Protokoll der Landratssitzung vom 26. April 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 26. April 2001 |
Nr. 1031
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2001/036
Motion von Roland Bächtold vom 8. Februar 2001: Schaffung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen
Peter Brunner
teilt mit, dass der Regierungsrat diese Motion ablehnt und bittet RR Erich Straumann um Begründung.
RR
Erich Straumann
erklärt einleitend, dass die Kantone in der Regel über eine Verordnung zum Tierschutzgesetz, welches abschliessend in der Tierschutzerklärung des Bundes geregelt ist, verfügen.
Dies trifft auch für den Kanton Basel-Landschaft zu.
Das durch den Bund erlassene Tierschutzgesetz sieht kein Verbandsklagerecht vor.
Korrekt sei jedoch die Aussage des Interpellanten, dass ein allfälliges Klagerecht auf Stufe Kanton geregelt werden könne.
Der Kanton Basel-Landschaft verfügt bereits heute über eine Tierversuchskommission. RR Erich Straumann erinnert daran, dass die Regierung das Postulat Peter Zwicks betr. Einführung eines Tierschutzanwalts zur Prüfung entgegengenommen hat.
Auch der Bund blieb inzwischen nicht untätig. Wie den Medien zu entnehmen, wird er zu zwei eingereichten Initiativen einen Gegenvorschlag unterbreiten. Dabei soll auch das Instrument eines Tierschutzanwaltes eine Prüfung unterzogen werden.
Dies zu den Gründen, warum die Regierung der durch Roland Bächtold eingereichten Motion ablehnend gegenübersteht.
Roland Bächtold
ist über die Aktivitäten des Bundes informiert und versteht deshalb die Haltung der Regierung.
Trotzdem wolle er daran erinnern, dass es richtig und wichtig sei, jedes nur denkbare Instrument zum Schutz der Tiere einzusetzen.
Sollte das Postulat Peter Zwicks abgelehnt werden, wäre eine Ueberweisung seines eigenen Vorstosses umso wichtiger. Aus diesem Grund würde er sich bereit erklären seine Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Urs Hintermann
erklärt sich namens seiner Fraktion bereit, die Ueberweisung der Motion als Postulat zu unterstützen, mit dem Auftrag, dieses mit dem bereits überwiesenen Postulat Zwick gemeinsam zu prüfen.
Peter Tobler
erachtet weder Motion noch Postulat als relevant, weshalb die FDP Fraktion beide ablehnt.
Als wesentlich erachtet sie die derzeitigen Aktivitäten auf eidgenössischer Ebene. Hier werde ohnedies noch eine Abstimmung über die verschiedenen Aspekte stattfinden.
Die Anliegen des Tierschutzes sind von einer kompetenten Fachstelle zu behandeln, welche sich der allgemeinen Anliegen der Bevölkerung annimmt.
Damit wäre seines Erachtens ein wirksamer Tierschutz am ehesten zu erreichen.
Mit einer Verstärkung der Fachstelle für Tierschutz schaffe man ein gutes Instrument, welches den Tierschutz flächendeckend und über sämtliche Tierarten sicherstellt.
Uwe Klein
unterstützt die Argumente RR Erich Straumanns und bekundet seitens der CVP Zustimmung, die Motion als Postulat zu überweisen.
Dieter Völlmin
erinnert daran, dass sich die SVP bereits gegen den Vorstoss zur Einführung eines Tierschutzanwaltes ausgesprochen hat und folgerichtig auch das Postulat Roland Bächtolds ablehnt.
Er habe den Eindruck man jage einem Phantom nach, denn bereits heute sei den Tierschutzorganisationen freigestellt bei Missständen Anzeige zu erstatten.
Vermutlich verwechsle der Motionär das Recht zur Anzeige mit dem Verbandsbeschwerderecht gegen Verfügungen im Umweltbereich.
Ein Verbandsklagerecht bei Verletzung des Tierschutzgesetzes sei überflüssig.
Daniel Wyss
spricht sich namens der Grünen Fraktion für die Ueberweisung des Postulats aus.
://: Der Rat stimmt der Ueberweisung der Motion als Postulat mit 33:28 Stimmen zu.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1032
8 2001/042
Interpellation von Thomas Haegler vom 8. Februar 2001: Medikamente in der Schweinezucht. Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1
RR Erich Straumann kann zu dieser Frage nicht Stellung nehmen, da die gemachten Erhebungen den dazu erforderlichen Detaillierungsgrad nicht aufweisen.
Dem Verbot, Antibiotika für eine Leistungsförderung einzusetzen,wird im Kanton Basel-Landschaft insofern Rechnung getragen, als beim Bezug derselben eine Kopie des jeweiligen Rezeptes dem Kantonstierarzt zugestellt werden muss.
Zu Frage 2
RR Erich Straumann verweist auf die in einem Schlachtbetrieb regelmässig durchgeführten Kontrollen und Proben.
1999 resultierten aus den 21 entnommenen Proben 3 Verzeigungen, 2000 waren es 19 Proben mit 2 Verzeigungen.
Das Resultat eines nationalen Programms, an dem sich das Baselbiet beteiligt hat, ergab bei weiteren 20 Proben keinerlei negative Ergebnisse.
Zu Frage 3
Das Antibiotika ist als Leistungsförderer verboten, zu therapeutischen Zwecken jedoch zugelassen.
Die landwirtschaftlichen Betriebe sind gehalten ein Behandlungsjournal zu führen, aus dem entnommen werden
kann welchem Tier zu welchem Zeitpunkt welches Medikament in welcher Dosis verabreicht wurde.
Der Kantonstierarzt hat im Jahre 2000 10% der Landwirtschaftsbetriebe auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Dabei wurden keine ungerechtfertigten Behandlungen mit Antibiotika registriert.
Zu Frage 4
Als klar definierten Gesundheitsstatus bezeichnet RR Erich Straumann die Tatsache, dass 90% der Schweinemästereien dem Schweizerischen Schweinegesundheitsdienst angeschlossen sind.
Aus Sicht der Regierung besteht zur Zeit keine Veranlassung für präventive Massnahmen, man wird jedoch auch in diesem Jahr wieder, in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor, Stichproben durchführen lassen.
Mit den genannten Massnahmen kann ein Missbrauch von Antibiotikas praktisch ausgeschlossen werden.
Thomas Hägler bedankt sich bei RR Erich Straumann für die Beantwortung seiner Fragen und bemerkt, dass es ihm ein Anliegen gewesen sei, sich zu vergewissern, dass das Schweinefleisch aus dem Baselbiet bedenkenlos genossen werden könne.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1033
11 2000/194
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 2000 und der Justiz- und Polizeikommission vom 14. Februar 2001: Formulierte "Verfassungsinitiative für die rechtzeitige Behandlung von Volksbegehren (Beschleunigungs-Initiative)"; Änderung der Kantonsverfassung als Gegenvorschlag (evtl. 1. Lesung)
Der Landratspräsident Peter Brunner macht einleitend auf den aus der letzten Sitzung resultierenden Antrag Peter Toblers aufmerksam, zu welchem eine namentliche Abstimmung stattfinden wird.
Dieter Völlmin verweist auf die alte Verfassung (1984), welche eine Frist von 18 Monaten für die Initiative vorsah.
In der neuen Verfassung wurde die Frist auf 24 Monate verlängert. Bis heute sind die Hintergründe unklar.
Die aktuelle Initiative sieht eine Halbierung dieser Frist auf 12 Monate vor. Damit verlangt die Initiative eine Aenderung der Kantonsverfassung, in dem Sinne, dass formulierte Initiativbegehren dem Volk innerhalb von 12 Monaten zur Abstimmung vorgelegt werden müssen und der Regierungsrat nach Veröffentlich derselben im Amtsblatt Massnahmen zu treffen hat, damit die Behandlungsfristen eingehalten werden.
Im Rahmen der Beratung fanden intensive Diskussionen mit dem Initiativkomitee statt.
Die Kommission konnte sich dabei zu den zwei folgenden Punkte einigen:
1. Sie erachtet den heutigen Rechtszustand als unbefriedigend. Es ist sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden.
Um dies zu erreichen, soll dem Initiativkomitee die Vollmacht erteilt werden, bei Ueberschreiten der Frist das Verfassungsgericht anrufen zu können, damit dessen Präsident ein Abstimmungstermin anordnen kann.
2. Nicht abstreiten lässt sich, dass es Situationen gibt, welche es zweckmässig erscheinen lassen eine eingereichte Initiative nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist zur Abstimmung zu bringen.
Die Auffassungen darüber können allerdings auseinander klaffen.
Mit der Flexibilisierung kann die in der Verfassung verankerte Frist, mit Einverständnis des Initiativkomitees, erstreckt werden.
Beide Punkte bedeuten eine massive Stärkung der Stellung des Initiativkomitees.
Nicht einig war man sich innerhalb der Kommission bezüglich des Kernanliegens der Initiative, der Frage der Frist.
Die Mehrheit der Kommission befand eine Behandlungsfrist von 12 Monaten als zu kurz.
Unter diesem Aspekt ist auch der eindeutige Entscheid, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, zustandegekommen.
Ein Antrag zum Gegenvorschlag für die Verkürzung der Frist auf 18 Monate ist einem Antrag zum Gegenvorschlag, der keine Fristverkürzung vorsieht, knapp unterlegen.
Die Kommission hat sich in der Folge davon distanziert einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, welcher generell eine Verkürzung vorsieht.
Unter diesem Gesichtspunkt kann der vorliegende Antrag zum Gegenvorschlag als speziell bezeichnet werden, da er auf das Kernanliegen der Initiative, die Verkürzung, nicht eintritt, sondern damit „lediglich „ die beiden vorgenannten Nebenschauplätze behandelt.
Abschliessend bemerkt Dieter Völlmin, dass davon ausgegangen werden könne, dass der unterliegende Antrag heute erneut gestellt ewrde, sodass auch darüber diskutiert werden müsse.
Die Initianten der Beschleunigungsinitiative haben Urs Hintermann an Autofahrer erinnert. Den einen ist es dabei wichtig möglichst rasch von 0 auf 100 zu beschleunigen, die zweiten haben ein klares Ziel vor Augen, dass sie innert nützlicher Frist erreichen wollen ohne im Krankenhaus aufzuwachen.
Den autofahrenden Teil der SP ordnet Urs Hintermann in die zweite Gruppe ein.
Grundsätzlich sei klar, dass jede Initiative zügig behandelt werden müsse. Dabei sei jedoch die Geschwindigkeit nicht das einzig massgebliche Kriterium.
Bei Einreichen einer Initiative gehe es vor allem darum, dass ein Meinungsbildungsprozess stattfinde, damit gute Lösungen misst diesem Prozess die gleiche Bedeutung zu wie dem Abstimmungstermin. Weder der Landrat noch der Regierungsrat sind reine Vollzugsorgane, sondern haben dazu beizutragen, dass gute Lösungen gefunden werden.
Der Inhalt einer Initiative erscheint der SP Fraktion dabei wichtiger als der Zeitfaktor.
Das Ziel der Initianten sei dann erreicht, wenn eine Initiative inhaltlich umgesetzt wurde. Ob dafür ein oder zwei Jahre benötigt werden, nehme dabei eine untergeordnete Rolle ein.
Die heute angewendeten Fristen erscheinen Urs Hintermann und seiner Fraktion durchaus angemessen, man liege damit im schweizerischen Durchschnitt.
Das effektive Problem liege darin, dass bereits die heute festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden. Er habe die zwischen 1986 und 2000 formulierten Initiativen einer Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass ein Drittel sämtlicher Vorstösse nicht innerhalb der Frist eingereicht wurden. Deshalb sei vorrangig die Einhaltung der heutigen Frist anzustreben und nicht diese noch zu reduzieren.
Die SP lehnt die Initiative in der vorliegenden Form ab, unterstützt jedoch den Gegenvorschlag der Justiz- und Polizeikommission.
Notfalls könnte die SP auch den Aenderungsvorschlägen der JPK zustimmen, unter der Voraussetzung, dass unter § 29 Abs. 2 2 die 18 Monate auf 24 Monate erhöht werden.
Er sehe Sinn und Zweck der detaillierten Vorschrift nicht ein, da die Regierung bereits heute nichts daran hindere, diese Verfahren anzuwenden.
Aufgabe des Parlaments sei es, sich darauf zu konzentrieren, dass die Frist von 24 Monaten eingehalten werde.
Peter Tobler kann die Aussage Urs Hintermanns, wonach der Prozess der wichtigste Punkt darstellt, vorbehaltlos unterschreiben. Da ein Prozess ohne Leitplanken undenkbar ist, hat die FDP vorgeschlagen Leitplanken aufzustellen.
Die Frist von 12 Monaten wird als zu kurz empfunden und die Initiative deshalb abgelehnt.
Auslöser des Gegenvorschlags war, dass sich die 1985 in Kraft gesetzte Verlängerung von 24 Monaten nicht bewährt hat und letztlich die meisten Dinge nicht besser werden, wenn man sie in die Länge zieht. Deshalb beantragt die FDP eine Rückkehr zur alten Formel, dass formulierte Begehren innert 18 Monaten dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.
Wenn die Initiative schon die Möglichkeit biete die Gesamtproblematik zu beleuchten sollte man dies auch tun. Das zentrale Problem sei, wie bereits seitens des Präsidenten zum Ausdruck gebracht, nicht die Leitplanke des Prozesses, sondern die Frist.
Auf die Einhaltung eines Punkts, nämlich der Stellungnahme der Regierung innert 6 Monaten, lege die FDP besonders grossen Wert. Man sei sich zwar im Klaren, dass 6 Monate bei einer komplizierten Gesetzesinitiative relativ kurz, aber trotzdem machbar sei.
Sollten ausnahmsweise alle Stricke reissen, wäre ein Verständigungsverfahren ein möglicher Weg.
Was den Entscheid des Gerichts betreffe, so bedeute dieser eine Verrechtlichung des politischen Prozesses.
Wenn sich die Verzögerung als zu gross erweise, gebe es bereits heute eine Rechtsverzögerungsbeschwerde. Das Prinzip bleibe dasselbe, einziger Unterschied sei, dass heute das Verfassungsgericht als Kammer entscheidet.
Peter Tobler plädiert für die Strukturierung zugunsten von Uebersichtlichkeit und klaren Zuständigkeiten.
Elisabeth Schneider bezeichnet namens der CVP-Fraktion die heutige Behandlungsfrist von 24 Monaten als angemessen. Volksbegehren sollten nicht nur rechtzeitig sondern auch richtig behandelt werden.
Aus diesem Grunde wurde die Frist damals von 18 auf 24 Monate heraufgesetzt.
Die vorliegende Beschleunigungsinitiative wird von der CVP/EVP Fraktion aus diesem Grunde abgelehnt. Unterstützung dagegen findet der Kommissionsantrag.
Um einer allfälligen Nichteinhaltung der Frist vorzubeugen, bietet sich der Gegenvorschlag der Justiz- und Polizeikommission geradezu an.
Dass der Landrat auf Antrag des Initiativkomitees die Behandlungsfrist unterbrechen oder verlängern kann und das Präsidium des Verfassungsgerichtes im Falle eines Versäumnisses den Abstimmungstermin festsetzt, erachtet die CVP als guten Kompromiss.
Jörg Krähenbühl teilt mit, dass sich die SVP Fraktion hinter den Antrag Peter Toblers stelle.
An die Adresse Urs Hintermanns outet er sich als Initiant und Autofahrer der 2. Kategorie.
Gewisse Vorkommnisse u.a. die Leidensgeschichte der Rheinstrasse J2, hätten jedoch die Initianten zu einer Beschleunigung veranlasst.
Mit der Initiative wurde, vor allem innerhalb der JPK, eine Diskussion in Gang gesetzt, aus welcher der vorliegende Antrag resultiert.
Das Parlament könne davon ausgehen, dass wenn der Antrag Peter Toblers angenommen werde, sich das Initiativkomitee darauf einige seine Initiative zurückzuziehen.
Bruno Steiger deponiert an die Adresse Urs Hintermanns, dass gute Lösungen auch innert nützlicher Frist gefunden werden können.
Es sei für die Schweizer Demokraten nicht nachvollziehbar, weshalb mit der 1987 aufgehobenen Kantonsverfassung die Behandlungsfrist ohne plausible Begründung von 18 auf 24 Monate hinaufgesetzt wurde.
Auch wenn die Regierung darin eine zweckmässige und praktikable Lösung sehe, die Behandlungsfrist anstehender Volksbegehren unnötig auszudehnen, verwehren sich die Schweizer Demokraten.
Ueber die von den Initianten geforderte Behandlungsfrist von 12 Monaten könne man geteilter Meinung sein.
Während der Kommissionsanhörung hat sich das Initiativkomitee kompromissbereit gezeigt und der Kommission zwei Alternativvorschläge unterbreitet, wobei sich die Behandlungsfrist des zweiten Vorschlags auf neu 18 Monate erstreckt.
Eine knappe Kommissionsmehrheit verwarf jedoch auch diesen zweiten Vorschlag.
Auch der Kommissionsantrag Peter Toblers wurde in der Folge abgelehnt.
Mit der vorliegenden Kommissionsfassung kann sich die SD nicht einverstanden erklären, sie unterstützt jedoch den Antrag Peter Toblers.
Esther Maag bezeichnet die herrschende Verwirrung angesichts des Hintergrunds der Geschichte als nicht verwunderlich.
Wirklich gelitten unter der heutigen Verordnung habe niemand, weshalb sich für die Fraktion der Grünen keine Veränderungen des Ist-Zustandes aufdrängt.
Der Gegenvorschlag Peter Toblers beinhalte einerseits die positive Empfehlung der Leitplanken, andererseits jedoch die Fristverkürzung.
Die Ideallösung für die FGL liegt in der Mitte und wäre die Beibehaltung der Frist von 24 Monaten und das Festsetzen von Leitplanken.
Nach eingehender Diskussion innerhalb der Fraktion ist man zum einhelligen Beschluss gelangt, die Initiative abzulehnen und auf den Vorschlag der Kommission einzutreten.
RR Andreas Koellreuter weiss nicht ob er es noch wagen soll, zu kommunizieren, dass die Regierung nach wie vor an ihrer Vorlage Gefallen findet.
Er bittet den Rat sich zu fragen, ob die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre wirklich so negativ waren.
Er sehe es durchaus als Chance, wenn gewisse Prozesse ablaufen und Diskussionen stattfinden können und daraus gute, für alle tragbare Lösungen gefunden werden.
Realisierbar sei sowohl eine Frist von 12 als auch von 18 Monaten. Dabei würden jedoch ausgedehnte Gespräche und genügend Zeit für den Findungsprozess der Vergangenheit angehören. Zudem würde die Seriosität und Qualität unter dem Zeitdruck leiden und andere Projekte müssten zugunsten der Initiativen zurückgestellt werden.
Da Gegenvorschläge Zeit benötigen, ist damit zu rechnen dass zukünftig weniger Gegenvorschläge gemacht werden können. Gespannt sei er, was der Rat bei Rückweisungen an die Regierung mit dem Auftrag einen Gegenvorschlag auszuarbeiten bezüglich der Fristeneinhaltung zu unternehmen gedenke. Hier liege schlussendlich die Verantwortung auf seiten des Landrates.
Er bittet den Rat, vor einem definitiven Entscheid zu bedenken worauf er sich einlasse.
RR Andreas Koellreuter hat mit seinem Votum Bruno Krähenbühl aus dem Herzen gesprochen.
In den meisten Fällen resultieren aus Initiativen kontrovers zu diskutierende Themen und in der Regel gehe es darum, starke Gruppen- oder Sonderinteressen durchzusetzen.
Wenn man nun gemäss der Initiative oder dem Gegenvorschlag Peter Toblers vorgehe, rücke damit das Gesamtwohl in den Hintergrund.
Auf ein Volksbegehren eintreten bedeute die Vor- und Nachteile mit allfälligen Aus- und Nebenwirkungen aus dem Blickwinkel des Gesamtwohls seriös und umfassend zu ermitteln.
Dabei ist kontinuierlich zu klären, ob mit dem Volksbegehren Bundesrecht oder internationales Recht tangiert wird. Vergessen werden dürfen dabei auch die Auswirkungen auf die Gemeindeinitiativen nicht.
Bruno Krähenbühl bemerkt des weiteren, dass ihn der Gegenvorschlag Peter Toblers merkwürdig anmute. Darin werde der Vorschlag unterbreitet das Vernehmlassungsverfahren abzuschaffen, was nichts anderes bedeute, als das die Gemeinden ausgeschaltet werden sollen. Ob sich die Gemeinden als "quantité négligeable" behandeln lassen, bezweifle er allerdings sehr. Dass damit ein gewaltiges Konfliktpotential heraufbeschworen werde dürfte allen Parlamentariern klar sein.
Dass die heutige Gesetzgebung eine aufwendige Angelegenheit darstelle, sei unbestritten.
Bei der Frist könne er jedoch kein Problem ausmachen,da es sich bei den 2 Jahren um eine Maximalfrist handle, welche problemlos unterschritten werden könne.
Er bittet den Rat, die initiative und den Vorschlag Peter Toblers abzulehnen und den Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit zu akzeptieren.
Peter Tobler erinnert daran, dass die Frist von 18 Monaten bis zum Jahre 1985 für den Kanton Basel-Landschaft Gültigkeit hatte. Er bezweifle, dass Initiativen vor diesem Termin ausschliesslich den Partikularinteressen und dem Gemeindewohl galten.
Was die Gemeinden anbelange, sehe er die Lösung darin, dass entweder der Passus gestrichen werde oder die Vorlage vorsehe, dass dieser gleichzeitig den Gemeinden zur Vernehmlassung zugestellt werde.
Als Altgemeinderat bilden die Gemeinden für ihn einen sehr wichtigen Bestandteil innerhalb des Prozesses.
Dieter Völlmin erklärt, dass die Verfassung nicht zwingend vorschreibe bei einem Gegenvorschlag zu einer Initiative ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Er erinnert daran, dass zum vorliegenden Gegenvorschlag der Kommission kein solches durchgeführt wurde.
Dagegen spreche schon allein die Behandlungsfrist von 2 Jahren.
Die Aussage, "im Falle eines Gegenvorschlages entfällt das Vernehmlassungsverfahren" bedeute stelle demzufolge lediglich eine Präzisierung dar.
Was in der Diskussion mit "Leitplanken" bezeichnet wurde, ist eine etwas ausführlichere Formulierung dessen, was der Gegenvorschlag der Kommission ebenfalls beinhaltet. Ein materieller Unterschied besteht lediglich bei den Fristen von 18 und 24 Monaten.
Falls die 1. Lesung der Kommissionsfassung im Rat durchgeht, wird sich die Kommission noch Gedanken darüber machen, ob eine Festsetzung im Gesetz erforderlich ist oder die Verankerung in der Verfassung ausreicht.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung
Nr. 1034
Peter Brunner
führt eine namentliche Abstimmung darüber durch, wer den Kommissionsantrag und wer denjenigen von Peter Tobler unterstütze.
://: Der Landrat spricht sich mit 40:39 Stimmen für Peter Toblers Antrag aus.
Für den Gegenvorschlag der Kommission gestimmt haben:
Simone Abt, Esther Aeschlimann, Rita Bachmann, Margrit Blatter, Patrizia Bognar, Ruedi Brassel, Esther Bucher, Eva Chappuis, Remo Franz, Esther Gallacchi, Madeleine Göschke, Maya Graf, Jacqueline Halder, Franz Hilber, Urs Hintermann, Ursula Jäggi, Hans Jermann, Marc Joset, Uwe Klein, Bruno Krähenbühl, Roland Laube, Gerold Lusser, Esther Maag, Peter Meschberger, Eric Nussbaumer, Hannelore Nyffenegger, Roland Plattner, Heidi Portmann, Paul Rohrbach, Christoph Rudin, Karl Rudin, Elisabeth Schneider, Sabine Stöcklin, Eugen Tanner, Theo Weller, Daniel Wyss, Röbi Ziegler, Alfred Zimmermann, Peter Zwick
Für Peter Toblers Antrag gestimmt haben:
Roland Bächtold, Dölf Brodbeck, Peter Brunner, Monika Engel, Hanspeter Frey, Anton Fritschi, Barbara Fünfschilling, Beatrice Geier, Fredy Gerber, Willi Grollimund, Hildy Haas, Thomas Haegler, Peter Holinger, Hans Ulrich Jourdan, Rita Kohlermann, Jörg Krähenbühl, Sylvia Liechti, Christine Mangold, Heinz Mattmüller, Mirko Meier, Juliana Nufer, Sabine Pegoraro, Max Ribi, Hanspeter Ryser, Liz Rytz, Patrick Schäfli, Paul Schär, Hans Schäublin, Dieter Schenk, Daniela Schneeberger, Bruno Steiger, Urs Steiner, Ernst Thöni, Peter Tobler, Judith van der Merwe, Dieter Völlmin, Helen Wegmüller, Hanspeter Wullschleger, Pascal Wyss, Ruedi Zimmermann
Damit wird nun Peter Toblers Vorschlag in erster Lesung beraten:
Änderung der Kantonsverfassung
§ 29 Absatz 2
Urs Hintermann
beantragt, die Frist von 18 Monaten durch eine Frist von 24 Monaten zu ersetzen.
://: Urs Hintermanns Antrag wird mit 40:37 Stimmen abgelehnt.
Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte
§ 78 Absatz 3
keine Wortbegehren
§ 78 a Absatz 1
keine Wortbegehren
§ 78 a Absatz 2
Peter Meschberger
beantragt die Rückweisung dieses Absatzes an die Kommission, damit geprüft werden kann, ob es in irgendeiner Form möglich wäre, jeweils eine Vernehmlassung bei den Gemeinden durchzuführen.
Regierungspräsident
Andreas Koellreuter
fände es nicht korrekt, nur bei den Gemeinden eine Vernehmlassung durchzuführen, da auch anderen interessierten Kreisen das gleiche Recht zustünde. Es würde also eine ganz normale Vernehmlassung durchgeführt, wie dies in unserem Kanton üblich sei. Für ihn persönlich seien Vernehmlassungen ein wichtiger Prozess in der Gesetzgebungsarbeit, weshalb er es nicht befürworte, diese zu umgehen.
Peter Tobler
wäre ebenfalls froh, wenn die Kommission sich noch einmal mit diesem Aspekt beschäftigen könnte. Eine Vernehmlassung sollte jedoch im Sinne der Ausführungen von Andreas Koellreuter und nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Gemeinden durchgeführt werden.
://: Der Landrat spricht sich für eine Rückweisung von § 78 a Abs. 2 an die Kommission aus.
§ 78 a Absätze 3 - 5
keine Wortbegehren
://: Die erste Lesung des Gegenvorschlags ist damit beendet.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer-Rickenbach, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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