Protokoll der Landratssitzung vom 26. April 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 26. April 2001 |
Nr. 1035
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2001/016
Berichte des Regierungsrates vom 16. Januar 2001 und der Justiz- und Polizeikommission vom 2. April 2001: Stellungnahme zum Postulat 96/257 von Peter Tobler betreffend "Ein Grundkonzept 'Kantonales Strafrecht' für Regierung und Landrat"; Abschreibung
Kommissionspräsident
Dieter Völlmin
berichtet, Peter Tobler habe sich in seinem Postulat daran gestört, dass die kantonalen Strafbestimmungen inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt seien. Er verlangte daher die Erarbeitung eines Konzepts für ein kantonales Strafrecht. In einer ausführlichen Vorlage nimmt der Regierungsrat zu diesem Anliegen Stellung. Zwar seien Abweichungen zu verzeichnen, diese jedoch seien nicht alarmierend. Weiter werden die bevorstehende Revision des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch sowie die Überarbeitung der Richtlinien zur Gesetzgebung, welche Bestandteil des Regierungsprogramms sind, Anlass sein, die bestehenden Ungereimtheiten zu beseitigen. Die Kommission beantragt dem Landrat daher einstimmig und ohne Enthaltungen, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
Peter Tobler
zeigt sich sowohl mit dem Bericht der Regierung als auch mit dem Kommissionsbericht zufrieden, dies vor allem deshalb, weil das Problem nun offen auf dem Tisch liege. Bei einer nächsten Diskussion von Strafbestimmungen werde sich der Landrat bewusster sein, in welcher Unklarheit man sich in diesem Bereich befinde. Als Anlass für seinen Vorstoss nennt er die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts, welches von einem anderen Kanton abgeschrieben wurde ohne abzuklären, ob dieses überhaupt ins Baselbieter Strafrecht passe. Soll ein Recht glaubwürdig und verständlich sein, müssen gerade auch die Strafbestimmungen Sinn machen. In dieser Beziehung herrsche im Baselbiet gelinde gesagt ein Durcheinander, und er sei froh, dass dieses nun in absehbarer Zeit aufgehoben werden soll. Er glaube allerdings nicht ganz daran, dass dies noch zu seiner Zeit als Landrat geschehen werde.
Ursula Jäggi
informiert, die SP-Fraktion könne sich dem Bericht der Justiz- und Polizeikommission einstimmig anschliessen, nimmt jedoch noch Bezug auf den zweitletzten Abschnitt des Kommissionsberichts, in welchem festgestellt wird, die Verfahren auf Gemeindeebene seien oftmals sehr schwerfällig. Mit der Zeit müsse daher auch überlegt werden, ob § 81 im Gemeindegesetz geändert werdend sollte.
§ 81 Strafverfahren vor dem Gemeinderat
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Durch Gemeindeerlass kann vorgesehen werden, dass anstelle des Gemeinderates ein aus dem Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin und zwei weiteren Behördemitgliedern bestehender Ausschuss die Einvernahme des oder der Verzeigten durchführt und die Busse ausspricht. Für diesen Ausschuss gelten die gleichen Verfahrensbestimmungen wie für den Gemeinderat.
Nach Meinung der SP sei der Aufwand zu gross, wenn für eine Anhörung drei Behördemitglieder anwesend sein müssen. Diese Regelung müsse im Hinblick auf Effizienz und Kosteneinsparungen insbesondere bei niedrigen Bussen überdacht werden.
://: Der Landrat beschliesst grossmehrheitlich, das Postulat 96/257 als erfüllt abzuschreiben.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1036
17 2001/035
Motion der SVP-Fraktion vom 8. Februar 2001: Standesinitiative für Vollkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Sabine Pegoraro erklärt, die FDP unterstütze die Motion einstimmig. Halbheiten seien heute nicht mehr gefragt, weder im Verhältnis von Basel-Landschaft zu Basel-Stadt noch im Verhältnis zum Bund. Die Schaffung von zwei Halbkantonen möge vor 170 Jahren aufgrund der damaligen Situation Sinn gemacht haben, seither jedoch haben sich beide Halbkantone zu Kantonen mit einer eigenen Identität entwickelt, welche in einem freundschaftlichen Nebeneinander leben.
Sabine Pegoraro bezeichnet die Unterscheidung zwischen Voll- und Halbkantonen als alten Zopf, was auch das Fehlen dieser Unterscheidung in der neuen Bundesverfassung beweise. Es werde nur noch zwischen Kantonen, welche mit einem oder zwei Standesvertretern im Ständerat vertreten sind, unterschieden. Heute sei es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Kanton, welcher seinen Pflichten gegenüber dem Bund stets nachkomme und im Bezug auf die Auferlegung von Pflichten durch den Bund auch durchaus als vollwertig behandelt werde, nur mit einem Ständerat in Bern vertreten sein soll. Es gehe hier auch um die Frage der demokratischen Gerechtigkeit.
Im Weiteren gehe es darum, ein Zeichen gegenüber der Eidgenossenschaft zu setzen. Die FDP betrachte die Entwicklung der Bundespolitik im Bezug auf die Nordwestschweiz zunehmend mit Sorge. Der Jura erweise sich immer mehr nicht nur als topographische, sondern auch als politische Barriere. Die Planung in wichtigen Bereichen wie der Hochschul- oder Verkehrspolitik laufe heute entlang der Juragrenze auf der Achse St. Gallen - Genf. Mit der Schaffung eines beziehungsweises zweier Vollkantone kann unsere Region nicht nur ihr Gewicht in Bern verstärken, sondern auch in Erinnerung rufen, dass es sich bei unserer Region um die zweitwichtigste Wirtschaftsregion der Schweiz handle.
Man erwarte, dass Basel-Stadt in dieser Frage in die gleiche Richtung ziele. Leider lassen Zeichen, welche in jüngster Zeit von Basel-Stadt ausgesandt wurden, in dieser Hinsicht jedoch keine grossen Hoffnungen zu. Vollends unverständlich seien auch Äusserungen des abtretenden Präsidenten des Basler Verfassungsrates, welcher in seiner Abschiedsrede den Baselbieterinnen und Baselbietern unterstellt habe, an einem Minderwertigkeitskomplex zu leiden und die Hülftenschanze nicht von einer Skisprungschanze unterscheiden zu können. Derartige verbale Entgleisungen zeugen von einer Geringschätzung gegenüber dem Baselbiet und seien kontraproduktiv.
Unverständlich sei die ablehnende Haltung von Basel-Stadt gegenüber einem Vollkanton vor allen Dingen auch deshalb, weil die Schaffung von zwei Vollkantonen für beide Kantone eine klassische win-win-Situation darstelle. Beide profitieren, niemand müsse etwas aufgeben und keine Souveränität werde angetastet. Es gebe daher keinen echten Grund, welcher gegen eine Aufwertung zu einem Vollkanton sprechen würde, es sei denn, man renne einer Illusion nach und opfere dabei ohne Aussicht auf Erfolg das eigene Gewicht in der Eidgenossenschaft. Dies entspräche sicherlich nicht den Zielen der FDP.
Hans Schäublin betont, die SVP habe sich den Schritt, eine Standesinitiative einzureichen, sehr gut überlegt. Man kam dabei zum Schluss, das Anliegen sei sicherlich eine Standesinitiative wert. Viele Argumente wurden bereits von seiner Vorrednerin genannt, wobei es der SVP grundsätzlich um eine Stärkung beider Basel gehe. Er bittet den Landrat, die Motion zu unterstützen, damit das Anliegen auf eidgenössischer Ebene eingereicht werden könne. Nach seinen Informationen habe die SP in Bern bereits eine ähnliche Initiative eingereicht und auch Basel-Stadt werde eine Standesinitiative für einen Vollkanton Basel-Stadt einreichen.
Sabine Stöcklin stellt fest, der SP-Nationalrat Claude Janiak habe in ähnlicher Richtung bereits einen Vorstoss in Bern unternommen. Die Ausdrücke "Halbkanton" oder "Vollkanton" fehlen in der neuen Bundesverfassung, weshalb die SP nicht jedes Wort der SVP-Motion mittragen könne. Trotzdem wehre sie sich nicht dagegen, jedoch wolle man sich von der Begleitmusik der SVP absetzen. Die SP hat den Eindruck, die SVP wolle Mauern gegen Basel aufbauen. Sabine Stöcklin denkt zudem, die SVP stelle die Politik in Basel in ein schiefes Licht. Die SP wolle die vorliegende Motion nicht in der gleichen Art verstanden wissen, denn viele Volksvertre-terInnen der SP wünschen sich eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Partnerkanton Basel-Stadt. Obwohl also der politische Wille nicht mit demjenigen der SVP übereinstimme, wolle die SP die Motion unterstützen.
Laut Uwe Klein stimmt auch die CVP der Motion zu. Er verweist hingegen auf § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landrates, wonach normalerweise nicht über eine Motion diskutiert werde, wenn der Regierungsrat bereit sei, diese entgegenzunehmen. Er ist der Meinung, der Landrat sollte sich an seine Geschäftsordnung halten.
Peter Brunner hat das Vorgehen mit dem Landschreiber abgesprochen. Es handle sich hier um einen sehr wichtigen Vorstoss. Auch wenn die Regierung bereit sei, diesen zu übernehmen, sei es wichtig, dass die Öffentlichkeit und die Medien die Meinung des Landrates kennen.
Bruno Steiger erklärt, die Schweizer Demokraten unterstützten die Motion klar, denn man könne damit zwei Fliegen auf einen Streich erschlagen. Erstens hätte Basel-Landschaft mit zwei Ständeräten mehr Einfluss in Bern und zweitens könne damit jeglichen Wiedervereinigungsbemühungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein Riegel geschoben werden. Gegen eine Partnerschaft mit Basel-Stadt sei nichts einzuwenden, jedoch dürfe diese nicht einseitig sein.
Esther Maag zeigt sich doppelt erstaunt. Erstens ist sie überrascht, dass die Regierung die Motion widerspruchslos entgegennehme und zweitens ist sie verwundert, dass die Motion trotzdem diskutiert werde. Diese wichtige Grundsatzfrage sei aber auf jeden Fall eine Diskussion wert.
Vordergründig können die Grünen der Motion vollumfänglich zustimmen, denn es sei tatsächlich nicht nachvollziehbar, weshalb die BaselbieterInnen nach wie vor als halbe Portion behandelt werden. Basel-Landschaft sei einwohnermässig stärker als manch anderer Kanton. Heute habe ein Einwohner oder eine Einwohnerin aus dem Kanton Appenzell dank dem Prinzip des Ständemehrs rund 40-mal so viel Gewicht wie ein Baselbieter oder eine Baselbieterin. Dieses Prinzip sollte grundsätzlich hinterfragt werden, denn es sei vom basisdemokratischen Aspekt her ungerecht.
Als positiv bezeichnet Esther Maag die Tatsache, dass von verschiedener Seite Vorstösse unternommen wurden, welche in die gleiche Richtung zielen. Auf Bundesebene reichte Claude Janiak einen entsprechenden Vorstoss ein, welcher von sämtlichen Baselbieter Nationalrätinnen und Nationalräten unterschrieben wurde, während auf Kantonsebene bereits eine Motion und nun eine Standesinitiative eingereicht wurden. Es sei zwar bekannt, dass eine Standesinitiative nicht das schlagkräftigste Instrument sei, immerhin stelle sie aber eine Möglichkeit dar, wie ein Kantonsparlament auf Bundesebene wirken kann.
Wie bereits erwähnt, habe die Grüne Fraktion vordergründig nichts gegen die aktuelle Motion einzuwenden, sie zeige jedoch mit anderen Initiativen der SVP Mühe. Wenn die Beiträge an Basel-Stadt eingefroren werden sollen, kann Esther Maag sich des Verdachts nicht erwehren, mit der Standesinitiative wolle man auch eine Art Abgrenzungspolitik betreiben. Dies wiederum wäre ganz und gar nicht im Sinne der Grünen. Die ganze Diskussion um den Kanton Nordwestschweiz habe insofern einiges in Gang gebracht, als eine ausgebaute und intensivierte Partnerschaft wieder zum Thema wurde. Eine intensivierte Partnerschaft, wie sie auch von den drei Jubiläumsinitiativen angestrebt werde, müsse weiterhin das Ziel von Basel-Stadt und Basel-Landschaft bleiben. Letztendlich wäre es sogar angebracht, über eine Gebietsreform in der Schweiz zu diskutieren, denn es sei nicht unbedingt sinnvoll, einen Staat bis in alle Zukunft mit den heutigen kleinen Einheiten zu verwalten.
Grundsätzlich unterstützen die Grünen also die Ziele der Standesinitiative, betonen jedoch, die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen müsse trotzdem intensiviert werden.
Dieter Völlmin hat gespürt, wie schwierig es für die SP und die Grünen sei, einen Vorstoss der SVP zu unterstützen. Er selbst könne in diesem Vorstoss keine sogenannte "Begleitmusik" erkennen, man sei gegenüber dem Kanton Basel-Stadt sogar sehr anständig und wolle diesen ebenfalls zum Vollkanton machen. Dieser Vorstoss hänge nicht mit der Initiative betreffend die Zahlungen an Basel-Stadt zusammen. Ohne eine Trennung der voneinander unabhängigen Vorstösse sei eine sinnvolle Diskussion nicht möglich. Er selbst sei überzeugt, dass Basel-Stadt einlenken werde, wenn bekannt werde, dass Basel-Landschaft sich einstimmig hinter die Standesinitiative stelle und diese letztlich auch niemandem schade. Der vielzitierte Wiedervereinigungsartikel in Basel-Stadt werde die Verfassungsrevision wohl so oder so kaum überleben. Die Standesinitiative sei politisch wichtig, denn damit könne demonstriert werden, dass der Kanton hinter dem Anliegen stehe. Dieter Völlmin ist der SP und den Grünen daher dankbar, dass die Motion trotz allem einstimmig an den Regierungsrat überwiesen werden könne.
Ruedi Brassel gibt Dieter Völlmin recht, dass es im aktuellen Vorstoss nicht um irgendwelche Begleitmusik gehe. Wenn sich die beiden Basel je eine volle Standesstimme verschaffen, ändert sich an ihrem Verhältnis untereinander nichts. Es sei seiner Meinung nach nicht angebracht, zu behaupten, Basel sei gegen eine Erhebung zum Vollkanton. Alle Bundesparlamentarier von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben nämlich Claude Janiaks Vorstoss unterschrieben, was auch für Basel-Stadt ein klares Signal sei, wohin der Weg in Zukunft führen soll. Die SP mäkle auch nicht an der SVP-Motion herum, denn es war ihr immer ein Anliegen, dass in beiden Kantonen gleichzeitig und gemeinsam vorgegangen wird. Dass zwischen den beiden Basel immer wieder Querelen auftreten können, sei normal, jedoch müsse sachpolitisch diskutiert werden. Hier weisen die Jubiläumsinitiativen in die richtige Richtung.
Am SVP-Vorstoss wäre einzig zu kritisieren, dass dieser rein begrifflich keine Motion sein könne, denn es sei darin von Vollkantonen die Rede. Da in Wirklichkeit keine Vollkantone existieren, könne die Motion daher auch nicht umgesetzt werden. Es gehe um eine volle Standesstimme, was die SP mit Herz und Seele unterstützen könne.
Hans Schäublin bemerkt, im Prinzip wollten ja alle Parteien das gleiche Ziel erreichen, nämlich dass Basel-Landschaft zum Vollkanton werde. Aus diesem Grund unterstütze die SVP auch Claude Janiaks Vorstoss. Die Frage der Partnerschaft mit Basel-Stadt habe mit diesen Vorstössen nichts zu tun. Er bittet, die Motion zu unterstützen.
Sabine Stöcklin findet trotz allem die Begleitmusik sowohl für die Berichterstattung in den Medien als auch für die Information an Basel-Stadt entscheidend. Sie stellt klar, die SP unterstütze zwar die Motion, sie fordere jedoch nicht gleichzeitig, dass Basel-Stadt den Wiedervereinigungsartikel streichen müsse. Es gebe durchaus Personen in unserem Kanton, welche sich eine Wiedervereinigung oder eine Fusion vorstellen könnten.
Esther Maag präzisiert, für die Grünen sei eine Wiedervereinigung kein Thema. Als diskussionswürdig hingegen bezeichnet sie das Thema einer grundsätzlichen Gebietsreform in der ganzen Schweiz mit einer entsprechenden Ständereform.
Peter Tobler erinnert an die letzte Volksabstimmung zu diesem Thema, an welcher sich 77 Prozent der Stimmenden für einen Vollkanton Basel-Landschaft aussprachen.
Andreas Koellreuter meint zu Uwe Klein, seiner Meinung nach sei es positiv, dass die heutige Diskussion stattgefunden habe, auch wenn dies in der Geschäftsordnung so nicht vorgesehen sei. Das Baselbiet sei heute ein stolzer, selbstbewusster und vollwertiger Kanton mit 260'000 Einwohnern. Diesem Kanton soll endlich das gleiche Recht wie den meisten anderen Kantonen zustehen, nämlich mit einer ganzen Standesstimme in Bern vertreten zu sein. Es wäre wünschenswert, dass auch Basel-Stadt als vollwertiger Kanton zählen würde, weshalb er immer wieder staune, dass Basel-Stadt scheinbar mit der aktuellen Situation zufrieden sei. Der Schlüssel zum Erfolg in Bern liege nicht in Liestal, sondern in Basel-Stadt. Die Landratsmitglieder müssen sich daher unbedingt mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der Stadt zusammensetzen und diese vom basellandschaftlichen Anliegen überzeugen.
Der Regierungsrat will nun dem Landrat sehr rasch eine Landratsvorlage unterbreiten, damit das Geschäft möglichst noch vor Ende Juni behandelt werden könne. In Bern sei eine parlamentarische Initiative deponiert und die Zeit zur Einreichung der Standesinitiative dränge, damit die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beide Geschäfte gleichzeitig behandeln kann. Wenn Basel-Stadt nicht mitmache, seien die Erfolgschancen viel geringer.
://: Die Motion wird einstimmig an den Regierungsrat überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1037
13 2001/003
Motion der SP-Fraktion vom 11. Januar 2001: Mener a bien - Erleichterte Einbürgerung für Jugendliche
Andreas Koellreuter erklärt, der Regierungsrat sei bereit, den Vorstoss zu übernehmen, jedoch nur als Postulat. Inhaltlich habe er überhaupt keine Probleme mit der Motion, auf Bundeseben hingegen befinde man sich mitten in einem Vernehmlassungsverfahren, welches verschiedene Möglichkeiten für eine erleichterte Einbürgerung vorsehe. Der Regierungsrat habe sich positiv zu diesen Vorschlägen gestellt. Sobald klar sei, was der Bund tun werde, lasse sich auch der kantonale Spielraum besser abschätzen. Aus diesem Grund wolle man den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.
Zum heutigen Zeitpunkt sei nicht beurteilbar, ob Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene für die Schaffung von erleichterten Einbürgerungsvoraussetzungen für die zweite Ausländergeneration überhaupt noch bestehen werde, nachdem der Bund legiferiert habe. Sollte der Bund keine abschliessende Regelung vorsehen, wäre zu prüfen, ob der interkantonalen Vereinbarung vom 16. Dezember 1994 beigetreten werden soll oder ob der Kanton unabhängig von der interkantonalen Vereinbarungen erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen für die zweite Ausländergeneration schaffen müsste. So habe beispielsweise der Kanton Basel-Stadt einen möglichen Beitritt zur Konvention zwar geprüft, diesen jedoch verworfen und eine eigene Regelung in Kraft gesetzt.
Andreas Koellreuter ist auch nicht glücklich darüber, dass die beiden 1994 eingereichten Vorstösse bisher noch nicht behandelt werden konnten, dafür seien jedoch zwei Gründe verantwortlich: Bereits kurz nach der Abstimmung habe der Bund signalisiert, man werde nun unmittelbar einen neuen Vorschlag ausarbeiten. Bis zur Vernehmlassung habe es aber trotzdem bis 2001 gedauert. Diese Tatsache sei bedauerlich, andererseits waren Entwicklungen im eigenen Kanton dafür verantwortlich, dass Bürgerrechtsgesetzesrevisionen mit anderem Inhalt vordringlich behandelt werden mussten. Die Politik des Regierungsrates, pragmatisch und Schritt für Schritt vorzugehen, sei vom Landrat immer abgesegnet und mitgetragen worden.
Mit der Vereinfachung des Einbürgerungsprozederes (in Kraft seit 1. Januar 2001) wurde bereits ein erster Schritt umgesetzt. Über das Postulat der SP für eine (finanziell) erleichterte Einbürgerung von Personen, welche bereits seit zwanzig Jahren und mehr in der Schweiz leben, werde die Stimmbevölkerung im Juni abstimmen. Mitte August werde eine Vorlage betreffend das Verfassungsgerichtsurteil vorliegen. Andreas Koellreuter geht davon aus, dass der Bund während des nächsten Jahres selbst legiferieren werde. Wenn sich die genauere Entwicklung auf Bundesebene abzeichne, könne das kantonale Vorgehen geplant werden.
Eric Nussbaumer stellt fest, die Ausführungen des Regierungsrates seien deutlich gewesen und er konnte sich überzeugen, dass das Anliegen der SP auch mit dem Anliegen der Regierung übereinstimme. Allerdings sei es unter diesen Umständen schwierig zu verstehen, weshalb der Regierungsrat nicht handeln wolle, wo doch das Anliegen bereits seit mehr als sechs Jahren deponiert sei. Er sei daher enttäuscht, dass das Anliegen in eine Postulat-Warteschublade gelangen soll. Es wäre seiner Meinung nach bereits heute möglich, dem Konkordat beizutreten oder auch eine eigene Lösung zu erarbeiten. Trotz seinen Problemen, die Argumentation der Regierung nachzuvollziehen, ist Eric Nussbaumer mit der Überweisung als Postulat einverstanden.
Alfred Zimmermann empfindet es als merkwürdig, dass eine überwiesene Motion der Grünen aus dem Jahr 1994 nicht erfüllt wurde und die neue Motion, welche das Gleiche verlange, nun als Postulat überwiesen werden soll. Der Landrat dürfe es sich nicht gefallen lassen, dass der Regierungsrat seine Aufträge nicht erfülle.
Anton Fritschi folgt Andreas Koellreuters Ausführungen und warnt davor, die jetzige Situation mit irgendwelchen Präjudizen zu vergiften. Die FDP spricht sich zwar für erleichterte Einbürgerungen aus, jedoch sei der jetzige Moment dafür sicherlich falsch gewählt, da sich in dieser Richtung auf Bundesebene einiges tue. Er spricht sich daher dafür aus, die Motion als Postulat zu überweisen.
Elisabeth Schneider betont, auch aus den Reihen der CVP sei 1994 eine Motion eingereicht worden und man sei enttäuscht darüber, dass sich nichts getan habe. Trotzdem erscheine es plausibel, momentan noch abzuwarten, da der Bund in dieser Angelegenheit tätig werde. Die CVP/EVP ist damit einverstanden, den Vorstoss als Postulat zu überweisen.
Hans Schäublin gibt die Bereitschaft der SVP bekannt, den Vorstoss als Postulat zu unterstützen. Er versteht zwar Alfred Zimmermann, fände es jedoch schlecht, wenn ein frühzeitig gefällter Entscheid bereits nach kurzer Zeit wieder angepasst werden müsste.
Heinz Mattmüller verweist auf eine Begriffsverwirrung, denn es werde meist von der "Einbürgerung für Jugendliche", nicht aber der "Einbürgerung für Jugendliche der zweiten Generation" gesprochen. Für ihn bestehe ein grosser Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen. Ausserdem komme man im Kanton Basel-Landschaft den jungen Ausländern schon sehr entgegen, indem die Jahre, in welchen sie die Schulen in der Schweiz besuchten, doppelt zählen. Seiner Meinung nach könnte der Kanton Basel-Landschaft zu wenig mitbestimmen, wenn er einfach einer bereits bestehenden Konvention beitreten würde. Die Schweizer Demokraten sprechen sich auch gegen eine Überweisung des Vorstosses als Postulat aus. Die ganze Thematik könne anlässlich der Debatte über ein Integrationsgesetz erneut diskutiert werden.
Maya Graf stellt fest, was dem Landrat heute vorliege sei im Grunde genommen eine Wiederholung einer Motion. Bereits 1994 habe Roland Meury einen Vorstoss mit gleichem Inhalt eingereicht, welcher vom Parlament auch als Motion überwiesen wurde. Dies zeigt, dass das Thema seit längerer Zeit diskutiert und nun endlich an die Hand genommen werden müsse. Das Argument, der Zeitpunkt sei gerade nicht günstig, bezeichnet Maya Graf als eine Ausrede, um das Anliegen weiter beiseite schieben zu können. Ihrer Meinung nach stehen die Zeichen, das Anliegen auch umsetzen zu können, momentan nicht schlecht. Neben dem parlamentarischen Auftrag passe das Anliegen auch sehr gut in die Reihe von kleineren Revisionen, welche im Einbürgerungswesen geplant sind.
Mit der interkantonalen Vereinbarung und der Lösung in Basel-Stadt sind Wege aufgezeigt, wie das Anliegen in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Thema der Integration könne sicherlich für alle Parteien als wichtiges Thema bezeichnet werden. Die Grünen hätten das Anliegen gerne als Motion überwiesen, unterstützen es aber auch als Postulat.
Andreas Koellreuter präzisiert, Roland Meurys Vorstoss sei nicht als Motion, sondern als Postulat überwiesen worden. Ausserdem habe der Regierungsrat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht immer wieder über den Stand der einzelnen Vorstösse orientiert. Der Landrat habe sich bis heute immer mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Wenn nun der Landrat möglichst schnell eine Vorlage verlange, könne diese wohl geliefert werden, der Vorstoss sollte dann aber als Motion überwiesen werden. Dieses Vorgehen würde jedoch eine verworrene Situation bewirken, denn der Landrat hätte somit gleichzeitig über eine Vorlage im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsurteil, die Initiative der Schweizer Demokraten und die erleichterte Einbürgerung für Jugendliche zu befinden. Möglicherweise werden die eidgenössischen Räte im nächsten Frühjahr zur gleichen Zeit ebenfalls über die erleichterte Einbürgerung beschliessen, was sicherlich nicht von Vorteil wäre.
Bruno Steiger spricht von einem bedenklichen Demokratieverständnis, denn die Stimmbevölkerung habe sich bei einer Abstimmung im Jahr 1994 klar gegen die erleichterte Einbürgerung junger AusländerInnen ausgesprochen, auch wenn das Anliegen nur am Ständemehr gescheitert sei. Integrationsprobleme seien seiner Meinung nach mit der Erleichterung von Einbürgerungen nicht zu lösen. Längst nicht alle Jugendlichen der zweiten Generation seien integriert oder assimiliert. Für die Schweizer Demokraten stellt eine Einbürgerung erst den letzten Schritt der Anpassung dar.
Ruedi Brassel bezieht sich auf Andreas Koellreuters Aussage, das Zusammentreffen verschiedener Vorstösse in einem ähnlichen Bereich schaffe einen Koordinationsbedarf, was dazu führe, dass der Vorstoss als Postulat und nicht als Motion entgegengenommen werden soll. Diesen Ausführungen kann Ruedi Brassel folgen und auch Eric Nussbaumer habe diesem Anliegen entsprochen. Bereits rund ein halbe Jahr nach der Abstimmung 1994 haben die welschen Kantone jedoch ein Konkordat abgeschlossen und er wolle nun wissen, ob der Regierungsrat bereit sei, falls die Bundesvorstösse in absehbarer Zeit doch zu keiner Lösung führen, ebenfalls zügig dem Konkordat beizutreten oder allenfalls eine andere Lösung zu suchen.
Andreas Koellreuter skizziert den Fahrplan wie folgt: Zuerst werde dem Landrat die Vorlage im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsurteil vorgelegt, danach die Initiative der Schweizer Demokraten. Wenn der Bund bis dahin keine Lösung präsentiert habe, werde eine kantonale Lösung für die erleichterte Einbürgerung vorgeschlagen.
Heinz Mattmüller findet, es bestehe ein grosser Unterschied darin, grundsätzlich die Einbürgerung von jungen Ausländern zu fördern oder einer interkantonalen Vereinbarung beizutreten.
://: Die Motion 2001/003 wird grossmehrheitlich als Postulat an die Regierung überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1038
14 2001/006
Postulat von Rita Kohlermann vom 11. Januar 2001: Eco-Drive-Technik für ressourcenschonendes Fahren
Laut Peter Brunner ist der Regierungsrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Rita Kohlermann bemerkt, Wiederholungen seien im Landrat scheinbar notwendig. Sie habe das gleiche Postulat bereits 1991 eingereicht, inzwischen sei dieses jedoch abgeschrieben worden. Umso mehr freue sie sich darüber, dass der Regierungsrat heute ihr Postulat entgegennehmen wolle.
://: Das Postulat wird stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Nr. 1039
15 2001/012
Interpellation von Esther Maag vom 11. Januar 2001: Kontrollen bei den Schwerverkehrsabgaben. Schriftliche Antwort vom 10. April 2001
://: Die von der Interpellantin beantragte Diskussion wird bewilligt.
Esther Maag bezeichnet die Antworten zu ihrer Interpellation als sehr umfassend und fundiert. Zwischenzeitlich sei jedoch noch eine Zusatzfrage aufgetaucht und sie möchte wissen, ob LKWs im Baselbiet in letzter Zeit vermehrt Schleichwege benutzen.
Esther Bucher betont, man habe mit Genugtuung festgestellt, dass die Schwerverkehrskontrollen in Zukunft intensiviert werden, was aufgrund der vorliegenden Zahlen und der dramatischen Zunahme an Güterschwerverkehr auf unseren Strassen notwendig erscheine. Im Verlauf von sechs Jahren (1995 - 2000) seien im Baselbiet 151 ganztägige Schwerverkehrskontrollen durchgeführt worden. Esther Bucher empfindet eine durchschnittliche Zahl von 25 Kontrollen pro Jahr als sehr bescheiden. Bei diesen Kontrollen wurden rund 1'300 Fahrzeuge erfasst, was pro ganztägige Kontrolle eine Zahl von neun Lastwagen ergebe. Auch diese Zahl empfinde sie als zu wenig. Am erstaunlichsten jedoch erscheine ihr die Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge. Von 1'300 kontrollierten Lastwagen mussten 334 verzeigt werden, also mehr als 25 Prozent. Aufgrund dieser Zahlen bestehe dringender Handlungsbedarf und die SP begrüsse eine massive Erhöhung der Schwerverkehrskontrollen.
Willi Grollimund bezieht sich ebenfalls auf die von Esther Bucher zitierten Zahlen und bezeichnet insbesondere die Zahl von 1'300 Fahrzeugen als total falsch. Er glaube, dass seine eigene Firma allein schon mehr kontrolliert worden sei. Es sei sogar vorgekommen, dass das gleiche Fahrzeug am gleichen Tag zweimal kontrolliert worden sei. Dementsprechend kämen sich viele Chauffeure wie Schwerverbrecher vor. Im Gegensatz dazu erscheine ihm die Anzahl der Verzeigungen als zu hoch.
Laut Willi Grollimund wird der vielgepriesene und speziell geförderte Kombi-Verkehr besonders scharf kontrolliert. Oftmals müssen Chauffeure am Hafen oder von der Eisenbahn einen Auflieger übernehmen, welcher nicht zum Fahrzeug passt, da die Fahrzeuge europaweit nicht überall genau gleich lang sind. Wenn die Polizei bei einer Kontrolle nichts anderes finde, würden also die Fahrzeuge ausgemessen und jemand werde gebüsst, weil sein Fahrzeug 20 oder 30 cm zu lang sei. In Bern wurde eine Eingabe gemacht, welche eine Toleranz von 2 Prozent verlangt (36 cm). Willi Grollimund ersucht den Polizeidirektor, auch seine Leute dahingehend zu instruieren, dass sie bei der Fahrzeugvermessung Gnade vor Recht walten lassen. Im EU-Raum gelte bereits heute ein Toleranzwert von 2 Prozent und er wundere sich, warum diese Regelung im Gegensatz zu vielen anderen EU-Richtlinien nicht übernommen wurde.
Andreas Koellreuter lädt Willi Grollimund ein, die Verkehrsabteilung zu besuchen, welche ihm sämtliche Zahlen zu den Schwerverkehrskontrollen offenlegen werde. Es gelte jedoch zu differenzieren, denn die erwähnten 1'300 Fahrzeuge seien akribisch geprüft worden. Daneben würden auch immer wieder Lastwagen, welche Mängel aufweisen, durch Patrouillenfahrzeuge angehalten. Diese seien in der zitierten Statistik nicht enthalten. Selbstverständlich habe man in den letzten sechs Jahren bedeutend mehr als 1'300 Lastwagen kontrolliert.
Als spannend bezeichnet Andreas Koellreuter Willi Grollimunds Aussage, dass nun ein Kanton bereits daran sei, eigene Toleranzwerte festzulegen. Scheinbar werde auch hier "Laubsägeli-Föderalismus" betrieben. Seiner Meinung gelte dieses Recht für die ganze Schweiz, weshalb er sicher keine eigenen Toleranzwerte festlegen werde. Ein Toleranzwert müsste auf jeden Fall für alle Kantone gelten.
Die Zunahme des Schwerverkehrs auf den Kantonsstrassen sei seit der Einführung der LSVA nicht höher als auf der Nationalstrasse selbst. Es möge zwar sein, dass einzelne Fahrzeuge eine falsche Route benutzen, jedoch könne nicht jeder Lastwagen jederzeit und überall überprüft werden.
://: Die Interpellation ist damit erledigt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Ende der Sitzung: 16.50 Uhr
Die nächste Landratssitzung findet statt am 10. Mai 2001
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