Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Dezember 2004 |
Nr. 916
5 2004/283
Berichte des Regierungsrates vom 9. November 2004 und der Personalkommission vom 23. November 2004: Anpassung des BLPK-Dekrets an BVG-Revision
Kommissionspräsidentin
Christine Mangold
ruft vorab in Erinnerung, dass der Landrat das BLPK-Dekret, das am 1.1.2005 in Kraft treten soll, im Frühling 2004 beschlossen hat. Dass die BVG-Revision auch auf das BLPK-Dekret Auswirkungen zeitigen wird, war bereits damals bekannt. Die im Rahmen der BVG-Revision notwendigen kleinen Änderungen soll der Landrat nun beschliessen und ebenfalls per 1.1.2005 in Kraft setzen. Es handelt sich um Detailbestimmungen, die das Vorsorgekonzept der BLPK nicht verändern. Grundsätzlich sollte überlegt werden, ob nicht eine Regelung zu treffen wäre, die es gestattet, vom BVG vorgegebene Änderungen statt über den Umweg Landrat, via Verwaltungsrat der BLPK zu beschliessen. Vorderhand muss mit weiteren Anpassungen des BLPK-Dekrets aufgrund der Bundesvorgaben gerechnet werden. Zum Kommissionsbericht bringt die Präsidentin eine Präzisierung zu § 8 sowie eine Korrektur zu § 46 an:
§ 8 Gesundheitliche Vorsorge: Gesundheitliche Vorbehalte haben innerhalb von drei Jahren nach Eintritt in die Kasse zu erfolgen. Die BLPK reduzierte die Vorbehaltsdauer freiwillig von fünf auf drei Jahre. Der wesentliche, neue Punkt, der im Dekret festgehalten werden muss, ist, dass die Gesundheitsvorbehalte für die Dauer der Rente zur Anwendung gelangen.
§ 46 Kürzungen und Rückgriffe: Absatz 1 bestimmt, dass die BLPK Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen kann, wenn sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen. Die jetzige Formulierung in Absatz 2
Invalidenleistungen beziehenden Personen wird überdies das weiterhin erzielte oder zumutbarerweise noch erzielbare Erwerbs- oder Ersatzeinkommen angerechnet
hat zur Folge, dass Personen, die Invalidenleistungen beziehen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, jenen Personen gegenüber, die arbeiten gehen, bevorzugt und nicht, wie im Bericht festgehalten, benachteiligt werden. Aktuell sind jene benachteiligt, die arbeiten gehen.
Aus heutiger Sicht resultieren der Kasse aufgrund der Anpassungen keine Mehrkosten.
Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Anpassung des BLPK-Dekrets mit den beiden von der Kommission eingebrachten Änderungen in § 8 und § 27 zuzustimmen.
Ursula Jäggi
macht auch für dieses, in der Fraktion besprochene Geschäft die Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei bekannt.
Paul Jordi
berichtet dasselbe namens der Schweizerischen Volkspartei.
Werner Rufi
dankt der kompetenten Beratung durch die Geschäftsleitung der Pensionskasse, unterstützt die Vorlage namens der FDP-Fraktion, stellt fest, dass die teilweise bloss kosmetischen Änderungen an übergeordnetes Recht gebunden, deshalb notwendig sind und schliesst sich der Meinung der Präsidentin an, keine Mehrkosten auslösende kleine Änderungen des BLPK-Dekrets künftig vom Verwaltungsrat der BLPK in eigener Kompetenz beschliessen zu lassen.
Peter Zwick
stimmt den Dekretsänderungen namens der CVP/EVP-Fraktion zu.
RR Adrian Ballmer
dankt vorab für die sehr gute Vorbereitungsarbeit durch den erst seit 1. März 2004 in der Geschäftsleitung der BLPK einsitzenden Lucas Furtwängler, für die Kommissionsarbeit und die gute Aufnahme im Plenum. Wenig Freude macht dem Regierungspräsidenten der allzu hohe Gesetzgebungsrhythmus. Der Kanton Basel-Landschaft will sich aber weiterhin gesetzestreu verhalten, wenn auch ein Nachbarkanton vorlebt, wie ein Leben ohne Anpassung an das BVG relativ lange möglich ist. Die Delegationsnorm, dass der paritätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat der BLPK technische Details des BVG künftig in eigener Kompetenz regeln soll, nimmt der Regierungspräsident gerne auf.
- Detailberatung
://: Der Landrat verzichtet auf eine Detailberatung.
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse, Vorlage 2004/283, gemäss Antrag der Personalkommission zu.
Beilage 3: (Änderung Dekret)
[PDF]
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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