Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 22. März 2001 |
11 Fragestunde
1. Urs Wüthrich-Pelloli: Bezüge von Kadern und Verwaltungsratsmitgliedern
Im Rahmen der öffentlichen Diskussionen über die Explosion der Bezüge von Kadern und Verwaltungsratsmitgliedern wurde auch die Zürcher Kantonalbank zum Thema, nachdem die Entschädigungen an das vollamtliche Präsidium dieser Bank offenbar sprunghafte Steigerungsraten erfuhren.
Fragen:
1.
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In welcher Grössenordnung bewegen sich die Entschädigungen
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a.
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an die Mitglieder des Bankrats
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b.
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die Mitglieder des Ausschusses
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2.
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Wie haben sich diese Bezüge in den letzten Jahren entwickelt?
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3.
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Sind für das laufende Jahr Anpassungen vorgesehen?
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4.
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Wer legt die Höhe der Entschädigungen fest?
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5.
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Welche Auswirkungen hat die aktuelle Entwicklung auf die Lohnpolitik der BLKB im Kaderbereich?
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2. Heinz Mattmüller: Bonuszahlungen an Bankräte
Im Kanton Zürich ist die Kantonalbank unter massiven politischen Beschuss geraten, weil sich die Mitglieder des Bankrates aufgrund des guten Abschlusses in eigener Kompetenz hohe Bonuszahlungen bewilligt haben. Über die Kantonalbank Basel-Stadt wurden in den Medien ebenfalls Zahlen veröffentlicht. Aber wie verhält es sich bei der BLKB?
Fragen:
1.
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Kommen die Bankräte im Baselbiet auch in den Genuss solcher Bonuszahlungen?
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2.
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Wenn ja, in welcher Höhe erfolgten diese in den letzten Jahren?
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3.
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Wer bestimmt und sanktioniert zudem die finanziellen Abgeltungen des Bankrates bzw. nach welchen Kriterien erfolgen diese?
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Regierungsrat
Adrian Ballmer
verweist darauf, dass er die Fragen Urs Wüthrichs und Heinz Mattmüllers gemeinsam beantworten werde.
Die Basellandschaftliche Kantonalbank kennt seit Jahren Entschädigungen, welche vom wirtschaftlichen Erfolg abhängig gemacht werden.
Die Erfolgsbeteiligung bewegt sich dabei immer in einem sinnvollen Verhältnis zum erzielten Gewinn. Dies gilt sowohl für die Gewinnausschüttungen an den Kanton als auch für diejenige an die InhaberInnen von Kantonalbankzertifikaten.
Die Gewinnbeteiligung von Bankrat und Personal erfolgt nach festgelegten Richtlinien des Bankrats.
Der Bankrat fungiert als Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle. Seitens des Eidgenössischen Bankengesetzes sind ihm unentziehbare und nicht übertragbare Aufgaben überbunden. Dazu gehört die Verantwortung für Organisation und Kompetenzordnung, die Ernennung und Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die Aufsicht über die Geschäftsleitung sowie die Wahl des Inspektoratsleiters.
Die Aufgabe der Oberleitung beinhaltet die Erarbeitung von Strategien und die Entscheidung über deren Umsetzung.
Dazu sind in den letzten Jahren einige, für die Kantonalbank fundamentale Entscheide zu zählen: Der Umbau des gesamten Informatikbereiches und dessen Auslagerung in die RTC AG, das gemeinsam mit der Basler Kantonalbank gegründete Verarbeitungszentrum für Zahlungsverkehr und Wertschriften ZURSAG AG, der Erwerb der ATAG Asset Management AAM und schlussendlich der Ausbau des Risk Management.
Generell kann man sich über einen beachtlichen Leistungsausweis der Basellandschaftlichen Kantonalbank und ihrer Organe freuen.
Die Bank konnte erfolgreich zu einem modernen, wettbewerbsfähigen Unternehmen umgebaut werden.
Zur Frage 1 von Urs Wüthrich und Heinz Mattmüller
Im Jahre 2000 konnten folgende Entschädigungen, Fixum, Gewinnbeteiligung, Sitzungsgeld und Spesen umfassend, ausbezahlt werden:
Präsident des Bankrates
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Fr. 180'000.--
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Mitglieder des Bankratsausschusses
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Fr. 105'000.--
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Uebrige Bankratsmitglieder
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Fr. 32'000.--
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Je1/3 der Beträge entfallen auf das Honorarfixum, die Gewinnbeteiligung und die Position Sitzungsgelder und Spesen.
Zur Frage 2 von Urs Wüthrich und Heinz Mattmüller
Die fixen Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesenansätze gelten unverändert seit 1994. Die Gewinnbeteiligung präsentiert sich variabel und richtet sich nach dem erwirtschafteten Ergebnis der Bank, wobei für deren Berechnung die vergangenen drei Jahre herangezogen werden.
Da die Kantonalbank in den letzten Jahren eine erfreuliche Entwicklung zu verzeichnen hatte, schlug sich dies in der Gewinnbeteiligung für Personal und Bankrat nieder.
Der 13-köpfige Bankrat erhielt im Jahre 1998 insgesamt Fr. 217'000.-, 1999 waren es Fr. 300'000.-, im Jahr 2000 Fr. 280'000.-.
Zu Frage 3 von Urs Wüthrich
Anpassungen sind zur Zeit kein Diskussionsthema. Die erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung ist jedoch dank einem sehr guten Geschäftsverlauf im Jahre 2000 mit insgesamt Fr. 412'000.-- deutlich höher ausgefallen.
Zu Frage 4 von Urs Wüthrich und Frage 3 von Heinz Mattmüller
Die Entschädigung des Bankrates gemäss § 9 lit. j des Geschäftsreglementes wird vom Bankrat festgelegt.
Zu Frage 5 von Urs Wüthrich
Auch die Basellandschaftliche Kantonalbank kann sich dem Markt nicht entziehen. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gefragt. Dies gilt insbesondere für Kaderpersonal mit spezieller Ausbildung.
Die Bank muss sorgfältig darauf bedacht sein, dass ihr Personal nicht abgeworben wird. Sie trägt dem mit ihrer Personalpolitik Rechnung.
Zur Lohnpolitik kann festgestellt werden, dass die Gehälter des oberen Kaders seit mehreren Jahren eingefroren sind.
Finanzielle Verbesserungen können nur mittels der variablen Gewinnbeteiligung erzielt werden.
3. Heinz Mattmüller: Chefarztstelle am Spital Laufen
Trotz intensiver Suche konnte der Chefarztposten im Spital Laufen bis heute nicht besetzt werden. Auf die Ausschreibung als Chefarzt für das Laufentaler Spital hatte sich, wie man hört, im Sommer 2000 auch Herr Dr. Kaiser beworben, ohne aber bis heute eine Antwort auf sein Bewerbungsschreiben erhalten zu haben. Nachdem Herr Dr. Kaiser vor dem Verwaltungsgericht de facto rehabilitiert wurde und als ehemaliger Chefarzt nach wie vor sehr grosse Sympathien in der Bevölkerung geniesst, stellt sich auch die Frage, warum der Kanton nicht über den eigenen Schatten springen, Grossmut zeigen und Herrn Dr. Kaiser diese Stelle wieder anvertrauen kann. Damit könnte auch ein Schlussstrich unter die leidige Auseinandersetzung gezogen und der Weg für einen Neuanfang im Interesse des Laufentals und seiner Bevölkerung ermöglicht werden.
Fragen:
1.
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Ist es richtig, dass Herr Dr. Kaiser sich um die Stelle als Chefarzt des Spitals Laufen beworben hat?
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2.
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Wenn ja, warum wurde auf dieses Bewerbungsschreiben bis heute nicht eingegangen?
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3.
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Was spricht von Seiten der Regierung gegen die Wiedereinstellung von Dr. Kaiser am Kantonsspital Laufen, nachdem er doch vom Verwaltungsgericht de facto rehabilitiert wurde?
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Regierungsrat
Erich Straumann
ist nicht gewillt, die Fragen Heinz Mattmüllers zu beantworten, da die Subkommission 2 der GPK zur Zeit eine Vorlage erarbeitet, welche im April oder Mai dem Rat unterbreitet werden soll.
Heinz Mattmüller
ist leicht irritiert. Er sei der Ansicht, dass die Regierung seine Frage nach der Bewerbung Dr. Kaisers auch ohne Subko beantworten könne.
Regierungsrat
Erich Straumann
lehnt es ab, im Landrat über die Personalpolitik des Spitals Laufen Auskunft zu geben.
Heidi Tschopp
begrüsst die Denkweise Regierungsrat Erich Straumanns. Sie fände es nicht richtig, in ein laufendes Verfahren einzugreifen.
Der Bericht der Subko 2 der GPK werde informativ und offen erfolgen, sie bitte den Rat diesen abzuwarten.
4. Thomas Haegler: Weisungen und Jägerlatein
Unser Kanton und seine Verwaltung scheint ein glücklicher Kanton zu sein. Jetzt muss man sogar Vorschriften darüber erlassen, in welchem Abstand die Kirrungen (Ablenkfütterungen für Wildsäue) zu stellen sind, dass nicht in Übermass Futter angeboten werden darf (maximal 2 Kilogramm pro Tag und Kirrung) und dass den Wildsäuen keine Erdnüsse, Feigen und Datteln verfüttert werden dürfen.
Fragen:
1.
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Aufgrund welcher Vorkommnisse werden von der Basellandschaftlichen Jagdverwaltung diese verbindlichen Weisungen erlassen?
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2.
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Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Weisungen und mit welchen Folgen ist zu rechnen, wenn nun einmal doch Feigen, Datteln oder Erdnüssen den Wildsäuen verfüttert wird (was sagen wohl die betroffenen Wildsäue dazu)?
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3.
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Wer kontrolliert den Standort bestehender Kirrungen bzw. den Minimalabstand der vorgeschriebenen 100 Meter vom Waldrand? Nach welchen Kriterien werden allfällige Sonderregelungen und dringende Ausnahmebewilligungen erteilt?
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4.
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Mit welchen finanziellen Folgekosten (zu Lasten des Steuerzahlers) muss aufgrund dieser in Jägerkreisen sehr umstrittenen Belehrungen pro Jahr gerechnet werden (Jägerlatein hin oder her)?
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Regierungsrat
Erich Straumann
ist erstaunt, dass Thomas Haegler die Weisungen der Basellandschaftlichen Jagdverwaltung anzweifelt.
Es sei allgemein bekannt, dass der Wildschweinbestand des Kantons Basel-Landschaft als zu hoch gelte. Dies sei auch der Grund, weshalb in der letzten Jagdsaison 562 Schweine auf die Schwarte gelegt wurden.
Deshalb gilt es darauf zu achten, dass sich der Bestand nicht vergrössert.
Es sind verschiedene Faktoren, die zu dieser explosionsartigen Vermehrung führen, u.a. die veränderten Klimabedingungen.
Das Gros der Jägerschaft begrüsse die erlassene Weisung bezüglich der Ablenkfütterung.
Zu Frage 1
Seit einiger Zeit konnten in den Wäldern sogenannte "Mastbetriebe"ausgemacht werden.
In den Futtertrögen fanden sich sowohl Fisch- und Fleischreste, aber auch Früchte, Feigen, Datteln, Erdnüsse und sogar Schokolade in grösseren Mengen.
Diese grosszügige Fütterung gilt als Hauptgrund für die massive Zunahme der Wildschweine.
Zu Frage 2
Für die Kontrolle der bestehenden "Kirrungen" wird kein neuer Mitarbeiter benötigt, diese Arbeit erledigt das Personal der Jagdverwaltung im Verbund mit ihren sonstigen Aufgaben.
Zu Frage 3
Eine der Kriterien besagt, dass die Kirrungen im Waldinneren einen Minimalabstand von 100 m zum Waldrand aufweisen müssen.
Damit sollen die Schweine davon abgehalten werden das Kulturland zu verwüsten.
Im Jahre 2000 belief sich die zu vergütende Schadenssumme an die Landwirte auf Fr. 130'000.-.
Zu Frage 4
Die Kontrollgänge führen wie bereits erwähnt zu keinerlei Zusatzkosten und es werden keine Steuergelder "verschleudert".
Abschliessend bemerkt Regierungsrat Erich Straumann, dass die Weisung genau zum richtigen Zeitpunkt erlassen wurde, da die Wildschweine mit den "Mastbetrieben" der Ansteckungsgefahr der Maul- und Klauenseuche ausgesetzt werden.
Thomas Haegler
versteht nicht, weshalb alle Jäger bestraft werden, wenn man doch genau wisse, dass die Angelegenheit 10 Jagdgesellschaften betreffe welche die Fütterung bereits seit zehn Jahren übertreiben und in dieser Zeit immer nur verwarnt wurden.
Er frage sich, weshalb nicht bereits früher energischer eingegriffen wurde.
Für ihn sei klar, dass tierische Abfälle nicht in den Futtertrog der Wildschweine gehören, aber das Verbot Datteln oder Erdnüsse zu füttern begreife er nicht.
Er sei auch nicht gewillt täglich dasselbe zu essen.
Peter Brunner
erinnert daran, dass man sich in der Fragestunde befinde und keine Interpellation behandle.
Für Regierungsrat
Erich Straumann
dienen die erlassenen Weisungen lediglich dazu, diejenigen zu bestrafen, die sich nicht an die Weisungen halten.
Peter Brunner
leitet über zu Frage 6, da vereinbart wurde, Frage 5 im Verbund mit den dringlichen Interpellationen zur Maul- und Klauenseuche zu beantworten.
6. Paul Schär: Erhöhte Gefahr bei unbewachten Tram- und Bahnübergängen: Rasches Handeln ist gefordert
Noch im alten Jahr hat der Regierungsrat im Landrat die von mir gestellten Fragen in Bezug auf die Sicherheitsgrundsätze, die Unfälle in Reinach und die Tramübergänge Reichensteinerstrasse, Dillackerstrasse und Grenzweg/Jupiterstrasse beantwortet. Der Regierungsrat will handeln. Um die Sicherheit an der Reichensteinerstrasse zu erhöhen, soll der Übergang mit einer Lichtsignalanlage und einer Vollschranke gesichert werden. Bei den Übergängen Dillackerstrasse, Grenzweg und Jupiterstrasse haben sich in den vergangenen Jahren durchschnittlich drei Unfälle jährlich ereignet. Deshalb ist geplant, den Übergang Grenzweg aufzuheben und die beiden anderen mit Barrieren abzusichern. Weil der Landrat im generellen Projekt anders entschieden hat, erfordern diese Änderungen und der Zusatzkredit eine neue Vorlage.
In der Zwischenzeit hat sich ein weiterer schwerer Unfall ereignet!
Bei einer Kollision zwischen einem Tramzug der BLT-Linie 11 und einer mit sechs Personen besetzten Grosraumlimousine sind am 18.2.2001 in Münchenstein vier Personen verletzt worden, zwei davon schwer. Der Lenker der Limousine wollte von der Baselstrasse nach links in die Dillackerstrasse abbiegen. Dabei muss er einen in Richtung Basel fahrenden Tramzug übersehen haben.
Diese Tatsache - wie auch andere schwere Unfälle bei unbewachten Bahnübergängen in anderen Gegenden in der Schweiz - veranlassen mich zu den folgenden
Fragen:
1.
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Wann liegt die eingangs erwähnte Vorlage bereit?
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2.
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Können die von der Regierung geplanten Massnahmen
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Aufhebung des Überganges Grenzweg und
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-
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Absicherung der Übergänge Dillackerweg und Jupiterstrasse
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im Sinne einer Sofortmassnahme in den nächsten Monaten realisiert werden?
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3.
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Wieviele unbewachte Tram- und Bahnübergänge sind im Kt. BL zur Zeit noch in Betrieb?
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4.
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Welche Massnahmen sind von der Regierung geplant, um die Sicherheit nachhaltig zu verbessern?
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Zu Frage 1
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
informiert Paul Schär, dass sich die erwähnte Vorlage zur Zeit in der Vernehmlassung bei den Gemeinden Münchenstein und Reinach sowie bei der BLT befindet.
Nach Zustimmung der drei Organisationen soll die Vorlage ca. einen Monat später dem Parlament vorgelegt werden.
Zu Frage 2
Da zuerst ein rechtsgültiger Landratsbeschluss und ein rechtsgültiger Zusatzkredit vorliegen müssen, ist das Ergreifen von Sofortmassnahmen leider nicht möglich.
Der Landratsbeschluss ist zudem dem fakultativen Referendum unterstellt.
Mit der Realisierung der Massnahmen muss zugewartet werden, bis die Landerwerbsverhandlungen abgeschlossen sind.
Ausserdem ist ein eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Sollten dazu Einsprachen eingehen, benötigt auch die Behandlung dieser Einsprachen Zeit.
Im besten Fall, wenn keinerlei Verzögerungen eintreten, kann im Jahre 2002 mit den Arbeiten begonnen werden.
Zu Frage 3
Bei den BLT bestehen momentan noch 35 unbewachte Bahnübergänge, bei der Waldenburgerbahn sind es deren 40 und bei den SBB zählt man 12 Uebergänge, wovon 6 öffentliche und 6 private.
Zu Frage 4
Bis ins Jahr 2004 sollen sämtliche unbewachten Niveauübergänge der BLT aufgehoben resp. abgesichert sein.
Gemäss Bundesauftrag sind die SBB sowie die Waldenburgerbahn gezwungen bis im Jahre 2014 ihre Uebergänge aufzuheben resp. zu sichern.
Paul Schär
bedankt sich für die Ausführungen Regierungsrat Elsbeth Schneiders und möchte wissen, ob auf dem gefährlichsten Teilstück, zwischen den Stationen Reinacherhof und Heiligholz, als Sofortmassnahme die Geschwindigkeitsreduktion von derzeit 65 km/h auf ca. 30 km/h möglich wäre.
Ausserdem würde er es begrüssen, wenn die Regierung bei den SBB ihren Einfluss geltend machen würde, damit die Sanierung der unbewachten Bahnübergänge vor dem Jahre 2014 realisiert werden könnten.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
meint zur ersten Frage Paul Schärs, dass die BUD als erstes die Reduktion der Geschwindigkeit geprüft habe, jedoch zum Schluss gekommen ist, dass damit der gesamte Fahrplan über den Haufen geschmissen würde.
Betreffend die Aufhebung der SBB-Bahnübergänge habe sie in ihrer Funktion als Präsidentin der Schweizerischen Baudirektorenkonferenz kürzlich mit Bundesrat Leuenberger diskutiert. Das Problem seien momentan jedoch die fehlenden Mittel.
Max Ribi
stellt die provokative Frage, wie viel geschehen muss, bis das Notrecht in Kraft tritt.
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
erwidert, dass mit dem Landratsbeschluss der vor ca. 5 Jahren in Kraft trat, die Mittel zur Sanierung der Tramlinie 11 vorhanden seien. Inzwischen konnte jedoch nichts anderes getan werden als die unzähligen Einsprachen Münchensteins zu behandeln.
Eine überwiesene Motion machte zudem eine grundsätzliche Ueberarbeitung des Projekts erforderlich. Die demnächst daraus resultierende Vorlage betreffe drei mit Schranken zu sichernde Uebergänge.
7. Roland Bächtold: Erdbebensicherheit staatlicher und kommunaler Liegenschaften und öffentlicher Infrastrukturen
In verschiedenen Kantonen der Schweiz werden die wichtigen staatlichen Infrastrukturen wie zum Beispiel Spitäler, Brücken usw. auf ihre Erdbebensicherheit überprüft, nachdem der Bund entsprechende Empfehlungen ausgesprochen hat. Im Kanton Zürich ist man sogar daran, das zur Zeit im Umbau befindliche Kantonsspital mittels Sofortmassnahmen erdbebensicherer zu machen.
Fragen:
1.
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In welchem Rahmen sind die wichtigen kantonalen Gebäude und Infrastrukturen wie zum Beispiel die Kantonsspitäler, die Schulen und Brücken aber auch die kommunalen und regionalen Infrastrukturbereiche wie zum Beispiel die Wasserversorgungen, Notdienste wie Feuerwehren usw. bei einem Erdbeben sicher bzw. ab welcher Erdbeben-Stärke muss mit grösseren Problemen und Ausfällen gerechnet werden?
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2.
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In welchem Rahmen (Zeit, finanzieller Art usw.) gedenkt der Regierungsrat, die Erdbebensicherheit der kantonalen Gebäude und Infrastrukturen generell zu verbessern und mit welcher Priorität?
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3.
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Werden die Baunormen für Privatbauten in der für unsere Region zu erwartenden möglichen Erdbeben-stärke angepasst?
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Für Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
liegt die Problematik eines Erdbebens in der Tatsache verankert, das weder die Zeit, der Ort noch die Stärke eines Erdbebens vorausgesagt werden können.
Zu Frage 1
Im Bausektor existiert seit 1970 mit der SIA Norm 160 eine verbindliche Richtlinie für erdbebensicheres Bauen.
Die Anwendung dieser Norm trägt wesentlich zum Vorsor-
geschutz öffentlicher Gebäude sowie von Strassen und Brücken bei.
Zu Frage 2
Der Bau- und Infrastrukturstandard im Kanton Basel-Landschaft kann als sehr gut bezeichnet werden.
Ein Grossteil der bestehenden Kantonsbauten sind bereits nach der SIA Norm 160 erstellt.
Für die nichtbauliche private, kommunale und kantonale Erdbebensicherheit sind das Sicherheitsinspektorat sowie das Amt für Bevölkerungsschutz zuständig.
Beide Dienststellen befassen sich kontinuierlich mit der Verbesserung des Erdbebenschutzes.
Zu Frage 3
Die Verantwortung sowohl für die Wohnbauten als auch für industrielle und gewerbliche Bauten tragen die Besitzer.
Die chemische Industrie hat sich ebenfalls an die SIA Norm 160 zu halten. Die Einhaltung wird seitens des Sicherheitsinspektorats in regelmässigen Abständen überprüft.
Roland Bächtold
bedankt sich bei RR Elsbeth Schneider für die ausführliche und kompetente Beantwortung.
8. Eric Nussbaumer: Grenznahe Deponien im Elsass: Vertiefte Untersuchungen
Am 25. 10. 2000 hat die BUD mitgeteilt, dass in den grenznahen Gemeinden Neuwiller und Hagenthal-le-Bas vertiefte Untersuchungen über die Deponien in Auftrag gegeben worden sind. Die Resultate wurden auf Ende Jahr 2000 in Aussicht gestellt.
Fragen:
1.
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Liegen die Resultate fristgerecht vor?
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2.
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Wenn nein, warum nicht und bis wann sind sie zu erwarten? Wenn ja, wann wird die Öffentlichkeit über die Resultate informiert?
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Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
beantwortet
die Frage 1
damit, dass die Untersuchungen noch laufen und die Resultate keiner Eingabefrist unterliegen.
Zu Frage 2
Die Untersuchungen haben sich als weit aufwendiger herausgestellt als dies angenommen wurde.
Es wird eine Bohrerlaubnis der Grundeigentümer benötigt, die nicht in jedem Fall problemlos zu erhalten ist.
Auf Wunsch der französischen Behörden und des AUE BL wurden zusätzliche Bohrungen veranlasst.
Die Oeffentlichkeit wird über die Ergebnisse, sobald diese vorliegen, frühestens jedoch Ende Juni 01, informiert werden.
Alfred Zimmermann
kann zu den Ausführungen RR Elsbeth Schneiders ergänzend mitteilen, dass die Bohrungen bei der Deponie Le Letten in Schönenbuch in Angriff genommen wurden.
9. Eric Nussbaumer: BASE: Abseitsstehen und hoffen auf besseres Klima?
Am 13. März 2001 hat die Basler Regierung mit Unterstützung des elsässischen Regionalrates und des Regierungspräsidiums Freiburg in Basel die Absichtserklärung für die Einrichtung der UNEP-Agentur BASE (Basel Agency for Sustainable energy) unterzeichnet. Am 1. Februar 2001 hat die Baselbieter Regierung in einer Direktionsmedienmitteilung zum zweiten Mal innert Jahresfrist auf den bestehenden Klimawandel hingewiesen "Die globale Erwärmung des Klimas ist auch in der Basler Region festzustellen [...]. Die Basler Messreihe bestätigt also die erst kürzlich veröffentlichten alarmierenden Aussagen des neuesten Berichtes zum Klimawandel."
Fragen:
1.
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Erkennt der Regierungsrat einen Zusammenhang zwischen dem lokal feststellbaren Klimawandel und dem weltweiten Bemühen um eine solare, sprich nachhaltige Energiezukunft?
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2.
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Glaubt der Regierungsrat schon genug getan zu haben, um den Herausforderungen der globalen Energie- und Klimaproblematik gerecht zu werden?
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3.
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Was will der Regierungsrat aussagen, wenn er zweimal innert Jahresfrist auf den Klimawandel hinweist, gleichzeitig aber keine eigene Strategie- oder Massnahmenplanung für die energie- und klimapolitischen Herausforderungen kundtut und sich auch nicht an einer regionalen Initiative beteiligt?
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4.
|
Warum steht der Regierungsrat bei der Initiative BASE abseits?
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Zu Frage 1
Regierungsrätin
Elsbeth Schneider
führt aus, dass sich der Regierungsrat selbstverständlich seiner Verantwortung bezüglich des Klimawandels bewusst sei, wobei die Nutzung der Solarenergie nur eine von mehreren Möglichkeiten einer nachhaltigen Energiezukunft darstelle.
Die Effizienzsteigerung und die vermehrte Nutzung anderer erneuerbarer Energien sollen ebenfalls gefördert werden.
Zu Frage 2
Die Regierung ist nicht der Meinung, bereits genug getan zu haben, um den Herausforderungen der globalen Energie- und Klimaprobleme gerecht zu werden.
Um der Herausforderung gerecht zu werden, dessen ist sich die Regierung bewusst, muss noch von allen Seiten sehr viel unternommen werden.
Sie unterstützte persönlich jegliche sinnvolle Aktivität, welche zu einem besseren Klima beitrage.
So gehören beispielsweise die Energievorschriften des Kantons Basel-Landschaft zu den strengsten schweizweit und die Nutzung der Holzenergie kann sich ebenfalls sehen lassen.
Zu Frage 3
Dass, wie von Eric Nussbaumer behauptet, der Kanton Baselland bezüglich energie- und klimapolitischer Herausforderung über keine eigene Strategie- und Massnahmeplanung verfüge, sei nicht korrekt.
Mit den Paragraphen in der Verfassung, dem Energiegesetz und dessen Verordnung stelle sich der Kanton sämtlichen energiepolitischen Herausforderungen. Die Reduktion des CO2-Ausstosses ist oberstes Ziel der Regierung und der Energiefachstelle in Zusammenarbeit mit dem Lufthygieneamt, den Vertretern der Wirtschaft und des Bundes.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider erscheint es richtig, auf ein übergeordnetes Problem wie dies das CO2-Problem darstellt, übergeordnet zu reagieren.
Zu Frage 4
BASE entstand auf Initiative privater Beratungsbüros anlässlich der Sun 21 im Jahre 1999 und ist schwerpunktmässig auf Basel-Stadt ausgerichtet.
Die Regierung des Kantons Baselland verfolgt den weiteren Weg der Initiative mit Interesse. Leider wurden die Verantwortlichen des Kantons Basel-Landschaft erst kurz vor Unterzeichnung des Vertrages informiert.
Eine Beteiligung des Kantons Baselland nach Prüfung des Projekts erachtet RR Elsbeth Schneider als durchaus denkbar.
Das Präsidium der Oberrheinkonferenz hat als offizielles trinationales Organ der Exekutive am 16.3.2001 in Riehen den Beschluss gefasst, das Thema" Erneuerbare Energien" der Arbeitsgruppe Umwelt zu übertragen.
Die Arbeitsgruppe, welcher der Leiter des AUE Baselland, Herr Dr. Alberto Isenburg vorsteht, wurde von Regierungsrätin Elsbeth Schneider bereits damit beauftragt auch das BASE in die Diskussion einzubeziehen und, falls gewünscht, Vorschläge für entsprechende Projekte auszuarbeiten.
10. Hanspeter Ryser: Attraktivitätssteigerung der Hallen- und Freizeitbäder in den Gemeinden
Das Kantonale Sportamt startete am 16.02.2001 eine Umfrage betreffend Attraktivitätssteigerung der Hallen- und Freizeitbäder in den Gemeinden.
Zu diesem Zweck hat das Sportamt die Firma KSM AG beauftragt. Die Kosten werden vollständig vom Kanton übernommen.
Bei allfälligen Werbeverträgen ist das Kantonale Sportamt mit einer Provision am Vermarktungserfolg beteiligt. Zur Erarbeitung der Grundlagen wird ein Fragebogen versendet und es werden bis zu 2 Begehungen in den Bädern abgehalten. In der vergangenen Zeit mussten die Gemeinden hin und wieder Aktivitäten feststellen, bei denen das Sportamt auftritt, als ob die gemeindeeigenen Sportanlagen dem kantonalen Sportamt unterstehen würden.
Zu dieser allgemeinen Entwicklung und dem konkreten Vorgehen bei der erwähnten Umfrage stellen sich für mich ein paar
Fragen:
1.
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Ist es Aufgabe des Kantonalen Sportamtes ein Vermarktungskonzept für allfällige Werbeflächen in gemeindeeigenen Bädern zu lancieren ?
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2.
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Unter welchem Konto werden solche Aktivitäten verbucht und wie hoch ist der jährliche Aufwand im Sportamt für diese Art der Sportförderung?
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3.
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Gehört es zum gesetzlichen Auftrag des Sportamtes, mit Vermarktungsaktivitäten von Werbeflächen in kommunalen Bauten Provisionseinnahmen für den Kanton "einzuspielen"?
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4.
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Erachtet es der Regierungsrat als notwendig, in Zeiten der Selbstverantwortung und der Gemeindeautonomie mittels solcher Studien das eventuelle Vermarktungspotenzial der Bäder zu eruieren, und so eventuelle Subventionsgesuche an den Kanton zu animieren?
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5.
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Oder verfolgt der Regierungsrat gar eine Politik, die kommunale Sportanlagen von den Gemeinden abkaufen und dem Kanton unterstellen will?
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Zu Frage 1
Regierungsrat
Adrian Ballmer
bemerkt einleitend, dass seit einiger Zeit die meisten Badbetreiber Mühe bekunden mit der Finanzierung ihrer Hallen- oder Freibäder.
Das Sportamt möchte deshalb den kantonalen Bädern zu einer verbesserten Ausgangslage verhelfen. Aus diesem Grund hat sie den Gemeinden das Angebot unterbreitet, sich an einer Grundstudie zur Attraktivitätssteigerung zu beteiligen.
Diese Studie wird von einem Unternehmen durchgeführt, welches sich schwerpunktmässig mit dem Bädermarketing befasst. Die Bäder sollen auf die Möglichkeit individueller Veranstaltungen und die Vermarktung von Werbeflächen hin untersucht werden.
Von den 22 betroffenen Gemeinden haben sich 14 für die Teilnahme an der Studie angemeldet, 5 Gemeinden verzichten auf die Teilnahme und bei 3 Gemeinden ist der Entscheid noch ausstehend.
Weder die Gemeinden noch das Sportamt gehen mit der Grundstudie eine Verpflichtung ein. Der Entscheid, ob und in welcher Form die Daten der Grundstudien genutzt werden, liegt allein im Ermessen der Badbetreiber.
Da die 22 Gemeinden kostenlos an der Studie teilnehmen und von den Ergebnissen profitieren können, hat sich der Kanton bereit erklärt die Kosten für die Durchführung voll-
umfänglich zu tragen.
Zu Frage 2
Der Aufwand für diese Studie wird dem Sportamtkonto
318.20 Berater, Gutachter, Experten
belastet werden.
Dieses Konto weist für das Jahr 2001 ein Budget von Fr. 25'000.-- aus.
Zu Frage 3
Regierungsrat Ballmer führt aus, dass weder das Kantonale Sportamt noch der Kanton von den Werbeflächen Provisionen erhalten.
Nach Vorliegen der Grundstudie wird das beauftragte Unternehmen den Betreibern der dafür geeigneten Anlagen die Möglichkeit offerieren an einem Vermarktungspool für Werbeflächen und Veranstaltungen teilzunehmen.
Erst bei einem allfälligen Erfolg erhält das Unternehmen eine Provision.
Zu Frage 4
Der Regierungsrat erachtet eine flächendeckende Untersuchung als sinnvoll.
Bei der Studie gehe es ausschliesslich um das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung und damit um eine langfristige Ueberlebenschance für die Bäder.
Zu Frage 5
Der Kanton bekundet keinerlei Absichten, kommunale Sportanlagen in Kantonsbesitz zu übernehmen.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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