Protokoll der Landratssitzung vom 16. November 2000
Protokoll der Landratssitzung vom 16. November 2000 |
Nr. 699
Interpellation von FDP-Fraktion vom 8. Juni 2000: Umsetzung der bilateralen Verträge im Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 26. September 2000
Peter Brunner bemerkt einleitend, dass zur Interpellation eine schriftliche Antwort vorliegt und fragt bei der FDP-Fraktion nach, ob sie sich mit der Antwort einverstanden erklären kann.
Max Ribi beantragt die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Max Ribi
bedankt sich namens der FDP Fraktion für die übersichtliche Aufstellung, die die unzähligen Anpassungen, die enge Zusammenarbeit mit dem Bund und die noch bevorstehende Arbeit erahnen lässt.
Zwischen den Zeilen sei klar auszumachen, dass sich der Bund mit dem Vollzug im Rückstand befinde.
Seine Prognose geht dahin, dass die Verkehrsströme, vor allem im Bereich des Querverkehrs massiv zunehmen werden und aus Platzgründen auf die Kantonsstrassen ausgewichen wird. Hier sind Präventivmassnahmen angezeigt.
Auch mit der Bahn, z.Bsp. dem Wisenbertunnel, befinde man sich im Rückstand. Hier müsse im Interesse des Gesamtkonzeptes weiter Druck gemacht werden.
Was die Information anbelangt, bittet er die Regierung, eine zentrale Stelle einzurichten, die die Fragen zu den bilateralen Verträgen aus der Bevölkerung entgegennimmt und diese an die richtigen Dienststellen weiterleitet.
Sabine Stöcklin stellt zu Pkt. 6, den flankierenden Massnahmen zur Vermeidung des Dumping die Frage, ob genügend statistisches Material vorhanden ist, um die erforderlichen Vergleiche anstellen zu können.
Regierungspräsident
Andreas Koellreuter
antwortet auf die Fragen von Max Ribi, dass sich gleichzeitig mit dem Problem des Schwerverkehrs dasjenige der Umsetzung der LSVA stelle.
Für die Erfüllung dieser Aufgaben wird die Polizei zusätzlliches Personal benötigen. Die erforderlichen Massnahmen werden vom Bund teilweise finanziell unterstützt.
Beim Wisenbergtunnel sei bekannt, dass sich die Gesamtregierung, vor allem jedoch Regierungsrätin Elsbeth Schneider auf sämtlichen Ebenen permanent einsetze.
Für die Information im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen können in Kenntnis der Lage die Dienststellen direkt angesprochen werden. Andernfalls ist Herr Roger Wenk von der FKD als der federführenden Direktion Ansprechpartner, der die Anfragen an die richtigen Abteilungen weiterleitet.
Regierungsrat Erich Straumann informiert, dass die Regierung zur Zeit eine tripartite Kommission mit den Sozialpartnern zusammentstellt, welche die flankierenden Massnahmen begleitet, den Arbeitsmarkt kontrolliert und dabei dem Bereich Dumping große Aufmerksamkeit schenkt.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 700
Motion von Rita Bachmann vom 22. Juni 2000: Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte
Peter Brunner teilt mit, dass der Regierungsrat die Motion ablehnt und bittet Regierungspräsident Andreas Koellreuter um Begründung.
Andreas Koellreuter
kann sich gut vorstellen, dass sich Rita Bachmann beim Einreichen ihrer Interpellation nicht träumen liess, welche Aktualität diese gerade zum heutigen Zeitpunkt hat.
Man könne über den im Kanton Basel-Landschaft praktizierten Losentscheid tatsächlich geteilter Meinung sein.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat nach eingehender Diskussion an der heutigen Lösung festzuhalten.
Der Regierungsrat teile zwar die Meinung der Motionärin, dass die Aufgabe eines Mitgliedes einer Gemeindebehörde wichtig, und die Ausübung eines politischen Amtes mit viel persönlichem Engagement verbunden sei.
Im Gegensatz zur Motionärin ist der Regierungsrat allerdings der Auffassung, dass auch bei Gemeindewahlen der Losentscheid in den einzelnen Fällen, in welchen er zur Anwendung gelangt, seine Berechtigung hat und keineswegs als ungerechter bezeichnet werden kann als ein zweiter Wahlgang.
Der knappe Ausgang bei Gemeindewahlen ist keine Seltenheit, man spricht in diesem Falle von Zufallsresultaten oder einem Zufallsmehr. Bei Stimmengleichheit handelt es sich allerdings um einen eher seltenen Extremfall.
Für die Betroffenen sei natürlich ein solcher Wahlausgang immer ärgerlich.
Mit dem Mittel des Losentscheides soll vermieden werden, dass die Wahlen zu einer Lotterie ausarten. Das Los entscheidet dabei zwischen zwei Personen, welche beide das wichtigste Wahlkriterium, nämlich das absolute Mehr, erreicht haben.
Die von der Motionärin vorgeschlagene gerechtere Lösung berge auch Nachteile, denn sie widerspreche der Grundidee des kantonalen Wahlrechts, welches besagt, dass eine Behörde möglichst in einem Wahlgang als Ganzes gewählt werden soll. Zweite Wahlgänge sind bei diesem System nur zulässig, wenn entweder zuwenig oder zuviele Kandidaten vorhanden sind.
Die Ausgangslage bei einem zweiten Wahlgang präsentiert sich zudem immer unterschiedlich zum ersten und kann von einigen Zufälligkeiten abhängen. Partiepolitischem oder anderem „undurchsichtigem Kuhhandel" ist damit Tür und Tor geöffnet. Die Durchführung eines zweiten Wahlganges bedeutet sowohl für die Stimmberechtigten als auch für die öffentliche Hand und die Parteien zusätzlichen Aufwand.
Zudem sei auch in einem zweiten Wahlgang die Stimmgleichheit nicht auszuschliessen.
Zusammenfassend hegt der Regierungsrat Zweifel, ob der Vorschlag der Motionärin besser oder gerechter wäre als der Losentscheid und bittet den Rat die Motion nicht zu überweisen.
Auch
Rita Bachmann
erscheint die Begründung der Regierung auf den ersten Blick logisch.
Aber, auch wenn man etwas seit Urzeiten mache, sei nicht zwingend, dass es deshalb auch für die nächsten hundert Jahre Gültigkeit haben müsse.
Einigen Parlamentariern ist aus eigener Erfahrung bekannt, wie anspruchsvoll das Amt einer Gemeinderätin, eines Gemeinderates ist und sie wissen, dass die Anforderungen punkto Qualität und Quantität stetig im Zunehmen begriffen sind.
Dass zudem das Engagement und die dafür abgegoltene Entschädigung in keinem Verhältnis stehen, sei allen in diesem Saal bekannt. Dass schlussendlich der Losentscheid über Amt und Würde entscheiden soll bezeichnet sie als grossen Makel des heutigen Wahlsystems.
Ein zweiter Wahlgang beinhalte auch eine zweite Chance.
Eine Abweichung des seit Urzeiten gültigen Wahlmodus rechterfertige sich auch aus dem Grund, dass sich je länger je weniger Kandidaten für dieses Amt finden lassen.
Sabine Pegoraro
führt aus, das sich die FDP-Fraktion auf die Seite der Motionärin stelle. Nach ausführlicher Diskussion sei man zur Ueberzeugung gelangt, dass der Losentscheid keine befriedigende Lösung darstelle, da damit der Entscheid dem Zufall überlassen werde. Vor allem nach einem „heftigen" Wahlkampf könne ein Losentscheid auch zu Unruhe in einer Gemeinde führen.
Auch wenn ein zweiter Wahlgang mit Mehraufwand und Mehrkosten verbunden ist, wird er als die bessere und sauberere Lösung angesehen.
Wenn ein zweiter Wahlgang erneut zu einer Pattsituation führe, werde bestimmt niemand mehr Einwände gegen einen Losentscheid ins Feld führen.
Hans Schäublin teilt mit, dass die SVP Fraktion der Motion ablehnend gegenüberstehe. Mit einem zweiten Wahlgang sei für ihn das Problem, auch das der Kandidatenauswahl, nicht gelöst, auch hier stehen die Chancen 50:50. Ausserdem versursache ein zweiter Wahlgang zusätzliche Umtriebe und führe zu Mehrkosten.
Bruno Steiger
würde es persönlich frustrierend finden, wenn ihm ein Mandat mittels Losentscheid zufallen würde.
Aus diesem Grunde stimme er Rita Bachmann, welche den Losentscheid als Makel bezeichnet hat zu, und spreche sich namens der Schweizer Demokraten für die Ueberweisung der Motion aus.
Esther Maag
verweist auf eine dritte Möglichkeit, nämlich die des Nachzählens !!!
Als sauberste Lösung bezeichnet sie einen zweiten Wahlgang und spricht sich daher namens der Fraktion der Grünen zugunsten der Ueberweisung aus.
Roland Laube
gibt bekannt, dass die SP Fraktion den Vorstoss mit einer deutlichen Mehrheit ablehnt.
Ein Losentscheid sei einer knappen Niederlage vorzuziehen, da der Verlierer in diesem Falle das Gesicht wahren könne, weil er nicht eigentlich verloren habe, sondern lediglich vom Pech verfolgt wurde.
Die angesprochene Fairness gelte für beide Fälle in gleichem Masse.
Nicht logisch erscheine ihm zudem, dass nach einem zweiten Wahlgang der Losentscheid nicht mehr angefochten werde.
Nur mit einer Aenderung des derzeitigen Systems, indem auch die leeren Stimmen zur Berechnung zugezogen werden, könne der Losentscheid umgangen werden.
Letztendlich bringe das neue System zwar nicht mehr Gerechtigkeit aber es führe in jedem Falle zu höheren Kosten.
Max Ribi zeigt anhand eines Beispiels auf, dass auch bei einem Systemwechsel Losentscheide nicht ausgeschlossen werden können.
://: Die Motion wird mit 40:31 Stimmen überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 701
Interpellation der SVP-Fraktion vom 4. Mai 2000: Wieso beantwortet der Regierungsrat die Fragen betreffend Verhalten des Ombudsman nicht? Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1
Andreas Koellreuter
macht darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat weder Wahl- noch Aufsichtsbehörde des Ombudsmans ist. Beide Aufgaben werden gemäss Kantonsverfassung und Gesetz des Ombudsmans durch den Landrat wahrgenommen. Daher ist der Regierungsrat nicht berufen, das in der Interpellation angesprochene Verhalten des Ombudsmans zu bewerten.
Zu Frage 2
Auch hier wäre es Aufgabe des Landrates öffentlich über das Verhalten des Ombudsmans zu befinden. Der Regierungsrat masst sich nicht an, dem Landrat diesbezüglich Empfehlungen zu erteilen.
Zu Frage 3
Die Aufgaben des Ombudsmans sind in § 89 der Kantonsverfassung und § 1 des Gesetzes über den Ombudsman umschrieben.
Ein Pflichtenheft für diese Funktion besteht nach Kenntnis des Regierungsrates nicht. Die Frage, ob ein Stellenbeschrieb zu erstellen wäre oder allenfalls bereits existiert, wäre vom Landrat zu beantworten resp. anzuordnen.
Zu Frage 4
Verantwortlich für das Verhalten des Ombudsmans ist er als Amtsinhaber in eigener Person.
Hans Schäublin beantragt die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Hans Schäublin
bedankt sich bei der Regierung für die Antworten. Einleitend bemerkt er, dass die Interpellation aufgrund des Verhaltens des Ombudsmans zustande kam.
Man war der Meinung, dass die Regierung zu einem Vorfall aus der Verwaltung Stellung beziehen sollte..
Mit der Aussage Andreas Koellreuters sei nun klar, dass zukünftig bei Problemen mit dem Ombudsman der Landrat die Angelegenheit in seiner Funktion als Wahl- und Aufsichtsbehörde an die Hand nehmen müsse.
Andreas Koellreuter
erwidert, dass sich die Regierung erfreut zeigt, dass dem Landrat nun wisse, dass er für den Ombudsman zuständig sei.
Anzumerken sei ausserdem, dass der Ombudsman nicht Teil der Verwaltung sei.
Dieter Völlmin
stört sich am sarkastischen Unterton in Andreas Koellreuters Antwort. Bei einer Interpellation handle es sich gemäss Landratsgesetz um eine Anfrage von Ratsmitgliedern über grundsätzliche Fragen der kantonalen Politik. Dies treffe auch für die Frage zu, welche Rolle dem Ombudsman in der Organisation des Staatswesens zufalle.
Unter diesem Aspekt sei es durchaus legitim, die Meinung des Regierungsrates zu erfahren. Die erteilte Antwort sei eine der möglichen, aber nicht unbedingt die, mit der der Fragesteller zu rechnen habe.
Hans Ulrich Jourdan
ergänzt, dass das Ombudsmangesetz u.a.folgenden Satz enthalte: „Der Wirkungsbereich des Ombudsmans umfasst die Verwaltung einschliesslich Regierungsrat."
Daraus könne man ableiten, dass die Regierung durchaus als zuständige Stelle für eine Stellungnahme bezeichnet werden könne.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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