Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2001 |
6
2000/211
Berichte des Regierungsrates vom 24. Oktober 2000 und der Justiz- und Polizeikommission vom 20. Februar 2001: Bestätigung des Landratsbeschlusses vom 6. Mai 1985 betreffend die Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 26. Mai 1937 über die gemeinsame Durchführung von Lotterien Fortsetzung von Teil 1 (Morgensitzung)
Matthias Zoller zeigt sich froh darüber, dass die Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Lotterien nun angegangen werde. Kantonale Lösungen bezeichnet er als grundsätzlich schlecht, weshalb ja auch die ILL gegründet wurde. Auch in Zukunft sollte daher nicht jeder Kanton eine eigene Lösung treffen. Es kann festgestellt werden, dass heute immer mehr ausländische Lotterien und neue Formen der Lotterie (Internet, etc.) die Schweiz überfluten. Dies zeigt, dass das alte Gesetz in gewissen Bereichen unwirksam sei. Bis zur Umsetzung des neuen Gesetzes auf Bundesebene werden aber noch mindestens fünf Jahre vergehen, und bis dahin soll nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion die bisherige Regelung beibehalten werden.
Mit der bestehenden Regelung kann eine unkontrollierte Öffnung des Baselbieter Markts verhindert werden, wobei sich die grundsätzliche Frage stellt, ob der Lotteriemarkt in Zukunft unbedingt besser ausgeschöpft werden soll. Bis die eidgenössische Lösung bekannt ist, sollten die Weichen in Basel-Landschaft nicht neu gestellt werden. Um dies zu erreichen sei es (leider) notwendig, die bisherige Vereinbarung auf Gesetzesstufe zu heben.
In letzter Zeit wurde dem Regierungsrat immer wieder vorgeworfen, dieser betreibe in der Lotteriefrage Angstmache. Diesen Vorwurf bezeichnet Matthias Zoller als ungerechtfertigt, denn bei der Verteilung der Lotteriegelder werde es realistischerweise eine Rolle spielen, woher den einzelnen Organisationen und Projekten neben dem Lotteriefonds Gelder zufliessen. Er glaube nicht, dass eine Aktion wie beispielsweise "Hallo Biber" auch in Zukunft beinahe 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds erhalten werde, wenn bekannt sei, dass die involvierten Umweltverbände mit einer eigenen Lotterie Gelder beschaffen. Ähnliche Überlegungen werde man sich allenfalls auch beim Bund machen.
Zusammenfassend wäre es sicherlich falsch, eine Systemänderung für die nächsten paar Jahre zu vollziehen, auf welche man dann allenfalls zurückkommen müsste. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage in der Form, wie sie der Regierungsrat dem Landrat unterbreitet hat.
Fredy Gerber gibt bekannt, die SVP-Fraktion wolle einstimmig an der Vereinbarung mit der Interkantonalen Landeslotterie festhalten. Wird der Landeslotterie-Kuchen in mehrere Stücke aufgeteilt, werde auch die Gewinnsumme im Lottojackpot kleiner und unattraktiver. Dadurch würde die Attraktivität ausländischer Lotterien mit grossen Jackpots zunehmen. Die SVP will nicht, dass der Kanton Basel-Landschaft bei einer eventuellen gesamtschweizerischen Öffnung im Lotteriewesen eine Vorreiterrolle spielt, kann doch der Kanton aus dem Lotteriefonds manchen Baselbieter Verein oder Club relativ unbürokratisch unterstützen. Die SVP-Fraktion wolle den Landratsbeschluss vom 6. Mai 1985 betreffend die Durchführung gemeinsamer Lotterien bestätigen und stimme daher einstimmig dem aktuellen Entwurf eines Landratsbeschlusses zu.
Bruno Steiger verweist Bruno Krähenbühl darauf, dass verfassungsmässige Kompetenzen erst dann zum Tragen kommen, wenn sie gesetzgeberisch umgesetzt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen. Aus Sicht der Schweizer Demokraten sei es besonders wichtig, dass aus dem Lotteriefonds auch im eigenen Kanton tätige, gemeinnützige Institutionen unterstützt werden. Institutionen, welche dem Trägerverein Lotterie Umwelt & Entwicklung angeschlossen seien, würden bereits durch Steuergelder subventioniert. Wenn dem unlauteren Wettbewerb und dem Kannibalismus in der Durchführung von Lotterien kein Vorschub geleistet werden soll, müsse am Monopol der ILL im Kanton Basel-Landschaft unbedingt festgehalten werden. Die SD-Fraktion spricht sich in diesem Sinne für Eintreten auf die Vorlage aus und stimmt dem vorliegenden Landratsbeschluss zu.
Übrigens stecke die Expo 02 bereits heute in tiefroten Zahlen und sei in der Bevölkerung zu Recht sehr umstritten. Sollte der Kanton Basel-Landschaft im schlimmsten Fall einen Beitrag an die Expo leisten, dann lieber über den Lotteriefonds als über Steuergelder.
Maya Graf erklärt, in diesem Geschäft stünden die Grünen auf der Seite derjenigen, welche denken, ein Monopol im Bereich der Lotterien sei nicht gerechtfertigt. Im Gegensatz dazu werde man sich jedoch gegen die Ausgliederung des AIB aussprechen, denn Umweltschutz sei für die Grünen ein Kerngeschäft unseres Staats und unseres Kantons. Ein Lotteriemonopol könne nicht als Kerngeschäft des Kantons bezeichnet werden.
Die Geschichte des Lotteriemonopols des Kantons reiche bald 70 Jahre zurück, jedoch hat sich die Gesellschaft seither stark verändert. So wurde das Monopol im Kanton Aargau bereits geknackt, und zwar von SP, Grünen und FDP. Letztere spreche sich normalerweise immer für die Auflösung von staatlichen Monopolen und für Eigenverantwortung aus. Es sei klar, dass die FDP-Landratsfraktion sich nicht für eine Abschaffung des Monopols aussprechen könne, da sie ihren Regierungsrat unterstützen müsse.
Der Landratsbeschluss zur interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien solle nach dem Vorschlag des Regierungsrates und nach beinahe 70-jähriger nichtgesetzlicher Verankerung auf Gesetzesstufe gehoben werden, damit er nicht mehr gerichtlich anfechtbar sei. Dies kurz vor dem Zeitpunkt, an welchem das noch ältere Bundesgesetz revidiert wird. Der Grund für diese Eile ist der Trägerverein der Lotterie Umwelt & Entwicklung, welcher seit vielen Jahren versucht, die kantonalen Lotteriemonopole zu knacken. Das Engagement der Grünen für eine Lockerung des Monopols richte sich in keiner Art und Weise gegen den kantonalen Lotteriefonds, jedoch werde eine Erweiterung und Ergänzung angestrebt. Beispiele aus den Niederlanden belegen, dass durch eine gesetzlich geregelte Marktöffnung neue Potenziale ausgeschöpft werden können. Zudem werden durch eine Lotterie Umwelt & Entwicklung ganz andere Bevölkerungsschichten angesprochen als durch die bisher bekannten Lottospiele.
Die Grünen beantragen, nicht auf die aktuelle Vorlage einzutreten, da damit ein überholtes Monopol zementiert würde. Die Interkantonale Landeslotterie selbst habe die Aussage gemacht, sie wolle ihre Lotto-Umsätze in den nächsten Jahren verdoppeln. Maya Graf möchte von Andreas Koellreuter wissen, weshalb die Landeslotterie behaupte, ihr werde etwas weggenommen, wenn sie von einer Umsatzverdoppelung in den nächsten zehn Jahren ausgehe. Die Landeslotterie selbst hat mit der Einführung jedes neuen Lottospiels bewiesen, dass der Markt noch lange nicht ausgeschöpft sei. In den Niederlanden nahmen nach der Einführung von neuen Lotterien auch die Umsätze der staatlichen Lotterie zu.
Egal, was der Landrat heute beschliesse, das staatliche Monopol für Lotterien werde wohl bereits in nächster Zukunft geknackt, wenn die noch ausstehenden Gerichtsurteile in dieser Sache bekannt werden. Wie im Aargau wird das Monopol auch in Zürich fallen, so dass die Bevölkerung das Kantons Basel-Landschaft dann eben in den anderen Kantonen an den entsprechenden Lotterien werde teilnehmen können.
Folgende Organisationen haben sich im Trägerverein der Lotterie Umwelt & Entwicklung zusammengeschlossen: Pro Natura, Naturfreunde Schweiz, VCS, WWF, Brot für alle, Caritas, Fastenopfer, Helvetas, Swissaid, Gesellschaft für Umweltschutz. Diese Organisationen seien bekannt und breit abgestützt. Mit einer eigenen Lotterie möchten die NGOs unabhängig vom Staat für ihre eigenen Projekte Mittel beschaffen. Es sei sehr unterstützenswert, wenn Organisationen und Institutionen einer gewissen Grösse sich überlegen, wie sie zu eigenen Mitteln kommen können. Kleinere Organisationen sollen klar von einem kantonalen Lotteriefonds profitieren.
Laut Maya Graf besteht überhaupt keine Gefahr, dass der kantonale Lotteriefonds nach der Aufhebung des Monopols geschmälert würde. Es bestehe genügend Raum für Privatinitiativen der gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen und man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass auch viele ausländische Anbieter in der Schweiz aktiv werden. Darüber, was mit den dort eingesetzten Geldern geschieht, weiss der Kanton nichts. Mit neuen Lotterien in der Schweiz, wie sie vom Trägerverein Umwelt & Entwicklung geplant seien, bestehe Transparenz über die Verwendung der Gelder. Die Grünen hoffen daher, der Landrat werde Nichteintreten auf die Vorlage beschliessen und die Chance für Veränderungen zulassen.
Ursula Jäggi wollte ebenfalls zur Lotterie Umwelt & Entwicklung sprechen, kann nach Maya Grafs Ausführungen nun jedoch diese Seite auslassen. In den Grundsätzen für die Verwendung der Gelder aus dem Lotteriefonds aus dem Jahr 1985 werde postuliert, es würden ausschliesslich Beiträge an wohltätige oder gemeinnützige Zwecke entrichtet. Als solche gelten auch Beiträge für die Entwicklungshilfe sowie Katastrophen- und humanitäre Hilfe im In- und Ausland und Sportanlässe, soweit diese nicht kommerzieller Art sind. Auf Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds bestehe kein Rechtsanspruch, insbesondere können Beitragsempfänger, welche einmal in den Genuss von Geldern aus dem Lotteriefonds kommen, nicht einen Anspruch auf Wiederholung und Unterstützungen geltend machen.
Die Organisationen, welche sich in der Lotterie Umwelt & Entwicklung zusammengeschlossen haben, sind von regelmässigen Einnahmen abhängig und können allein mit einmaligen Beiträgen nicht überleben. Zwar soll am heutigen Lotteriefonds nicht gerüttelt werden, aber es bestehe die Gefahr, dass gute Projekte aus vielerlei Gründen keine Zuwendungen aus dem Lotteriefonds erhalten. Es mache daher Sinn, wenn weiter Organisationen am "Lotterie-Kuchen" teilhaben können. Viele Leute wollen zudem lieber mit einem monatlichen Beitrag eine Lotterie Umwelt & Entwicklung unterstützen, als bei der staatlichen Lotterie mitzuspielen. Selbst wenn der Landrat der aktuellen Vorlage zustimme, sei es möglich, an anderen Lotterien teilzunehmen. Ursula Jäggi bittet daher ihre Landratskolleginnen und -kollegen, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Jacqueline Halder spricht sich ebenfalls klar gegen Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus. Sie zeigt sich über die bürgerlichen Parteien erstaunt, welche sich in einem Schreiben zur Ausgliederung des AIB wie folgt äussern:
"Anstelle eines Privatunternehmens mit allen Vor- und Nachteilen des freien Wettbewerbs ein Gebilde, in welchem der Staat seine absolute Monopolstellung weiterhin voll in den Händen behält (...)" wolle man nicht.
Die Bürgerlichen stimmten in der Regel Liberalisierungen und Privatisierungen also zu, weshalb deren Haltung im Falle des Lotteriemonopols nicht nachvollziehbar sei.
Jacqueline Halder ist Mitglied diverser Organisationen, welche auch dem Trägerverein Lotterie Umwelt & Entwicklung angehören, und daher liege ihr diese Lotterie sehr am Herzen. Die bereits von Maya Graf aufgezählten Organisationen stehen immer grösseren und schwierigeren Aufgaben gegenüber, zu deren Erfüllung auch immer mehr Mittel notwendig sind. Als NGOs beziehen sie die nötigen Mittel aus Mitglieder- oder Spendenbeiträgen, was oftmals nicht genüge. Teilweise nehmen die Organisationen auch Aufgaben wahr, welche eigentlich vom Staat erfüllt werden müssten. Als Beispiel nennt sie die Bundesgelder für Entwicklungshilfe, welche so niedrig gehalten werden, dass sich Entwicklungsorganisationen in diesem Bereich vermehrt einsetzen müssen.
Da viele Organisationen nicht immer auf den Goodwill derjenigen Personen, welche die Lotteriegelder verteilen, angewiesen sein wollen, suchen sie eben nach neuen Methoden zur Mittelbeschaffung. In den Niederlanden klappe die Lösung mit einer Lotterie offenbar sehr gut und es sei erfreulich, dass auch der Kanton Zürich eine Bewilligung für die Lotterie Umwelt & Entwicklung erteilt habe.
Jacqueline Halder stört sich bei der aktuellen Vorlage am meisten daran, dass der Souverän hier zu einem Thema abstimmen soll, welches sich mit der Revision des Bundesgesetzes bereits in zwei Jahren wieder anders präsentieren könne. Damit verärgere man natürlich die Stimmbevölkerung.
Sabine Pegoraro zeigt die Folgen einer Unterstützung des Antrags auf Nichteintreten der Grünen und der SP auf. Die Zementierung des Ist-Zustandes könne ohne die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht geschaffen werden, was die Zulassung anderer Anbieter zur Folge habe. Dabei gehe es nicht nur um die Lotterie Umwelt & Entwicklung, denn weitere Anbieter werden folgen. Der kantonale Lotteriefonds werde dadurch sicher geschmälert. Sie zeigt sich erstaunt darüber, dass es denjenigen Personen, welche die aktuelle Vorlage ablehnen, nichts ausmache, wenn wichtige Projekte - auch im Umwelt-schutz- und Entwicklungsbereich - nicht mehr gleich stark durch den kantonalen Lotteriefonds unterstützt werden können.
Bruno Krähenbühl wurde in verschiedenen Voten angesprochen und möchte noch einige Ergänzungen oder Korrekturen anbringen. Sabine Pegoraro habe zu Recht auf den rechtsleeren Raum hingewiesen und gesagt, so lange der Bund nicht handle, dürfe der Kanton handeln. diese Aussage entspreche auch der Haltung der Verwaltung. Grundsätzlich sei diese Aussage richtig, wenn dadurch nicht verfassungsrechtliche Grundlagen tangiert werden. Der Bund kann also durchaus ein Bewilligungsreglement erlassen, jedoch nicht in verfassungsrechtliche Grundrechte eingreifen. Ein Monopol hingegen sei ein Eingriff in eine Grundfreiheit, nämlich die Wirtschaftsfreiheit.
Weiter wurde die Aussage gemacht, wenn jetzt nicht gehandelt werde, müsste man allfälligen Gesuchen zur Durchführung einer Lotterie eine Bewilligung erteilen. Artikel 10 des Konkordates lautet jedoch:
"Die Kantone behalten sich vor, in einzelnen Fällen zugunsten von Unternehmungen von gesamtschweizerischer Bedeutung von den Grundsätzen dieser Vereinbarung abzuweichen. Es ist dazu die Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller beteiligter Kantone erforderlich, die zugleich auch drei Viertel der Bevölkerung der angeschlossenen Kantone umfassen."
Unsere Regierung könnte also schon heute eine Bewilligung erteilen, welche mit der Erfüllung der obgenannten Kriterien rechtskräftig wird.
Die in der Bundesverfassung enthaltenen Übergangsbestimmungen nehmen bezüglich der Lotterien den Bund in die Pflicht, welcher geeignete Massnahmen ergreifen könne.
Die SP unterstütze Monopole nur dann, wenn sie verfassungsrechtlich abgestützt sind und der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Lotterien gehörten bestimmt nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung. Weiter seien Monopole aus rein fiskalischen Gründen unzulässig. Aus diesem Grund bittet Bruno Krähenbühl noch einmal, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Röbi Ziegler hat den Eindruck, bei der Diskussion um dieses Thema zwischen zwei Stühlen zu sitzen. Er zeigt Mühe damit, dass Organisationen wie beispielsweise Pro Natura oder Brot für alle und Fastenopfer sich das Ziel setzen, eine eigene Organisation zur Durchführung von Lotterien aufzubauen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob ein Ausbau des Lotteriemarktes ausgerechnet von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen anzustreben sei. Die Frage der Monopole könnte noch lange diskutiert werden, denn die Grundversorgung allein könne kein Kriterium sein. Ein Kriterium sei der politische Wille, eine Aufgabe staatlich lösen zu wollen.
Auf der anderen Seite funktioniere die Ausschüttung der Lotteriegelder auf eine nicht mehr ganz zeitgemässe Art und Weise. Als wahrscheinlich nicht realisierbare Idealvorstellung schwebe ihm vor, dass die Landeslotterie bereit wäre, mit der Lotterie Umwelt & Entwicklung zusammen zu arbeiten. Die beiden Organisationen treten jedoch als Konkurrenten auf und es gelte, eine vernünftige Lösung zu finden. Es bleibe ihm also nichts anderes, als einer Öffnung mehr nolens als volens zuzustimmen.
Hanspeter Ryser war bis jetzt immer der Meinung, die Ausschüttung der Gelder des Lotteriefonds funktioniere recht gut. Alle Verbände, welche sich selbständig machen möchten, sollten sich überlegen, ob der eingeschlagene Weg der richtige sei. Mit einer eigenen Lotterie können diese nicht erwarten, zusätzlich auch Gelder aus dem kantonalen Lotteriefonds zu erhalten. Hanspeter Ryser spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Maya Graf bemerkt zu Sabine Pegoraro, ihre Aussage gehe in Richtung Panikmache. Laut Bundesgesetz dürfen Lotterien nur für wohltätige und gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Zudem könne der Kanton noch weitere Rahmenbedingungen festlegen. Dies bedeute, dass nur etablierte Organisationen und Institutionen überhaupt eine Bewilligung erhalten können. Sie glaube nicht daran, dass nach einer Öffnung sehr viele Gesuche gestellt würden.
Am Beispiel aus den Niederlanden sehe man, dass sich die Gewinne der verschiedenen Lotterien nicht gegenseitig schmälern. Auch in der Schweiz werden Gelder in ausländische Lotterien investiert, und trotzdem steigt der Lotteriefonds jährlich. Sie spricht sich gegen ein Moralisieren aus, ob eine Organisation ihre Mittel durch Spenden oder Lotteriespiele beschaffen soll. Heute werde schliesslich gefordert, dass sich Non-Profit-Organisationen der Zeit anpassen und ihre Mittel selbst beschaffen. Eine Organisation müsste dann auch nicht mehr Gelder vom Lotteriefonds beantragen, so dass diese für kleinere Organisationen verwendet werden könnten.
Peter Tobler dankt Röbi Ziegler für dessen Meinungsäusserung, denn es sei auch ihm nicht gleichgültig, woher eine Organisation ihr Geld nehme.
Regierungspräsident Andreas Koellreuter dankt den bürgerlichen Fraktionen für die positive Aufnahme der Vorlage. Er bedauert ausserordentlich, dass Regierungsrat Peter Schmid nicht an der Fraktionssitzung der SP teilnehmen konnte, denn dieser sei einer der grössten Anhänger der vorgeschlagenen Lösung. Es gehe darum, auch in Zukunft genügend Mittel aus dem Lotterie- und dem Sporttoto-Fonds zur Verfügung zu haben. Betroffen durch die Konkurrenz einer neuen Lotterie seien nicht nur Kultur, Gemeinnütziges, Soziales und Wohltätiges, sondern auch der Sport.
Andreas Koellreuter bedankt sich für die grossmehrheitlich positive Einstellung gegenüber dem Lotteriefonds und dass erkannt worden sei, dass gut gearbeitet werde, was früher nicht immer der Fall war. Basel-Landschaft war der erste Kanton der Schweiz, welcher seit ein paar Jahren sämtliche Beiträge aus dem Lotteriefonds offenlegt.
Leider sei die Einrichtung eines Monopols notwendig gewesen, denn die Zustände in den 1920er- und 30er-Jahren in der Schweiz waren sehr chaotisch. Zwischen den vielen bestehenden Lotterien wurde der Konkurrenzkampf so gross, dass einige nicht einmal mehr den Aufwand decken konnten. Aus dieser Situation heraus wurden die Lotteriegesellschaften gegründet und die Kantone nahmen die Angelegenheit in ihre Hand.
Die Lotterie Umwelt & Entwicklung allein würde dem Regierungsrat keine Bauchschmerzen bereiten, allerdings seien auch viele andere, gemeinnützige Organisationen an der Durchführung von Lotterien interessiert. Als Beispiele für einige im Trägerverein zusammengeschlossene Organisationen nennt Andreas Koellreuter folgende Bundesbeiträge, welche diese im Jahr 1999 bezogen:
Berichte des Regierungsrates vom 24. Oktober 2000 und der Justiz- und Polizeikommission vom 20. Februar 2001: Bestätigung des Landratsbeschlusses vom 6. Mai 1985 betreffend die Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 26. Mai 1937 über die gemeinsame Durchführung von Lotterien Fortsetzung von Teil 1 (Morgensitzung)
Matthias Zoller zeigt sich froh darüber, dass die Überarbeitung des Bundesgesetzes über die Lotterien nun angegangen werde. Kantonale Lösungen bezeichnet er als grundsätzlich schlecht, weshalb ja auch die ILL gegründet wurde. Auch in Zukunft sollte daher nicht jeder Kanton eine eigene Lösung treffen. Es kann festgestellt werden, dass heute immer mehr ausländische Lotterien und neue Formen der Lotterie (Internet, etc.) die Schweiz überfluten. Dies zeigt, dass das alte Gesetz in gewissen Bereichen unwirksam sei. Bis zur Umsetzung des neuen Gesetzes auf Bundesebene werden aber noch mindestens fünf Jahre vergehen, und bis dahin soll nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion die bisherige Regelung beibehalten werden.
Mit der bestehenden Regelung kann eine unkontrollierte Öffnung des Baselbieter Markts verhindert werden, wobei sich die grundsätzliche Frage stellt, ob der Lotteriemarkt in Zukunft unbedingt besser ausgeschöpft werden soll. Bis die eidgenössische Lösung bekannt ist, sollten die Weichen in Basel-Landschaft nicht neu gestellt werden. Um dies zu erreichen sei es (leider) notwendig, die bisherige Vereinbarung auf Gesetzesstufe zu heben.
In letzter Zeit wurde dem Regierungsrat immer wieder vorgeworfen, dieser betreibe in der Lotteriefrage Angstmache. Diesen Vorwurf bezeichnet Matthias Zoller als ungerechtfertigt, denn bei der Verteilung der Lotteriegelder werde es realistischerweise eine Rolle spielen, woher den einzelnen Organisationen und Projekten neben dem Lotteriefonds Gelder zufliessen. Er glaube nicht, dass eine Aktion wie beispielsweise "Hallo Biber" auch in Zukunft beinahe 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds erhalten werde, wenn bekannt sei, dass die involvierten Umweltverbände mit einer eigenen Lotterie Gelder beschaffen. Ähnliche Überlegungen werde man sich allenfalls auch beim Bund machen.
Zusammenfassend wäre es sicherlich falsch, eine Systemänderung für die nächsten paar Jahre zu vollziehen, auf welche man dann allenfalls zurückkommen müsste. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage in der Form, wie sie der Regierungsrat dem Landrat unterbreitet hat.
Fredy Gerber gibt bekannt, die SVP-Fraktion wolle einstimmig an der Vereinbarung mit der Interkantonalen Landeslotterie festhalten. Wird der Landeslotterie-Kuchen in mehrere Stücke aufgeteilt, werde auch die Gewinnsumme im Lottojackpot kleiner und unattraktiver. Dadurch würde die Attraktivität ausländischer Lotterien mit grossen Jackpots zunehmen. Die SVP will nicht, dass der Kanton Basel-Landschaft bei einer eventuellen gesamtschweizerischen Öffnung im Lotteriewesen eine Vorreiterrolle spielt, kann doch der Kanton aus dem Lotteriefonds manchen Baselbieter Verein oder Club relativ unbürokratisch unterstützen. Die SVP-Fraktion wolle den Landratsbeschluss vom 6. Mai 1985 betreffend die Durchführung gemeinsamer Lotterien bestätigen und stimme daher einstimmig dem aktuellen Entwurf eines Landratsbeschlusses zu.
Bruno Steiger verweist Bruno Krähenbühl darauf, dass verfassungsmässige Kompetenzen erst dann zum Tragen kommen, wenn sie gesetzgeberisch umgesetzt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen. Aus Sicht der Schweizer Demokraten sei es besonders wichtig, dass aus dem Lotteriefonds auch im eigenen Kanton tätige, gemeinnützige Institutionen unterstützt werden. Institutionen, welche dem Trägerverein Lotterie Umwelt & Entwicklung angeschlossen seien, würden bereits durch Steuergelder subventioniert. Wenn dem unlauteren Wettbewerb und dem Kannibalismus in der Durchführung von Lotterien kein Vorschub geleistet werden soll, müsse am Monopol der ILL im Kanton Basel-Landschaft unbedingt festgehalten werden. Die SD-Fraktion spricht sich in diesem Sinne für Eintreten auf die Vorlage aus und stimmt dem vorliegenden Landratsbeschluss zu.
Übrigens stecke die Expo 02 bereits heute in tiefroten Zahlen und sei in der Bevölkerung zu Recht sehr umstritten. Sollte der Kanton Basel-Landschaft im schlimmsten Fall einen Beitrag an die Expo leisten, dann lieber über den Lotteriefonds als über Steuergelder.
Maya Graf erklärt, in diesem Geschäft stünden die Grünen auf der Seite derjenigen, welche denken, ein Monopol im Bereich der Lotterien sei nicht gerechtfertigt. Im Gegensatz dazu werde man sich jedoch gegen die Ausgliederung des AIB aussprechen, denn Umweltschutz sei für die Grünen ein Kerngeschäft unseres Staats und unseres Kantons. Ein Lotteriemonopol könne nicht als Kerngeschäft des Kantons bezeichnet werden.
Die Geschichte des Lotteriemonopols des Kantons reiche bald 70 Jahre zurück, jedoch hat sich die Gesellschaft seither stark verändert. So wurde das Monopol im Kanton Aargau bereits geknackt, und zwar von SP, Grünen und FDP. Letztere spreche sich normalerweise immer für die Auflösung von staatlichen Monopolen und für Eigenverantwortung aus. Es sei klar, dass die FDP-Landratsfraktion sich nicht für eine Abschaffung des Monopols aussprechen könne, da sie ihren Regierungsrat unterstützen müsse.
Der Landratsbeschluss zur interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien solle nach dem Vorschlag des Regierungsrates und nach beinahe 70-jähriger nichtgesetzlicher Verankerung auf Gesetzesstufe gehoben werden, damit er nicht mehr gerichtlich anfechtbar sei. Dies kurz vor dem Zeitpunkt, an welchem das noch ältere Bundesgesetz revidiert wird. Der Grund für diese Eile ist der Trägerverein der Lotterie Umwelt & Entwicklung, welcher seit vielen Jahren versucht, die kantonalen Lotteriemonopole zu knacken. Das Engagement der Grünen für eine Lockerung des Monopols richte sich in keiner Art und Weise gegen den kantonalen Lotteriefonds, jedoch werde eine Erweiterung und Ergänzung angestrebt. Beispiele aus den Niederlanden belegen, dass durch eine gesetzlich geregelte Marktöffnung neue Potenziale ausgeschöpft werden können. Zudem werden durch eine Lotterie Umwelt & Entwicklung ganz andere Bevölkerungsschichten angesprochen als durch die bisher bekannten Lottospiele.
Die Grünen beantragen, nicht auf die aktuelle Vorlage einzutreten, da damit ein überholtes Monopol zementiert würde. Die Interkantonale Landeslotterie selbst habe die Aussage gemacht, sie wolle ihre Lotto-Umsätze in den nächsten Jahren verdoppeln. Maya Graf möchte von Andreas Koellreuter wissen, weshalb die Landeslotterie behaupte, ihr werde etwas weggenommen, wenn sie von einer Umsatzverdoppelung in den nächsten zehn Jahren ausgehe. Die Landeslotterie selbst hat mit der Einführung jedes neuen Lottospiels bewiesen, dass der Markt noch lange nicht ausgeschöpft sei. In den Niederlanden nahmen nach der Einführung von neuen Lotterien auch die Umsätze der staatlichen Lotterie zu.
Egal, was der Landrat heute beschliesse, das staatliche Monopol für Lotterien werde wohl bereits in nächster Zukunft geknackt, wenn die noch ausstehenden Gerichtsurteile in dieser Sache bekannt werden. Wie im Aargau wird das Monopol auch in Zürich fallen, so dass die Bevölkerung das Kantons Basel-Landschaft dann eben in den anderen Kantonen an den entsprechenden Lotterien werde teilnehmen können.
Folgende Organisationen haben sich im Trägerverein der Lotterie Umwelt & Entwicklung zusammengeschlossen: Pro Natura, Naturfreunde Schweiz, VCS, WWF, Brot für alle, Caritas, Fastenopfer, Helvetas, Swissaid, Gesellschaft für Umweltschutz. Diese Organisationen seien bekannt und breit abgestützt. Mit einer eigenen Lotterie möchten die NGOs unabhängig vom Staat für ihre eigenen Projekte Mittel beschaffen. Es sei sehr unterstützenswert, wenn Organisationen und Institutionen einer gewissen Grösse sich überlegen, wie sie zu eigenen Mitteln kommen können. Kleinere Organisationen sollen klar von einem kantonalen Lotteriefonds profitieren.
Laut Maya Graf besteht überhaupt keine Gefahr, dass der kantonale Lotteriefonds nach der Aufhebung des Monopols geschmälert würde. Es bestehe genügend Raum für Privatinitiativen der gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen und man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass auch viele ausländische Anbieter in der Schweiz aktiv werden. Darüber, was mit den dort eingesetzten Geldern geschieht, weiss der Kanton nichts. Mit neuen Lotterien in der Schweiz, wie sie vom Trägerverein Umwelt & Entwicklung geplant seien, bestehe Transparenz über die Verwendung der Gelder. Die Grünen hoffen daher, der Landrat werde Nichteintreten auf die Vorlage beschliessen und die Chance für Veränderungen zulassen.
Ursula Jäggi wollte ebenfalls zur Lotterie Umwelt & Entwicklung sprechen, kann nach Maya Grafs Ausführungen nun jedoch diese Seite auslassen. In den Grundsätzen für die Verwendung der Gelder aus dem Lotteriefonds aus dem Jahr 1985 werde postuliert, es würden ausschliesslich Beiträge an wohltätige oder gemeinnützige Zwecke entrichtet. Als solche gelten auch Beiträge für die Entwicklungshilfe sowie Katastrophen- und humanitäre Hilfe im In- und Ausland und Sportanlässe, soweit diese nicht kommerzieller Art sind. Auf Beitragsleistungen aus dem Lotteriefonds bestehe kein Rechtsanspruch, insbesondere können Beitragsempfänger, welche einmal in den Genuss von Geldern aus dem Lotteriefonds kommen, nicht einen Anspruch auf Wiederholung und Unterstützungen geltend machen.
Die Organisationen, welche sich in der Lotterie Umwelt & Entwicklung zusammengeschlossen haben, sind von regelmässigen Einnahmen abhängig und können allein mit einmaligen Beiträgen nicht überleben. Zwar soll am heutigen Lotteriefonds nicht gerüttelt werden, aber es bestehe die Gefahr, dass gute Projekte aus vielerlei Gründen keine Zuwendungen aus dem Lotteriefonds erhalten. Es mache daher Sinn, wenn weiter Organisationen am "Lotterie-Kuchen" teilhaben können. Viele Leute wollen zudem lieber mit einem monatlichen Beitrag eine Lotterie Umwelt & Entwicklung unterstützen, als bei der staatlichen Lotterie mitzuspielen. Selbst wenn der Landrat der aktuellen Vorlage zustimme, sei es möglich, an anderen Lotterien teilzunehmen. Ursula Jäggi bittet daher ihre Landratskolleginnen und -kollegen, nicht auf das Geschäft einzutreten.
Jacqueline Halder spricht sich ebenfalls klar gegen Eintreten auf die aktuelle Vorlage aus. Sie zeigt sich über die bürgerlichen Parteien erstaunt, welche sich in einem Schreiben zur Ausgliederung des AIB wie folgt äussern:
"Anstelle eines Privatunternehmens mit allen Vor- und Nachteilen des freien Wettbewerbs ein Gebilde, in welchem der Staat seine absolute Monopolstellung weiterhin voll in den Händen behält (...)" wolle man nicht.
Die Bürgerlichen stimmten in der Regel Liberalisierungen und Privatisierungen also zu, weshalb deren Haltung im Falle des Lotteriemonopols nicht nachvollziehbar sei.
Jacqueline Halder ist Mitglied diverser Organisationen, welche auch dem Trägerverein Lotterie Umwelt & Entwicklung angehören, und daher liege ihr diese Lotterie sehr am Herzen. Die bereits von Maya Graf aufgezählten Organisationen stehen immer grösseren und schwierigeren Aufgaben gegenüber, zu deren Erfüllung auch immer mehr Mittel notwendig sind. Als NGOs beziehen sie die nötigen Mittel aus Mitglieder- oder Spendenbeiträgen, was oftmals nicht genüge. Teilweise nehmen die Organisationen auch Aufgaben wahr, welche eigentlich vom Staat erfüllt werden müssten. Als Beispiel nennt sie die Bundesgelder für Entwicklungshilfe, welche so niedrig gehalten werden, dass sich Entwicklungsorganisationen in diesem Bereich vermehrt einsetzen müssen.
Da viele Organisationen nicht immer auf den Goodwill derjenigen Personen, welche die Lotteriegelder verteilen, angewiesen sein wollen, suchen sie eben nach neuen Methoden zur Mittelbeschaffung. In den Niederlanden klappe die Lösung mit einer Lotterie offenbar sehr gut und es sei erfreulich, dass auch der Kanton Zürich eine Bewilligung für die Lotterie Umwelt & Entwicklung erteilt habe.
Jacqueline Halder stört sich bei der aktuellen Vorlage am meisten daran, dass der Souverän hier zu einem Thema abstimmen soll, welches sich mit der Revision des Bundesgesetzes bereits in zwei Jahren wieder anders präsentieren könne. Damit verärgere man natürlich die Stimmbevölkerung.
Sabine Pegoraro zeigt die Folgen einer Unterstützung des Antrags auf Nichteintreten der Grünen und der SP auf. Die Zementierung des Ist-Zustandes könne ohne die entsprechende gesetzliche Grundlage nicht geschaffen werden, was die Zulassung anderer Anbieter zur Folge habe. Dabei gehe es nicht nur um die Lotterie Umwelt & Entwicklung, denn weitere Anbieter werden folgen. Der kantonale Lotteriefonds werde dadurch sicher geschmälert. Sie zeigt sich erstaunt darüber, dass es denjenigen Personen, welche die aktuelle Vorlage ablehnen, nichts ausmache, wenn wichtige Projekte - auch im Umwelt-schutz- und Entwicklungsbereich - nicht mehr gleich stark durch den kantonalen Lotteriefonds unterstützt werden können.
Bruno Krähenbühl wurde in verschiedenen Voten angesprochen und möchte noch einige Ergänzungen oder Korrekturen anbringen. Sabine Pegoraro habe zu Recht auf den rechtsleeren Raum hingewiesen und gesagt, so lange der Bund nicht handle, dürfe der Kanton handeln. diese Aussage entspreche auch der Haltung der Verwaltung. Grundsätzlich sei diese Aussage richtig, wenn dadurch nicht verfassungsrechtliche Grundlagen tangiert werden. Der Bund kann also durchaus ein Bewilligungsreglement erlassen, jedoch nicht in verfassungsrechtliche Grundrechte eingreifen. Ein Monopol hingegen sei ein Eingriff in eine Grundfreiheit, nämlich die Wirtschaftsfreiheit.
Weiter wurde die Aussage gemacht, wenn jetzt nicht gehandelt werde, müsste man allfälligen Gesuchen zur Durchführung einer Lotterie eine Bewilligung erteilen. Artikel 10 des Konkordates lautet jedoch:
"Die Kantone behalten sich vor, in einzelnen Fällen zugunsten von Unternehmungen von gesamtschweizerischer Bedeutung von den Grundsätzen dieser Vereinbarung abzuweichen. Es ist dazu die Zustimmung von mindestens drei Vierteln aller beteiligter Kantone erforderlich, die zugleich auch drei Viertel der Bevölkerung der angeschlossenen Kantone umfassen."
Unsere Regierung könnte also schon heute eine Bewilligung erteilen, welche mit der Erfüllung der obgenannten Kriterien rechtskräftig wird.
Die in der Bundesverfassung enthaltenen Übergangsbestimmungen nehmen bezüglich der Lotterien den Bund in die Pflicht, welcher geeignete Massnahmen ergreifen könne.
Die SP unterstütze Monopole nur dann, wenn sie verfassungsrechtlich abgestützt sind und der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Lotterien gehörten bestimmt nicht zur Grundversorgung der Bevölkerung. Weiter seien Monopole aus rein fiskalischen Gründen unzulässig. Aus diesem Grund bittet Bruno Krähenbühl noch einmal, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Röbi Ziegler hat den Eindruck, bei der Diskussion um dieses Thema zwischen zwei Stühlen zu sitzen. Er zeigt Mühe damit, dass Organisationen wie beispielsweise Pro Natura oder Brot für alle und Fastenopfer sich das Ziel setzen, eine eigene Organisation zur Durchführung von Lotterien aufzubauen. Dabei stellt sich auch die Frage, ob ein Ausbau des Lotteriemarktes ausgerechnet von Umwelt- und Entwicklungsorganisationen anzustreben sei. Die Frage der Monopole könnte noch lange diskutiert werden, denn die Grundversorgung allein könne kein Kriterium sein. Ein Kriterium sei der politische Wille, eine Aufgabe staatlich lösen zu wollen.
Auf der anderen Seite funktioniere die Ausschüttung der Lotteriegelder auf eine nicht mehr ganz zeitgemässe Art und Weise. Als wahrscheinlich nicht realisierbare Idealvorstellung schwebe ihm vor, dass die Landeslotterie bereit wäre, mit der Lotterie Umwelt & Entwicklung zusammen zu arbeiten. Die beiden Organisationen treten jedoch als Konkurrenten auf und es gelte, eine vernünftige Lösung zu finden. Es bleibe ihm also nichts anderes, als einer Öffnung mehr nolens als volens zuzustimmen.
Hanspeter Ryser war bis jetzt immer der Meinung, die Ausschüttung der Gelder des Lotteriefonds funktioniere recht gut. Alle Verbände, welche sich selbständig machen möchten, sollten sich überlegen, ob der eingeschlagene Weg der richtige sei. Mit einer eigenen Lotterie können diese nicht erwarten, zusätzlich auch Gelder aus dem kantonalen Lotteriefonds zu erhalten. Hanspeter Ryser spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus.
Maya Graf bemerkt zu Sabine Pegoraro, ihre Aussage gehe in Richtung Panikmache. Laut Bundesgesetz dürfen Lotterien nur für wohltätige und gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Zudem könne der Kanton noch weitere Rahmenbedingungen festlegen. Dies bedeute, dass nur etablierte Organisationen und Institutionen überhaupt eine Bewilligung erhalten können. Sie glaube nicht daran, dass nach einer Öffnung sehr viele Gesuche gestellt würden.
Am Beispiel aus den Niederlanden sehe man, dass sich die Gewinne der verschiedenen Lotterien nicht gegenseitig schmälern. Auch in der Schweiz werden Gelder in ausländische Lotterien investiert, und trotzdem steigt der Lotteriefonds jährlich. Sie spricht sich gegen ein Moralisieren aus, ob eine Organisation ihre Mittel durch Spenden oder Lotteriespiele beschaffen soll. Heute werde schliesslich gefordert, dass sich Non-Profit-Organisationen der Zeit anpassen und ihre Mittel selbst beschaffen. Eine Organisation müsste dann auch nicht mehr Gelder vom Lotteriefonds beantragen, so dass diese für kleinere Organisationen verwendet werden könnten.
Peter Tobler dankt Röbi Ziegler für dessen Meinungsäusserung, denn es sei auch ihm nicht gleichgültig, woher eine Organisation ihr Geld nehme.
Regierungspräsident Andreas Koellreuter dankt den bürgerlichen Fraktionen für die positive Aufnahme der Vorlage. Er bedauert ausserordentlich, dass Regierungsrat Peter Schmid nicht an der Fraktionssitzung der SP teilnehmen konnte, denn dieser sei einer der grössten Anhänger der vorgeschlagenen Lösung. Es gehe darum, auch in Zukunft genügend Mittel aus dem Lotterie- und dem Sporttoto-Fonds zur Verfügung zu haben. Betroffen durch die Konkurrenz einer neuen Lotterie seien nicht nur Kultur, Gemeinnütziges, Soziales und Wohltätiges, sondern auch der Sport.
Andreas Koellreuter bedankt sich für die grossmehrheitlich positive Einstellung gegenüber dem Lotteriefonds und dass erkannt worden sei, dass gut gearbeitet werde, was früher nicht immer der Fall war. Basel-Landschaft war der erste Kanton der Schweiz, welcher seit ein paar Jahren sämtliche Beiträge aus dem Lotteriefonds offenlegt.
Leider sei die Einrichtung eines Monopols notwendig gewesen, denn die Zustände in den 1920er- und 30er-Jahren in der Schweiz waren sehr chaotisch. Zwischen den vielen bestehenden Lotterien wurde der Konkurrenzkampf so gross, dass einige nicht einmal mehr den Aufwand decken konnten. Aus dieser Situation heraus wurden die Lotteriegesellschaften gegründet und die Kantone nahmen die Angelegenheit in ihre Hand.
Die Lotterie Umwelt & Entwicklung allein würde dem Regierungsrat keine Bauchschmerzen bereiten, allerdings seien auch viele andere, gemeinnützige Organisationen an der Durchführung von Lotterien interessiert. Als Beispiele für einige im Trägerverein zusammengeschlossene Organisationen nennt Andreas Koellreuter folgende Bundesbeiträge, welche diese im Jahr 1999 bezogen:
Helvetas
|
33,4 Mio. SFr.
|
Caritas Schweiz
|
7,5 Mio. SFr.
|
Brot für alle
|
7,3 Mio. SFr.
|
Swissaid
|
5,7 Mio. SFr.
|
Fastenopfer
|
2,8 Mio. SFr.
|
Er sei absolut einverstanden, dass diese Gelder für gute Projekte eingesetzt würden. Als fragwürdig erscheine ihm jedoch, dass auch der Verkehrsclub oder Greenpeace unterstützt wurden, obwohl diese ihre Spendengelder durchaus auch für politische Propaganda verwenden. Mit dem Lotteriefonds dürfte keinesfalls politische Propaganda betrieben werden.
Auch wenn in der Bundesverfassung stehe, die Gesetzgebung über Glücksspiele und Lotterien sei Sache des Bundes, heisse dies noch lange nicht, dass das Monopol aufgehoben werde. Wichtig sei, dass kein Vakuum entstehe, weshalb die Vereinbarung nun auf Gesetzesstufe angehoben werden soll.
Zu Maya Graf meint er, die ILL strebe wohl eine Umsatz-, jedoch keine Gewinnverdoppelung an. Die Gewinnanteile müssen nämlich erhöht werden, um attraktiv zu bleiben. Genau dies werde auch das Problem der Lotterie Umwelt & Entwicklung sein, denn man spiele nicht primär, um Gutes zu tun, sondern um zu gewinnen. Er selbst zahle direkte Beiträge an einzelne Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und würde bei einer Lotterie nicht mitspielen, da nur ein Teil seines Geldes auch wirklich den Organisationen zugute käme.
Dass das Volk über diese Frage bestimmen könne, finde er positiv. Wer eine Aufhebung des Monopols befürworte müsse sich aber auch bewusst sein, dass die Beiträge an Vereine und Organisationen zurückgehen oder in einzelnen Fällen gar wegfallen könnten. Er bittet den Landrat daher, sich für den Erhalt der heutigen Situation einzusetzen, denn erwiesenermassen habe man damit Gutes erreichen können.
Peter Brunner lässt über den Nichteintretensantrag der Grünen, welcher auch von Teilen der SP unterstützt wird, abstimmen.
://: Der Landrat beschliesst Eintreten auf die Vorlage.
Anschliessend findet die Detailberatung des dem Kommissionsbericht beiliegenden Landratsbeschlusses statt:
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2
Bruno Krähenbühl stellt fest, was der Landrat mit diesem Beschluss verabschiede, müsste richtigerweise in ein formelles Gesetz gekleidet werden. Laut §§ 30 und 31 der Verfassung unterliegen Verfassungsänderungen, Gesetze und Staatsverträge der Volksabstimmung. Er will wissen, ob dieser Landratsbeschluss einem Staatsvertrag entspreche.
Dieter Völlmin erklärt, aus seiner Sicht sei für eine formell-gesetzliche Grundlage wesentlich, dass ein Rechtssatz auf der Basis des Verfahrens, welches für Gesetze vorgeschrieben ist, entstehe. Dies sei hier der Fall. Ein Konkordat habe zudem grundsätzlich Gesetzesrang. Falls er sich richtig erinnere, sei die Antwort zu dieser Frage in der regierungsrätlichen Vorlage dargelegt.
://: Von 80 anwesenden Landrätinnen und Landräten stimmen 53 der Vorlage zu, 21 lehnen sie ab. Das 4/5-Quorum ist damit nicht erreicht und der Landratsbeschluss wird dem Souverän zur Volksabstimmung unterbreitet.
Landratsbeschluss
über die Bestätigung des Landratsbeschlusses vom 6. Mai 1985 betreffend die Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 26. Mai 1937 über die gemeinsame Durchführung von Lotterien
vom 22. März 2001
Auch wenn in der Bundesverfassung stehe, die Gesetzgebung über Glücksspiele und Lotterien sei Sache des Bundes, heisse dies noch lange nicht, dass das Monopol aufgehoben werde. Wichtig sei, dass kein Vakuum entstehe, weshalb die Vereinbarung nun auf Gesetzesstufe angehoben werden soll.
Zu Maya Graf meint er, die ILL strebe wohl eine Umsatz-, jedoch keine Gewinnverdoppelung an. Die Gewinnanteile müssen nämlich erhöht werden, um attraktiv zu bleiben. Genau dies werde auch das Problem der Lotterie Umwelt & Entwicklung sein, denn man spiele nicht primär, um Gutes zu tun, sondern um zu gewinnen. Er selbst zahle direkte Beiträge an einzelne Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und würde bei einer Lotterie nicht mitspielen, da nur ein Teil seines Geldes auch wirklich den Organisationen zugute käme.
Dass das Volk über diese Frage bestimmen könne, finde er positiv. Wer eine Aufhebung des Monopols befürworte müsse sich aber auch bewusst sein, dass die Beiträge an Vereine und Organisationen zurückgehen oder in einzelnen Fällen gar wegfallen könnten. Er bittet den Landrat daher, sich für den Erhalt der heutigen Situation einzusetzen, denn erwiesenermassen habe man damit Gutes erreichen können.
Peter Brunner lässt über den Nichteintretensantrag der Grünen, welcher auch von Teilen der SP unterstützt wird, abstimmen.
://: Der Landrat beschliesst Eintreten auf die Vorlage.
Anschliessend findet die Detailberatung des dem Kommissionsbericht beiliegenden Landratsbeschlusses statt:
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2
Bruno Krähenbühl stellt fest, was der Landrat mit diesem Beschluss verabschiede, müsste richtigerweise in ein formelles Gesetz gekleidet werden. Laut §§ 30 und 31 der Verfassung unterliegen Verfassungsänderungen, Gesetze und Staatsverträge der Volksabstimmung. Er will wissen, ob dieser Landratsbeschluss einem Staatsvertrag entspreche.
Dieter Völlmin erklärt, aus seiner Sicht sei für eine formell-gesetzliche Grundlage wesentlich, dass ein Rechtssatz auf der Basis des Verfahrens, welches für Gesetze vorgeschrieben ist, entstehe. Dies sei hier der Fall. Ein Konkordat habe zudem grundsätzlich Gesetzesrang. Falls er sich richtig erinnere, sei die Antwort zu dieser Frage in der regierungsrätlichen Vorlage dargelegt.
://: Von 80 anwesenden Landrätinnen und Landräten stimmen 53 der Vorlage zu, 21 lehnen sie ab. Das 4/5-Quorum ist damit nicht erreicht und der Landratsbeschluss wird dem Souverän zur Volksabstimmung unterbreitet.
Landratsbeschluss
über die Bestätigung des Landratsbeschlusses vom 6. Mai 1985 betreffend die Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 26. Mai 1937 über die gemeinsame Durchführung von Lotterien
vom 22. März 2001
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
|
|
1.
|
Der Landratsbeschluss vom 6. Mai 1985 betreffend die Genehmigung und den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung vom 26. Mai 1937 über die gemeinsame Durchführung von Lotterien wird bestätigt.
|
2.
|
Dieser Beschluss untersteht den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (§§ 30 und 31 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984.
|
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
Back to Top