Protokoll der Landratssitzung vom 22. Februar 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 22. Februar 2001 |
Nr. 928
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2000/261
Interpellation von Heidi Tschopp vom 13. Dezember 2000: Zeugnis für die Medizin. Schriftliche Antwort vom 13. Februar 2001
Heidi Tschopp
erklärt, ihr fehle in der schriftlichen Antwort des Regierungsrates die Beantwortung der für sie zentralen Frage 2.
Erich Straumann
betont, es sei sehr schwierig, aus einer Studie die Stärken und Schwächen unseres Gesundheitswesens herauszulesen, vor allem auch in Bezug auf den Kanton. Im in der Interpellation genannten Bericht wurden 191 Staaten bewertet, wobei die Schweiz auf Rang 20 rangiert. Als Vergleich dazu liegen die USA auf dem 37. Platz, obwohl immer wieder festgehalten werde, die Vereinigten Staaten verfügten über ein gutes Gesundheitssystem. Grundsätzlich stehe die Schweiz also nicht schlecht da. In gewissen Bereichen liegt die Schweiz sogar unter den ersten Zehn. Da die Gesundheitssysteme in den bewerteten Staaten sehr unterschiedlich sind, sei es daher auch sehr schwierig, genau die einzelnen Schwachpunkte heraus zu kristallisieren. Ausserdem müssten die einzelnen Punkte auch innerhalb der Gesamtschweiz unterschieden werden. Der Regierungsrat würde Frage 2 zwar gerne konkreter beantworten, ohne eine gesamtschweizerische Studie sei dies jedoch nicht möglich.
Heidi Tschopp
fände es bezüglich der regionalen Spitaldiskussion wichtig, dass Stärken und Schwächen genau bekannt wären. Da diese Frage nun nicht beantwortet wurde, könne sie sich nicht als befriedigt erklären.
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 929
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2001/007
Postulat von Eugen Tanner vom 11. Januar 2001: Ablösung/Vereinfachung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes
Esther Aeschlimann
stellt namens der SP Fraktion den Antrag das Postulat abzulehnen mit der Begründung, dass es sich beim derzeitigen Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz um ein noch junges Gesetz handelt, und die Gemeinden teilweise immer noch mit der Einrichtung des Vollzugs beschäftigt sind.
Als wichtigsten Punkt zur Ablehnung bezeichnet sie dabei die Entlastungswirkung für die Eltern.
In den Unterbaselbieter Gemeinden werden pro Gemeinde zwischen Fr. 30 - 40'000.-- pro Jahr an Subventionen an finanzschwache kinderreiche Familien ausgeschüttet.
Die punktuell ausgerichtete Hilfe hat demnach nichts mit einer Verteilung nach dem Giesskannenprinzip zu tun.
Dass Zahnarztrechnungen das monatliche Budget erheblich belasten können, dürfte sattsam bekannt sein.
Begrüssenswert fände Esther Aeschlimann, wenn sich grössere und kleinere Gemeinden zu einer Art Verbund zusammenschliessen würden, da sich damit der Vollzug für die kleineren Gemeinden einfacher gestalten liesse.
Dass das bestehende Gesetz nicht verändert werden sollte, begründet sie damit, dass dem Kapitel Prävention darin eine grosse Bedeutung beigemessen wird. Diese gesetzliche Vorgabe soll weiterhin gewährleistet bleiben.
Ausserdem werden mit dem bestehenden Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz die Zahnärzte verpflichtet pro Taxpunkt höchstens Fr. 2.80 abzurechnen. Mit der Aufhebung des Gesetzes würde diese Verpflichtung aufgehoben.
Eugen Tanner
ist der Ansicht, dass beim gewissenhaften Durchlesen des Postulats ersichtlich wird, dass die Prävention nicht tangiert ist.
Obwohl das Gesetz effektiv nicht sehr alt sei, sei damit ein enormer Kontrollaufwand verbunden, da sämtliche Rechnungen einmal beim Einreichen und das zweite Mal anhand der Steuererklärung überprüft werden müssen.
Dies führt dazu, dass die Aufwendungen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
Als übersteuert bezeichnet Eugen Tanner die Tatsache, dass das Gesetz festlegt, dass Kanton und Gemeinden je 1/6 der Gesamtaufwendungen der Behandlungskosten tragen müssen.
Im Hinblick auf die neue Steuergesetzgebung und im Sinne einer familiengerechten Besteuerung bitte er daher das Postulat zu überweisen.
Christine Mangold
findet es wichtig, das Gesetz einer Ueberprüfung zu unterziehen.
Was die Vereinfachung des administrativen Aufwands betreffe, spreche ihr Eugen Tanner aus dem Herzen. Damit soll jedoch nicht zum Ausdruck gebracht werden, dass sie das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz grundsätzlich ablehne.
Ein Problem sehe sie persönlich in der Auslegung der Subvention von Kanton und Gemeinden.
Der Kanton interpretiert die Subvention so, dass wenn der Elternbeitrag 2/3 ausmacht, der Kanton und die Gemeinde sich mit je 1/6 beteiligen. Fällt hingegen der Beitrag der Eltern geringer aus, bezahlt der Kanton trotzdem nur 1/6 und die Differenz geht zu Lasten der jeweiligen Gemeinde. Sind die Eltern hingegen in der Lage einen höheren Beitrag zu leisten, wird der noch zu subventionierende Betrag zwischen Kanton und Gemeinden halbiert.
In diesem Falle stimme die Praxis nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen überein.
Aus diesem Grunde befürworte sie eine erneute Ueberprüfung mit einer eventuell angepassten Definition.
Die FDP Fraktion stimme deshalb für Ueberweisung des Postulats.
Maya Graf
erinnert daran, dass das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzt vor noch nicht vier Jahren vom Stimmvolk gutgeheissen und dannzumal als soziales, gerechtes und fortschrittliches Gesetz galt, was es für die Fraktion der Grünen bis heute geblieben ist.
In den meisten Gemeinden wurden inzwischen die Reglemente erstellt und der Vollzug ist im Gange.
Aus Sicht der Benützer, sprich Eltern, ist das System so gewählt, dass ihnen kein grosser Aufwand entsteht.
Das Problem der Definition der Subventionsanteile zwischen Kanton und Gemeinden müsste nach Ansicht Maya Grafs auf dem Verordnungsweg geregelt werden.
Negativ fände sie es, wenn Probleme einzelner Gemeinden zur Aufhebung des Gesetzes führen würden.
Deshalb bittet sie Eugen Tanner, aus der Bemerkung,
" das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz soll vereinfacht resp. aufgehoben"
werden, das Wort
aufgehoben
zu streichen.
Da das jetzige Gesetz seinen Zweck in jeder Hinsicht erfüllt, bittet Maya Graf namens der Fraktion der Grünen das Postulat abzulehnen.
Beatrice Fuchs
spricht den grossen administrativen Aufwand an. Die Gemeinde Allschwil musste zu diesem Zweck eine Teilzeitstelle mit einem 30% Pensum bewilligen.
Die subventionsberechtigten Eltern erhalten seitens der Gemeinde eine Nettorechnung, bei der die Subventionen, die teilweise bis zu 90% ausmachen, bereits abgezogen sind.
Als Neuerung hat Allschwil eine Gebühr von Fr. 12.-- für alle nicht kariesfreien Kinder eingeführt.
Das Gesetz wurde dementsprechend angepasst. Der Lohn für die 30%-Stelle kann damit teilweise abgedeckt werden. Sie sei mit diesem System, Gebühren zu kassieren, um damit eine Teilzeitstelle zu finanzieren, nicht überaus glücklich, man werde jedoch mit dieser Massnahme den minderbemittelten Eltern gerecht.
Aus dieser Tatsache heraus lehne die SP Fraktion das Postulat ab.
Für Eva Chappuis
wurde vor viereinhalb Jahren mit dem Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz ein gutes Gesetz geschaffen. Das Einzige, was ihr bereits damals nicht logisch erschien, war, dass man eine Aufgabe welche vor allem die Gemeinden tangiert, hälftig von Kanton und Gemeinden finanzieren liess.
Ueber eine Aenderung dieses Punktes könne man diskutieren. Mit einer Abschaffung des Gesetzes würde jedoch der unsozialste Weg gewählt.
Die SP lehne die Ueberweisung des Postulats klar ab.
RR
Erich Straumann
stellt fest, dass es sich bei der Annahme, die Regierung gedenke das Postulat entgegenzunehmen um das Gesetz aufzuheben, um eine Fehlinterpretation handle.
Es gehe lediglich um eine Gesamtschau in Form eines Postulats, mit dem Ziel eventueller Vereinfachungen bei der Umsetzung.
Keinesfalls begründe die Meinung der Regierung darin, praxiserprobte Bereiche des Gesetzes abzuändern oder gar abzuschaffen.
Madeleine Göschke
zeigt sich als neues Mitglied des Landrates erstaunt darüber, dass ein Gesetz, kaum verabschiedet, bereits wieder Anlass zur Ueberprüfung gibt.
Sie bittet den Rat, sich zu überlegen, ob eine solche Massnahme nach aussen hin nicht unglaubwürdig wirkt.
://: Das Postulat 2001/007 wird grossmehrheitlich überwiesen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 930
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2001/011
Interpellation von Thomas Haegler vom 11. Januar 2001: Medikamentenabgabe in den Baselbieter Kantons- und Privatspitälern. Schriftliche Antwort vom 13. Februar 2001
Thomas Haegler
bedankt sich für die schriftliche Beantwortung, der er gerne einige Anmerkungen beifügen möchte.
Erstaunt und erschreckt haben ihn die grosse Anzahl von Medikationsfehlern, welche jährlich 2 - 3'000 Todesfälle in der Schweiz fordern.
Inzwischen laufen in diversen Spitälern Projekte zu sog. Informations- oder Meldesystemen. Damit sollen die Fehler erfasst, diskutiert und ausgewertet werden.
Es gehe nicht darum einen Schuldigen zu suchen, sondern das "Warum" stehe dabei im Vordergrund.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 931
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2001/025
Postulat von Peter Zwick vom 25. Januar 2001: Einsetzung eines Tierschutzanwaltes
Max Ritter
führt aus, dass das Postulat auf den ersten Blick durchaus Sinn mache, jedoch der Kanton Basel-Landschaft in der Person des Kantonstierarztes bereits über einen Tierschutzanwalt verfüge.
Aus diesem Grunde beantrage er namens der SVP Fraktion das Postulat nicht zu überweisen.
Peter Zwick
meint zu den Ausführungen Max Ritters, dass diese nur teilweise den Tatsachen entsprechen, da der Kantonstierarzt persönlich das Postulat ebenfalls unterstützt.
Der Kantonstierarzt könne in seiner Funktion nur als Kläger, nicht aber als Vertreter des Tieres auftreten.
Da es sich beim Tier um keine Sache, sondern um ein Lebewesen handle, steht ihm aber das Recht einer Vertretung zu.
Er bitte deshalb das Postulat zu überweisen.
Urs Hintermann
meint, dass die Einsetzung eines Tierschutzanwaltes nicht zuoberst auf der Prioritätenliste der SP Fraktion stehe.
Ihm erscheine wesentlich wichtiger, dass nicht bei jeder Gelegenheit versucht werde das Beschwerderecht der Umweltorganisationen zu attackieren.
Er möchte zudem seinen Ratskollegen bitten, an einer der nächsten gesamtschweizerischen Zusammenkünfte der CVP, seine Kollegen aus dem Wallis darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Unsitte handle, die Wölfe, ebenfalls eine geschützte Tierart, abzuschiessen.
Es bestehen seitens der SP jedoch keine Argumente gegen einen Tierschutzanwalt, sodass man sich mit einer Ueberweisung des Postulats einverstanden erklären könne.
Roland Bächtold
zeigt sich enttäuscht darüber, dass im Rat Gegner des Postulats sitzen. Es müsse endlich etwas zum Schutz der Tiere und der Natur unternommen werden.
Die Schweizer Demokraten stehen hinter diesem Postulat und unterstützen dessen Ueberweisung.
Dieter Völlmin
hat anlässlich der Gerichtsorganisationsvorlage zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Justiz um eine Wachstumsbranche handle, was mit dieser Vorlage erneut unterstrichen werde.
Er erinnere daran, dass es sich beim Strafverfahren nicht um einen Prozess zwischen zwei Zivilpersonen, sondern um eine Errungenschaft des Rechtsstaates handle, welche besagt, dass der Staat den Strafanspruch zu übernehmen hat.
Unangebracht empfinde er es, von Fehlurteilen zu sprechen, ohne der Aktenlage kundig zu sein.
Wenn die Einführung eines Tierschutzanwaltes beantragt werde, müsse er sich allen Ernstes fragen, weshalb es nicht schon lange einen Säuglings- oder Kleinkinderanwalt gebe.
Hier trete, wie auch im Falle von Tierquälereien, der Staatsanwalt in Aktion.
Da die SVP Fraktion nicht der Ansicht ist, dass mit diesem Postulat den Tieren ein Nutzen erwiesen wird, lehne man das Postulat ab.
Esther Maag
hat sich über das Postulat aus der "CVP-Ecke" gewundert, da diese in Fällen, bei denen es sich um den Schutz von Minderheiten handelt, die Solidarität meistens vermissen liess.
Ueber eine Unterstützung durch die CVP, wenn es um den Naturschutz in freier Wildbahn geht, würde sich die Fraktion der Grünen sehr freuen.
Inhaltlich befürworte sie eine Ueberweisung in jedem Falle.
://: Der Rat überweist das Postulat 2001/025 an die Regierung.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 932
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2001/009
Interpellation von Ruedi Brassel vom 11. Januar 2001: "Digitale Fesseln" geplatzt? Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat
Andreas Koellreuter
merkt an, dass das Projekt "Electronic Monitoring" generell gut funktioniert.
Die Vollzugsfälle konnten adäquat bearbeitet und abgeschlossen werden. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass es hier um eine recht einschneidende Form des Strafvollzuges geht, welche jedoch infolge intensiver Betreuung gut läuft.
Bis anhin konnten von den insgesamt 35 Fällen deren 21 abgeschlossen werden, die restlichen sind entweder im Vollzug oder befinden sich in einem Zwischenstadium.
Lediglich 2 Vollzüge mussten aus gesundheitlichen Gründen bisher abgebrochen werden.
Wesentlich erscheint ihm die Feststellung, dass das Zusammenarbeitsmodell nicht gescheitert ist, sondern dass lediglich die Organisation eine Aenderung erfahren hat. Der Grund dafür liegt in der unterschiedlichen Einschätzung der organisatorischen Situation nach dem ersten Praxisjahr, hat jedoch keinerlei Abstriche oder Qualitätseinbussen zur Folge.
Zu Frage 1
Weshalb ist der Versuch als partnerschaftliches Projekt aufgezogen worden?
Das Projekt wurde zwecks Effizienzsteigerung und vermehrter Nutzung von Synergien in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtkanton gestartet.
Wichtig war zudem, bereits beim Start ein grosses Mass an Erfahrung und Know- how aufzubauen.
Zu Frage 2
Welches sind die Gründe für die einseitige Kündigung durch den Partnerkanton?
RR Andreas Koellreuter entgegnet auf diese Frage, dass Basel-Stadt keine einseitige Kündigung aussprach, sondern lediglich für ihren Teil einige organisatorischen Aenderungen vornahm.
Zu Frage 3
Ist die Baselbieter Seite entsprechend den partnerschaftlichen Gepflogenheiten korrekt über den Basler Rückzug informiert worden?
Die Projektverantwortlichen Basel-Stadt haben ihren Kollegen im Baselbiet anfang Oktober 2000 mitgeteilt, dass sie die anfang des Jahres beschlossene Massnahmen betr. der hierarchischen Verhältnisse rückgängig machen wollen. Das Thema war Gegenstand mehrerer gemeinsamer Besprechungen.
Zu Frage 4
Lagen von Seiten der Beteiligten des Kantons Baselland ebenfalls Gründe dafür vor, die Zusammenarbeit abzubrechen?
Ein Abbruch der Zusammenarbeit liegt nicht vor. Es unterscheidet sich lediglich die Einschätzung der Situation und des Handlungsbedarfes zwischen den beiden Projektbeteiligten BS und BL, was jedoch nicht als aussergewöhnlich zu bezeichnen ist und deswegen auch nicht zum Abbruch der Zusammenarbeit führt.
Zu Frage 5
Hat der Abbruch der Zusammenarbeit einen Einfluss auf die Weiterführung des Pilotversuchs, auf dessen Qualität und Auswertung?
Die heutige Organisationsform gewährleistet nach wie vor einen ausgleichenden Austausch unter den Beteiligten beider Kantone.
Für den Kanton BL ist weder das Projekt insgesamt noch die Qualität der Arbeit berührt.
Es sind auch keinerlei Auswirkungen auf den Pikettdienst zu erwarten.
Zu Frage 6
Trifft es zu, dass auch die partnerschaftlichen Pikettdienste in Frage gestellt sind?
Die partnerschaftlichen Pikettdienste werden weitergeführt, die Frage nach dem wie und in welcher Form ist eines der im Modellversuch zu überprüfenden Themen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Aenderung angezeigt.
Zu Frage 7
Gemäss Presseberichten lagen dem Rückzug von Basel-Stadt Unklarheiten über die Zuständigkeit in Führungsfragen zugrunde. Wie werden in partnerschaftlichen Projekten die Zuständigkeiten und hierarchischen Strukturen geregelt? Wie erfolgte das in diesem Fall?
Die Organisation ist von diversen Faktoren abhängig, beispielsweise auch von Art und Grösse des Betriebs.
Die bisherige Organisation hat über die Zuständigkeiten des Gesamtteams zu bestimmen.
Zu Frage 8
Sind bei anderen partnerschaftlichen Projekten auch schon ähnliche Führungsprobleme aufgetaucht?
Bei der aufgetretenen Entwicklung handelt es sich weder um eine strukturelle noch als typisch zwischenkantonal zu bezeichnende Frage.
Zu Frage 9
Welche Massnahmen müssten ergriffen werden, um in Zukunft ähnliche Misserfolge partnerschaftlicher Projekte zu vermeiden?
RR Andreas Koellreuter unterstreicht erneut, dass kein Misserfolg vorliegt und das Projekt in gewohntem Rahmen weiterläuft.
Die Zusammenarbeit ist im konkreten Fall jeweils auf die gegebenen Rahmenbedingungen abzustimmen. Es drängen sich jedoch keinerlei Massnahmen auf, weder projektbezogener noch allgemeiner Art.
Hier wurde nach Ansicht Regierungsrat Koellreuters aus einer sehr kleinen Mücke ein sehr grosser Elefant gemacht.
://: Der vom Interpellanten beantragten Diskussion wird stattgegeben.
Ruedi Brassel
bedankt sich beim Regierungspräsidenten für die ausführliche Beantwortung. Trotzdem bleibe für ihn die Fragen offen, wie in den partnerschaftlichen Projekten die Voraussetzung einer Führungskultur, resp. hierarchischer Organisationsvorstellungen mit berücksichtigt wird.
Ausserdem interessiert ihn, wer über die Kompetenz verfügt, ein Pilotprojekt dieser Art abzubrechen und ob die der Presse zu entnehmenden Schilderungen die Tatsachen wiedergeben.
Regierungspräsident
Andreas Koellreuter
entgegnet, dass die Zusammenarbeit zwischen den jeweils zwei ProjektmitarbeiterInnen BL und BS gut funktioniert, dass jedoch innerhalb der Projektgruppe BS Probleme bezügl. der Hierarchie auftraten. Dies führte zur gemeinsamen Entscheidung der organisatorischen Umstrukturierung innerhalb der städtischen Projektleitung. Bei der Projektgruppe des Kantons Baselland bleibt alles beim alten.
Das Pilotprojekt als solches läuft wie bis anhin weiter.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Ende der Sitzung: 16.05 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 22. März 2001
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