Protokoll der Landratssitzung vom 8. Februar 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Februar 2001 |
Nr. 893
5
2000/205
Interpellation von Dieter Völlmin vom 19. Oktober 2000: Baselland als Vollkanton. Antwort des Regierungsrates
RR Andrea Koellreuter
verweist einleitend auf die seit dem 1. Januar 1987 geltende Kantonsverfassung, deren 1. Revision den Artikel des Vollkantons zum Inhalt hatte und der Anfang 1989 in Kraft trat.
Der Regierungsrat hat am 22. Januar 1991 eine politisch breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt, mit 16 Persönlichkeiten aus Kanton und Gemeinden. Die Leitung der Arbeitsgruppe und das Sekretariat sind der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion übertragen worden.
Die Arbeitsgruppe hat vom Regierungsrat den Auftrag erhalten, Vorschläge zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages, unter Berücksichtigung der Aspekte der Partnerschaft mit Basel-Stadt zu machen.
Mit Rücksicht auf die damals hängige und politisch heikle "Laufentalfrage" hat der Regierungsrat mit der Ernennung und Beauftragung der Arbeitsgruppe bis zur Durchführung der 2. Laufentalabstimmung am 22. September 1991 zugewartet.
Die Arbeitsgruppe "Vollkanton" hat anlässlich ihrer konstituierenden Sitzung vom 10. November 1992 eine "Kerngruppe", bestehend aus Arbeitsgruppenmitgliedern gebildet, und hat ihr die Aufgabe übertragen, Konzept und Strategie zur Realisierung des verfassungsmässigen Ziels, nämlich der Aufwertung des Kantons Basel-Landschaft zu einem Vollkanton, mit einer vollen Standesstimme und 2 Mitgliedern des Ständerates, auszuarbeiten.
Auf eigene Initiative hat Nationalrat Hans Rudolf Gysin am 14. Dezember 1992 die parlamentarische Initiative "Vollkanton Basel-Landschaft", ohne vorherige Rücksprache mit der Regierung, eingereicht.
Der Vorstoss hat sich auf den Verfassungsauftrag in der basellandschaftlichen Verfassung abgestützt und sich auch für die Gleichbehandlung des Kantons Basel-Stadt eingesetzt.
In enger Zusammenarbeit mit Nationalrat Gysin, dieser hat inzwischen in der Arbeitsgruppe Einsitz genommen, sind die Vorbereitungen für die Behandlung der parlamentarischen Initiative im Bundesparlament an die Hand genommen worden.
Im speziellen sind ein Vorgehenskonzept, ein detaillierter geschichtlicher Abriss und ein umfassendes Argumentarium erstellt worden.
Die recht aufwändigen Vorbereitungen haben sich vorerst auch ausbezahlt: Die mit der Vorprüfung beauftragte staatspolitische Kommission des Nationalrates hat diesem mit 15:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, der Initiative Gysin Folge zu leisten. Der Initiant und RR Andreas Koellreuter in seiner Funktion als Justizdirektor wurden eingeladen, gegenüber der staatspolitischen Kommission die Gründe für die Aufwertung des Kantons Basel-Landschaft zum Vollkanton darzulegen.
In ihrer Begründung hat die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass in der Aufwertung der beiden Basel zu Vollkantonen keine Gefährdung des föderalistischen Gleichgewichts der Schweiz liege.
Es dürfe nicht übersehen werden, dass die Romandie mit der Gründung des Kantons Jura eine zusätzliche Standesstimme und zwei zusätzliche Mitglieder im Ständerat erhalten habe.
Der äusserst positive und überraschend klare Antrag der staatspolitischen Kommission hat den Initianten und die regierungsrätliche Arbeitsgruppe ermutigt, mit einer "Grossoffensive" möglichst optimale Voraussetzungen für die Behandlung der parlamentarischen Initiative im Nationalrat zu erreichen. Der Regierungsrat hat in einem Schreiben, dem der geschichtliche Abriss und das Argumentarium beigelegt wurden, die Mitglieder des Nationalrates ersucht, die Initiative Gysin zu unterstützen.
Die Baselbieter Kantonalparteien wurden ebenfalls mittels regierungsrätlichem Schreiben eingeladen, sich bei den nationalrätlichen Fraktionen "ihrer" Bundesratsparteien für die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative "Vollkanton Baselland" einzusetzen.
Das Resultat all dieser Aktivitäten ist bekannt. Nationalrat Gysin hat seine Initiative kurz vor der Abstimmung im Februar 1995 zurückgezogen, nachdem er erkennen musste, dass sein Vorstoss im Nationalrat wohl chancenlos ist.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat sich damals klar gegen die Initiative ausgesprochen, was nicht unwesentlich dazu beigetragen hat, dass die Initiative Gysin nicht erfolgreich sein konnte.
Eine weitere Hoffnung, dass der Vollkanton Baselland in absehbarer Zeit Wirklichkeit werden könnte, hat sich mit dem Rückzug der Verfassungsinitiative für die Aufwertung des Kantons Basel-Stadt zum Vollkanton zerschlagen.
Die Initiantinnen und Initianten haben sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem sich sowohl der Basel-städtische Regierungsrat als auch der Grossrat eindeutig gegen das Volksbegehren ausgesprochen haben.
Ein kleines Erfolgserlebnis konnte insofern verbucht werden, als der Wortlaut der neuen Bundesverfassung nicht mehr unterscheidet zwischen Voll- und Halbkanton, sondern einheitlich den Begriff "Kanton" für alle Stände der Eidgenossenschaft verwendet.
In seiner Vernehmlassung zur Bundesverfassung hat der Baselbieter Regierungsrat dies auch nachhaltig verlangt.
Der Antrag der BL-Regierung, den beiden Basel eine volle Standesstimme und 2 Mitglieder im Ständerat zuzugestehen, blieb leider unberücksichtigt. De facto geht die neue Bundesverfassung immer noch von der Unterscheidung zwischen Vollkantonen einerseits und Halbkantonen andererseits aus.
Der Baselbieter Regierungsrat räumt dem Verfassungsziel "Vollkanton" nach wie vor einen bedeutenden Stellenwert ein. Er ist gewillt, alles dazu beizutragen, um diese Zielsetzung bald zu erreichen.
Der Regierungsrat ist jedoch auch überzeugt, dass nur ein gemeinsames koordiniertes Vorgehen beider Basel zum angestrebten Erfolg führen kann. Die Zielsetzung "Vollkanton" kann nur dann erreicht werden, wenn gleichzeitig mit dem Kanton Basel-Landschaft auch der Kanton Basel-Stadt aufgewertet wird.
Es gelte nun, die Behörden unseres Nachbarkantons, welche zur Zeit an einer neuen Verfassung arbeiten, zu überzeugen.
Das Tragische dabei, es werde in sämtlichen Bereichen von Partnerschaft gesprochen; in diesem Punkt jedoch existiere keine Partnerschaft.
René Rhinow hat dies einmal mit der Bemerkung auf den Punkt gebracht: "Geringschätzung eines Baselbieter Anliegens."
Wenn es um die Frage nach dem Vollkanton gehe, fehle der Partner aus dem Stadtkanton. Und solange dieser Zustand anhält, ist der Landkanton absolut chancenlos in Bern.
Deshalb ist nicht nur die Regierung, sondern sind auch die Parlamentarier gefordert mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der Stadt das Gespräch zu suchen. Nur so besteht eine Chance, das Ziel zu erreichen.
Der Interpellant
Dieter Völlmin
beantragt die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Dieter Völlmin
ist von der Antwort nicht überrascht und nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat gewillt ist, den Verfassungsauftrag zu erfüllen.
Mit seiner Interpellation habe er den Regierungsrat gebeten darzulegen, welche Aktivitäten er und die übrigen Behörden des Kantons gegenwärtig unternehmen, um dem Auftrag gerecht zu werden. Die Antwort müsse in diesem Falle lauten: "keine".
Dies solle nicht als Vorwurf verstanden werden, aber der Auftrag bestehe. Der erfolglose Versuch dürfe nicht daran hindern, einen nächsten Anlauf zu nehmen.
Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass der Zeitpunkt für einen neuerlichen Versuch, unter dem Gesichtspunkt der diesjährigen Fünfhundertjahr-Feier, als günstig bezeichnet werden kann.
Frustrierend sei die Tatsache, dass die beiden Partner nicht am selben Strick ziehen. Er hoffe jedoch, dass Basel-Stadt die Chance wahrnehme im Zuge der Verfassungsrevision klare Verhältnisse zu schaffen.
Wird der Wiedervereinigungsartikel anlässlich der Revision nicht gestrichen, müsste geprüft werden, ob eine Verfassung, die sich dem Partnerkanton gegenüber derart aggressiv verhält, bundesrechtlich zulässig ist.
Wie von RR Andreas Koellreuter zum Ausdruck gebracht, hofft auch Dieter Völlmin, dass die Diskussion wieder in Gang gebracht werden kann, um das Ziel aus zwei Halbkantonen zwei Vollkantone zu machen, innert nützlicher Frist zu erreichen.
Ruedi Brassel
zeigt sich überrascht, dass die SVP-Fraktion, ohne die Antwort vorher zu kennen, bereits einen Vorstoss initiiert, der, folgt man den Ausführungen der Regierung, kaum zum richtigen Zeitpunkt kommt..
Die SP-Fraktion stelle sich hundertprozentig hinter den Verfassungsauftrag und damit hinter das Ziel, die Region mit zwei starken Basler Kantonen in Bern zu präsentieren.
Es habe sich allerdings immer wieder gezeigt, dass Vorstösse mit einem einseitigen Vorgehen - dazu gehöre auch der vorliegende - zum Scheitern verurteilt waren.
Er sei zuversichtlich, dass anlässlich der Verfassungsrevision in Basel-Stadt der Wiedervereinigungsartikel gestrichen werde. Damit wäre seines Erachtens der richtige Zeitpunkt für einen weiteren Vorstoss gekommen.
Ruedi Zimmermann
bemerkt, dass hier wie beim Frauenstimmrecht, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein", vorgegangen werden müsse.
Esther Maag
sträubt sich nicht gegen eine Aufwertung des Baselbiets, findet aber, dass gerade heute, wo man von der Regionalisierung rede, der falsche Ansatz gewählt wurde.
Taktisch klüger wäre es ihres Erachtens, wenn die Landrätinnen und Landräte in einem ersten Schritt mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Grossen Rat das Thema diskutieren würden.
Peter Tobler
antwortet, dass sämtliche Strategien bisher fehlgeschlagen haben.
Wenn die SP-Fraktion Baselland jedoch ihre offensichtlich klare Position der SP Basel-Stadt übermitteln könnte, wären dafür alle im Saal herzlich dankbar.
Wenn, wenn nicht heute, wo Basel-Stadt an seiner neuen Verfassung arbeitet, ist der richtige Zeitpunkt, um nach unzähligen erfolglosen Gesprächen einen erneuten Anlauf zu nehmen.
Man rede hier nicht von regionaler Zusammenarbeit, sondern man wolle keine ambivalente Partnerschaft. Basel-Stadt habe sich bis anhin immer auf den Standpunkt gestellt, Partnerschaft ja, aber nur mit einer Wieder- vereinigung.
Dieter Völlmin
antwortet auf die Frage Esther Maags, weshalb der Vorstoss zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, dass sich seit 1995 in dem Bereich nichts Konkretes mehr bewegt hat.
Wenn es den anderen Fraktionen gelinge ihre Basel-städtischen Partner auf ihre Seite zu bringen, und mit derselben Zielrichtung auf einer anderen Ebene etwas aufzugleisen, sei die SVP sofort bereit, den Vorstoss zurückzuziehen.
Hildy Haas
fragt an die Adresse von RR Andreas Koellreuter, warum die seit 1992 bestehende Kommission nie versucht hat mit Basel-Stadt das Gespräch zu suchen.
RR
Andreas Koellreuter
erwidert, dass einerseits die Kommission schon lange nicht mehr getagt hat, andererseits es jedoch auch nicht deren Aufgabe ist, mit der Baselstädtischen Regierung zu sprechen. Dies gehöre ins Pflichtenheft des Regierungsrates.
Nach dem erlittenen Schiffbruch 1995 habe eine Weitermachen keinen Sinn ergeben.
Was den richtigen Zeitpunkt anbelange, und hier könne man zurückgehen bis zu den ersten Verhandlungen in den siebziger Jahren, war der Zeitpunkt immer der falsche.
Jetzt, im Moment wo Basel-Stadt an seiner neuen Verfassung arbeitet, sei ein durchaus günstiger Zeitpunkt für einen erneuten Vorstoss.
Wenn Basel-Stadt im Zuge der Verfassungsrevision den Wiedervereinigungsartikel nicht endgültig streiche, erachte er das persönlich als Affront gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft.
Vielleicht entpuppe sich die heutige Debatte insofern als positiv, als man "dort drüben" wieder einmal hört, dass das Baselbiet den Vollkanton will. Schliesslich sei das Baselbiet als Kanton keine halbe sondern eine volle Portion.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 894
6
2000/227
Motion von Max Ribi vom 16. November 2000: Rückerstattung von Kostenvorschüssen bei Strafprozessen nach Verfahren auf Privatklagen
Peter Brunner
teilt mit, dass die Regierung die Motion ablehnt und bittet RR
Andreas Koellreuter
die Ablehnung zu begründen.
Die kantonale Strafprozessordnung unterstellt die Verfolgung gewisser Antragsdelikte dem so genannten Privatstrafklageverfahren, weil bei diesen Delikten die Strafverfolgung nicht primär im Interesse der Allgemeinheit, d.h. des Staates, sondern vorwiegend oder sogar ausschliesslich im privaten Interesse der geschädigten Person liegt. Das Privatklageverfahren ist weitgehend dem Zivilprozess nachgebildet, welcher ja ebenfalls der Verfolgung privater Interessen dient.
Im Privatklageverfahren werden also - wie im Zivilprozess - nicht primär öffentliche, sondern vorwiegend oder gar ausschliesslich private Interessen verfolgt. Deshalb hat - wie im Zivilprozess - nicht der Staat, sondern die klagende Privatpartei das Prozessrisiko zu tragen. Dies bedeutet insbesondere, dass die private Klagepartei, auch wenn sie im Verfahren obsiegt, gegenüber dem Staat für die Verfahrenskosten haftet, wenn diese Kosten vom unterliegenden Beklagten nicht gedeckt werden können.
Mit der vorliegenden Motion soll nun die Strafprozessordnung in dem Sinne geändert werden, dass dieses Prozessrisiko in Zukunft nicht mehr von der privaten Klagepartei, sondern vom Staat getragen werden soll. Die Motion wird sinngemäss damit begründet, dass geschädigte Personen nicht mehr durch das erwähnte Prozessrisiko davon abgehalten werden sollen, Strafklage einzureichen und gegen das Unrecht anzukämpfen, und dass es Aufgabe des Staates sei, die "Anständigen" zu schützen.
Die Motion ist nicht konsequent, und zwar, weil, wenn der Staat in Privatklageverfahren das Prozessrisiko der klagenden Privaten übernimmt, dieses folgerichtig auch in Zivilprozessen übernehmen müsste. Auch in solchen Prozessen kämpfen die privaten Klageparteien gegen (vermeintlich) erlittenes Unrecht an. Es stellt sich hier die grundsätzliche Frage, ob es sich rechtfertigen lässt, in gerichtlichen Verfahren, in welchen es nicht primär um die Verfolgung öffentlicher Interessen geht, sondern in denen private Interessen im Vordergrund stehen, das Prozessrisiko der Allgemeinheit zu übertragen, es sozusagen zu sozialisieren. Die Frage lautet also, wie weit hier die "Fürsorglichkeit" des Staates ausgebaut werden soll.
Man könnte sich allerdings auch auf den Standpunkt stellen, die Verfolgung von Ehrverletzungsdelikten liege nicht primär im privaten, sondern, wie die Verfolgung anderer Delikte, vorwiegend oder ausschliesslich im öffentlichen Interesse, und deshalb habe der Staat auch in solchen Fällen das Prozessrisiko zu übernehmen. In diesem Falle müsste jedoch konsequenterweise das Privatklageverfahren bei Ehrverletzungsdelikten ganz abgeschafft werden, so dass bei diesen Delikten in Zukunft, wie bei den übrigen Antragsdelikten, das ordentliche Strafverfahren zum Zuge käme.
Bei der kürzlichen Totalrevision der Strafprozessordnung hat sich der Gesetzgeber entschieden, bei Ehrverletzungsdelikten das Privatklageverfahren beizubehalten. Die neue Strafprozessordnung ist erst am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Der Regierungsrat sieht daher keinen Grund, hier etwas zu ändern. Er beantragt deshalb, die Motion nicht zu überweisen.
Max Ribi
schickt voraus, dass er persönlich besagtem Ehrverletzungsprozess beigewohnt hat, dass dieser bereits abgeschlossen sei und er keinerlei Eigeninteressen vertrete.
Es handle sich auch um keine parteipolitische Angelegenheit, sondern es waren sowohl Einwohnerrätinnen und -räte der SP, CVP und FDP in den Prozess involviert.
Erst am Schluss der Verhandlung wurde den Klägern klar, dass das Verfahren nach der Zivilprozessordnung abgewickelt wurde.
Nicht der Betrag von Fr. 70.-- , sondern die Tatsache, dass die "Opfer" vom "Täter" die Gerichtskosten hätten zurückfordern müssen, wurde als sehr störend empfunden.
Das Hauptargument RR Andreas Koellreuters, wie er es verstanden habe, sei, dass es sich um eine Privatklage zwischen zwei Kontrahenten ohne öffentliches Interesse handelt.
Dies möge für einzelne Fälle zutreffen.
Er könne nicht nachvollziehen, dass ein Strafgerichtsfall zu einem Zivilprozess führe, da nach heutiger Gesetzgebung nicht das Polizeigericht sondern das Strafgericht für derartige Fälle zuständig sei.
Er habe versucht, mit seinem Antrag einen einfachen Weg zu wählen, man verlange lediglich, dass der Kanton die Kostenvorschüsse wieder zurückerstattet.
Es sei seiner Meinung nach nicht in jedem Fall so, dass Privatklageverfahren nie das Interesse der Allgemeinheit tangieren.
Worte könnten zudem genauso verletzend sein, wie physische Gewalt. Sie können zu Mobbing und Ehrverletzungen führen. Wenn solche Vorfälle zusätzlich von den Medien breitgetreten werden, er erinnert u.a. an die Fälle Villiger und Dreifuss, dann könne ihm niemand mehr weismachen, Privatklagen seien in keinem Fall von öffentlichem Interesse.
Auch Rassendiskriminierung beinhalte eine Art der Ehrverletzung, hier sei jedoch nicht davon die Rede, dass die Gebühren nachträglich zurückverlangt werden müssen.
Mit seiner bescheidenen Forderung könnte diesem Problem begegnet werden.
Abschliessend verweist Max Ribi darauf, dass der Staat 1999 rund 1 Mio Franken für die Kosten von Pflichtverteidigern in Ehescheidungsprozessen ausgab. Unter diesem Aspekt, sei seine Forderung äusserst bescheiden.
Matthias Zoller
versteht, dass der Grundsatz von Max Ribi als stossend empfunden wird. Man müsse sich jedoch bewusst machen, dass Ehrverletzungsklagen etwas problematisches und unschönes darstellen, und meist nicht einfach fassbar und sehr subjektiv sind.
Auch wenn die Verfahrensänderung Max Ribis in die Strafprozessordnung integriert würde, würden damit die Fälle nicht weniger.
Im Gegenteil empfinde er eine kleine Hemmschwelle eher als Vorteil, um die Anzahl der Privatklagen nicht anwachsen zu lassen.
Deshalb bittet die CVP/EVP Fraktion den Vorstoss nicht zu überweisen.
Bruno Steiger
bezeichnet Max Ribis Motion als vollkommenen Widerspruch. Einerseits beschwere er sich konstant über trölerische Einsprachen, gegen trölerische Anzeigen habe er offenbar jedoch nichts einzuwenden.
Genau so gut könne die von Max Ribi zitierte Privatklage als Missbrauch der Gerichte für einen Privatkrieg gegen einen ungeliebten politischen Gegner interpretiert werden.
Es gehe jedoch nicht an, dass der Steuerzahler die Anzeigefreudigkeit der Kläger zusätzlich belohne.
Die Schweizer Demokraten lehnen aus diesen Gründen die Motion ab.
Ursula Jäggi
erinnert an die zwei verschieden Kostensysteme des ordentlichen Strafprozesses und des Privatklageverfahrens.
Beim geschilderten Fall gehe es um eine Ehrverletzungsklage und fällt insofern unter das Privatklageverfahren, welches nach dem Verursacherprinzip gehandhabt wird.
Einerseits soll damit vorgebeugt werden, dass jede Bagatelle zu einer Ehrverletzungsklage führt, andererseits sind die Gebühren so tief angesetzt, dass sie in berechtigten Fällen auch weniger Betuchten ermöglichen eine Klage einzureichen. Es besteht sogar die Möglichkeit eine unentgeltliche Prozessführung zu beantragen.
Sicherlich sei es stossend, dass den Kläger neunzehn mal Fr. 70.-- in Rechnung gestellt wurde. Dieser Einzelfall dürfe jedoch nicht der Auslöser für eine Gesetzesänderung sein.
Die SP Fraktion spricht sich daher gegen eine Ueberweisung aus.
Max Ribi
stellt richtig, dass sein Antrag nur die obsiegenden Partei betreffe. Im vorliegenden Fall sei den Klägern erst im Nachhinein bewusst geworden, dass es sich um einen Zivilprozess handle, niemand habe sie darauf aufmerksam gemacht.
Im übrigen seien die Fr. 50.-- die für den Polizeibericht zu bezahlen waren, zurückerstattet worden.
://: Die Ueberweisung der Motion 2000/227 wird mit 28:14 Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 895
7
2000/271
Interpellation der Fraktion der Grünen vom 14. Dezember 2000: Kasernenausbau - eine Fehlplanung. Antwort des Regierungsrates
RR
Andreas Koellreuter
führt aus, dass bereits in der Landratsvorlage vom 28. März 2000 vom Regierungsrat betont wurde, dass der Waffenplatz Liestal auch in Zukunft und im Hinblick auf die Armee XXI für die militärische Ausbildung von Bedeutung sei und weiter benötigt werde.
Die Begründung dafür wurde in der Landratsvorlage und den Abstimmungserläuterungen ausführlich dargelegt.
Wie allen bekannt, erstreckt sich ein Planungs- und Entscheidungsweg über mehrere Jahre.
Bei einem Vorhaben dieser Grösse wurde als Planungsgrundlage, damals im Herbst 1997, die Territorial-Infanterie Rekrutenschule mit einem Bestand von drei Kompanien angenommen. Deshalb galt für die Planung und die Architektur die verbindliche Auflage, das Projekt so auszurichten, dass später allfällige Raumplanungsänderungen ohne grössere Projektanpassungen vorgenommen werden können.
Ein Projekt dieser Grössenordnung verlangt zwingend, dass sowohl während der Planung, wie auch während der Bauzeit, ständig Optimierungsmassnahmen möglich sein müssen. Beim vorliegenden Projekt konnte bisher nach diesem bewährten Muster verfahren werden.
Der Umstand, dass bei der Behandlung in diesem Rat und später bei der Abstimmung durch das Baselbieter Volk, die einstige Belegung der Kaserne in der Armee XXI noch nicht definiert war, hat das Projekt nicht präjudiziert.
Der Ausbau der Kaserne war zu keiner Zeit in Frage gestellt. Der Kanton war sich stets bewusst, dass die Sanierung auf die Ausbildungsbedürfnisse der Armee XXI ausgerichtet sein muss, und dass der Belegungsentscheid erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Die momentan noch nicht genehmigte Planung des VBS sieht vor, in Liestal die Rekrutenschule der Uebermittlungstruppen zu stationieren.
Beim Belegungsvorschlag spielt eine massgebliche Rolle, dass eine Territorialinfanterie wie bisher in der Armee XXI nicht mehr existieren wird. Die Infanterie wird mechanisiert und die Territorialausbildung, wie sie bis heute bestanden hat, soll in die Ausbildung aller Infanterie- Verbände einfliessen. Deshalb ist Liestal aus geographischen und aus Platzgründen nicht mehr geeignet.
Zu Frage 1
Hätte man zugewartet, würde die Kaserne im Hinblick auf die Ueberführung der heutigen Armee in die neue Armee XXI viel zu spät zur Verfügung stehen.
Man wird ohnehin grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um den Terminplan neu auf den Ueberführungszeitpunkt den neuen Strukturen anzupassen.
Zu Frage 2
Diese Behauptung wurde nie gemacht! Man hat sich dahingehend geäussert, dass sich das dem Projekt zugrunde gelegte Raumprogramm abstützt auf die Territorial-Rekrutenschule mit einer Grösse von drei Kompanien, wobei man schon dazumal festhielt, dass diese Aussage nicht gesichert sei.
In den Abstimmungsunterlagen steht jedoch kein Wort von einer Territorial-Rekrutenschule, von einer Irreführung kann somit nicht die Rede sein.
Zu Frage 3
Diese Bedürfnisse sind, soweit wichtig, bekannt. Ausstehend ist zur Zeit noch das Raumprogramm für die Uebermittlungstruppen-Rekrutenschule. Hier kann es zu geringfügigen Anpassungen kommen, z.Bsp. werden wahrscheinlich keine Schiesskinos benötigt, dafür aber klassifizierte Räume für das Uebermittlungsmaterial. Ferner werden die Zugsarbeitsräume wahrscheinlich EDV-vernetzt ausgerüstet werden müssen. Die detaillierten Angaben dazu werden voraussichtlich bis ca. Mitte Mai 2001 vorliegen.
Zu Frage 4
Im Gegensatz zu Frau Maag, welche offenbar noch immer nicht verkraftet hat, dass sie eine Volksabstimmung verloren hat, ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Kaserne Liestal, wenn auch mit kleiner Verspätung auf den ursprünglichen Zeitplan, polyvalent aus- und umgebaut wird und von wackeligen Füssen nicht die Rede sein kann.
Zu Frage 5
Der Regierungsrat stellt im Gegensatz zu Frau Maag mit Freude fest, dass offenbar mit sehr wenigen Ausnahmen die Abstimmungserläuterungen gelesen und auch verstanden wurden.
Fazit: Zu keinem Zeitpunkt fand eine Irreführung statt.
Esther Maag
dankt RR Andreas Koellreuter für die Ausführungen zu ihrem gemeinsamen Lieblingsthema.
Sie verweist auf einen Zeitungsartikel, und zitiert: "In der Kaserne Liestal steht man Gewehr bei Fuss, die Planungsarbeiten sind alle eingestellt worden. Eine neue Planung ist angesagt."
Bei der Referendumsabstimmung ging man davon aus, dass alles klar sei, was aber offensichtlich nicht der Fall war.
RR
Andreas Koellreuter
verweist auf die Pressefreiheit und bemerkt, dass er von diesem Artikel keine Kenntnis habe.
Für ihn persönlich sei der Ansprechpartner der Heereschef und seine engsten Mitarbeiter, und hier habe es immer anders getönt.
://: Damit ist die Interpellation 2000/271 erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 896
8
2000/262
Interpellation von Dieter Völlmin vom 13. Dezember 2000: Verkehrssicherheit auf dem Schulweg Lausen - Liestal. Antwort des Regierungsrates
RR
Peter Schmid
setzt voraus, dass die Fakten allgemein bekannt sind. Eine Beschwerde der Anwohnerschaft wurde nun kürzlich vom Verwaltungsgericht gutgeheissen.
Zu Frage 1
Am 19. Mai 1998 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion aufgrund einer Anfrage der Bau- und Planungskommission der EKD die Frage unterbreitet, ob Lausen demnächst eine eigene Sekundarschule erhält, und damit der Schulweg Lausen - Liestal entfällt.
Die entsprechenden Angaben über die Schulraumplanung und die damit verbundene Konzeption der Schulwege in den Gemeinden Lausen und Liestal zu Handen der Landrätlichen Bau- und Planungskommission lagen am 8. Juni 1998 vor.
Am 26. Mai 1998 hat der Projektleiter Bildungsgesetzgebung dem Projektleiter Radroute Lausen - Liestal telefonisch darüber Auskunft erteilt, dass der Schulkreis Liestal - Lausen weiterhin bestehen bleibt und deshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin nach Liestal zur Schule gehen werden, womit der Schulweg Lausen - Liestal seine Bedeutung nicht verliert.
Die Aussage von 1998, dass die Zahl der Schülerbewegungen Lausen - Liestal und vice versa nicht abnehme, trifft aus heutiger Sicht nicht mehr zu. Die Anzahl der Schüler wird sich dann reduzieren, wenn in Lausen zusätzlicher Raum für Sekundar- und RealschülerInnen erstellt wird.
Zu Frage 2
Zum besseren Verständnis schildert RR
Peter Schmid
den genauen Hergang.
Der Verwaltungsgerichtspräsident ruft den Direktionssekretär der EKD an und stellt ihm die Frage, ob die EKD gegenwärtig einen Schulkreis Lausen plane.
Die korrekte Antwort des Direktionssekretärs lautete ja, und damit war das Gespräch auch bereits beendet.
Durch die Kürze dieses Gesprächs war der weitere Zusammenhang nicht ersichtlich.
Es war dem Direktionssekretär der EKD auch nicht bewusst, dass der Verwaltungsgerichtspräsident mitten aus der Gerichtsverhandlung, in Zusammenhang mit der hängigen Beschwerde, angerufen hat. Noch weniger ahnen konnte er, dass die Folge seiner Antwort die Gutheissung der Beschwerde bedeutete.
Selbst der Regierungsrat zeigt sich im höchsten Mass erstaunt über das Urteil, handelt es sich doch um ein Teilstück eines Radroutenkonzepts und keinesfalls um einen Schülerradweg.
Deshalb sei die Debatte, unterstützt durch die Presse, die BUD würde nicht mit der EKD reden, völlig "schräg", da es um eine Radroute geht und die Frage, wo, welches Schulhaus zu stehen kommt, allenfalls Bestandteil der Beurteilung sein kann, aber keinesfalls das Hauptargument und schon gar nicht das Zünglein an der Waage.
Zu Frage 3
Das Verwaltungsgericht hat Unterlagen erhalten, welche auch der Bau- und Planungskommission anlässlich der Sitzung vom 29.9.1998 zusammen mit zusätzlichen, ergänzenden relevanten Akten vorlagen.
Zu Frage 4
Ja, der Entwurf zur Bildungsgesetzgebung sieht vor, Schulkreise im Dekret zu regeln.
Zu
Frage 5
Die Frage der Schulkreise ist eine Frage des Dekrets des heutigen Schulgesetzes resp. des dannzumaligen Bildungsgesetzes. Die Frage der Trägerschaft hingegen nicht. Diese Frage wird mit einer separaten Landratsvorlage entschieden. Insofern steht der Bau einer Schul-anlage in Lausen nur bedingt in Zusammenhang mit dem Bildungsgesetz.
Viel wichtiger ist, ob sich Regierung und Landrat rasch über eine Uebernahmevorlage der Sekundarschulbauten einigen können, denn der Schulhausneubau in Lausen wird in jedem Fall benötigt.
Den in der Interpellation angepeilten Zeithorizont von 10 Jahren erachtet die Regierung als zu hoch, unbestritten sei es jedoch eine Frage von Jahren.
Zu Frage 6
Die Verkehrssicherheit kann aufgrund des vorliegenden und früherer Urteile des Verwaltungsgerichts bezüglich des Teilprojekts nicht wirklich verbessert werden. Der Verwaltungsgerichtsentscheid hat zu einer schwierigen Situation geführt.
Es ist der Regierung wichtig darzulegen, dass die Anregungen der BeschwerdeführerInnen aus Sicht der Regierung nicht durchführbar sind.
Verkehrsregelungen mit nicht ausgebildeten Hilfskräften oder Schülerinnen und Schülern als Lotsendienst vermögen bei einer derartig stark frequentierten Strasse die Radroute nicht zu ersetzen.
Die Ueberquerung kann auch nicht mittels Lichtsignalanlage geregelt werden, da sich der Uebergang zu nahe an der Altmarkt-Kreuzung befindet.
Eine befahr- und begehbare Verbindung zwischen Altbrunnenweg zum Senfiweg ist nicht möglich, weil die massgebende Hochwasserquote von 2,50 m - 3,0 m über der Frenke nicht realisierbar ist.
Kürzlich wurde die gesamte Thematik wieder in der landrätlichen Bau- und Planungskommission debattiert.
Aus Sicht der Regierung gehört die Radroute Lausen - Liestal und umgekehrt ins Netzwerk der Gesamtplanung.
Selbstverständlich vertritt niemand bei der EKD die Meinung, dass wenn irgendwann die Lausener Schülerinnen und Schüler den Veloweg nicht mehr benötigen, dies ein Argument gegen die Radroute sei.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion befindet sich im Gespräch mit der Bau- und Planungskommission um für diese reichlich verfahrene Situation eine Lösung zu finden.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung Traktandum 8
2000/262
Interpellation von Dieter Völlmin vom 13. Dezember 2000: Verkehrssicherheit auf dem Schulweg Lausen - Liestal. Antwort des Regierungsrates
Dieter Völlmin
zeigt sich mit der Antwort des Regierungsrates zufrieden, beantragt aber trotzdem die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Dieter Völlmin
glaubte anfänglich, der Zeitungsbericht zum Entscheid des Verwaltungsgerichts sei falsch, jedoch war dieser tatsächlich korrekt. Zufälligerweise wurde seine Interpellation nun gleichzeitig mit der Justizreform traktandiert, welche auch Grundsätze der Gewaltentrennung beinhaltet. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts sei für ihn nun aber ein Beispiel, in welchem die Gewaltentrennung überhaupt nicht gespielt habe. Das Verwaltungsgericht habe in Kompetenzen eingegriffen und Entscheide gefällt, welche nicht in seinen Aufgabenbereich fallen. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts sei ein landrätlicher Entscheid vorausgenommen worden, was er als ausgesprochen stossend empfinde. Es wäre sinnvoll gewesen, wie dies nun mit dem neuen Gerichtsorganisationsgesetz möglich werde, auf Beschluss der Ratskonferenz den Verwaltungsgerichtspräsidenten zu diesem Traktandum zur Landratssitzung einzuladen, denn der Regierungsrat habe im Grunde genommen mit diesem Entscheid nichts zu tun.
Die Antwort von Regierungsrat Peter Schmid, die Sicherheit auf dem fraglichen Streckenabschnitt könne für RadfahrerInnen momentan nicht verbessert werden, sei unbefriedigend und nicht besonders vertrauenserweckend für die betroffenen SchülerInnen und deren Eltern.
Hannelore Nyffenegger
erklärt seitens SP, es sei absurd, dass der Verwaltungsgerichtspräsident zwei Dinge mit-einander verknüpft habe, welche im Grunde genommen nichts miteinander zu tun haben. Die Einrichtung einer Radroute sei vom Landrat beschlossen worden und nicht davon abhängig, ob es sich dabei hauptsächlich um einen Schulweg handle oder nicht.
Alfred Zimmermann
war selbst Mitglied der Bau- und Planungskommission, als die hier besprochene Radroute geprüft wurde, und nach langen Abklärungen und Diskussionen habe sich die Route, wie sie nun geplant sei, als die beste Lösung erwiesen. Trotz seiner Hochachtung vor dem Verwaltungsgericht müsse er feststellen, dass dieses hier versagt habe. Er fragt daher, welche Möglichkeiten bestünden, damit das Gericht sein Urteil korrigieren könne.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
hat das schriftliche Verwaltungsgerichtsurteil den Mitgliedern der Bau- und Planungskommission zukommen lassen und diese wollen sich erneut mit dem Fall befassen. Elsbeth Schneider glaubt nicht, dass das Gerichtsurteil zurückgenommen werden könne. Die Bau- und Planungskommission werde jedoch aktiv werden und korrigierend eingreifen, denn sie sei nach wie vor der Meinung, das Radroutenkonzept müsse gemäss der vorliegenden Planung durchgeführt werden. Die Regierung werde höchstwahrscheinlich einen Auftrag erhalten, mit der Planung weiterzufahren und diese erneut der Kommission vorzulegen, so dass schliesslich der Landrat einen neuen Entscheid fällen könne.
Regierungsrat
Peter Schmid
betont, der Entscheid des Verwaltungsgerichts könne nicht wieder rückgängig gemacht werden, da der Kanton als Verliererpartei den Entscheid nicht weiterziehen könne und die obsiegende Partei dies sicher nicht tun werde. Auf juristischem Weg könne dieser gordische Knoten nicht gelöst werden.
Alfred Zimmermann
fragt, ob die Bau- und Planungskommission noch einmal gleich beschliessen könnte und der Landrat so mit seinem Beschluss das Gerichtsurteil gewissermassen rechtlich aufhebe.
Regierungsrat
Adrian Ballmer
bestätigt dies.
://: Die Interpellation ist damit beantwortet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
Back to Top