Protokoll der Landratssitzung vom 30. November 2000
Protokoll der Landratssitzung vom 30. November 2000 |
Nr. 755
17
2000/187
Motion von Alfred Zimmermann vom 21. September 2000: Strikte Nachtruhe zwischen 22'00 und 06'00 auf dem EuroAirport: Änderung des Staatsvertrags
Regierungsrat
Adrian Ballmer
verweist auf die Stellungnahme des BAZL.
Bei der Regelung der Nachtflüge handelt es sich um eine Benützungsvorschrift im Sinne von Art. 13 der Statuten des französisch-schweizerischen Staatsvertrages. Zuständig ist der paritätisch zusammengesetzte Verwaltungsrat unter Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen französischen und schweizerischen Behörden. Gemäss Art. 19 des Staatsvertrages ist dazu eine zweidrittels Mehrheit erforderlich.
Das vom Motionär geforderte strikte Start- und Landeverbot zwischen 22.00 - 06.00 Uhr wäre eine äusserst einschneidende Massnahme, welche voraussichtlich von den zuständigen französischen Behörden nicht genehmigt würde. Das Anliegen sei gemäss Aussage des BAZL demnach als ziemlich chancenlos einzustufen.
Das geforderte strikte Start- und Landeverbot zwischen 22.00 - 06.00 Uhr hätte sowohl für den Flughafen als auch für die Fluggesellschaften äusserst schwerwiegende Folgen. Die Forderung bilde einen unverhältnismässigen Eingriff in die Struktur und den Betrieb des Flughafens wie auch der Fluggesellschaften.
Schweizerischerseits sei darauf hinzuweisen, dass das BAZL eine Regelung im Sinne des Motionärs nicht genehmigen würde, namentlich da für die Flughäfen Genf und Zürich bereits eine detaillierte Nachtflugregelung existiert. Eine abweichende Behandlung des EuroAirport ist deshalb nicht geplant.
Zu erwähnen ist, dass die vom Motionär erwähnte strengere Regelung auf dem Flughafen Zürich lediglich als Forderung des zürcherischen Regierungsrates besteht.
Ausserdem hält eine der Auflagen im Landratsbesschluss ausdrücklich eine Angleichung der Nachtflugordnung an diejenige des Flughafens Zürich fest.
Obwohl das BAZL die Motion ablehnt erklärt sich die Regierung bereit, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen.
Alfred Zimmermann
schätzt die Entgegennahme der Regierung.
Dem neuen Fluglärmbericht 99 ist zu entnehmen, dass die Nachtflüge zwischen 22.00 - 06.00 Uhr trotz den Bestrebungen des Verwaltungsrates erneut zugenommen haben.
Er hoffe, dass der Verwaltungsrat genug Durchsetzungsvermögen besitze um seinem Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Peter Brunner
stellt nach Rückfrage fest, dass sich Alfred Zimmermann mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklärt und bemerkt, dass das Postulat, da sich kein weiterer Widerstand bemerkbar macht, als überwiesen gilt.
://: Der Landrat überweist die Motion 2000/187 als Postulat an den Regierungsrat.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 756
18 2000/189
Interpellation von Jacqueline Halder vom 21. September 2000: Umschlag gefährlicher Güter am Flughafen Basel-Mulhouse. Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1
Regierungsrat Adrian Ballmer erwidert, dass die Handhabung von Gefahrengutsendungen durch das Handbuch "Dangerouse Goods regulation", welches auf den technischen Instruktionen der ICAO basiert, geregelt wird.
Der komplexe Annahmeprozess erfolgt anhand einer 50-Punkte-Checkliste.
Der Flughafen hat sich vergewissert, dass bei der fraglichen Sendung keinerlei Richtlinien verletzt wurden. Der Stapelfahrer habe den Vorfall durch unsachgemässe Bedienung seines Gabelstaplers verursacht. Es handle sich hier um einen Einzelfall.
Zu Frage 2
Verantwortlich für die Durchsetzung der Vorschriften sind die Luftfahrtgesellschaften. Eine Uebertragung an Dritte bedingt eine entsprechende Schulung des Personals.
Zu Frage 3
Die Annahme von Fracht unterliegt keinerlei Beschränkung hinsichtlich dem Herkunftsort, wobei die Basis immer der lokale Markt bildet.
Im konkreten Fall soll es sich um eine Sendung aus Frankreich gehandelt haben.
Zu Frage 4
Der Regierungsrat fördert die Entwicklung des Landesflughafens EuroAirport entsprechend den Anforderungen des Wirtschaftsstandortes Nordwestschweiz resp. Ober-rhein.
Es entspricht jedoch in keiner Weise dem Regierungsziel und im übrigen auch nicht demjenigen des Verwaltungsrates des EuroAirport, den Flughafen zum Umschlagplatz für den weltweiten Transport gefährlicher Güter zu erheben, wie das von der Interpellantin befürchtet wird.
Jacqueline Halder bedankt sich für die ausführliche und befriedigende Beantwortung ihrer Interpellation.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 757
19 2000/039
Postulat von Esther Maag vom 10. Februar 2000: Einrichtung eines Ökozentrums an der Universität Basel
Peter Brunner bittet RR Peter Schmid um Begründung der Ablehnung durch den Regierungsrat.
RR Peter Schmid geht davon aus, dass die Debatte bezüglich des Gebäudes Mattenstrasse dem Rat mindestens fragmentarisch noch in Erinnerung ist.
Nachdem das ehemalige Novartis-Gebäude ordnungsgemäss in den Besitz der Universität überging, entstand eine unerfreuliche Debatte, weil bestimmte Bereiche, vor allem aus dem Oekologiesektor, der Meinung waren, dass es für sie nicht zumutbar sei, in einem ehemaligen Novartis-Gebäude zu arbeiten.
Da am Schluss lediglich noch das Institut für Natur-, Landschafts- und Umweltschutz bereit war in das Gebäude zu ziehen zerschlug sich die ursprüngliche Idee eines Oekozentrums an der Mattenstrasse .
Man müsse enttäuscht feststellen, dass das Projekt "Einrichtung eines Oekozentrums" gescheitert sei.
Am 18.5.99 hat die Universität darüber informiert, wie die Förderung der ökologisch ausgerichteten "Life Sciences" im neuen Studiengang Biologie verankert werden soll.
Auf das Wintersemester 2000/2001 wurden die beiden bisher getrennten Studiengänge integrative - und Molekularbiologie wurden in ein gemeinsames Studium zusammengefasst.
Damit ist zwar das gewünschte Zentrum nicht Realität, jedoch ist ein wichtiger Meilenstein gesetzt.
Die Regierung ist der Auffassung, dass sich der jetzige Zeitpunkt denkbar schlecht eignet, um bei der Universität neue bauliche Investitionswünsche anzubringen.
Dies sind die Gründe, welche die Regierung veranlasst haben, die Ablehnung des Postulats zu empfehlen.
Esther Maag bedankt sich und bemerkt gleichzeitig, das sich offenbar seit der Einreichung des Postulates die Ereignisse überstürzt haben.
Der Vorstoss ziele jedoch auch auf eine Veränderung der Gewichtung ab, was mit der erwähnten Zusammenlegung offenbar bereits eingeläutet wird.
Falls nach wie vor die Absicht bestehe ein Oekozentrum zu errichten, der Zeitpunkt für einen Vorstoss jedoch momentan schlecht gewählt ist, frage sie sich, weshalb das Postulat heute traktandiert wurde.
Da die Forderung jedoch nach wie vor relevant ist, erachtet sie es als wichtig, das Postulat aufrecht zu erhalten.
Jacqueline Halder stellt fest, dass sich die SP materiell zugunsten des Postulats ausspreche. Es sei nach wie vor Tatsache, dass in Basel der Molekularbiologie ein grösserer Stellenwert beigemessen werde als der ökologischen Forschung. Dies bringen auch die Budgetzahlen deutlich zum Ausdruck.
Formell sehe die Sache allerdings etwas anders aus, da der Kanton Basel-Landschaft der Universität Basel nicht vorschreiben könne, in welche Richtung sie forsche.
Wichtig sei jedoch eine schweizweite Koordination und dazu müssen Abklärungen betr. der die Schnittstellen getroffen werden.
Uwe Klein lehnt namens der CVP/EVP-Fraktion das Postulat aus folgenden vier Gründen ab:
- Die Politik sollte sich in der momentan schwierigen Phase, die die Universität durchläuft, zurückhalten.
- Der Leistungsauftrag der Uni sollte nicht kontinuierlich durch politische Einflüsse geändert werden.
- Innerhalb der NGU ist ein Oekozentrum zwar denkbar, aber der Entscheid liegt schlussendlich bei der Universität.
- Es ist grundsätzlich Angelegenheit der Uni die Schwerpunkte für Lehre und Forschung zu bestimmen.
Peter Holinger verweist auf das bereits bestehende Oekozentrum in Langenbruck, was für die SVP-Fraktion Grund genug ist das Postulat abzulehnen.
://: Die Ueberweisung des Postulates wird mehrheitlich abgelehnt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 758
20 2000/098
Postulat von Pascal Wyss vom 4. Mai 2000: Sicherung, Schutz und Nutzungskonzept für die Römervilla Munzach in Liestal
RR Peter Schmid stellt sich auf den Standpunkt, dass was auch immer mit der Römervilla Munzach geschehe, diese nicht an Liestal vorbei gehe.
Die Stadt Liestal könne begreiflicherweise nicht mit der grossen Kelle schöpfen. Die Regierung beabsichtige jedoch nicht die Römervilla zum Nulltarif zu finanzieren; man sei aber durchaus willens in Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal eine redimensionierte Sanierungsvariante zu prüfen.
://: Das Postulat 2000/098 wird überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 759
21 2000/100
Interpellation von Anton Fritschi vom 4. Mai 2000: Überprüfung der geltenden Standards für Schulräume und hauswirtschaftliche Räume. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid bezeichnet die Interpellation Anton Fritschi als derart neutral formuliert, dass er es nicht wage das Thema Arlesheim anzuschneiden.
In einer "Erstfassung" wolle er sich deshalb ebenfalls sehr neutral äussern.
Zu Frage 1
Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Schulküchen in den Sekundarschulbauten liegt bei der Schulbaukommission. Für Primar- und Realschulen liegt die Zuständigkeit hingegen einzig und allein bei den Gemeinden.
Grundlage für die Schulbaukommission bildet das Schulgesetz, das dazugehörige Landratsdekret und die Verordnungen des Regierungsrates über das Raumprogramm für Sekundarschulanlagen und die Kostenrichtwerte für Sekundarschulanlagen.
Nicht ausformuliert ist die konkrete Ausstattung und Qualität der Einrichtung bei Schulküchen. In der Regel verlangt die Kantonale Schulbaukommission den Einbau mechanischer Abluftanlagen, eine solide Ausführung sowie die Einhaltung eines Raumprogrammes, welches seit bereits seit ca. 30 Jahren Gültigkeit hat, wobei gesellschaftliche Aenderungen berücksichtigt werden.
Die Schulbaukommission unterstützt die Gemeinden auf Wunsch bei der Gestaltung ihrer Schulküchen.
Der Kanton übernimmt lediglich die Umbaukosten, welche für einen zeitgemässen Unterricht gerechtfertigt und zweckmässig erscheinen.
Wenn Gemeinden eine spezielle Ausstattung wünschen, müssen sie die Differenz aus der eigenen Tasche begleichen.
Erneuerungs- und Erweiterungskosten gehen nach Abzug eines Renovationsanteils zu Lasten des Kantons.
Zu Frage 2
Für Neu- und Umbauten von Schulküchen ist die Schulbaukommission zuständig. Die Richtlinien können als komfortabel bezeichnet werden.
Die Gemeinden haben einen beachtlichen Ermessensspielraum.
Zu Frage 3
Die Schulbaukommission hat die kantonalen Standards mit anderen Kantonen verglichen. Die Abweichungen können als unerheblich bezeichnet werden.
Zu Frage 4
Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einer einfacheren und preisgünstigeren Ausführung, wobei Anpassungen an neue Unterrichtsformen und an neue technische Entwicklungen meist mit Mehrkosten einhergehen.
Die Schulbaukommission ist der Ansicht, dass nach ca. 30 Jahren auch eine Modernisierung der technischen, wissenschaftlichen und hauswirtschaftlichen Unterrichtsräume angemessen erscheint.
Mit dem neuen Bildungsgesetz würde der Kanton unmittelbar und direkt zuständig für die Schulküchen in den Sekundarschulbauten. Ob damit eine Verbesserung einhergeht ist zu beweisen, in jedem Falle würde sich aber der Instanzenweg verkürzen.
Anton Fritschi dankt RR Peter Schmid für die Beantwortung. Obwohl er nicht von einer "Lex Arlesheim" ausgehe, sei nicht von der Hand zu weisen, dass gewisse Vorkommnisse in dieser Gemeinde zur vorliegenden Interpellation geführt haben.
Inzwischen habe eine Ueberprüfung der bundeseigenen
zivilen und militärischen Bauvorhaben ergeben, dass eine Einsparung von 10% , was einem Betrag von 100 Mio. Franken entspricht, durchaus im Rahmen des Möglichen liegt, wenn die Standards etwas nach unten korrigiert werden.
Deshalb meine er, was für den Bund billig, auch für das Baselbiet rechtens sei.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 760
22 2000/103
Interpellation von Mirko Meier vom 4. Mai 2000: Einsatz und Förderung der Computer- und Internettechnologien an den Baselbieter Schulen. Schriftliche Antwort vom 8. August 2000
Peter Brunner verweist auf die schriftliche Antwort und fragt den Interpellanten, ob er sich damit zufrieden erklären kann, was Mirko Meier dankend bejaht.
://: Damit ist die Interpellation 2000/103 erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 761
23 2000/143
Motion von Barbara Fünfschilling vom 22. Juni 2000: Stundentafeln Sekundarschule l (incl. Koop. Stundentafel) und Mandat Lehrplanarbeiten
Peter Brunner bittet Regierungsrat Peter Schmid die Ablehnung der Regierung zu begründen.
RR Peter Schmid kommt gleich zum entscheidenden Punkt, nämlich dem, was dem Landrat bei der Beratung des Bildungsgesetzes als ergänzende und erklärende Unterlage vorliegen soll.
In erster Linie ist dies ein von der Regierung verabschiedeter Gesetzestext und Dekret; die unmittelbare Zuständigkeit liegt beim Landrat.
Vorschläge für die Einteilung von Sekundarschulkreisen an Schulstandorten. Die abschliessende Kompetenz liegt beim Landrat auf Dekretsebene.
Entwürfe von regierungsrätlichen Verordnungen sollen vorgestellt und allenfalls in die Ueberlegungen miteinbezogen werden.
Nach Abschluss der parlamentarischen Beratung müssen die Verordnungen allenfalls überarbeitet und nach Beratung von Gesetz und Dekret durch die Regierung definitiv entschieden werden.
Entwürfe von Stundentafeln und allfälligen Lehrplänen müssten unter Berücksichtigung von Parlamentsbeschlüssen allenfalls durch den Bildungsrat verabschiedet werden, wenn darüber Klarheit herrscht, was Gesetz und Dekret beinhalten.
Mittels dieser Vorarbeiten soll verhindert werden, dass beim Landrat und anlässlich der Volksabstimmung der Eindruck entsteht, die Katze im Sack zu kaufen.
Selbstredend bleibe der Landrat bezüglich seiner Zuständigkeit bei der Beschlussfassung unabhängig.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat der Erziehungsrat keine abschliessenden Entscheide bezüglich eines Mandats für Lehrplanarbeiten vergeben.
Eine im Erziehungsrat intensiv diskutierte Variante zielt darauf ab, die Vorarbeiten für die Lehrpläne soweit voranzutreiben wie dies in jedem Fall erforderlich ist. Nach der Beratung durch den Landrat, würde in einer zweiten Phase eine Konkretisierung der Lehrpläne bis zu einem angemessen erscheinenden Punkt weitergeführt werden.
Damit wollen Regierung und Erziehungsrat deutlich machen, das alles unternommen werden soll, damit keine Planungsleichen entstehen.
Barabara Fünfschilling bedankt sich für die Ausführungen. Da eine Einigkeit über weite Strecken besteht, kann sie die ablehnende Haltung Peter Schmids nicht nachvollziehen.
Der FDP-Fraktion sei wichtig, dass kein Hintereinander sondern ein Miteinander des Ablaufs gewährleistet sei.
Sylvia Liechti unterstützt namens der SVP-Fraktion das Votum ihrer Vorrednerin.
Christoph Rudin macht dem Rat namens der SP-Fraktion beliebt, die Motion auch nicht als Postulat zu überweisen.
Der Erziehungsrat sollte bei der Ueberarbeitung der Stundentafeln keinesfalls abgebremst werden.
Die Bedenken Barbara Fünfschillings, dass die drei Niveaus aufgehoben werden, bezeichnet er als völlig irrelevant.
Die Verbesserungen, welche mit den Stundentafeln einhergehen seien zudem unbestritten.
Wenn der Rat Roland Meury auch noch die letzte Illusion, dass mit dem neuen Bildungsgesetz noch eine Minireform möglich sei, rauben wolle, müsse er den Vorstoss überweisen.
Der Erziehungsrat beabsichtige keinesfalls das neue Bildungsgesetz über die Hintertür in Kraft zu setzen. Es müsse jedoch möglich sein, dem Erziehungsrat die Kompetenz einzuräumen, die er benötigt, um dem Landrat realistische Vorschläge zu unterbreiten.
Seiner Meinung nach handle es nicht in erster Linie um organisatorische Probleme, sondern es gehe darum Druck auszuüben auf alles, was eine Durchlässigkeit in der Horizontalen verbessern und die Förderung der Elite bremsen könnte.
Wenn dieser Druck aufrecht erhalten werde, werden als einzige Gemeinsamkeit der drei Niveaus noch die Schulgebäude übrig bleiben.
Wenn jeder Schritt Richtung Reform Aengste auslöst, bleibe man besser beim alten System.
Eugen Tanner ist ebenfalls der Ansicht, dass nicht bereits jetzt ein Angriff zur Abschaffung des Erziehungsrates lanciert werden sollte.
Nachdem das Bildungsgesetz nun endlich auf die Zielgerade einbiege, sollte nicht wieder eine Vollbremsung eingeleitet werden.
Die CVP/EVP-Fraktion befürworte den parallelen Verlauf der Arbeiten. Damit werde weder ein Präjudiz geschaffen, noch werde die Kompetenz des Landrates beschnitten.
Barbara Fünfschilling möchte nur verhindern, dass die Entwürfe vom Erziehungsrat definitiv abgesegnet werden. Sie spreche sich auch nicht gegen Lehrplanarbeiten aus, nur der heutige Zeitpunkt sei dafür noch nicht reif.
Wenn man ein Haus baue, kaufe man die Vorhänge auch nicht bevor die Baubewilligung vorliege; ihr gehe es lediglich darum die richtige Reihenfolge einzuhalten.
Beatrice Geier hat den Eindruck, dass die Motion ihr Ziel erreicht hat. Nun fühle sie sich jedoch von Roland Meury herausgefordert. Er wisse sehr genau, dass ein Kampffeld um die beiden Stundentafeln Sek I normal und integriert bestehe. Dass hier das letze Wort noch nicht gesprochen sei, sei allen klar und sei auch richtig so.
Man stehe mit dem Bildungsgesetz noch am Beginn des Weges und wollte deshalb verhindern, dass bereits zu diesem frühen Zeitpunkt aufgrund pfannenfertiger Vorschläge Sachzwänge entstehen.
Roland Meury wiederholt erneut, dass der Erziehungsrat nichts zu "zementieren" vermag; ausserdem werde lediglich unter Vorbehalt entschieden.
RR Peter Schmid stellt richtig, dass wie immer die Motion "gehandelt" wird, der Erziehungsrat weiterarbeiten kann, da die Zuständigkeiten gemäss den heutigen gesetzlichen Grundlagen bestehen bleiben.
Er wiederholt, dass die umfassende Reform der Stundentafeln und die Lehrpläne erst nach erfolgter Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden können und bekräftigt, dass die Reihenfolge eingehalten werde.
://: Die Ueberweisung der Motion wird mit 38:29 abgelehnt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 762
24 2000/145
Postulat von Heinz Aebi vom 22. Juni 2000: Förderung der Zweisprachigkeit in der Oberrheinregion
://: Das Postulat wird kommentarlos überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 763
25 2000/167
Postulat von Peter Holinger vom 7. September 2000: Gesamtkonzept der beruflichen Nachwuchsförderung
://: Das Postulat wird kommentarlos überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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