung spricht. Sie werde sich erst entscheiden, wenn ihr die Vorlage des Kantonsgerichts vorliegt. Dies entspreche einem normalen Vorgehen und sie wäre überrascht, wenn der Landrat nun eine Umwandlung ohne gesicherte Grundlagen beschlösse.


Ivo Corvini (CVP) verweist auf den Kommissionsbericht und betont, man habe den entsprechenden Antrag einstimmig gefasst. Es wurde beschlossen, dass es mit der neuen Strafgerichtsordnung auch fünf Strafgerichtspräsidenten brauche. Zur Zeit arbeiten fünf Strafgerichtspräsidenten, vier ordentliche und ein ausserordentlicher. Der a.o. Präsident habe sich nun seit rund einem Jahr in die Materie eingearbeitet und es käme einem Affront gleich, wenn dessen Präsidium nur eventuell umgewandelt würde. Später werde sich dann die Frage stellen, ob es fünf oder sechs Präsidien brauche. Die heute bereits am Strafgericht arbeitenden Präsidien haben es verdient, weiterbeschäftigt zu werden. Er bittet den Landrat daher, den einstimmig gefassten Kommissionsentscheid zu unterstützen und den SP-Antrag abzulehnen.


Landratspräsident Peter Holinger (SVP) lässt damit über den Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission abstimmen (Kommissionsbericht 2008/148, Antrag Ziffer 2).


://: Ziffer 2 des Kommissionsantrags wird mit 47:31 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet. Der Beschluss lautet:


Das ausserordentliche Strafgerichtspräsidium wird per sofort in ein ordentliches Strafgerichtspräsidium umgewandelt und der entsprechenden Änderung von § 4 des Gerichtsorganisationsdekrets zugestimmt. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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