Protokoll der Landratssitzung vom 5. April 2001

Nr. 990

3 2000/196
Motion von Christine Mangold vom 19. Oktober 2000: Genereller Leistungsauftrag öffentlicher Verkehr - Kostenverteilung

://: Die Motion wird als Postulat an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 991

4 2000/200
Postulat von Margrit Blatter vom 19. Oktober 2000: Erteilung eines Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2001 - 2005

://: Das Postulat wird überwiesen und gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 992

5 2000/197
Motion von Peter Tobler vom 19. Oktober 2000: Neue Buslinie Aesch - Ettingen

://: Der Vorstoss wird als Postulat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 993

6 2001/056
Bericht der Petitionskommission vom 16. März 2001: Petition Verlängerung Buslinie Hofstetten - Ettingen nach Aesch

://: Die Petition wird gemäss Antrag der Petitionskommission als Postulat an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 994

7 2000/229
Postulat von Marc Joset vom 16. November 2000: Verlängerung der BLT-Buslinie 61 (bzw. 61A) nach Oberwil Dorf und Mühlematt Zentrum

://: Der Landrat überweist das Postulat an den Regierungsrat.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 995

8 2000/253
Berichte des Regierungsrates vom 5. Dezember 2000 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 31. Januar 2001: Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von behinderten Erwachsenen

Rita Bachmann stellt fest, die Kantonsparlamente der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hätten mit der Vereinbarung über den Behindertentransport vom 13. Februar 1990 und der Realisierung des Pilotprojekts Spontanfahrten für RollstuhlfahrerInnen vom 14. Dezember 1995 einen guten gemeinsamen Schritt für eine regionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Behindertentransportes getan. Mit der Vorlage 1998/188 wurde das bisherige Finanzierungskonzept überarbeitet und die Zielsetzungen neu definiert. Zur Organisation und Durchführung wurde die gemeinsame Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel KBB geschaffen.

Mit der Genehmigung der Beitragsleistungen wurde dem Regierungsrat die Kompetenz für inskünftige finanzielle Anpassungen erteilt. Gestützt auf diesen Landratsbeschluss liess sich die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission am 20. Oktober 2000 über eine Erhöhung der Kosten für beide Kantone von 1,9 auf 2,1 Mio. Franken orientieren. Für Basel-Landschaft ergibt sich daraus eine Anpassung von 798'000 Franken auf neu 975'000 Franken, was einen Anteil von 46,4 Prozent ergibt. Aufgrund der gefahrenen Kilometer ergab sich in den letzten Jahren eine Verschiebung beim Aufteilungsschlüssel von 40,1 % im Jahr 1990 auf die obgenannten 46,4 %.

In einer Stellungnahme des Rechtdiensts des Regierungsrates werde festgehalten, dass die heute zu beschliessende Vereinbarung einem Staatsvertrag im Sinne des basel-landschaftlichen Verfassungsrechtes gleichkomme und die gesetzlichen Grundlagen für eine Kompetenzdelegation vom Landrat an die Regierung fehlen. Obwohl der Landrat grundsätzlich zustimmte und die Ausgaben für das Jahr 2001 bereits mit dem Budget genehmigt wurden, muss der jährlich wiederkehrende Kredit vom Landrat bewilligt und dem Finanzreferendum unterstellt werden.

Seit dem 1. Juli 1999 führt die 33er-Taxi AG Basel Fahrten für Behinderte durch. Bis vor kurzem seien gewisse Kritiken nie ganz verstummt. Eine Befragung durch das Institut Link und ein entsprechender Bericht ergaben folgendes: Knapp 90 % der BenützerInnen sind mit dem Fahrangebot zufrieden. Die Qualität wird auf einer Skala von 1 bis 6 mit der Durchschnittsnote 5 als äusserst gut bewertet. Bemängelt wird, dass wegen der starken Auslastung der Fahrzeuge Fahrten abgelehnt werden müssen. Ein Drittel der berechtigten Personen nutzen das Angebot nie.

Von Januar bis Juli 2000 wurden 34'000 Fahrten durchgeführt. Von der Kapazität her hätten in diesem Zeitraum rund ein Viertel Fahrten mehr erfolgen können. Im gleichen Zeitraum konnten 630 Fahrten wegen struktureller Engpässe nicht durchgeführt werden. Diese betrafen mehrheitlich RollstuhlfahrerInnen, welche ein Spezialfahrzeug gebraucht hätten oder ihre Fahrten während der Spitzenzeiten wünschten. Daraufhin reagierte die KBB und setzte ein zusätzliches, rollstuhlgängiges Fahrzeug für die Spitzenzeiten ein, ab Ende 2000 sogar noch ein zweites. Zudem steht täglich ab 20 bis 24 Uhr sowie samstags und sonntags ein Fahrzeug auf Pikett zur Verfügung.

Neben dem bedeutenden Angebot der KBB bestehen aber auch Organisationen, welche auf ehrenamtlicher Basis Fahrten durchführen. Leider musste im Oktober 2000 zur Kenntnis genommen werden, dass das Rote Kreuz Basel-Landschaft per Ende November 2000 seinen Fahrdienst einstellte. 1999 wurden mit dem Roten Kreuz rund 6'400 Einzelfahrten durchgeführt. Dabei handelte es sich vor allem um planbare Fahrten, vorwiegend zur Dialysebehandlung. Das Schweizerische Rote Kreuz stellt fest, dass es immer schwieriger werde, Personen für ein ehrenamtliches Engagement zu finden. Ein Grund dafür liege in der verstärkten Erwerbstätigkeit der Frauen.

Eine wichtige Frage für die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission war, ob die zusätzlichen Fahrten, welche durch den Wegfall des Roten Kreuzes anfallen, durch die KBB aufgefangen werden könnten. Dies wurde der Kommission in positivem Sinne bestätigt. Sie stimmte daraufhin dem Entwurf des Landratsbeschlusses zur Vorlage 2000/253 mit 9:0 Stimmen zu.

Esther Aeschlimann beantragt namens der SP-Fraktion, der Vorlage gemäss dem Entwurf der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zuzustimmen. Das Angebot sei gut und die BenützerInnen im Allgemeinen zufrieden. Die Qualität - nicht unbedingt jedoch die Quantität - des Angebots habe sich wesentlich verbessert. Wünschenswert wäre eine erhöhte Flexibilität und Verbesserungen bei den Spontanfahrten für RollstuhlfahrerInnen. Ein Anliegen der SP sei es auch, dass die Spontanfahrten billiger werden. Die Tarife für einzelne Fahrten sollten den normalen ÖV-Tarifen möglichst angepasst werden. Zusätzlich müsse die Diskussion mit den Kantonen Solothurn und Aargau erneut gesucht werden, denn dadurch könnte das Angebot zusätzlich verbessert werden. Wichtig seien für die Koordinationsstelle Rückmeldungen, damit auf Probleme reagiert werden könne.

Judith van der Merwe erklärt, ihre beiden Vorrednerinnen hätten die Situation bereits gut ausgeleuchtet. Die Qualität sei grundsätzlich gewährleistet, einzig die RollstuhlgängerInnen sehen sich noch mit gewissen Problemen konfrontiert. Die FDP messe dem Behindertentransport sehr grosse Bedeutung bei und stimme der Vorlage daher einstimmig zu.

Patrizia Bognar gibt die Zustimmung der CVP/EVP-Fraktion zur aktuellen Vorlage bekannt. Man hoffe, damit die Mobilität der Behinderten zu verbessern. Zusätzlich werde, wie Fachpersonen an den Kommissionssitzungen bestätigt haben, ständig nach neuen, verbesserten Lösungen gesucht.

Jörg Krähenbühl betont, auch die SVP-Fraktion stehe einstimmig hinter der Vorlage. Es müsse unbedingt erreicht werden, dass sich Behinderte im öffentlichen Verkehr möglichst spontan bewegen können.

Maya Graf informiert, die Grüne Fraktion werde dieser Vorlage zustimmen. Dabei gehe es ja ein Stück weit um einen Nachvollzug, denn mit dem Budget wurden die finanziellen Mittel bereits zugesprochen. Es sei jedoch wichtig, die bestehenden Probleme anzusprechen und nach sinnvollen Lösungen zu suchen. Als erster Punkt sei ihrer Meinung nach das Problem der Spontanfahrten noch immer nicht gelöst. Neben der relativ frühen Bestellung sei vor allem der Preis für derartige Fahrten störend. Nach der Einstellung der Fahrten des Schweizerischen Roten Kreuzes sei es vor allem im Oberbaselbiet und im Laufental zu Kapazitätsengpässen gekommen. Zwar stehen über den ganzen Tag verteilt genügend Fahrten zur Verfügung, jedoch kommt es in den Stosszeiten relativ schnell zu Engpässen. Sie regt daher an, auch mit Taxianbietern in den Regionen Liestal und Laufen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, um diesem Problem zu begegnen. Ausserdem könnte allenfalls geprüft werden, Taxiunternehmen finanziell zu animieren, rollstuhlgängige Fahrzeuge in ihrem Angebot zu führen.

Die Grünen stimmen der aktuellen Vorlage also zu, hoffen jedoch auf ständige Verbesserungen.

Regierungsrat Peter Schmid hat der Debatte nicht mehr viel beizufügen. Man könne klar feststellen, dass Fortschritte erzielt worden seien, jedoch seien damit nicht alle Probleme gelöst. Er vergleicht die Debatte mit derjenigen über den Generellen Leistungsauftrag für den öffentlichen Verkehr und stellt fest, sowohl bei den Behinderten als auch bei den Nichtbehinderten bestünden noch eine ganze Reihe von Wünschen, welche nicht sofort erfüllt werden können. Für behinderte Menschen sei die Situation jedoch eindeutig schwieriger. In vielen Bereichen sei der Transport für Behinderte teurer als derjenige mit dem öffentlichen Verkehrsmittel. Als erstes Ziel sieht Peter Schmid aber nicht unbedingt eine Verbilligung der Fahrten, sondern die Möglichkeit, diese spontaner bestellen zu können.

Der Regierungsrat sieht überhaupt keine Möglichkeiten, dass die beiden Nachbarkantone Aargau und Solothurn eine Zusammenarbeit im Bereich der Behindertentransporte unterstützen würden. Basel-Landschaft habe das Maximum unternommen und Peter Schmid bedauert, dass keine Fortschritte erzielt wurden.

Maya Grafs Anregung hält Peter Schmid gelegentlich für umsetzbar. Man habe mit der 33er-Taxi AG eine Vereinbarung abgeschlossen, wobei diese dem Kanton wirklich entgegen kam, auch bei der Beschaffung von Spezialfahrzeugen. Er wolle dem 33er-Taxi das Geschäft nun nicht gleich wieder wegnehmen. Besonders dann - was nicht zu hoffen sei - wenn eine weitere Privatorganisation ihr Freiwilligenangebot zurückziehe, würde sich eine Vereinbarung mit weiteren Taxiunternehmen aber aufdrängen. Bei allem Bedauern, dass die Freiwilligkeit abnehme, glaubt Peter Schmid, die Grundmobilität könne so oder so nicht mit Freiwilligenkräften aufrecht erhalten werden.

Die Situation werde weiter beobachtet, der Regierungsrat könne mit der heutigen Vorlage aber auf jeden Fall spontaner auf neue Bedürfnisse reagieren.

Peter Brunner stellt den Landratsbeschluss aus dem Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur Diskussion.

Titel und Ingress keine Wortbegehren

1. - 4. keine Wortbegehren

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Vorlage 2000/253 einstimmig zu.


Landratsbeschluss
Vereinbarung über die Beitragsleistung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt an Fahrten von behinderten Erwachsenen


Vom 5. April 2001

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 996

9 2001/013
Interpellation von Maya Graf vom 11. Januar 2001: Nachhaltigkeit - Taten statt Worte. Schriftliche Antwort vom 13. März 2001
://: Der Landrat bewilligt die von Maya Graf beantragte Diskussion.

Maya Graf stellt fest, sie sei mit der Antwort der Regierung, welche einer Vertröstung gleichkomme, nicht zufrieden. Sie sei enttäuscht, dass immer noch kein schriftlicher Bericht zum Thema Nachhaltigkeit in unserem Kanton vorliege, obwohl der Landrat schon recht lange darauf warte. Immer wieder wurde ein Konzept für nachhaltige Entwicklung versprochen, in der schriftlichen Antwort aber heisse es nun, ein derartiges Konzept sei nicht notwendig. Im ersten Halbjahr 2001 soll der Regierung vom eingesetzten Forum ein Bericht unterbreitet werden. Für Maya Graf zählt nicht die Hochkarätigkeit der Mitglieder des Forums, sondern das, was schliesslich im Kanton umgesetzt werde. Sie stellt die Frage nach den Kosten, welche durch die bisherigen Sitzungen des Forums entstanden seien. Ihrer Meinung nach wäre es nicht unbedingt notwendig gewesen, Personen einzuladen, welchen ein hohes Honorar bezahlt werden muss.

Wann wird nun der Landrat weiter über das Thema informiert und geschieht dies mittels einer Vorlage?

Roland Plattner gibt zu, dass ein Konzept für Nachhaltigkeit in allen Politikfeldern ein überaus komplexes Thema sei. Dabei sei ein Denken in strategischen Zeiträumen und die kritische Auseinandersetzung mit Zukunftsszenarien notwendig. Die Beantwortung von Maya Grafs Interpellation vertröste hingegen ein weiteres Mal auf später und der Landrat werde nach wie vor im Ungewissen gelassen, wann welche Informationen an wen gelangen sollen. Einem Konzept zur nachhaltigen Entwicklung kommt in hohem Masse politisch-strategische Bedeutung zu und es sei daher durchaus parlamentswürdig. Um die gestellte Aufgabe zu lösen, sei ein Projektmanagement mit klar definierten Zielvorgaben notwendig. Zudem sei zu definieren, wie die Ebene der Gemeinden motiviert und möglichst nutzbringend in das Projekt integriert werden könne. Wenn ein derartiges Projektmanagement offenbar bis heute noch nicht vorliegt, müsse dies nachgeholt werden. Regierungsrätin Elsbeth Schneider wird daher höflich eingeladen, ein Konzept zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und auf dem Weg zu diesem Ziel nicht nachzugeben.

Elsbeth Schneider betont, wenn das Ganze so einfach wäre, wie von Maya Graf oder Roland Plattner dargestellt, wäre man im Kanton sicherlich schon weiter. In der schweizerischen Baudirektorenkonferenz spüre sie jedoch, dass der Kanton Basel-Landschaft im Bereich der Nachhaltigkeit am weitesten sei und sogar als Beispiel für andere Kantone herangezogen werde. Das Wort Nachhaltigkeit werde heute überall gebraucht, es beziehe sich jedoch nicht nur auf den Umweltschutz, sondern auch auf unser tägliches Handeln. Bisher habe man alles kommuniziert, was getan wurde. Noch während des ersten Halbjahres 2001 sollen dem Landrat nun konkrete Projekte vorgestellt werden.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 997

10 2001/026
Postulat von Franz Ammann vom 25. Januar 2001: Schaffung klarer Berechnungsvorgaben für Sackgebühren

://: Das Postulat wird an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 998

11 2001/047
Interpellation der SP-Fraktion vom 22. Februar 2001: Einsatz von Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft. Antwort des Regierungsrates

Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Kanton Basel-Landschaft hat die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft hinsichtlich der BSE-Problematik überprüft und stellt keinen dringenden Handlungsbedarf fest. Die Abwasserreinigungsanlagen im Kanton dürfen den Klärschlamm weiterhin in die Landwirtschaft ausführen, ausser wenn die Maul- und Klauenseuche MKS auftreten würde. Sinnvoll sei der Einsatz von Klärschlamm als Dünger im Hinblick auf die Schliessung von Stoffkreisläufen. Besonders die im Klärschlamm enthaltenen Stoffe Phosphor und Stickstoff gelten als essentielle Nährstoffe.

Neben diesen nutzbaren Nährstoffen enthält der Klärschlamm jedoch naturgemäss auch Schwermetalle und zunehmend eine grosse Anzahl von synthetischen Stoffen aus den Haushaltungen, der Industrie und Gewerbeabwässern. Gerade wegen dieser Stoffe wird die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm, unabhängig von BSE oder MKS, immer stärker in Frage gestellt. Der Regierungsrat habe die Problematik erkannt und plane daher einen systematischen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms. Ein dringender Ausstieg wegen BSE hingegen sei nicht nötig.

Zu Frage 2: Wie bereits mehrmals erklärt, wird der Klärschlamm nicht speziell zu Dünger aufbereitet, sondern direkt an die Landwirtschaft abgegeben. Die Anforderungen an den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft sind in der eidgenössischen Verordnung über umweltgefährdende Stoffe geregelt. Diese Stoffverordnung definiert die Grenzwerte an Schwermetallen und weiteren Stoffen, aber auch die maximale Ausbringungsmenge, das Kontroll- und Lieferscheinwesen. Verantwortlich für den Vollzug der Stoffverordnung betreffend Klärschlamm in der Landwirtschaft ist im Kanton Basel-Landschaft an erster Stelle das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain, selbstverständlich unter Mitwirkung des AUE. Die Inhaber oder Betreiber der ARAs sind zu einer sehr strengen Selbstkontrolle verpflichtet, welche sie auch regelmässig durchführen. Aufgrund des lückenlosen Lieferscheinwesens und der notwendigen Nährstoffbilanz der Landwirtschaftsbetriebe sei der Klärschlamm mit Sicherheit der besterfasste Dünger, welcher im Kanton ausgebracht wird.

Zu Frage 3: Im Jahr 1999 fielen rund 9'300 t Trockensubstanz an, im Jahr 2000 rund 8'600 t. Diese Menge beinhaltet auch die Anteile der Pro Rheno und der ARA Rhein. Davon wurden 1999 ungefähr 3'200 t und im Jahr 2000 etwa 2'600 t an die Landwirtschaft abgegeben.

Zu Frage 4: Im Jahr 1999 wurden 2'000 t, im letzten Jahr 1'400 t in der Baselbieter Landwirtschaft verwendet. Der Rest wurde vor allem in Kompostierwerke des Kantons Aargau ausgeliefert.

Zu Frage 5: Der Klärschlamm wird kostenlos abgegeben. Die Kosten für die Ausbringung des Schlamms werden vom ARA-Betreiber übernommen oder der Selbstausbringer erhält für seinen Aufwand sogar noch eine Entschädigung. Die entsprechenden Kosten seien denn auch in der Abwasserrechnung enthalten. Die Kosten einer landwirtschaftlichen Verwertung liegen bei 500 bis 750 Franken pro Tonne Trockensubstanz, während sich die Kosten für die Entsorgung von Schlamm auf rund 550 bis 1'000 Franken pro Tonne Trockensubstanz belaufen.

Zu Frage 6: Der Einsatz von Klärschlamm ist für Biobauern verboten, und zwar seit der Anpassung an die Bio-Vorschriften der EU. Der Bio-Landbau will möglichst in sich selbst geschlossene Kreisläufe anstreben und das Einbringen von synthetisch hergestellten Stoffen verhindern. Neben Klärschlamm dürfen im Bio-Landbau daher auch keine anderen Mineraldünger eingesetzt werden.

Zu Frage 7: Aufgrund der bereits geschilderten Situation erachtet es der Regierungsrat als notwendig, den Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft zu hinterfragen, weil bereits heute bekannt sei, dass gewisse Probleme damit verbunden seien. Es werde ein vorsorglicher Ausstieg aus der Verwertung in der Landwirtschaft geplant, welcher wenn möglich in den nächsten drei bis vier Jahren definitiv erfolgen soll. Die entsprechenden Aufträge seien erteilt und die rechtlichen Richtlinien würden bereits aufgenommen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass kein ausserkantonaler Klärschlamm ins Baselbiet zurückfliesse.

Bruno Krähenbühl bedankt sich bei der Regierungsrätin für die Beantwortung seiner Frage und ist sehr froh, dass die Abgabepraxis überprüft und hinterfragt werde. Er persönlich würde es begrüssen, wenn in Zukunft kein Klärschlamm mehr ausgebracht würde, da unkalkulierbare Gefahren damit verbunden seien. Für die Landwirtschaft könne nur das Motto "safety first" gelten.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 999

12 2001/050
Interpellation von Liz Rytz vom 22. Februar 2001: J2 Umfahrung Sissach, Abtransport Tunnel-Ausbruchmaterial per Bahn. Antwort des Regierungsrates

Elsbeth Schneider beantwortet die Fragen zur Transportanlage in Sissach, welche auch als Indianerzelt bezeichnet werde.

Zu Frage 1: Es sei richtig, dass die Anlage später als geplant in Betrieb genommen werden konnte. Dem Kanton entstand daraus jedoch kein Nachteil, da mit dem Unternehmer abgemacht wurde, dass der Kanton ab Vertragstermin keine Mehrkosten für die Zwischendeponierung von Material übernehme. Es wurde kein Ausbruchmaterial in andere Deponien abgeführt.

Zu Frage 2: Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung liege darin, dass der Unternehmer den Bau der Anlage nicht forciert habe, weil zu Beginn der Bauarbeiten auch noch kein Ausbruchmaterial vorhanden war. Später seien jedoch relativ schnell technische Probleme aufgetreten, da die Ausbruchmaterialien sehr unterschiedlich beschaffen seien (Gipskeuper, Mergel, Lehm, Spritzbeton und Schlamm).

Zu Frage 3: Die Anlage sei inzwischen fertig montiert und seit dem 20. Februar 2001 verkehren nach Bedarf zwei Züge pro Woche.

Zu Frage 4: Gemäss Werkbetrag belaufen sich die Gesamtkosten für den Abtransport von rund 500'000 Tonnen Material auf rund 18,3 Mio. Franken. Der exakte Kostenaufwand der Anlage ist jedoch nicht bekannt. Die gesamten Kosten für die Einrichtung wurden als Pauschale vergeben, das Tiefbauamt schätzt die Kosten für die Anlage auf ungefähr 2,5 Mio. Franken.

Zu Frage 5: Die Differenz beläuft sich auf sechs bis acht Millionen Franken. Weil beim Tiefbauamt aber keine Offerten für den Lastwagentransport eingereicht wurden, kann die Differenz nicht klar beziffert werden. Der Landrat habe der Bau- und Umweltschutzdirektion den klaren Auftrag erteilt, der Transport des Materials müsse über die Schiene vorgenommen werden, denn der Umweltverträglichkeitsbericht habe ergeben, dass ein Abtransport per Bahn erfolgen müsse.

Zu Frage 6: Wie zu Frage 1 ausgeführt, liegt das Risiko beim Unternehmer und es sind keine Mehrkosten zu erwarten.

://: Das Plenum bewilligt die von Liz Rytz beantragte Diskussion.

Liz Rytz dankt Elsbeth Schneider für die Beantwortung ihrer Interpellation. Es sei insbesondere bezüglich des Abtransports des Ausbruchmaterials schwer nachvollziehbar, wie die Auflagen der Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt wurden. Sie bezeichnet das diskutierte Beispiel als unverhältnismässige Umsetzung einer Umweltschutzauflage, da der finanzielle Aufwand gross sei und das Transportsystem technische Probleme mit sich bringe. Es sei fraglich, ob die lange Kette von Aufwendungen und Massnahmen schlussendlich noch umweltfreundlich seien. Trotz allgemein positivem Echo zum Kienbergtunnel erlaube sie sich daher einige kritische Bemerkungen besonders zum Materialtransport.

Ist es sinnvoll, dass der kurze Materialtransportweg zur Bahnverladestelle in Sissach mit einem derart komplizierten und aufwändigen Verfahren realisiert wird? Ist es umweltfreundlich, für die nicht allzu grosse Menge des Ausbruchmaterials eine Transportanlage aus Osteuropa nach Sissach zu bringen, nur um den Auflagen des Umweltverträglichkeitsberichts gerecht zu werden. Es sei schwierig nachzuvollziehen, weshalb das Ausbruchmaterial in der Ostschweiz deponiert werde. Wenn nämlich das Material aus Sissach per Bahn endlich in der Ostschweiz angekommen sei, müsse es dort wieder vom Bahnwagen entladen und auf die Enddeponie gebracht werden.

Zusammenfassend stellt sich für Liz Rytz die Frage, ob die Anliegen an die Umweltfreundlichkeit und die Wirtschaftlichkeit bei diesem Transportkonzept verstanden und sinnvoll umgesetzt worden seien, oder ob aus dem damaligen Umweltverträglichkeitsbericht ein unvernünftiges Vorschriftenpaket entstanden sei.

Elsbeth Schneider hat in der Baudirektion bereits den Auftrag erteilt, eine Ökobilanz zu erstellen. Obwohl es sich dabei um ein aufwändiges Unterfangen handle, wolle sie genau wissen, ob das Konzept richtig gewesen sei.

://: Die Interpellation ist damit beantwortet.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1000

13 2000/099
Interpellation der FDP-Fraktion vom 4. Mai 2000: Resultate der Wirtschaftsförderung im Kanton Basel-Landschaft. Schriftliche Antwort vom 27. März 2001

://: Das Traktandum wurde von der heutigen Traktandenliste abgesetzt.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei




Nr. 1001

14 2001/005
Motion der FDP-Fraktion vom 11. Januar 2001: Partnerschaft 2010+; ein Planungsinstrument für langfristige Strategien in der Partnerschaft

://: Die Motion wird diskussionslos als Postulat an den Regierungsrat überwiesen.

Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei



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