Protokoll der Landratssitzung vom 30. November 2000

Nr. 767

29 2000/169
Postulat von Roland Bächtold vom 7. September 2000: Bevormundung von Drogenabhängigen, die von der Fürsorge leben

://: Das Postulat wurde von der heutigen Traktandenliste des Landrates abgesetzt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 768

30 2000/175
Interpellation von Esther Maag vom 7. September 2000: Tag der offenen Tür in der Kaserne. Antwort des Regierungsrates

Andreas Koellreuter bemerkt, er habe an beiden Anlässen viele Frauen gesehen, auch Vertreterinnen von Behörden. Es habe sich am 2. September 2000 um zwei Anlässe gehandelt: Der Schulkommandant der Territorial-infanterieschulen Liestal habe wie in jedem Jahr anfangs September an zwei Terminen die Angehörigen der jungen Rekruten zum traditionellen Besuchstag eingeladen (bis ca. 14 Uhr). Dabei konnten sich die Besuchenden darüber informieren, was die jungen Männer in der Rekrutenschule gelernt haben und wie vielfältig die Aufgaben eines Territorialinfanteristen sind. Gleichzeitig konnten sie sich natürlich auch ein Bild über den absolut desolaten Zustand der Kaserne machen, eine traurige Etikette für unseren Kanton. Andreas Koellreuter empfiehlt Esther Maag, nächstes Jahr selbst an einem Besuchstag teilzunehmen.

Der zweite Anlass am fraglichen Tag fand zeitlich und organisatorisch völlig unabhängig vom morgendlichen Besuchstag statt. Nach Abschluss des Besuchstages lud das Komitee, welches sich für die Sanierung der Kaserne einsetzte, die Öffentlich zu einer Besichtigung der Kaserne ein.

Zu Frage 1: Nein!

Zu Frage 2: Diese Frage wurde bereits in der Einleitung beantwortet. Der RS-Besuchstag findet jedes Jahr an zwei verschiedenen Daten jeweils im September statt. Der Tag der Offenen Tür fand aus logischen Gründen ebenfalls in diesem Zeitraum statt, denn am 24. September wurde bekanntlich über die Sanierung der Kaserne abgestimmt.

Zu Frage 3: Es handle sich hier um eine etwas unklare Fragestellung, denn es sei natürlich möglich, jedes Gebäude in jeder denkbaren Variante zu nutzen. Wenn es hingegen darum gehe, eine Kaserne zu renovieren, sei der Verwendungszweck für jedermann klar.

Zu Frage 4: Die Veranstaltung wurde vom genannten Komitee durchgeführt, welchem auch die gesamte Regierung angehörte. Der Regierung wurde unter anderem vom Parlament in deutlicher Weise der klare Auftrag erteilt, sich für den Erhalt der Kaserne einzusetzen. Es könne also keine Rede davon sein, der Regierungsrat habe Abstimmungskampf in eigener Sache betrieben. Im Nachhinein könne auch Esther Maag zur Kenntnis nehmen, dass das Baselbieter Volk Ende September mit 64 % deutlich Ja zur Kasernenvorlage stimmte. Unterdessen sei auch die Umverteilungsinitiative abgelehnt worden, im Baselbiet mit 62,5 %. Damit sei der Weg frei für die Armee XXI.

Zu Frage 5: Diese Frage müsse die Interpellantin im konkreten Fall mit der Baudirektorin besprechen.

Esther Maag zeigt sich über die deutliche Beantwortung ihrer Fragen erfreut und wird in Zukunft - wenn immer zeitlich möglich - an Besuchstagen teilnehmen. Sie freut sich, wenn ihre Partei künftig bei ähnlichen Anlässen ebenfalls hohe Regierungspersönlichkeiten begrüssen dürfe.

://: Die Interpellation ist damit erledigt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 769

31 2000/190
Interpellation von Jörg Krähenbühl vom 21. September 2000: Publikation im Internet-Amtsblatt. Antwort des Regierungsrates

Andreas Koellreuter informiert, formalistisch ausgelegt bestünde für eine Veröffentlichung im Internet keine genügende gesetzliche Grundlage, und auch zur Aufgabenerfüllung sei eine Veröffentlichung im Internet nicht erforderlich, gerade weil Rechtswirkungen an die Publikation im gedruckten Amtsblatt anknüpfen und aus technischen Gründen ein Erscheinen im Internet nicht rechtsgenügend bewiesen werden könnte. In einem Staatswesen, welches von einem modernen Verständnis seines Dienstleistungsangebots ausgehe, gehöre es heute jedoch dazu, Informationen möglichst einfach zugänglich zu machen. Daher spreche grundsätzlich nichts gegen eine Nutzung der Internet als Informationsplattform.

Gleichzeitig müssen allerdings die besonderen Gefahren bei der Publikation von Personendaten im Internet in Betracht gezogen werden. Dass dabei die Gefahr der Verletzung der Persönlichkeitsrechte steigt, sieht auch die GPK in ihrem Bericht zum Internet-Auftritt des Kantons Basel-Landschaft. Bezüglich der in der Interpellation genannten Inhalte wurde die Sensitivität von der Zivilrechtsabteilung 2 wie folgt eingestuft: Niedrig bis mittel für Handelsregister- und Grundbucheintragungen, mittel für Betreibungs- und Konkursämter. Im Sinne einer einfachen, einheitlichen und klaren Lösung schlug die Zivilrechtsabteilung 2 vor, die Verweilzeit jeweils auf eine Woche zu beschränken.

Aufgrund des erhöhten Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit werden demnächst folgende Verweilzeiten realisiert: Für Handelsregister- und Grundbucheintragungen 1 Jahr, für betreibungs- und konkursamtliche Publikationen 6 Monate.

Jörg Krähenbühl zeigt sich von der Antwort befriedigt.

://: Die Interpellation ist somit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 770

32 2000/133
Postulat von Ruedi Moser vom 8. Juni 2000: Sport und Umwelt an runden Tisch

Regierungsrätin Elsbeth Schneider begründet die Ablehnung des Postulats: Der Regierungsrat steht durchaus für die Anliegen von Sport und Umwelt ein, lehnt jedoch die Schaffung einer neuen ständigen Kommission ab. Die Zusammenarbeit soll künftig im Rahmen der normalen Abläufe stattfinden, z.B. indem Verbände bei Vernehmlassungen einbezogen werden, wenn Unterschutzstellungen geplant sind. Ebenso haben die interessierten Verbände ein Beschwerderecht.

RR E. Schneider informiert aus dem Bereich von RR Erich Straumann, dass sich ein Leitbild «Naturschutz im Wald» in Bearbeitung befindet. Dazu wurde ein breites Spektrum von interessierten Organisationen zu einer Anhörung im Rahmen einer auf den 11. Dezember 2000 anberaumten Informationsveranstaltung eingeladen (Arbeitsgemeinschaft für den Wald, Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Heimatschutz, Basellandschaftlicher Jagdschutzverein, Basellandschaftlicher Natur- und Vogelschutzverband, Försterverband, IG Baselbieter Sportverbände, Kantonalverband Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Kynologischer Verband Basel, Pferdesport, Pro Natura, ROLV Nordwestschweiz, SRB Kantonalverband, Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden usw.).

RR E. Schneider sieht im Vernehmlassungsprozess ausreichend Möglichkeiten für interessierte Kreise, ihre Ideen einzubringen. Die Regierung bittet, das Postulat abzulehnen.

Ruedi Moser zeigt sich vom ablehnenden Votum der Regierungsrätin überrascht und enttäuscht. Aufgrund der angekündigten Stellungnahmen des Regierungsrates zu den heute traktandierten Vorstössen hatte er erwartet, dass das Postulat entgegengenommen wird.

Wäre er der Ueberzeugung gewesen, die Schaffung einer ständigen Kommission sei die einzig mögliche Lösung für das Problem, hätte Ruedi Moser den Vorstoss in Form einer Motion eingereicht. Mit der offeneren Form wollte er der Regierung die Möglichkeit lassen, einen zweckmässigen Vorschlag für die Behandlung des Anliegens zu unterbreiten, um zum Dialog zu finden und so Konflikte zu vermeiden bzw. bereits bestehende zu lösen.

R. Moser glaubt an die gute Absicht, bei Naturschutzmassnahmen künftig auch die betroffenen Kreise anzuhören. Aktuell gehe es aber nicht um das Waldgesetz, sondern um bestehende Konflikte im Bereich Natur und Sport, und darum, die positiven Absichten der Sportorganisationen mit den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes in Einklang zu bringen. Sein Hauptanliegen sei, dass man sich vorerst im Rahmen einer Spezialkommission oder einer Arbeitsgruppe zusammensetze, um die Probleme gemeinsam anzugehen.

Wenn ihnen ein Mitspracherecht eingeräumt werde, seien die Sportverbände durchaus willens, ihre Mitglieder zur Rücksichtnahme auf die Natur anzuhalten. Die von RR E. Schneider erwähnte Veranstaltung vom 11. Dezember werde im von ihm anvisierten Bereich keinen Schritt weiterhelfen, sondern lediglich den Frust der betroffenen Sportverbände zutage treten lassen. R. Moser meint, er habe die Wogen etwas glätten können mit dem Hinweis, dass die Regierung das Postulat entgegennehmen wolle. Damit hätte sich Gelegenheit geboten, nicht nur einmalig anlässlich einer Informationsveranstaltung gehört zu werden, sondern tatsächlich gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

Zwischen Sportverbänden und Amtsstellen soll nicht Konfrontation vorherrschen, sondern ein beidseits annehmbarer Konsens gefunden werden. Im Interesse des Sports ersucht R. Moser den Landrat um Unterstützung seines Postulats.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider bezeichnet die Information, die Regierung nehme das Postulat (mit Erklärung) entgegen, als Missverständnis und bittet, den wo auch immer entstandenen Fehler zu entschuldigen. Der Regierungsrat habe klar Ablehnung des Postulats beschlossen.

Im übrigen hat RR E. Schneider keine Probleme damit, wenn die Repräsentanten der Sportverbände anlässlich der Informationsveranstaltung vom 11. Dezember «geladen» auftreten sollten. Die Veranstaltung stelle ein Forum wie der gewünschte «runde Tisch» dar und sei dazu da, sich offen zu äussern. Die Regierung wehre sich nicht gegen eine Anhörung - diese wird im Rahmen der Veranstaltung vom 11. Dezember möglich sein -, sondern gegen die Schaffung einer ständigen Kommission.

Franz Hilber bekundet seitens der SP-Fraktion Unterstützung für das Postulat. Die SP ist für die Natur, aber auch für den Sport, weshalb ein permanenter Dialog nützlich erscheint. Dies muss nicht zwingend in einer ständigen Kommission erfolgen, doch sollte ein Rahmen geschaffen werden, in dem Konflikte einvernehmlich bereinigt werden können.

Peter Holinger bekundet, die parlamentarische Gruppe Sport habe das Thema explizit anlässlich einer Sitzung mit Vertretern betroffener Sportarten diskutiert. Dabei habe man zur Kenntnis nehmen müssen, dass diese Leute eine gewisse Willkür auch seitens der Verwaltung wahrzunehmen glauben. P. Holinger erinnert einmal mehr daran, dass Sport auch Prävention bedeutet - junge Menschen, welche sportlich aktiv sind, hängen in dieser Zeit nicht ziellos herum.

P. Holinger spricht sich namens einer Mehrheit der SVP-Fraktion für eine Ueberweisung des Postulats aus.

Ruedi Moser entgegnet RR E. Schneider, es gehe nicht darum, dass sich die Sportorganisationen einmalig äussern dürften, sondern es stehe insbesondere Vergangenheitsarbeit an. Speziell in den Bereichen OL/Klettern bestünden Konflikte, die gelöst werden müssten; diese Sportlerinnen und Sportler seien in der Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten im Kanton extrem eingeschränkt.
Wie bereits dargelegt, stehe nicht die Schaffung einer ständigen Kommission im Vordergrund, sondern die gemeinsame Suche nach Lösungen in einem zu definierenden Rahmen. Die bevorstehende Veranstaltung vom 11. Dezember zum Thema Naturschutz im Wald sei keine geeignete Plattform zur Lösung der aktuell bestehenden Probleme dieser Sportlerinnen und Sportler.

://: Das Postulat 2000/133 wird mit Mehrheitsbeschluss überwiesen.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




Nr. 771

33 2000/165
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 7. September 2000: Pionierrolle des Kantons Baselland in Energiefragen. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider bezeichnet das in der Interpellation gestellte Begehren angesichts der inzwischen bereits erfolgten Abstimmung als obsolet. Der Regierungsrat hat zur Sache keine Stellungnahme abgegeben.

Esther Maag war und ist nicht glücklich über die Nichtbeantwortung, tröstet sich aber mit der im Rahmen der Fragestunde erteilten Antwort des Regierungsrates zur Weiterbehandlung der hängigen kantonalen Energieinitiativen.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




Nr. 772

34 2000/173
Interpellation von Paul Schär vom 7. September 2000: "Ist die Sicherheit bei den Tramübergängen der Vorortslinien gewährleistet?" Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider legt vorab die allgemeinen Grundsätze der BLT dar:

- Ungesicherte Uebergänge sollen wo möglich aufgehoben, in jedem Fall aber gesichert werden;

- Uebergänge sollen mit Schranken gesichert werden;

- Bei Verkehrsknoten mit Haltestellen genügen Lichtsignalanlagen (Bsp. Arlesheimerstrasse in Aesch);

- Ob Verkehrsknoten durch eine Lichtsignalanlage ausreichend gesichert sind, muss beurteilt werden, wenn eine Geradeaus- und eine Abbiegespur parallel nebeneinander verlaufen. Tiefbauamt und BLT prüfen derzeit, ob die Sicherheit durch die Errichtung einer Zusatzschranke (leichte «Parkhausschranke») erhöht werden könnte.

Alle in letzter Zeit realisierten Bauprojekte berücksichtigten diese Kriterien.

Zu den Fragen:

1. Es besteht keine Strategie in der Art «Barrieren, wo keine Ampeln/Ampeln, wo keine Barrieren». Barrieren machen an Uebergängen auf offener Strecke Sinn, d.h. dort, wo Züge mit voller Streckengeschwindigkeit verkehren. Wo ein Niveauübergang nicht aufgehoben werden kann, stellt eine Absicherung mit Schranken immer die beste und gleichzeitig sicherste Lösung dar, dies wird auch so angestrebt. Die Absicherung wird gemäss Verordnung über die Signalisierung von Bahnübergängen vorgenommen.

2. Ob Uebergänge mit Ampeln ohne Haltestelle in unmittelbarer Nähe ein erhöhtes Risiko darstellen, ist von der Verkehrsbelastung und der auf der Strasse gefahrenen Geschwindigkeit abhängig, ebenso von der Anzahl der Tramzüge, welche an diesen Uebergängen verkehren. Die Strassenknoten bzw. Kreuzungen mit Ampeln stellen kein erhöhtes Risiko dar, wenn die auf der Strasse gefahrene Geschwindigkeit niedrig ist, dies selbst dann, wenn die Verkehrsbelastung relativ hoch oder regelmässig ist.

3. Ja, bei den bedauerlichen Unfällen in Reinach handelt es sich um tragische Einzelfälle, welche zueinander in keinem Zusammenhang stehen. Gemeinsam ist ihnen leider die Tatsache, dass sie auf menschliches Versagen zurückzuführen sind.

4. Der Gemeinderat Reinach weiss, dass eine umfassende Untersuchung zur Verbesserung der heutigen Situation am Uebergang Reichensteinerstrasse bereits eingeleitet worden war, bevor irgendwelche Interventionen erfolgten. Im Vordergrund stehen zwei Lösungsmöglichkeiten, welche von TBA und BLT gemeinsam geprüft werden: Eine Lösung wäre die Aufhebung der Lichtsignalanlage zugunsten der Errichtung einer Barriere, die zweite sähe unter Beibehaltung der Lichtsignalanlage die Errichtung einer einfachen Zusatzschranke vor, welche die gefährliche Spur bei Rotlicht zusätzlich sichert.

5. Die Uebergänge Dillackerstrasse und Grenzweg/ Jupiterstrasse wurden nicht saniert, sondern lediglich nach einer Gleiserneuerung wiederhergestellt.

Im vom Landrat seinerzeit genehmigten generellen Projekt war vorgesehen, diese beiden Uebergänge aufzuheben bzw. mit einer Bedarfsschranke für Fussgänger zu sichern. Am 16. September 1999 überwies der Landrat das Postulat 1999/019 von Bruno Krähenbühl, welches forderte, die Regierung solle die Offenhaltung und Absicherung einzelner Uebergänge nochmals überprüfen. Die entsprechenden Abklärungen laufen, die Gemeinden Münchenstein und Reinach wünschen, dass beide genannten Uebergänge offenbleiben und mit einer Schranke gesichert werden.

Weil der Landrat im generellen Projekt seinerzeit anders entschieden hat, erfordern die materiellen Aenderungen und die Bewilligung des Zusatzkredites eine neue Vorlage. RR E. Schneider stellt diese etwa für das erste Quartal 2001 in Aussicht.

Paul Schär zeigt sich von den Antworten zu den Fragen 1 - 4 sehr befriedigt. Zu Punkt 5 ermuntert er seine Ratskolleginnen und -kollegen bereits heute, der Vorlage dannzumal zuzustimmen, weil die Erhaltung der Uebergänge in Münchenstein und Reinach einem echten Bedürfnis entspreche.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




Nr. 773

35 2000/174
Interpellation von Gerold Lusser vom 7. September 2000: «Das Baselbiet im Belchenstau». Antwort des Regierungsrates

Regierungsrätin Elsbeth Schneider bekundet, der Belchentunnel sei seit seiner Eröffnung vor dreissig Jahren periodisch untersucht worden. Dabei musste leider festgestellt werden, dass sich der Zustand der Schadstellen in den Tunneltragelementen - bedingt durch die Geologie - ständig verschlechterte. Eine Instandsetzung ist deshalb unumgänglich und wird in zwei Etappen zu je neun Monaten erfolgen. Für jede Etappe muss ein Tunnel komplett gesperrt werden, der gesamte Verkehr wird im Gegenverkehr durch eine Röhre geführt werden. Die Arbeiten werden bewusst nicht zur Hauptreisezeit im Sommer ausgeführt, sondern im Herbst/Winter/Frühjahr.

Für die Instandsetzungsarbeiten wurde ein Expertenbericht erstellt, welcher auch die verkehrstechnischen Auswirkungen berücksichtigt. Der Expertenbericht gelangte zum Schluss, dass an normalen Werktagen allenfalls mit stockendem Kolonnenverkehr von 1 - 2 km Länge zu rechnen ist. Grössere Staus sind an Wochenenden - von Freitagnachmittag bis Sonntagabend - sowie zu Beginn der Ferienzeit oder bei grösseren Messen zu erwarten.

Zur Stauverhütung und Minimierung der negativen Folgen einer Stausituation wird derzeit eine Reihe von Verkehrslenkungs- und Schutzmassnahmen geplant. Entsprechende verwaltungs- und kantonsübergreifende Arbeitsgruppen und Kommissionen sind seit längerer Zeit an der Arbeit. Die Massnahmen werden im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen und unter Mitwirkung der Kantone Solothurn und Aargau realisiert.

RR E. Schneider gliedert die Beantwortung der ersten zwei Fragen in vier Bereiche:

- Massnahmen auf der Autobahn:
Bei Stau auf der Belchen-Nordrampe wird der Durchgangsverkehr in Richtung Luzern-Gotthard über die Autobahnen A3/A1 (Bözberg, via Verzweigung Augst, Birrfeld, Wiggertal) grossräumig umgeleitet. Diese Massnahme ist mit dem Kanton Aargau abgesprochen. Die Umleitung erfolgt mit verkehrsabhängig gesteuerten Wechsel-Wegweisern, welche je nach Verkehrsaufkommen geschaltet werden können. Bei Stau wird zusätzlich an der Belchen-Nord- und an der Südrampe eine mit einer verkehrsabhängigen Geschwindigkeitsanzeige kombinierte Stauwarnung aktiviert, um den Verkehrsfluss zu optimieren und Auffahrunfällen vorzubeugen.

- Massnahmen an den Kantonsstrassen:
Es wird nicht zu verhindern sein, dass ortskundige Fahrzeuglenker zeitweise auf die Kantonsstrassen ausweichen. Dies dürfte v.a. das Waldenburger-, Diegter- und Homburgertal betreffen. In den mutmasslich von Mehrverkehr betroffenen Gemeinden sind Schutzmassnahmen für Fussgänger geplant (Fussgänger-Lichtsignalanlagen, Mittelinseln).

- Information und Kommunikation:
Zur Information der Verkehrsteilnehmer über die aktuelle Verkehrslage vor und während der Instandsetzungsarbeiten ist ein mit den Nachbarkantonen koordiniertes, umfassendes Informations- und Kommunikationssystem vorgesehen. Informationsträger werden die Medien sein - RR E. Schneider sieht bei Aktualitäten kurzfristige Medienkonferenzen vor und dankt den Medien schon im voraus herzlich für eine unterstützende Begleitung - sowie das Internet. Der Einsatz weiterer Informationsmittel wird derzeit geprüft (z.B. Infotafeln auf den Nationalstrassen, Info-Broschüren, Hotlines, Info-Zeitung).

- Polizeipräsenz:
Die Verkehrspolizei wird im Rahmen der personellen und materiellen Ressourcen ihre Präsenz auf der Strasse verstärken, um bei Störfällen raschmöglichst reagieren zu können.

Zur Frage 3:
Das lokale Strassennetz verfügt über deutliche Leistungsreserven. Im Normalfall werden bei Instandsetzungsarbeiten keine Ueberlastungen auf Kantonsstrassen verzeichnet, weshalb auch keine speziellen Massnahmen vorgesehen sind.

Zur Frage 4:
Solche Szenarien sind nicht geplant, weil der Gesamtverkehr - inkl. Personenwagen - auf den Nationalstrassen verbleiben soll. Eine gesteuerte Umlenkung des PW-Verkehrs über die Kantonsstrassen ist schon aus verkehrspolitischen Gründen unzweckmässig.

Zur Frage 5:
Im Rahmen einer Informationskampagne werden die Verkehrsteilnehmer aufgefordert, wenn immer möglich das öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Derzeit seien Verhandlungen mit den SBB im Gang, um während der Instandstellungsarbeiten ein attraktives Umsteigeangebot bereitstellen zu können. In jedem Fall werde intensiv darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Bahn mithilft, den Stau zu vermindern.

Zur Frage 6:
Sämtliche Massnahmen werden durch eine gemeinsame Projektgruppe mit Vertretern des Bundesamtes für Strassen und der Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau erarbeitet. Durch eine optimale Koordination sollten viele negative Auswirkungen vermieden werden können.

Gerold Lusser bedankt sich für die umfassende Bearbeitung seiner Interpellation. Er ist froh zu hören, dass sich die Regierung der überregionalen Problemstellung bewusst ist und entsprechende Massnahmen zusammen mit den Nachbarkantonen plant.

Als G. Lusser zu weiteren Fragen ausholt, unterbricht ihn Landratspräsident Peter Brunner und erinnert ihn an die Notwendigkeit, Diskussion zu beantragen, wenn er mehr als eine kurze Erklärung abgeben will.

://: Dem Begehren von G. Lusser, zwei Anschlussfragen stellen zu dürfen, wird stattgegeben.

Gerold Lusser will mehr zur Sicherheit in den Belchenröhren bei permanentem 24 Stunden-Gegenverkehr wissen. Was passiert, wenn sich eine Havarie ereignet? Sind entsprechende Massnahmen vorgesehen?

Kann man Massnahmen ergreifen, um den Verkehrsfluss im Tunnel zu beschleunigen (z.B. Aufforderung an Langsamfahrer, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten, um die Leistungsfähigkeit des Tunnels auszunutzen)?

Regierungsrätin Elsbeth Schneider bestätigt, dass die Sicherheitsfragen selbstverständlich eingehend geprüft wurden. Auch während der Bauzeit werden in Notfällen Fluchtwege in die andere Röhre bestehen. Das Dispositiv wird auf die Instandsetzungsphase hin nochmals gründlich überprüft.

In Sachen Verkehrsfluss zeige die Erfahrung, dass tatsächlich bedeutend weniger Staus entstehen, wenn die erlaubte Geschwindigkeit nicht unnötig unterschritten wird. Ab nächstem Frühjahr wird auf der A2 ein Verkehrsleitsystem installiert sein, welches die entscheidrelevanten Informationen anzeigt und den Automobilisten rechtzeitig die Möglichkeit gibt, eine (Alternativ-) Route zu wählen.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei




Nr. 774

36 2000/188
Postulat von Heinz Mattmüller vom 21. September 2000: Spray-Ex-Dienst gegen illegale Sprayereien

Die Regierung ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Landratspräsident Peter Brunner fragt das Landratsplenum an, ob dies unbestritten sei.

Roland Meury hat zwar etwas gegen «Nulltoleranz-Strategien», will aber in der Sache nicht Opposition machen. Er erkundigt sich bei der Regierung, ob ergänzend auch Präventionsmassnahmen an Schulen geplant sind.

Regierungsrätin Elsbeth Schneider informiert, die Bau- und Umweltschutzdirektion arbeite derzeit an einer Vorlage in Sachen Entfernung von Sprayereien an öffentlichen Bauten (Imagepflege hinsichtlich des Eidg. Turnfestes...). Sie nimmt das Postulat entgegen, weil alle damit zusammenhängenden Fragen in diese Vorlage einfliessen sollen.

://: Die Ueberweisung des Postulats 2000/188 ist unbestritten.

Für das Protokoll:
Marie-Therese Borer, Landeskanzlei


Ende der Sitzung: 17.10 Uhr

Die nächste Landratssitzung findet statt am 13. Dezember 2000


Back to Top