Protokoll der Landratssitzung vom 11. Januar 2001

Begründung der persönlichen Vorstösse


Nr. 822
2001/014
Schriftliche Anfrage von Mirko Meier: Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie


Nr. 823
2001/013
Interpellation von Maya Graf: Nachhaltigkeit - Taten statt Worte


Nr. 824
2001/012
Interpellation von Esther Maag: Kontrollen bei den Schwerverkehrsabgaben


Nr. 825
2001/011
Interpellation von Thomas Haegler: Medikamentenabgabe in den Baselbieter Kantons- und Privatspitälern


Nr. 826
2001/010
Interpellation von Simone Abt: Änderung der Verordnung über Art und Massnahmen der Fürsorgeunterstützungen


Nr. 827
2001/009
Interpellation von Ruedi Brassel: „Digitale Fesseln" geplatzt?


Nr. 828
2001/008
Postulat von Hildy Haas: Der Erziehungsrat, eine Fachkommission oder ein politisches Gremium?


Nr. 829
2001/007
Postulat von Eugen Tanner: Ablösung /Vereinfachung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes


Nr. 830
2001/006
Postulat von Rita Kohlermann: Eco-Drive-Technik für ressourcenschonendes Fahren


Nr. 831
2001/005
Motion der FDP-Fraktion: Partnerschaft 2010 +; ein Planungsinstrument für langfristige Strategien in der Partnerschaft


Nr. 832
2001/004
Motion von Christoph Rudin: Standesintitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme


Nr. 833
2001/003
Motion der Sozialdemokratischen Fraktion: Mener a bien - Erleichterte Einbürgerung für Jugendliche


Nr. 834
2001/002
Resolution der SP-Fraktion, FDP-Fraktion, SVP-Fraktion, CVP/EVP-Fraktion, SD-Fraktion und Fraktion der Grünen: des Baselbieter Landrats zur Zukunft des Radiostudios DRS in Basel


://: Keine Wortbegehren.


Für das Protokoll:
Erich Buser



Nr. 835

Überweisungen des Büros
Landratspräsident Peter Brunner gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:


2000/272
Bericht des Regierungsrates vom 19. Dezember 2000: Jugendberatungsstelle "wie weiter?"; an die Erziehungs- und Kulturkommission


2001/001
Bericht des Regierungsrates vom 8. Januar 2001: Änderung des Dekretes vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret); in direkter Beratung behandelt


Petition "für Hitzefrei im Kanton Baselland"; an die Petitionskommission


Petition "Leistungsauftrag OeV" der Gemeinden Böckten, Gelterkinden, Hemmiken, Kilchberg, Maisprach, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Wenslingen und Zeglingen; an die Bau- und Planungskommission


Eingabe des Gemeinderates Lausen vom 22. Dezember 2000 zum Fahrplanverfahren 2000; an die Bau- und Planungskommission


Petition "Leistungsauftrag im öffentlichen Verkehr" der Gemeinde Langenbruck; an die Bau- und Planungskommission


Beschwerde von Sam Champion, Allschwil, vom 12. Dezember 2000; an die Geschäftsprüfungskommission


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 836

26 2001/002
Resolution des Baselbieter Landrats zur Zukunft der Radiostudios DRS in Basel


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft lehnt die von der Radiodirektion vorgeschlagenen Varianten ab, welche zu einer Studioverlegung (resp. -konzentration) aus dem Raume Basel nach Zürich führen würden. Er ist der Meinung, es sei Aufgabe der SRG SSR idée suisse, zur Förderung der kulturellen Identität der Regionen beizutragen, gesamtgesellschaftliche Themen aus unterschiedlicher regionaler Sicht darzustellen und durch prononcierte Stellungnahmen regional gebundener Medien- und Kulturschaffender die öffentliche Diskussion zu beleben. Die föderalistische Funktion von Radio DRS SSR idée suisse schafft auch das notwendige Gegengewicht zur bedrohlichen Tendenz der Monopolisierung auf Seiten der Printmedien.


Es muss zum Leistungsauftrag der SRG SSR idée suisse gehören, dass sie regional verankert bleibt, damit sie auch in Zukunft ihren Auftrag in unserem föderalistischen Staat wahrnehmen kann.


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt die Haltung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, welche sich am 8. November 2000 kritisch zu den vorliegenden Plänen äusserten und bittet den Regionalratsausschuss (RRA), der Anfangs 2001 unter einem neuen Präsidenten entscheiden muss, die Haltungen der Regionen und Parlamente der beiden Basel in seine Beschlüsse einfliessen zu lassen.


keine Wortbegehren


://: Die Resolution wird mit 72:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen verabschiedet.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 837

13 2000/237
Berichte des Regierungsrates vom 28. November 2000 und der Finanzkommission vom 14. Dezember 2000: Änderung des Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz; Festlegung des Quellensteueranteils als Kompensation zur Abschaffung der kommunalen Billettsteuer


Kommissionspräsident Roland Plattner beantragt dem Landrat namens der Finanzkommission, die Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes gemäss der regierungsrätlichen Vorlage zu beschliessen. Damit erhalten Gemeinden als Kompensation für den vollständigen Wegfall der kommunalen Billettsteuer und im Sinne einer Übergangslösung die Hälfte des dem Kanton zustehenden Quellen-steueranteils während den Jahren 2001 bis 2003. Die heute zu beschliessende Vorlage stelle einen logischen zweiten Schritt nach dem Entscheid des Landrates, die Billettsteuer abzuschaffen, dar. Bei der Abschaffung der Billettsteuer akzeptierte der Landrat, dass als harmonisierende Lösung vorübergehend eine Abtretung des Staatsanteils an der Quellensteuer an die Gemeinden zur Vermeidung von Härten erfolgen soll.


Die Regierungsvorlage wurde von der Finanzkommission durchleuchtet und möglichen Alternativszenarien gegenüber gestellt. Wie im Bericht ausgeführt, stellt die vorliegende Variante nur eine unter verschiedenen dar, die Finanzkommission sei jedoch letztlich überzeugt, dass der Vorschlag in der Regierungsvorlage zu bevorzugen sei. Der Landrat wird daher ersucht, das Geschäft im Sinne des Antrags der Finanzkommission zu beschliessen.


Roland Laube ist froh, dass sich zumindest in der Finanzkommission die Meinung durchgesetzt habe, bei dieser "Lex Münchenstein" dürfe es sich nur um eine befristete Übergangslösung handeln. Im Dekret sei dies allerdings nicht ausdrücklich festgehalten, der Finanzdirektor habe in der Kommission jedoch klar verlauten lassen, die vorgeschlagene Sonderregelung gelte nur für drei Jahre. Unter dieser Vorgabe könne die SP-Fraktion der Vorlage zustimmen.


Bei der Festlegung des Prozentsatzes hätte man sich auch elegantere Lösungen vorstellen können (beispielsweise einen abgestuften Ansatz), die SP stelle sich aber nicht gegen den Vorschlag in der Regierungsvorlage. Allfällige Anträge auf eine höhere Entschädigung würden von der SP grossmehrheitlich abgelehnt.


Anton Fritschi stellt fest, die aktuelle Vorlage sei als Folge der Abschaffung der kommunalen Billettsteuer entstanden. Der Kanton habe den Kommunen per Dekret etwas weggenommen, weshalb nun eben auch ein zweiter Schritt folgen solle. Dass keine volle Kompensation für den Wegfall der Billettsteuer erwartet werden könne, sei allen klar. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion unterstütze daher auch den Vorschlag des Regierungsrates. Eine Minderheit jedoch sei der Meinung, dass ein Anteil für die Gemeinden an der Quellensteuer des Kantons von 75 %, und nicht wie vorgeschlagen von 50 %, notwendig sei.


Als Begründung für den Antrag, den Quellensteueranteil für die Gemeinden auf 75 % zu erhöhen, nennt er die Gemeinde Münchenstein, welche nicht auf Rosen gebettet sei. Mit rund 1'500 Franken pro Person sei der Steuerertrag der natürlichen Personen in Münchenstein auf einem recht tiefen Niveau. Die Pro-Kopf-Verschuldung hingegen ist in den letzten Jahren wesentlich angestiegen und beträgt heute 2'700 Franken. 17 % der Gemeindesteuern werden an den Kanton überwiesen, ungefähr 1 Mio. Schweizerfranken also. Das Budget für das Jahr 2000 sah ein Defizit von 3 Mio. Franken vor und das Budget für 2001 immer noch ein Defizit von 1,7 Mio. Franken. In Anbetracht dieser Zahlen ist Anton Fritschi der Meinung, eine 75 %-Lösung sei gerechtfertigt.


Es sei ein Zeichen der Solidarität und der Fairness, wenn die Konsequenzen aus der Abschaffung der Billettsteuer für die Gemeinden besser abgefedert werden. Ein abrupter Ausfall der Einnahmen von rund 200'000 Franken pro Jahr hinterlasse in der Gemeinde Münchenstein Spuren, denn es gebe kurzfristig keine Alternativen, diesen Einkommensausfall zu kompensieren. Eine Minderheit der FDP beantragt daher, den Gemeinden 75 % des Anteils des Staates an der Quellensteuer zukommen zu lassen, dies über einen Zeitraum von drei Jahren.


Walter Jermann gibt bekannt, die CVP/EVP-Fraktion habe der Abschaffung der Billettsteuer seinerzeit grossmehrheitlich zugestimmt. Wie bereits von seinen Vorrednern ausgeführt, empfindet auch die CVP/EVP den jetzt vorgesehenen Schritt als wichtig, denn die betroffenen Gemeinden sollen eine gewisse Solidarität spüren. Der Vorschlag der Regierung wird daher von einer Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion unterstützt.


Hildy Haas gibt seitens der SVP-Fraktion bekannt, man sei damit einverstanden, dass die Hälfte der Quellensteuer an die betroffenen Gemeinden zurückgegeben werde, dies im Sinne eine Abfederung und klar zeitlich beschränkt. In der Zwischenzeit sollte die Gemeinde andere Wege finden, ihre Finanzen auszugleichen. Die SVP stimmt dem Vorschlag in der Vorlage mehrheitlich zu.


Heinz Mattmüller erklärt, auch die Schweizer Demokraten hätten sich für Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen. In der Finanzkommission habe er allerdings zu bedenken gegeben, dass nicht nur die Gemeinde Münchenstein Ansprüche stellen könne, denn falls das Multiplex-Kino in Pratteln gebaut werde, würde auch Pratteln vom Wegfall der Billettsteuer betroffen. Da Pratteln bisher jedoch noch nie eine Billettsteuer erhoben habe, wollen sich die Schweizer Demokraten nicht quer legen und akzeptieren den Beschluss der Finanzkommission.


Alfred Zimmermann erinnert daran, dass die Grünen sich seinerzeit zwar für die Abschaffung der Billettsteuer ausgesprochen haben, jedoch in der Meinung, dies müsse ohne nachfolgende Kompensation möglich sein. Die Grünen schliessen sich nun trotzdem dem Antrag der Kommission an, legen allerdings Wert darauf, dass die Kompensation auf drei Jahre befristet ist.


Dölf Brodbeck fasst zusammen, es gehe nun einzig noch um die Frage, ob die Kompensation mit 50 oder 75 % der Quellensteuer finanziert werden soll. Gesamthaft gehe es also um rund 60'000 Franken. Wenn er an die Budgetdebatte im Dezember zurückdenke, so sei andernorts über derartige Beträge gar nicht erst diskutiert worden. Münchenstein habe sich mit der Abschaffung der Billettsteuer einverstanden erklärt, weil eine verhältnismässige Kompensation in Aussicht gestellt worden sei. Die vorliegende Lösung, welche unter dem Aspekt 50:50 als fair bezeichnet werde, sei im Grunde genommen jedoch sehr mager. In den letzten fünf Jahren machte die Billettsteuer für die Gemeinde Münchenstein durchschnittlich rund 600'000 Franken aus, die vorgeschlagene 50 %-Lösung aber bewirkt nur einen 20 %-Ersatz als Kompensation.


Laut Dölf Brodbeck gehe es nicht darum, einen 100 %-Ersatz zu fordern, mit einem Beitrag von 75 % würde aber immerhin ein Drittel der Ausfälle kompensiert. Er bittet den Landrat zu bedenken, dass die Gemeinde Münchenstein in einem besonderen Ausmass vom Wegfall der Billettsteuer betroffen sei und bittet daher, der 75 %-Lösung zuzustimmen.


Helen Wegmüller betont, als der Regierungsrat der Gemeinde Münchenstein einen Anteil an der Quellensteuer ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Aussicht gestellt habe, sei nie von einer zeitlichen Begrenzung die Rede gewesen. Münchenstein sei nun über den Entschluss des Regierungsrates nicht erfreut, weshalb sie darum bittet, wenigstens Anton Fritschis Antrag zu unterstützen.


Regierungsrat Adrian Ballmer dankt für die gute Aufnahme der Vorlage und bittet, dem Antrag der Finanzkommission zu folgen. Der Regierungsrat habe sich ursprünglich gegen eine Kompensation ausgesprochen, er sei nun aber überzeugt, dass der jetzige Vorschlag fair sei. Die Aussage über den Durchschnitt der Billettsteuer in den letzten fünf Jahren sei zwar statistisch richtig, jedoch müsse man festhalten, dass die Entwicklung klar rückläufig sei. Die Einnahmen gingen von 900'000 Franken zurück auf 600'000, daraufhin folgte ein Peak während den Eishockeyweltmeisterschaften, jedoch reduzierten sich die Einnahmen schon im darauffolgenden Jahr auf 300'000 Franken. Somit betrügen die aktuellen Einnahmen Null. Die Volatilität dieser Einnahme sei also relativ gross.


Im Rahmen des Finanzausgleiches sei ein Projekt angelaufen, welches sämtliche Gemeinden (nicht nur Münchenstein) berücksichtigt und eine Gesamtauslegeordnung vornimmt. Er bittet, Anton Fritschis Antrag abzulehnen und denjenigen der Finanzkommission zu unterstützen.


Roland Plattner erklärt, der zu treffende Entscheid sei kein Resultat exakter wissenschaftlicher Überlegungen und es existierten auch keine Präjudizen, auf welche man hätte zurückgreifen können. Gesucht worden sei eine Lösung des Fairplays. Die kommunalen Haushalte dürfen dem Landrat nicht egal sein, jedoch sei dieser auch dem kantonalen Haushalt verpflichtet. Da sogar eine ersatzlose Abschaffung der Billettsteuer möglich gewesen wäre, sollte nun die vorliegende Lösung gemäss Anträgen des Regierungsrates und der Finanzkommission akzeptiert werden.


Peter Brunner stellt fest, dass Eintreten unbestritten sei und stellt den Entwurf für die Änderung des Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz zur Diskussion.


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz einstimmig zu.




Landratsbeschluss
betreffend Änderung des Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz; Festlegung des Quellensteueranteils als Kompensation zur Abschaffung der kommunalen Billettsteuer


vom 28. November 2000


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.
Das Dekret vom 19. September 1974 zum Steuer- und Finanzgesetz wird wie folgt geändert:


Titel nach § 22
4. Quellensteuer
§ 22 bis Festlegung des Anteils (§§ 68s II)
Die Gemeinde erhält 50% des Anteils des Staates an den Quellensteuern gemäss §§ 68l des Steuer- und Finanzgesetzes. Diese Regelung gilt für die Steuerjahre 2001 bis und mit 2003.


II.
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 838

14 2000/198
Postulat der FDP-Fraktion vom 19. Oktober 2000: Betriebswirtschaftliche Grundlagen für partnerschaftliche Geschäfte


://: Das Postulat wird diskussionslos an den Regierungsrat überwiesen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



Nr. 839

15 2000/199
Postulat von Margrit Blatter vom 19. Oktober 2000: Sucht oder Sonne


Adrian Ballmer begründet die Ablehnung des Postulats durch den Regierungsrat. Leider entspreche es einer Tatsache, dass heute wieder mehr Jugendliche rauchen, als noch vor ein paar Jahren. Im Alter von fünfzehn Jahren wird der Anteil der RaucherInnen auf über einen Fünftel geschätzt. Diesem Trend wird - nicht nur im Kanton Basel-Landschaft - mit vielerlei Präventionsmassnahmen entgegen gewirkt. So finden Präventionstage oder Präventionswochen an Schulen aller Stufen statt und es existieren Programme und Angebote diverser Fachstellen. All diese Anstrengungen vermögen die Zahl der jugendlichen Raucherinnen und Raucher jedoch nicht zu reduzieren. Psychologische, soziologische und gesellschaftliche Faktoren scheinen gegenüber den Präventionskampagnen und Ausstiegshilfen resistent zu sein.


Die Gemeinde Pfäffikon bietet den Lehrlingen der Gemeinde und teilnehmender Firmen eine zusätzliche Ferienwoche für diejenigen, welche bis zum Stichtag 1. Mai des letzten Lehrjahres nicht rauchen. Eine Kontrolle (auch innerhalb der Betriebe) ist nicht vorgesehen und das Projekt wurde erst im August 2000 gestartet, so dass heute noch keine Erfahrungen vorliegen. Am 1. März 2000 wurde die Aktion NichtraucherInnen-Bonus der Pro Juventute gestartet. Auch hier erhalten Lehrlinge, welche bis zum Stichtag letztes Prüfungsdatum nicht rauchen eine zusätzliche Ferienwoche, Reisegutscheine und ein Taschengeld von 500 Franken. Konkrete Erfahrungen fehlen bisher aber ebemfalls.


Für den Kanton stellt sich die Frage, ob es richtig sei, eine gleiche Belohnung auf unterschiedliche Zeitspannen (Lehrdauer) zu bemessen und einfach nur darauf zu vertrauen, dass die Angaben der Jugendlichen zu ihrem Rauchverhalten stimmen. Auch mache es allenfalls nicht unbedingt Sinn, aus der gesamten Palette der Süchte eine einzelne herauszugreifen. Eine flächendeckend nikotinfreie Gesellschaft oder Jugend bleibe sicherlich eine Illusion.


Der im Postulat vorgeschlagene Weg zur Suchtprävention im Bereich der Nikotinabstinenz sei einer von vielen und zur Zeit sei nicht erkennbar, ob es sich dabei auch um einen gangbaren Weg handle. Der Kanton als Arbeitgeber sei sich der Problematik des Suchtverhaltens Jugendlicher im Allgemeinen und des Rauchens bewusst. Momentan wolle man nicht auf den Vorschlag des Postulats eingehen, sei aber bereit, Suchtpräventionskampagnen auf privater Basis zu unterstützen.


Margrit Blatter hätte sich sehr gefreut, wenn der Kanton Basel-Landschaft mit einem guten Beispiel vorausgegangen wäre und ihr Anliegen überprüft hätte. Sie hält an ihrem Postulat fest und hofft, der Landrat werde eine Überweisung unterstützen.


Röbi Ziegler blickt auf die verschiedenen Methoden in der Vergangenheit zurück, mit welchen versucht wurde, Leute vom Rauchen abzuhalten. Im ganzen Spektrum von Abschreckung bis zur positiven Motivation empfindet er den von Margrit Blatter aufgegriffenen Ansatz als prüfenswert, denn er setzt auf positive Motivation. Die von Adrian Ballmer ins Feld geführten Argumente seien sicherlich richtig, sprechen jedoch nicht dagegen, das Anliegen der Postulantin genauer zu prüfen und Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Eine deutliche Mehrheit der SP-Fraktion stellt sich hinter das Postulat und hofft, der Landrat spreche sich für eine Überweisung aus.


Roland Meury erklärt, aus den gleichen Gründen, wie sie sein Vorredner vorgebracht habe, unterstütze die Grüne Fraktion diesen Vorstoss. Er bemerkt, in seiner Tätigkeit als Landrat sie dies der schönste Titel eines Vorstosses, den er je gelesen habe.


Judith van der Merwe und die FDP-Fraktion gehen mit Margrit Blatter einig, dass gesundheitsfördernde Massnahmen durchaus unorthodox sein dürfen. Trotzdem aber lehnt die FDP eine Überweisung dieses Postulats einstimmig ab, denn nach ihrer Meinung sei nicht der Kanton Ansprechpartner für die vorliegende Aktion. So habe beispielsweise die Gemeinde Pfäffikon gemeinsam mit dem Gewerbeverein auf informelle und freiwillige Art die Möglichkeit gefunden, jugendliche Lehrlinge beim Nichtrauchen zu unterstützen. Diese anscheinend sehr erfolgreiche Aktion basiere auf Freiwilligkeit und nicht auf gesetzlicher Basis. Die Lehrmeister der involvierten Firmen schliessen mit den Lehrlingen, welche ebenfalls freiwillig mitmachen, Vereinbarungen ab.


Wenn weitere Gewerbevereine in ähnlicher Weise vorgingen, wäre dies sicherlich begrüssenswert, jedoch sei es nicht Sache des Kantons, derartige Massnahmen zu institutionalisieren. Die FDP könne daher eine Überweisung des Postulats nicht unterstützen.


Max Ribi stört sich daran, dass man immer eine Belohnung erhalten müsse, um etwas Gutes zu tun. Erzieherisch sei es sinnvoller, die Jugendlichen zu überzeugen, dass rauchen nicht gut sei, als die Methode "Zuckerbrot und Peitsche" anzuwenden.


Esther Aeschlimann spricht im Namen eines Teils der SP-Fraktion, welcher sich ebenfalls nicht für diesen Vorstoss erwärmen kann. Nebst dem Nichtrauchen könnten ihrer Meinung nach auch andere Dinge wie das Sporttreiben, Treppensteigen anstelle von Liftfahren, Alkohol- und Medikamentenabstinenz, etc. belohnt werden. Beispielsweise in Spitalberufen seien Lehrlinge und Lehrtöchter auch schon älter und lassen sich mit derartigen "Zückerchen" nicht mehr einfach beeinflussen. Aus diesem Grund sieht Esther Aeschlimann eine geringe Präventionswirkung mit diesem Vorgehen. Sie beantragt dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen.


Peter Holinger sieht grosse Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Idee, insbesondere bezüglich der administrativen Regelung mit den Berufsverbänden. Die SVP-Fraktion spreche sich daher einstimmig gegen eine Überweisung aus.


Alfred Zimmermann widerspricht Judith van der Merwe, welche erklärte, dieses Anliegen sei nicht Sache des Kantons. Im Gegenteil gehöre es tatsächlich zu den Aufgaben des Kantons, Sucht zu bekämpfen. Dafür bestehe in unserem Kanton mit der "Gesundheitsförderung Basel-Landschaft" sogar eine eigene Amtsstelle. Die weiteren guten Beispiele, wie das Rauchen verhindert werden soll, sprechen nicht dagegen, auch den Vorschlag von Margrit Blatter umzusetzen. Seiner Meinung nach müsse alles unternommen werden, um Menschen vor einer Sucht zu bewahren.


Zu Max Ribi meint er, es gebe von Grund auf gute Menschen, welche Dinge tun, auch ohne dafür eine Belohnung zu erhalten. Die meisten Menschen jedoch brauchen einen Anreiz, um sich in einer bestimmten Art zu verhalten. Im vorliegenden Postulat gehe es daher darum, einen Anreiz zu schaffen, nicht mit Rauchen anzufangen. Er bittet seine doch eher skeptischen Kolleginnen und Kollegen im Landrat, diesem Versuch, mit einem positiven Anreiz präventiv zu wirken, zuzustimmen.


://: Der Landrat spricht sich mit 34:27 Stimmen für Überweisung des Postulats 2000/199 aus.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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