Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004 |
13 2004/174
Berichte des Regierungsrates vom 17. August 2004 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 2. November 2004: Dekret über die Verlängerung der Eingliederungsmassnahmen des Sozialhilfegesetzes
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann führt aus: Im Sozialhilfegesetz wurde mit den Paragrafen 16 bis 19 die Möglichkeit für eine Zusammenarbeit von Gemeinden und Kanton zur Integration von ausgesteuerten Personen in die Arbeitswelt geschaffen. Die Kosten werden dabei hälftig geteilt. Es hat sich in der letzten Zeit zudem gezeigt, dass sich immer mehr Personen für dieses Integrierungsprogramm anmelden und auch aufgenommen werden. Bereits in der Kommission wurde fest gestellt, dass der Anteil der für dieses Programm vorgesehenen Kosten von Jahr zu Jahr zunimmt. Es gib also immer mehr Integrierungsfälle. Das neue Sozialhilfegesetz hat als Novum in der Baselbieter Gesetzgebung mit § 52 eine Bestimmung geschaffen, wonach nach 3 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes eine Beurteilung respektive Standortbestimmung über die neu geschaffenen Massnahmen erfolgen muss. Der Landrat kann diese Massnahmen nochmals mittels eines Dekrets, welches nun vorliegt, um weitere zwei Jahre verlängern. Nach dieser Frist muss entschieden werden, ob die Integrationsbemühungen definitiv ins Sozialhilfegesetz aufgenommen oder gestrichen werden sollen.
Die Vorlage zeigt nun auf, dass die zur Verfügung gestandene Frist für eine abschliessende Beurteilung zu kurz war. Der Kommission wurde am 8. März 2004 auch eine Wirksamkeitsprüfung vorgelegt. Trotz der sehr detaillierten Analyse erachtet der Vorsteher des Sozialhilfeamtes, Ruedi Schaffner, die Informationen gut zweieinhalb Jahre nach Einführung des Sozialhilfegesetzes als zu kurzfristig, um bereits heute über Aufgeben oder definitives Einführen der Integrierungsmassnahmen für ausgesteuerte Personen entscheiden zu können. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommision (VGK) empfiehlt mehrheitlich, dem Dekret zuzustimmen.
Simone Abt-Gassmann kann sich mit der SP-Fraktion den Ausführungen der Kommissionspräsidentin sowie dem Kommisionsbericht vollumfänglich anschliessen und stimmt dem Dekret in der vorliegenden Form einstimmig zu.
Thomas de Courten führt ins Feld, dass die Verankerung der Eingliederungsmassnahmen im Sozialhilfegesetz ausdrücklich unter der Bedingung erfolgt ist, dass die Wirksamkeit der Massnahmen innert nützlicher Frist überprüft wird. Sinn der Evaluation ist es, zu erkennen, ob durch die Eingliederungsmassnahmen die Unterstützungskosten der Gemeinden spürbar sinken, um anschliessend kantonale Eingliederungsmassnahmen neu respektive über eine definitive Vorlage diskutieren zu können.
Der Landrat hat die nützliche Frist in der Gesetzesberatung auf drei Jahre fest gesetzt. Die SVP-Fraktion kritisiert, dass es die Regierung unterlassen habe, rechtzeitig die nötigen Schritte für die vom Landrat geforderte Evaluation einzuleiten. Die Rechtfertigung, man habe in den drei Jahren Wichtigeres und Dringenderes zu tun gehabt, als sich um den Evaluationsbericht zu kümmern und diesen entsprechend vorzulegen, genüge nicht. Schliesslich habe der Landrat die Verlängerungskompetenz um 2 Jahre nicht fest gelegt, um einfach länger zu warten, sondern damit er erste Erfahrungen beurteilen und allfällige Anpassungen vornehmen kann bis zur endgültigen Entscheidung über die Fortführung der Eingliederungsmassnahmen. Heute beschliesse der Landrat die Verlängerung, ohne zu wissen, wo die Wirksamkeit dieser Eingliederungsmassnahmen liege. Er könne damit auch nicht lenken oder steuern. Man wisse einzig, dass seit Einführung dieses Gesetzes die Gesuche um Kostenbeiträge von den Gemeinden laufend gestiegen sind. Man stellt den Sinn der Eingliederungsmassnahmen heute nicht in Frage, da auch die SVP die Wirkung nicht kennt, wehrt sich aber dagegen, dass die zuständigen Behörden vom Landrat gesetzte Fristen derart einfach übergehen können. Die Fraktionsmitglieder werden sich dementsprechend in der Stimmwahrnehmung zeigen.
Judith van der Merwe ist seitens der FDP im Nachhinein immer noch stolz, dass diese einen solchen Wirkungskontrolle-Paragrafen eingeführt hat. Damit können die neu eingeführten Massnahmen nun auch vor einer definitiven Einführung überprüft werden. Sie hofft, dass auch bei anderer Gelegenheit einmal diese Wirkungskontrolle in ein neues Gesetz Eingang findet. Im Gegensatz zu ihrem Vorredner hat sie Verständnis für die Regierung und dafür, dass innerhalb der dreijährigen Frist noch keine ausreichende Wirkungskontrolle stattfinden konnte. Das Projekt sei sehr langsam angelaufen, somit könne man nur eineinhalb Jahre als Basis für die Kontrolle nehmen. Die FDP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.
Paul Rohrbach schickt voraus, dass die CVP/EVP-Fraktion einstimmig für Eintreten auf die Vorlage ist. Eine Verlängerung um zwei Jahre ist möglich und man hat das Vertrauen in die Verwaltung, dass die Zeit sinnvoll genutzt wird und man anschliessend zu einem brauchbaren Evaluationsbericht gelangt. Betrachtet man die Sozialhilferechnungen oder das Budget 2005, so sei zu sehen, wie die Kosten in die Höhe schnellen. Also gelte es für den Kanton und die Gemeinden, gemeinsame Knochenarbeit zu leisten, um die Leute von der Sozialhilfe wegzubekommen respektive zu verhindern, dass sie gar in die IV abrutschen. Er appelliert nochmals an die ablehnende SVP, bei dieser Sache mitzumachen, der Inhalt sei zweifellos unbestritten.
Madeleine Göschke-Chiquet wehrt sich gegen den Vorwurf, es sei nicht gut gearbeitet worden. Rudolf Schaffner sei in der Kommission gewesen, habe die Situation ganz offen dargelegt und die Problematik aufgezeigt. Er habe im Übrigen darauf hingewiesen, dass die Gemeinden mit dem neuen Sozialhilfegesetz enorm viele neue Aufgaben übernehmen mussten, welche sie vorher nicht kannten (Einarbeitungszeit) und damit dermassen überlastet waren, dass sie diese Eingliederungsmassnahmen nicht immer gleich anwenden konnten, da es sich auch dabei um ein Novum handelte.
So sei es gut zu verstehen, dass nach zwei Jahren noch keine klaren Aussagen möglich sind, denn aufgrund der genannten Schwierigkeiten ist noch zu wenig Erfahrung da. Die Landrätin hält es daher für absolut richtig, dass die Eingliederungsmassnahmen um zwei Jahre verlängert werden. Gelinge es nämlich, dass nur eine von zehn Personen durch die eingeführten Massnahmen nicht IV-Rentnerin wird, so habe sich die ganze Arbeit gelohnt.
Regierungspräsident Adrian Ballmer bedankt sich für die gute Aufnahme und erwartet ein wenig mehr Begeisterung von der SVP (Heiterkeit). gerade von der SVP hätte er sich Streicheleinheiten erwartet, denn es handle sich um ein ausgezeichnetes Instrument. Zudem sei der betreffende Dienststellenleiter sicher einer der allerbesten des Kantons. Der Regierungsrat hat in diesem Geschäft ganz bestimmt kein schlechtes Gewissen.
Es wurde auf den dramatischen Anstieg der Kosten hingewiesen. Fr. 500'000.- im ersten Jahr, eine Million im zweiten, ca. 2 Mio. im dritten, also laufenden Jahr. In der Vorlage ging man immerhin von 2.5 Mio. Franken jährlich aus. Nun liegen aber nach der Anlaufphase die Kosten, gottseidank und positiverweise, unter den Erwartungen.
Die Frage war auch, warum es nur 35 von 86 Gemeinden sind, bei welchen solche Eingliederungsmassnahmen laufen. Dabei sei es wichtig zu wissen, dass 63 %, also zwei Drittel der Sozialfälle, nur neun Gemeinden betreffen. 90 % aller Sozialhilfefälle betreffen 23 von 86 Gemeinden.
Warum Verlängerung? Wurden keine Auswertungen gemacht? - Doch, gibt er selbst zur Antwort, jeder Fall werde ausgewertet. Wichtig sei aber, die Nachhaltigkeit der Eingliederungsmassnahmen auszuwerten. Was passiert nach einem halben Jahr, funktioniert es immer noch oder trägt die Eingliederungsmassnahme bereits dann keine Früchte mehr? Diese Fragen sollen beantwortet werden können. Für die Wirkungsanalyse wird ein wenig mehr Zeit benötigt, als man anfangs so sportlich angenommen hatte. Die drei Jahre seien im Übrigen nicht vom Landrat eingebracht worden, sondern waren bereits in der Vorlage der Regierung enthalten, stellt Adrian Ballmer richtig. Er findet die sportliche Zielsetzung zudem gut - hätte man zehn Jahre gesagt, so hätte die Anlaufphase noch wesentlich länger gedauert. Man habe mit dem SHG etwas sehr Visionäres gemacht, was auch andernorts als Modell dienen sollte: Massnahmen befristen, bevor sie definitiv erlassen werden. Er bittet um Zustimmung.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung
Titel und Ingress
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keine Wortbegehren
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§ 1
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keine Wortbegehren
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§ 2
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keine Wortbegehren
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://: Der Landrat stimmt dem Dekret über die Verlängerung der Eingliederungsmassnamen des Sozialhilfegesetzes (Vorlage 2004/174) mit nur ganz wenigen Gegenstimmen zu.
Dekret
über die Verlängerung der Eingliederungsmassnahmen des Sozialhilfegesetzes
Vom 25. November 2004
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 52 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2001
1
über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (Sozialhilfegesetz), beschliesst:
§ 1
Die Geltungsdauer der §§ 16 - 19 und 34 des Gesetzes vom 21. Juni 2001
1
über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (Sozialhilfegesetz) wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
§ 2
Diese Dekret tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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