Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2004

Nr. 620

3 2004/041
Berichte des Regierungsrates vom 27. Januar 2004 und der Geschäftsprüfungskommission vom 29. April 2004: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind

GPK-Präsident Dieter Schenk erklärt, diese Sammelvorlage erscheine jedes Jahr unter der immer gleichen Geschäftsnummer x/041. Nach der Überweisung einer Motion hat der Regierungsrat für die Unterbreitung einer Vorlage zwei Jahre Zeit, bei einem Postulat muss nach einem Jahr ein Bericht vorliegen.
Hat die Regierung ihren Bericht zu einem Vorstoss bereits verabschiedet, erscheint er nicht mehr in der Sammelvorlage, auch wenn der Bericht im Landrat noch nicht behandelt und der Vorstoss formell noch nicht abgeschrieben worden ist.
Die Sammelvorlage dient dazu, Vorstösse, welche vielleicht nicht mehr opportun sind, auf eine einfache Art abzuschreiben. Bei den Aufträgen, welche die Regierung zur Abschreibung empfohlen hat, fragt die Geschäftsprüfungskommission die Verfasser an, ob sie mit diesem Antrag einverstanden seien. Ist dies nicht der Fall, unterstützt die GPK in der Regel die Begründung des Verfassers und beantragt dem Landrat die Nichtabschreibung. Bei zwei solchen Vorstössen verlangt die GPK von der Regierung einen Bericht per Ende November 2004.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Fristen nicht immer eingehalten werden können. Meist können die Gründe für eine Fristverlängerung auch gutgeheissen werden. Dennoch werden auch die VerfasserInnen von Vorstössen, welche die Regierung weiterhin zu prüfen bereit ist, gebeten zu prüfen, ob dieser Vorstoss noch aktuell ist.
Der Beitrag des Parlaments zur Generellen Aufgaben-Überprüfung GAP liegt ganz bestimmt im Vorstosswesen. Der Landrat hat es in der Hand, sich mit dem Verfassen von Vorstössen zurückzuhalten und grosszügig zu sein beim Abschreiben von Vorstössen, damit die Verwaltung entlastet werden kann.
Bezüglich des Postulats 1995/066 Überprüfung der staatlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen und Dienstleistungen des Kantons ist die Regierung gebeten, den Termin für die Vorlage des lange versprochenen Agenturberichts (Ende 2004) einzuhalten.
Wenn ein Antrag bei der Überweisung eines Vorstosses verändert wird oder eine Motion nur als Postulat überwiesen wird, sollten diese Änderungen auch im Internet nachgeführt werden, damit dort ersichtlich ist, was der Landrat tatsächlich will.
Die GPK beantragt einstimmig, die Abschreibungen respektive Fristverlängerungen gemäss ihren Anträgen zu genehmigen.

Eintretensdebatte

Die SP-Fraktion stimmt laut ihrem Sprecher Heinz Aebi den Anträgen der GPK einstimmig zu.
Besonders hingewiesen wird darauf, dass es nicht sinnvoll ist, wenn ein Vorstoss nicht abgeschrieben wird, die Frist wieder bei Null beginnen zu lassen. Denn Vorstösse beginnen bei Nichtabschreibung nicht wieder von neuem, sondern müssen unverzüglich weiterbearbeitet werden.

Die Vorlage zeigt, dass viele parlamentarische Vorstösse in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erledigt werden können. Das konstatiert Gerhard Hasler . Das kann entweder daran liegen, dass zu viele Vorstösse eingereicht werden oder dass die Regierung und das Parlament zu wenig effizient arbeiten.
Einzelne Mitglieder der SVP-Fraktion sind mit dem Bericht der GPK nicht in allen Punkten einverstanden und werden sich daher in der Detailberatung melden. Ansonsten ist die Fraktion aber mit den Anträgen der GPK einverstanden.

Iris Zihlmann gibt bekannt, dass die FDP-Fraktion einstimmig den Anträgen der GPK folgt.

Auch die CVP/EVP-Fraktion stimmt, so Hans Jermann , den Anträgen der Geschäftsprüfungskommission zu.

Namens der grünen Fraktion signalisiert auch Esther Maag Zustimmung zu den GPK-Anträgen.
Wenn überwiesene Vorstösse lange nicht behandelt werden, kommt es immer wieder vor, dass dies in einer Fragestunde zur Sprache kommt - dieses Nachfragen ist ein legitimes Mittel des Parlaments. So ist die immer wiederkehrende Klage über zu viele Vorstösse eigentlich eine Form von Selbstprügel, denn die Vorstösse sind das probate demokratische Mittel, wie der Landrat sich einbringen kann.

Detailberatung

1 Einleitung
kein Wortbegehren

2 Abzuschreibende Aufträge

2.2.1.3 2001/036 ; Postulat von Roland Bächtold vom 8. Februar 2001: Schaffung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen

Dieter Völlmin beantragt, dem Antrag des Regierungsrates auf Abschreibung zu folgen. Zur Zeit ist das Verbandsbeschwerderecht in aller Munde. Mit diesem Vorstoss soll nun dieses Recht, welches bisher ein verwaltungsrechtliches Instrument war, auf Strafverfahren ausgeweitet werden. Dann wären nicht mehr nur der Staatsanwalt bzw. der Angeschuldigte befähigt, ein Urteil weiter zu ziehen, sondern darüber hinaus auch Interessenorganisationen - das wäre eine ganz neue Dimension. Es gibt zu viele Verbandsbeschwerden, und daher soll dieser - unter jedem Gesichtspunkt höchst fragwürdige - Vorstoss nicht stehen gelassen werden.

Wie Rudolf Keller in Erinnerung ruft, wurde Roland Bächtolds Postulat mit grossem Mehr überwiesen. Der Vorstoss soll stehen gelassen werden, auch weil auf Bundesebene die gleiche Diskussion in nächster Zeit weitergeführt wird. In den Eidgenössischen Räten ist man sich - abgesehen von der SVP - einig geworden, dass Tiere keine Sachen sind. Daraus müssen nun wichtige gesetzliche Präzisierungen folgen.
Zu einer Gesellschaft, die immer wieder betont, wie human sie sei, gehört auch der Tierschutz.

Dieter Völlmin wolle keine Grundsatzdiskussion über das Verbandsbeschwerderecht, bemerkt Kaspar Birkhäuser ; er führe sie aber trotzdem. Aus einer Mücke soll kein Elefant gemacht werden. Dem Antrag der GPK ist Folge zu leisten.

Auch Heinz Aebi macht sich für den GPK-Antrag stark und schliesst sich der Begründung von Rudolf Keller an. Erst vor einigen Monaten ist ein sehr ähnliches Postulat ( 2001/025 ) stehen gelassen worden. Eine Abschreibung macht heute keinen Sinn.

://: Mit 32:29 Stimmen folgt der Landrat dem Antrag der GPK, das Postulat 2001/036 nicht abzuschreiben.


2.3.1.4 1996/035 ; Postulat der SP-Fraktion und der Fraktion der Grünen vom 15. Februar 1996: Inkraftsetzung des § 28 des Umweltschutzgesetzes (Zuweisung der Abfälle zu den Abfallanlagen)

Georges Thüring möchte das Postulat, im Sinne der Empfehlung des Regierungsrats, abschreiben. Der freie Markt soll im Abfallwesen spielen.

Auch Hanspeter Frey ist für die Abschreibung des Postulats. Es sollen nicht nach sechs Jahren solche Zwangszuweisungen vorgenommen werden, wo sich doch der Markt inzwischen anders entwickelt hat und die Probleme der KVA Basel bekannt sind. Das könnte zur Übernahme hoher Kosten führen, auf die das Baselbiet keinen Einfluss hat. Der Markt soll dies regeln.

Das Postulat soll stehen gelassen und der GPK gefolgt werden, bittet Heinz Aebi . Die Neubeurteilung des Zuweisungsrechts soll erst dann vorgenommen werden, wenn der RSMVA-Vertrag ausläuft und bekannt ist, was während der Vertragszeit genau gelaufen ist und welches die Konsequenzen für die Zukunft sind.

2.3.1.6 1997/189 ; Postulat von Max Ritter vom 25. September 1997: Bahn Sissach - Läufelfingen - Olten

Nicht nur über die Verlängerung des 70er-Busses bis Basel SBB muss mit Basel-Stadt verhandelt werden - wie es das nicht abzuschreibende Postulat 1983/229 verlangt -, findet Peter Holinger , sondern auch mit dem Kanton Solothurn über die Ausdehnung des U-Abo-Geltungsbereichs bis Olten.
Es ist obermühsam, dass für die Strecke Tecknau-Olten extra ein Billet gelöst werden muss. Das ist nicht konsumentenfreundlich. Daher sollte dieses Postulat stehen gelassen werden.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat Verständnis für das Anliegen, bittet aber den Landrat um Abschreibung. Die Fortsetzung des U-Abo-Bereichs bis Olten ist ein ganz heikles Thema. Diese Frage ist im Rahmen des neuen Leistungsauftrags für den TNW zu klären, um ein Auseinanderbrechen des Tarifverbunds zu vermeiden.

Rudolf Keller hat schon fünf Jahre vor dem Postulat Ritter einen ähnlichen Vorstoss eingereicht. Er ist damit unterlegen, ebenfalls mit dem Hinweis, die Solothurner dürfen nicht verärgert werden. Zum diskutierten Postulat sollte der Landrat dennoch stehen und es nicht abschreiben.
Es geht nur darum, die zwei direkten Strecken von Läufelfingen bzw. Tecknau bis in den Bahnhof Olten ins TNW-Gebiet aufzunehmen, nicht auch noch die städtischen Buslinien oder Überlandbusse mit Ziel Olten.
Die jetzige Situation ist obermühsam. Immer wieder geschieht es, dass Zugspassagiere in Kontrollen geraten, die nicht wissen, dass das U-Abo nicht bis Olten gilt.
Es sollte doch möglich sein, mit den Solothurnern so gescheit zu reden, dass sich eine Lösung finden lässt. Der zuständige Regierungsrat ist ein sehr umgänglicher Mensch.

2.3.1.8 1999/189 ; Postulat der FDP-Fraktion vom 16. September 1999: Zukunftsgerichteter, attraktiver und kostengünstiger öffentlicher Verkehr Nordwestschweiz

Hansruedi Wirz gibt bekannt, die SVP-Fraktion beantrage im Sinne der Regierung, das Postulat abzuschreiben.

Ordnungsantrag

Esther Maag möchte Postulat für Postulat abschliessend behandeln und jeweils gleich darüber abstimmen lassen.

Landratspräsident Hanspeter Ryser geht auf diese Forderung gerne ein, denn Esther Maag war die letzte eingetragene Rednerin.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Georges Thüring, Postulat 1996/035 abzuschreiben, ab.

://: Der Landrat stimmt dem Antrag von Peter Holinger auf Nichtabschreiben des Postulats 1997/189 zu.

://: Der Landrat lehnt den Antrag von Hansruedi Wirz, Postulat 1999/189 abzuschreiben, ab.

2.5.1.3 2000/145 ; Postulat von Heinz Aebi vom 22. Juni 2000: Förderung der Zweisprachigkeit in der Oberrheinregion

Für Abschreiben setzt sich die SVP-Fraktion mit Karl Willimann-Klaus ein. Es läuft in der BKSD bereits viel betreffend der Förderung einer zweiten Fremdsprache. Zudem ist die geforderte Erteilung von zweisprachigem Unterricht ab Kindergarten ein heikler Punkt, wären damit doch viele Lehrkräfte überfordert.

Hans Jermann glaubt, es bestehe ein Missverständnis zwischen «Zweisprachigkeit» und «zweisprachigem Unterricht». Mit der Zweisprachigkeit ist mehr gemeint als der bei uns übliche Französischunterricht als erster Fremdsprache.
Die Förderung der Zweisprachigkeit beinhaltet Bemühungen, Kindern und Jugendlichen die zweite Sprache frühzeitig derart zu vermitteln, dass sie sich ohne Mühe in beiden Sprachen ausdrücken können.
Ein Gesamtsprachenkonzept für die Schulen des Kantons Basel-Landschaft ist darum zu prüfen und Massnahmen aufzuzeigen, die zur Förderung der Zweisprachigkeit geeignet sind. Zudem soll geprüft werden, wie ein zweisprachiger Unterricht bereits vom Kindergarten an angeboten werden kann.
Dass zweisprachiges Unterrichten gewisse Anforderungen an die Lehrer stellt, ist unbestritten. Aber der Postulant findet, die Punkte a, b und c des kommentarlos überwiesenen Vorstosses seien nicht erfüllt. Dieser Einschätzung schliesst sich die GPK an. Daher ist das Postulat stehen zu lassen.

Auch Heinz Aebi engagiert sich gegen die Abschreibung seines Postulats. Das Thema betrifft die ganze Region, nicht nur das französische Ausland, sondern auch den Nachbarkanton Jura.
Zwar läuft schon einiges in der BKSD, wie Karl Willimann sagt, aber in Sachen Zweisprachigkeit wird noch nicht mit dem nötigen Nachdruck gearbeitet. Mit der Frage des zweisprachigen Unterrichts sollte sich das Parlament noch einmal separat befassen; es ist etwas pädagogisch sehr Sinnvolles. Im Kanton Jura gibt es Baselbieter LehrerInnen und KindergärtnerInnen, die auf deutsch unterrichten. Das und die Erarbeitung eines Gesamtsprachenkonzepts sollte auch im Kanton Baselland möglich sein.

://: Der Antrag Karl Willimanns, das Postulat 2000/145 abzuschreiben, wird abgelehnt.

Zur Geschäftsordnung

Landratspräsident Hanspeter Ryser erinnert daran, dass laut der Geschäftsordnung des Landrates Anträge schriftlich dem Präsidium einzureichen sind.

Der Landratspräsident begrüsst Klassen der Sekundarschule und der BWK Sissach auf der Tribüne.

2.5.2.2 2000/266 ; Motion von Remo Franz vom 14. Dezember 2000: Stärkung der Berufsausbildung

Hans Jermann bittet den Rat, dem Antrag der GPK zu folgen und die Motion nicht abzuschreiben.
Die Motion wurde am 22. Februar 2001 im Rat behandelt. Während jener Debatte wurde der Vorschlag, die Berufsbildung mit jährlich CHF 10 Mio. zu fördern, vom Motionär aus dem Text gestrichen. Dann ist der Vorstoss ohne diese Zahl überwiesen worden, mit 41:20 Stimmen. Der Motionär Remo Franz und die GPK sind der Ansicht, die Forderungen der Motion seien nicht erfüllt.

3 Anträge, die weiterhin bearbeitet werden
keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt den - um die Nichtabschreibung des Postulats 1997/189 ergänzten - Anträgen der GPK zu.

Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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