Protokoll der Landratssitzung vom 11. Januar 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 11. Januar 2001 |
16 2000/204
Interpellation von Esther Aeschlimann vom 19. Oktober 2000: Auswirkungen des Gesetzes über die Änderung der Gemeindebeiträge. Antwort des Regierungsrates
Adrian Ballmer beantwortet die Fragen der Interpellantin wie folgt:
Hat sich die Vorgabe "Kostenneutralität" für den Kanton und die Gemeinden mit diesem Gesetz verwirklichen lassen und wird sie dies auch in Zukunft (im Hinblick auf die deutliche Veränderung des Altersaufbaus der Bevölkerung) können?
Mit der Änderung des Gesetzes über die Gemeindebeiträge sind per 1. Januar 1998 eine Reihe von bisher von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragenen Aufgaben entflochten worden. Bei den sogenannten Gemeindebeiträgen handle es sich übrigens um Zahlungen der Gemeinden an den Kanton für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben. Aufgehoben worden seien Gemeindebeiträge an den Kanton für die Bereiche Alimentenbevorschussung, Alkoholfürsorge, Betäubungsmittelsucht, freiwillige Drogentherapien und strafrechtliche Massnahmen. Hingegen tragen die Gemeinden allein die Kosten für Beiträge an die Alters- und PflegeheimbewohnerInnen, für den persönlichen Unterhalt bei Drogentherapien und für vormundschaftliche Massnahmen. Die Netto-Belastungsverschiebung zu Lasten des Kantons von rund 3 Mio. Franken sei durch die Anpassung des Verteilschlüssels der Ergänzungsleistungen zur AHV ausgeglichen worden. Diese Ergänzungsleistungs-Lastenverteilung sei von 50 % zu 50 % neu auf 44 % Kantonsanteil zu 56 % Gemeindeanteil korrigiert worden.
§ 13 sieht vor, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden nach zwei Jahren überprüft und allenfalls korrigiert werden. Das Statistische Amt habe die finanziellen Auswirkungen für die ersten zwei Jahre festgehalten und im September 2000 publiziert. Das Ergebnis zeigt, dass die Vorgabe für 1998 und 1999 eingehalten wurde. Jedoch ist noch nicht klar, ob dies auch für die Zukunft gelten wird, da sich die verschiedenen Aufgaben und ihre Kosten vermutlich mit unterschiedlicher Dynamik entwickeln werden. Verzerrungen werden somit mittel- und längerfristig wahrscheinlich.
In dieser Kostenentwicklung wird sich sicherlich der Altersaufbau auswirken, bei den Gemeinden für die Altersbetreuung und Pflege, beim Kanton in den Spitälern sowohl im Akutbereich wie auch in der Geriatrie und der Rehabilitation. Im Übrigen sei es selbstverständlich, dass diese Entwicklung vom Statistischen Amt dauernd verfolgt wird.
Gibt es im Rahmen des erwähnten Gesetzes Kostenverschiebungen zu Lasten der Gemeinden bzw. des Kantons? Wenn ja, welche Gemeinden sind besonders betroffen und in welchen Bereichen?
Im Kantonstotal ergebe sich wie geplant ein "Nullsummenspiel", die Entlastungen entsprechen über alle Gemeinden gesehen den Belastungen, die Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden seien allerdings sehr unterschiedlich. Dass diese Unterschiede grösser ausgefallen seien, als ursprünglich angenommen, habe vor allem damit zu tun, dass der Landrat die regierungsrätliche Vorlage verändert habe. Die genauen Auswirkungen können der Medieninformation des Statistischen Amtes vom September 2000 im Detail entnommen werden. Für den unteren Kantonsteil ergab sich mit Ausnahme einzelner Gemeinden eine Minderbelastung, im oberen Kantonsteil eine Mehrbelastung. Relativ ausgeglichen sind die Bezirke Laufen und Liestal, die stärkste Mehrbelastung hat der Bezirk Waldenburg zu verzeichnen. Für die Mehrbelastung sei der Bereich Alters- und Pflegeheime entscheidend.
Gedenkt der Regierungsrat, die (wenn überhaupt) negativen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden im kommenden Alters- und Pflegeheimgesetz zu berücksichtigen?
Ein allfälliger Ausgleich wird im Rahmen der laufenden Revision des Finanzausgleichs überprüft. Die Frage des Finanzausgleichs kann nicht für Generationen festgelegt werden, sondern muss ohnehin in einem relativ kurzen Rhythmus immer wieder von Neuem überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
://: Der Landrat bewilligt die von der Interpellantin beantragte Diskussion.
Esther Aeschlimann empfand die Tatsache, dass nun die ganze Verantwortung - vor allem auch die finanzielle - für die Alters- und Pflegeheime bei den Gemeinden liegt, bereits bei der Gesetzesberatung als problematisch. Problematisch sei dies gerade auch im Hinblick auf die zukünftige demografische Entwicklung. Einen wichtigen Einfluss auf die Kosten spiele sicherlich, ob die Alters- und PflegeheimbewohnerInnen Gelder von den Pensionskassen beziehen können oder ob die Gemeinde für den gesamten fehlenden Anteil aufkommen muss. Wahrscheinlich ist diese Situation ein Grund für die Unterschiede zwischen unterem, mittlerem und oberem Kantonsteil. Hier spielt die Frage der Regionalisierung eine wichtige Rolle. Die Entwicklung hin zu einer Überalterung der Bevölkerung müsse auf jeden Fall im Auge behalten werden.
Aus dem Bereich der Spitex ziehe sich der Bund immer mehr zurück, so dass auch hier eine zusätzliche Belastung auf die Gemeinden zukommen werde.
Ein neues Gesetz über die Änderung der Gemeindebeiträge sei momentan in Ausarbeitung und es interessiere sie, ob die Ungleichheiten nur über den Finanzausgleich ausgeglichen werden sollen, oder ob nicht auch im Alters- und Pflegeheimgesetz versucht werden könnte, eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Gemeinden zu erreichen.
Adrian Ballmer erklärt, es sei ein Ziel, Aufgaben zu entflechten, wobei es nicht möglich sei, diese abhängig von ihrer Kostendynamik an die Gemeinwesen zuzuweisen. Die finanziellen Auswirkungen der Entflechtung müssen anschliessend im Rahmen des Finanzausgleichs möglichst aufgefangen werden. Dass die Kosten nicht in allen Gemeinden gleich sind, hängt von der unterschiedlichen Zusammensetzung der Bevölkerung ab. Es sei richtig, dass der Bund versuche, sich aus dem Spitexbereich zurück zu ziehen, jedoch sollte die Aufgabenverteilung innerhalb des Kantons nicht von der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kanton abhängen.
Bei einer Neubeurteilung des Finanzausgleichs werde nicht nur der Finanzausgleich im engeren Sinn, eine Umverteilung zwischen den Gemeinden also, diskutiert, sondern auch der Finanzausgleich im weiteren Sinn, innerhalb dessen die Aufgabenteilung mitbeurteilt wird. Die verschiedenen Lösungen können danach selbstverständlich einen Einfluss auf weitere Gesetze, beispielsweise das Alters- und Pflegeheimgesetz, haben.
://: Damit ist die Interpellation beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 841
17 2000/206
Interpellation von Heinz Mattmüller vom 19. Oktober 2000: Millionenverluste der Basellandschaftlichen Pensionskasse. Schriftliche Antwort vom 19. Dezember 2000
Heinz Mattmüller beantragt eine kurze Stellungnahme.
://: Dem Antrag des Interpellanten wird stattgegeben.
Heinz Mattmüller bedankt sich bei der Regierung für die Auskunft und verbindet dies mit der Hoffnung, dass die Bilanz der BLPK betr. ihrer Geldanlagen weiterhin zufriedenstellend ausfallen werde.
://: Die Interpellation gilt damit als beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 842
18 2000/231
Interpellation von Christine Mangold vom 16. November 2000: Verordnung über Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Schriftliche Antwort vom 19. Dezember 2000
Christine Mangold beantragt die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Christine Mangold
bemerkt, dass die Regierung zu Frage 1 bezüglich des befristeten Arbeitsvertrages von anderen Voraussetzungen ausgehe als sie dies tue.
Im Schulwesen gelangt ein befristeter Arbeitsvertrag beispielsweise auf der Basis eines Kursangebotes zur Anwendung, da in diesem Falle nur von Jahr zu Jahr entschieden werden kann, ob genügend Interessenten für das Angebot vorhanden sind.
Dies trifft auch für Zusatzklassen zu. Hier erfolgt in der Regel eine befristete Anstellung über zwei Jahre.
Die Formulierung der Regierung basiert auf der Annahme, dass befristete Arbeitsverträge von derselben Anstellungsbehörde nicht mehr als dreimal hintereinander abschlossen werden und danach ein unbefristeter Vertrag zur Anwendung gelangt.
Damit wird man jedoch der Problematik nicht gerecht, da vor allem im Kurswesen der Bedarf jährlich abzuklären ist.
Zu Frage 1
Diese könne ihres Erachtens mit I Abs. c aufgefangen werden. Weshalb jedoch dieser Vertragszusatz nur für Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten Gültigkeit haben soll, könne sie sich nicht erklären, denn befristete Arbeitsverträge werden in der Praxis auch für weniger als ein Jahr abgeschlossen.
Ist mit der unter I Abs. c aufgeführten Formulierung zwingend die Bedingung einer zwölfmonatigen Laufzeit verknüpft, und womit wird der mindestens zweimalige Abschluss bei derselben Anstellungsbehörde begründet?
Zu Frage 2
interessiert sie, ob bei einer Lehrkraft, welche seit Jahren über einen unbefristeten Vertrag verfügt, und die aus schulbetrieblichen Gründen für ein Jahr einige Zusatzstunden erteilen muss, nicht der Passus I Abs. c zur Anwendung gelangen könnte, indem das Wort "Verlängerung" durch "Ergänzung" ersetzt wird?
Abschliessend bemerkt sie, dass sie davon ausgehe, dass die Neuerungen den Schulpflegen termingerecht mitgeteilt werden, damit die Massnahmen für die Schuljahre 2001 und 2002 greifen können.
Regierungsrat Adrian Ballmer bezeichnet das Thema als derart komplex dass er sich nicht aufs Glatteis begeben möchte. Er schlägt der Landrätin vor, das Thema im Beisein des Personalchefs zu diskutieren.
Wichtigstes Argument für Eva Chappuis ist, dass befristete Arbeitsverträge eine Ausnahme bilden und nicht zu einem alltäglichen Instrument für das Auffangen von Beschäftigungsschwankungen werden. Auch ein unbefristeter Vertrag kann bei nicht mehr garantierter Beschäftigung aufgelöst werden, wobei der Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub nicht in Vergessenheit geraten dürfe.
Christine Mangold akzeptiert den Vorschlag Adrian Ballmers und unterstützt ihre Vorrednerin. Sie bezeichnet es jedoch als unglückliche Situation, einer Lehrkraft im Frühjahr zu künden, um sie eventuell einen Monat später bereits wieder anstellen zu müssen.
Regierungsrat Adrian Ballmer stimmt Eva Chappuis zu und bekennt, dass für der Spezialfall der Lehrer noch keine Lösung gefunden wurde, dass jedoch die Schwankungen nicht auf dem Rücken der Arbeiternehmerinne und Arbeitnehmer ausgetragen werden dürfen.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 843
19 2000/228
Motion von Hanspeter Ryser vom 16. November 2000: Deklaration der Mehrwertsteuer in den Kreditvorlagen
Hans Ulrich Jourdan bezeichnet es als unsinnig den Zürcher Baukostenindex aufzuführen. Es gebe dafür sinnvollere Indexe, beispielsweise den Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbandes.
Er bittet die Regierung um entsprechende Berücksichtigung.
Regierungsrat Adrian Ballmer bezeichnet dies als einen der Gründe, weshalb die Motion von der Regierung als Postulat entgegengenommen wurde.
://: Die Motion 2000/228 wird als Postulat an die Regierung überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 844
20 2000/246
Postulat von Esther Maag vom 30. November 2000: Kinderbetreuung beim Kanton
://: Das Postulat wird diskussionslos überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 845
21 2000/248
Interpellation von Eva Chappuis vom 30. November 2000: Krankenkassen-Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner. Antwort des Regierungsrates
://: Die Interpellation wurde von der heutigen Traktandenliste des Landrates abgesetzt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 846
22 2000/249
Interpellation von Roland Laube vom 30. November 2000: Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Adrian Ballmer bezieht Stellung zu den vier in der Interpellation gestellten Fragen.
Zu Frage 1
Die Eidgenössische Finanzverwaltung schätzt die LSVA-Einnahmen des Kantons Basel-Landschaft wie folgt ein:
2001
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4,866 Mio Franken
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2002
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6,169 Mio Franken
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2003
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6,252 Mio Franken
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2004
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6,342 Mio Franken
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Zu Frage 2
Gemäss Art. 1 Abs. 1 des SVAG soll
der Schwerverkehr mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe die ihm zurechenbaren Wegekosten und Kosten zu Lasten der Allgemeinheit langfristig decken, soweit er für diese nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben aufkommt.
Nach Art. 7, der die Kostendeckung regelt, darf der Ertrag der Abgaben die ungedeckten Wegekosten und die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit nicht übersteigen. Die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit umfassen den Saldo der externen Kosten und Nutzen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Schwerverkehrs. Die Berechnung der externen Kosten und Nutzen des Schwerverkehrs wird periodisch nachgeführt. Sie muss dem Stand der jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen.
Das Kostendeckungsprinzip, welches nicht mehr Gebühren erlaubt als dies zur Kostendeckung notwendig ist, hat Gültigkeit für die Schweiz. Wie sich dieses bei den einzelnen Kantonen präsentiert ist nicht relevant.
Gemäss Art. 19 Abs. 1 wird der Reinertrag zu einem Drittel als gebundene Ausgabe den Kantonen zugewiesen, zwei Drittel verbleiben beim Bund.
Gemäss Art. 19 Abs. 3 verwenden die Kantone ihren Anteil am Reinertrag vorab für den Ausgleich von den von ihnen getragenen ungedeckten Kosten.
Im Voranschlag 2001 des Kantons Basel-Landschaft sind die LSV-Erträge in der Rubrik 2153 Anteile an Bundessteuern als nicht zweckgebundener Ertragsposten budgetiert. Dieser Ertrag kommt dem allgemeinen Finanzhaushalt zugute.
Bei den Regional- und den Kantonsstrassen sowie im öffentlichen Regionalverkehr werden weder die direkten noch die externen Kosten durch direkte Erträge abgedeckt. Diese werden mit Steuermitteln finanziert.
Die LSVA-Anteile an Bundessteuern reduzieren rein rechnerisch die Defizite in diesen Bereichen.
Die Zahlen gemäss der Staatsrechnung 1999 belaufen sich auf:
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Nationalstrassen
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Aufwand:
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16,6 Mio Franken
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Ertrag:
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6,1 Mio Franken
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-
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Kantonsstrassen
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Aufwand:
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57,9 Mio Franken
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Ertrag:
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14,4 Mio Franken
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16,5 Mio Franken
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||
63,6 Mio Franken
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Dies ergibt auf der Aufwandseite ein Total von 91,2 Mio Franken und einen Ertrag von 84,1 Mio Franken, was ohne Einberechnung der LSVA, einem Aufwandüberschuss von 7,1 Mio Franken gleichkommt.
Eine Vorlage zur Strassenrechnung ist in Bearbeitung und sollte im 1. Quartal 2001 erscheinen. Schon heute kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Unterdeckung die LSVA-Gelder in jedem Fall übertrifft.
Zu Frage 3
Weil in unserem Kanton die direkten Kosten mit der LSVA nicht gedeckt werden können, werden auch keine externen Kosten anfallen.
Zu Frage 4
Weil rechnerisch die LSVA weder die direkten noch die externen Kosten deckt, entlastet sie den Kanton auch nicht im öffentlichen Regionalverkehr.
Zur finanziellen Entlastung der Gemeinden bemerkt Regierungsrat Adrian Ballmer, dass der Kanton die LSVA-Gelder in der Diskussion um den Finanzausgleich von Bund und Kantonen erhält, um damit die anfallenden finanziellen Lasten abdecken zu können..
Falls die Gemeinden zusätzliche Mittel erhalten sollten, wäre dies Sache des innerkantonalen Finanzausgleichs und müsste in diesem Zusammenhang geprüft werden.
Die Lasten des Schwerverkehrs sind sehr unterschiedlich verteilt und treffen vorwiegend den unteren Kantonsteil und dort vor allem die National- und Kantonsstrassen.
Roland Laube bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen und beantragt die Diskussion.
://: Der Landrat gewährt die vom Interpellanten beantragte Diskussion.
Roland Laube interpretiert die Aussage Adrian Ballmers so, dass die neue gebundene Einnahme lediglich eine Minimierung des Defizits im kantonalen Staatshaushalt bewirkt.
Er frage sich, ob damit dem Zweck einer gebundenen Ausgabe entsprochen werde.
Er sei bis heute der Meinung gewesen, dass mit diesen Geldern in die zulässigen Bereiche investiert werde.
Ausserdem stelle er fest, dass das erste Mal aus berufenem Munde zugegeben wurde, dass die direkten Kosten des Strassenverkehrs nicht gedeckt sind.
Paul Schär möchte den Verwaltungsangestellten kennen lernen, der die Einnahmen auf Tausendstel genau prognostizieren könne, damit er ihm eine gute Flasche Wein schenken kann. Dieses Phänomen sei ihm auch im Zusammenhang mit den Budgets immer wieder aufgefallen.
Willy Grollimund möchte wissen, welche Kosten dem Kanton durch die LSVA entstehen.
Regierungsrat Adrian Ballmer bestätigt die Annahme Roland Laubes dass mit der LSVA das Defizit reduziert wird, wobei der gesamte Aufwand, die Strassen sowie die externen Kosten und der Regionalverkehr mit Steuer- geldern finanziert wird.
Mit der LSVA müssen demzufolge keine Zusatzleistungen erbracht werden.
Fazit: Die Leistungen bleiben mit oder ohne die Einnahmen aus der LSVA konstant.
Zur Frage von Paul Schär bemerkt er, dass es sich um Zahlen von der Eidgenössischen Finanzverwaltung handelt, welche mittels eines Schlüssels eruiert und den Kantonen in dieser Form weitergegeben werden. Eine weniger exakte Rundung würde zu noch ungenaueren Zahlen führen. Letzteres trifft auch für das Kantonsbudget zu.
Zu den Kosten die für den Kanton in Zusammenhang mit der LSVA anfallen erwidert er, dass diese vom Bund getragen werden und dass der Kanton nur Ansprüche aus dem Saldo geltend machen kann.
Wie hoch sich die Kosten für den Kanton als Konsument belaufen entziehe sich allerdings seiner Kenntnis.
Max Ribi interessiert sich dafür, ob die Zahlen des Bundes vom Kanton auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden können.
Regierungsrat Adrian Ballmer antwortet, dass die Berechnungen zwar vom zuständigen Sachbearbeiter für den Finanzausgleich zwischen Bund und Kanton überprüft werden, dass jedoch auch kantonsintern ab und an Fehler passieren können.
://: Die Interpellation gilt damit als beantwortet.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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