Protokoll der Landratssitzung vom 11. September 2008
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2007-292 vom 20. November 2007
Vorlage: Anpassung des Bildungsgesetzes an das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) (2. Lesung)
- Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 25. Februar 2008
- Ergänzungsbericht 2007/292a der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 10. Juli 2008
- Beschluss des Landrats am 13. März 2008: < 1. Lesung beendet >
- Beschluss des Landrats am 11. September 2008: < beschlossen mit 4/5-Mehr > | Gesetzestext
Nr. 654
Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) erklärt, der Regierungsrat beantrage dem Landrat, das Bildungsgesetz an das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) anzupassen.
Bei dieser Gesetzesanpassung geht es einerseits um den Ersatz überholter Begriffe und andererseits auch um einige materielle Änderungen.
Bei der 1. Lesung im Plenum am 13. März 2008 war ein Rückweisungsantrag bezüglich § 98 Abs. 1 erfolgreich. Die Gesetzesbestimmung sollte nach Meinung des Antragstellers, Landrat Urs Berger, die Ausrichtung kantonaler Beiträge an die Überbetrieblichen Kurse mittels klar geregelter Pro-Kopf-Pauschalen enthalten.
Die Vorlage ist aufgrund der Rückweisung von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) an den Sitzungen vom 3. April 2008 und am 12. Juli 2008 erneut beraten worden.
An der Sitzung vom 3. April beschloss die Kommission, dass die Wirtschaftskammer und BKSD nochmals über die Bücher gehen sollen. Die Kommission beauftragte in der Folge die BKSD, § 98 Abs. 1 zu überarbeiten. In der Neufassung solle den Verbänden garantiert werden, dass sie keine finanziellen Einbussen durch den Systemwechsel erleiden. Diesem Vorgehen stimmte die Kommission mit 13:0 Stimmen zu.
Der neue Vorschlag hält nun fest, dass alle Verbände die unter den Kantonen vereinbarte Kopfpauschale erhalten. Zudem wird diese Kopfpauschale an Baselbieter ÜK-Zentren verdoppelt (neuer Buchstabe d).
Im Rahmen der Beratungen bedankte die BKSD sich für die gute Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer - mit Urs Berger -, welche schliesslich zu einer guten Lösung geführt hat. Nun habe man endlich die in der Wirtschaftskammer lange Zeit umstrittene Pauschale erreicht.
Urs Berger seinerseits hielt fest, dass mit der Kopfpauschale der Besitzstand so garantiert ist, dass damit auch die Forderung nach Erhöhung der Beiträge darin enthalten ist. Mit der Forderung der SP, bei einer Kopfpauschale zu bleiben, ist er einverstanden. Die nun gewählte Erhöhung von 100 % auf die Kopfpauschale (§ 98 Absatz 1 Bst. d) erfüllt aber auch die berechtigte Forderung nach einer gewissen Risikoabdeckung für die Verbände. Gesamthaft kann aus seiner Sicht von einer guten Lösung gesprochen werden.
Eintreten in der Kommission war unbestritten.
Bei allen Fraktionen ergab sich eine wohlwollende Unterstützung des nachstehenden, von der Steuergruppe erarbeiteten Vorschlages:
§ 98 Beiträge an die Berufsbildung
1 Der Kanton leistet Beiträge:
...
c.
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an die Kosten von Überbetrieblichen Kursen durch Pro-Kopf- und Kurstag-Beiträge gemäss den im Anhang der Interkantonalen Berufsfachschulvereinbarung definierten Ansätzen;
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d.
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an die Kosten für Baselbieter Lernende, deren Kurszentrum sich im Kanton Basel-Landschaft befindet, darüber hinaus durch einen Zuschlag von 100 Prozent auf die unter c. genannten Ansätze.
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Die BKSK stimmte obiger Änderung von § 98 Abs. 1 Bst. c und d mit 12:0 Stimmen ohne Enthaltungen zu Handen der 2. Lesung zu.
Sie beantragt dem Landrat einstimmig, dem revidierten § 98 Abs. 1 in der von der Kommission beschlossenen Fassung zuzustimmen.
Wie der Landratspräsident bemerkt, steht in dieser 2. Lesung nur noch der § 98 zur Diskussion; es sind keine anderen Anträge eingegangen. Er schlägt daher vor, jetzt lediglich den § 98 zu beraten.
://: Gegen diesen Vorschlag werden keine Einwände erhoben.
Eva Chappuis (SP) gibt die einstimmige Zustimmung ihrer Fraktion zu diesem Vorschlag bekannt. Die Fraktion ist froh, dass ein Modus gefunden werden konnte, welcher das Abrechnungssystem des Bundes übernimmt, keine administrativen Komplexitäten schafft und der die Träger und Organisatoren der Überbetrieblichen Kurse trotzdem befriedigt.
Georges Thüring (SVP) teilt mit, dass seine Fraktion voll und ganz hinter der nun getroffenen Lösung stehe.
Es war richtig und notwendig, § 98 in 1. Lesung an die Kommission zurückzuweisen. In der Zwischenzeit konnte in einvernehmlicher Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Kanton eine gute Lösung getroffen werden, die im Sinne unseres dualen Berufsbildungssystems steht und allen Beteiligten, vor allem den Berufsverbänden, ein hohes Mass an Rechtssicherheit gibt. Im Interesse unseres bewährten Berufsbildungssystems ist dafür zu sorgen, dass die Berufsverbände aufgrund des vom Bund diktierten Systemwechsels keine finanziellen Einbussen bzw. keine untragbaren wirtschaftlichen Mehrbelastungen erleiden.
Eingedenk des Engagements der Baselbieter Berufsverbände und der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen Kanton und Wirtschaft in diesem Bereich war es absolut notwendig, eine besondere kantonale Lösung zu finden, wie dies nun mit dem revidierten § 98 geschehen ist.
Jenen, die allenfalls Mühe haben, die Baselbieter Lösung - nämlich die Verdoppelung der unter den Kantonen vereinbarten Pro-Kopf-Pauschalen - hinzunehmen, sei in Erinnerung gerufen, dass 60% der Vollkosten weiterhin von den Betrieben, also von der Wirtschaft, bezahlt werden.
Unser Berufssystem ist ein sehr wertvolles Gut, um das uns viele Länder beneiden. Es gilt, dazu Sorge zu tragen. Der Staat und die Wirtschaft sitzen hier im gleichen Boot. Mit der Revision des § 98 schaffen wir eine wesentliche Voraussetzung, dass diese Erfolgsgeschichte weitergehen kann.
Eva Gutzwiller (FDP) teilt mit, dass auch ihre Fraktion einstimmig hinter dieser Lösung stehe.
Es war sehr wertvoll, dass § 98 nochmals näher geprüft wurde und die Steuergruppe diese Lösung vorlegen konnte. Alle sind nun damit einverstanden. Es handelt sich um eine sehr vernünftige Lösung, und es sind bereits Signale eingetroffen, dass andere Kantone diese Lösung allenfalls übernehmen werden.
Laut Urs Berger (CVP) steht auch die CVP/EVP-Fraktion einstimmig hinter diesem neuen Gesetzesvorschlag.
Er dankt dem Kommissionspräsidenten, Karl Willimann, für die Erläuterung des Ergänzungsberichtes, und den Fraktionen für die Unterstützung.
Der Zuschlag von 100% ist nicht einfach so zustande gekommen, sondern ist das Resultat eines grossen Aufwandes, der in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung geleistet wurde. In Dutzenden Stunden wurden die Kosten für sämtliche Berufsverbände errechnet, was schliesslich zu dieser Zahl geführt hat. An dieser Stelle sei dem Amt für Berufsbildung - vorab seinem Leiter Niklaus Gruntz und dessen Team - bestens gedankt. Zu danken ist auch der Kommission und der Steuergruppe für die einstimmige Unterstützung.
Zum Schluss hat Urs Berger noch ein persönliches Anliegen: Im Rahmen der Kommissionsdebatten hatte er dem Bildungsdirektor vorgeworfen, dieser stünde nicht für das duale Bildungssystem ein. Als der neue Paragraf präsentiert wurde, war Regierungsrat Urs Wüthrich der erste, der zu diesem neuen System Ja gesagt hat. Damit habe ihn der Bildungsdirektor eines Besseren belehrt, so Urs Berger. Er nehme den Vorwurf, den er persönlich an den Regierungsrat gerichtet habe, wieder zurück.
Jürg Wiedemann (Grüne) gibt bekannt, dass auch seine Fraktion der Vorlage zustimme. Die Änderungen im Vergleich zur ersten Version sind richtig und sinnvoll.
Wie Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) feststellt, ist das Timing für die Beratung dieser Vorlage perfekt. Vorgestern hat er von einem erbosten KMU-Betrieb einen Stapel Rechnungen für die Überbetrieblichen Kurse erhalten, zusammen mit der Aufforderung, diese gefälligst selber zu bezahlen. Daher ist er natürlich froh, dass die entsprechenden Beschlüsse heute gefasst werden - Beschlüsse, die es verdienen, in der 2. Lesung nochmals erwähnt zu werden.
Das Baselbieter Kantonsparlament vollzieht mit der Neuregelung des Beitragsmodells zur Finanzierung der Überbetrieblichen Kurse nicht nur einen formellen administrativen Akt, sondern nutzt gleichzeitig die Chance, die Lehrbetriebe von den Ausbildungskosten substanziell zu entlasten.
Es ist wichtig zu unterstreichen, dass das duale Berufsbildungssystem faktisch ein triales ist. Mit den Überbetrieblichen Kursen wird nämlich ein Fundament geschaffen; diese haben sich zwischenzeitlich in allen Branchen als unverzichtbare Startbasis positioniert und sind überall akzeptiert.
Mit der Neuregelung, also mit der Verdoppelung der Pauschalbeiträge, wie die Kantone sie als schweizerischen Standard vorgeben, werden die Lehrbetriebe spürbar entlastet, und die Branchenverbände können auf den Kanton als verlässlichen Partner zählen.
Für die betroffenen Betriebe bzw. die betroffenen Lernenden ist folgender Hinweis wichtig : Es besteht die Absicht, Lernenden von Berufen, für die es nicht viele Ausbildungsplätze gibt und für die in den Berufsfachschulen der Region keine Kurse angeboten werden, die Reisekosten zu erstatten, wenn sie eine Berufsfachschule ausserhalb des Tarifverbundes besuchen müssen. Das ist auch eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Massnahme.
Mit diesem Massnahmenpaket leistet das Baselbiet einen weiteren Beitrag, um seine Spitzenposition in der Berufsbildung zu stärken und auszubauen.
Keine Wortbegehren.
Detailberatung des geänderten § 98 (gemäss Kommissionsantrag)
Abs. 1 - 4: keine Wortbegehren
Abstimmung über den geänderten § 98
://: Der Landrat stimmt dem geänderten § 98 einstimmig mit 73:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Schlussabstimmung
://: Der Landrat beschliesst einstimmig mit 76:0 Stimmen, das Bildungsgesetz an das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildung) gemäss der von der Kommission beantragten Fassung anzupassen.
Da das 4/5-Mehr erreicht ist, bedarf es keiner Volksabstimmung. [ Namenliste ]
>>> Gesetzestext
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
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