Protokoll der Landratssitzung vom 8. Februar 2001

Nr. 880

3 2000/201
Postulat von Bruno Steiger vom 19. Oktober 2000: Mit Schnellrichtern gegen die Massenkriminalität

RR Andreas Koellreuter begründet seine Ablehnung des Postulates einleitend mit der seit 1. 1. 2000 in Kraft gesetzten revidierten Strafprozessordnung. Im Rahmen der Vorarbeiten wurde intensiv nach Strukturen gesucht, die sich für den Kanton Basel-Landschaft eignen. Das Ergebnis der Suche darf insgesamt als erfolgreich betrachtet werden.
Zum Postulat: Mit der neuen Strafprozessordnung ist der Anwendungsbereich für Strafbefehle stark ausgeweitet worden. Die Ansiedlung der Strafbefehlskompetenz bei den Statthalterämtern hat gegenüber früher zu einer wesentlichen Straffung der Verfahren geführt. Das im Vorstoss formulierte Ziel, in möglichst vielen Fällen geringfügiger Delikte eine weniger aufwändige Erledigung zu erreichen, ist somit bereits Tatsache. Ein Zusammenhang mit den erwähnten ausserordentlichen Präsidien ist nicht gegeben. Die ausserordentlichen Präsidien sind vielmehr eine Konsequenz des neuen BUR. An der Optimierung bestimmter Verfahrensabläufe wird laufend gearbeitet und zur Zeit werden die Erfahrungen nach einem Jahre neue StPO eingezogen. Daraus können sich Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Verfahrensabläufe ergeben.
Der Kanton Zürich hat die Schnellrichter in einem mit dem Kanton Basel-Landschaft nicht vergleichbaren Zusammenhang und mit anderer Zielsetzung eingeführt. In Zürich geht es in erster Linie um eine Triage zwischen Haftfällen, Verfahrenseinstellungen und Strafbefehlsverfahren sowie um eine kohärente, personell überschaubare Schnittstelle gegenüber der Polizei. Allerdings beschränkt sich das Projekt auf Zürich Stadt, wo von 50 Bezirksanwälten nur deren vier speziell für diese Funktion eingesetzt werden.
Die Problematik, welche Zürich zum Projekt Schnellrichter veranlasste, besteht hier nicht in dieser Form. Im Unterschied zum Kanton Zürich ist in Baselland die Staatsanwaltschaft und nicht das Statthalteramt für die Verfahrenseinstellung zuständig. Dies hat der Gesetzgeber bewusst so entschieden, eine Änderung ist nicht angezeigt.
Die im Kanton Zürich gegebene Synergie besteht hier nicht, doch können die hiesigen Statthalter - im Gegensatz zu den Züricher Bezirksanwältinnen und -anwälten - beziehungsweise die Pikettbeamten selber Haftbefehle ausstellen. Unter den Gesichtspunkten der Ökonomie und der Effizienz stellt sich das Strafbefehlsverfahren wohl für die meisten Fälle als Optimum dar. Ein ständig verfügbares Schnellgericht bedingte entspechende zusätzliche personelle Ressourcen, während Strafbefehle schriftlich und zu beliebigen (Büro-)Zeiten ausgestellt werden können. Unmittelbare mündliche Verhandlungen sind grundsätzlich aufwändiger als Papierfälle. Zudem müsste genau geprüft werden, welche Fälle tatsächlich aufgrund rudimentärer Abklärungen sachgerecht abgeschlossen werden könnten. Die Gefahr von Informationsmangel und Qualitätsverlust sollte nicht unterschätzt werden.
Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass das eigentliche Anliegen des Vorstosses, die Strafgerichte von der Kleinkriminalität zu entlasten, mit der Neuregelung in der StPO bereits erfüllt ist. Die Zürcher Schnellrichter sind dagegen eine Reaktion auf spezifische Rahmenbedingungen im Bereich der Stadt Zürich, weshalb das Postulat nicht überwiesen werden sollte.

Bruno Steiger fügt an, Zürich habe den Versuch gewagt und festgestellt, dass die Vorteile gegenüber den Nachteilen überwiegen, die Effizienz gegeben sei und die Polizei entlaste.
Für besorgniserregend hält Bruno Steiger, dass im Baselbieter Amtsblatt regelmässig publiziert werden muss, wie sich vorwiegend ausländische Straftäter infolge unbekannten Aufenthaltes der Rechenschaft für ihre Vergehen entziehen können. Frustrierend ist diese Tatsache auch für die Polizei, welche die mutmassliche Täterschaft bis zum Gerichtstermin wieder entlassen muss. Auch für die Strafjustiz ist es nicht befriedigend, ein Urteil in Abwesenheit der Täterschaft fällen zu müssen.
Hintergrund des Schnellrichterverfahrens ist neben der so genannten "Nulltoleranzpolitik" auch eine Entlastung der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden. Das eigentliche Ziel ist eine effizientere Bekämpfung der Kleinkriminalität. In den USA hat sich die Idee bewährt. Das beschleunigte Verfahren kann auch für die mutmassliche Täterschaft von Vorteil sein. Sofern der Delinquent einverstanden ist, gibt es keine Hauptverhandlung vor Gericht und die Angelegenheit ist nicht öffentlich. Dies würde der verurteilten Person ermöglichen, die ausgesprochene Strafe beispielsweise in den Ferien zu verbüssen.
Zudem könnte auch die Tatsache kostensparend wirken, dass im Schnellverfahren die Anwälte nicht ausgeschlossen sind.
Im Interesse der inneren Sicherheit sollte das Postulat überwiesen werden.

://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates 2000/201 von Bruno Steiger ab.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Nr. 881

4 2000/215
Interpellation von Roland Bächtold vom 2. November 2000: Jugendkriminalität im Baselbiet. Schriftliche Antwort vom 19. Dezember 2000

Roland Bächtold bedankt sich für die schriftliche regierungsrätliche Beantwortung, erklärt aber, die Realität zeige doch, dass bei zwei Drittel der Straftaten Ausländer und nicht Schweizer Jugendliche beteiligt seien. Über diesen Sachverhalt hätte Roland Bächtold gerne im Rat diskutiert.

://: Damit ist die Interpellation 2000/215 von Roland Bächtold erledigt.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 882

Frage der Dringlichkeit:

2001/032
Dringliche Motion der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2001; Zukunftssicherung der Postdienstleistungen im Baselbiet

2001/033
Dringliches Postulat vom 8. Februar 2001; Poststellenschliessungen - Noch zwei Poststellen im Kreis Gelterkinden?



Peter Brunner gibt bekannt, dass der Regierungsrat bereit ist, die beiden Vorstösse am Nachmittag dringlich zu behandeln.


Begründung der restlichen persönlichen Vorstösse

Nr. 883
2001/034
Motion von Elisabeth Schneider vom 8. Februar 2001: Steuerabzug der effektiven Kinderbetreuungskosten

Nr. 884
2001/035
Motion der SVP-Fraktion vom 8. Februar 2001: Standesinitiative für Vollkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt

Nr. 885
2001/036
Motion von Roland Bächtold vom 8. Februar 2001: Schaffung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen

Nr. 886
2001/037
Postulat von FDP-Fraktion vom 8. Februar 2001: Einen "Backbone" für die Baselbieter Kommunikationsnetze

Nr. 887
2001/038
Interpellation von Bruno Krähenbühl vom 8. Februar 2001: Bewilligung / Nichtbewilligung von öffentlichen Kundgebungen / Demonstrationen

Nr. 888
2001/039
Interpellation von Dölf Brodbeck vom 8. Februar 2001: "Risikovorsorge bei Erdbeben"

Nr. 889
2001/041
Interpellation von FDP-Fraktion vom 8. Februar 2001: Wann kommt der Container-Terminal im Birsfelder Hafen?. Schriftliche Antwort vom

Nr. 890
2001/042
Interpellation von Thomas Haegler vom 8. Februar 2001: Medikamente in der Schweinezucht

Zu allen Vorstössen kein Wortbegehren


Schluss der Sitzung 11'50 Uhr, Bürositzung 13.40 Uhr.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Nr. 891

Überweisungen des Büros

Der Landratspräsident Peter Brunner hat keine Ueberweisungen bekannt zu geben.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Nr. 892

Dringliche Motionen

2001/032
Dringliche Motion der FDP-Fraktion vom 8. Februar 2001; Zukunftssicherung der Postdienstleistungen im Baselbiet

2001/033
Dringliches Postulat vom 8. Februar 2001; Poststellenschliessungen - Noch zwei Poststellen im Kreis Gelterkinden?

Regierungsrat Erich Straumann erklärt sich namens der Regierung bereit die beiden Vorstösse entgegenzunehmen, unter der Voraussetzung dass die Motion der FDP ebenfalls in ein Postulat umgewandelt wird.

Die Regierung hat das Problem erkannt und hat mit dem Regionalleiter Nordwestschweiz der PTT ein Gespräch vereinbart, an welchem auch der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden teilnehmen wird.

Es sei ihm ein Anliegen, einige Bemerkungen zur Entstehungsgeschichte der Post zu machen. 1849 wurde die Bundespost gegründet, am 31.12.1997 erfolgte die Teilung in die zwei Bereiche Die Post und Swisscom . Damit entfiel die Quersubventionierung durch den Telefoniebereich, was zur Folge hatte, dass sich die Post gezwungen sah betriebswirtschaftliche Ueberlegungen anzustellen. Dies wiederum führte zur heute aktuellen Situation.

Wichtig sei, sich im Vorfeld von Entscheidungen die Konsequenzen zu vergegenwärtigen. Es nütze nichts, sich im Nachhinein über die Folgen zu beschweren.

Dass die Post heute durch die Telekommunikation verdrängt werde und daher Umstrukturierungen nötig seien, sei eine unbestrittene Tatsache.
Der Erhalt des Service public sei heute Verhandlungssache zwischen der Post und den Gemeinden. Diese müssen sich für das von ihnen gewählte Modell stark machen.
Die Regierung erkläre sich bereit eine Stossrichtung aufzeigen, der Rest allerdings sei Sache der Gemeinden.

Der Kanton Basel-Landschaft ist mit 89 Poststellen betroffen, von denen 51 bestehen bleiben. Für 38 muss nach einer Alternativlösung gesucht werden.

Urs Steiner erklärt sich namens der FDP-Fraktion bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Die Fraktion danke der Regierung für die Entgegennahme, dies zeige dass der Handlungsbedarf auch für die Regierung gegeben sei.

Die FDP habe viel Verständnis für Liberalisierung und Umstrukturierung, es sei jedoch die Art und Weise des Vorgehens, was sie nicht akzeptieren könne.
Zudem existiere in der Bundesverfassung ein Auftrag, dass sämtliche Schweizer Bügerinnen und Bürger eine Gleichbehandlung bezüglich Postdienstleistungen erfahren müssen. Hier dürfe sich die Post nicht aus der Verantwortung stehlen und sich zu Lasten der Gemeinden von ihren Pflichten befreien.

Die Fraktion fordere den Regierungsrat auf, alles daran zu setzen, um ein koordiniertes Vorgehen zu ermöglichen.
Es könne nicht angehen, dass Gemeinden unterschiedlich behandelt würden, nur weil sich die einen mehr und die anderen weniger zur Wehr setzen. Es müsse für alle Betroffenen eine gleichwertige und akzeptable Lösung erarbeitet werden.

Im Laufental werden beispielsweise von 13 Poststellen deren 9 gestrichen, nicht besser geht es den Gemeinden des Oberbaselbiets.
Es sei alles daran zu setzen, dass diese Regionen ihre Dienstleistungen aufrecht erhalten können.

Max Ritter dankt seinerseits der Regierung für die Entgegennahme seines Postulats.

Die zehn Gemeinden im Kreis Gelterkinden können das Vorgehen der Postverantwortlichen nicht verstehen.
Die SVP-Fraktion verlange von der Regierung namens der betroffenen Gemeinden, dass die Postordnung hinterfragt und eine grundlegende Diskussion bezügl. der lebensrettenden Sofortmassnahmen in die Wege geleitet wird.

Seine unter den Punkten 1. - 3. zitierten Anliegen des Postulats müssen ernst genommen werden. Da die Post in den Dörfern des Oberbaselbiets noch einen anderen Stellenwert besitze, als in stadtnahen Gemeinden oder in der Stadt Basel selber, gefährde man mit deren Aufhebung die Attraktivität dieser Gemeinden.
Da bis heute nicht klar sei, was die Post eigentlich wolle, obwohl von vier Strategien gesprochen werde, könne nur ein Gespräch mit den Verantwortlichen der Post Klärung bringen.
Er hoffe, dass sich RR Erich Straumann mit der entsprechenden Härte für die Gemeindeinteressen einsetze..

Eva Chappuis wundert sich, dass die Rechte etwas fordere, was sie eigentlich gar nicht wolle.
Es war die bürgerliche Mehrheit, welche die Post als Bundesbetrieb zerschlug und es waren auch die Bürgerlichen, welche die Abschaffung der Quersubventionierungen und die Selbstfinanzierung der Post beantragten und dafür warben, dass sich die Post mit der Privatwirtschaft in Konkurrenz begebe und sich flexibel zeige.
Nachdem die Post nun diese Forderungen aufnimmt, hat dies zur Konsequenz, dass gewisse Leistungen anders als bisher erbracht werden müssen.
Die Post habe nie gesagt, sie würde die Poststellen ersatzlos schliessen, sie habe lediglich kommuniziert, dass sie zukünftig diese Dienstleistung auf einem anderen Weg erbringen müsse.

Die SP-Fraktion habe nichts dagegen, wenn die Regierung die Gemeinden bei ihren Gesprächen mit der Post unterstütze.
Einen dringlichen Auftrag könne sie jedoch darin nicht sehen.
Zu beachten sei zudem, dass eine Kürzung der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen nicht bedeute, dass trotzdem dieselben Leistungen wie bis anhin erbracht werden können.
Den Service public wolle auch die SP erhalten, eine" Hüst- und Hott-Politik" unterstütze sie jedoch nicht..

Bruno Krähenbühl erscheint die ganze Situation ebenfalls merkwürdig. Man prügelt die Post und der Schuldige sitzt im Bundesparlament.
Die Post hat vom Eidgenössischen Parlament den Auftrag erhalten, die Grundversorgung flächendeckend und in guter Qualität, im Sinne eines Service public zu erbringen. Hinter diesen Auftrag können sich sicherlich alle Ratsmitglieder stellen.
Es gibt jedoch noch einen zweiten Auftrag, der festsetzt, dass die Dienstleistungen gesamthaft kostendeckend zu erbringen sind.
Im Grunde genommen müsste man bei den National- und Ständeräten anklopfen, und diese bitten, ihren Auftrag zu ändern.
Es wäre direkt eine Frechheit, wenn die Konzernleitung der Post dem Parlamentsauftrag nicht nachkommen würde.
Wie soll nun aber die Post diesen Auftrag erfüllen.
In einem ersten Schritt will sie das heutige feinmaschige Poststellennetz überprüfen, mit dem erklärten Ziel der Kostensenkung.
Die Konzernleitung sieht sich zu diesem Schritt verpflichtet, will sie den gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Was keinesfalls abgebaut werden dürfe, hinter diese Forderung müsse sich das gesamte Parlament stellen, sei die Dienstleistung. Dies bedinge jedoch nicht die physische Präsenz eines Postgebäudes.

Wenn man wirklich etwas ändern wolle, müssen nebst den versprochenen Massnahmen der Regierung, das eidgenössischen Parlament seinen erteilten Auftrag modifizieren.

Eugen Tanner befürwortet die Entgegennahme der beiden Vorstösse durch die Regierung, möchte jedoch dazu einige Bemerkungen los werden.

Er habe viel Verständnis für die betroffenen Gemeinden, möchte jedoch der Post zugute halten, dass sie die Gemeinden informiert habe, wenn auch nicht im Vorfeld, so doch mit der Gesamtveröffentlichung der Konzeption. In diesem Zusammenhang hat sie auch den Gemeinden ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Mühe habe er dann, wenn der Privatisierung staatsunabhängiger Betriebe, der Effizienzsteigerung, betriebswirtschaftlichem Denken das Wort geredet wird, und just dann, wenn diese Forderungen umgesetzt werden, Vorstösse eingereicht werden.
Hier müsse man sich ernsthaft fragen, inwieweit Denken und Handeln noch übereinstimmen.

Peter Tobler hat die Diskussion mit Begeisterung verfolgt dabei jedoch vermisst, dass das Thema Kunde von niemandem angeschnitten wurde.
Zuerst habe die Post die Beschlüsse gefasst, um diese anschliessend mit den Kunden zu diskutieren.
Wenn die Gemeinden der Meinung sind, der umgekehrte Weg wäre der richtige gewesen, könne man ihnen das nicht verdenken.

Maya Graf hält fest, dass die Fraktion der Grünen die Ueberweisung der Vorstösse als Postulat befürwortet.
Der Fraktion sei wichtig, dass die "Grundversorgung" in den Gemeinden gewährleistet bleibt, damit ältere und gebrechliche Einwohner ihren Grundbedarf in der eigenen Gemeinde abdecken können.
Auch sie komme allerdings nicht umhin, auf den Entscheid der bürgerlichen Mehrheit hinzuweisen.

Max Ritter will weder nach links noch nach rechts Schuldzuweisungen verteilen.
Es sei jedoch ein legitimes Anliegen, dass in einem kleinen Dorf, indem die Post noch Mittelpunkt des Dorflebens ist, deren Erhaltung mit Vehemenz zu verteidigen.

Urs Steiner findet es schön, wie die Linken plötzlich bürgerliche Züge annehmen, vermutlich sei der Grund darin zu suchen, dass es sich beim Chef dieser "Institution" um einen SP-Bundesrat handelt.
Er empfinde die Aussage Eugen Tanners als Einwohner einer nicht betroffenen Gemeinde als nicht sehr fair.
Dass die Dienstleistungen nicht abgebaut werden dürfen; darüber sei man sich einig, sie dürfen aber auch nicht zu Lasten der Gemeinden aufrecht erhalten werden.

Max Ribi verwahrt sich gegen eine kollektive Schuldzuweisung. Er sei weder National- noch Ständerat sondern lediglich Landrat und Mitglied der FDP Fraktion.

://: Das Postulat 2001/033 und die als Postulat umgewandelte Motion 2001/032 werden an die Regierung überwiesen.

Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



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