Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2004

Nr. 917

6 2004/281
Berichte des Regierungsrates vom 9. November 2004 und der Personalkommission vom 23. November 2004: Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2005

Kommissionspräsidentin Christine Mangold offeriert dem Landrat, wie alle Jahre, über den Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden des Kantons zu befinden.
Vorgabe bei den Verhandlungen mit den Sozialpartnern ist jeweils die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Kantons. Die Rechnung 2003 zeigt ein Defizit von 50 Millionen, das Budget 2004 eines von 47 Millionen, das Budget 2005 liegt - vor der Budgetdebatte - mit 30 Millionen im Minus. Trotz dieser unerfreulichen Zahlen und mit GAP im Genick beantragt der Regierungsrat, die Löhne per 1. 1. 2005 um 0,8 Prozent zu erhöhen. Dieses Vorhaben unterstützt die Personalkommission grossmehrheitlich.
Die zwischen Oktober 2003 und 2004 festgestellte Teuerung beträgt 1,3 Prozent. Der Antrag auf 0,8 Prozent erklärt sich mit dem Beschluss des Regierungsrates, im Rahmen der GAP-Massnahmen in den Jahren 2004 bis 2007 jeweils ein halbes Prozent Teuerung nicht auszugleichen.
Diskutiert wurde in der Kommission speziell die Frage, nicht einen einheitlichen Prozentsatz zu gewähren, sondern folgende Abstufung vorzunehmen:
- Bis 80'000 Franken 0,8 Prozent Teuerungsausgleich
- Bis 100'000 Franken 0,4 Prozent Teuerungsausgleich
- Ab 100'001 Franken kein Teuerungsausgleich
Ein solche Massnahme würde, so die Fachleute, das Lohngefüge nicht nur für ein einziges Jahr durcheinander wirbeln, sondern hätte insgesamt System verzerrende Auswirkungen.
Im Wissen, dass sich der Regierungsrat und die Personalverbände nicht einigen konnten, die Verbände verlangen die Gewährung der effektiven Teuerung, und im Bewusstsein, dass ein Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent Mehrkosten von knapp 13 Millionen Franken zur Folge hat, beantragt die Personalkommission mit sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen, dem Landratsbeschluss die Zustimmung zu erteilen.

Peter Küng begrüsst zu seiner Stellungnahme nicht nur die Landratspräsidentin, die Kolleginnen und Kollegen, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Landschaft und fordert im Namen der SP-Fraktion sogleich für alle den vollen Teuerungsausgleich von 1,3 Prozent.
Eine Verknüfpung der Teuerungsvorlage mit GAP empfindet die SP als unseriös. Bevor der Landrat GAP beschlossen hat, bestimmt der Regierungsrat, das Personal habe auf 0,5 Prozent der Teuerung zu verzichten. Bereits im laufenden Jahr musste das Personal mit einer Nullrunde Vorlieb nehmen. Die SP meint, nun sei genug gespart auf dem Rücken des Personals und beantragt, die Teuerung vollständig auszugleichen.
Den Regierungsrat fragt Peter Küng, ob das Personal mit einer Rückerstattung der nicht gewährten Teuerung rechnen könnte, falls GAP die Hürde im Landrat nicht nehmen sollte.

Hildy Haas und die SVP befinden sich im Dilemma: Einerseits möchte die Fraktion sparen und andererseits ist den Mitgliedern bewusst, dass viele gut Mitarbeitende des Kantons auf den Teuerungsausgleich warten. Diese Ausgangslage bewog die SVP-Fraktion im Sinne eines Kompromissvorschlags zu beantragen, anstelle eines prozentualen Teuerungsausgleichs allen Mitarbeitenden eine Prämie in der Höhe von 640 Franken auszurichten. Dieser Betrag entspricht einem Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent eines 80'000 Franken Einkommens. Ausgehend von 8350 Vollstellen (Lehrpersonen, Verwaltung und Spitäler), ergibt diese Lösung einen Betrag von 5,4 Millionen. Vorteile der SVP Alternativlösung sind:

Werner Rufi und die FDP befinden sich im Gegensatz zur SVP nicht im Dilemma, vielmehr unterstützen die Mitglieder der FDP den mit den Beteiligten austarierten Antrag der Personalkommission voll und ganz.
Sowohl der Antrag der SVP wie auch eine Plafonierungslösung störten, wie von der Kommissionspräsidentin dargelegt, das Lohngefüge.
Die FDP ist überdies der Auffassung, dass künftig ein Gesamtjahresdurchschnitt zu Grunde gelegt werden sollte, statt der bisherigen Regelung von Oktober zu Oktober.
Mit der Gewährung eines Teuerungsausgleichs von 0,8 Prozent, was 12,8 Millionen Franken entspricht, ist das Geld an der richtigen Stelle eingesetzt und wirkt als Geste der Anerkennung für die gute, geleistete Arbeit. Die Gewährung der gesamten Teuerung sprengte den finanziellen Rahmen des Kantons.

Peter Zwick wird den namens der CVP/EVP-Fraktion in der Personalkommission gestellten Antrag einer Plafonierung nicht mehr vortragen, weil die Gegenargumente überzeugten, insbesondere würde das Lohngefüge während Jahren gestört. Überrascht zeigt sich Peter Zwick von einzelnen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Anträge nicht in der Kommission, sondern hier im Rat auftischen. Den Antrag der SVP lehnt die CVP/EVP ab, weil ausbezahlte Teuerung auch bei der Pensionskasse eingekauft werden soll. Insbesondere für die Zukunft der kleinen und mittleren Einkommen ist die Äufnung des Kapitals wichtig.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Regierungsantrag von 0,8 Prozent Teuerung.

Etienne Morel und die Grünen sind von der Wichtigkeit des Teuerungsausgleichs überzeugt, unterstützen aber den Kompromissvorschlag der Regierung und der Mehrheit der Personalkommission. Den SVP-Antrag erachten die Grünen als einmalige Prämie ohne ausgleichende Konsequenzen.

Rudolf Keller steht einmal mehr vor einem unangenehmen Entscheid. Zur Diskussion stehen ja die bescheidenen Löhne. Obwohl die Teuerung stetig voran schreitet, beantragt die Regierung, nicht den ganzen Betrag, sondern 0,8 Prozent des Ganzen zu gewähren. Viele in der Privatwirtschaft beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten weniger. Nicht wenige erhielten seit Jahren keine Lohnerhöhungen, was ganz klar einem Reallohnabbau entspricht und als ungerecht empfunden wird.
Nur schweren Herzens können die Schweizer Demokraten zum vorliegenden, von der Regierung verlangten Sparopfer stehen und fordern deshalb im Gegenzug von allen, die für die gekürzte Teuerungszulage votieren, auf die Erhöhung von Landratsentschädigungen zu verzichten. Beim Personal die Löhne zu begrenzen, sich selber aber die Entschädigungen zu erhöhen, wäre verwerflich.
Ganz bewusst weist Rudolf Keller immer wieder darauf hin, dass die Finanzknappheit des Kanton in Misswirtschaft und Skandalen gründet: Millionen gingen wegen Übermarchungen im Kantonsspital Liestal verloren, wegen einer überdimensionierten ARA Birsfelden, wegen des Tunnellochs in Sissach, wegen des Informatikskandals. Die Verantwortung für dieses verschleuderte, nun zur Begleichung des Teuerungsausgleichs fehlenden Geldes liegt bei den vier Regierungsparteien.

Jörg Krähenbühl hält den Landrätinnen und Landräten, die einen Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent gewähren wollen, vor, sie würden einen Kostenschub von 40 Millionen Franken auslösen.
Mit dem Vorschlag der SVP-Fraktion, allen Mitarbeitenden eine Prämie von 640 Franken auszurichten, wird dagegen ein sozial abgewogenes Angebot unterbreitet, das zudem vor allem jenen zugute kommt, die es dringend brauchen können, junge Familien beispielsweise. Verdient jemand 40'000 Franken, so entspricht die Prämie 1,6 Prozent des Lohnes. Wer 120'000 Franken und mehr verdient, kann leichter verzichten.
Jörg Krähenbühl, der weiss, dass in der Privatwirtschaft seit Jahren keine Teuerung mehr ausbezahlt worden ist, appelliert an jede einzelne Landrätin und jeden einzelnen Landrat, dem Vorschlag der SVP, der nicht in das Lohngefüge eingreift, die Zustimmung zu erteilen und damit mitzuhelfen, den Staatshaushalt in den Griff zu bekommen.

Daniel Münger stellt voran, die Vorlage entspreche nicht einem sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Ergebnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Obwohl die Teuerung 1,3 Prozent beträgt, soll sie gemäss Regierungsrat nur zu 0,8 Prozent gewährt werden. Zudem steht ein Anteil von 0,5 Prozent noch aus, so dass an sich eine Teuerung von 1,8 Prozent zur Auszahlung gelangen müsste. Als echten Kompromiss kann man nur den SP-Vorschlag von 1,3 Prozent bezeichnen. Der Landrat ist gebeten, diesen Weg zu unterstützen.
Über die Ausrichtung eines Frankenbetrags gemäss SVP-Vorschlag ist die SP bereit zu diskutieren; gefährlich aber ist es, diesen Betrag bei der Pensionskasse nicht zu versichern. Die Einführung von zwei Lohnsorten, eine versicherte und eine nicht versicherte, ist abzulehnen.

Eugen Tanner schreckte die Behauptung Jörg Krähenbühls auf, der Antrag der Regierung koste den Kanton 40 Millionen beziehungsweise 3,8 Prozent. Gemäss den Unterlagen führen der Vorschlag von 0,8 Prozent Teuerungsausgleich und der Einkauf in die Pensionskasse für das Jahr 2005 zu einer Erhöhung von 1,4 Prozent. Vorzeitige Pensionierungen, Beförderungen, Stufenanstiege und GAP-Massnahmen sind ausserhalb der Teuerungsvorlage zu betrachten.

RR Adrian Ballmer gibt Eugen Tanner Recht und kann feststellen, dass auch Jörg Krähenbühl diese Sachlage nicht bestreitet.
Absatz 2 von § 49 des Personaldekrets bestimmt:
Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrates mit den Personalverbänden ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs voran geht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld mit einzubeziehen.
Selbstverständlich unterhielt sich die Regierung intensiv mit der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände, die leider nicht imstande war, einen Vergleich einzugehen, sondern auf ihrer Forderung verharrte. Was hier nun in Berücksichtigung aller Optiken vorgeschlagen wird, erachtet die Regierung als vernünftige Regelung. Immerhin entsprechen die zu gewährenden 0,8 Prozent recht genau der durchschnittlichen Jahresteuerung und auch das zum Vergleich herangezogene Umfeld bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen.
Den Kantonsfinanzen wird gemäss GAP-Vorgaben mit dem Verzicht von zwei Prozenten während den kommenden vier Jahren Rechnung getragen. Dieser Massnahme begegneten die Personalverbände zwar nicht mit begeisternder Zustimmung, aber auch nicht mit vehementer Opposition. Sie meinten, wie im Protokoll nachzulesen ist: Die Regierung wird es schon recht machen.
Auch die steigenden NBU und UVG Versicherungsbeiträge sowie die nach Alter gestaffelten PK Beiträge berücksichtigte die Regierung bei ihrem Entscheid. Für die unter 44 Jahre alten Mitarbeitenden fällt der PK Beitrag künftig niedriger, für die älteren fällt er höher aus. Zudem verändern sich auch die Einkäufe bei Lohnerhöhungen. Mitarbeitende ab 50 Jahren leisten neu nicht mehr 8,5 Prozent an ihre Pensionskasse, sondern 9,8 Prozent. Konkret kann dies bedeuten, dass einzelne Mitarbeitende ab 1. Januar 2005 netto weniger verdienen.
Dem Antrag von 1,3 Prozent der SP hält der Regierungsrat entgegen, dass die Jahresteuerung 0,9 Prozent beträgt, ein Ausgleich von 0,8 Prozent somit durchaus angepasst ist. Sollte zudem der Personalaufwand um 10 Millionen reduziert werden, wird sich der Druck auf die Menge der Mitarbeitenden verstärken und wenn GAP im Parlament scheitern sollte, stiege der Druck auf die Staatsfinanzen und damit auf die Mitarbeiten des Kantons weiter an.
Den Antrag der SVP hält der Finanzdirektor für unausgegoren. Würde eine Prämie als einmaliger Betrag ausgerichtet, veränderte sich die Lohnkurve nicht, würde sie aber als zusätzlicher Sockel eingebaut, entstände eine nachhaltige Veränderung des Lohngefüges. Weiter stellt sich die Frage, ob der Betrag allen, auch jenen, die nur 50 Prozent beschäftigt sind, oder pro rata auszurichten wäre. Ein einmaliger Betrag geriete bei den Bezügerinnen überdies schnell wieder in Vergessenheit, würde bei den nächsten Verhandlungen aber wieder geltend gemacht.
Der Finanzdirektor macht dem Landrat eindringlich beliebt, auf jegliche Eingriffe ins Lohngefüge zu verzichten und bittet bei allen lohnrelevanten Überlegungen stets zu bedenken, dass die Lohnkurve des Kantons Basel-Landschaft sehr flach verläuft. Dies heisst: Die tieferen Gehälter kommen im Vergleich zur Privatwirtschaft sehr gut weg, während die oberen Einkommen mit dem Markt kaum Schritt halten können.

- Eventualabstimmung: SP Antrag (1,3 Prozent) gegen SVP Antrag (Einmalige Prämie von 640 Franken)

://: Der Landrat stimmt bei einer 29 zu 29 Pattsituation mit Stichentscheid von Landratspräsidentin Daniela Schneeberger für den SVP Antrag.

- Schlussabstimmung: SVP Antrag gegen Kommissionsantrag

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Personalkommission zu Vorlage 2004/281, die Löhne des Personals gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A und B und Ziffer 3 des Personaldekrets um 0,8 Prozent zu erhöhen, zu.

Landratsbeschluss
betreffend Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets ab 1. Januar 2005


vom 8. Dezember 2004

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 49 des Dekrets zum Personalgesetz [Personaldekret] 1 vom 5. Februar 1998, beschliesst:

Per 1. Januar 2005 werden die Löhne gemäss Anhang II Ziffer 1, Ziffer 2 Gruppe A und B und Ziffer 3 des Personaldekrets um 0.8% erhöht.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



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