Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2001 |
Nr. 968
Dringliche Interpellationen
2001/060
Dringliche Interpellation von Paul Schär vom 22. März 2001: Maul- und Klauenseuche im Kanton Basel-Landschaft
2001/061
Dringliche Interpellation von Elisabeth Schneider vom 22. März 2001: Maul- und Klauenseuche
2001/062
Dringliche Interpellation von Max Ritter vom 22. März 2001: Maul- und Klauenseuche
Frage Nr. 5 aus der Fragestunde von Thomas Haegler:
Maul- und Klauenseuche
Peter Brunner
führt aus, dass sowohl Frage 5 der Fragestunde als auch die drei dringlichen Interpellationen zum Thema Maul- und Klauenseuche gemeinsam behandelt werden.
Regierungsrat
Erich Straumann
bemerkt einleitend, dass die Regierung die Situation sehr ernst nimmt und sich deshalb auch in einem frühen Stadium mit der Thematik befasst hat.
An dieser Stelle möchte er sowohl dem Landrat für sein Engagement als auch den Medien für ihre Berichterstattung danken.
In der Schweiz wurden letztmals 1965/1967 Seuchenzüge festgestellt.
Es gilt nun, die Situation laufend zu analysieren, nicht in übertriebener Weise zu reagieren, aber trotzdem die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit die Krankheit nicht eingeschleppt wird.
Zur Frage 4. Max Ritter, Frage 1. Elisabeth Schneider und Thomas Haegler, Fragen 1. und 3. Paul Schär
Die Tierseuchenbekämpfung ist Aufgabe des Kantonstierarztes und die Tiersuchengesetzgebung sieht im Seuchenfall umfassende Kompetenzen für den Kantonstierarzt vor, um die Seuchenherde zu eliminieren.
Eine Notfallplanung bestand bereits vor Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in England, sie muss demnach nicht neu aufgebaut werden.
Die Notfallplanung sieht im Ernstfall folgende Massnahmen vor:
1. In Basel-Stadt ist eine mobile Tötungs- und Desinfektionseinheit stationiert, welche im Ernstfall zum Einsatz gelangt.
Mit einer Entsorgungsfirma für tierische Abfälle besteht ein Vertrag, der die seuchensichere Entsorgung von toten Tieren garantiert.
Die Vorgehensweise im Seuchenfall ist in der Tierseuchengesetzgebung festgelegt. Im Kanton stehen fünf praktizierende Tierärzte, einer pro Verwaltungsbezirk, zur Verfügung, welche in Zusammenarbeit mit dem Kantonstierarzt in der Lage sind, alle erforderlichen Massnahmen anzuordnen, zu koordinieren und zu überwachen.
Weitere eventuell erforderliche organisatorische Vorarbeiten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Eliminierung eines Seuchenherdes stehen, sind kurz vor dem Abschluss.
Mit Auftreten der ersten Seuchenfälle in Grossbritanien wurden sämtliche praktizierende Tierärzte des Kantons mittels eines Merkblattes auf die möglichen Risiken, die MKS-Symptome und die Seuchennotfallnummer hingewiesen.
Die Risikobetriebe, Verfütterer von Restaurations- oder Krankenhausabfällen, wurden schriftlich auf ihre Sorgfaltspflicht aufmerksam gemacht.
Mit dem LZE, dem Bauernverband und Mitgliedern der Nutztierkommission wurde die Situation am 23. März 01 erörtert. Es wurden Massnahmen beraten, wie die Nutztierhalter möglichst effizient über den neusten Stand zu informieren sind
Zusätzlich fanden diverse Besprechungen mit der BUD und der Polizei statt. Die Medien sowie auch die Oeffentlichkeit wurden und werden laufend über den aktuellen Stand informiert.
Weitergehende Massnahmen drängen sich im Moment nicht auf. Es geht in der jetzigen Phase vor allem darum, dass mögliche MKS-Fälle als solche umgehend erkannt und gemeldet werden, und dass Tierärzte und Tierhalter im Seuchenverdacht richtig reagieren, um eine Verschleppung zu verhindern.
Zu den Fragen 2,5 und 7 von Max Ritter
Bei Bestätigung eines Seuchenverdachts werden umgehend folgen Massnahmen in die Wege geleitet werden:
Sperrmassnahmen über die betroffenen Betriebe anordnen
Seuchenherd eliminieren, d.h. Töten der Tiere auf dem Hof, Reinigen und Desinfizieren
Ueberwachen der Massnahmen
Angeordnete Massnahmen nach erfolgtem Prozedere wieder aufheben
Um den Seuchenherd wird eine kreisförmige Schutzzone mit einem Durchmesser von 6 km und eine Ueberwachungszone mit einem Durchmesser von 20 km errichtet.
Dies bedeutet eine erhebliche Einschränkung des Klauentier-, Personen- und Warenverkehrs für Betriebe, welche Klauentiere halten.
Insbesondere dürfen keine Tiere in diese Zonen verbracht werden, und die Schlachtung von Tieren ist in beiden Zonen während der ersten 15 Tage nach Auftreten eines Falls untersagt.
Zutritt zu den Stallungen ist nur den seuchenpolizeilichen Organen gestattet, der Warenverkehr aus der Schutzzone von tierischen Produkten kann nur vom Tierarzt unter sichernden Bedingungen zugelassen werden.
Eine Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche ist in der Schweiz verboten, da damit der Export von Milchprodukten und Schokolade über Jahre hinaus beeinträchtigt würde.
Für den Notfall stehen 300'000 Impfeinheiten zur Verfügung, um einer unkontrollierten Ausbreitung Einhalt zu gebieten. Die Impfungen müssten allerdings vom Bund angeordnet werden.
Zu den Fragen 2.von Thomas Haegler und 5. von Paul Schär
Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Versorgung mit Fleisch sichergestellt bleibt, da im Bedarfsfall Fleisch aus MKS-freien Zonen in das Kantonsgebiet eingeführt werden könnte. Problematisch könnte die Versorgung in dem Falle werden, wo die MKS flächendeckend oder grossflächig in der Schweiz auftreten sollte. Eine Sicherstellung der Fleischversorgung unter diesen Umständen wäre Gegenstand einer Expertengruppe auf Bundesebene.
Unbestrittenermassen würden sich MKS-Massnahmen einschneidend auf die Landwirtschaftsbetriebe auswirken. Tierverluste können zwar bis zu 90% durch die Tierseuchenkasse abgegolten werden, der Betriebsverlust wie Milchgeld und Fleischausfall bleiben ungedeckt und müssen vom betroffenen Bauer getragen werden.
Inwieweit hier zusätzliche Unterstützungsbeiträge an die Landwirtschaft fliessen sollen, wäre im Parlament noch zu diskutieren.
Zu den Fragen 6. von Max Ritter und 5. von Paul Schär
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonstierärzten ist sichergestellt.
Im Ernstfall würden in der Nordwestschweiz getroffene Massnahmen umgehend mit den Nachbarkantonen sowie den grenznahen Veterinärbehörden in Deutschland und Frankreich abgesprochen und koordiniert.
Zu den Fragen 1. und 3. von Max Ritter, 3., 4. und 5. von Elisabeth Schneider und 4. von Paul Schär
Der Grenzverkehr ist Sache des Bundes. Es besteht ein generelles Einfuhrverbot von Klauentieren aus der EU. Regierungsrat Erich Straumann hofft, dass die Misere wenigstens zur Erkenntnis führt, in Zukunft lebende Tiertransporte nicht mehr zuzulassen.
Reisende aus England werden mittels Plakaten darauf aufmerksam gemacht, dass weder Milch- noch Fleischprodukte eingeführt werden dürfen und sie in den ersten sieben Tagen nach der Einreise weder landwirtschaftliche Betriebe noch einen Zoo aufsuchen sollen.
Da bei der Grenzkontrolle eines leeren Viehtiertransporters aus Italien festgestellt wurde, dass dieser nach Entlad in Deutschland ungereinigt die Schweiz passierte, hat das Bundesamt verschärfte Grenzkontrollen angeordnet.
Wildschweine, und damit kommt Regierungsrat Erich Straumann zurück auf die Fragestunde, bedeuten zum heutigen Zeitpunkt bezüglich MKS noch ein untergeordnetes Seuchenrisiko. Ein zusätzlicher Grund die Wildschweine nicht mit Restaurationsabfällen zu füttern.
Zur Frage 6. von Paul Schär
Um nicht unnötige Aengste zu schüren, sollte die Information im Verhältnis zur tatsächlichen Seuchenbedrohungslage stehen. So wurden die Klauentierhalter durch das Bundesamt für Veterinärwesen direkt angeschrieben. Die Gemeinden des Kantons Baseland sollen in den nächsten Tagen durch den Kanton Informationen zum Thema Maul- und Klauenseuche erhalten und die Oeffentlichkeit wird situationsgerecht informiert werden.
Zu Frage 8 von Max Ritter
Unter Mithilfe der vorhandenen Einsatzequipe kann ein Fall von MKS mit dem jetzigen Personalbestand unter Kontrolle gebracht werden.
Zu Frage 3. von Thomas Haegler
Je nach Seuchenlage müsste in der Schutzzone für Hunde ein Leinenzwang ausgesprochen werden und Katzen müssten im Haus gehalten werden.
Zu Frage 6. von Elisabeth Schneider
Die Maul- und Klauenseuche ist zwar für den Menschen ungefährlich, in seltenen Fällen, vor allem bei offenen Verletzungen, kann eine Ansteckung erfolgen. Diese äussert sich durch grippeähnliche Symptome sowie Blasen im Mund und an den Fingerspitzen. Innerhalb von 5 - 10 Tagen ist die Krankheit überstanden.
Eine Uebertragung der Viren vom Menschen auf das Tier ist durchaus denkbar.
Peter Brunner
gibt in diesem spezielen Fall das Wort zur Diskussion frei, ohne darüber abstimmen zu lassen.
Thomas Haegler
möchte wissen, was mit den Haustieren geschieht, wenn sich herausstellt, dass sie infiziert sind.
Max Ritter
bedankt sich als Mitglied des Ausschusses des Bauernverbandes und somit als Direktbetroffener für die Ausführungen Regierungsrat Erich Straumanns.
Er hoffe nach wie vor, dass der Kanton Basel-Landschaft vor der Seuche verschont bleibe.
Es sei wichtig, dass sich die breite Bevölkerung der Problematik bewusst sei.
Als Grenzkanton sei für Baselland eine der wichtigsten Fragen, ob bezüglich der Grenzgänger die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen eingeleitet wurden.
Max Ritters letzter Wunsch richtet sich an die Presse, die er bittet, die Thematik so unters Baselbieter Volk zu bringen, dass die gesamte Bevölkerung im Ober- und Unterbaselbiet über einen einheitlichen Informationsstand verfügt.
Paul Schär
sieht sich überfordert bei der Frage, was geschieht, wenn er mit seinem Hund nach Liebensweiler fährt, während er dort reitet, seinen Hund frei herumlaufen lässt und auf der Rückfahrt in die Schweiz beschliesst, noch Max Ritter oder Hildy Haas zu besuchen, und auch dort den Hund frei herumlaufen lässt.
Wenn er die Zöllner danach frage, erzähle ihm jeder etwas anderes.
Esther Maag
hat sich bei ihrer Lektüre über die Maul- und Klauenseuche wiederkehrend die Frage gestellt, warum präventiv so viele Tiere umgebracht werden müssen.
Sie wisse zwar, dass die Seuche extrem ansteckend sei, könne sich jedoch an die 60-er Jahre erinnern, an der die Krankheit "durchgeseucht" wurde.
Roland Bächtold
beschäftigt die Frage, warum der Bund den Transittransport der Tiere nicht generell gestoppt hat.
Elisabeth Schneider
bedankt sich ebenfalls für die detaillierten Ausführungen bei Regierungsrat Erich Straumann.
Wenn sie allerdings der heutigen Volksstimme entnehmen müsse, dass der Kantonsveterinär Bloch zur Zeit die Tierärzte des Kantons auf MKS sensibilisiert, denke sie, dass dies schon längst hätte geschehen müssen. Dies treffe im übrigen auch für den nächsten Satz zu, der besagt, dass demnächst auch die Gemeinden und Tierhalter mit Informationen beliefert werden sollen.
Regierungsrat
Erich Straumann
erinnert an seine Aussage, dass Haustiere bei einem Fall von MKS die Schutzzone nicht verlassen dürfen und die Hunde an der Leine zu führen sind.
Die Bemerkung Max Ritters die Grenzgänger betreffend nehme er gerne entgegen um sie mit dem Kantonstierarzt zu besprechen.
An die Adresse Paul Schärs meint er, dass jeder Tierhalter auch ein gewisses Mass an Selbstverantwortung trage, wobei aber zur Zeit kein Grund zur Panikmache bestehe.
Regierungsrat Erich Straumann bestätigt Esther Maag, dass oftmals nicht begriffen werde, warum sämtliche Tiere eines Hofes getötet werden müssen.
Da sich die Seuche jedoch derart rasant ausbreitet, müsse man der Gefahr präventiv begegnen.
1965 habe man die Tiere geschlachtet und das Fleisch als Nahrungsmittel verkauft. Theoretisch wäre das auch heute möglich, wobei er nicht annehme, dass irgend jemand Fleisch von einem an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tier essen würde.
Zur Frage Roland Bächtolds erwidert RR Erich Straumann, dass Vorsicht geboten sei, damit man nicht über das Ziel hinausschiesse und die Verhältnismässigkeit dabei vergesse.
An die Adresse von Elisabeth Schneider meint RR Erich Straumann, dass ein Haus nicht gelöscht werden könne, bevor es brenne.
Da die Massnahmen für den Ernstfall in die Wege geleitet sind, er ausserdem davon ausgehe, dass die Tierärzte während ihrer Ausbildung über MKS informiert und instruiert wurden, seien die geplanten Massnahmen lediglich als Zusatzinformationen gedacht.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 969
3 2000/257
Berichte des Regierungsrates vom 12. Dezember 2000 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 27. Februar 2001: Urteilsbedingte Änderung des Einführungsgesetzes vom 25. März 1996 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG). 2. Lesung
Titel und Ingress
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Keine Wortbegehren
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I.
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Keine Wortbegehren
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§ 8, Titel 2, 2bis und 4 a., b.
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Keine Wortbegehren
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II.
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Keine Wortbegehren
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Peter Brunner
bittet die Stimmenzähler die Präsenz festzustellen.
://: Der Rat stimmt dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung mit 41: 33 zu.
Peter Brunner
stellt fest, dass das Quorum nicht erreicht wurde und damit das Gesetz der obligatorischen Volksabstimmung unterliegt.
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG)
Änderung vom 22. März 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Einführungsgesetz vom 25. März 1996
(1)
zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) wird wie folgt geändert:
§ 8, Titel Abs. 2, 2bis und 4
Anspruchsberechtigung und Bemessungsgrundlage
2
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Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne von Absatz 1 liegen vor, wenn
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a)
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die Jahresrichtprämie der versicherten Person einen bestimmten Prozentsatz des massgebenden Einkommens (Subventionsgrenze) übersteigt, und
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b)
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gemäss Steuer- und Finanzgesetz kein Reinvermögen vorhanden ist, das höher ist als der Vermögensabzug.
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2bis
Das massgebende Einkommen gemäss Absatz 2 ist das steuerbare Einkommen, zuzüglich Steuerfreibeträge von Renten, abzüglich einmalige Kapitalabfindungen.
4
Die Prämienverbilligung entspricht dem Betrag, um den die Jahresrichtprämie die Subventionsgrenze übersteigt.
II.
Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 970
4 2000/248
Postulat von Eva Chappuis vom 30. November 2000: Krankenkassen-Prämienverbilligung für Rentnerinnen und Rentner
Peter Brunner gibt bekannt, dass der Regierungsrat das Postulat ablehnt und äussert die Ansicht, dass es dazu nicht mehr viel zu sagen gebe.
Eva Chappuis pflichtet Peter Brunner bei, möchte aber nochmals daran erinnern, dass die Gesetzesänderung auf den 1.1.2001 beschlossen wurde, ihr Postulat jedoch die Periode davor betreffe. Aus diesem Grunde sehe sie keinen Grund, das Postulat zurückzuziehen.
Von der Regierung möchte sie erfahren, in wie vielen Fällen diese seit der Existenz dieses Gesetzes die Berechtigung für Prämienverbilligungen im Einzelfall entzogen hat.
Regierungsrat Adrian Ballmer erwidert, dass die Frage im Zuge des Datenschutzes nicht beantwortet werden kann, da die SVA nicht wisse, wann es sich um einen Rentner handelt und wann nicht.
Eva Chappuis kontert, dass dies nicht ihre Frage war, sondern dass sie wissen möchte in wie vielen Einzelfällen der Regierungsrat einer Person, welche aufgrund der Steuerdaten eine Prämieverbilligung erhalten hätte, dieses Recht entzog, da sie in wirtschaftlich guten Verhältnissen lebe.
Regierungsrat Adrian Ballmer meint knapp: „Keiner".
Eva Chappuis bedankt sich mit der Bemerkung, diese Antwort habe sie erwartet.
://: Die Ueberweisung des Postulats wird vom Rat grossmehrheitlich abgelehnt.
Peter Brunner verweist darauf, dass sowohl Traktandum 7 als auch Traktandum 10 mehr Zeit in Anspruch nehmen würden als noch zur Verfügung steht.
Er macht deshalb beliebt, als nächstes Traktandum 9 und, falls zeitlich möglich noch Traktandum 12 zu behandeln.
://: Der Rat stimmt der Traktandenänderung kommentarlos zu.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 971
9 2000/161 2000/161a
Berichte des Regierungsrates vom 5. September 2000 sowie der Umweltschutz- und Energiekommission vom 23. November 2000 und vom 22. Februar 2001: Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Wintersingen und Liedertswil
Jacqueline Halder verweist auf das Legislaturprogramm 1999-2003 und das Jahresprogramm 2001, welche den Ausbau der ARA Wintersingen und Liedertswil aufführen.
Ein Augenschein in der ARA Wintersingen und ein Vergleich mit der neu erstellten ARA in Maisprach hat die Mitglieder der Umweltschutz- und Energiekommission davon überzeugt, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist.
Das AIB recherchierte in der Folge, ob als Alternative die Ableitung der Abwässer in die nächstgelegenen regionalen Kläranlagen geführt werden könnten und ob im Fall Wintersingen der Bau einer Pflanzenkläranlage in Frage käme.
Kurz vor Weihnachten 2000 bat Jacqueline Halder den Rat, die bereits auf der Traktandenliste befindliche Vorlage in die Kommission zurücknehmen zu dürfen, da sich neue Erkenntnisse zur Variante der Pflanzenkläranlage ergeben haben.
Da bekannt wurde, dass Deutschland der Schweiz bezüglich Bau und Planung von Pflanzenkläranlagen um einiges voraus ist, bat Jacqueline Halder um zusätzliche Zeit für weitere Abklärungen.
In einem ersten Schritt gab die Verwaltung eine Oeko-Bilanz in Auftrag, aus welcher resultierte, dass eine Pflanzenkläranlage gegenüber einer Belebtschlammanlage keinen zusätzlichen ökologischen Nutzen bringt.
Im Gegensatz dazu sind die Kosten jedoch gegenüber einer konventionellen Belebtschlammanlage mit 1,9 Mio. Franken um einiges höher; sie belaufen sich auf 2,7 Mio. Franken.
In den vergangenen Monaten hat das AIB verschiedene Pflanzenkläranlagen in Deutschland besucht und mit den Betreibern gesprochen.
Im Gegensatz zur Schweiz, wo das Mischsystem zur Anwendung gelangt, wird in Deutschland im Trennsystem entwässert. Aus diesem Grunde sind die Anlagen nicht 1:1 vergleichbar, auch was die Kosten anbelangt.
Zusätzlich verfügen die Kläranlagen in der Schweiz über ein gut funktionierendes Alarmsystem, was ebenfalls zu Zusatzkosten führt.
Der Besuch des AIB in einer grösseren und einer kleineren Kläranlage Deutschlands hat gezeigt, dass die kleinere tadellos funktionierte, während die grössere während des Besuches Störungen machte.
Diese Tatsache verunsicherte die Sachverständigen des AIB, sodass sie der Kommission nach ihrer Rückkehr den Antrag stellten, beide Abwasserreinigungsanlagen in Wintersingen und Liedertswil mit der konventionellen Belebtschlammanlage ausrüsten zu lassen.
Die kontroversen Meinungen der Kommissionsmitglieder machten zwei zusätzliche Sitzungen erforderlich.
Zu guter Letzt beantragt die Umweltschutz- und Energiekommission dem Rat mit 12:0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem ursprünglichen Entwurf des Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Abschliessend bemerkt Jacqueline Halder, dass die Umweltschutz- und Energiekommission beschlossen hat, sich in Zukunft vermehrt mit den Pflanzenkläranlagen auseinanderzusetzen und allenfalls sogar ihre Kommissionsreise mit der Besichtigung solcher Anlagen zu verbinden.
Zu überlegen sei, ob bei der Sanierung einer der nächsten Kläranlagen eine der kleineren Anlagen zu einer Pflanzenkläranlage umgebaut werden könnte.
Esther Bucher pflichtet Jacqueline Halder bei, dass man sich den Entscheid innerhalb der Kommission nicht leicht gemacht habe, in dem Sinne, dass man sich mit der zukünftigen Form der Anlage mehrfach und detailliert auseinander gesetzt habe.
Von Anbeginn klar war, dass die SP mit ihrem Einsatz für mehr Oekologie hinter den beiden Projekten der ARA Wintersingen und Liedertswil stehe.
Dass die Art der Abwasserreinigung innerhalb der Kommission zu Diskussionen Anlass gab, dürfte niemanden erstaunen.
Im Verlaufe der Beratung liess man sich jedoch grossmehrheitlich von den Vorteilen der Belebtschlammanlage überzeugen.
Verbunden mit der Erwartung, dass die Realisierung einer Pflanzenkläranlage in einer kleinen Baselbieter Gemeinde erneut geprüft werde, kann Esther Bucher namens der SP die Zustimmung zum Verpflichtungskredit für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen Wintersingen und Liedertswil bekannt geben.
Hanspeter Frey erklärt namens der FDP die einmütige Zustimmung zum Verpflichtungskredit für den Bau der beiden ARAs.
Für Uwe Klein gilt als unbestritten, dass die heutigen Anlagen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden.
Er bestätigt, das die CVP/EVP Fraktion dem Verpflichtungskredit für beide Gemeinden nach dem Belebtschlammverfahren zustimme .
Willi Grollimund bemerkt, dass sich die SVP Fraktion einstimmig zugunsten einer Sanierung der beiden Kläranlagen ausspreche und den Bau von konventionellen Anlage befürworte.
Margrit Blatter spricht sich namens der Schweizer Demokraten für den Verpflichtungskredit zum Ausbau der beiden Abwasserreinigungsanlagen aus.
Alfred Zimmermann meint, dass sich die Grünen für ihre enthusiastische Zustimmung zum Ausbau der beiden ARAs nach dem bewährten Belebtschlammverfahren eigentlich entschuldigen müssten.
Obwohl man bereits seit ca. sechs Jahren um den Bau einer Pflanzenkläranlage diskutiere, habe sich die Fraktion der Grünen schlussendlich für das bewährte System entschieden.
Das Hauptmerkmal einer Pflanzenkläranlage, was bis jetzt noch von niemandem erwähnt wurde, ist, dass das verschmutzte Abwasser einen mit Schilf versetzten Sandfilter passiert. Der Vorteil dieses Systems ist die naturnahe Anpflanzung und die Einsparung elektrischer Energie.
Die Grünen sind zum Schluss gekommen, dass zwar der ökologische Nutzen gegenüber einer konventionellen Anlage nicht grösser, die Kosten aber deutlich höher sind.
Als grundsätzliches Problem, das noch angegangen werden muss, bezeichnet Alfred Zimmermann die aus der Landwirtschaft resultierenden Stickstoffverbindungen.
Nur eine konsequente Biolandwirtschaft könnte diesem Umstand begegnen.
Peter Brunner bittet die nachfolgenden Einzelsprecher sich kurz zu fassen, da bereits sämtliche Fraktionen Zustimmung signalisiert haben.
Heidi Portmann verweist darauf, dass mit dem Bau einer Pflanzenkläranlage ca. Fr. 900'000.-- eingespart werden könne, dies belege eine Rechnung der Kläranlage Marien-thal, welche sie sämtlichen Kommissionsmitgliedern zugestellt habe.
Jährlich kann zudem ein Drittel der Betriebkosten, ca. Fr. 20'000.- eingespart werden, was bei einer angenommenen Lebensdauer von 30 Jahren Fr. 600'000.-- ausmacht.
Die vorliegenden Daten stammen aus den renommiertesten Unternehmen Deutschlands auf diesem Sektor.
Vom deutschen Umweltbundesamt habe sie zudem erfahren, dass die Schwermetalle im Zusammenhang mit der Pflanzenkläranlage zu keinerlei Problemen führen.
Um ihre Anliegen zu verankern, stellt sie die folgenden zwei Anträge.
Als Zusatz zu Pkt. 1 des Landratsbeschlusses soll folgender Text aufgenommen werden:
"Die ARA Wintersingen kann als Pflanzenkläranlage oder als technische Anlage gebaut werden."
Als neuen Pkt. 2 beantragt Heidi Portmann nachstehenden Einschub:
"Für den Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen Wintersingen und Liedertswil muss nachhaltig produzierter Strom eingesetzt werden."
Jacqueline Halder hat das Geschäft nach der ersten Vorlage bewusst zurückgezogen um eine Kommissionsberatung im Rat zu verhindern, vor allem was die Themen betreffe, die auch in der Kommission zu kontroversen Meinungen geführt haben.
Nachdem die Kommission zu einem einstimmigen Beschluss gelangt ist, könne sie sich die Konfusion des Rats nach dem Votum Heidi Portmanns gut vorstellen.
Sie macht beliebt auf den Antrag die Pflanzenkläranlage Wintersingen nicht einzutreten, da sich die Schwermetalle nicht in Luft auflösen können und demnach entweder aus dem Wasser oder den Filtern früher oder später entsorgt werden müssen.
Zum zweiten Antrag meint Jacqueline Halder , dass die Bemerkung, dass der Strom nachhaltig produziert werden muss durch das Wort kann ersetzt werden sollte.
Ihre abschliessende Bitte geht dahin, dem vorliegenden Kommissionsantrag zuzustimmen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat in ihren sieben Jahren als Regierungsrätin noch selten erlebt, dass eine Vorlage derart fundiert und detailliert abgeklärt wurde, wie die vorliegende.
Die Mitarbeiter des AIB haben, um alle Fragen der Kommission fachkundig zu beantworten, den Weg nach Deutschland nicht gescheut.
Gescheitert ist das Projekt schlussendlich an den zu geringen Erfahrungen mit einer Pflanzenkläranlage in der Schweiz und an dessen Grösse.
Das AIB hat grosses Interesse an einer Realisierung, möchte jedoch, um Erfahrungen zu sammeln, mit einer kleineren Anlage starten.
Zu bedenken gibt RR Elsbeth Schneider zudem, dass wenn das AIB ausgegliedert werde, das Parlament keinen Einfluss mehr auf Entscheide dieser Art habe.
Sie bittet den Rat, den Antrag Pkt. 2 Heidi Portmanns höchstens in abgeschwächter Form in den Beschluss aufzunehmen. Ihr Vorschlag: " Der Einsatz von Alternativenergie soll geprüft und nach Möglichkeit eingesetzt werden".
Den zweiten Antrag lehne sie grundsätzlich ab, weil mit der Formulierung "kann" kein konkreter Entscheid getroffen wird.
Peter Brunner lässt über die beiden Anträge Heidi Portmanns abstimmen.
Antrag I:
"Die ARA Wintersingen kann als Pflanzenkläranlage oder als technische Anlage gebaut werden."
://: Der Antrag wird grossmehrheitlich abgelehnt.
Antrag II:
"Für den betrieb der Abwasserreinigungsanlagen Wintersingen und Liedertswil muss nachhaltig produzierter Strom eingesetzt werden."
://: Auch diesen Antrag Heidi Portmanns lehnt der Rat ab.
Titel und Ingress keine Worbegehren
1., 2., 3., 4. keine Wortbegehren
://: Der Landrat genehmigt den Verpflichtungskredit für die beiden Kläranlagen Wintersingen und Liedertswil einstimmig.
Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung der Verpflichtungskredite für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Wintersingen und Liedertswil
vom 22. März 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Wintersingen und Liedertswil erforderliche Verpflichtungskredit von brutto
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Fr. 1'900'000.-- (Wintersingen) zu Lasten Konto 2341.701.51-054
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Fr. 1'100'000.-- (Liedertswil) zu Lasten Konto 2341.701.51-051
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(inkl. Mehrwertsteuer) wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. April 2000 werden bewilligt.
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2.
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Die Investitionen gemäss Punkt 1 sind bei der Berechnung des Vermögensaufbaus der Industriellen Betriebe Baselland (IBBL) AG zu berücksichtigen.
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3.
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Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen.
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4.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31, Ziff. 1b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984, der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 972
12 2000/247
Interpellation von Sabine Stöcklin vom 30. November 2000: Strukturanpassungen bei Ausbildungsplätzen und Spitallaufbahnen von Ärztinnen und Ärzten unter Berücksichtigung der bilateralen Verträge. Schriftliche Antwort vom 13. März 2001
Sabine Stöcklin erklärt sich äusserst zufrieden mit der Beantwortung der Interpellation, die sich durch sorgfältig recherchierte Angaben und eine intelligente Behandlung der aufgeworfenen Fragen auszeichnet.
Ihr Dank richtet sich an die Regierung und die Verantwortlichen der Verwaltung.
Fazit ist, dass Handlungsbedarf besteht, sie erwarte deshalb seitens der Regierung, dass diese Massnahmen in die Wege leite.
Gerne würde sie die Diskussion beantragen, was leider in der Kürze der Zeit nicht möglich sei.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Sabine Stöcklin fährt fort in ihren Ausführungen und erkundigt sich, ob das Gespräch mit dem Bund betr. die bilateralen Verträge aufgenommen werden soll und den Spitälern Ziele vorgegeben werden, damit innert festgelegter Frist die erforderliche Anzahl von Arztstellen geschaffen wird.
Zu guter Letzt möchte sie wissen, ob der Regierungsrat die Absicht hat, die Resultate zu kommunizieren.
RR Erich Straumann nimmt zu den Fragen Sabine Stöcklins wie folgt Stellung:
Selbstverständlich seien die Arbeiten, dies sei auch der Regierungsvorlage zu entnehmen, nicht abgeschlossen.
Die Kriterien einer Bedürfnisklausel müssten sich gesamtschweizerisch einheitlich präsentieren, weshalb er anlässlich der schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz dieses Thema anschneiden werde.
Die kantonalen Spitäler haben von der Möglichkeit der Schaffung von Neustellen Kenntnis und haben davon teilweise auch bereits Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der bilateralen Verträge stellen sowohl die Bedürfnisklausel als auch der Kontrahierungszwang wichtige Punkte dar.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am 5. April 2001
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