Protokoll der Landratssitzung vom 8. Februar 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Februar 2001 |
Nr. 897
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2000/263
Interpellation von Peter Holinger vom 13. Dezember 2000: Schlacke der KVA Basel nach Liesberg statt nach Liestal. Schriftliche Antwort vom 23. Januar 2001
://: Der Landrat bewilligt die vom Interpellanten beantragte Diskussion.
Peter Holinger
bedankt sich herzlich für die schriftliche Beantwortung seiner Interpellation. Er schaut zurück auf die Entwicklung der Deponien in Liestal, seit die erste Deponie Lindenstock mit Zufahrt durch Liestal und einer Altöl-Verbrennungsanlage in Betrieb genommen wurde. Diese Deponie diente anfänglich nur der Stadt, mit der Zeit jedoch auch der Umgebung, dem Kanton und schliesslich der grösseren Region. Sie ist heute geschlossen und es wurde ein grosses Bauwerk darüber errichtet. Auch wird der künstliche Berg durch die Forstverwaltung Liestal aufgestockt.
Später wurde die Deponie Elbisgraben gebaut. Auch hier führte die Zufahrt anfänglich über Liestal, heute jedoch über Arisdorf. Mit dem Strassenbau von der Autobahnausfahrt Arisdorf zur Deponie mit einem Tunnel durch den Schleifenberg, einem Hochhaus mit Büros und Prozessstationen, einer Biogasleitung nach Liestal und anderem mehr wurde sehr viel Geld in diese neue Deponie investiert. Zusätzlich wurde das Schlackenkompartiment 6.1 für rund 3,6 Mio. Franken gebaut und heute ist das Schlackenkompartiment 6.2 im Bau, welches rund 9,5 Mio. Franken kosten wird. Die grosse Deponie Elbisgraben werde seiner Meinung nach nun allerdings schlecht ausgenutzt.
Peter Holinger will wissen, ob in Liesberg ebenfalls ein zusätzliches Schlackenkompartiment gebaut worden sei und auf welchen Betrag sich die Kosten dafür belaufen. Er vermutet, dass die Interessen der KELSAG allenfalls zu stark berücksichtigt worden seien, denn diese Firma wäre vielleicht sogar Konkurs gegangen, wenn die Schlacke in den nächsten Jahren nicht in Liesberg deponiert worden wäre. Den drei Bürgergemeinden Füllinsdorf, Arisdorf und Liestal entstehen in den nächsten zehn Jahren durch die Deponie in Liesberg Einbussen von rund einer Million Franken. Mit dieser Einbusse haben die Bürgergemeinden in ihren Finanzplänen nicht rechnen können. Später können diese Beträge zwar wieder zurückgeholt werden, jedoch werde dies bis ungefähr ins Jahr 2050 dauern, ein sehr langer Zeithorizont.
Peter Holinger wundert sich darüber, dass das Kompartiment 6.2 in Liestal trotzdem noch weitergebaut werde. Schliesslich hoffe er auch, dass Basel-Landschaft sich nicht an der Sanierung einer Deponie im Elsass beteiligen müsse, da man mit Basel-Stadt einen KVA-Vertrag abgeschlossen habe.
Esther Bucher
betont, wie der Regierungsrat in seiner schriftlichen Antwort ausführe, sei die befristete Schlackendeponie in Liesberg sinnvoll und folgerichtig. Die Deponie Hinterm Chestel in Liesberg lasse sich bis zum Abschluss und der Rekultivierung in rund zehn Jahren ökologisch und wirtschaftlich vernünftig betreiben. Der Bahntransport der Schlacke einerseits sowie der brennbaren Abfälle aus den Einzugsgebieten der KELSAG andererseits sei aus ökologischer Sicht vorbildlich und entsprechend zukunftsgerichtet. Die in der Deponie Elbisgraben getätigten Investitionen werden durch den Entscheid des Regierungsrates nicht in Frage gestellt, da sie nach wie vor den Bedürfnissen entsprechen. Über die gesamte Betriebsdauer der Deponie Elbisgraben gesehen erleiden die Bürgergemeinden keine Einbussen, die Einnahmen aus dem Deponiebetrieb werden sogar wesentlich höher als ursprünglich angenommen. Der Entscheid für eine befristete Ablagerung der Schlacke in Liesberg sei ausserdem im Einvernehmen mit allen drei Bürgergemeinden getroffen worden.
Jacqueline Halder
fragt nach, ob der Schlacken- und Kehrichttransport per Bahn zwischen Basel und Liesberg Teil eines Pilotprojekts sei, welches in nächster Zeit starten soll, und ob es sich bei den Lastwagen, welche die Schlacke vom Bahnhof auf die Deponie transportieren, um konventionelle oder Containerlastwagen handle.
Elsbeth Schneider
braucht Esther Buchers Antwort eigentlich nicht mehr zu ergänzen, denn diese enthalte alle wichtigen Aspekte. Der Kanton handle nachhaltig, wenn zuerst die Deponie in Liesberg aufgefüllt und nicht stillgelegt werde. Die Container werden von der Eisenbahn auf ein Zugfahrzeug verladen und von dort in die Deponie gefahren. In die gleichen Container werden dann wiederum die im Laufental eingesammelten Kehrichtsäcke verladen. Der Transport sei im Rahmen der Schlackendeponierung immer so geplant gewesen, es handle sich also nicht um einen Teil eines Pilotprojekts. Das Vorgehen sei mit den betroffenen Gemeinden abgesprochen worden und die Bürgergemeinden konnten sich jederzeit in die Planung einbringen. Wie beim Lindenstock in Liestal wird auch diese Deponie in rund zehn Jahren abgedichtet und begrünt, so dass sie für spätere Generationen nicht mehr sichtbar sein wird.
Seit 1983 sei die Deponie auf dem Elbisgraben in Betrieb, und seit vom Bundesgesetz her alle brennbaren Siedlungsabfälle auch verbrannt werden müssen, werden auf dem Elbisgraben weniger Siedlungsabfälle deponiert. 10 % der Schlacke wird auch heute auf den Elbisgraben gefahren, um zu verhindern, dass die beiden Kompartimente zu stark einsacken. Die Bürgergemeinden Liestal und Füllinsdorf werden während ein paar Jahren nun etwas weniger einnehmen, jedoch liegt bereits ein neuer Vertrag über die Pachtentschädigung vor, mit welchem der Aderlass etwas ausgeglichen wird. In den letzten Jahren haben die Bürgergemeinden rund 4,3 Mio. Franken eingenommen und auch Arisdorf wird mit 20 Rappen pro gefahrenen Kilometer entschädigt.
In Liesberg musste keine spezielle Anlage gebaut werden, die vorhandene Deponie wird einfach noch ganz aufgefüllt und danach abgeschlossen. Auf dem Elbisgraben sollten Kapazitäten für die nächsten 30 Jahre vorhanden sein.
Alfred Zimmermann
stellt fest, die Grünen warteten ungeduldig auf eine Neuauflage des integrierten Versorgungssystems. Er fragt, wann der Landrat darüber befinden könne.
Elsbeth Schneider
erklärt, dieses Projekt sei nicht von der BUD zurückgehalten worden, sondern werde gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet und ein erster Versuch soll durchgeführt werden. Eine entsprechende Vorlage wird dem Landrat demnächst unterbreitet. Der Versuch werde mit Oberbaselbieter Gemeinden durchgeführt.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 898
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2000/269
Postulat von Esther Maag vom 14. Dezember 2000: Verkehrsführung Liestal
Elsbeth Schneider
begründet, weshalb die Regierung das Postulat ablehne. Einmal mehr betont sie, dass die Stadt Liestal Eigentümerin des Schwieriplatzes sei und nicht etwa der Kanton, weshalb auch die Gemeinde Liestal für die von Esther Maag vorgeschlagene Planung zuständig sei. Selbstverständlich sei der Kanton bereit, sich an der Planung zu beteiligen, jedoch müsse die Initiative klar von Liestal ausgehen.
Auch der Kanton trage zur Entschärfung der Verkehrsproblematik in Liestal bei. So soll der geplante H2-Vollanschluss beim Schildareal eine spürbare Entlastung der Strassen durch Liestal bringen und dem Landrat werde demnächst eine Vorlage zur Projektierung des Halbanschlusses Gasstrasse unterbreitet. Das Tiefbauamt und die Bauverwaltung Liestal stellen bereits Überlegungen an, mit welchen Massnahmen mittelfristig der innerstädtische Verkehr von der Achse Bahnhofstrasse - Poststrasse - Schwieriplatz - Kasernenstrasse auf die Rosenstrasse verlegt werden könnte. Eine derartige Verlagerung würde das Städtli weiter entlasten.
Da der Kanton die Verkehrsprobleme in Liestal also bereits aktiv angehe, lehne die Regierung das Postulat ab.
Esther Maag
versteht nicht, warum die Regierung das Postulat nicht übernehmen wolle, speziell weil das Tiefbauamt sich bereits mit dem Thema beschäftige. Es sei ihr bekannt, dass der Schwieriplatz zu Liestal gehöre, jedoch können Massnahmen zu dessen Entlastung nicht erst am Schwieriplatz anfangen, sondern beispielsweise bereits im Bereich Gitterli. Die zu ergreifenden Massnahmen liegen also auf Kantonsboden. In ihrem Postulat verlange sie nichts weiter, als dass der Kanton seine Planung mit Liestal koordiniert. Es sei wahrscheinlich einzigartig, dass durch Liestal hindurch keine Kantonsstrasse führe. Esther Maag vergleicht diese Situation mit einer Spinne ohne Körper, denn es seien überall Beine vorhanden, während die Mitte (der Schwieriplatz) nicht zum Kanton gehöre. Ihrer Meinung nach gebe es keine Gründe, welche gegen ihr Postulat sprechen, und sie wolle an diesem festhalten.
Peter Holinger
stellt fest, die Verflechtung von Kantons- und Gemeindestrassen in einer grösseren Gemeinde sei ein generelles Problem. Liestal sei besonders von diesem Problem betroffen, da sehr viel Verkehr vom Kanton selbst verursacht wird. Der neue Engel mit dem Grossverteiler werde die Situation noch verschärfen und es wäre daher prüfenswert, ob nicht bereits im Bereich Gitterli Veränderungen vorgenommen und Verbesserungen erzielt werden könnten. Die SVP-Fraktion spreche sich mehrheitlich für die Überweisung des Postulats 2000/269 aus.
Elsbeth Schmied
bedankt sich bei der Regierung für die rasche Beibringung der Vorlage betreffend Projektierungskredit für den Halbanschluss Gasstrasse. Wenn dieser einmal realisiert sein wird (der Baubeginn findet frühestens in rund sieben Jahren statt), erhält Liestal Luft. Es sei aber notwendig, Liestal schon heute mit einem Luftröhrenschnitt vor dem Erstickungstod zu retten. Zur Illustration zitiert Elsbeth Schmied aus der Vorlage 2001/020 (Bewilligung des Projektierungskredites für einen Halbanschluss Gasstrasse an die Schweizerische Hauptstrasse H2 Umfahrung von Liestal, Generelles Projekt):
"Im Bereich um das Zentrum leidet die Stadt Liestal unter einer Verkehrsführung, die in Stosszeiten bereits bei geringen Störungen anfällig für einen Verkehrszusammenbruch ist. Ohne grössere Eingriffe und Investitionen lässt sich das Problem nicht lösen."
Beim Schwieriplatz handle es sich genau um einen Hauptknotenpunkt, welcher zu Verkehrszusammenbrüchen führen könne. Dazu komme, dass am 18. August 2001 der Engel-Komplex eröffnet werde. Vom Schwieriplatz aus führen die von Esther Maag beschriebenen Beine der Spinne aus dem Zentrum heraus, wobei zwei der Strassen dem Kanton und zwei der Gemeinde Liestal gehören. Die Migros mit ihrer geplanten Tiefgarage wird für zusätzlichen Verkehr sorgen. Die Kantonsinteressen im Engel-Komplex wären Gründe genug, dass der Kanton gemeinsam mit dem Stadtrat nach Lösungen sucht, denn er sei von der Entwicklung am und um den Schwieriplatz mittangiert.
Liestal habe seine Aufgaben zumindest teilweise wahrgenommen, denn im Entwicklungsplan 95 liegen Vorschläge zur Verkehrsplanung vor, es wurden Vorstösse im Einwohnerrat unternommen und am nächsten Samstag werde eine entsprechende Petition zuhanden des Stadtrates eingereicht. Es müssen nun alle gemeinsam nach Lösungen suchen, um das ab diesem Sommer drohende Verkehrschaos zu vermeiden. Heute sei beispielsweise auch noch nicht bekannt, auf welchem Weg die Fussgänger vom Törli zur Migros gelangen sollen.
Dieter Schenk
berichtet, die FDP spreche sich mehrheitlich für die Überweisung des Postulats aus. Dieses könne nicht abgewiesen werden mit der Begründung, der Schwieriplatz gehöre der Gemeinde Liestal, denn der Verkehr werde seit Jahrzehnten vom Kanton verursacht. Der Kanton müsse daher auch für eine Lösung Hand bieten.
Elsbeth Schneider
ist der Meinung, dass der Kanton bereits in diesem Sinne tätig sei. In vielen anderen Gemeinden des Kantons existieren ähnliche Probleme, welche auch nicht alle gelöst werden können. Ausserdem werde Liestal wo immer möglich geholfen, jedoch wehre sie sich gegen eine privilegierte Situation für Liestal.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2000/269 an die Regierung.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 899
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2000/270
Interpellation von Ruedi Brassel vom 14. Dezember 2000: "Flugzug". Antwort des Regierungsrates
Elsbeth Schneider
beantwortet die Interpellation wie folgt:
Einmal mehr könne sie an erster Stelle das Parlament über eine Neuerung im öffentlichen Verkehr informieren, bevor dann später ein Mediencommuniqué veröffentlicht werde. Heute verkehren zwischen dem Bahnhof Basel SBB und dem Bahnhof Zürich täglich zwölf Flugzüge mit Halt in Pratteln. Für den Regierungsrat sei aus strategischen Überlegungen die Anbindung der Drehscheibe Pratteln an die Verbindung Basel SBB - Flughafen Zürich sehr wichtig. Zudem bietet Pratteln mit der Einführung der blauen Linie der Regio S-Bahn neue Umsteigmöglichkeiten. Der Regierungsrat habe sich für den Flugzug-Halt in Pratteln stark gemacht und in einer Stellungnahme zum Fahrplanprojekt 2001 - 2003 den Halt ausdrücklich gefordert.
Mit grosser Freude dürfe sie nun dem Landrat mitteilen, dass die Bemühungen des Regierungsrates von Erfolg gekrönt gewesen seien. Die SBB habe mitgeteilt, dass künftig in Pratteln definitiv ein Halt des Flugzuges eingeplant sei und sogar noch ein weiterer Ausbau geprüft werde. Ab Juni 2001 verkehrt jede Stunde ein Zug zwischen Basel und Zürich Flughafen, dies jeweils zwischen 05.00 und 19.00 Uhr.
Zu Frage 1:
Die Bahnen haben im Rahmen des Verfahrens zum Fahrplanprojekt 01 - 03 sämtliche Kantone nach ihren Bedürfnissen befragt. Die Stellungnahme des Kantons Basel-Landschaft stützte sich dabei unter anderem auf die kantonsinterne Vernehmlassung.
Zu Frage 2:
Auch die Gemeinde Pratteln forderte in ihrer Stellungnahme die Beibehaltung des Flugzug-Haltes.
Zu Frage 3:
Dem Kanton liegen keine konkreten Nachfragedaten zum Flugzug vor. Der Flugzug sei Bestandteil des SBB-Fernverkehrsangebots und werde als solches auch so finanziert.
Zu Frage 4:
Der Regierungsrat setzte sich, wie bereits erwähnt, im Rahmen seiner Stellungnahme sehr klar für den Halt in Pratteln ein. Zusätzlich wurde auf Umsteigmöglichkeiten zwischen der blauen Linie und dem Flugzug aufmerksam gemacht.
Zu Frage 5:
Der Bahnhof Pratteln gewinnt im Zusammenhang mit der blauen Linie, aber auch mit der neuen Buslinie 80, an Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Planung Pratteln Nord wird zur Zeit mit der Gemeinde Pratteln gemeinsam geprüft, wie die ÖV-Drehscheibe Pratteln künftig verstärkt werden könnte.
Zu Frage 6:
Die Verrechnung der Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr ist im revidierten kantonalen ÖV-Gesetz klar umschrieben und nach Meinung der Regierung bestehe momentan kein weiterer Handlungsbedarf.
Ruedi Brassel
zeigt sich von den Antworten sehr befriedigt, insbesondere von der Auskunft über den zukünftigen Halt des Flugzuges.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 900
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2000/264
Motion von Remo Franz vom 14. Dezember 2000: Schnelleres Zahlen
Remo Franz
zieht seine Motion zurück und bemerkt dazu, bereits bei der Behandlung der Dringlichkeitsfrage am 14. Dezember 2000 habe er darauf hingewiesen, dass diese Motion nur dann Sinn mache, wenn sie auch dringlich behandelt werde. Der Landrat habe der Dringlichkeit jedoch letztlich nicht entsprochen und es sei klar, dass die Motion heute gar nicht mehr erfüllbar sei. Im Mai des letzten Jahres sei sein Postulat betreffend "schneller Zahlen" an die Regierung überwiesen worden. Er hoffe nun, dass sich die Regierung möglichst bald seinem Anliegen annehmen werde, was ihm von Regierungsrat Adrian Ballmer so signalisiert worden sei.
://: Die Motion wird vom Motionär zurückgezogen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 901
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2000/268
Postulat von Urs Wüthrich vom 14. Dezember 2000: "Keine Löhne unter 3'000 Franken"
Adrian Ballmer
ist bereit, Punkt 1 entgegenzunehmen, beantragt jedoch, diesen gleichzeitig als erledigt abzuschreiben. Punkt 2 lehnt er ab. Für ihn ist die Frage nicht geklärt, wie der Grenzwert von 3'000 Franken definiert werde. Er selbst schliesst in seinen Ausführungen Teilzeitstellen oder Stellen von Auszubildenden, Praktikantinnen oder Praktikanten und Volontärinnen oder Volontären aus. Trotzdem bleibt die Frage, ob der Betrag von 3'000 Franken dem Brutto- oder Nettolohn entspreche und ob der 13. Monatslohn darin enthalten sei oder nicht. Für jemanden, der allein eine Familie ernähren müsse, seien 3'000 Franken nicht existenzsichernd, für einen noch zu Hause lebenden jungen Menschen hingegen können 3'000 Franken auch sehr viel Geld bedeuten.
Zu Punkt 1:
Dieser soll wie gesagt von der Regierung übernommen, aber gleichzeitig abgeschrieben werden. Der Kanton kenne Lohnklassen mit Stufen, welche einen monatlichen Lohn von unter 3'000 Franken brutto und netto vorsehen. Allerdings werden diese nicht genutzt. Auch das Reinigungspersonal liege netto über 3'000 Franken. Unter rund 10'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons erhielten per 1. Januar 2001 zwei Personen einen Lohn, welcher zwar brutto über 3'000 Franken, netto jedoch darunter liegt. Dabei handle es sich um zwei Sonderfälle, eine Frau und einen Mann, welche mit Hilfsarbeiten beschäftigt seien. Als Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Basellandschaftlichen Personalverbände könne Urs Wüthrich nähere Angaben erhalten, aus Datenschutzgründen werden diese jedoch nicht öffentlich gemacht. Da dieser Punkt damit beantwortet sei, könne er auch abgeschrieben werden.
Zu Punkt 2:
Eine Teilrevision des Lohnwesens wurde gerade erst abgeschlossen, und selbst wenn sich allenfalls Überarbeitungen an einzelnen Modellumschreibungen oder der Zuordnung im Einreihungsplan ergeben sollten, dränge sich keine Korrektur der Lohngrundlagen auf. Dieser Punkt wird dem Landrat daher zur Ablehnung beantragt.
Urs Wüthrich
erklärt, die Regierung habe erfreulicherweise zu all seinen Erwägungen, auch wenn nicht sämtliche im Vorstoss formuliert waren, Stellung genommen. Er sei in doppelter Hinsicht über die Haltung der Regierung froh. Einerseits freue er sich für die ArbeitnehmerInnen, dass der Forderung, keine Löhne unter 3'000 Franken zu bezahlen, in der Praxis nachgelebt werde. Andererseits sei es wichtig, dass der Kanton die Gelegenheit erhalte, seine Grundsätze auch nach aussen zu deklarieren. Er sei also zufrieden mit den Ausführungen und schliesse sich den Anträgen der Regierung an.
://: Der Landrat spricht sich dafür aus, Punkt 1 zu überweisen und gleichzeitig abzuschreiben sowie Punkt 2 abzulehnen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Ende der Sitzung:
16.20 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 22. Februar 2001
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