Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2000
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2000 |
Nr. 671
Berichte des Regierungsratesvom 29. Juni 1999 sowie der Umweltschutz- und Energiekommission vom 14. Oktober 1999 und vom 19. Oktober 2000: Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil
Jacqueline Halder erinnert an die vor knapp einem Jahr durch den Landrat zurückgewiesene Vorlage. Nicht glücklich war die Kommissionspräsidentin mit diesem Entscheid, weil damit die dringend notwendigen Sanierungen verzögert werden und gleichzeitig die durch die Lärmschutzverordnung vorgegebene Frist - März 2002 - immer näher rückt. Bisher hat der Kanton Basel-Landschaft einzig in Binningen gegen den Lärm saniert.
Der Landrat wies im vergangenen November die Vorlage mit dem Auftrag zurück, auf die Forderungen der Gemeinden Bottmingen und Oberwil einzugehen, zu weiten Teilen auf Lärmschutzwände zu verzichten und dafür den Einbau von Schallschutzfenstern einzuplanen. Ein zweiter Antrag forderte, die Rechtsgrundlagen und die Subventionsbestimmungen gründlich zu überprüfen.
Die Lärmschutzverordnung LSV sieht folgende drei Szenarien vor:
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Ist der Immissionsgrenzwert (IGW) bei einer Liegenschaft erreicht bzw. überschritten und der Bau einer Lärmschutzwand oder eines Lärmschutzwalls möglich, so ist der Kanton gesetzlich verpflichtet, mit dieser Massnahme den Lärm an der Quelle zu bekämpfen.
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Ist der IGW überschritten und sprechen schwerwiegende Interessen gegen den Bau einer Lärmschutzwand, so befreit die Vollzugsbehörde der LSV den Kanton von seiner Pflicht, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen (Erleichterungen). Sofern der Alarmwert (AW) nicht erreicht wird, muss der Kanton keine Kosten für Ersatzmassnahmen wie Schallschutzfenster oder ähnliches tragen.
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Ist der Alarmwert (AW) bei einer Liegenschaft erreicht oder überschritten und der Bau einer Lärmschutzwand nicht möglich, so muss der Kanton die Kosten für Ersatzmassnahmen am Gebäude tragen.
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Abklärungen beim BUWAL ergaben nun, dass eine Wahl zwischen Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern - ein Wunsch aus Bottmingen und Oberwil - ausgeschlossen ist.
Will der Kanton die Immissionsgrenzwerte an den Kantonsstrassen einhalten, so muss er diese Bedingung verfassungskonform im gesamten Kanton realisieren. Würde sich der Kanton für die Variante entscheiden, den Lärmschutz gemäss Immissionsgrenzwerten zu realsiieren, so bekäme er vom Bund Subventionen.
Der Kanton hat für die Sanierung drei Szenarien, abgestuft nach Grenzwerten, vorgeschlagen.
Szenario A entspricht jener der oben beschriebenen Lärmschutzverordnung; es würde Kosten von 75 Millionen Franken verursachen. Szenario C würde ab Immissionsgrenzwerten gestaltet, die Kosten beliefen sich auf 101 Millionen Franken und Szenario B, eine Mittellösung, wäre zu etwa 91 Millionen Franken zu haben.
Im Falle von Bottmingen / Oberwil würden die Mehrkosten etwa 2 Millionen Franken betragen, die Nachrüstkosten für Binningen beliefen sich auf gut 1,1 Millionen Franken.
Eine Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden der BUD ergab eine Pattsituation für die Varianten. Interessanterweise sprachen sich jene Gemeinden mit nachweislich weniger befahrenen Strassen für die teuerste Variante aus.
Nach eingehender Diskussion schlägt die Kommission vor, die bereits letztes Jahr vorgeschlagene Lösung, Sanierung gemäss Lärmschutzverordnung, nun zu beschliessen.
Die BUD empfiehlt folgendes Vorgehen:
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In einem ersten Schritt wird der ganze Kanton nach Szenario A gegen Lärm saniert.
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Die jährliche Investitionstranche für Lärmschutz an den Kantonsstrassen wird erhöht.
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Der Baukredit für die Abschnitte 2 - 4 in Bottmingen und Oberwil wird gemäss LRV 99/147 bewilligt.
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Die BUD entwickelt ein beschleunigtes Verfahren für die Durchführung und Entschädigungen der Lärmsanierungen.
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Der Kanton schafft ein Investitionskonto für die zu erwartenden Lärmsanierungen an Kantonsstrassen.
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Der Kanton schafft ein Ausgabenkonto, das für die sofortige Rückerstattung von Lärmsanierungen verwendet wird. Diese Regelung kommt in jenen Fällen zum Zug, in denen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von sich aus die Initiative für die Lärmsanierung ihrer Liegenschaft ergreifen.
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Nach Abschluss der Lärmsanierungen gemäss Szenario A wird der Landrat entscheiden, ob im ganzen Kanton ein noch weitergehendes Szenario (B oder C) zur Anwendung kommen soll.
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So wird es möglich, einem grösseren Teil Strassenlärm-geplagter Anwohnerinnen und Anwohnern zu helfen.
Beantragt ist weiter noch ein 400'000 Franken-Kredit für Umgestaltung und Lärmschutz der linksufrigen Birsigtalstrasse Abschnitt 1. Röbi Ziegler und Mitunterzeichnende verlangen, dass das Tempo von 60 auf 50 Kilometer pro Stunde reduziert wird. Das Geld soll nun für eine Strassenerneuerung in Verbindung mit dem Lärmschutz verwendet werden. Die Kommission kann sich mit der Integration dieses Projektes in die Vorlage einverstanden erklären. Damit kann auch das Postulat Ziegler abgeschrieben werden.
Die UEK beantragt einstimmig, dem neuen Bericht der BUD und dem Landratsbeschluss zuzustimmen. Sie ist sich bewusst, dass sie damit den Wünschen der Gemeinden Bottmingen und Oberwil nicht Folge leistet. Dafür aber besteht die Gewähr, dass die am meisten von Lärm Geplagten in absehbarer Zeit mit einer Verbesserung rechnen können.
Peter Brunner begrüsst das auf der Tribüne eingetroffene Büro des Landrates aus dem Kanton Nidwalden mit Präsidentin Beatrice Jan.
Röbi Ziegler nennt folgende zwei Hauptgründe, die vor einem Jahr zur Rückweisung der Vorlage führten:
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Bewohner von Liegenschaften, bei denen aus Gründen des Ortsbildes keine Lärmschutzwand errichtet werden darf, haben keinen Lärmschutz zugute. Eine nach wie vor anstössige Begründung, wie Röbi Ziegler anmerkt.
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Es gibt Liegenschaftsbesitzer, die es nicht gerne sehen, wenn ihnen eine Lärmschutzwand auf die Parzellengrenze gesetzt wird.
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Der zweite Grund kann als Beschneidung des Eigentums- rechtes empfunden werden, doch ist nach Ansicht von Röbi Ziegler die Lärmerzeugung bereits eine Beschneidung dieses Rechtes, weshalb es seines Erachtens gilt, eine Güterabwägung im doppelten Sinne zu treffen: Lärmschutzwände schützen nicht nur den Nahraum des Gebäudes - Balkon, Garten und Terrasse - sondern den Lebensraum der Menschen, die an der betreffenden Strasse leben. Eine Lösung im Sinne der freien Wahl für Bottmingen und Oberwil würde zu namhaft höheren Ausgaben führen, ein Nachvollzug für Binningen wäre unumgänglich, so dass ein Zeitverzug für viele andere, stärker Betroffene, etwa in Muttenz oder Pratteln, von mehreren Jahren die Folge wäre. Mit der vorgeschlagenen Lösung erhalten die am stärksten vom Lärm geplagten StrassenanwohnerInnen als erste Schutz. Dieses übergeordnete Interesse soll der Landrat wahren.
Für die Absicht der Baudirektion, die Anliegen seines Postulates umzusetzen, bedankt sich Röbi Ziegler und erklärt sich mit der Abschreibung des Vorstosses einverstanden.
Urs Steiner ist angesichts des Antrages der Umweltschutz- und Energiekommission überzeugt, dass es lohnend war, sich die Zeit für die Abklärungen zu nehmen. Wie kontrovers die Ansichten über das komplexe Thema Lärmschutz sind, zeigten die Vernehmlassungen in den Gemeinden. Da der Verkehr in den Gemeinden enorm zunimmt, ebenso die Lärmempfindlichkeit aufgrund bekannter Faktoren wie etwa Stress, gilt es, pragmatisch und zielgerichtet zu handeln, die Gesamtlösung nicht aus den Augen zu verlieren und die Lärmsanierung im vorgeschlagenen Sinne für den gesamten Kanton anzugehen.
Peter Zwick bedankt sich bei Röbi Ziegler und schliesst sich dessen Ausführungen über den Lärmschutz an. Im Nachhinein zeigte sich doch, dass der Entscheid vor einem Jahr, die Vorlage zurückzugeben, richtig war. Nun liegt der klare Entscheid vor, dass in einer ersten Phase die Massnahmen grundsätzlich gemäss Lärmschutzverordnung durchzuführen sind.
Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst die Vorlage einstimmig.
Hans Schäublin stimmt im Namen der SVP-Fraktion der Vorlage zu, legt Wert auf den Vollzug der Lärmschutzmassnahmen und findet es gut, dass Regierung und Verwaltung später für den gesamten Kanton Lärmschutzmassnahmen prüfen und anordnen können.
Roland Bächtold unterstützt an sich den Vorschlag der Umweltschutz- und Energiekommission, findet es aber schlecht, dass überall, insbesondere auf Kantonsstrassen, die Geschwindigkeit reduziert wird. Da dieser Punkt 6 mit dem Landratsbeschluss mitgenehmigt werden muss, obwohl nach Ansicht von Roland Bächtold Geschwindigkeitsreduktionen von 60 auf 50 oder von 70 auf 60 Kilometer nichts bringen, werden sich die Schweizer Demokraten der Stimme enthalten.
Alfred Zimmermann gestattet sich die philosophische Bemerkung, dass Lärm, eine der grössten Plagen der Zivilisation, eine Zweiklassengesellschaft schafft: Die ärmeren Menschen sind gezwungen, an verkehrsreichen Strassen Wohnungen zu mieten, während es sich die Begüterten leisten können, im Grünen zu wohnen und dadurch zusätzlichen Lärm auf Kosten jener zu erzeugen, die nicht so weit weg von den Arbeitsplätzen wohnen können.
Die Grünen erachten Schallschutzfenster und Lärmschutzwände als unbefriedigende Lösung: Zuerst wird die Lärmerzeugung zugelassen und hinterher werden Massnahmen dagegen gesucht. An sich müsste der Lärm an der Quelle bekämpft werden, bei den Autos also, was bedeuten würde, den Verkehr langsamer und leiser zu gestalten sowie entlang lärmiger Verkehrswege ein Wohn- und Bauverbot zu verhängen. Auch den Grünen ist aber klar, dass diese Lösungen nicht realistisch sind, sie befürworten deshalb die Kommissionsvorschläge für eine Sanierung gemäss Lärmschutzverordnung, insbesondere und dringend dort, wo die Alarmwerte überschritten sind. Auch die Geschwindigkeitsreduktion zwischen Bottmingen und Oberwil von 60 auf 50 Kilometer begrüsst die Fraktion der Grünen, obwohl eine Reduktion auf 30 Kilometer natürlich wesentlich mehr brächte.
Die Lärmsanierung betrachtet die Fraktion wie ein Strassenbauprojekt, das prioritär anzugehen ist, bevor weitere Strassenbauten in Angriff genommen werden dürfen.
RR Elsbeth Schneider dankt für die gute Aufnahme und freut sich besonders darüber, dass zwischen erster und zweiter Vorlage keine Abweichungen vorgenommen werden mussten, ein Zeichen für die sehr gute Arbeit der Verwaltung. Bereits hat die Baudirektorin ein Konto im Budget aufgenommen. Damit die leider erfolgte Verzögerung von einem Jahr nicht noch weiter anwächst, wird die Verwaltung das Tempo bei der Realisierung der Lärmschutzmassnahmen noch beschleunigen.
Den Antrag der Grünen, ein nächstes Strassenbauprojekt mit den Lärmschutzmassnahmen zu koppeln, bittet die Regierungsrätin noch näher zu erläutern.
Judith Van der Merwe zitiert folgenden Passus, um den Unterschied zwischen den beiden Vorlagen deutlich zu machen: Nach Abschluss dieser Sanierungsphase entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden.... über weiter gehende Lärmschutzmassnahmen.
Nach Ansicht von Judith Van der Merwe gibt es eine Bevölkerungsschicht, die von der Gleichbehandlung ausgeschlossen wird, und zwischen Stuhl und Bank fällt. Dieser Teil der Bevölkerung muss auf Lärmschutz verzichten, weil ein übergeordnetes Interesse Vorrang haben soll.
Stutzig werden muss man bei der Lektüre der Vorlage schon deshalb, weil das Wort Gleichbehandlung immer wieder gebraucht wird.
Die Landrätin bemerkt mit Blick auf die Zukunft an die Adresse der Regierungsrätin, die Einwohnerschaft von Bottmingen und Oberwil habe den Zusatz sehr aufmerksam gelesen.
Esther Gallacchi erklärt, dass Szenario A für Bottmingen eine gangbare Lösung darstellt und betont nachhaltig, Bottmingen habe nie Schallschutzfenster statt Lärmschutzwände verlangt. Von Beginn an galt das Interesse, für die Anwohnerinnnen und Anwohner die beste Lösung zu finden; nun ist es wichtig, dass jene Liegenschaften, die - wie erwähnt und aus welchen Gründen auch immer - zwischen Stuhl und Bank fallen, nicht vergessen werden.
Hanspeter Ryser stellt fest, dass gegenüber der letzten Vorlage nun die Möglichkeit von drei Szenarien besteht. Das vorgeschlagene Szenario A betrachtet er nicht als speziell kundenfreundlich, doch als am schnellsten zu realisierende, kostengünstigste Variante und deshalb vertretbar.
Von Regierungsrätin Elsbeth Schneider möchte Hanspeter Ryser erfahren, warum der 400'000 Franken-Projektierungskredit für die linksufrige Bisigtalstrasse noch notwendig ist, nachdem die Vernehmlassungen in den Gemeinden über die Strassen- und Umgebungsgestaltungspläne längst gemacht sind. Zudem bittet Hanspeter Ryser zu beantworten, ob die Mehrwertsteuer in den aufgeführten Zahlen eingerechnet sei.
RR Elsbeth Schneider bedankt sich bei Judith Van der Merwe für den Hinweis bezüglich des Zusatzes in der Vorlage und antwortet Hanspeter Ryser, die Frage der Mehrwertsteuer werde sie abklären lassen; den Projektierungskredit brauche es zur Erfüllung der Auflagen im Postulat.
Jacqueline Halder freut sich auch über die gute Aufnahme und antwortet Hanspeter Ryser, Szenario A sei gesetzlich vorgeschrieben, alle übrigen, weiter gehenden Massnahmen würden vom guten Willen, insbesondere vom Landrat abhängen, der die Gelder bewilligen muss.
Den Antrag der Grünen unterstützt Jacqueline Halder persönlich, doch hat sie hier die Haltung der Kommission zu vertreten.
Roland Meury gibt eine Erklärung zum folgenden, im Grundsatz zu verpackenden Antrag ab: Die erste Phase der Lärmsanierung geniesst Priorität gegnüber anderen kantonalen Strassenbau-Grossprojekten .
Man muss feststellen, dass das Übel nicht an der Quelle angepackt wird und die Finanzierung nicht von den Verursachern mitgetragen wird, ein Grund, warum die Grünen früher die Sanierungsmassnahmen abgelehnt haben. Der nun vollzogene Haltungswechsel der Grünen bedeutet die Verabschiedung von der Vorstellung, Dorfzentren könnten, nachdem nun die Spaltung der Dörfer sanktioniert wird, weiterhin Begegnungen menschlicher Art ermöglichen. Gleichzeitig beginnen die kantoalen Geldquellen wieder zu fliessen, es werden Steuergeschenke beschlossen, neue Strassenbauprojekte sind in der Pipeline. Das vorliegende Lärmschutzprojekt betrachtet die Fraktion der Grünen nun als Folgeprojekt des Strassenverkehrs, das prioritär behandelt und zum Abschluss geführt werden muss, ehe ein weiteres Strassenbauprojekt an die Hand genommen werden kann.
RR Elsbeth Schneider bittet den Antrag, vor der Realisierung im Bau befindlicher, zu planender oder geplanter Strassenprojekte erst alle Lärmschutzmassnahmen durchzuziehen, abzulehnen, weist aber darauf hin, dass ein Weg über das Budget den Antragstellern entgegenkommen könnte.
Alfred Zimmermann hat nicht erwartet, dass die Baudirektorin dem Antrag zustimmen wird. Ziel des Antrages ist es bloss, darauf hinzuweisen, dass dort, wo es am dringendsten ist, saniert werden soll, bevor wieder neue Lärmquellen geschaffen werden.
Peter Tobler fragt Alfred Zimmermann, ob er denn auch bereit wäre, den Lärmschutz der BLT, die schlimmste Lärmquelle im Leimental, zu realisieren, ehe an einen weiteren Ausbau gedacht werde.
Die Frage bleibt unbeantwortet.
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Der Landrat lehnt die Aufnahme des folgenden Antrags der Grünen in den Landratsbeschluss ab:
Die erste Phase der Lärmsanierung geniesst Priorität gegenüber anderen kantonalen Strassenbau-Grossprojekten
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Der Landrat genehmigt den unveränderten Landratsbeschluss zur Vorlage 1999/147a mit grossem Mehr.
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Landratsbeschluss
betreffend Lärmschutz an Kantonsstrassen
Vom 2. November 2000
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Grundsatz:
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Im Kanton Basel-Landschaft werden in einer ersten Phase Lärmschutzmassnahmen nach den Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung durchgeführt. Nach Abschluss dieser Sanierungsphase entscheidet der Landrat im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden, ob im Kanton Basel-Landschaft eine weitergehende Lärmsanierung vorgenommen werden soll.
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2.
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Der für das Bauprojekt betreffend Lärmschutzmassnahmen an den Kantonsstrassen in den Abschnitten 2, 3 und 4 in den Gemeinden Bottmingen und Oberwil erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 7'400'000.- zu Lasten Konto 2312.701.20-135 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 1998 werden bewilligt.
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3.
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Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird dem Regierungsrat gestützt auf § 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsrecht bewilligt und die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren durchzuführen.
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4.
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Der für das definitive Projekt der Strassenerneuerung inklusive Lärmschutz an der linksufrigen Birsigtalstrasse in Bottmingen und Oberwil (Abschnitt 1) benötigte Projektierungskredit von Fr. 400'000.- zu Lasten Konto 2312.701.10-014 wird bewilligt.
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5.
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Die Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b, in Verbindung mit § 36, Absatz 2 der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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6.
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Das am 10.4.1997 von R. Ziegler eingereichte Postulat 97/66 ««Temporeduktion auf der Verbindungsstrasse Bottmingen (Oberwilerstrasse) - Oberwil (Hauptstrasse) auf durchgehend 50 km/h»», das vom Landrat am 12.6.1997 überwiesen worden war, wird als erfüllt abgeschrieben.
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Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 672
Berichte des Regierungsrates vom 4. Juli 2000 und der Bau- und Planungskommission vom 11. Oktober 2000: Umfahrung von Laufen und Zwingen, Planungskredit
Karl Rudin nennt folgende zwei Gründe als Auslöser für den Planungskredit:
1.
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Der Kanton will seinen Verpflichtungen im Laufentalvertrag nachkommen (Priorität für Ortsumfahrungen im Strassenkonzept).
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2.
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Für die Gemeinde Laufen ist es im Zusammenhang mit der Erarbeitung des kommunalen Richtplanes wichtig, die kantonalen Strassenkonzepte zu kennen.
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Die Bau- und Planungskommission anerkennt die Verkehrsprobleme von Laufen und Zwingen. Eine Verkehrsanalyse deckte eine Entlastung der AnwohnerInnen zwischen 30 und 70 Prozent auf. Die Verkehrsbelastung von Laufen und Zwingen ist allerdings eher geringer als in mehreren anderen Gemeinden des Kantons.
Die Bau- und Planungskommission diskutierte im Speziellen die Frage, ob die Planungszeiten verkürzt werden könnten, um der Gefahr zu begegnen, dass die Planung dann, wenn sie beendet wird, bereits wieder überholt ist. Die Planungsphase für das Laufental dürfte zwischen drei und fünf Jahren betragen. Bis ans Bauen zu denken ist, könnten weitere 20 bis 30 Jahre verstreichen.
Nicht Folge leistet die Bau- und Planungskommission der Regierungsvorlage in der Aussage, die Umfahrungsstrasse würden nicht zu einer höheren Schadstoffbelastung führen.
Abklärungen ergaben, dass sich der Bund mit 57 Prozent an den Baukosten beteiligen wird, wenn die H 18 dem Schweizerischen Hauptstrassennetz angehören würde; falls die Strasse Aufnahme ins Nationalstrassennetz fände, könnte mit 84 Prozent Bundessubventionen gerechnet werden. Der Kanton Solothurn, welcher von den neuen Verkehrswegen ebenfalls profiteren wird, bezahlt unter Anwendung des Territorialprinzips nichts an die Erstellungskosten.
Da die Gemeindeversammlung Laufen den kommunalen Richtplan mit dem Projekt Laufen Ost genehmigt hat, ist die Frage, ob der Kanton Basel-Landschaft 3 Millionen ausgeben soll, um drei Varianten zu studieren, mehr als berechtigt. Dieser Laufner Entscheid erstaunt umso mehr, als eben die Gemeinde es war, welche den Kanton um die Prüfung von drei verschiedenen Varianten auf ihrem Siedlungsgebiet gebeten hatte.
Die Bau- und Planungskommission ist nach wie vor und zusammen mit der Regierung der Meinung, dass eine Prüfung von drei Varianten sinnvoll ist. Dies bedingt aber, dass der Regierungsrat dem kommunalen Richtplan Laufen in der jetzigen Ausführung die Genehmigung verweigert.
Eine Gesamtschau der Verkehrsproblematik im Laufental und die bestehende eindeutige ÖV- sowie UmweltschutzGesetzgebung führte die Bau- und Planungskommission zur Überzeugung, dass der öffentliche Verkehr im Laufental zu fördern ist. Nur mit einer knappen Mehrheit sprach sich allerdings die BPK dafür aus, das Bahnprojekt vor dem Strassenbauprojekt zu realisieren. Um eine unrealistische Forderung handelt es sich allerdings nicht, weil sie erstens Druck auf die Doppelspurinseln macht und viele LaufentalerInnen angesichts des Zeithorizonts von 20 bis 30 Jahren einen möglichst schnell verwirklichten Halbstundentakt der Eisenbahn sehr begrüssen würden.
Zu den Anträgen: Das Postulat unter Punkt 3 soll abgeschrieben werden, doch soll die Ziffer ergänzt werden mit dem Hinweis, der Kanton habe sich für eine Aufnahme der Strasse ins Nationalstrassennetz einzusetzen.
Als Punkt 4 neu hat die BPK die Bestimmung in den Landratsbeschluss aufgenommen, der Doppelspurausbau sei im generellen Projekt zu berücksichtigen.
Schliesslich sprach sich die Kommission ganz knapp dafür aus, die Doppelspurinseln vor dem Strassenprojekt zu realisieren (Punkt 5).
Der Präsident bittet den Rat, dem vorliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses, den die Kommission mit 6 gegen 4 Stimmen gutgeheissen hat, ebenfalls zuzustimmen.
Franz Hilber stellt den Antrag, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine Umfahrung würde nur mehr Verkehr generieren und zur Folge haben, dass andernorts wieder Staus und Behinderungen geschaffen wären. Zudem würden so oder so mindestes die Hälfte der Fahrzeuge durch Laufen fahren, weil die Fahrzeuglenker entweder nach Laufen wollen oder Richtung Röschenz abzweigen. Auch in Zwingen bliebe der gesamte Verkehr Richtung Brislach und Breitenbach im Dorf. Für das enge Laufental wären weitere Strassen und Zubringer ein zu starker Eingriff in Natur und Landschaft.
Im Ranking der am meisten befahrenen Strassen im Kanton belegt die Strecke Zwingen - Laufen, je nach Messmethode, Rang fünf bis zehn. Damit ist eine erhöhte Priorität keinesfalls gerechtfertigt. Ob in zwanzig Jahren noch eine Priorität gegeben sein wird, zweifelt Franz Hilber abschliessend an und bitte aus den genannten Gründen den Rat, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Lyz Rytz spricht den empfindlichen Arbeitsplatzabbau im Laufental während der vergangenen Jahre an. Eine Verbesserung der Verkehrserschliessung wäre deshalb für das Tal von grundlegender Bedeutung. Aufgrund der ungenügenden Verkehrserschliessung können sowohl Laufen wie Zwingen ihre grossen Industrie- und Gewerbe-Landreserven nicht verkaufen. Somit fehlen dem Tal wichtige Rahmenbedingungen, um als Industrie- beziehungsweise Wohnstandort attraktiv zu sein. Folgende Vision schlägt die Landrätin Franz Hilber vor: Für den Jura, der sich in der Region Basel orientiert, öffnet die Umfahrung ein räumliches Tor zur Vernetzung beider Wirtschaftsregionen und der beiderseitigen Entwicklung von Potenzial.
Da die Gemeinden Zwingen und Laufen zur Zeit ihre Ortsplanungen überarbeiten, muss eine rechtliche Festlegung der Linienführung H 18 deshalb sehr rasch erfolgen, zumal Artikel 9 des Laufentalvertrages den Kanton verpflichtet, die Umfahrung Laufen - Zwingen im Strassenkonzept prioritär anzugehen.
Flankierende Massnahmen wie etwa die Einführung des Halbstundentaktes werden im Gesamtprojekt der Umfahrung berücksichtigt sein, jedoch ist die Koppelung der Projekte Strasse und Schiene, wie in Punkt 5 der Vorlage dargestellt, aus folgenden zwei Gründen abzulehnen:
1.
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Das Strassenprojekt wird abhängig gemacht von der Finanzierbarkeit des Schienenprojektes, wodurch die Realisierung der Umfahrung Zwingen - Laufen automatsich mitverschoben wird.
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2.
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Der Halbstundentakt bedingt keinen Ausbau auf Doppelspur. Diese dient primär dem überregionalen Verkehr und hat mit dem Projekt Umfahrung Laufen - Zwingen absolut nichts zu tun.
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Sicher ist mit der Koppelung Schiene / Strasse, wie in der Vorlage ausgeführt, einzig, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft des Laufentals die Folgen dieser kurzsichtigen und ungerechten Forderungen tragen müssten.
Die FDP-Fraktion beantragt folglich, die Koppelung des Projektes Schiene und Strasse abzulehnen und die folgenden beiden Sätze unter Punkt 5 in der Vorlage zu streichen: Die Realisierung einer Doppelspurinsel im Baselbieter Laufental ist eine erste Etappe dazu. Das Bahnprojekt muss vor dem Strassenprojekt Umfahrung von Laufen und Zwingen realisiert sein. Im Übrigen stimmt die FDP-Fraktion dem Kredit zu.
Theo Weller kleidet das Thema in das Bonmot: Die Umfahrung lassen wir laufen , doch wir lassen uns nicht zwingen. Nachdem der Kanton Bern schon in den fünfziger Jahren Planungsleichen geschaffen hat, soll das Thema nun nicht auch noch im Kanton Basel-Landschaft auf die lange Bank geschoben werden. Wichtig erscheint Theo Weller eine umfassende Beurteilung der Varianten und ein sorgfältiger Meinungsbildungsprozess zusammen mit der betroffenen Bevölkerung.
Die Fraktion spricht sich für Eintreten aus, das Anliegen von Danilo Assolari soll durch den Kanton weiterhin befolgt werden und - analog zur FDP-Fraktion - ist die CVP/EVP-Fraktion der Meinung, eine Koppelung der beiden Verkehrsvorhaben sollte vermieden, Punkt 5 oder zumindest dessen beide letzten Sätze gestrichen werden.
Fortsetzung der Beratung von Geschäft 2000/150 (Umfahrung Laufen/Zwingen)
Peter Brunner gibt bekannt, dass vier Vorstösse, die nicht begründet werden, eingereicht wurden, und beschliesst die Vormittagssitzung um 11.50 Uhr.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
Nr. 673
Mitteilungen
Der Präsident Peter Brunner informiert, dass die Begründungen zu den verteilten Budgetanträgen am Schluss der Landratssitzung abgegeben werden können, damit dem Parlament genügend Zeit für das Studium bleibt.
Weiter überbringt er herzliche Grüsse des Nidwaldner Landrates welcher heute zu Besuch weilt und das Baselbiet als „huärrä schön" gepriesen hat.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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