Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 25. November 2004 |
Nr. 902
12 2004/132
Berichte des Regierungsrates vom 8. Juni 2004 und der Finanzkommission vom 2. November 2004: Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Revision des Steuerbezugs und Anpassungen an die Bundesgesetzgebung. 1. Lesung
Kommissionspräsident Marc Joset hat das Wort: Bei der vorliegenden Steuergesetzesrevision geht es vor allem um eine Anpassung an die Bundesgesetzgebung sowie um formale Änderungen im Sinne einer besseren Systematik und Verständlichkeit. Die materiell wichtigen Neuerungen sind die Abzüge von behinderungsbedingten Kosten sowie der Verzicht auf die Handänderungssteuer bei Umwandlungen oder Fusionen von Unternehmen. Es gibt allerdings noch weitere hängige Anliegen für die themenspezifische Revision des Steuergesetzes, wie etwa den Kinderabzug vom Steuerbetrag und die Entlastung von tiefen Renteneinkommen. Entsprechende Vorstösse liegen auf dem Tisch.
Eine Mehrheit der Finanzkommission möchte diese zusätzlichen Anliegen nicht in die vorliegende Gesetzesrevision aufnehmen. Sie verweist auf die von der Regierung angekündigten Vorlagen; eine Vernehmlassung zur Revision der Familienbesteuerung ist per Anfang nächstes Jahr vorgesehen.
Betreffend Verzicht auf die Handänderungssteuer bei Fusion oder Abspaltung von Unternehmen empfiehlt die Kommission Abschreibung des Postulats von Bruno Krähenbühl, weil sein Anliegen in die Revision aufgenommen werden konnte. Bei den behinderungsbedingten Abzugsmöglichkeiten werden die bundesrechtlichen Normen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt. Allerdings sind dort die Anliegen des Postulats von Peter Meschberger - in Bezug auf Punkt 2 seines Postulats - nicht ganz erfüllt, da ein Abzug der Kosten an der Arbeit für pflegebedürftige Drittpersonen in der Gesetzesrevision nicht auch für Familienangehörige möglich ist. Die Mehrheit der FIK empfiehlt trotzdem, das Postulat von Peter Meschberger abzuschreiben und die Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes anzunehmen.
Annemarie Marbet erklärt, man habe es hier mit einer marginalen Revision zu tun. Sie fragt sich daher, ob sich der ganze Aufwand für solche Peanuts lohnt. Hat die Regierung nach dem Durchfall des schweizerischen Steuerpaketes keinen Mut mehr, Neuerungen und Verbesserungen in unser Steuerwesen aufzunehmen? fragt sie. Was eine inhaltliche Verbesserung anbelangt, ist die SP nicht zufrieden mit der Revision. Die Landrätin erinnert nochmals an die soeben überwiesene Initiative der CVP und beantragt, deren Anliegen in die Revision aufzunehmen. Sie verweist diesbezüglich auf das ausgeteilte blaue Blatt. Zudem habe der Regierungsrat in der Vorlage 2002/085 vom März 2002 Folgendes versprochen: Aufgrund der geänderten Rechtsauffassung rechtfertigt sich eine Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag sowie die Inkraftsetzung auf den raschmöglichsten Zeitpunkt.
Was steht in der CVP-Kinderabzugs-Gesetzesinitiative? Die Änderungen, dass der Kinderabzug in Höhe von Fr. 600 wieder direkt vom Steuerbetrag vorgenommen werden kann, komme vor allem den tiefen Einkommen zugute. Davon betroffen sind vor allem die Alleinerziehenden. Aus der Sozialstatistik weiss man, dass in der Schweiz jedes 10. Kind als arm aufwächst. Daher bittet sie gerade die CVP, den SP-Antrag zu unterstützen, um die Initiative auch umzusetzen. Die CVP sollte sich nicht brüsten, sozial zu sein, um dann, wenn es um die Umsetzung gehe, plötzlich nichts mehr zu tun. Heute gehe es darum, Nägel mit Köpfen zu machen.
Sie wiederholt den SP-Antrag, in die Gesetzesrevision die Änderungen von § 34, Absatz 4 sowie die anderen auf dem blauen Blatt aufgeführten Änderungen (Verweise auf Gesetze) aufzunehmen und bittet das Ratskollegium eindringlich, mutig zu sein und nicht wieder Zeit verstreichen zu lassen. Denn die Familienbesteuerungsvorlage, welche noch kommen soll, werde den Rat bestimmt noch bis ins Jahr 2007 oder 2008 beschäftigen.
Im Übrigen kann die SP den Änderungen des Steuergesetzes sowie der Revision des Steuerbezugs plus Anpassungen an das Bundesgesetz zustimmen. Zu den drei inhaltlichen Anpassungen: Man begrüsst die Abschaffung der Handänderungssteuer bei Umwandlungen und Fusionen und ist für Abschreibung des Postulats Krähenbühl aus dem Jahr 1997. Ebenfalls begrüsst wird die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte. Gleichzeitig werde aber das Postulat von Peter Meschberger nur teilweise erfüllt. Während Drittpersonen Sozialabzüge machen können, bleibe dies den Familienangehörigen verwehrt. Was passiert, wenn etwa eine Frau ihren Mann oder ihre Eltern betreuen muss, weil diese schwerst behindert sind? fragt sie. In einem solchen Fall kann man keiner ausserhäuslichen Tätigkeit mehr nachgehen, muss auf zusätzlichen Verdienst verzichten. Die vorgeschlagene Lösung sei also vorwiegend gegen Frauen gerichtet, denn man wisse, dass hauptsächlich Frauen diese Arbeit übernehmen. Darum stellt die SP folgenden Antrag zu §29 Buchstabe m (Zusatz): Arbeitsleistungen, die Familienmitglieder für Personen mit schweren Behinderungen erbringen, können mit einer Pauschale von Fr. 5'000.- geltend gemacht werden .
Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, so verzichtet die SP auf Nichtabschreibung des Postulats Meschberger.
Es hätte noch weitere Änderungen gegeben, fährt sie fort, auf welche man aber verzichtet, da sie nicht ganz kostenneutral gewesen wären. Sie bittet das Kollegium nochmals eindringlich, die Änderung betreffend Kinderabzug jetzt einzufügen. Es werde weder für den Kanton noch für die Gemeinden Ausfälle nach sich ziehen. Verschiebungen gebe es lediglich bei der Höhe der Steuereinkommen.
Thomas de Courten stimmt namens der SVP-Fraktion der Vorlage zu, auch wenn man nicht nur begeistert ist. Im grossen Ganzen handle es sich um eine gute Vorlage. Mit der Revision des Steuergesetzes wird eine systematische und redaktionelle Überarbeitung der Regelungen des Steuerbezugs angestrebt. Dagegen sei an sich nichts einzuwenden. Einmal mehr müsse aber fest gestellt werden, dass damit auch eine Detaillierung der gesetzlichen Grundlagen einhergeht, welche bisherige Handlungs- und Gestaltungsräume im Gesetz unnötig einschränke. Die Anwendung werde komplizierter. Die Einschränkung der Handlungsspielräume erfolge dabei mehrheitlich zugunsten der Steuervögte und zuungunsten des braven Steuerzahlers. Gleichzeitig sei zu befürchten, dass mit der Ausführlichkeit der steuerlichen Rechtsgrundlagen parallel auch der administrative Aufwand zur Steuererhebung ansteige. Dies widerspreche den im Regierungsprogramm, aber auch in verschiedenen Parteiprogrammen deklarierten guten Absichten, die administrativen Belastungen möglichst zu reduzieren, argumentiert er. Gleichwohl habe die Revision auch Schritte in die richtige Richtung getan (Abschaffung Handänderungssteuer). Im Rahmen der breit abgestützten Vernehmlassung zu dieser Vorlage konnten sich verschiedene Kreise darüber äussern. Die Vorlage ist in sich geschlossen und hat eine eigene Materie. Die von der SP eingebrachten Anträge befinden sich seiner Ansicht nach ausserhalb dieser Materie und seien in anderen Punkten bereits aufgegleist. Man werde sie dann diskutieren, wenn sie entsprechend vorbesprochen seien, will keine Hauruck-Aktion und lehnt beide Vorstösse ab.
Juliana Nufer begrüsst namens der FDP-Fraktion die Teilrevision. Die Regelung des Steuerbezugs wird redaktionell und systematisch neu aufgebaut, einige Begriffe werden geklärt und ersetzt; materiell ändert sich wenig. Die Bestimmungen über die Sicherstellung sowie über den Arrest werden direkt der Bundessteuer angepasst. Beim offensichtlich unzulässigen Begehren können auch Verfahrenskosten erhoben werden. Bei der Abschaffung der Handänderungssteuer per 1.1.2005, welche bei Umstrukturierungen anfallen kann, handle es sich tatsächlich um einen terminlichen Vorbezug. Beim Bund tritt diese Regelung laut Fusionsgesetz frühestens per 1.1.2010 in Kraft.
In Zusammenhang mit dem Abstimmungswochenende betreffend NFA werden sicher die Behinderten und die Behindertenorganisationen begrüssen, dass im Kanton Baselland selbst getragene Behindertenkosten nun voll per 1.1.2005 in Abzug gebracht werden können. Im Sinne einer schlanken Gesetzgebung hat man bei § 136, Absätze 5 und 6 Streichung beantragt. Es mache nämlich keinen Sinn, dass auf provisorische Rechnungsstellung Einsprache, Rekurs und Beschwerde erhoben werden. Die Abschnitte 5 und 6 seien realitätsfremd.
Die FDP lehnt die Anträge der SP mit der gleichen Begründung wie die SVP ab. Es sei weder der richtige Zeitpunkt noch habe eine intensive Diskussion stattgefunden. Sie ist zudem der Meinung, dass damit sehr wohl eine Verminderung der Steuereinnahmen einhergehen würde. Darüber müsse aber später im Rahmen der Beratung des Reformpakets Unternehmens- und Familienbesteuerung eingehend diskutiert werden. Die FDP stimmt der Teilrevision zu.
Eugen Tanner wiederholt, dass es sich bei der Revision vorwiegend um eine administrativ-technische handelt. Nun werde aber von SP-Seite her beantragt, man möge auch
gleich noch die CVP-Initiative einbringen. Er findet zwar durchaus Gefallen am Engagement der SP, möchte aber im Namen der CVP/EVP-Fraktion am üblichen Ablauf fest halten. Die initiative sei eingereicht, man stehe zu hundert Prozent dazu. Zudem wurde verschiedentlich angekündigt und auch in der Kommission bestätigt, dass das dritte Steuerpaket (Familienbesteuerung) in Bearbeitung ist und demnächst in die Vernehmlassung gehen wird. Das möchte man abwarten und sich dann zu gegebener Zeit für die Initiative einsetzen. Im Übrigen unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Kommissionsanträge.
Jürg Wiedemann und die Grünen befürworten ebenfalls die meisten der vorgeschlagenen Änderungen des Steuergesetzes. Unbefriedigend ist für die Grüne Fraktion aber, dass die Handänderungssteuer bei Unternehmensumstrukturierungen bereits per 1. Januar 2005 abgeschafft werden soll und nicht erst im Jahr 2009. Der Bund verlangt zwar gemäss Steuerharmonisierungsgesetz, dass diese Änderung erfolgt. Sie müsste aber nicht bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Dies bewirke nämlich, dass man in den kommenden vier Jahren jährlich mit unnötigen Mindereinnahmen von 2 Mio. Franken rechnen müsse, was ihm in Anbetracht der GAP-Sparmassnahmen nicht sinnvoll escheint. Die beiden Anträge der SP unterstützen die Grünen. Jürg Wiedemann kann sich dabei der Argumentation von Annemarie Marbet vollständig anschliessen.
Regierungspräsident Adrian Ballmer weist darauf hin, dass es bei der Vorlage um den Steuerbezug geht; das sei nicht mit 'marginal' zu bezeichnen sondern mit formal - ein grosser Unterschied. Formales Recht hat bei den Steuern eine sehr hohe Bedeutung, fährt er fort, der Aufwand, das formale Recht systematisch und sauber zu definieren, lohne sich selbstverständlich. Das letzte Steuerpaket sei am 16. Mai 2004 u.a. mit der Begründung abgelehnt worden, es handle sich um ein Paket von Dingen ohne direkten Zusammenhang. Nun werde hier versucht, die Steuervorlage mit Dingen anzureichern, welche keinen direkten Zusammenhang hätten.
Es wurden nur zwei kleine Ausnahmen zum Steuerbezug gemacht, wobei es sich um Bereiche handelt, bei welchen zwingendes Recht umgesetzt wird. Erstens betrifft dies das Behindertengesetz und zweitens die Handänderungssteuer für Unternehmungen, dort hätte man zwar zuwarten können. Man wisse aber nicht, ob man innerhalb der geplanten Frist wirklich eine Unternehmenssteuerreform haben wird und habe daher ein gutes Signal für die Wirtschaft gesetzt. Denn alle Steuererleichterungen, welche in den letzten Jahren gemacht wurden, seien immer den natürlichen Personen zugekommen. Selbstverständlich habe dies einen gewissen Steuerausfall zur Folge. In erster Linie müsse man aber zum Steuersubstrat und zu den Arbeitsplätzen der Unternehmungen Sorge tragen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass diese Meinung weitgehend geteilt werde. Er bittet die Landrätinnen und Landräte, die zusätzlichen Anträge, welche er als 'aus der Hüfte geschossen' bezeichnet, abzulehnen. Wenn schon, müsste man eine Rückweisung an die Kommission zur intensiven Beratung verlangen, findet er.
Zur Familienbesteuerung wurde bereits gesagt, dass man kurz vor der Verabschiedung einer entsprechenden Vorlage steht. Spätestens im ersten Quartal 2005 wird die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Selbstverständlich werde die Frage des Kinderabzugs einen wichtigen Teil darstellen. Nebenbei: Im letzten Paket wurde dies vom Volk abgelehnt. Man wird den Kinderabzug aber trotzdem wieder einbringen. Der zweite Antrag müsste in der Kommission beraten werden, was eine Verzögerung der Vorlage bedeuten würde, welche per 1.1.2005 in Kraft treten sollte. Da auch dies zur Familienbesteuerung gehöre, bittet er, den Vorstoss Meschberger abzuschreiben. Der Antrag, welcher eine Abgeltung für Arbeitsleistungen von Familienmitgliedern für Personen mit schweren Behinderungen mittels einer Pauschale von Fr. 5'000.- vorsieht, gehe noch weiter als der Vorstoss Meschberger. Es stelle sich die Frage, ob dies dann, unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung, für jedes Familienmitglied gelte, so dass mit einer geringen Arbeitsleistung noch eine Pauschale von Fr. 5'000.- abgezogen werden könnte. Bei Peter Meschberger stehe noch "... bis zur Höhe von 5'000.-...". Er bittet, den Antrag abzulehnen.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung (Kommissionsbericht)
12 2004/132
Berichte des Regierungsrates vom 8. Juni 2004 und der Finanzkommission vom 2. November 2004: Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Revision des Steuerbezugs und Anpassungen an die Bundesgesetzgebung. 1. Lesung
Kommissionspräsident Marc Joset hat das Wort: Bei der vorliegenden Steuergesetzesrevision geht es vor allem um eine Anpassung an die Bundesgesetzgebung sowie um formale Änderungen im Sinne einer besseren Systematik und Verständlichkeit. Die materiell wichtigen Neuerungen sind die Abzüge von behinderungsbedingten Kosten sowie der Verzicht auf die Handänderungssteuer bei Umwandlungen oder Fusionen von Unternehmen. Es gibt allerdings noch weitere hängige Anliegen für die themenspezifische Revision des Steuergesetzes, wie etwa den Kinderabzug vom Steuerbetrag und die Entlastung von tiefen Renteneinkommen. Entsprechende Vorstösse liegen auf dem Tisch.
Eine Mehrheit der Finanzkommission möchte diese zusätzlichen Anliegen nicht in die vorliegende Gesetzesrevision aufnehmen. Sie verweist auf die von der Regierung angekündigten Vorlagen; eine Vernehmlassung zur Revision der Familienbesteuerung ist per Anfang nächstes Jahr vorgesehen.
Betreffend Verzicht auf die Handänderungssteuer bei Fusion oder Abspaltung von Unternehmen empfiehlt die Kommission Abschreibung des Postulats von Bruno Krähenbühl, weil sein Anliegen in die Revision aufgenommen werden konnte. Bei den behinderungsbedingten Abzugsmöglichkeiten werden die bundesrechtlichen Normen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes umgesetzt. Allerdings sind dort die Anliegen des Postulats von Peter Meschberger - in Bezug auf Punkt 2 seines Postulats - nicht ganz erfüllt, da ein Abzug der Kosten an der Arbeit für pflegebedürftige Drittpersonen in der Gesetzesrevision nicht auch für Familienangehörige möglich ist. Die Mehrheit der FIK empfiehlt trotzdem, das Postulat von Peter Meschberger abzuschreiben und die Vorlage zur Änderung des Steuergesetzes anzunehmen.
Annemarie Marbet erklärt, man habe es hier mit einer marginalen Revision zu tun. Sie fragt sich daher, ob sich der ganze Aufwand für solche Peanuts lohnt. Hat die Regierung nach dem Durchfall des schweizerischen Steuerpaketes keinen Mut mehr, Neuerungen und Verbesserungen in unser Steuerwesen aufzunehmen? fragt sie. Was eine inhaltliche Verbesserung anbelangt, ist die SP nicht zufrieden mit der Revision. Die Landrätin erinnert nochmals an die soeben überwiesene Initiative der CVP und beantragt, deren Anliegen in die Revision aufzunehmen. Sie verweist diesbezüglich auf das ausgeteilte blaue Blatt. Zudem habe der Regierungsrat in der Vorlage 2002/085 vom März 2002 Folgendes versprochen: Aufgrund der geänderten Rechtsauffassung rechtfertigt sich eine Wiedereinführung des Kinderabzugs vom Steuerbetrag sowie die Inkraftsetzung auf den raschmöglichsten Zeitpunkt.
Was steht in der CVP-Kinderabzugs-Gesetzesinitiative? Die Änderungen, dass der Kinderabzug in Höhe von Fr. 600 wieder direkt vom Steuerbetrag vorgenommen werden kann, komme vor allem den tiefen Einkommen zugute. Davon betroffen sind vor allem die Alleinerziehenden. Aus der Sozialstatistik weiss man, dass in der Schweiz jedes 10. Kind als arm aufwächst. Daher bittet sie gerade die CVP, den SP-Antrag zu unterstützen, um die Initiative auch umzusetzen. Die CVP sollte sich nicht brüsten, sozial zu sein, um dann, wenn es um die Umsetzung gehe, plötzlich nichts mehr zu tun. Heute gehe es darum, Nägel mit Köpfen zu machen.
Sie wiederholt den SP-Antrag, in die Gesetzesrevision die Änderungen von § 34, Absatz 4 sowie die anderen auf dem blauen Blatt aufgeführten Änderungen (Verweise auf Gesetze) aufzunehmen und bittet das Ratskollegium eindringlich, mutig zu sein und nicht wieder Zeit verstreichen zu lassen. Denn die Familienbesteuerungsvorlage, welche noch kommen soll, werde den Rat bestimmt noch bis ins Jahr 2007 oder 2008 beschäftigen.
Im Übrigen kann die SP den Änderungen des Steuergesetzes sowie der Revision des Steuerbezugs plus Anpassungen an das Bundesgesetz zustimmen. Zu den drei inhaltlichen Anpassungen: Man begrüsst die Abschaffung der Handänderungssteuer bei Umwandlungen und Fusionen und ist für Abschreibung des Postulats Krähenbühl aus dem Jahr 1997. Ebenfalls begrüsst wird die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte. Gleichzeitig werde aber das Postulat von Peter Meschberger nur teilweise erfüllt. Während Drittpersonen Sozialabzüge machen können, bleibe dies den Familienangehörigen verwehrt. Was passiert, wenn etwa eine Frau ihren Mann oder ihre Eltern betreuen muss, weil diese schwerst behindert sind? fragt sie. In einem solchen Fall kann man keiner ausserhäuslichen Tätigkeit mehr nachgehen, muss auf zusätzlichen Verdienst verzichten. Die vorgeschlagene Lösung sei also vorwiegend gegen Frauen gerichtet, denn man wisse, dass hauptsächlich Frauen diese Arbeit übernehmen. Darum stellt die SP folgenden Antrag zu §29 Buchstabe m (Zusatz): Arbeitsleistungen, die Familienmitglieder für Personen mit schweren Behinderungen erbringen, können mit einer Pauschale von Fr. 5'000.- geltend gemacht werden .
Sollte diesem Antrag stattgegeben werden, so verzichtet die SP auf Nichtabschreibung des Postulats Meschberger.
Es hätte noch weitere Änderungen gegeben, fährt sie fort, auf welche man aber verzichtet, da sie nicht ganz kostenneutral gewesen wären. Sie bittet das Kollegium nochmals eindringlich, die Änderung betreffend Kinderabzug jetzt einzufügen. Es werde weder für den Kanton noch für die Gemeinden Ausfälle nach sich ziehen. Verschiebungen gebe es lediglich bei der Höhe der Steuereinkommen.
Thomas de Courten stimmt namens der SVP-Fraktion der Vorlage zu, auch wenn man nicht nur begeistert ist. Im grossen Ganzen handle es sich um eine gute Vorlage. Mit der Revision des Steuergesetzes wird eine systematische und redaktionelle Überarbeitung der Regelungen des Steuerbezugs angestrebt. Dagegen sei an sich nichts einzuwenden. Einmal mehr müsse aber fest gestellt werden, dass damit auch eine Detaillierung der gesetzlichen Grundlagen einhergeht, welche bisherige Handlungs- und Gestaltungsräume im Gesetz unnötig einschränke. Die Anwendung werde komplizierter. Die Einschränkung der Handlungsspielräume erfolge dabei mehrheitlich zugunsten der Steuervögte und zuungunsten des braven Steuerzahlers. Gleichzeitig sei zu befürchten, dass mit der Ausführlichkeit der steuerlichen Rechtsgrundlagen parallel auch der administrative Aufwand zur Steuererhebung ansteige. Dies widerspreche den im Regierungsprogramm, aber auch in verschiedenen Parteiprogrammen deklarierten guten Absichten, die administrativen Belastungen möglichst zu reduzieren, argumentiert er. Gleichwohl habe die Revision auch Schritte in die richtige Richtung getan (Abschaffung Handänderungssteuer). Im Rahmen der breit abgestützten Vernehmlassung zu dieser Vorlage konnten sich verschiedene Kreise darüber äussern. Die Vorlage ist in sich geschlossen und hat eine eigene Materie. Die von der SP eingebrachten Anträge befinden sich seiner Ansicht nach ausserhalb dieser Materie und seien in anderen Punkten bereits aufgegleist. Man werde sie dann diskutieren, wenn sie entsprechend vorbesprochen seien, will keine Hauruck-Aktion und lehnt beide Vorstösse ab.
Juliana Nufer begrüsst namens der FDP-Fraktion die Teilrevision. Die Regelung des Steuerbezugs wird redaktionell und systematisch neu aufgebaut, einige Begriffe werden geklärt und ersetzt; materiell ändert sich wenig. Die Bestimmungen über die Sicherstellung sowie über den Arrest werden direkt der Bundessteuer angepasst. Beim offensichtlich unzulässigen Begehren können auch Verfahrenskosten erhoben werden. Bei der Abschaffung der Handänderungssteuer per 1.1.2005, welche bei Umstrukturierungen anfallen kann, handle es sich tatsächlich um einen terminlichen Vorbezug. Beim Bund tritt diese Regelung laut Fusionsgesetz frühestens per 1.1.2010 in Kraft.
In Zusammenhang mit dem Abstimmungswochenende betreffend NFA werden sicher die Behinderten und die Behindertenorganisationen begrüssen, dass im Kanton Baselland selbst getragene Behindertenkosten nun voll per 1.1.2005 in Abzug gebracht werden können. Im Sinne einer schlanken Gesetzgebung hat man bei § 136, Absätze 5 und 6 Streichung beantragt. Es mache nämlich keinen Sinn, dass auf provisorische Rechnungsstellung Einsprache, Rekurs und Beschwerde erhoben werden. Die Abschnitte 5 und 6 seien realitätsfremd.
Die FDP lehnt die Anträge der SP mit der gleichen Begründung wie die SVP ab. Es sei weder der richtige Zeitpunkt noch habe eine intensive Diskussion stattgefunden. Sie ist zudem der Meinung, dass damit sehr wohl eine Verminderung der Steuereinnahmen einhergehen würde. Darüber müsse aber später im Rahmen der Beratung des Reformpakets Unternehmens- und Familienbesteuerung eingehend diskutiert werden. Die FDP stimmt der Teilrevision zu.
Eugen Tanner wiederholt, dass es sich bei der Revision vorwiegend um eine administrativ-technische handelt. Nun werde aber von SP-Seite her beantragt, man möge auch
gleich noch die CVP-Initiative einbringen. Er findet zwar durchaus Gefallen am Engagement der SP, möchte aber im Namen der CVP/EVP-Fraktion am üblichen Ablauf fest halten. Die initiative sei eingereicht, man stehe zu hundert Prozent dazu. Zudem wurde verschiedentlich angekündigt und auch in der Kommission bestätigt, dass das dritte Steuerpaket (Familienbesteuerung) in Bearbeitung ist und demnächst in die Vernehmlassung gehen wird. Das möchte man abwarten und sich dann zu gegebener Zeit für die Initiative einsetzen. Im Übrigen unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Kommissionsanträge.
Jürg Wiedemann und die Grünen befürworten ebenfalls die meisten der vorgeschlagenen Änderungen des Steuergesetzes. Unbefriedigend ist für die Grüne Fraktion aber, dass die Handänderungssteuer bei Unternehmensumstrukturierungen bereits per 1. Januar 2005 abgeschafft werden soll und nicht erst im Jahr 2009. Der Bund verlangt zwar gemäss Steuerharmonisierungsgesetz, dass diese Änderung erfolgt. Sie müsste aber nicht bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Dies bewirke nämlich, dass man in den kommenden vier Jahren jährlich mit unnötigen Mindereinnahmen von 2 Mio. Franken rechnen müsse, was ihm in Anbetracht der GAP-Sparmassnahmen nicht sinnvoll escheint. Die beiden Anträge der SP unterstützen die Grünen. Jürg Wiedemann kann sich dabei der Argumentation von Annemarie Marbet vollständig anschliessen.
Regierungspräsident Adrian Ballmer weist darauf hin, dass es bei der Vorlage um den Steuerbezug geht; das sei nicht mit 'marginal' zu bezeichnen sondern mit formal - ein grosser Unterschied. Formales Recht hat bei den Steuern eine sehr hohe Bedeutung, fährt er fort, der Aufwand, das formale Recht systematisch und sauber zu definieren, lohne sich selbstverständlich. Das letzte Steuerpaket sei am 16. Mai 2004 u.a. mit der Begründung abgelehnt worden, es handle sich um ein Paket von Dingen ohne direkten Zusammenhang. Nun werde hier versucht, die Steuervorlage mit Dingen anzureichern, welche keinen direkten Zusammenhang hätten.
Es wurden nur zwei kleine Ausnahmen zum Steuerbezug gemacht, wobei es sich um Bereiche handelt, bei welchen zwingendes Recht umgesetzt wird. Erstens betrifft dies das Behindertengesetz und zweitens die Handänderungssteuer für Unternehmungen, dort hätte man zwar zuwarten können. Man wisse aber nicht, ob man innerhalb der geplanten Frist wirklich eine Unternehmenssteuerreform haben wird und habe daher ein gutes Signal für die Wirtschaft gesetzt. Denn alle Steuererleichterungen, welche in den letzten Jahren gemacht wurden, seien immer den natürlichen Personen zugekommen. Selbstverständlich habe dies einen gewissen Steuerausfall zur Folge. In erster Linie müsse man aber zum Steuersubstrat und zu den Arbeitsplätzen der Unternehmungen Sorge tragen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass diese Meinung weitgehend geteilt werde. Er bittet die Landrätinnen und Landräte, die zusätzlichen Anträge, welche er als 'aus der Hüfte geschossen' bezeichnet, abzulehnen. Wenn schon, müsste man eine Rückweisung an die Kommission zur intensiven Beratung verlangen, findet er.
Zur Familienbesteuerung wurde bereits gesagt, dass man kurz vor der Verabschiedung einer entsprechenden Vorlage steht. Spätestens im ersten Quartal 2005 wird die Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Selbstverständlich werde die Frage des Kinderabzugs einen wichtigen Teil darstellen. Nebenbei: Im letzten Paket wurde dies vom Volk abgelehnt. Man wird den Kinderabzug aber trotzdem wieder einbringen. Der zweite Antrag müsste in der Kommission beraten werden, was eine Verzögerung der Vorlage bedeuten würde, welche per 1.1.2005 in Kraft treten sollte. Da auch dies zur Familienbesteuerung gehöre, bittet er, den Vorstoss Meschberger abzuschreiben. Der Antrag, welcher eine Abgeltung für Arbeitsleistungen von Familienmitgliedern für Personen mit schweren Behinderungen mittels einer Pauschale von Fr. 5'000.- vorsieht, gehe noch weiter als der Vorstoss Meschberger. Es stelle sich die Frage, ob dies dann, unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung, für jedes Familienmitglied gelte, so dass mit einer geringen Arbeitsleistung noch eine Pauschale von Fr. 5'000.- abgezogen werden könnte. Bei Peter Meschberger stehe noch "... bis zur Höhe von 5'000.-...". Er bittet, den Antrag abzulehnen.
://: Eintreten ist unbestritten.
Detailberatung (Kommissionsbericht)
Titel und Ingress
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keine Wortbegehren
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I.
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keine Wortbegehren
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§ 29 Absatz 1 Buchstaben m und n
Es liegt der oben erwähnte Antrag der SP zu Buchstabe m vor.
Regula Meschberger erläutert: Der Grund für diesen Antrag liegt in der Tatsache, dass in der Vorlage verlangt wird, das Postulat von Peter Meschberger abzuschreiben. Das könne man aber erst tun, wenn es auch tatsächlich erfüllt sei, und das sei im jetzigen Zeitpunkt schlicht nicht der Fall. Die jetzt geltende sowie auch die neu vorgeschlagene Regelung benachteilige nämlich Familienmitglieder, vor allem Frauen, welche grosse Arbeitsleistungen für ihre behinderten - sprich schwerst behinderten - Partner, Väter oder Mütter erbringen. Diese Familienmitglieder ersparen dem Staat Kosten, indem sie die Leistungen unentgeltlich erbringen und damit häufig dafür sorgen, dass behinderte Menschen überhaupt zu Hause leben können. Nicht selten handle es sich dabei nämlich um eine 24-Stundenbetreuung, betont sie an die Adresse von Regierungspräsident Adrian Ballmer. Es gehe nicht um wenige oder kleine Arbeitsleistungen sondern um Menschen, welche dank dieser Arbeitsleistung daheim wohnen können und andernfalls in einem Heim oder Spital aufgehoben werden müssten.
Dass für diese Leistung kein Lohn gezahlt wird und damit auch keine Sozialversicherungsleistungen generiert werden können, findet sie an sich schon unbefriedigend. Dass aber für diese Leistung nicht einmal ein Pauschalabzug bei den Steuern geltend gemacht werden kann, sei ungerecht und es komme einer Missachtung der erbrachten Leistung gleich. Bei Erbringung der Leistung durch eine aussen stehende Person könne nämlich der Abzug geltend gemacht werden. Familienmitglieder, die bereit sind, mit ihrer Gratisleistung dafür zu sorgen, dass ein schwerst behinderter Mensch zu Hause wohnen kann, dürfen dafür nicht gestraft werden, sie müssten eigentlich belohnt werden, meint sie. Sie bittet den Landrat, bei Ablehnung dieses Antrags doch zumindest das Postulat von Peter Meschberger nicht abzuschreiben.
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger stellt klar, dass erst in der zweiten Lesung über die Anträge der Finanzkommission abgestimmt wird.
Zu § 29 Buchstabe m
liegt folgender Antrag der SP vor:
Arbeitsleistungen, die Familienmitglieder für Personen mit schweren Behinderungen erbringen, können mit einer Pauschale von Fr. 5'000.- geltend gemacht werden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP mehrheitlich ab.
Zu § 34 Absatz 4
liegt folgender Antrag der SP vor :
Der gemäss den Absätzen 1 und 2 ermittelte Einkommenssteuerbetrag ermässigt sich um 600 Franken pro Steuerjahr für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind, das mit dem Stuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das er die elterliche Gewalt hat beziehungsweise hatte. Bei Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts (gemäss Artikel 133 Absatz 3 oder Artikel 298a Absatz 1 ZGB) steht der Abzug demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet. Der Abzug kann pro Kind nur einmal geltend gemacht werden. Sofern das Einkommen des Kindes den steuerfreien Betrag übersteigt, entfällt der Abzug. Für die Gewährung des Abzugs sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode beziehungsweise der Steuerpflicht massgebend.
://: Der Landrat lehnt den SP-Antrag mehrheitlich ab.
Es liegt der oben erwähnte Antrag der SP zu Buchstabe m vor.
Regula Meschberger erläutert: Der Grund für diesen Antrag liegt in der Tatsache, dass in der Vorlage verlangt wird, das Postulat von Peter Meschberger abzuschreiben. Das könne man aber erst tun, wenn es auch tatsächlich erfüllt sei, und das sei im jetzigen Zeitpunkt schlicht nicht der Fall. Die jetzt geltende sowie auch die neu vorgeschlagene Regelung benachteilige nämlich Familienmitglieder, vor allem Frauen, welche grosse Arbeitsleistungen für ihre behinderten - sprich schwerst behinderten - Partner, Väter oder Mütter erbringen. Diese Familienmitglieder ersparen dem Staat Kosten, indem sie die Leistungen unentgeltlich erbringen und damit häufig dafür sorgen, dass behinderte Menschen überhaupt zu Hause leben können. Nicht selten handle es sich dabei nämlich um eine 24-Stundenbetreuung, betont sie an die Adresse von Regierungspräsident Adrian Ballmer. Es gehe nicht um wenige oder kleine Arbeitsleistungen sondern um Menschen, welche dank dieser Arbeitsleistung daheim wohnen können und andernfalls in einem Heim oder Spital aufgehoben werden müssten.
Dass für diese Leistung kein Lohn gezahlt wird und damit auch keine Sozialversicherungsleistungen generiert werden können, findet sie an sich schon unbefriedigend. Dass aber für diese Leistung nicht einmal ein Pauschalabzug bei den Steuern geltend gemacht werden kann, sei ungerecht und es komme einer Missachtung der erbrachten Leistung gleich. Bei Erbringung der Leistung durch eine aussen stehende Person könne nämlich der Abzug geltend gemacht werden. Familienmitglieder, die bereit sind, mit ihrer Gratisleistung dafür zu sorgen, dass ein schwerst behinderter Mensch zu Hause wohnen kann, dürfen dafür nicht gestraft werden, sie müssten eigentlich belohnt werden, meint sie. Sie bittet den Landrat, bei Ablehnung dieses Antrags doch zumindest das Postulat von Peter Meschberger nicht abzuschreiben.
Landratspräsidentin Daniela Schneeberger stellt klar, dass erst in der zweiten Lesung über die Anträge der Finanzkommission abgestimmt wird.
Zu § 29 Buchstabe m
liegt folgender Antrag der SP vor:
Arbeitsleistungen, die Familienmitglieder für Personen mit schweren Behinderungen erbringen, können mit einer Pauschale von Fr. 5'000.- geltend gemacht werden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SP mehrheitlich ab.
Zu § 34 Absatz 4
liegt folgender Antrag der SP vor :
Der gemäss den Absätzen 1 und 2 ermittelte Einkommenssteuerbetrag ermässigt sich um 600 Franken pro Steuerjahr für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind, das mit dem Stuerpflichtigen in häuslicher Gemeinschaft lebt und für das er die elterliche Gewalt hat beziehungsweise hatte. Bei Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts (gemäss Artikel 133 Absatz 3 oder Artikel 298a Absatz 1 ZGB) steht der Abzug demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet. Der Abzug kann pro Kind nur einmal geltend gemacht werden. Sofern das Einkommen des Kindes den steuerfreien Betrag übersteigt, entfällt der Abzug. Für die Gewährung des Abzugs sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode beziehungsweise der Steuerpflicht massgebend.
://: Der Landrat lehnt den SP-Antrag mehrheitlich ab.
§ 68g
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keine Wortbegehren
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§ 82 Absatz 1 Buchstabe h
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keine Wortbegehren
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§ 84 Absatz 3
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keine Wortbegehren
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§ 135
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keine Wortbegehren
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§ 135a
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keine Wortbegehren
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§ 135b
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keine Wortbegehren
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§ 135c
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keine Wortmeldung
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§ 136
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keine Wortbegehren
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§ 137
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keine Wortbegehren
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§ 138
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keine Wortbegehren
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§ 139
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keine Wortbegehren
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§ 139a
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keine Wortbegehren
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§ 139b
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keine Wortbegehren
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§ 140
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keine Wortbegehren
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§ 141
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keine Wortbegehren
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§ 142
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keine Wortbegehren
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§ 143
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keine Wortbegehren
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§ 144
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keine Wortbegehren
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§ 145
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keine Wortbegehren
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§ 146
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keine Wortbegehren
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§ 147
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keine Wortbegehren
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§ II
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keine Wortbegehren
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Kein Rückkommen
://: Damit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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