Protokoll der Landratssitzung vom 26. April 2001
Protokoll der Landratssitzung vom 26. April 2001 |
Nr. 1029
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Peter Brunner
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
2001/101
Bericht des Regierungsrates vom 10. April 2001: Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind;
an die Geschäftsprüfungskommission
2001/102
Bericht des Regierungsrates vom 10. April 2001: Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden;
an die Geschäftsprüfungskommission
2001/103
Bericht des Verwaltungsgericht vom 6. April 2001: Teilweise Weiterführung der Massnahmen zum Abbau der Pendenzen am Verwaltungs- und Versicherungsgericht;
an die Justiz- und Polizeikommission
2001/104
Bericht des Regierungsrates vom 10. April 2001: Gewährung eines Rahmenkredits für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am EU-Förderprogramm INTERREG lll;
an die Finanzkommission
2001/105
Bericht des Regierungsrates vom 10. April 2001: Bildungsgesetz;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
2001/106
Bericht des Regierungsrates vom 10. April 2001: Schliessung des Lehrateliers für Damenschneiderinnen an der Gewerblich-industriellen Berufsschule Liestal;
an die Erziehungs- und Kulturkommission
2001/107
Bericht des Regierungsrates vom 10. April 2001: Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Praxistest KOMBITRANS (kombinierter Abfalltransport Strasse / Schiene);
an die Umweltschutz- und Energiekommission
2001/109
Bericht des Regierungsrates vom 24. April 2001: Beantwortung des Postulats 2000/199 betreffend Sucht oder Sonne;
Abschreibung; an die Personalkommission
2001/110
Bericht des Regierungsrates vom 24. April 2001: Subventionen an geschützte oder zu schützende Kulturdenkmäler. Beiträge an Gutachten und Expertisen für denkmalpflegerische Massnahmen; Verpflichtungskredit für die Jahre 2002 - 2006;
an die Umweltschutz- und Energiekommission
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Nr. 1030
2001/108
10 Fragestunde
1. Madeleine Göschke-Chiquet; Schweizerische Lastwagen Task-Force
Fragen:
1. Wie setzt sich die Task-Force zusammen?
2. Durch wen ist der Kanton Basel-Landschaft als Grenzkanton vertreten?
3. Welche eigenen Ideen wird der Kanton Basel-Landschaft zur Bewältigung der Lastwagenlawine einbringen?
4. Wird der Regierungsrat sich für die Aufrechterhaltung des Nachtfahrverbots einsetzen?
Zu Frage 1
Regierungsrat Andreas Koellreuter orientiert, dass die Leitung der Task-Force dem Vizedirektor des Bundesamtes für Strassen unterliegt. Die restlichen Mitglieder stammen aus dem Generalsekretariat des UVEK, der Oberzolldirektion und dem Bundesamt für Verkehr. Anwesend ist auch jeweils ein Vertreter des Tiefbauamtes und der Polizei der Kantone Tessin, Uri, Nidwalden, Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Weiterhin gehören der Task-Force je ein Vertreter der ASTAG, der Routiers Suisse und der Spedizionieri Chiasso an.
Zu Frage 2
Der Kanton Basel-Landschaft ist durch den Leiter des Tiefbauamtes Herrn Manfred Beck vertreten, die Polizei durch den Leiter der Hauptabteilung Verkehrssicherheit, Herrn Beat Schüpbach.
Zu Frage 3
Die Vertreter des Kantons Basel-Landschaft beteiligen sich innerhalb der Task Force sehr intensiv mit der Problemlösung. Eine schnelle und einfache Lösung ist trotzdem nicht in Sicht, da die jeweiligen Zollstationen nicht für zig-tausende von Fahrzeuge pro Tag konzipiert sind.
Die Verwaltung ihrerseits befasst sich momentan sehr intensiv mit Abklärungen zur Schaffung möglicher LKW-Stauräume. Der Kanton Basel-Landschaft setzt sich dafür ein, dass das Konzept auf dem DB-Areal in Basel zügig vorangetrieben wird. Mit der Schaffung dieses zusätzlichen Stauraums im Bereich der Zollanlage Weil könnte das Problem der fehlenden Abstellplätze beträchtlich entschärft werden.
Zu Frage 4
Das Nachtfahrverbot bildet Bestandteil der Schweizerischen Verkehrspolitik und auch der Regierungsrat BL beabsichtigt solange als möglich daran festzuhalten, wobei in bestimmten Notsituationen, beispielsweise zur Entleerung der Stauräume, eine kurzfristige Lockerung möglich sein muss.
Madeleine Göschke bedankt sich für die Ausführungen bei Regierungsrat Andreas Koellreuter und stellt die Frage, was er mit der Aussage, dass Nachtfahrverbot solle soweit als möglich aufrecht erhalten bleiben, aussagen wolle.
Wenn man beginne Ausnahmen zu tolerieren, werden immer wieder Gründe für weitere Ausnahmen gefunden.
RR Andreas Koellreuter rekapituliert, dass in Notsituationen, wo es darum gehe, die Stauräume zu entleeren eine Lockerung des Nachtfahrverbots unumgänglich sei.
2. Maya Graf: Wann kommt ein neues Gastwirtschaftsgesetz?
Im September 1997 haben die StimmbürgerInnen nach einer von u.a. der Gastro BL vehement geführtem Abstimmungskampf gegen die Revision das neue Gastwirtschaftsgesetz mit 55% Nein abgelehnt. Die Gastro BL und der Gewerbeverein BL versicherten danach, sie seien an einer Neuauflage mit ihrer Beteiligung interessiert. Am 16. Oktober 1997 hat Landrat Paul Schär eine entsprechende Motion eingereicht, die den Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Neuauflage eines revidierten Gastwirtschaftsgesetzes vorzulegen.
Bis heute warten die an einem modernen und liberalen, mit Basel-Stadt abgestimmtem Gastwirtschaftsgesetz Interessierten vergeblich.
Fragen:
1. Wann kommt die vom Landrat per Motion verlangte Neuauflage des Gastwirtschaftsgesetzes?
2. Wurden Gespräche mit der seinerseits interessierten Gastro BL geführt? Wenn ja, was kam dabei heraus?
3. Beim gültigen "alten" Gastwirtschaftsgesetz ist es besonders störend, dass für jeden Anlass in den Gemeinden, ob Alkohol ausgeschenkt wird oder nicht, ein Gelegenheitspatent mit aller dazugehöriger Bürokratie eingeholt werden muss. Kann sich die Regierung vorstellen, dass bei einer allfälligen Revision das Gelegenheitspatent wenigstens für Anlässe mit Nichtalkoholausschank (z.b. Kaffeestube des Frauenvereins am Markttag, Mineralwasserverkauf an einem Sportanlass, etc) wegfallen könnte?
Zu Frage 1
Regierungsrat Andreas Koellreuter berichtet, dass zwischen der Gastro BL und ihm Ende Januar ds. ein erster Gedankenaustausch stattfand.
Es ging bei diesem Gespräch in erster Linie darum, Handlungsbedarf und Zeitrahmen auszuloten.
Ein weiteres, für Frühjahr 2001 geplantes Treffen fand nicht statt, da es anlässlich der GV der Gastro BL innerhalb des Vorstandes zu Turbulenzen kam, welche dazu führten, dass dem Präsident das Vertrauen entzogen wurde. Als Uebergangslösung für das laufende Jahr wurde ein Präsident ad interim gewählt, welcher sich momentan mit anderen Problemen zu befassen hat, als dem Gastwirtschaftsgesetz.
Eine Besprechung mit dem neuen Präsidenten bezüglich des weiteren Vorgehens ist jedoch für Juni geplant.
Zu Frage 2
Anlässlich des Gedankenaustauschs hat sich die Gastro BL dahingehend geäussert, dass aus ihrer Sicht weder ein dringender noch ein erheblicher Handlungsbedarf bestehe.
Hingegen ist seitens der Verwaltung nicht zu übersehen, dass die aus heutiger Sicht sehr kundenorientierte Praxis mit den eher starren gesetzlichen Vorschriften nicht immer einfach zu vereinbaren ist. Hier bestehet Handlungsbedarf.
Da Basel-Stadt soeben eine Revision des Gastwirtschaftsgesetzes durchläuft, haben sich die Zuständigen in Baselland darauf geeinigt, die Revision der Stadt abzuwarten um auf den erzielten Resultaten aufbauen zu können. Ob schlussendlich eine Total- oder eine Teilrevision zustandekommt ist noch offen.
Zu Frage 3
Zum Thema Gelegenheitspatent wurde bisher ebenfalls von keiner Seite spezieller Handlungsbedarf ausgemacht.
Insbesondere trifft es nicht zu, dass diese Bewilligungen besonders bürokratisch ausgestaltet sind.
Auch hier gebe es jedoch Möglichkeiten zur Vereinfachung, die im Rahmen der Revisionsüberlegungen ge-
prüft werden sollen.
Maya Graf bedankt sich für die Beantwortung und merkt an, dass von den 500 Gastrobetrieben im Kanton Basel-Landschaft deren 300 Mitglied der Gastro BL sind.
In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob nicht mit zusätzlichen Gesprächspartnern nach einer Lösung gesucht werden müsste, um das tatsächlich veraltete Gastwirtschaftsgesetzt raschmöglichst den neusten Gegebenheiten anpassen zu können.
RR Andreas Koellreuter bekundet Offenheit für mögliche Varianten.
3. Bruno Steiger: Bilaterale Abkommen von Schengen und Dublin
Die Kantone zweifeln, ob neue bilaterale Verhandlungen mit der EU wirklich dringlich seien. Im Bereich der Abkommen von Schengen und Dublin, also zur inneren Sicherheit und zur Asylfrage, könnten zur Zeit nicht die Vor- und Nachteile einer solchen Beteiligung beurteilt werden.
Fragen:
1. Welche Haltung vertritt der Baselbieter Regierungsrat zu den Abkommen von Schengen und Dublin?
2. Aufgrund welcher allfälliger Nachteile sind zur Zeit eine Mehrheit der Kantone gegen ein eventuelles bilaterales Abkommen zum Beitritt des Schengener- und Dubliner-Abkommens?
Zu Frage 1
RR Andreas Koellreuter führt aus, dass bei der überwiegenden Mehrheit der Kantone zur Zeit noch große Skepsis bezüglich der zeitlichen Dringlichkeit herrscht.
Die Kantonsregierungen sind grossmehrheitlich der Auffassung, dass vor allfälligen weiteren Verhandlungen mit der EU die ersten sieben sektoriellen Abkommen in Kraft treten sollten.
Bekanntlich haben zwar die Schweizer Stimmberechtigten, nicht jedoch sämtliche Parlamente der EU Mitgliedstaaten den sieben Abkommen zugestimmt.
Deshalb hat der Baselbieter Regierungsrat, wie auch die Mehrheit der übrigen Kantonsregierungen, nichts gegen Sondiergespräche einzuwenden, in denen der Inhalt eines allfälligen Vorverhandlungsmandats des Bundesrates mit der EU geklärt werden soll.
Man vertrete jedoch die Auffassung, dass es derzeit, aufgrund der heute vorliegenden Unterlagen nicht möglich sei, die Vor- und Nachteile einer Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der inneren Sicherheit abzuwägen.
Die Kantone haben dem Bund deshalb angeboten die erforderlichen Unterlagen gemeinsam zu erarbeiten.
Nach Vorliegen der Ergebnisse dieser Untersuchungen erklären sich die Kantone bereit, zur Frage einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der inneren Sicherheit Stellung zu beziehen.
Den Kantonsregierungen erscheint es wesentlich, dass die zukünftige Neuordnung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit im Inland präjudiziert wird.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Schweiz als Nichtmitglied der EU bei einem allfälligen Beitritt zu Schengen ohne Mitbestimmungsrecht bleibt.
Dies ist derzeit einer der am intensivsten diskutierten Punkte.
Zu Frage 2
Die Kantone haben sich bisher weder für noch gegen das Schengener oder Dubliner Abkommen ausgesprochen.
Bruno Steiger möchte wissen, ob die Regierung davon ausgehe, dass wenn sich die Schweiz dem Schengener Abkommen anschliessen würde, Italien sich ebenfalls an das Abkommen hält und keine Asylanten mehr in die Schweiz einschleusen würden.
RR Andreas Koellreuter antwortet, dass Bruno Steiger mit seiner Frage eine von 2 - 3'000 offenen Fragen anschneide. Es sei ihm unmöglich, diese Einzelfrage zu beantworten.
Bruno Steiger präzisiert, ob es nicht den Tatsachen entspreche, dass sich Italien, was das Schengener Abkommen betreffe, nicht an die Abmachungen halte.
RR Andreas Koellreuter sieht sich nicht in der Lage diese aussenpolitische Frage zu beantworten, da ihm der aktuelle Stand zwischen Rom und Bern nicht bekannt ist.
4. Eugen Tanner: "Alters- und Pflegeheimdekret"
Anlässlich der Behandlung der Vorlage 1999/228 wurde von Regierungsrat Erich Straumann zugesichert "Ein Gesetz wird so schnell wie möglich vorliegen".
Fragen:
1. Wo stehen die Arbeiten?
2. In welcher Richtung zeichnen sich Lösungen ab?
3. Wann kann mit einer Vernehmlassung bei den Gemeinden resp. mit einer Vorlage an den LR gerechnet werden?"
Zu Frage 1
RR Erich Straumann bestätigt dem Fragesteller, dass er kurz nach seinem Amtsantritt zugesichert habe baldmöglichst ein Gesetz zu unterbreiten.
Es habe sich jedoch als wichtig erwiesen, im Vorfeld bezüglich der Abläufe Erfahrungen zu sammeln.
Inzwischen liegt direktionsintern ein erster Entwurf vor.
Darauf abgestützt soll ein Fragenkatalog erstellt werden, welcher anschliessend in einer Arbeitsgruppe, in welche auch Gemeinden und betroffene Verbände eingebunden werden , diskutiert werden soll.
Zu Frage 2
Zur Zeit wolle er über den Inhalt des Entwurfs noch keine Aussagen machen, da im aktuellen Stadium Aenderungen noch durchaus im Bereich des Möglichen liegen.
Nach Ueberarbeitung durch die Arbeitsgruppe erfolge, voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres, eine umfassende Vernehmlassung.
Zu Frage 3
Die Landratsvorlage liege spätestens bis zum 1. Quartal 2002 vor.
5. Roland Bächtold: 40 Tönner-Verbot im Baselbiet
In verschiedenen Kantonen mussten aufgrund entsprechender Untersuchungen, bestimmte Brücken und Strassen mit einer Gewichtsbeschränkung auf 28 Tonnen begrenzt werden, weil diese Bauwerke einer 40 Tonnen Belastung nicht standhalten.
Fragen:
1. Mussten im Baselbiet auch entsprechende Brücken oder Strassen (für Transit- und/oder Zubringertransporte) für 40 Tönner-Fahrzeuge gesperrt werden?
2. Wenn ja, um welche Strassen und Bauwerke handelt es sich hier im Baselbiet?
RR Erich Straumann pflichtet Roland Bächtold bei, dass in Kantonen mit einer grösseren Distanz zur Grenze bestimmte Brücken und Strassen im Zusammenhang mit dem 40 Tönner-Fahrzeugen auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft und teilweise mit einer Gewichtsbeschränkung von 28 t belegt wurden.
Zu den Fragen 1 und 2
Da die 40-Tönner im nahen Grenzbereich bereits seit geraumer Zeit zirkulieren, sind Strassen und Brücken im Kanton Basel-Landschaft bereits auf diese Lasten ausgelegt und bedürfen deshalb keiner spezifischen Ueberprüfung.
Roland Bächtold bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen und erkundigt sich, ob die „Brückli" im Oberen Baselbiet ebenfalls kontrolliert wurden.
RR Erich Straumann , der in dieser Frage seine Kollegin RR Elsbeth Schneider vertritt, glaubt zu wissen, dass diejenigen Brücken, welche genügend Breite aufweisen um 40-Tönner passieren zu lassen auch die restlichen Anforderungen erfüllen.
6. Peter Brunner: Behindertentransporte im Oberbaselbiet und im Laufental
Mit der Professionalisierung der Behindertentransporte hat sich leider auch das Fahrangebot für viele Behinderte im Oberbaselbiet und im Laufental massiv verschlechtert.
Konkretes Beispiel ist die Familie RvR aus Waldenburg (siehe Brief zu Handen des Landratspräsidenten), wo entsprechende Behindertenfahrten wie folgt abgelehnt wurden:
7. April 2001: Spontanfahrt von Waldenburg nach Bubendorf und Basel (zur IGROL-Generalversammlung), Bestellung um 08.00 Uhr mit Zeitfenster 11.00 Uhr. Begründung der Transportzentrale: "Waldenburg ist von Basel zu weit entfernt und ein Spontanchauffeur ist noch nicht bestimmt, also kann keine Bestellung entgegengenommen werden. Im Oberbaselbiet sind Sie sowieso die einzigen, die ein Behindertentaxi brauchen und für unser Taxiunternehmen ist diese Strecke zu teuer!" Die gleichen Antworten erfolgen bei Transportbestellungen über fünf bis sechs Tage und bei Behinderten aus dem Laufental (Thema an der GV der Invalidenvereinigung beider Basel, vom 8. April 2001).
Fragen:
1. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass dies ein klarer Vertragsbruch ist und daher der Transportauftrag dieser Firma in Frage gestellt werden muss?
2. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, damit Behinderte aus dem Oberbaselbiet und dem Laufental uneingeschränkt das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Fahrwünsche umgehend und ohne Wohnorts-Diskriminierung wahrzunehmen?
RR Peter Schmid führt aus, dass die Koordinationsstelle „Fahrten für Behinderte beider Basel" die Ausführenden, nämlich die Taxigesellschaft 33 33 33, mit dem vom Interpellanten angeführten Vorfall konfrontiert hat.
Aus Sicht der Regierung kann festgehalten werden, dass insofern Uebereinstimmung herrscht, als die erwähnte Behindertenfahrt nicht nach Bestellung ausgeführt wurde.
Differenzen bestehen zu den Detailaussagen anlässlich des telefonisch erteilten Auftrages. Hier steht Aussage gegen Aussage.
Die Regierung bedauert diesen Mangel der Serviceleistung, weist jedoch darauf hin, dass gemessen an den Gesamtleistungen, die durch die 33-er Taxi erbracht werden, dieser Vorfall kein Grund ist, um den Vertrag grundsätzlich in Frage zu stellen.
Sicherlich müsse jedoch kontinuierlich an der Qualitätsverbesserung gearbeitet werden.
Eine der bereits in die Wege geleiteten Massnahmen besteht darin, dass der Fahrzeugpark von 12 auf 14 Fahrzeuge aufgestockt wurde und im Mai 01 zwei weitere rollstuhlgängige Fahrzeuge dazukommen werden.
Die Regierung hofft, dass mit dem vergrösserten Fahrzeugpark ein leistungsfähigeres und qualitativ verbessertes Angebot realisiert werden kann.
Eine Garantie, jederzeit ein Fahrzeug mit Chauffeur zur Verfügung stellen zu können, wäre mit immensen finanziellen Aufwendungen verknüpft.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung >>>
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