Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004
Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004 |
14 2003/228
Berichte des Regierungsrates vom 23. September 2003 und der Finanzkommission vom 1. Juni 2004: Gesamtrevision des Gesetzes über die Basellandschaftliche Kantonalbank. 1. Lesung
Kommissionspräsident Marc Joset führt aus: Das Kantonalbankgesetz wurde letztmals im Jahr 1999 revidiert. Damals ging es um die Unterstellung der Bank unter die Aufsicht der eidgenössischen Bankenkommission. Anlass zur jetzigen Gesetzesrevision war die Motion von Dieter Völlmin betreffend Einführung einer sachgerechten, klaren, zeitgemässen Regelung der Aufsichts- und Kontrollfunktion bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank.
Es fand eine Anhörung des Motionärs in der Kommission statt. Ziel der Revision sind also eine klare Zuordnung der Aufsichts- und Kontrollfunktion und eine professionelle Sicherstellung dieser Funktionen. An der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wurde nicht gerüttelt, ebenso wenig an der Staatsgarantie. Eintreten war in der Kommission unbestritten. Es wurde darauf hingewiesen, dass vor allem die Rahmenbedingungen hinsichtlich der politischen Aufsicht geregelt werden müssen.
Im Folgenden fasst der Kommissionspräsident die synoptische Darstellung der Änderungen der FiKo zusammen:
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Die FiKo ist für eine klare Trennung von Oberaufsicht und Aufsicht. Daher ist der Satz "Der Vollzug der Oberaufsicht obliegt dem Regierungsrat" (§ 8) zu streichen. Die Oberaufsicht soll ausschliesslich beim Landrat belassen sein. Dass der Vollzug anschliessend auch beim Regierungsrat ist, muss nicht speziell erwähnt werden.
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Die Oberaufsicht des Landrates besteht im Wesentlichen aus der Genehmigung des Geschäftsberichtes, aus der Festsetzung der Rahmenbedingungen (Kantonalbankgesetz) und der Oberaufsicht über die Wahl des Bankrats.
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Eine kurze, intensive Diskussion ergab sich um das Wort "vertraulich" in § 8, Absatz 2. Man kam einstimmig zum Schluss, dass es ein wenig über das hinaus geht, was man gemäss Landratsgesetz (Amtsgeheimnis) unter vertraulich versteht, dies in der Annahme, dass man damit der Kantonalbank und den "Geschichten", welche in anderen Kantonen passiert sind, gerecht wird.
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Zu § 10, Bankrat: In der Diskussion um die Anzahl Mitglieder einigte man sich auf 7 bis 11. Es kamen auch andere Vorschläge. Der Antrag "9 bis 11" unterlag nur knapp, kann also noch diskutiert werden.
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Zur Wahl des Bankrats: In erster Linie soll eine repräsentative Vertretung erreicht werden. Neben den in § 10 genannten Kompetenzen der Bankratsmitglieder soll sich der Bankrat aus verschiedenen Bevölkerungsständen, Regionen, politischen Parteien und Vertretern der wichtigsten Interessengruppen zusammensetzen. Ebenso empfiehlt die FiKo, dass in der Verordnung neben der Qualifikation, Bankgeschäfte selbstständig beurteilen zu können, auch erwähnt wird, dass auf eine angemessene Vertretung aller Bevölkerungsstände und Geschlechter zu achten ist. Werden diese verschiedenen Paragrafen in Gesetz und Verordnung von der Regierung beachtet und ernst genommen, so ist es richtig, die Regierung die Wahlvorschläge machen zu lassen.Sollte der Landrat nicht damit einverstanden sein, so können die Vorschläge zurückgewiesen und neue verlangt werden.
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Daneben gibt es noch ein paar wenige formelle Änderungen, welche nicht näher erläutert werden müssen. Die Finanzkommission beantragt einstimmig, das Gesetz in der von ihr abgeänderten Form zu genehmigen und das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
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Grosse Diskussionen löste § 10 - Grösse und Wahl des Bankrats - aus. Die SP stellt diesbezüglich erneut den Antrag "Der Bankrat besteht aus 9 bis 11 Mitgliedern." Der Rest soll sich gleich bleiben. Warum diese Grösse? Bis jetzt waren es 13 Mitglieder. Es lief bisher nichts schief; alles ging zur vollen Zufriedenheit vor. Daher sieht man nicht ein, warum nun die Mitgliederzahl auf knapp die Hälfte heruntergesetzt werden soll. Klar ist, dass unter Umständen bei einer Vakanz nicht unbedingt direkt im nächsten Monat wieder jemand rekrutiert werden kann. Daher kann man sich mit einer Anzahl von 9 bis 11 Mitgliedern einverstanden erklären, Für die SP ist es sehr wichtig, dass alle Bevölkerungsschichten mit der nötigen Qualifikation darin vertreten sind. Man erwartet diese Ausgewogenheit auch bei beiden Geschlechtern. Die SP beantragt, mit dieser Änderung das Gesetz zu genehmigen.
Hans-Jürgen Ringgenberg: Die SVP begrüsst grundsätzlich die Gesamtrevision des Kantonalbankgesetzes. Immerhin geht der Ursprung auf eine Motion des Fraktionskollegen Völlmin aus dem Jahr 1995 zurück. Man ist insbesondere der Meinung, dass mit der vorgeschlagenen Neufassung die bisher unklare Regelung der Verantwortung eliminiert wird und eine klare Zuordnung der Aufsichts- und Kontrollfunktonen geschaffen wird. Dies liegt nicht zuletzt im Interesse des Kantons, denn immerhin leistet dieser eine Staatsgarantie. Man unterstützt die klare Trennung von Oberaufsicht und Aufsicht. Die Oberaufsicht soll ausschliesslich beim Landrat bleiben. Neben den bereits vom Kommissionspräsidenten ausgeführten Aufgaben umfasst diese auch die Wahl des Bankrats. Die Kompetenzen scheinen der SVP mit dem neuen Gesetzestext diesbezüglich klar geregelt. Auch die Beibehaltung der Rechtsform als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie die Staatsgarantie finden Zustimmung.
Man begrüsst auch die vertrauliche und qualifizierte Informationspflicht der Finanzkommission, ebenfalls die Festlegung der Geheimhaltungspflicht der FiKo-Mitglieder. Der Erhalt von spezifischen Insider-Informationen erfordert selbstverständlich die spezifische Vertraulichkeit. Auch der Festlegung der Anzahl Bankratsmitglieder von 7 bis 11 kann man zustimmen. Knackpunkt ist für die SVP-Fraktion die Änderung von § 10. Mit der neuen Kompromissversion kann sich ein Grossteil nicht anfreunden. Die Mehrheit der Fraktion ist der Meinung, dass nicht nur das Wahlrecht sondern auch das Vorschlagsrecht beim Landrat respektive bei den Parteien bleiben und nicht an den Regierungsrat abgetreten werden soll. Man wird daher in der Detailberatung einen entsprechenden Antrag stellen.
Mit der in der Verordnung festgehaltenen Qualifikation der Bankräte und der angemessenen Vertretung aller Bevölkerungsstände kann man sich einverstanden erklären. Wie die angemessene Vertretung aller Bevölkerungsstände und Geschlechter allerdings in der Praxis interpretiert bzw. gehandhabt wird, ist für seine Fraktion noch etwas fragwürdig.
Auch die Festlegung der Amtsdauer, welche sich mit derjenigen des Landrats deckt, stellt kein Problem dar. Die SVP-Fraktion ist bereit, auf das Geschäft einzutreten und wird sich bei der Abstimmung entsprechend seinen Ausführungen und dem Abstimmungsausgang betreffend den eigenen Antrag individuell verhalten und ist auch im gleichen Sinn bereit, die Motion von Dieter Völlmin als erfüllt abzuschreiben.
Thoni Fritschi betont als erstes Ziel der vorliegenden Gesamtrevision die klare Zuordnung der Aufsichts- und Kontrollfunktionen. Zweitens soll sicher gestellt werden, dass diese Funktionen professionell, d.h. mit einer hohen Qualität, wahrgenommen werden. Die Vorgänge in der Vergangenheit um diverse Kantonalbanken haben ebenfalls dazu beigetragen, den Aspekt der Verantwortlichkeit neu zu überdenken. Die FDP erachtet die grundsätzliche Einflussnahme der politischen Gremien Landrat und Regierungsrat als richtig, solange die Tatsache der Staatsgarantie bestehen bleibt. Folgerichtig ist die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt die Form, welche als einzige die politisch gewollte Einflussnahme zulässt.
Grundsätzlich ist die Staatsgarantie am Markt ein klarer Wettbewerbsvorteil für die Kantonalbank. Die FDP kann diese Staatsgarantie unterstützen, weil die Kantonalbank als Abgeltung für diese Leistung dem Kanton eine Prämie entrichtet, welche mittels einer versicherungsmathematischen Formel errechnet wird. Für das laufende Jahr kann der Kanton mit einem Beitrag von Fr. 3 bis 4 Mio. rechnen. Mit der korrekten finanziellen Abgeltung der Staatsgarantie ist auch gewährleistet, dass der Wettbewerbsvorteil der Staatsgarantie auch tatsächlich neutralisiert wird.
Die FDP begrüsst die Entpolitisierung und Professionalisierung des Bankrats, wie sie heute vorgeschlagen wird. Je kleiner die Zahl der Mitglieder ist, umso effizienter kann agiert werden, meint er. Eine Verminderung der Anzahl Mitglieder ist von der Privatwirtschaft mit Erfolg vorgelebt. Die vorgeschlagene flexible Lösung von 7 bis 11 Mitgliedern erachtet man als zweckmässig. Von absoluter Priorität ist jedoch die Qualität der Bankratsmitglieder. Man erwartet, dass ein branchenübliches Anforderungsprofil erstellt wird, welches die Notwendigkeiten und Bedürfnisse eines zeitgemässen Bankrates - vergleichbar mit dem Verwaltungsrat einer privaten Bank als Aktiengesellschaft - abdeckt. Alle anderen Kriterien sind zweitrangig.
Die vorgeschlagene Verteilung des verbleibenden Gewinns, je hälftig zugunsten der Reserven und zur freien Verfügung der Staatskasse erachtet man als sinnvolle Regelung, welche keiner Veränderung bedarf. Insbesondere wird mit einer starken Eigenkapitalbasis das Risiko der Inanspruchnahme der Staatsgarantie weiter vermindert. Die FDP ist sich bewusst, dass das Kantonalbankengesetz Regulative beinhaltet, welche nur durch entsprechende Begründung mit einer liberalen Grundhaltung übereinstimmen. Wesentlich sind aber die Ausführungsbestimmungen. Die Durchsetzung und Überwachung machen die Qualität des Gesetzes aus. In diesem Sinne erachtet man das Gesetz als zeitgemäss und verantwortungsbewusst. Die FDP beantragt, die vorliegende Gesamtrevision in der von der FiKo vorgelegten Form zu genehmigen.
Eugen Tanner: Im Zentrum dieser Vorlage steht ein wirtschaftliches Unternehmen, welches in den letzten Jahren sehr viel Freude bereitet und sehr erfolgreich gearbeitet hat. An dem Erfolg durfte auch der Kanton teilnehmen in Form von grösseren Zuschüssen, welche in die Staatskasse eingeflossen sind. Das Unternehmen verfügt aber über eine nicht unbedeutende Besonderheit, nämlich über einen Fallschirm in Form einer Staatsgarantie, mit welcher ein gewisser Marktvorteil verbunden ist. Mit der Staatsgarantie werden Regierung und Parlament in Pflicht und Verantwortung genommen. Hierbei besteht nun das Dilemma: Auf der einen Seite möchte man ein Unternehmen, welches über möglichst viel unternehmerischen Spielraum verfügt, auf der anderen Seite besteht bei Regierung und Parlament das Bedürfnis, aus der genannten Verantwortung heraus Einfluss zu nehmen. Die Lösung wird letztlich in einer langen, aber trotzdem reissfesten Leine bestehen. Denn aus Erfahrung weiss man, dass es auch einmal bei einer Kantonalbank Tiefschläge geben kann.
Eine besondere Bedeutung in diesen Verantwortlichkeiten kommt zweifelsohne dem Bankrat zu. Es ist daher wichtig, dass dort Leute Einsitz nehmen, welche über die nötige Professionalität verfügen. Es müssen nicht ausschliesslich Bankleute sein, auch andere Personen mit Erfahrung sind gefragt, welche die Entscheide der Geschäftsleitung kritisch verfolgen können. Die Regelung, dass der Bankrat im Wesentlichen durch die Regierung rekrutiert, am Schluss aber durch den Landrat formell gewählt wird, findet man vernünftig, zumal sie der Oberaufsichtskompetenz des Parlaments Rechnung trägt. Mit dieser Lösung hat man einerseits den grossen Vorteil, dass sich auch Leute für diese Funktion zur Verfügung stellen, welche nicht bereit wären, über das Wahlprozedere via Landrat verheizt zu werden, und andererseits kann der Landrat dort eine Notbremse ziehen, wo er zum Schluss kommt, der eine oder andere Vorschlag der Regierung könnte nicht in Frage kommen.
Bezüglich Anzahl ist man der Ansicht, das Gremium müsste etwas reduziert werden. Ob es letztendlich ein Gremium zwischen 7 und 11 oder 9 und 11 Mitgliedern ist, hält man für sekundär. Allerdings wird auch seitens der CVP/EVP-Fraktion das Moment der Flexibilität als wichtig erachtet (Ausscheiden und Neurekrutierung von Mitgliedern), um die Aktionsfähigkeit des Bankrates jederzeit zu gewährleisten. Nochmals: Für ein weiterhin erfolgreiches Gedeihen braucht das Unternehmen den notwendigen Spielraum, damit auch der Anreiz und die Motivation für die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht, in dieser Richtung weiterzuarbeiten. Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten und steht hinter der vorgeschlagenen Regelung.
Jürg Wiedemann und die Grüne Fraktion stimmen der Gesamtrevision und den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ebenfalls zu, mit Ausnahme von § 10. Man ist wie die SP der Ansicht, die Mitgliederzahl sollte 9 bis 11 betragen und unterstützt daher deren Antrag. Die Mitgliederzahl sei beinahe überall durch eine genau Zahl festgelegt; es ist für die Grünen nicht ganz nachvollziehbar, warum gerade im Gesetz der BLKB eine so breite Spanne (4 Personen) verankert sein soll. Die Zahl 7 erachtet man als zu tief für eine breite Abstützung.
Dieter Völlmin ist grundsätzlich zufrieden mit der nun gefundenen Lösung, obwohl seine Motion bereits 1999 eingereicht und behandelt wurde und das Landratsgesetz vorsieht, dass innerhalb zweier Jahre eine Vorlage folgen sollte. Die Anliegen der Motion werden seiner Ansicht nach gut erfüllt. Es wurde eine saubere Regelung für eine wichtiges Unternehmen in unserem Kanton geschaffen, welches den heutigen Vorstellungen eines Corporate Government entspricht. Die entsprechenden Grundsätze werden beachtet.
In Bezug auf die Anzahl der Bankratsmitglieder findet der Landrat kleinere Gremien besser; man habe gute Erfahrungen damit gemacht. Es mache zudem durchaus Sinn, einen gewissen Spielraum zu lassen; beispielsweise für den Fall, dass man bei einer Nachfolge nicht gerade über ein entsprechend qualifiziertes Mitglied verfügt. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, bei Ineffizienz die Zahl herab- oder sie bei Mängeln heraufzusetzen.
Die Qualifikation des Bankrats ist für Dieter Völlmin ein sehr wichtiges Kriterium, welchem entsprechend Rechnung getragen wurde. Je kompetenter der Bankrat, desto besser funktioniere das Spiel der Kontrolle (Checks and Balances). Es brauche einen starken, sattelfesten Bankrat als Gegengewicht zu einer guten Geschäftsleitung. Die vorgeschlagene Regelung zur Wahl des Bankrats hält er für richtig und gehört damit einer Minderheit in seiner Fraktion an. Gerade vor dem Hintergrund von Aufsichts- und Oberaufsichtsrecht wäre es falsch, wenn der Landrat den Bankrat auswählen würde. Das mit der Oberaufsicht betraute Organ soll nicht den wichtigen Auswahlentscheid fällen, da es damit letztlich der Aufgabe der Oberaufsicht nicht mehr gerecht werden könnte. Die jetzige Lösung, bei welcher das Vorschlagsrecht beim Regierungsrats liegt, hält er daher für richtig. Nicht gelten lässt er aber das Argument der Regierung, dass damit ein unpolitischeres Wahlverfahren erreicht wird, denn auch der Regierungsrat sei letztlich politisch und könne für sich nicht in Anspruch nehmen, sachlicher zu urteilen als der Landrat.
Eine kritische Bemerkung betreffend Oberaufsicht: Die Finanzkommission soll nun über wichtige Angelegenheiten laufend informiert werden. Er weist darauf hin, dass dieser Punkt vor dem Hintergrund der Oberaufsicht ein Problem darstellen könnte. Durch den vorzeitigen Einbezug werde man sozusagen in Watte gepackt. So könnte beispielsweise in einer FiKo-Sitzung unter Diverses noch eine Information erteilt werden, welche möglicherweise nicht mehr alle Mitglieder erreicht. Zeigen sich dann aber in einem späteren Zeitpunkt Probleme, welche oberaufsichtsrechtlich relevant sind, so wären einem die Hände gebunden, da die FiKo ja informiert war. Verschärft werde die ganze Angelegenheit mit der Vertraulichkeitsklausel. Selbst wenn man also als FiKo-Mitglied etwas weiss, so darf man als Oberaufsichtsorgan nichts damit anfangen, da die Information vertraulich ist. Für Dieter Völlmin kommt dies einer Kastration des Oberaufsichtsrechts gleich, obwohl es nicht so gemeint sei. Alles in allem ist der Motionär zu 99 Prozent zufrieden mit der Vorlage und wird den Anträgen zustimmen.
Regierungsrat Adrian Ballmer: Die Basellandschaftliche Kantonalbank ist ein Juwel und es muss alles dafür getan werden, dass sie dies auch in Zukunft bleibt und nicht Entwicklungen stattfinden, wie sie teilweise in anderen Instituten zu beklagen waren. Die FiKo hat einstimmig mit 12 : 0, sehr weise, die jetzige Fassung verabschiedet. In einer intensiven Diskussion, bei welcher man bemüht war, eine tragfähige Lösung zu finden. Der Finanzdirektor bittet das Plenum sehr, diese in der vorgeschlagenen Fassung zu genehmigen. Man versucht, die ganze Bank im Sinne der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) noch mehr zu professionalisieren, was für den Bankrat nicht bedeutet, dass er aus Profis bestehen soll, sondern es muss eine Qualität garantiert werden können, welche derjenigen von grossen Banken gleichkommt. Der Bankrat ist Teil des Risk Managements; die Wahl auch des Bankrats muss sehr sorgfältig vorgenommen werden. Für Adrian Ballmer ist es wichtig, dass ein Anforderungsprofil gemacht wird sowohl für die einzelnen Mitglieder - wenn ein Mitglied ersetzt wird, so soll die Qualität des Bankrats sicher nicht sinken, sondern eher steigen - wie auch für das ganze Team. Es braucht eine vorausschauende Personalpolitik, bei welcher man für den Fall des Falles gerüstet ist, d.h. es muss mindestens ein Kandidat oder eine Kandidatin auch das Präsidium übernehmen können, besser mehrere. Dies sicherzustellen ist seiner Überzeugung nach sehr viel einfacher für den Regierungsrat. Denn in der Vergangenheit hätten jeweils einzelne Fraktionen Anspruch erhoben und dann 'irgend jemanden' nominiert. Die einzelnen Fraktionen können seiner Ansicht nach nicht eine optimale Teamzusammensetzung gewährleisten. Die getroffene Lösung, bei welcher der Regierungsrat zusammen mit dem Präsidium evaluiert und die Mitglieder anschliessend vom Landrat wählen lässt, hält er für sehr weise. Er appelliert an die Verantwortung der Landrätinnen und Landräte für dieses Unternehmen und bittet, dieser Lösung zuzustimmen.
Betreffend den anderen, strategisch weniger wichtigen Punkt der Grösse des Bankrats, appelliert der Finanzdirektor an das Plenum, die Richtlinie 7 bis 11 zu belassen. Seine Vorstellung von einer Idealgrösse liegt bei etwa 9 Mitgliedern. Es könnten damit 3 Dreierausschüsse gebildet werden. Normal ist auch eine ungerade Zahl in seinem solchen Gremium. Hat man nun aber bei einem NeunerGremium gleichzeitig 9 als Untergrenze und jemand muss zurücktreten, so müssten sofort Ersatzwahlen vorgenommen werden, was nicht optimal sei. Man müsste sich vielmehr ein Jahr Zeit nehmen können für die seriöse Evaluation einer Nachfolgerin. Es soll nicht die Untergrenze für das Gremium als Ziel angesteuert werden, sondern ungefähr die Mitte. Eine gewisse Flexibilität habe durchaus ihre Bedeutung. Er bittet, der Kommissionsfassung zu folgen.
Detailberatung
Titel und Ingress
A
§ 1 - § 4 kein Wortbegehren
B
§ 5, § 6 kein Wortbegehren
C
§ 7 kein Wortbegehren
D
§ 8
Marc Joset stellt zu Dieter Völlmins Votum klar: In der Finanzkommission ist es generell nicht so, dass unter Diverses noch schnell etwas Vertrauliches mitgeteilt oder beschlossen wird. Bezüglich dieses Punktes wurde man sich im Verlauf einer langen Diskussion klar, dass man durch den Erhalt von vertraulichen Informationen auch mehr Verantwortung übernimmt. Oberaufsicht bedeutet mehr Verantwortung zum schnellen Reagieren in ausserordentlichen Fällen.
§ 9 kein Wortbegehren
§ 10
Absatz 1
Es liegen zwei Anträge vor. Laut SP-Antrag (bereits begründet) soll der erste Satz wie folgt lauten: Der Bankrat besteht aus neun bis elf Mitgliedern.
Helen Wegmüller beantragt folgenden Wortlaut: Der Bankrat besteht aus sieben bis elf Mitgliedern. Er wird vom Landrat gewählt. Ein Mitglied des Regierungsrates gehört dem Bankrat an.
Landratspräsident Hanspeter Ryser lässt zuerst über den Antrag der SP abstimmen.
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Der Landrat stimmt dem Antrag der SP zu.
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Absatz 1, erster Satz lautet somit:
Der Bankrat besteht aus neun bis elf Mitgliedern
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Helen Wegmüller:
(Begründung) Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass der Bankrat auf Vorschlag des Regierungsrates gewählt werden soll. Dies bedeutet eine institutionelle Schwächung des Landrates. Die Wahl durch das Parlament hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt. Die Kantonalbank ist die Bank für unseren Kanton und für das Baselbieter Volk. Die Landräte sind die gewählten Volksvertreter, was zwingend postuliert, dass die Mitglieder des Bankrats von den repräsentativen politischen Parteien, also von den Fraktionen, entsprechend den Stärkeverhältnissen im Landrat zu stellen sind. Das Anforderungsprofil der Bankräte ist beträchtlich erhöht worden und die nötige Professionalität ist gewährleistet. Daher können die Landratsfraktionen genau so gut wie der Regierungsrat entsprechend diesem Anforderungsprofil die Bankräte weiterhin wählen.
Es wird über den Antrag von Helen Wegmüller ab "Er wird vom Landrat gewählt." abgestimmt.
://: Der Landrat lehnt den Antrag von Helen Wegmüller mit 39 : 32 Stimmen ab.
§ 11 - § 14 kein Wortbegehren
E
§ 15, § 16 kein Wortbegehren
F
§ 17 - § 19 kein Wortbegehren
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Damit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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