Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2000
Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2000 |
Nr. 649
Berichte des Regierungsrates vom 23. Mai 2000 und der Finanzkommission vom 30. September 2000: Parteienförderungsgesetz. 1. Lesung
Kommissionspräsident Roland Plattner beantragt namens der Finanzkommission mit 9:3 Stimmen das Parteienförderungsgesetz in der vorliegenden Form gemäss Beilage A zum Bericht der Finanzkommission vom 30.09.00 zu beschliessen. Gleichzeitig beantragt die Kommission einstimmig, die Motion 88/78 als erfüllt und die Motion 91/231 als teilweise erfüllt abzuschreiben.
Die Begründung der gestellten Anträge gliedert der Kommissionspräsident in 5 Teile:
1. Kurz-Rückblick in die Entstehung der dem Gesetz zugrundeliegenden Verfassungsnorm
Aus den Materialien zur Entstehung unserer heute geltenden Kantonsverfassung lässt sich entnehmen, dass bis in die 70-er Jahre das Thema Finanzierung der politischen Parteien durch den Staat als mit der schweizerischen Auffassung von Demokratie unvereinbar bezeichnet worden und nie als ein ernsthaftes Anliegen aufgefasst worden ist. In einem an dieser Stelle nicht näher zu erläuternden Erkenntnisprozess ist es dem Verfassungsrat als folgerichtig erschienen, dass die Parteien in einem angemessenen Rahmen mitfinanziert werden sollen. Diese Beurteilung der Lage war auch dafür ausschlaggebend, dass der Verfassungsrat dem heutigen § 35 gegenüber einer aufs knappste reduzierten und sehr lenkungsschwachen Norm den Vorzug gegeben hat. Interessant an dieser Stelle: Im Rahmen der Revision der Bundesverfassung ist gerade das Gegenteil passiert; die Verfassung enthält eine lapidare Feststellung der Wichtigkeit der Parteien.
Der kantonale Verfassungsgeber verlangt damit von den kantonalen Behörden und damit von der Gesetzgebung explizit, dass sie die politischen Parteien in der Erfüllung ihrer Aufgaben fördern, wobei aufgrund der Materialienlage auch bzw. in erster Linie finanzielle Förderung gemeint ist. Dies vorausgesetzt, diese Parteien erfüllen gewisse Kriterien und unterziehen sich der Pflicht zur Offenlegung ihrer Mittel.
2. Zur Frage der Verfassungskonformität des (zur Beschlussfassung) vorliegenden Gesetzes und zum Grad der Handlungsfreiheit des Landrates
Das Gesetz gemäss Beilage A erfüllt nach Auffassung der Finanzkommission die soeben dargestellten Anforderungen der Kantonsverfassung. Es stellt eine mögliche Form einer verfassungskonformen Lösung dar. Wo aber ist der Landrat gebunden, wo ist er frei?
Der Landrat ist gebunden - und dies seit Inkrafttreten der Kantonsverfassung am 1. Januar 1987 - ein Gesetz über die Parteienförderung zu erlassen. Alle Überlegungen und politischen Anstrengungen, welche sich unter dem Stichwort "unnötiger staatlicher Interventionismus oder dergleichen" in die Richtung bewegen, auf ein solches Gesetz überhaupt zu verzichten, sind mit unserer geltenden Kantonsverfassung von vornherein unvereinbar. Entsprechende Äusserungen verlassen damit den Boden unseres verbindlichen Verfassungsrechts.
Der Landrat ist weiter gebunden , im von ihm zu erlassenden Gesetz folgende Leitplanken zu beachten:
1.
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Es ist eine grundsätzliche Selektion der zu fördernden Parteien nach dem Kriterium "
demokratischer Aufbau
" zu treffen.
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2.
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Es ist eine Definition der Kriterien
regelmässige
und
gesamthafte
Betätigung in einem
erheblichen
Teil des Kantons vorzunehmen.
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3.
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Die
öffentliche Rechenschaftsablage
über die Herkunft und Verwendung der Mittel einer Partei ist zu organisieren.
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4.
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Die Förderung hat (auch) mit
finanziellen
Mitteln zu erfolgen und ist betragsmässig festzulegen. Und schliesslich:
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5.
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Adressatinnen
der Förderung sind aufgrund des grammatikalischen Wortlautes der Verfassung und einer entstehungszeitlichen Auslegung die Parteien und nicht etwa die Landratsfraktionen.
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Daraus ergeben sich aber auch folgende Freiheitsgrade:
Dem Landrat ist von verfassungswegen nicht näher vorgeschrieben,
a.
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wie er die Kriterien regelmässige und gesamthafte Betätigung konkretisiert
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b.
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was bzw. wieviel er als erheblichen Teil des Kantons bezeichnen will
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c.
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auf welchem Weg und in welchem Detaillierungsgrad die Offenlegung erfolgen soll, d.h. die Mittelherkunft und -verwendung der finanziell geförderten Parteien die Öffentlichkeit erreichen muss.
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d.
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wie hoch die finanziellen Beiträge sein sollen.
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3. Kritische Punkte
Gestützt auf diese Auftragsanalyse hat die Finanzkommission entlang der für sie kritischen Punkte das vorliegende Gesetz erörtert und dieses insgesamt als zwecktauglich anerkannt. "Piece de résistance" der Diskussionen ist die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftsablage.
2 Vorbemerkungen:
1.
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Wenn die verfassungsrechtliche Vorgabe - und dies auch unter Beizug der Materialien des Verfassungsrates - in einer Richtung eine klare und präzise Forderung aufstellt, so ist dies in Bezug auf die grundsätzliche Verpflichtung zur öffentlichen Rechenschaftsablage. Die Notwendigkeit der öffentlichen Rechenschaftsablage kann, mit anderen Worten, nicht angezweifelt werden. Noch nicht definiert ist damit die nähere Ausgestaltung der Offenlegung von Herkunft und Verwendung der Mittel der politischen Parteien.
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2.
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Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Parteienförderung beinhaltet eine - an verschiedene kumulative Voraussetzungen geknüpfte - staatliche Leistung, keinen Eingriff.
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Staatliche Leistungen aber, so auch die vorliegend zu beurteilende, sind in der Regel verzichtbar. Eine politische Partei kann im konkreten Fall nicht gezwungen werden, davon zu profitieren. Durch Nichterfüllung der Offenlegungspflicht in der vorgeschriebenen Form verliert sie sogar diesen Leistungsanspruch.
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Daraus folgt: Bei der Offenlegungspflicht kann also im Ernst nur noch darüber diskutiert werden, wie sie zu erfüllen ist, und nicht etwa über ihre generelle Wünschbarkeit bzw. Existenz.
Die Finanzkommission hat sich letztlich in dieser Frage auf den Standpunkt gestellt, dass es Sache der Exekutive sein soll, das operative Detail der "Minimalanforderungen" an die offenzulegende Jahresrechnung zu regeln. Sie schlägt aus diesem Grund in Ergänzung zur regierungsrätlichen Gesetzesvorlage in § 3 Abs. 2 (neu) eine ausdrückliche Delegationsnorm zur Aufnahme in das Parteienförderungsgesetz vor.
Mit dem vorgeschlagenen Weg der Kenntnisgabe an den Landrat gemäss Vorlage der Regierung beurteilt auch die Finanzkommission den Verfassungsauftrag der "öffentlichen Rechenschaftsablage" als erfüllt.
4. Das Parteienförderungsgesetz in der politischen Landschaft Schweiz und Verhältnis zum regierungsrätlichen Legislaturprogramm
In der politischen Landschaft Schweiz ist der vorliegende Gesetzesentwurf "unique", und zwar nicht in Bezug auf das Dasein, sondern auf das Sosein. Während die beiden Kantone Genf und Wallis bereits entsprechende Bestimmungen kennen, ist für den Baselbieter Ansatz charakteristisch, dass er im Vergleich dazu sehr pragmatisch, einfach und von einer besonderen Fairness geprägt ist.
Der Staatsbeitrag findet mit Fr. 4 pro Wählenden die Zustimmung der Finanzkommission, zeugt er doch von Augenmass.
Während Reformbewegungen im Bund zur Zeit wieder eingeschlafen sind, hat der Europarat eine themenbezogene Expertengruppe eingesetzt. Diese wird im Juni 2001 ihre Empfehlungen präsentieren. Aufgrund der heutigen Kenntnisse wird dieser Vorschlag als "Must" ein Konzept für die Parteienfinanzierung und die Transparenz enthalten. Als blosse Möglichkeit soll zudem die Begrenzung von Ausgaben der Parteien empfohlen, also ein defensiver Riegel geschoben werden.
Damit bietet sich also heute die Möglichkeit, nicht im Sinne des vorauseilenden Gehorsams, sondern kraft eigener Einsicht einen Teil dieser künftigen Empfehlungen vorwegzunehmen.
Das Regierungsprogramm: Die Massnahme 2.10.08 auf S. 13 des (vom Landrat genehmigten) Regierungsprogrammes fordert unter dem Ziel "Unterstützung der politischen Parteien" die "Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung der politischen Parteien durch die öffentliche Hand". Mit der vorliegenden Landratsvorlage wird diese Forderung erfüllt.
5. Ausblick:
Legt man die maximal mögliche Zahl von Wählenden zugrunde (am 24.09.00 sind das nach Auskunft der Landeskanzlei 175'688 Wahlberechtigte gewesen), dann ergibt eine "Worst case"-Betrachtung für die nächste Legislaturperiode eine Maximalsumme von CHF 700'000, die an die Parteien auszuschütten wäre. "Worst case" meint in diesem Zusammenhang, dass alle Wahlberechtigten auch von ihrem Recht Gebrauch machen. Leider dürfte die Eintretenswahrscheinlichkeit von diesem Szenario relativ gering sein.
Zurück zur Realität: Mit der Beschlussfassung des Gesetzes in der vorliegenden Form und Überleben von einer allfälligen Referendumsabstimmung wird vermutlich erstmals für das Jahr 2001, evtl. 2002 (das Inkrafttreten bestimmt der Regierungsrat) der Anspruch auf Parteienförderung entstehen. Dieser Anspruch erfolgt nach Massgabe der Voraussetzungen in § 2 Parteienförderungsgesetz.
Kosten für den Kanton: CHF 227'000.
Eine erstmalige Offenlegung der Parteienfinanzierung und damit die Möglichkeit zur Kenntnisnahme in der Mitte des Landrates ist somit per 1. Semester 01 oder 02 zu erwarten.
Roland Laube geht davon aus, dass - unabhängig von der parteipolitischen Couleur - im Milizsystem eine angemessene Meinungs- und Willensbildung vom Volk als unbestritten gilt. Die verschiedenen Gesichtspunkte zu den Abstimmungsvorlagen müssen folglich einigermassen vollständig dargestellt werden, ein Unterfangen, das nur über die politischen Parteien machbar ist. Dass diesen dafür Geld bereit gehalten werden muss, ist klar. In der Verfassung ist eine entsprechende Bestimmung (§ 35 Absatz 2) festgeschrieben. Diese Verfassungsbestimmung soll nun umgesetzt werden.
Roland Laube hält folgende zwei Punkte fest:
1.
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Mit dem vorliegenden Entwurf wird keine Offenlegung der einzelnen Spenderinnen oder Spender gefordert.
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2.
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Die im regierungsrätlichen Entwurf vorgesehene Rechenschaftsablage stellt das absolute Minimum an Transparenz dar. Die sozialdemokratische Partei wird ihre öffentliche Rechenschaftsablage deutlich über diese Minimalanforderungen hinaus ausdehnen.
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Die SP-Fraktion spricht sich einstimmig für das von der Finanzkommission ausgearbeitete Parteienförderungsgesetz aus, weil die Partei
a.
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die Verfassungsbestimmungen grundsätzlich ernst nimmt und weil sie
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b.
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wünscht, dass auch Parteien ohne anonyme Grossspender weiterhin politisieren können.
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Im Übrigen steht die Partei auch hinter dem regierungsrätlichen Verordnungsentwurf.
Sabine Pegoraro erläutert zum Thema Parteienförderungsgesetz die differenzierte Meinung der FDP: Einerseits widerspricht es dem freisinnigen Gedankengut, dass der Staat Parteien subventioniert. Andererseits ist sich die FDP des wichtigen Beitrages der Parteien für das Funktionieren des Staates und des Milizsystems bewusst.
Es muss aber davon ausgegangen werden, dass das Parteienförderungsgesetz in die Volksabstimmung gehen muss, wo es einen sehr schweren Stand haben dürfte. Um nicht auf Jahre hinaus einen Scherbenhaufen zu produzieren, ist die FDP-Fraktion zwar für Eintreten auf die Vorlage, wird aber trotzdem einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an die Regierung stellen, die Arbeit der Fraktionen mittels zusätzlichen Beiträgen an ihre Infrastrukturen zu unterstützen. Dies deshalb, weil die Fraktionsarbeit einen für das Parlament wichtigen Aufgabenbereich und einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt.
Landratspräsident Peter Brunner gibt bekannt, dass 11 Vorstösse eingereicht wurden, und schliesst die Vormittagssitzung um 12.00 Uhr.
Fortsetzung der Debatte zum Parteienförderungsgesetz
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 650
Mitteilungen
Der Landratspräsident Peter Brunner übergibt das Wort Uwe Klein, der eine persönliche Erklärung abgeben möchte.
Uwe Klein verweist auf die schweren Unwetter die am vergangenen Wochenende die Regionen Wallis und Tessin heimgesucht haben, bei denen Menschen ihr Leben verloren und grosse Sachschäden zu beklagen sind.
Die CVP-Fraktion hat dieses traurige Ereignis dazu veranlasst, das Sitzungsgeld der heutigen Landratssitzung vollumfänglich der Glückskette zu spenden.
Gemäss einer Information hat auch das Parlament des Kantons Basel-Stadt aus dem Lotteriefond eine Spende in Höhe von Fr. 200'000.-- zugunsten der Unwettergeschädigten bereitgestellt.
Er möchte in diesem Zusammenhang die Regierung auffordern die vom Unglück betroffenen ebenfalls finanziell zu unterstützen.
Landräte, welche auch gerne eine Spende überweisen möchten können sich zu diesem Zweck mit dem Landschreiber in Verbindung setzen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 651
Berichte des Regierungsrates vom 23. Mai 2000 und der Finanzkommission vom 30. September 2000: Parteienförderungsgesetz. 1. Lesung (Fortsetzung)
Walter Jermann erklärt, dass sich die CVP durchaus bewusst sei was es bedeute Parteienzuschüsse entgegen zu nehmen. Damit das Staatswesen funktioniert braucht es Parteien und Organisationen, welche sich dieser Aufgabe annehmen.
In den letzten Jahren wuchsen sowohl die Aufgaben als auch die damit verbundenen Kosten. Der Sinn könne nun aber nicht darin bestehen, das diejenigen die sich für das Gemeinwohl engagieren dies teilweise noch auf eigene Rechnung tun müssen.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsse das in der Verfassung verankerte Beihilfegesetz und spreche sich für Eintreten aus, unterstütze jedoch gleichzeitig den Rückweisungsantrag von Sabine Pegoraro.
Hildy Haas stellt, trotz den Ausführungen des Kommissionspräsidenten im Namen der SVP den Antrag auf Nichteintreten. Die Fraktion sehe in dieser Sache keinen Handlungsbedarf; mit der momentanen Parteienförderung sei man durchaus in der Lage dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Die Einflussnahme des Staates auf die Parteien sei grundsätzlich abzulehnen. Die Parteien sollen sich in eigener Regie um ihre Mitglieder und die benötigten Finanzen kümmern.
Wer von einer Sache überzeugt sei, sei auch bereit zu einem finanziellen Opfer. Dies fördere den Zusammenhalt einer Partei . Andererseits wird mit der staatlichen Unterstützung die Eigenverantwortung der Parteien untergraben und die Befürchtung, dass die zusätzlichen Mittel dazu verwendet werden um die Materialschlacht vor den Wahlen anzuheizen, sei nicht von der Hand zu weisen.
Aus diesen Ueberlegungen gedenke die SVP nicht auf die Vorlage einzutreten.
Heinz Mattmüller begrüsst als Präsident einer kleineren Partei die Unterstützung durch das Parteienförderungsgesetz. Bisher waren vor allem kleine Parteien von den Mitgliederbeiträgen und den Spenden abhängig.
Die Offenlegung der finanziellen Aktivitäten führte innerhalb der Finanzkommission zu Diskussionen; die Schweizer Demokraten haben in dieser Beziehung jedoch keinerlei Probleme und plädieren für Eintreten.
Esther Maag findet es erfreulich, dass sich alle Parteien darüber einig sind, dass es Parteien braucht. Tatsächlich sei es so, dass in einer Demokratie die Parteien den Ablauf organisieren. Dazu kommt, dass im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, der Aufwand in der Schweiz wesentlich grösser ist, da es nebst den Wahlen zusätzlich die Abstimmungen zu bestreiten gilt.
Trotzt dieser Tatsache existiert die Parteienunterstützung in unterschiedlichsten Formen bereits in den meisten Ländern Europas.
Im Sinne der Transparenz könne Sie diese Vorlage nur empfehlen. Gleichzeitig fördere sie die Vielfalt, da sie gerade für kleine Parteien - und in diesem Punkt müsse sie Heinz Mattmüller ausnahmsweise Recht geben - eine Ueberlebenshilfe darstelle.
Sie bezeichnet die Parteienförderung als ein gerechtes System, dass das Verhältnis der Wählerstimmen berücksichtigt. Ausserdem verringere es die Abhängigkeit der Parteien zu einzelnen "Grossspendern".
Sie könne die Ablehnung des Volkes nicht nachvollziehen, da eine staatliche Unterstützung der Parteien die Abhängigkeit von Sponsoren und damit zusammenhängend auch die Korruption eindämme.
Die Fraktion der Grünen spreche sich daher für Eintreten aus und werde im Zusammenhang mit der Förderung der Geschlechterverteilung in den Parteien einen Antrag stellen.
Aus Sicht von Bruno Krähenbühl weist die Regierungsvorlage und als Folge davon auch der Bericht der Finanzkommission zwei Hauptmängel auf:
Erstens werden die Aufgaben der politischen Parteien und ihre Wichtigkeit für das Funktionieren der Demokratie und dem gesamten Staatswesen nur ungenügend dargestellt.
Zweitens wurde darauf verzichtet, auf die Gefahren aufmerksam zu machen, welche daraus resultieren, wenn die politischen Parteien nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Die Aufgaben seien in vier Hauptbereiche zu unterteilen.
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Die Rekrutierung und Wahl für Personal in Staatsämtern (Einwohner- und Gemeinderäte, Mitglieder kantonaler und nationaler Parlamente, Richterinnen und Richter etc.).
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Dazu gehöre auch die politische und fachliche Schulung. Aber auch der politischen Führungserfahrung sei, vor allem im Milizsystem grosse Bedeutung zuzumessen.
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Ferner dürfe die Werbung während der Wahlen, aber auch die Unterstützung der Gewählten während ihrer Amtszeit nicht vergessen werden.
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Die zweite Hauptaufgabe liegt in der Mitwirkung beim Gesetzgebungsverfahren. Zu jedem Gesetzesvorhaben sollen sich die Parteien mit fundierten Vernehmlassungen äussern. Der Aufwand für diese Tätigkeit nimmt mit zunehmenden Komplexität laufend zu, auch bezüglich der anfallenden Kosten.
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Als dritte Hauptaufgabe bezeichnet er den Informationsauftrag. Die Parteien sind bei Sachabstimmungen, massgeblich an der Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und -bürger beteiligt, denn erst die Aufklärungs- und Informationskampagnen versetzen die StimmbügerInnen in die Lage einen Entscheid zu fällen.
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Der Informationsauftrag wird je länger je aufwändiger und kostspieliger.
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Der vierte Hauptauftrag besteht in der Kontrolle der Behörden. Dieser ist von all jenen Parteien zu erfüllen, welche nicht in der Regierung vertreten sind.
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Darin, dass nicht aufgezeigt wird, wozu schlussendlich die
finanzielle Unterdotierung der Parteien führen kann, sieht er den zweiten Hauptmangel. Die politischen Parteien seien nicht die einzigen Kräfte, welche auf den Staat einwirken. In diesem Zusammenhang müsse unbedingt auf die Rolle der Verbände hingewiesen werden, welche im Gegensatz zu den Parteien über ansehnliche finanzielle Mittel verfügen.
Die Verbände sind im Gegensatz zu den Parteien jedoch nur selektiv tätig, d.h., sie setzten sich in der Regel nur dann ein, wenn ihre Verbandsinteressen direkt betroffen sind.
Auch bezüglich der Verantwortung bestehen Unterschiede. Die Parteien tragen Verantwortung vor dem Volk, wohingegen den Verbänden keine unmittelbare Verantwortung auferlegt ist.
Unterschiede bestehen auch in Bezug auf die Transparenz. Die Parteien unterstehen laufend der öffentlichen Kritik; die Verbände operieren mehrheitlich im Hintergrund und finanzieren diskret jene Kampagnen, die in ihr Konzept passen.
Die Finanzschwäche der politischen Parteien führt je länger je mehr dazu, dass sie den Lobbyisten ausgeliefert sind. Kaum jemand stellt heute einer Partei mehr grössere Geldmittel zur Verfügung ohne eine Gegenleistung zu verlangen oder zumindest zu erwarten. Eine Weiterentwicklung in diese Richtung degradiert die Politik früher oder später zu käuflicher Ware.
Der Staat dürfe sich diesen oft nicht transparenten Einflüssen nicht widerspruchslos aussetzen. Hier sei ein Handeln im Sinne der Demokratie gefordert.
Dazu gehöre eine sachlich begründete finanzielle Unterstützung der politischen Parteien und eine Gewährleistung der Transparenz der finanziellen Mittel, welche für das politischen Kräftespiel benötigt werden.
Ihre Einstellung ehre Hildy Haas zwar, doch die Spiesse würden je länger je ungleicher. Wenn man verhindern wolle, dass der Einfluss unlegitimierter Kräfte stetig anwachse, dürfe die Finanzierung der politischen Parteien nicht ausgeklammert werden.
Roland Laube bezieht sich auf den Rückweisungsantrag, der anstelle der Parteien eine Finanzierung der Fraktionen vorzieht. Damit werde der Verfassung, welche ausschliesslich von Parteien rede nicht Genüge getan. Ausserdem gaukle man sich damit etwas vor, denn von höheren Fraktionsentschädigungen profitieren letztlich auch die Parteien, da diese weniger in die Fraktionsarbeit investieren müssen.
Er hoffe, dass sein Eindruck ihn trüge, dass mit dem Rückweisungsantrag die jetzige Vorlage torpediert werden soll um zu einem späteren Zeitpunkt auch die höheren Beiträge an die Fraktionen zu bekämpfen.
Die SP stellt sich gegen den Rückweisungsantrag, da damit der Verfassungsauftrag nicht erfüllt ist.
Wenn ausserdem nur Fraktionen finanzielle Mittel erhalten, gehen kleine Parteien, welche nicht im Landrat vertreten sind, leer aus. Dies könne jedoch nicht Sinn der Verfassungsbestimmung sein.
Offenbar sind der FDP und der CVP die Bestimmungen der Offenlegung ein Dorn im Auge, was man aus Sicht der FDP zum Teil nachvolllziehen könne.
Die SP könnte auch einem abgeschwächten Vorschlag der FDP bezüglich der Offenlegung zustimmen, vorausgesetzt dieser bleibt verfassungskonform.
Die SP spreche sich für Eintreten und gegen Rückweisung aus.
Sabine Pegoraro wendet an die Adresse von Roland Laube ein, dass er die Anträge nicht richtig interpretiert habe. Die FDP habe sich klar für Eintreten geäussert, man versuche jedoch zu verhindern einen Scherbenhaufen zu produzieren. Denn wenn das Gesetz vom Volk abgelehnt wird ist es für lange Zeit gestorben. Deshalb werde versucht, um dem Verfassungsauftrag trotzdem gerecht zu werden, einen gut eidgenössischen Kompromiss zu schliessen. Sie erachte den Rückweisungsantrag als konstruktiven Vorschlag, der zum Ziel habe, dem Gesetz die Spitze zu brechen.
Der Fraktion gehe es in erster Linie darum, dem Gesetz bei einer Volksabstimmung eine reelle Chance einzuräumen.
Urs Baumann korrigiert das Votum Roland Laubes insofern, als sich die CVP in keiner Art und Weise gegen eine Rechnungsoffenlegung sträube.
Für Dieter Völlmin ist unbestritten, dass es mit oder ohne Rückweisung zu einer Volksabstimmung kommt.
Die SP habe sich klar genug ausgedrückt, dass wenn es zu einer 4/5-Mehrheit komme, das Referendum ergriffen werde. Es scheine ihm richtig, dass das Gesetz vors Volk komme, das eine Demokratie nicht darin bestehen könne, den Volkswillen mit einer Regelung zu umgehen, weil man eine negative Reaktion befürchtet.
Zu den Ausführungen Bruno Krähenbühls bemerkt er, dass auch die Einführung der staatlichen Parteienförderung für ihn keine Garantie biete, dass damit die Gefahr der Korruption gebannt ist. Dies belegen die jüngsten Affären in Deutschland deutlich genug.
Deshalb befürworte er die Beibehaltung der bisherigen Lösung und bittet den Rat dem Nichteintretensantrag zuzustimmen.
Roland Laube bittet den Präsidenten den Rückweisungsantrag im Wortlaut vorzulesen.
Peter Brunner : "Das Geschäft ist an den Regierungsrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine zusätzliche Entschädigung der Fraktionen für die Parlamentsarbeit (Infrastruktur, Sekretariat, sonstige Arbeit) zum Gegenstand hat.
§ 4 der jetzigen Vorlage soll unverändert übernommen werden".
Roland Plattner möchte vor der Entscheidung über die Rückweisung die entscheidrelevanten Fakten abschliessend beleuchten.
1.
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Die Finanzkommission steht mit 9:3 Stimmen hinter dem vorliegenden Entwurf.
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2.
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Die Verfassung erwähnt explizit die politischen Parteien und nicht die Landratsfraktionen.
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Die Materialien unterstützen die Auffassung, dass die Adressatinnen der Parteienförderung die Parteien sind. Sie übernehmen die wichtigen Rekrutierungs- Artikulierungs- und Integrationsfunktionen, welche mit dem finanziellen Zuschuss unterstützt werden sollen.
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3.
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Das Bundesgericht hat im Entscheid BGE 124155 erkannt, dass "der Ausschuss kleiner Parteien von der staatlichen Unterstützung an den Wahlkampf, die keine 5 Sitze im Grossen Rat erringen, vor der Stimm- und Wahlfreiheit nicht standhält".
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Dieser Entscheid betraf den Kanton Fribourg und hat dazu geführt, dass er bis heute kein Parteienförderungsgesetz hat.
In diesem Zusammenhang sei er auf folgendes Zitat gestossen:
"Die Schranke von 5 Sitzen entspricht dem Erfordernis der Bildung einer Fraktion; wie aus den Materialien hervorgeht wurde der finanzielle Beitrag bewusst an das Kriterium der Fraktionsbildung geknüpft. Diese Schranke bezieht sich auf das ganze Kantonsgebiet und kann im Einzelfall gesamthaft oder aber nur in einem oder wenigen Wahlkreisen erreicht werden."
Weiter unten kommt das Bundesgereicht ausserdem zum Schluss, dass:
"Angesichts des Umstandes, dass die Beiträge nicht unbedeutend sind, wirkt sich die Schranke für sie als eigentliche Beschränkung des Zugangs und der Beteiligung an der Wahl aus. Das Abstellen auf Mandatsgewinne in Fraktionsstärke zeigt, dass kleine Parteien - trotz allfälliger Vertretung im Grossen Rat - zum vornherein benachteiligt werden; wie oben aufgezeigt, werden die Fraktionen im Grossen Rat bereits durch direkte Zuschüsse unterstützt. Im einzelnen setzt das Ueberspringen der Hürde eine beachtliche Stärke voraus."
Daraus kann gefolgert werden, dass im Sinne der Fairness und Rechtsgleichheit auch Mikroparteien unterstützungswürdig sind. Dies erlaubt diese Vorlage und verdient darum ihre Unterstützung.
4.
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Als letze Bemerkung macht er darauf aufmerksam, dass der Weg auf welchem die Frage der Parteienfinanzierung vors Stimmvolk findet, ob im Rahmen des Parteienförderungsgesetzes oder eingebettet in eine Aenderung des Landratsgesetzes letztlich nicht entscheidend ist.
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RR Adrian Ballmer zitiert zur Erinnerung den Verfassungsauftrag : "Der Kanton fördert die politischen Parteien in der Erfüllung dieser Aufgaben, sofern ihr Aufbau demokratischen Grundsätzen entspricht, sie sich in die regelmässige und gesamthafte Betätigung in einem erheblichen Teil des Kantons ausweisen und über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechnung ablegen."
Er gehe davon aus, dass der Verfassungsauftrag von sämtlichen Parlamentariern im Saal ernst genommen werde. Im übrigen handle es sich beim Verfassungsauftrag um kein statisches Gebilde.
Eine Analyse der Kantonsverfassung zeige, dass sich diese nicht dazu äussert in welcher Art die politischen Parteien zu fördern sind. Rechtlich sei es deshalb seines Erachtens möglich, die Parteien lediglich mit nichtmonetären Mitteln zu unterstützen, andererseits sei es zweifellos zulässig und in der Praxis üblich, dass die Fraktionen alimentiert werden.
Die Regierung erklärt sich mit der in der Vorlage vorgeschlagenen Beitraghöhe einverstanden. Der Bedarf ist unbestritten. Ueber den Weg des Vollzugs macht sich die Regierung keine grossen Gedanken.
Dass die Parteienförderung auf der Basis finanzieller Mittel beim Volk nicht auf grosse Gegenliebe stösst, scheint verständlich. Ein Scherbenhaufen müsse allerdings tunlichst vermieden werden, da dieser Vorlage nicht einfach eine weitere folgen könne.
Der Staat benötigt das Parlament, welches für die Funktionstüchtigkeit auf gewisse Mittel angewiesen ist. Auch wenn man der Parteienförderung skeptisch gegenübersteht ist es unbestritten, dass der Staat den Fraktionsbetrieb alimentieren muss.
Da die zu sprechenden Mittel relativ bescheiden sind, wird dadurch das bestehende Ungleichgewicht nicht verändert.
Die Verbände haben ihre Stärke nicht nur aufgrund ihrer finanziellen Mitteln, sondern ebenfalls aufgrund des Systems mit Initiative und Referendum, welches ihnen ein direktes Einwirken auf Sachabstimmungen erlaubt.
Die Offenlegung der Rechnung ist in der Verfassung verankert und wird ohne eine Aenderung der Verfassung entsprechend vollzogen. Diese Offenlegung wird demnach Tatsache.
Im übrigen spreche er sich für eine Minimalvorschrift aus, da eine detaillierte Offenlegung kein Mehr an echten Informationen abwirft.
Wie im übrigen die Zahlen aussehen, ob rot oder schwarz, wirke sich in keiner Weise auf die Parteienförderung aus
Die Aussagekraft der Rechnungen sei zudem sehr begrenzt, da diverse "Aktivitäten" nicht Gegenstand der Rechnungslegung sind.
Peter Brunner beabsichtigt zuerst über den Nichteintretensantrag der SVP und anschliessend über den Rückweisungsantrag der SP abzustimmen .
://: Der Nichteintretensantrag wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Sabine Pegoraro erinnert nochmals daran, dass sich der Verfassungsauftrag zugunsten der Parteienförderung ausspricht, sich jedoch über die Ausgestaltung derselben nicht äussert.
Auch mit der mit dem Rückweisungsauftrag verbundenen Lösung, wird der Verfassungsauftrag erfüllt.
Sie verweist erneut auf die Konsequenzen bei einem Scheitern des Gesetzes anlässlich der Volksabstimmung.
Peter Brunner ruft dem Parlament den Text des Rück- weisungsantrages nochmals ins Gedächtnis.
Maya Graf erachtet es als schlechtes Zeichen, wenn bereits anlässlich der 1. Lesung eines neues Gesetzes von einem Scherbenhaufen gesprochen wird.
Zweitens finde sie es nicht logisch, dass wenn das Volk Nein zum Parteienförderungsgesetz sage, dies nicht ebenso für die Unterstützung der Fraktionen gelte.
Sicher sei jedoch, dass wenn alle Parteien am selben Strick ziehen und nach aussen als Einheit auftreten, eine reelle Chance für das Durchbringen des Gesetzes bestehe.
Was hier und heute ablaufe gleiche einem Rückzugsgefecht. Damit sende man negative Signale aus.
Zur Höhe der Förderung führt Maya Graf aus, dass diese für eine kleine Partei ein wichtiger Beitrag fürs Ueberleben darstelle. Voraussetzung für eine vielfältige Demokratie sei eine vielfältige Parteienlandschaft.
Sie bittet deshalb, die Regierungsvorlage zu unterstützen.
://: Der Rückweisungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
1. Lesung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§ 1 keine Wortbegehren
§ 2
Esther Maag hat dazu wie bereits angekündigt einen Zusatzantrag, bei welchem es darum geht, dass der Beitrag der Parteien, welche bei den Landratswahlen eine geschlechterparitätische Liste aufweisen, um einen noch zu bestimmenden Betrag erhöht wird.
Sie sei sich bewusst, dass dies einer Frauenförderung gleichkomme, was jedoch auch Anlass des Antrags war.
Es soll als Aufforderung an alle Parteien gedacht sein, vermehrt Frauen auf ihre Listen zu setzen.
Eric Nussbaumer unterstützt als ursprünglicher Antragsteller namens der SP diesen Antrag.
Peter Brunner verliest den Antrag zur Kenntnisnahme:
"Bei geschlechtsparitätischen Listen werden die Beiträge erhöht."
://: Der Antrag der Grünen Fraktion wird abgelehnt.
§ 2 - § 6 keine Wortbegehren
Peter Brunner erachtet damit die 1. Lesung als abgeschlossen.
Er heisst auf der Tribüne die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jungbürgerrates der Baselbieter Bürgergemeinden in Begleitung von Max Strübin recht herzlich willkommen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 652
Überweisungen des Büros
Landratspräsident Peter Brunner gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2000/193 Bericht des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000: Sieben kleinere organisatorisch-juristisch-sprachliche Änderungen im Bereich der Kantonsspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste / Änderung des Spitalgesetzes und des Spitaldekretes
Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
2000/194 Bericht des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000: Formulierte Verfassungsinitiative "für die rechtzeitige Behandlung von Volksbegehren (Beschleunigungs-Initiative)"
Justiz- und Polizeikommission
2000/195 Bericht des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000: Formulierte Verfassungsinitiative "für die Respektierung des Volkswillens (Sperrfrist-Initiative)"
Justiz- und Polizeikommission
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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